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Betreuungsunterhalt und Jobcenter |
Geschrieben von: fritz - 28-03-2017, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo!
Meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet gewesen) betreut unseren 3 Monate alten Sohn. Sie selbst bezieht ALG II und wohnt zur Untermiete bei ihrer Mutter.
Wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt für sie?
Ich habe seitdem unser Sohn auf der Welt ist, meiner Ex freiwillig monatlich einen gewissen Betrag als Betreuungsunterhalt überwiesen. Sie hatte kurz nach der Geburt meine Unterlagen angefordert und gleichzeitig Kindes- und Betreuungsunterhalt gefordert, allerdings nicht in einer bestimmten Höhe. Es gibt zum Betreuungsunterhalt bisher überhaupt keine offizielle Berechnung. Anscheinend gehen per Gesetz die Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über. Vom Jobcenter habe ich vor einigen Wochen eine Rechtswahrungsanzeige bzgl. Kindes- und Betreuungsunterhalt bekommen, aber keine Berechnung. Informationen über die Einkommensverhältnisse meiner Ex waren auch nicht dabei.
In welcher Höhe steht ihr für die nächsten 3 Jahre nun Betreuungsunterhalt zu (von meinem Selbstbehalt abgesehen)?
Berechnet sich das Maximum nach ihrem entgangenen Einkommen oder nach der 3/7-Differenzmethode?
Von welcher Höhe des entgangenen Einkommens würde man in ihrer Situation ausgehen?
Meine Ex hat einen Hochschulabschluss. Danach allerdings nur wenige Monate in ihrem Beruf gearbeitet, wo sie schätzungweise 2.000 netto verdienen konnte. Dann einige Monate ALG II. Dann für ein Jahr befristet nur ca. 700 netto. Während der Schwangerschaft lief der Arbeitsvertrag regulär aus. Seitdem wieder ALG II. In der Schwangerhaft wollte sie nicht arbeiten, bezieht somit bis heute weiter ALG II. Dass sie keine Beschäftigung mehr aufgenommen hat, könnte sie evtl. mit ärztlichen Krankschreibungen (starke Übelkeit etc., jedoch keine Risikoschwangerschaft) begründen. Auf welches Einkommen könnte sie, das Jobcenter oder ein Anwalt sich im Zweifelsfall berufen?
Wie kann ich Auskunft über das derzeitige Einkommen meiner Ex bekommen, um die 3/7-Differenzmethode anzuwenden?
Ist sie mir auskunftspflichtig?
Ist das Jobcenter mir auskunftspflichtig?
Sie bekommt derzeit von mind. 3 unterschiedlichen Stellen Geld: Unterhalt von mir, Aufstockung des Jobcenters und Kindergeld von der Familienkasse.
Wie berechnet sich daraus ihr bereinigtes Einkommen, auf das man die 3/7-Differenzmethode anwenden kann?
In der Düsseldorfer Tabelle wird von einem Bedarf der Mutter/des Vaters eines nichtehelichen Kindes von "in der Regel mindestens 880 EUR" ausgegangen. Müsste ich diesen Betrag (wenn leistungsfähig) in jedem Fall bezahlen? Oder würde darauf wieder die 3/7-Differenzmethode angewendet werden?
Gibt es ein Gesetz/eine Regelung, wodurch für die Dauer des Sozialleistungsbezugs der Anspruch auf Betreuungsunterhalt mit der Höhe der Sozialleistungen gleichgesetzt wird? Meine Ex sollte ihre Ansprüche ja dem Jobcenter überschreiben, wodurch ich dessen Rechtswahrungsanzeige erhalten habe. Bedeutet das, dass ich ihr derzeit nicht mehr und nicht weniger schuldig bin als das, was sie vom Jobcenter momentan tatsächlich erhält? Spielen weder das entgangene Einkommen, noch die 880 Euro aus der Düsseldorfer Tabelle eine Rolle?
Über den Kindesunterhalt hatte ich mich vor der Geburt informiert und überweise ihn regelmäßig. Trotzdem wurde meine Ex angeblich vom Jobcenter genötigt, der Einrichtung einer Beistandschaft zuzustimmen. Vom Jugendamt bekam ich dann eine Berechnung in Höhe dessen zugeschickt, was ich sowieso bezahle, und die Empfehlung zur Titulierung des Unterhalts. Nach einem Telefonat mit der Beiständin hat diese mir aber per Mail bestätigt, dass von einer Titulierung derzeit abgesehen werden kann, solange ich weiterhin zahle.
Umgang mit unserem Sohn bekomme ich nur sehr schwer. Die gute Dame hat sich noch während der Schwangerschaft von mir getrennt und angeblich auf Anraten des Jugendamts die Alleinsorge in Anspruch genommen. In den letzten Monaten hat sie einige Termine platzen lassen, mich einfach vor der Tür warten lassen, hält sich nicht an Vereinbarungen aus einem gemeinsamen Beratungsgespräch und verweigert fast jede Kommunikation. Es gab nur wenige, sehr kurze (< 45 Min.) Umgangstermine. Rechtsmittel habe ich noch keine angewandt.
Die Vaterschaft habe ich nach der Trennung, vor der Geburt beim Jugendamt anerkannt. Wir hatten zum Zeugungszeitpunkt eine feste Beziehung, in der wir viel Zeit miteinander verbracht hatten. Es wäre schon ein großes Kunststück, wenn sie es geschäfft hätte, unter den Umständen einen anderen möglichen Erzeuger unterzubringen.
Da das Verhältnis zu meiner Ex (und damit auch zu unserem Sohn) schwierig ist, informiere ich mich gerade in verschiedene Richtungen ... Das Thema Betreuungsunterhalt hat bei mir einige Fragezeichen aufgeworfen. Ich würde gerne abschätzen, was in den nächsten Jahren auf mich zukommen könnte.
Danke
fritz
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Vermittlungstermin nach §165 FamFG |
Geschrieben von: Momik - 27-03-2017, 18:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo in die Runde.
Morgen habe ich einen Vermittlungstermin bzgl. Umgang meines Kindes.
Kurz zu Vorgeschichte: Kind lebt seit vier Jahren durch gerichtlichen Vergleich (der Mutter wurde nach Anhörung des Kindes nahe gelegt, diesem Vergleich zuzustimmen) bei mir. Seitdem Umgang durch Schuld der Mutter sehr unregelmäßig (da waren echt krasse Sachen dabei). Kind wird dann immer bearbeitet, doch wieder zurück zu kommen. Mittlerweile ist das Kind (wird bald 14) dermaßen enttäuscht und hat so die Nase voll, dass es nicht mehr zur Mutter zum Umgang will und das auch so ihr gegenüber kommuniziert. Selbst wenn ich ihm Geld zum Shoppen oder fürs Schwimmbad mit gebe, zieht das nicht mehr.
Mutter hat mich verklagt, weil ich Umgang behindere oder vereitle. Beantragt wurde, das ABR zum Zwecke der Durchführung des Umgangsrechts auf einen Verfahrenspfleger zu übertragen.
Kind wurde angehört und hat deutlich gemacht, dass es momentan keinen Umgang mit der Mutter möchte. Alle Anschuldigungen aus der Antragsschrift kann ich durch emals widerlegen. Hab auch ein Schreiben vom Jugendamt hier, in dem die Mutter auf meinen Wunsch hin zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen wurde (hat sie abgelehnt).
Da das Kind einen eigenen Anwalt beigeordnet bekommen hat (O-Ton Kind zum Anwalt: Wenn der Richter sagt, ich soll alle 14 Tage zur Mama, dann kann er mich mal), gehe ich ohne eigenen Anwalt da hin.
Jetzt meine Fragen:
- Ich würde beantragen, den Antrag der Gegenseite abzuweisen (Begründung: Umgangspflegschaft ist kein Garant für eine Änderung der ablehnenden Haltung des Kindes gegenüber der Mutter).
Ist das korrekt so?
- Da ich alles versucht habe, das Kind zum Umgang zu bewegen, sehe ich nicht ein, hier irgendwelche Kosten zu tragen. Wie gehe ich da am Besten vor? Oder wird da immer geteilt?
viele Grüße Momik
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Ist § 1671 BGB verfassungswidrig? |
Geschrieben von: Atlantis - 27-03-2017, 14:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Ich bin der Meinung, dass der Paragraph 1671 BGB nicht mehr zeitgemäß sogar verfassungswidrig ist und ersatzlos gestrichen werden sollte. Wie könnte dies schnell bewerkstelligt werden? Muss ich dazu ein Problem haben, was auf § 1671 BGB zurückzuführen ist und bis zum Verfassungsgericht gehen oder gibt es andere Wege? Vielen Dank für jeden Hinweis.
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Sachpfändung durch Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Freebird - 26-03-2017, 10:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
derzeit interessiere ich mich um die Rechtslage bezüglich Sachpfändung bei nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Bis her hatte ich noch nie einen Gerichtsvollzieher vor der Tür und habe keine Erfahrungen diesbezüglich.
Aber da ich schon länger kein Kindesunterhalt zahle, weil ich arbeitslos bin, denke ich daran das die Zeit irgendwann kommen wird.
Da ich verheiratet bin und in der Wohnung 3 Computer stehen, wollte ich gerne wissen was der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen darf oder nicht.
Hier ist ein Mini-Multimedia-PC der allerdings im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter aufgelistet ist.
Ein PC den meine Frau außerhalb von Europa gekauft hatte.
Und ein Notebook welches ca. 5 Jahre alt ist und ich meiner Frau geschenkt hatte.
Zudem habe ich eine IT Ausbildung erlernt und es sind viele wichtige erarbeitete Daten sowie viele Dokumente für Behörden darauf.
Was darf ein Gerichtsvollzieher nun mitnehmen und was kann man machen damit diese doch nicht mitgenommen werden können?
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Mediation / Unterhalt |
Geschrieben von: hans2000 - 24-03-2017, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Was sagt üblicherweise ein Mediator, wenn sich während einer Mediation heraus stellt, dass trotz Gerichtsurteil/Leistungsfähigkeit kein Unterhalt gezahlt wird ?
Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Situationen gemacht ?
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Wut im Bauch wegen unserem Anwalt |
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 23-03-2017, 10:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Unser Anwalt (Umgang, Strafanzeigen) hat gestern wirklich einen Bock geschossen!
Er hat zwei Schreiben aufgesetzt OHNE vorher nokids/uns zu fragen bzw. Rücksprache zu halten.
Eines ging per Fax an das OLG: darin nimmt er Bezug auf verschiedene Schriftstücke, die vom 02.03. und 15.03. sind und uns NIE vorgelegt wurden. Seine Formulierungen und Inhalte unterschreiben wir so NICHT. Es geht dabei um das Thema Umgang und die Borderline-Vermutung...
Das zweite Schreiben ist der Hammer! Es geht an die Anwältin Nr. 9 der KM/BL. Dort wird ebenfalls Bezug genommen auf das Schreiben vom 02.03. und darin sind wohl neue "Bilder" und angebliche "Beweise" zum Thema Pädophilie drin ... in diesem Schreiben weist er die Anwältin darauf hin, dass sie das doch bitte unterlassen soll ... blabla ... und dass sonst eine Unterlassung kommt ... blabla
Wir drehen hier grad wirklich am Rad Ihr Lieben.
1. gibt es bereits eine einstweilige Verfügung wegen GENAU dieser Themen
2. haben wir KEINE Abschriften der oben genannten Dokumente erhalten
3. hat er absolut nicht das getan, wozu wir ihn aufgefordert haben
... wir haben ja 2 Anwälte --> 1 für Unterhalt/Scheidung/einstweilige und 1 für Umgang. Dies hatte sich in den letzten 2 Jahren so entwickelt, weil es zu viele Akten/Aktenzeichen waren und immer "etwas unter den Tisch fiel".
Es kann doch nicht sein, dass Schriftsätze OHNE Rücksprache per Fax an das OLG herausgehen, die ein so wichtige Thema wie das anhängige Umgangsverfahren betreffen.
So - ich habe mir jetzt ein wenig Luft gemacht.
Solen wir hier einschreiten bzw. WIE sollen wir dies am besten tun?
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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? |
Geschrieben von: Simon ii - 22-03-2017, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (67)
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Hallo Allerseits,
bei der aktuellen Neuberechnung des KUs für mein jüngstes Kind hat das JA eine PKV-Beitragsrückerstattung als einkommens- und damit KU-erhöhend gewertet.
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, da es sich hierbei nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt (schon im nächsten Jahr kann die Rückerstattung wegfallen).
Trotz längerer Suche im I-Net habe ich kein Urteil gefunden, das sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt.
Kennt jemand von Euch vielleicht eins und könnte es hier verlinken?
Simon II
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Alleinerziehender Vater mit 3 Kindern |
Geschrieben von: tuca - 22-03-2017, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Mein Fall:
3 Kinder 4,6,10 Jahre. Wohnhaft in der Ö. Ich nicht arbeitstätig bzw. private Vermögensverwaltung von zuhause aus (daher kein steuerbares Einkommen), Frau 100% arbeitstätig mit 1 Tage in Woche Homeoffice, wohnt 10 km entfernt. Trennung Anfang 2016 durch Auszug der Frau. Ich verblieb mit den Kindern im gemeinsamen EFH. Nach ein paar Monaten stillhalten und Zeit spielen, Anwaltsspirale durch Frau gestartet aufgrund Geldknappheit. Gerichtstermin für Eheschutz schliesslich im Herbst 2016, bzgl, Trennungsmodalitäten. Kinderobhut, Umgangszeiten usw. Sorgerecht und Umgang war nicht strittig. Die zwei älteren Kinder wurde aber vom Richter befragt und die haben sich zu einer Fortführung ausgesprochen. Frau hat Kinder alle 2 WE Freitag bis Sonntag. Unterhalt und vorzeitige Gütertrennung war sehr strittig. Wie es immer ist, Frau spielte die arme Opferrolle perfekt, total blank usw. Konstellation spielte keine Rolle, obwohl sie arbeitet und nicht schlecht verdient und kaum die Kinder hat. Richterin war sehr deutlich pro Ex. Frau zahlt während der Trennung nur Kinderunterhalt (haben wir am Anfang der Verhandlung schnell per Vergleich festgezurrt), es wurde entschieden wir schulden uns gegenseitig keinen Ehegattenunterhalt. Vorzeitige Gütertrennung mit Zugewinnausgleich wurde stattgegeben, da die arme Frau ja nicht an meine Kohle rankommt. Sie ist mit nichts aus einem 3. Welt Land in die Ehe gekommen, jetzt kriegte sie einen sehr hohen Betrag mit dem sie das ganze Umfeld dort finanzieren kann, grr. Naja, ist jetzt halt so.
Mit den Kindern läuft es gut, ich habe 2 Tage in der Woche eine Haushaltshilfe die dann auch nach den Kindern schaut. Der Rest mache ich. Meine Bindung an die Kindern ist enger als zu meiner Ex.
Jetzt ist es so, dass ich sie durch ein grosszügiges Angebot von ihrem eigenen Anwalt weglocken konnte und wir machen jetzt ein Ehevertrag zur Aufteilung der Vermögenswerte bei einem neutralen Notar. Würde sonst ziemlich teuer kommen wegen Berechnung nach Streitwert, so nur nach Stundensatz. Unterhalt ist nicht so ein grosses Thema für mich, eher die vorhandene Kohle. Scheidung soll gleich im Anschluss laufen sagt der Notar der gleichzeitig Anwalt ist so, weil er dann nicht neutral sein kann. Ich vermute sie hat den alten Anwalt immer noch im Hintergrund. Sie hat sich verplappert und hat jetzt schon Forderungen gestellt dass zur Scheidung der Kindesunterhalt für alle Zeiten fixiert wird und der Umgang aufgeweicht wird dass die Kinder selber entscheiden sollen wo sie sind am WE. Das lehne ich aber ab, weil sie dann in einen Loyalitätskonflikt reinlaufen und Manipulation Tür und Tor geöffnet wird. Ich bin weiter für fixe Regelung. Ausserdem will sie das dann mit dem alten Anwalt auch noch checken lasse, das hat mich hellhörig gemacht. Ich möchte daraufhin den Ehevertrag unter die Bedingung stellen, dass der Kinderunterhalt immer in gesetzlicher Höhe und jeglicher weiterer Unterhalt an Sie ausgeschlossen bleibt (es es gibt eine Operation, die eine ggf. Chemotherapie zur Folge hat - noch nicht sicher). Ebenso soll der Kindesumgang genauso wie in der Trennungszeit fixiert bleiben.
Bin fast am Ziel und will keine Fehler machen in der Zielgeraden. Was für Fallstricke gibt es noch? Ziele sind in erster Linie die Kinder mehrheitlich zu haben, weil sie auch eine zu mir sehr abgeneigte Frau mit grossem Groll gegen mich ist, die über mich zu den Kindern schimpft und bei Übergabe immer mal wieder ein Theater macht. Das spüre ich auch immer 1-2 Tage nach ihrem Umgang von den Kindern. Das ist nicht gut für die Kinder. Daher will ich wegen Entfremdungspotential, falls sie die Kinder voll hätte, die Kinder nicht zu viel ihr geben. Die kleinste ist halt noch recht jung.
Insgesamt befindet sie sich aktuell in einer Situation in der normalerweise Männer stecken, (noch) kein Geld, keine Kinder. Trotzdem ist sie eine Frau und alle stehen auf ihrer Seite wenn sie es darauf ankommen lässt, wie man ja schon bei Gericht sehen konnte. Ich will sie nicht strafen oder Rache geben, aber musste bisher eher misstrauisch und wachsam sein, dass das ganze einigermassen fair rauskommt.
Kommt es beim Scheidungsrichter schlecht an wenn ich den Ehevertrag an Umgangsregelung mit den Kindern koppele? Ich kaufe damit ja quasi die Umgangsregelung mit Geld. Könnte eine Frau Kinder grundsätzlich betreuen die gesundheitlich angeschlagen ist und z.B. Chemo machen muss? Ich will nicht überschiessen, die Kinder sollen ihre Mutter regelmässig sehen.
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