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Viktimisierung |
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 12-04-2017, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Guten Morgen,
ich habe lange nachgedacht, ob ich das hier schreiben soll.
Das schlimmste, was ich bisher erleben musste waren weder unfähige Jugendämter, rachsüchtige Exen und geldgierige Anwälte.
Es waren Leute ( teilweise Verwandte ) die die schlimme Situation auch noch einseitig und zu meinen Lasten moralisiert haben.
So ein Erlebnis hatte ich vor einigen Wochen, Meinungsaustausch unter Verwandten. Den habe ich nicht bestellt.
Was da an Vorwürfen gekommen ist, sprengt meine Vorstellungskraft. Ich muss schon sagen, die einseitige Dressierung durch Medien und staatliche Institutionen zeigt langsam Wirkung. Meine Meinung zu diesen ganzen Wust an Falschbeschuldigungen, juristisches Desinteresse, einseitiger Täterinnenschutz: Wenn der Staat solche Gesetze macht, die ganz viel Missbrauch möglich machen, dann soll er gefälligst dafür tief in die Tasche greifen. Ergebnis sind traumatisierte Väter, die völlig leistungsunfähig sind. Kaputte Familie mit traumatisierten Kindern. Die Helferindustrie kann sich freuen. Ganz viele neue "Kunden", denen "geholfen" werden muss.
Die Allgemeinheit darf dafür blechen. Richtig so. Zahlen müssen immer die Anderen. Ist ein schönes Lebensprinzip, dass zwangsläufig zu einer Aussenseiterrolle führt.
Mit so einer Meinung eckt man zwangsläufig an. Der gut abgerichtete Deutsche Schäferhund namens "Michel" schnappt automatisch zu.
Da rauszukommen ist schwierig. Am besten sagen, dass man ganz viel Unterhalt zahlt und viel Verständnis für die schwierige Situation der Kinder hat. Und das der Staat die ganzen Alleinerziehenden bitte noch mehr unterstützen soll.....
Diskussionen mit" aufrechten und ehrlichen" Kleinbürgern bringen leider garnichts.....
Beste Grüsse vom Bodensee....
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Post vom JA - Beistandschaften |
Geschrieben von: adafeb - 08-04-2017, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
ich bin kürzlich vom JA - Abteilung Beistandschaften angeschrieben worden und erbitte mir Euren Rat im Umgang mit diesem Schreiben. Laut Schreiben hat die KM eine Beistandschaft beantragt.
Unser Kind ist sieben Jahre jung und hat seinen Lebensmittelpunkt bei der KM. KU habe ich noch nie gezahlt und bin auch nie von der KM oder Ämtern dazu aufgefordert worden. Die Kommunikation zwischen uns Eltern ist seit einigen Monaten schwierig, hohes Konfliktpotential, Einigung bzw.. Gespräche sind nicht möglich, zuletzt hatten wir im März ein erstes Umgangsverfahren mit Beschluss. Seit dem habe ich erweiterten Umgang, vorher 5 Jahre WM.
Konkret werde ich nun dazu aufgefordert Auskunft innerhalb von drei Wochen über Einkünfte und Vermögen zu erteilen, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches erforderlich ist. Dafür soll ich Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers der letzten 12 Monate, vorlegen. Darüber hinaus werde ich gebeten einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen auszufüllen und den letzten Einkommenssteuerbescheid zuzusenden. Könnt Ihr mir bitte Auskunft darüber geben welche Auskunft ich rechtlich gesehen geben muss?
Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es:
Zitat: "Bis zur abschließenden Berechnung des Unterhalts bitte ich Sie, vom xxxxxx an 100% des Mindestunterhalts in Höhe von xxx€" auf ein Mündelkonto zu überweisen".
Mit dem Schreiben wurde ich rückwirkend in Verzug gesetzt. Sollte ich keine Auskunft erteilen droht ein kostenpflichtiges vereinfachtes Verfahren gemäß 249 ff. FamFG.
Muss ich dieser Bitte nun Nachkommen den Betrag auf das Mündelkonto zu überweisen? Finanziell setzt mich der auf mich zukommende Anspruch stark unter Druck. Um ihn bedienen zu können muss ich meine Wohnung umgehend aufgeben, so dass mein Kind dann auch keine Übernachtumgänge bei mir haben könnte. Andererseits gibt es den Umgangs-Beschluss vom FG, der mich ja auch verpflichtet.
Ich danke euch fürs Mitlesen und für jeden guten Kommentar!
Grüße,
adafeb
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Scheidungstermin vor Gericht - Risiken bei Abwesenheit? |
Geschrieben von: Maestro - 04-04-2017, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hi zusammen,
wie schaut es eigentlich aus, wenn man zum gerichtlichen Scheidungstermin einbestellt wird, sich aber aus Deutschland abmeldet und auswandert... kurzum nicht erscheint. Das dürfte den Richter nicht gerade gütig stimmen, oder ist das letztlich Schnurze-Piepe?
Welche Strategie ist hier sinnvoll?
Den eigenen Anwalt hinschicken und bezahlen, oder ganz fern bleiben?
Man könnte z.B. vermuten, dass der Richter solchen "Flüchtlingen" nochmal extra eine aufbrummt, in Form von Tagessätzen, Geldbußen oder längeren Unterhaltszeiträumen, oder ist das Nonsense?
Grüße
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Sie trennt sich und will die Kinder mitnehmen - Chance auf Verbleib beim Vater? |
Geschrieben von: Kristinus - 30-03-2017, 23:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo erstmal,
meine Frau trennt sich von mir, weil sie meint, sie sei nicht glücklich.....
Erfahren habe ich das Ganze Anfang Januar, war erstmal durch den Wind und hab versucht das zu verstehen, hab diverses im Internet gelesen und bin dann irgendwann auch hier auf diese Seite gestoßen. "Witziger" Weise trennt sie sich fast genau so, wie in der Rubrik"Trennung" beschrieben... 
Mittlerweile habe ich mich so langsam gefangen und sortiert und hab denke ich zumindest das Wesentliche gesichert, gedeckelt oder aus Ihrer Reichweite buxiert. Das Gefangen klappt so leidlich, aber mir der emotionalen Trennung von Ihr bin ich denke ich relativ gut durch auch wenn mitunter die Wehmut zwickt, allerdings hänge ich an unseren Kindern und möchte die irgendwie nicht ziehen lassen...
Die Situation ist der Klassiker: Ich der Vollzeiternährer mit Überstunden, damit der Standard stimmt, Sie 3 Stunden am Tag berufstätig und den Rest des Tages Hausfrau und Mutter. Die Kinder sind 5 und 7 und entsprechend im Kindergarten und Schule. Da Sie mehr daheim ist, ist sie natürlich eher die Bezugsperson
Nun trennt sie sich, hat auch eine neue Wohnung in der Nähe und möchte dann, selbstverständlich, die Kinder mitnehmen. Ich bleibe im Haus, in dem die Kinder bis dato aufgewachsen sind.
Da ich Vollzeit arbeite und ca 40 Minuten Arbeitsweg habe, habe ich sicherlich wenig Chancen, die Kinder zu halten. Ich hätte ggf. die Möglichkeit von Zuhause aus halbtags zu festen Zeiten Vormittags zu arbeiten und den Rest zur freien Einteilung, wäre aber auch bereit meinen doch gut bezahlten Job zu schmeissen, wenn ich dadurch die beiden bei mir behalten könnte.
Gehen die Kinder mit Ihr, müsste sie wahrscheinlich auch mehr Stunden arbeiten. Da Ihre Mutter gute 70 Kilometer weg wohnt und weder Auto noch Führerschein besitzt (bis dato kommt sie 1x die Woche mit dem Zug für einen halben Tag), wäre sie im wesentlichen gerade bei kurzfristiger Betreuung auf Freunde und Bekannte angewiesen. Die Kinder wären zwar noch nahe am Umfeld, müßten sich aber von Reihenhaus auf 2. Stock Mietwohnung gewöhnen.
Bleiben die Kinder bei mir, wären die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld, kurzfristige Betreuung wäre im Wesentlichen durch meine Familie vor Ort (alle fußläufig erreichbar) abgedeckt, ebenso durch Nachbarn, Freunde und Bekannte. Ich wäre im Idealfall mit dem Homeoffice ebenfalls dauerhaft erreichbar und könnte mich in allen Belangen mehr oder minder rund um die Uhr um die 2 kümmern.
Selbst wenn ich ihr "großzügig" die Zahlung des Kindesunterhalts freistelle (also nicht auf die Zahlung poche, welche die Kinder irgendwann ja wg. Rechtsanspruch gelten machen können) sollte ich noch gut über die Runden kommen, auch wenn ich den Hardcoreanker des Jobschmeißens werfe.
Da die Gerichte (und so wie es scheint hat das zuständige Gericht nur weibliche Richter im Zilvilrecht) im allgemeinen wohl noch eher der Mutter gewogen sind, weil sie halt die Mutter ist (Recht haben ist leider nicht immer Recht bekommen), würde ich gerne mal wissen wollen, ob es hier jemanden gibt, der es geschafft hat, sich bei der ursächlichen Ausgangslage so zu positionieren, dass ER die Kinder behielt oder ob es eher nicht ratsam ist.
Für Infos, gerne auch negative, wäre ich dankbar.
Gruß,
kristinus
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