| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.781
» Neuestes Mitglied: Sumpfhai
» Foren-Themen: 8.298
» Foren-Beiträge: 152.875
Komplettstatistiken
|
|
|
| Das ganze Leben, schlechte Planung |
|
Geschrieben von: JonDon - 17-05-2017, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Vorab für neue Mitglieder
Bei mir ist die Mutter mit dem Kind 2013 in einer Nacht und Nebel aktion sehr weit abgehauen. Dies hat Sie schon wärend der Schwangerschaft geplannt, hilfe bekommt Sie von überall. Zu gleicher Zeit hat meinen Vater ein Schlaganfall gehabt.
So war ich gefangen. Zum Kind umziehen konnte ich nicht, da ich hier gebraucht wurde. Binational, Mutter mit unausreichende Deutschkenntnisse, Vater Pflegefall, Kind sehr weit weg, Kindesmutter mit beihilfe.
Nach langem hin und her beschloss ich bei meine Eltern zu bleiben. Ich beschloss der Kindesmutter keinen Streit zu machen und Sie wie der Teufel meiden. Mein gesamter eindruck von Ihr ist, "ich stell mich vor Ihm gut, je weniger ich Infos gebe desto besser"
Das hat mich stärker gemacht und Sie ist nicht mehr mein gegenstand.
Umgang ist 14 tägig geregelt. Auf dauer von meiner wie auch von Ihrer Seite nicht mehr tragbar. Dazu habe ich vor kurzem bei der Übergabe mitgeteilt das ich wieder in einen Monat kann.
Daraufhin ist sofortiger Brief von Ihrer Anwältin gekommen mit dem üblichen "zum Kindeswohl ... einmal im Monat umgang von Mitwoch - Sonntag." Der Umgang findet jetzt Monatlich von Mittwoch - Sonntag.
Mein Vater ist von Demenz betroffen, Wohnungstür muss verschlossen bleiben da er weglaufgefärdet ist. Sätigungsgefühl ist gestört. Motorik ist gestört ist auf hilfe andere angewiesen. Die Wetterbedingungen Winter/Sommer bedürfen eine lange anpassung. Meine Mutter belastet das auch, zudem erkennt Sie nicht was nötig ist. Balast abwerfen ist angebracht um allen eine Lebensform mit blick nach vorne zu gewähren.
Altenwohnpflege hab ich angedacht.
Mutter ist noch ziemlich selbstständig.
Immer Hausfrau gewesen, so kein eigenes einkommen.
Eigentumswohnung von Eltern ist abbezahlt.
Zwei Kinder. "ich hab ein Kind, Bruder verhieiratet, keine Kinder"
Ich selbst Wohne in dieser Wohnung.
Welche Optionen sind längerfristig angebracht um einigermasse normales Leben für meine Familie?
|
|
|
Völlig verpeilte Exen - Einzelfälle? |
|
Geschrieben von: Maestro - 15-05-2017, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
|
 |
Hallo zusammen,
ich möchte ein paar persönliche Erfahrungen dokumentieren und mit Euch teilen.
Mir ist aufgefallen, dass meine Exe durch den Stress der Scheidung ihren Verstand verloren hat. Sie kann nicht mehr klar denken.
Sie ist nicht mehr in der Lage selbst etwas allein unbetreut zu entscheiden und kann keinerlei Verantwortung mehr übernehmen.
Sie läuft jetzt im geistig total umnachteten Blindflug und gehorcht ihrer Anwältin aufs Wort wie ein kleiner abgerichteter, gehorsamer Schoßhund.
Folgende Stilblüten haben sich daraus bisher entwickelt:
- Die Anwältin meiner Exe rät ihr die Kommunikation nur über sie laufen zu lassen, und möglichst knapp zu halten.
Es sei nicht üblich und riskant ohne Anwalt mit dem Noch-Partner zu sprechen. Das ganze wirkt in der Praxis natürlich konflliktverschärfend
Frau Anwältin beantragt dann nach wenigen Geschreibsel immer gleich Verfahren.
Dass sie dadurch mehr verdient, rafft Madame Exe nicht, stattdessen fühlt sie sich besonders gut anwaltlich betreut und engagiert vertreten.
- Exe hat eine eA gegen mich beim AG eingereicht, bei dem am Ende ein Vergleich geschlossen wurde.
Nach dem Verfahren sagt SIE (!) zu mir, warum ich immer so prozesswütig wäre und ob es denn jetzt notwendig gewesen wäre so etwas Einfaches vor Gericht zu bringen.
Dabei hat SIE (!) das Verfahren auf den Weg gebracht und zuvor nur einen einzigen, äußerst knapp gefassten schritftlichen Kommunikationsversuch unternommen.
Sie wollte eine Vollmacht - sie sah sich aber nicht in der Pflicht mir eine solche zur Zeichnung zuzusenden, sondern umgekehrt.
- Die Richterin sagte: Nehmen Sie bitte Termine wahr bei einer paartherapeutischen Sozialberatung.
Exe (zorneserrötet und schockiert): Waaas?! Iiiich soll nochmal versuchen mit dem klarzukommen?!!!!!
Richterin: Nein, gute Frau, es geht doch nur um die kindliche Sorge.
Exe: Achso. Puh! Na dann.
- Sitze mit der Exe wartend vor dem Gerichtssaal.
Sie ist aufgeregt. Versuche sie etwas zu beruhigen.
Sage zu Ihr: "Du brauchst nicht aufgeregt sein. Das ist das Familiengericht. Da hast Du einen Frauenvorteil."
Exe (zorneserrötet und schockiert): Waaas?! Jetzt reicht es mir hier aber. Das muss ich mir nicht anhören!
- Meine Exe ist im Chamäleon-Modus. Sie verändert übrigens bei jedem "Wiedersehen" ihr Äußeres aufs Neue.
Schwups wieder neue Haarfarbe. Schwups neuer Klamottenstil. Schwups neuer Fingernagellack. Usw.
Ihr Hauptaugenmerk scheint darauf zu liegen, dass sie bloß nicht attraktiv ausschaut.
Habt Ihr auch ein paar solche Dinge erlebt?
Schreibt Sie mal, würde mich interessieren, ist bestimmt erheiternd und soziologisch/psychologisch lehrreich zugleich.
|
|
|
| Unterhaltsfragen |
|
Geschrieben von: Nachtwanderer - 12-05-2017, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo zusammen
folgender Fall
KM (39), ein minderjähriges Kind (2,5 Jahre alt) Nettoeinkommen: 1.100,00 €/mntl, alleinerziehend
KV (37), ein minderjähriges Kind mit der KM und ein weiteres Kind (2 Jahre alt), lebt mit der Mutter von Kind 2 in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Nettoeinkommen : 1.400,00 €/mntl) ... gemeinsame Wohnung
wie hoch ist der Unterhalt für Kind 1 ???
|
|
|
| Kindesunterhalt neu berechnen |
|
Geschrieben von: Mongobill - 08-05-2017, 09:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
|
 |
Hallo Zusammen,
Nach 2 einhalb Jahren ist es soweit.Meine Ex möchte über ihre Anwältin eine Neuberechnung durchführen lassen.Soll alle Lohnzettel ab Mai 2016 bis April 2017 Einreichen plus Sonstige Relevanten Unterlagen zur Neuberechnung.Muss ich der Rechtsanwältin Auskunft geben oder kann das nur das JA??
Desweiteren verdiene ich ab Mai diesen Jahres 15% weniger Lohn weil unsere Firma schlecht dasteht.Muss das berücksichtigt werden in Zukunft??Sind ja erhebliche Einschnitte oder?
Habe 2 Jungs.Einer 9 und der andere 13.Zahle im Moment 728 Euro für beide.Die Erhöhung vom Januar hab ich noch nicht gezahlt da wir ab 11.16 bis 04.17 in Kurzarbeit standen.Seltsam ist auch die Wahl des Zeitraumes der Berechnung weil in den geforderten 12 Monaten 1 Weihnachtsgeld und aber 2 Mal Urlaubsgeld enthalten ist.Kann das so sein??Schon clever muss ich sagen.Wie würdet ihr am besten vorgehen??Bevor ich es vergesse Titel besteht dynamisch.Alle Erhöhungen ausser vom 01.17 wurden gemacht.Dnake schon Mal für Tips
Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
|
|
|
| Diskussion zu: Meine verzweifelte Lage |
|
Geschrieben von: p__ - 07-05-2017, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
|
 |
Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=11458
Mit einer brasilianischen Habenichts-Mutti auf Urlaub innerhalb weniger Wochen ein Kind zu machen... gratuliere, da hast du es geschafft, in einer langen Reihe von Sicherheitsschaltern jeden Einzelnen konsequent durchzubrennen :-)
Ich würde jetzt erst einmal versuchen, deine enormen Wissendefizite im Deutsch-Brasilianischen Familienrecht aufzuholen. Es gibt eine Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung, es gibt verschiedene Anwälte in Deutschland die sich in dieser Richtung spezialisiert haben, z.B. http://www.brasilrecht.de. Wichtige Punkte sind die Frage, inwieweit deine Vaterschaft von Brasilien aus erzwungen werden kann, welche genauen unterhaltsrechtlichen Folgen das hat, auch hinsichtlich der Durchsetzung. Es kann sein, dass die Ansprüche zwar hoch sind, aber die Durchsetzbarkeit nicht so leicht geht.
Je weiter du deine "heisse" Ex-Bettgenossin mitsamt Kind fern von dir hälst, desto besser. Optimal wäre es, wenns überhaupt nicht zu einer Vaterschaftsanerkennung kommt. Solltest du vorhaben, ganz zu blockieren und unsichtbar zu werden, dann wäre der richtige Zeitpunkt dafür vor der Geburt.
|
|
|
| Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten |
|
Geschrieben von: adafeb - 04-05-2017, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Ihr Lieben,
vielleicht kann jemand weiterhelfen?!
Folgende Sachlage:
Nach Geburt des Kindes stellt die KM den KG Antrag, der KV unterschreibt diesen Antrag. Zu diesem Zeitpunkt leben die Eltern in Partnerschaft. Zwei Jahre später trennen sich die Eltern partnerschaftlich und räumlich, fortan betreuen sie das Kind zu gleichen Anteilen in getrennten Haushalten. Der KV meldet das Kind nach der räumlichen Trennung mit Hauptwohnsitz bei sich an, dabei verlangt das Einwohnermeldeamt keine Vollmacht mit Zustimmung der KM vom KV. Anschließend stellt der KV selbst einen Antrag auf KG und stellt die FK umgehend die Auszahlung von KG an die KM ein. Da die KM den KG Antrag des KV nicht zustimmt erhalten die Eltern einige Monate kein KG. Der KV gibt irgendwann nach und unterzeichnet einen neuen Antrag der KM auf KG, dort trägt die KM ein, dass das Kind bei ihr lebt. Seit diesem Zeitpunkt bezieht die KM das KG, ohne jedoch dass das Kind bei der KM mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Wie ist hier die Rechtslage falls der FK irgendwann auffällt, dass das Kind nicht beim Empfänger mit Hauptwohnsitz gemeldet ist? Wer ist, im Falle einer Rückforderung, der Schuldner gegenüber der FK?
Dank und Gruß,
adafeb
|
|
|
| Unterhalt volljähriges kind |
|
Geschrieben von: Charly - 03-05-2017, 08:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Moinsen,
es geht hier mal wieder um den Unterhalt...
die Situation:
Die volljährige Tochter (18 jahre) für die ich Unterhalt zahle, (mehr, wie nach DD Tabelle angegeben) lebt mit der Mutter ca. 200km entfernt bei Hannover. Die Mutter will nun nach Bremen ziehen, die Tochter kann und möchte die Wohnung behalten, sie macht derzeit ein 450 Euro Job (Gastronomie), kann im Sommer eine Ausbildung anfangen.
Die Mutter lebt von Harz4, kann und wird wohl keinen Unterhalt zahlen. (ich denke nicht, dass sie über den kleinen Selbstbehalt (1080,- Euro?) kommen wird. Sie hatte übrigens nach der Scheidung keine Unterhaltsansprüche an mich gestellt)
Ich selbst lebe mit Freundin in ihrem Häuschen, wir beide haben zusammen ein Kind (3 Jahre) Wir verdienen beide gutes Geld, sie als BTA. bei einem großen internationalen Gemüsezüchter, ich selbst arbeite in einem Industriebetrieb (Chemielaborant im Schichtdienst).
Das Problem:
Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile bar unterhaltspflichtig, doch da die Mutter nicht zahlen kann (Harz4), ist natürlich die Frage, wer ist nun dafür zuständig? Das Amt? oder muss ich den Teil auch noch übernehmen? Kann sich der Staat da so einfach aus der Verantwortung ziehen? ich zahle ja immerhin genügend Steuern im Jahr...
Und immerhin habe ich ja noch ein 2. Kind (3 Jahre)...
Die Fragen:
Wieviel unterhalt stehen der volljährigen Tochter mit eigenem Haushalt zu?
Welches Kind ist denn nun Privelegiert und was heisst das ?
Wer kommt für den Unterhaltsanteil der Mutter auf?
Greets
Charly
|
|
|
| Einwohnermeldeamt: Anmeldung/Umzug des Kindes verhindern? |
|
Geschrieben von: Maestro - 26-04-2017, 19:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hi,
kurz und knapp, da ich per Suchfunktion nicht fündig geworden bin:
Ein sorgeberechtigter Elternteil ist auf dem Einwohnermeldeamt grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt, d.h. er darf eine Um- bzw. Anmeldung des gemeinsamen Kindes alleine ohne Zustimmung des anderen vornehmen.
Wie ist es, wenn man als Sorgeberechtigter dem Einwohnermeldeamt vorsorglich schriftlich mitteilt, diesem "Umzug" durch den anderen Sorgeberechtigten nicht zuzustimmen?
Darf Mama/Papa, dann alleine das Kind trotzdem legal anmelden?
Nach meinem Rechtsverständnis NEIN.
Wer weiß es genau? Frage geht wohl ins Verwaltungsrecht.
Danke & Grüße
|
|
|
|