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Trennung und Zugewinn |
Geschrieben von: Gaby59 - 06-03-2017, 14:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo , ich bin seit fast 10 Jahren mit einem Franzosen verheiratet . wir haben keinen Ehevertrag und haben in Frankreich geheiratet wohnen aber in Deutschland . Mein Mann ist im Oktober nach Frankreich zurück und will die Scheidung . Meine Frage , wie sieht es nach franz. Recht mit dem Zugewinn aus ? Mein Mann hatte ein bischen geerbt und wir haben das Geld gemeinsam ausgegeben . Wir hatten keine getrennte Konten alle Kosten gingen von einem Konto ab . Nun will er von mir die Hälfte seinen Erbes zurück . Wer kann mir helfen ? Vielen Dank imVorraus Gaby
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Unterhaltsberechnung |
Geschrieben von: teamwork - 05-03-2017, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Liebes Forum,
gerne lese ich hier Euren guten Ratschläge. Ihr seid echt toll.
Heute komme ich mal mit meinem Fall:
Mein Sohn ist 17 und fängt im September eine Lehre an bei der er 500 Euro verdient.
Ich lebe in 2.Ehe mit einem 6Jährigen Kind. Aus der 1.Ehe ist auch noch ein anderes Kind (15 Jahre alt)
Ich bezahle lt. DDT Stufe 1 insgesamt 730 Euro an die Ex.
Mein Verdienst beträgt 2000 Euro.
Ändert sich der Unterhalt bei meinem Sohn mit 17?
Viele Grüße,tw
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Schulgeld Waldorfschule |
Geschrieben von: StefanN - 02-03-2017, 01:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
es ist etwas bedauerlich, wie negativ hier über Waldorfschulen gesprochen wird. Die Schule hier vor Ort ist sehr empfehlenswert und kann den staatlichen Schulen echt was vormachen.
Meine Kinder sind von Kindergarten an dort, und diese Entscheidung wurde/wird von mir mitgetragen.
Nach der Trennung hat meine Exfrau das Schulgeld alleine gezahlt, wenngleich auch nur einen deutlich reduzierten Beitrag.
Jetzt, wo meine älteste Tochter studiert und Bafög bekommt muss ich für sie deutlich weniger Unterhalt zahlen, meine Exfrau muss für sie nichts mehr zahlen.
Dies nimmt meine Exfrau zum Anlass und erwartet von mir, dass ich für die beiden anderen Kinder die Schulkosten hälftig übernehme. Dafür hat sie schon einen Termin mit dem Finanzausschuss der Schule ausgemacht, bei dem ich mich dazu verpflichten soll.
Nun die Frage: muss ich das?
Wenn das Schulgeld hälftig von mit aufgebracht werden soll, werde ich mich mit meiner finanziellen Situation mit der Schule auseinander setzen müssen. Wahrscheinlich immer noch besser als mit dem Jugendamt oder Gericht.
Ich zahle derzeit nur den Mindestunterhalt für die beiden jüngeren Kinder. Da ich für die älteste jetzt weniger zahle, muss ich damit rechnen höher eingestuft zu werden. Oder?
Wie schätzt Ihr die Lage ein?
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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? |
Geschrieben von: Markus Müller - 01-03-2017, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Ich habe heute nun Post bekommen vom Gericht und soll einen Vaterschaftstest machen. Ich habe von der KM seit Jahren nichts gehört und bekam nun Post vom Gericht und nucht von ihr direkt, weshalb ich davon ausgehe, dass sie nichts mit mir zu tun haben will.
Ich bin aktuell ohne Job und beziehe Leistungen - wer zahlt diesen Test? Kann das nicht auch außergerichtlich gemacht werden?
Wenn ich rechtliche Fragen habe: ich kann einen Beratungshilfeschein beantragen, allerdings wurde mir gleich gesagt dass dieser nur für eine Beratung gilt. Was mache ich also wenn es Ärger mit Amt oder Gericht gibt und ich rechtliche Vertretung brauche?
Das andere: das Kind ist scheinbar schon 5 Jahre alt, die KM arbeitet nicht. Hat sie keine Pflicht sich um Jobs zu bemühen? Wer prüft das? Ich suche ständig nach arbeit und möchte ungern mehr Druck haben, weil die feine Dame keinen Bock hat zu arbeiten.
Wie sieht es mit den Umständen aus unter denen das Kind lebt? Habe ich ein Recht herauszufinden wie es dem Kind geht? Ich frage deshalb weil die KM ja keinen Kontakt will. Wie soll das alles in der Praxis aussehen?
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Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage |
Geschrieben von: HeinrichH - 27-02-2017, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Tut mir leid, dass ich die vielleicht so einfache Frage hier stelle. Weder die Internetrechner, noch Google haben mich wirklich konkret weitergebracht.
Es ist folgendes: Ich verdiene gut 2.300€ netto und habe noch ein leibliches Kind welches bei mir lebt. Für dieses bekomme ich 300€ Unterhalt von der Mutter plus Kindergeld. Also rund 500€.
Wie läuft es jetzt mit der Rechnung bei einer Trennung? Es ist ein neues leibliches U3 Baby in der (Patchwork-)Familie. Mir ist klar, dass ich 3 Jahre Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen muss plus regulären Kindsunterhalt. Es bestand/besteht keine Ehe. Die Mutter hat ein eigenes Kind mit in die Beziehung gebracht. Zum Zeitpunkt des Kennenlernens bekam sie 60% Betreuungsgeld vom Arbeitgeber, da ihr Kind auch U3 war. Wie viel es war weiß ich nicht. Zum Zeitpunkt wo wir Zusammengezogen sind und Zeugungsdatum von Baby, bekam sie Hartz4.
Ich wäre ja nun wieder mit dem großen Kind Alleinerziehend und was den Selbstbehalt angeht muss ich dann ja auch nen Zimmer für das Kind haben. Wäre mir sonst wurscht und ich würde ne kleine Wohung nehmen.
Was mich jetzt beschäftigt:
-Wie viel hätte ich nun effektiv mit Kind nach der Trennung zum Leben übrig?
-Mir wurde mal gesagt ich könne den Betrag den ich von der Mutter für das große Kind an Unterhalt bekomme, nochmal von meinem Einkommen abziehen. Weil ich jetzt Naturalunterhalt an mein ältestes Kind leiste. Würde sich dann mein unterhaltsrelevantes Einkommen um 300€ schmälern? Den Punkt verstehe ich nicht.
Vielen Dank.
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Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. |
Geschrieben von: gelackmeierter - 21-02-2017, 00:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo,
ja, richtig gelesen. Sie liebt mich angeblich noch. Aber ich halte es einfach nicht mehr aus.
Ihre Laune ist wie ein Parabelflug. Und es wird immer schlimmer (Als wenn sie 365 Tage im Jahr ihre Regel hätte). Als wenn sie mich hier raushaben will. Das Ganze schaue ich mir nun schon genug Jahre an. Ihr helfen zu wollen klappt kein bisschen. => Die Reißleine muss jetzt unbedingt gezogen werden.
Wieso ich das vorher noch nicht getan habe? Weil ich Schiss vor dem Unterhalt habe...
Fakten:
- gemeinsame Wohnung
- Zwei Kinder unter 7
- Sie: will angeblich keinerlei Unterhalt für sich oder die Kinder von mir haben.
Wir komme ich da raus? Wenn ich mich jetzt trenne, flippt sie garantiert völlig aus.
Kann man da irgendein Schreiben aufsetzen, wo sie auf Unterhalt verzichtet?
Sie verdient sehr gut und die Kohle reicht alle mal für alles (deshalb will sie ja auch nichts). Selbst für die Kinder will sie nichts. So viel ich weiß kann sie das aber wohl nicht selbst entscheiden, oder kann sie für den Unterhalt bürgen?!
Das soll nicht heißen, dass ich für die Kinder nicht zahlen will und nicht da bin, aber ich will überleben und nicht untergehen, sonst kann ich auch nicht mehr für sie da sein. Ich plane in der Nähe wohnen zu bleiben, damit ich meinen Pflichten nachkommen kann.
Aber ich befürchte, dass ich auf Hartz4 Niveau abstürze und richtig ausbluten werde, wenn ich mich nicht richtig vorbereite.
Denn sie wird garantiert ihre Meinung nach der Trennung schlagartig ändern, und mich "killen".
Mir ist klar, dass ihr keine Rechtsberatung bieten könnt, aber ich brauche irgend ne Idee. Ich wage sonst den Absprung nie.
Vielen Dank und Gruß,
ein Verzweifelter
Ergänzung: Nicht verheiratet.
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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? |
Geschrieben von: Charlie - 20-02-2017, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo liebe User, meine Frage an Euch: Ich wurde für ein 3 Jahre altes Kind zu 145 Euro Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bzw. Kreisjugendamt zur Zahlung aufgefordert. Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?
Was passiert wenn man nicht leistungsfähig ist?
Was passiert wenn man leistungsfähig wird? Muss man dann alles nachzahlen was man bisher nicht bezahlt hat? In diesem Falle wäre ein verschieben nur teuer? Oder? Evtl. Klagen etc? Wie lautet Eure Empfehlung?
Ihr seht schon, ich bin noch ein Neuling! Danke Euch im Voraus! PS. Sehr gut das es so ein Forum gibt!
Euer Charlie
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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich |
Geschrieben von: IVER - 19-02-2017, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo!
Habe vieles in Forum gelesen, leider nicht auf alle meine Fragen Antworten gefunden.
Meine Situation: dynamischer Titel nach der Trennung unterschrieben. Der titulierte erhöhter konnte nach paar Jahren wegen geänderten finanziellen Sizuation nicht mehr gezahlt werden. JA spielte nicht mit, habe geklagt. Erste Instanz verloren, zweite Instanz – Vergleich geschlossen. Musste dann 45€ weniger als der Mindestunterhalt lt. DT zahlen. Nach zwei Jahren, wie schon vermutet, Auskunftaufforderung.
Nach Neuberechnung kann ich wieder den Mindesunterhalt (100%) leisten. Wurde von JA aufgefordert vorbei zu kommen um einen neuen Titel aufstellen zu lassen.
Ist das so korrekt? Kann ein JA Titel einfach den gerichtslichen Vergleich ersetzen?
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Verfassungsbeschwerde wegen ABR-Entzug |
Geschrieben von: MaxPayne - 18-02-2017, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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In der Nachtrennungssituation lebten wir mit unserem nun 9järigen Sohn seit drei Jahren im Wechselmodell. Die Mutter beantragte 2014 das alleinige ABR. Sie war der Meinung, die Betreuungsform sei nicht im Sinn des Kindes. Sie verweigerte die Kommunikation und alle Angebote zur Mediation und außergerichtlichen Lösung wurden von ihr ignoriert. Es folgten zehn Sitzungen bei der Elternberatung, ein "lösungsorientiertes" Gutachten und weitere Elternberatungstermine. Laut Beschluss des AG wurde dann der Mutter Ende 2016 das ABR zugesprochen, da die Kommunikation gestört sei und dies gegen ein Wechselmodell spreche. Der ABR-Beschluss führte zur offiziellen Kürzung der Betreuungszeit beim Vater und zur Forderung der Mutter nach vollem Kindesunterhalt. Seit letzte Woche ist bekannt, dass die Beschwerde beim OLG keinen Erfolg hatte. Das OLG geht auf das Kommunikationsproblem nicht ein, sondern begründet den Beschluss damit, dass das Wechselmodell nicht angeordnet werden könne, der Kindeswille hier ausschlaggebend sei. Der Kleine hätte bei den Anhörungen mit 6, 8 und 9 Jahren geäußert, dass er sich vorstellen kann, etwas mehr Zeit bei der Mutter zu verbringen bzw. dies jetzt möchte, da die zusätzliche Übernachtung bei der Mutter logistisch günstiger fürs Hobby sei. Für mich ist schwer nachvollziehbar, dass einem Vater, der sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, sich extrem für sein Kind einsetzt, "grundlos" das ABR entzogen wird. Dies kann nicht korrekt sein. Welche Gründe gäbe es, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen? Gibt es ähnliche Fälle? Habt Ihr Anregungen? Die Zeit läuft mir etwas davon, denn ich befinde mich noch in der Schockstarre, denn ich habe tatsächlich geglaubt, dass die OLG-Richter das Spiel der Mutter durchschauen. Vielen Dank.
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Nachfolgen einer Scheidung |
Geschrieben von: fragender - 15-02-2017, 21:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Gemeinde,
heute mal ein Fall aus der ähnlichen Situation meiner Freundin.
Sie ist geschieden, beide Kinder leben bei Ihr und Ihr ex macht ein auf Psych. Das volle Programm mit Aufenthalten in der geschlossenen und arbeit = 0.
Unterhalt hat Sie die letzten Jahre kaum gesehen, obwohl ich Ihr immer wieder erklärt habe, dass Sie dadurch doppelt für deren gemeinsamenen Kinder Arbeiten geht und bezahlt.
Heute hat Sie einen gelben Brief vom JC aus dem Briefkasten gezogen mit folgender Aufforderung:
".... Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II süe Ihren geschiedenen Ehegatten.
... nach ... § 33 SGB II... nachträgliche Unterhaltszahlungen leisten
... füllen Sie folgenden Auskunftsbogen aus..."
Dieser ist so ähnlich aufgebaut, wie wir ihn kennen:
Name, Arbeitgeber, Einkommen, Werbekosten, Versicherungen, Schulden, Vermögen???, Kindergeld
Farge: Ist dies wirklich möglich, oder ist das ein trauriger versuch? Kennt sich wer hier ggf aus?
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