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| Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau? |
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Geschrieben von: Martin82 - 30-08-2017, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Guten Abend ich bin jetzt 1 Jahr und 5 Monate getrennt von meiner noch Frau. Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir. Jetzt hat sie einen 400€ Job aufgenommen. Bin ich ihr gegenüber denn noch verpflichtet den Trennungsunterhalt voll zu zahlen oder wird ihr Nebenjob jetzt angerechnet? Wenn ja um wieviel wenn ich fragen darf?
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| Beistandschaft, wie damit umgehen |
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Geschrieben von: Besolder - 28-08-2017, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Guten Morgen meine Lieben,
Es ist einige Zeit der Ruhe vergangen, aber jetzt müsste ich mal wieder um Rat zum Umgang mit der neuen Situation bitten.
Im vergangenen September kam die Überprüfung meines Einkommens durch den Anwalt der Kindesmutter für meine Töchter (16 +18).
Tochter (18) seit dem 1.8. im FSJ ist nun außen vor und alles gut und geregelt.
Für die Tochter (16) hatte der Anwalt dann einen Unterhaltsanspruch berechnet der nicht mit meinen Berechnungen übereinkam.
Nach vielen hin und her hatte ich ihm dann mitgeteilt, dass für mich die Angelegenheit abgeschlossen wäre und ich den Unterhalt nach meinen Berechnungen zahle.
Getreu dem Motto - dann klag doch wenn du mehr willst.
Nun, nach Monaten des Stillschweigens ist die Mutter dann wohl zum Jungendamt gerannt und die haben sich der Sache nun in Form eine Beistandschaft angenommen und mir letzte Woche ein wirklich nettes Schreiben zukommen lassen.
Sie haben erklärt, sie hätten die Beistandschaft fürs Kind übernommen, alle Unterlagen vom Anwalt bekommen und darauf hin gerechnet und das gleiche Ergebnis bekommen wie der Anwalt. Sie setzen mir eine Frist in der ich dort vorsprechen soll um einen entsprechenden Titel zu unterschreiben. Ansonsten würden sie diesen gerichtlich festsetzen lassen.
Das ganze Schreiben sehr frech formuliert, Rechtsgrundlagen Fehlanzeige.
Meine Fragen nun, wie gehe ich damit um? Ignorieren ist sicherlich der falsche weg, oder!?
Weiterhin schreiben sie, weil ich nur noch einem Kind, bisher 2, verpflichtet sei, würde sich automatisch der Unterhalt um eine Stufe erhöhen. Ist das so richtig?
Falls ja und vorausgesetzt ich zahle in Form des Titels, hätte ich diesen erhöhten Unterhaltsbetrag ja auch an der Backe wenn die zweite Tochter aus dem FSJ kommt und eine Ausbildung/Studium beginnt.
Vielen Dank für Eure Ratschläge!
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| Unterhaltsbedarf während Studium |
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Geschrieben von: Austriake - 27-08-2017, 10:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Jetzt mal eine Frage mit vertauschten Rollen:
die Tochter meiner Lebensgefährtin benötigt Unterhalt während ihres Studiums.
Die Fakten:
ihr Vater hat KU bezahlt von ihrem 7. Lebensjahr an bis zu ihrer Volljährigkeit im März 2016, 141% DDT. Seit der Volljährigkeit haben die beiden sich aussergerichtlich geeinigt auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400.- € (die KM zahlt ebenfalls, mtl. 36.- € gem. ihrem Einkommen, plus Naturalunterhalt, de facto alles: Wohnung, Lebensmittel, Auto, sonstiges, da Tochter noch bei ihr wohnt).
Im Mai 2017 hat das Mädchen sein Abitur gemacht. Seit August ist sie auf einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts macht sie keinen Unetrhalt geltend, da der Lebensunterhalt vom Träger des FSJ getragen wird. Nach Rückkehr aus dem Ausland im August 2018 will das Mädchen studieren, ein Studiengang mit zehn Semestern Regelstudienzeit. Studienplatz hat sie, alles geregelt.
Für den Unterhalt während des Studiums hat sie 1. ein BAFÖG-Antrag soll gestellt werden (ist vorbereitet, es fehlen die Angaben des KV) 2. einen Antrag auf Stipendium bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gestellt, ist in Bearbeitung 3. Kindergeld 4. Ausbildungsunterhalt von den Eltern. Die KM wird aufgrund ihres gestiegenen Einkommens mit ca. 230.- € Zahlbetrag dabei sein, der Rest wird der Kindsvater beizusteuern haben.
Der Kindsvater zickt nun herum, nicht zuletzt unter dem Einfluss seiner Next, und
1. verweigert Auskunft bzw. Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse
2. die Mutter des KV, also die Oma des Mädchens, ist im Dezember 2016 verstorben und hat via Kindsvater einen grösseren Geldbetrag ihrer Enkeltochter vermacht. Der Kindsvater verweigert jegliche Auskunft darüber.
3. der Kindsvater verlangt, vor Auskunft und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse, einen detaillierten Finanzplan von seiner Tochter - wie sich ihre Einkünfte während des Studiums zusammensetzen etc. pp.
Dabei ist es doch eigentlich andersrum - die Höhe von BAFÖG und Stipendium sind doch auch abhängig von seinem Einkommen resp. seinem Unterhalts-Zahlbetrag, oder irren wir uns? Demnach kann doch eine seriöse Finanzplanung erst dann erstellt werden, wenn über BAFÖG und Stipendium entschieden wurde - diese Entscheidungen werden aber doch erst dann getroffen, wenn das Einkommen des KV bekannt ist, oder?
Über die Höhe des Ausbildungsunterhalts zu streiten hat das Mädchen keine Lust mehr, sie neigt zur gerichtlichen Klärung - vor allem, weil Mrs. Next kräftig mit herumrührt in der Sache.
Bitte um kompetenten Rat, wie vorzugehen ist.
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| Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert |
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Geschrieben von: Asltaw - 24-08-2017, 01:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Folgender Sachverhalt:
In der notariellen Vermögenausauseinandersetzung soll ich den Anteil der Ex vom gemeinsamen Haus gegen Abfinungszahlung erhalten.
Vereinbart wurde, daß nach meiner Abfindungszahlung die Auflassungsvormerkung vom Anteil Ex für mich im Grundbuch eingetragen wird und wenn die Ex aus dem von ihr mitunterzeichneten Hauskreditvertrag entlassen wird, dann erst die Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.
Die Zahlung der Abfindung erfolgte und ich erhielt die Vormerkung für ihren Anteil. Leider läßt die Bank die Ex aber nicht aus dem Kreditvertrag, so daß ich bisher nicht alleiniger Eigentümer bin. Die Kreditraten habe ich ohne Ausnahme alleine getragen. Die Ex ist mal mehr mal weniger auf Minijobbasis tätig und könnte die Kreditrate niemals tragen, auch nicht teilweise. Begründung der Bank ist, mein Einkommen sei nicht ausreichend. Liegt wohl an der im März letzten Jahres gültigen Wohnungskreditrichtlinie. Aussagen der Bank sind aber widersprüchlich, denn im Ablehnungsschreiben wird moniert, daß Angaben in der für die Schuldhaftentlassung vorgelegten Selbstauskunft nicht belegt wurden, was aber auf Nachfrage wiederum verneint wurde. Bankenombudsmannbeschwerde war ergebnislos.
Wie kann ich die Bank mit den drei Buchstaben dazu bringen, die Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen?
Den Notar nach Erläuterung der Umstände zur Umschreibung zu bewegen dürfte sehr sehr schwierig sein, zumal die Ex dann einer Ergänzung der notariellen Vermögenausauseinandersetzung zustimmen müßte.
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| Meine Tochter will mehr Zeit mit mir |
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Geschrieben von: Einszweidrei - 14-08-2017, 09:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (110)
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Hallo Forum,
da ich hier immer sehr kompetentes Feedback erhalten habe, wende ich mich aktuell an euch.
Kurz zusammengefasst will die Kleine mehr Zeit mit mir verbringen. Sie fängt an zu rebellieren und lasst sich von Mama nicht mehr vorschreiben wo und wie sie zu leben hat. Tochter wird in einer Woche 9 Jahre alt.
Es ist aus meiner Sicht und Beobachtung auch eine Notwendigkeit geworden. Ihr Sozialverhalten an der Schule ist schlechter geworden, hierzu gab es bereits in der Schule ein Elterngespräch, zudem sind die letzten beiden Arbeiten eine Note abgerutscht. Tochter berichtet auch, dass sich Mama noch weniger kümmert und kaum mit ihr lernt. Sprich seitdem ihr Halbbruder auf der Welt ist, ist es noch schlimmer geworden. Will die Mutter nicht schlecht machen, jedoch ist Tochter dort oftmals das fünfte Rad am Wagen, wird sich selbst überlassen, auch im Hinblick auf schulisches Lernen wird ihr kaum Hilfestellung gegeben. Das übliche Problem halt, womit sich Trennungsväter herumschlagen müssen. Bisher war die Gier größer, wie ihr Verstand. Nun wendet sich langsam das Blatt.
Mutti schlägt nun vor, dass sich Tochter probeweise für 2 Wochen in meinem Haushalt aufhalten soll. Am Stück. Dies hatten wir jedoch schon mal und sie weiß wie der Alltag bei mir ist. 2 Wochen halte ich für zu lang und sie hatte letztes Mal dann auch nach einer Woche Sehnsucht bekommen, als sie mal außerplanmäßig wieder zu mir wollte.
Mir schwebt eine Woche im Wechsel vor. Bspw. von Donnerstag-Donnerstag. Es sollte sich in etwa an einem Wechselmodell orientieren und Tochter sollte erleben wie es sich anfühlt und dies vielleicht über einen Monat lang. Zudem kommt es jetzt sehr plötzlich, vermutlich auch weil Mutter jetzt wieder halbtags arbeiten will und dann noch weniger Zeit für die Kleine haben wird. Sprich ich muss es auch erst noch mit meinem Arbeitgeber klären.
letzten Endes wird es vermutlich auf ein Wechselmodell hinauslaufen.
Und da wollte ich euch fragen, welchen Turnus ihr für am Besten haltet?
Klar gibt es dort nicht das Allheilrezept, jedoch halte ich 2 Wochen am Stück für zu viel. Ich weiß auch nicht ganz genau, warum dies die Mutter nun vorschlägt. Tochter war vor ein paar Monaten schon längere Zeit bei mir. Rief kurz nachdem ich sie zur Mutter gebracht habe wieder an und wollte noch zwei Wochen bleiben. Wir sollten wenn dann gleich auf das Wechselmodell hinarbeiten.
Sie mag den Lebensgefährten der Mutter auch nicht leiden. Seine Tochter ist nur alle zwei Wochen da und sie bekommt dafür ein Zimmer reserviert. Meine Kleine muss mit dem Halbbruder der grad ein Jahr alt ist, in einem Zimmer schlafen. Wie sich dies auf die schulischen Leistungen auswirkt, brauch ich nicht darstellen. Und so wird mit meiner Kleinen von Anfang an umgegangen.
Ein zweiter Punkt ist die Trennung. Tochter beschäftigt dies sehr. Mutter will sie ständig in irgendwelche Therapiegruppen stecken oder zu Psychologen schleppen. Bisher konnte ich dies abwenden, nun kommt auch Druck von der Schule. jedoch sage ich dort, dass sie auch einen Vater hat der ihr helfen kann und wird. In der Schule gab ich auch den Hinweis, dass es nicht nur an der Tochter liegt, sondern ggf. an der Umgebung und Erziehungskompetenz. Nett formuliert, jedoch kam es an der richtigen Adresse an. Klar bevor der Vater helfen darf, wird das Kind erst mal durchtherapiert und nachhaltiger Schaden produziert.
Jedoch ist der Wille meiner Tochter jetzt schon sehr stark und ich werde immer an ihrer Seite stehen.
Was haltet ihr von so einer Therapiegruppe? Ich persönlich gar nichts! Vor allem hatte Mutter in der Vergangenheit in ihrer Familie die Erfahrung schon gemacht. Mit ihrem Bruder. Dieser wurde immer weggeschoben, therapiert und hat sich letzt endlich das Leben genommen. Ich hatte mit ihm ein gutes Verhältnis. Jedoch wurde er von seiner Familie leider immer weggeschoben. Sie sollte es also am Besten wissen, hat daraus scheinbar nicht gelernt. Für so was ist verdammt noch mal die Familie da. Vorausgesetzt es bewegt sich im normalen Rahmen, was es bei meiner Tochter noch tut.
Ich wage zu behaupten, dass ich ihr dies selbst verständlich machen kann, was ich ja auch schon tue. Jedoch war meine Zeit halt bisher sehr begrenzt. Und hier ist das Problem.
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| Mit Tochter um 2:00 Uhr Nachts auf Straße - 1,69 Promille |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 31-07-2017, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hi ihr Lieben,
ich mach mich mal auf nen "shit storm" gefasst und verstehe es auch, wenn es so kommt, dennoch konkrete Tips wären mir lieber.
Konkreter Fall, ich war mit meiner Tochter (6 Jahre alt) zur Nachtwanderung um Hexen und Geister zu suchen. Am Ende waren wir noch in einem Imbis und die Maus hat Pommes gegessen. Ich habe nen paar Bier getrunken, es wurde spät 2:00 Uhr, die Polizei kam, die Maus wurde in Gewahrsam genommen, zu Ihrer Mutter gebracht und ich habe dann den Atemtest gemacht, 1.69 Promille. Seitdem ist die Maus wieder bei Mama, Ferienumgang ausgesetzt und null Info von Ma was nun kommt. Umgang ist übers Jugendamt für die Ferien geregelt und übers Gericht jedes 2. WE. Das wird aber nun alles nicht mehr stattfinden. Wie sollte ich mich nun verhalten.
Gruß
Tigerfisch
Sorry noch nen paar Fakten:
Gemeinsames Sorgerecht vorhanden.
Umgang wie gesagt, gerichtlich für die Wochenenden geregelt, per Jugendamtsvereinbarung für die Ferien 2017.
Ma und ich haben uns nichts mehr zu sagen, total daneben, nur Streß.
Wir wohnen 500 Meter voneinander entfernt.
Wir waren nie verheiratet, ich bin leiblicher Vater der Maus.
Gruß
Tigerfisch
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| Trennung, Auszug von Ex, was nun ? |
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Geschrieben von: Ernesto45 - 31-07-2017, 00:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Meine Frau ist gestern ohne es vorher an zu kündigen mit unserem gemeinsamen Kind aus gezogen. Wie es aus sieht hat sie ab dem 01.08. eine neue Wohnung und den Schlüssel bereits kurz vorher bekommen. Beim Auszug meinte unser Kind das es zu einer Hälfte bei der Mutter und zu 50 % bei mir wohnen will. Nun ist keine Rede mehr davon. Mutter und Kind äußern nun am Tag nach dem Auszug den Wunsch einer vollständigen Betreuung durch die Mutter.
Daten:
- 13 Jahre verheiratet
- gemeinsames Kind, 12 Jahre alt
- Gütertrennung
- Bauernhof, 230m2 Wohnfläche, ca. 5 ha Acker + eine bischen Wiese + Wald (Alleineigentum von mir, in der Ehe erworben)
- meine Ex und ich gehen voll arbeiten (meine Ex verdient etwa 50 % mehr als ich)
- der beschriebene Fall spielt in Deutschland, beide Ehepartner sind deutsche Staatbürger
Erledigt:
- Beim Auszug meiner Ex haben wir spontan eine Einigung bezüglich der Aufteilung der Gegenstände wie Toaster, Kaffemaschine und Co. erzielt und schriftlich fest gehalten.
To do:
- Einigung über Kinderbetreuung ?
- hälftige Ummeldung auf Meldestelle ? Gibt es so etwas überhaupt ?
- Kindergeld
- Steuerklasse von 4/4 auf 1/1 oder irgend etwas mit 2 ändern ? Ab wann ?
- Trennungserklärung zur Feststellung des Trennungsdatums erstellen und beide unterschreiben
- Scheidung frühestens nach 8 Monaten einreichbar und nach frühestens 12 Monaten durchführbar
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Wohngeld beantragen
Nach dem ich nun eine Nacht drüber geschlafen habe und begonnen habe mich etwas ein zu lesen, frage ich mich was nun kommt, was man Einigungen anstreben kann und welchen Gestaltungsspielraum es gibt ?
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| wieder Anmelden in D |
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Geschrieben von: wunder007 - 28-07-2017, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo ihr Lieben.
Werde mich wahrscheinlich wieder in D Anmelden Harz 4 Studentenwohnung 160 Euro was wird passieren? Nachtrag 2 Kinder jetzt bald 12 und 15 Jahre entweder im D oder UA vielleicht geschieden in D kein Konto aber gute Freund un Vermieter auf meiner Seite wahrscheinlich ab 10.17 Krankenversicherung aus Sp. E104 Geld ist in Sicherheit alles über 5 Jahre her (wunder wunder01)
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| ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter |
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Geschrieben von: EsGehtNurUmKohle - 27-07-2017, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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hallo liebe gemeinde,
ich hab mal ne frage zu ausbildungskosten bei meiner 19j. tochter (lebt bei der mutter), die ab september eine ausbildung zur physiotherapeutin mit eigenem hausstand beginnt.
in den letzten zwei jahren gab es kaum noch ein rankommen an meine tochter. die gründe hierfür kann ich nur erahnen.
ein mix aus.... pubertät, negativer einfluss seitens der mutter und meine eigene situation. bin seit ca. 1o jahren frührenter.
meine gesundheit ist äusserst instabil. bin halt der loser papa... (kam aus ihrem munde... nicht nur einmal... leider)
nachdem sie ihr abi hatte, ging es erstmal auf weltreise. sie brauchte zeit um sich zu orientieren (konnte ich nur unterstützen, da sie einfach nicht wusste, was sie nach dem abi machen sollte). anfang mai kehrte sie zurück und teilte mir ihre gedanken, wie ihre vorstellungen bzgl. studium/ausbildung sind, mit.
sie spielte mit dem gedanken eine ausbildung zur physiotherapeutin zu beginnen, da sie aufgrund ihres mittelguten/schlechten abi ihre angedachten studiengänge nicht belegen konnte.
auch andere optionen weckten ihr interesse. wie z.b. ein weiteres jahr an einem sozialen projekt teilzunehmen, da sie von der ausbildung zur physiotherapeutin nicht wirklich zu 100% überzeugt war.
leider gab es in den letzten monaten nur spärlich infos wie es weitergehen soll. vor drei wochen bei einer meiner erneuten anfragen und sie da....
ist schon alles fix..... neue stadt/whg/ausbildungsplatz etc..... hat sie alles mit der mutter ausgekaspert...... es ging nur noch um den unterhalt.....
wie soll ich das jetzt formulieren....
ich wünsche meiner tochter nur das beste... ABER..
oder
juhuu... sie hat einen ausbildungsplatz... ABER....
kurz um.... die zusätzlichen ca. 120 € (mein anteil für die schulkosten) belasten mich sehr.
ich schäme mich, das schreiben zu müssen!!!! es geht nicht anders...
leider muss ich fragen, inwieweit ich alles finanzielle, ohne vorherige mitsprache, mittragen muss.
tja.. das wars schon...
liebe grüsse
jan
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| Volljährige Tochter |
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Geschrieben von: Flusen - 26-07-2017, 11:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (112)
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Hallo liebes Forum,
lese hier schon länger mit und habe nun auch mal eine Frage.Zum Anliegen:meine Tochter ist Im Mai 18 Jahre alt geworden und ich hatte einen bis zur Volljährigkeit befristeten Titel.Ende April hatte ich Post von Beistandschaft bekommen mit Aufforderung meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen abzugeben was ich auch getan habe.Durch meinen Anwalt habe ich dann aufgefordert ihrerseits mir Unterlagen ihrer Tätigkeit(sie besucht eine Berufsfachschule 2 Jahre lang wobei das erste Jahr vorbei ist,und ist dann technische Gestaltungsassistentin.)sowie Gehaltsnachweise der KM mir zukommen zu lassen.Bekommen habe ich eine abgelaufene Schulbescheinigung sowie 3 Gehaltszettel der KM über 400 Euro.Daraufhin ist erstmal gar nix mehr passiert bis KM bemerkt hat das ich im Juni keinen KU mehr überwiesen habe weil Titel ja abgelaufen ist.Umgehendst bekam ich eine Berechnung von der Beistandschaft wonach ich nach bereinigtem Netto 1987Euro zur Verfügung habe und somit 335Euro zu zahlen hätte.(zahle noch für meinen 15jährigen Sohn 365Euro tituliert.)Daraufhin habe ich durch meinen Anwalt mitteilen lassen das ich da so nicht mit beinverstanden bin,da mir die Unterlagen der KM nicht ausreichend erscheinen,sie lebt von Ehemann Nummer 2 getrennt und könnte ja auch Unterhalt von ihm bekommen was sie natürlich verneint.
Auch habe ich mitgeteilt das sie vorrangig SchülerBAfÖG beantragen muss.Habe aufgrund der fehlenden Schriftstücke angeboten 200 Euro pauschal für 1 Jahr zu bezahlen was jetzt abgelehnt wurde.Meine liebe Tochter teilte mir in einem Telefonat mit das sie mich dann eben verklagen würde.
Dazu noch ergänzend meint die Beistandschaft sie wäre priviligiert,mein Anwalt teilte mir mit er hätte einen ähnlichen Fall gehabt wo das Kind die gleiche Schule besucht hat und der Richter entschieden hat das Kind wäre eben nicht priviligiert(war halt leider nur ein anderes AG und nicht das mit dem ich es zu tun hätte).
Meine Frage wäre jetzt lasse ich es drauf ankommen oder zahle ich das geforderte?
Das Problem dabei ist verliere ich das Ding wenn es zum äussersten kommt kostet mich das ne Stange Geld,andersrum will ich aber auch nicht akzeptieren das die beiden mit so wenig Infos ihrerseits davonkommen.
Für Tipps Meinungen Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG Flusen
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