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| Titel |
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Geschrieben von: Pfanne - 11-07-2017, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
bei mir ist es noch nicht so weit, dass ich den KU Titel unterschreiben muss, möchte aber gerne rechtzeitig ein paar Fragen klären:
- Der Beispiel-Titel unter TFAQ-Downloads ist sehr knapp gehalten. Würdet ihr außer der Begrenzung auf 2 Jahre noch was anderes miteinbringen?
- Was passiert, wenn der Titel alle 2 Jahre verlängert wird, aber Papi irgendwann in einem nicht-EU Land ist, das auf hiesige rechtsbeugende Gesetze pfeift (Thema Pass ist kein Problem)? Wird mir dann ein Titel in meiner Abwesenheit aufgebrummt? Kann ich dann Probleme kriegen, wenn ich Jahre später zu Besuch wieder hierher komme?
Wie immer entschuldige ich mich für die nebulöse Formulierung. Ihr wisst ja, der Feind liest mit.
Danke vorab!
Gruß
Pfanne
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| Antrag gleichwertige Betreuung und gem. Sorge |
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Geschrieben von: Absurdistan - 10-07-2017, 23:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hi, für Leute die mich nicht kennen. Betreue meine Tochter praktisch schon seit ihrer Gerburt gleichwertig, jedoch nicht offizielll.
Sie ist jetzt 6 und seit 5 Jahren gemäß der 12 Stunden - Regel 11 Tage/Monat bei mir.
Hatter schon mal gem. Sorge beantragt. Das ging schief.
Nun wollte die KM einer Umgangsänderung vor über einem Jahr wegen Vorschule.
Gespräche die vom JA empfohlen wurden bei der EZB wurden ihrerseits beendet, und sie wollte einen Antrag stellen.
Dies hat sie natürich nicht getan. Stattdessen geht eine ganze Menge Umgangszeit flöten weil ich meiner Tochter nicht die Zet mit den anderen Kindern nehmen möchte. Kann ja schlecht sagen das sie in meiner Umgangszeit nicht zur Vorschule darf. Statt das siich die Mutter auf eine Änderung des Umgangs einlässt, geht sie davon aus das ich mich zum Residenzelternteil machen lasse.
Ich habe ein regelrechtes Martyrium hinter mir, da ich versucht habe Konflikte zu verhindern indem ich den Unterhalt durch Aufstockung versucht habe sicherzustellen. Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet. Die Mutter hatte sogar die Vertretungsbefugnis für Widersprüche verweigert um den Unterhalt sicher zu stellen. Dieses mussste ich mir erst beim FamGericht erstreiten.
Jetzt beantrage ich ein paar Stunden mehr Umgang. Das wäre dann genau 50/50 und zusätzlich nochmnal gem. Sorge.
Meine Anwältin ist spezialisiert auf Familenrecht und Sozialrecht. (Für Insider, Skippers Anwältin)
Also nicht ganz doof. Ich bin mir aber bei ihr auch nicht ganz sicher. Es gibt aber nicht viel Auswahl an Anwälte mit der Kompetenz.
Ich bin total überfordert.
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| Will Sie mich Provozieren ??? |
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Geschrieben von: JonDon - 07-07-2017, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Jo Übergabe zu mir ist gewesen. Hab Sie angesprochen, will die zwei X eine Wochen im Jahr mit dir Besprechen.
Erste Woche hat Sie Kalender aufgemacht und vereinbart. Ach ja im August kann Sie nicht das Kind zu übergabe bringen deswegen muss ich 400 Km mehr Fahren.
Die zweite Woche nee nicht hier, nicht jetzt, mit mir wird das nicht geben! Dann bin ich ausgeratstet und hab Ihr gedroht, wenn ich abkratze nehme ich Sie mit.
Was passiert für den fall das ich soweit ausraste und ihr das verdamte Gesicht zermöbele ?
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| Gängige Praxis? |
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Geschrieben von: Grummel - 07-07-2017, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Geschiedener Patchwork-Vater nach <5 Jahren Ehe.
Biologisch 2 Kinder des Vaters und der Mutter, 2 Kinder der Mutter (insgesamt 4 Kinder).
Habe während des Anstellungsverhältnisses KU für beide Kinder bezahlt. Dann ein paar Monate Pause und darauf neuer Job mit höheren Verdienst. Selbständig bei zuständiger UVG-Stelle gemeldet (hatte KM zwischenzeitlich angeleiert) und um Auskunft der bestehenden Schulden gebeten. (wurde positiv kommentiert, dass ein Vater seine Schulden bezahlen will). Auskunft erhalten, Schuld getilgt, Zahlung gemäß UVG an zuständige Stelle auf Grund höheren Verdienstes erhöht.
Nach <12 Monaten der freie Fall. Job weg. Ehemaliger Arbeitgeber zahlt die letzten 2 Monate Gehalt nicht. ALG I Bezug unter Selbstbehalt. Arbeitsgericht. Vergleich. Zahlung des ausstehenden Lohnes. Neuberechnung ALG I über Selbstbehalt. UVG läuft weiter und niemand meldet sich. Ich bekomme lange Information, wie hoch mittlerweile meine "Vater-Schuld" ist.
Der Versuch, mittels Umschulung mittelfristig weiter zu kommen. Zwischenzeitlich Lohnsteuer abgeben. Es soll sogar etwas erstattet werden. Aber da steht etwas von einem gesonderten Schreiben...
Auszahlung der Erstattung nicht einmal 10%. Mittlerweile RA beauftragt. Alles wird in die Länge gezogen seitens der zuständigen UVG-Stelle. Endlich eine Aufstellung. Die 90% der Steuererstattung müsste demnach 2,5x reichen um bestehende Schuld zu tilgen.
Auf Nachfrage des RA für Antwort, dass der Restbetrag "auf Verwahr" gelagert wurde, für zukünftig entstehende Schulden..! Seitdem kein Kontakt mehr zur zuständigen UVG-Stelle mehr möglich.
Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um 25% auf Grund Abzweigungsantrag unter den Selbstbehalt. Widerspruch durch RA. Als unbegründet zurückgewiesen. Antrag auf Eilverfahren bis Entscheidung durch Sozialgericht.
Zwischenzeitlich erneuter Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um weitere 25% mit gleicher Begründung. Mittlerweile ist der Selbstbehalt gerade mal zu 60% gewährt... Gleiches Spiel durch RA.
Aus Zwang Antrag auf ALG ll. Oh, wie schön, die Nebenkostenerstattung des letzten Jahres wird angerechnet...
Es kann eigentlich alles gar nicht wahr sein. Bin kurz davor, meine Koffer zu packen. Aber ich kann und will meine Kinder nicht im Stich lassen...
Und ich vermute, es gibt noch viel schlimmere Fälle. Und dabei bin ich nach 1> Jahr seit der Scheidung schon ziemlich ausgelaugt... Es ist anstrengend.
Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
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Geschrieben von: Pfanne - 29-06-2017, 15:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (70)
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Ich bräuchte bitte euren Rat.
Kurze Zusammenfassung: Ich hatte eine lose, kaputte Beziehung zu einer Dame, die seit Jahren in Behandlung beim Seelenklempner war. Trotz zahlreicher Warnungen anderer, habe ich mich zu ihr begeben. Hervorgekommen ist ein kleiner Bub. KM ist vor einigen Monaten mit Sohn (Säugling, ist laut Test von mir) weggezogen, enthält mir seit Monaten unser Kind vor und blockt jeglichen Kontaktversuch ab. Sie hat auch schon Andeutungen gemacht, meinen Sohn gegen mich instruieren. Rechtlich bin ich nicht der Vater, weil sie sich querstellt. Kohle (BU) wollte sie anfangs trotzdem sehen (kriegt sie so natürlich nicht). Aktuell läuft daher gegen sie eine Klage wegen Vaterschaft. Diese Klage zieht sich nun seit Monaten.
Der Plan war initial gemeinsames Sorgerecht und einen regelmäßigen Umgang (besser: Wechselmodell) zu beantragen. Anfangs war ich noch vergleichsweise motiviert und wollte "mein Bestes" geben, meinem Sohn zuliebe. Mittlerweile geht mir aber die Puste aus. Jetzt wo ich selbst merke, dass das angebliche Kindeswohl den Gerichten und JAs gleichgültig ist, denke ich mir: Ich will nicht mehr. Ich wäre bereit, gegen eine sture KM zu "kämpfen", aber nicht gegen einen Apparat aus Justiz und JA. Es ist einfach zermürbend. In meinem Job läufts (noch) gut, aber dieser ganze Stress zieht mich runter. Ich hab ständig so ein beklemmendes Gefühl in der Brust und eine innere Stimme, die mir sagt: du darfst nicht glücklich sein, denn du hast Scheiße gebaut.
Welche Bindung hab ich zu meinem Sohn? Ganz ehrlich, fast keine mehr. Ich habe ihn leider nur wenige Tage sehen können. Übrig geblieben sind Fotos und vage Erinnerungen. Gefühle? Leider eher wenig. Ich empfinde mich dafür auch als schlechten Vater.
Ich überlege daher, die Klage wegen Vaterschaft einzustellen und mich zurückzuziehen. Beeinflusst haben mich andere Väter hier im Forum, die z.B. schreiben, dass sie früher hätten "aufgeben" sollen, trotz gemeinsamen Sorgerecht keinen Einfluss haben, trotz Umgangsrecht keinen Umgang haben können etc.
Bin mir dessen bewusst, dass sie jederzeit den Spieß umdrehen kann, aber dann ist dem eben so. Aber von mir aus weiterforcieren will ich nicht. Mir ist auch bewusst, dass die Chancen auf einen regelmäßigen Umgang dadurch bei 0 bleiben. Einzige Hoffnung: Mein Sohn möchte von sich aus eines Tages seinen Vater kennenlernen.
Wie beurteilt ihr die Lage? Gebe ich zu schnell auf? Verhalte ich mich wie ein Weichei? Oder treffe ich eine Entscheidung, die mich vor weiterem Chaos möglicherweise beschützt? Ich bitte um ehrliche, offene Kritik.
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| Wechselmodell und Lohnsteuerklasse |
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Geschrieben von: exit - 27-06-2017, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
ich würde mich erneut sehr über ein paar Einschätzungen oder Meinungen zu einem konkreten Problem freuen.
Ganz kurz zusammengefasst sieht die Situation ungefähr so aus:
-Ehe gescheitert aber gutes Verhältnis zur Ex
-seit > 1 Jahr getrennt lebend aber noch nicht geschieden
-einvernehmliche Scheidung wird jetzt in die Wege geleitet
-seit Beginn an wird ein Wechselmodell zur Betreuung des Kindes genutzt
-notarielle Scheidungsvereinbarung wurde erstellt und alle Punkte geregelt: - 50/50-Teilung der Betreuung
- Kindergeld wird an sie ausgezahlt, wird aber geteilt
- Hauptwohnsitz des Kindes bei mir (ehem. Ehewohnung)
- ich wechsele in Lohnsteuerklasse 2, Ersparnis wird geteilt
Verhältnis ist wie gesagt prinzipiell gut und freundschaftlich.
Nun die Frage:
Gibt es Probleme, wenn ich in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln möchte (und sie dem bereits schriftlich zugestimmt hat)?
Man liest unterschiedliche Angaben im Internet. Oft findet man den Hinweis, dass nur dann in LSK 2 gewechselt werden kann, wenn Hautwohnsitz und Kindergeld beim Antragsteller sind. Stimmt das so? Was sagt das Finanzamt dazu?
Ich möchte auf keinen Fall Hauptwohnsitz, Kindergeld und LSK 2 bei ihr, kann aber natürlich auch nicht verlangen, dass das Kindergeld an mich geht. Ist diese Konstellation mit Wechselmodell irgendwie vorgesehen?
Können mir Nachteile entstehen, wenn ich das jetzt einfach mal so beim Finanzamt beantragen würde?
Vielen Dank
exit
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| Heirat in der Schweiz |
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Geschrieben von: Pinoy - 25-06-2017, 17:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (46)
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Hallo,
ich bin Deutscher Staatsbürger und habe eine Schweizerin geheiratet, wir haben ein Kind und leben in der Schweiz.
Meine Frau hat mich 2 Jahre lang betrogen sie hat jetzt einen anderen und will die Scheidung.
Ein Anwalt sagte mir das ich demnächst 40 % meines Einkommens abdrücken muss.
Ich möchte mir jetzt bei Freunden auf den Philippinen eine neue Existenz aufbauen, der Anwalt sagte mir das ist kein Problem niemand wird mich auf den Philippinen pfänden können.
Doch wie sieht es mit der Passverweigerrung in 10 Jahren aus?
Wird die Schweiz den Fall an Deutschland weiterleiten und die können dan eine Passverweigerrung veranlassen?
Ich habe gelesen das mir in Deutschland niemand den Pass verweigern wird, kann ich dann einfach einreisen ohne Wohnsitz und dort einen neuen Pass beantragen?
Gruss
Pinoy
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| Einschätzung der Situation |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 24-06-2017, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Abend,
ich wollte mich gerne mal wieder mit einem Anliegen melden, weil ich mir für das weitere Vorgehen nicht sicher bin.
Konstellation: Kampf-Trennung im letzten Jahr, mit GWG nach Schweizer Machart aus der Wohnung geflogen und habe für 6 Monate die Kinder nicht sehen dürfen. Diverse Male in der Zeit zusammengebrochen.
Umgedrehtes Rollenmodell vor der Trennung nach knapp 20 Jahren Ehe, ich war mit den Kindern ( 4 minderjährige Kinder ) von derselben Ehefrau zu Hause und habe diese erzogen. Ehefrau hatte eine Durchschnittslohn von knapp 9000 CHF ( 100% Pensum ) den ich durch eine bescheidene Erwerbstätigkeit auf selbstständiger Basis aufgebessert habe.
Die Exfrau ist seit 1.5 Jahren krank und bekommt Krankengeld. Knapp 6500 CHF. Unterhalt muss ich nicht bezahlen, da leistungsunfähig.
Unterhalt von der Ex bekomme ich nicht, ich werde von Verwandten unterstützt und das will ich auch erstmal so weiter laufen lassen da ich mich nicht in die Maschinerie der Fürsorge begeben möchte.
Die alte Firma ist mittlerweile konkurs.
Neue Firma mit Sitz im Ausland ist im Aufbau und ganz gut dazu geeignet, um die u.e. Traumatisierung durch Ablenkung in den Griff zu kriegen.
Die schwer schizoide Ehefrau hat diverse Strafanzeigen eingereicht, die Hälfte von denen ist eingestellt worden. Das Strafverfahren gegen Sie wurde an das Gericht überwiesen und es gab dort auch schon eine Hausdurchsuchung um Beweise zu sichern.
Es werden weitere Vorwürfe ( auch vor den Kindern geäussert bzgl. Schwarzgeld etc....)
Umgang mit den Kindern findet sporadisch statt, die Kinder leiden massiv. Das mittlere Kind ( 12 Jahre ) wird nach den Sommerferien auf Wunsch der Mutter fremdplatziert. Die KESB will mir nur ein minimales Besuchsrecht zusprechen, 2 Stunden pro Monat und nur begleitet.
Ich hatte jetzt bei diversen Besuchen der Kinder bemerkt, das mich die Umstände der Besuche schwer belasten.
Die Mutter schiesst massiv ihre Attacken ab und droht den Kindern damit, dass auch Sie in das Kinderheim kommen.
Noch schlimmer finde ich es, das die örtliche KESB ganz klar sagt, dass sie nichts machen will,- ausser mir das Besuchsrecht zu kürzen damit alles zur Ruhe kommt und der Dauerkonflikt dadurch irgendwie befriedet wird.
Die Mutter der Kinder will jetzt auf Party machen und die Kinder sich selber überlassen. Es gab deswegen schon 2 Einsätze des Rettungsdienstes mit Gefährdungsmeldung. Gleichzeitig will sie, das ich die Kinder immer dann nehme, wenn Sie es gerade braucht.
Also quasi Babysitter auf Abruf. Keine Ahnung was da im Kopf vorgeht.
Ich tendiere gerade dazu, die Obhut über die jüngste Tochter ( 5 ) zu beantragen, damit Sie aus der Kampfzone rauskommt und wir dann möglichst weit wegziehen.
Ob das realistisch ist, keine Ahnung. Ich rechne mittlerweile mit Allem, auch einer Anzeige wegen Missbrauch. Die Möglichkeit zur Betreuung hätte ich jedenfalls. Ich frage mich bloss, wie man die Mutter danach auf Distanz halten kann. Die Behörden machen nichts und unterstützen zudem noch die Mutter.
Nüchtern betrachtet schätze ich die Chancen auf unter 10%. Ich denke, es gehen über kurz alle Kinder in ein Kinderheim.
Bei mir merke ich zunehmend, dass mich das Schicksal der Kinder emotional kalt lässt und ich mich zunehmend weniger für diese interessiere. Mein Therapeut redet von einer massiven PTBS bei mir. Er sagt: Vergessen Sie erstmal die Kinder, schauen Sie nur noch auf sich. Ziehen Sie das knallhart durch. Auch gegenüber der KESB und der Mutter und vor Allem auch mir als Person gegenüber.
Keine Ahnung ob das so funktioniert.
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| Einkommenangabe §1605 verweigern?? |
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Geschrieben von: Charlie - 20-06-2017, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Zusammen,
welche Kosten entstehen mir wenn ich die Einkommensangabe nach § 1605 BGB verweigere? Das Gericht dem JAmt recht gibt?
Hintergrund ist ein anderes laufendes Gerichtsverfahren (ich bin der Kläger bzw. Antragsteller) zur Aufhebung der Vaterschaft. Dieses Verfahren würde ich gerne abwarten und mir die Arbeit der Auskunft meines Einkommens gegenüber dem JAmt ersparen.
1. Welche Amts Gerichtskosten entstehen wenn das JAmt das Gericht dennoch beauftragt?
2. Welche Anwaltskosten entstehen?
3. Herrscht Anwaltszwang auch bei gerichtlicher Feststellung der Einkommen?
4. Hat jemand so ein Gerichtstitel? Was steht da normalerweise Drin?
5. Ist jemand von Euch diesen blöden Weg schon gegangen?
6. Gegenüber dem Gericht habe ich den Antrag gemäß § 148 ZPO gestellt. Aussetzung bei Vorgreiflichkeit.
Also mir gehts um die Gesamten Kosten der Verzögerung beim Weg über das Gericht wobei ich für alle Hinweise dankbar bin! Gerne auch Eure Empfehlungen!
Euer
Charlie dankt Euch vorab!
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