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  Wie Erbe an zukünftige Ex ausschließen ?
Geschrieben von: Bruno - 17-03-2017, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Einer meiner Bekannten hat in seiner Beziehung wiederholt Bedenken das ihm etwas zustoßen könnte. Die Polizei hat er informiert, es gibt ein Aktenzeichen. So das im Falle eines Falles Ermittlungen in entsprechender Richtung in Erwägung gezogen werden. Die Polizei hat ihn beschützende Handlungen (wie z.B. Wohnungsverweisung) abgelehnt, da ja (bisher) nichts passiert sei.

Nun möchte er erreichen das:
- kein Erbe an seine liebe Nochehefrau geht ( auch wenn ihm etwas passieren sollte mit dem seine liebe Nochehefrau natürlich nichts zu tun hat)

Hat da jemand eine Idee was man da machen kann ?

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  Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung
Geschrieben von: PapaRA - 17-03-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Gemeinde, kurz zu mir. Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Freundin und Mutter meiner 3 Kinder zusammen. Ohne verheiratet zu sein.Die Rollenverteilung war bei uns aufgrund Ihrer beruflichen Ziele etwas anders, wir wollten Ihr Business stützen und ich hielt Ihr den Rücken frei was das Kind/später dann die Kinder betraf (Elternzeiten, Eingewöhnungen, Krankheitsfälle), demzufolge stellte ich auch meine berufliche Entwicklung etwas hinten an und sie war die „Großverdienerin“.  Ende 2015 begann Sie eine Affäre, die ich ihr nachwies und im Zuge dessen verliebte sich gleich mit und der Neue zog zu Ihr und meinen drei Kindern (nach 2 Monaten über Nacht). Ich zog aus unserer gemeinsamen Whg. und lies Ihr aufgrund der Kinder ALLES da. Also ich ging mit 2 Sporttaschen voller Klamotten. 2016 erklagte ich mir das gemeinsame Sorgerecht und derzeit läuft die Umgangsklage (nicht weil ich gar keinen Umgang habe, aber eben zu wenig). Ihr geht es seit geraumer Zeit nur noch um die Kohle. Ich zahle den vom JA errechneten Betrag (da ich mich grad selbst finanziell sanieren muss – sicherlich nicht genug). Die Situation spitzt sich seit die Umgangsklage draußen ist, immer mehr zu. Derzeit Fordert sie von mir 10.000€ bis Ende des Monats Stichwort: „Wegfall der gemeinsamen Geschäftsbeziehung“ (das Auto besitze ich immer noch zahle auch die Raten weiter). Es geht um ein gemeinsam angeschafftes Auto – Sie zahlte die Anzahlung ich die Raten seit 2013. Eingetragener Halter ich.   Und um einen Ausgleich meines Dispokredites zum Zeitpunkt der Elternzeit, in der ich mit der Familienkasse im Klinch lag und 3 Monate kein Elterngeld gezahlt bekam.  Sie fordert die komplette Anzahlung zurück plus den Ausgleich des Dispos. Die Anzahlung ist in etwa so hoch wie die geleisteten Raten bis zum Zeitpunkt der Trennung. Was ist mit dem Wertverfall des Neuwagens in den ersten zwei Jahren – der liegt bei ca. 15.000€? Geht der Hälftig an beide Partner? Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren?

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  Umgangsabsage meinerseits
Geschrieben von: Lullaby - 16-03-2017, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

anbei nochmal kurz die Situation:

- 1 Kind, GSR, erweitertes Umgangsmodell gemäß gerichtlichem Beschluss (mehrere Tage inkl. Übernachtungen jede Woche)
- Ich ("Umgangselternteil"): 40% Umgang, 136% Kindesunterhalt, Steuerklasse 1
- KM ("Alleinerziehend"): 60% Umgang, 0 % Kindesunterhalt, Steuerklasse 2

Ich bin im Mai über das Wochenende beruflich verhindert (Weiterbildung) und musste den planmäßigen Umgang an diesem Wochenende deswegen absagen. KM schäumt und sträubt sich dagegen weil sie selbst was vor hat über das Wochenende.

Wie verhalte ich mich richtig? Ich bin auf dem Standpunkt, da KM "alleinerziehend" ist, ist das ihr Problem an dem Wochenende und nicht meins.

Wie seht ihr das?

Grüße,

Lullaby

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  Gibt es Länder wo kein Unterhalt gezahlt werden muss?
Geschrieben von: Freebird - 16-03-2017, 11:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

In Deutschland gibt es ja die Unterhaltspflicht.
Wie sieht es aus, wenn man in andere Länder reist?
Welche Länder in der EU oder außerhalb haben keine Regelung für einen Deutschen den Unterhalt zu zahlen?

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  Erörterungstermin zur Vermögenssorge
Geschrieben von: A.Netrem - 14-03-2017, 20:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,
mein Mann hat eine Einladung vom Gericht zu einem Erörterungstermin wegen der Vermögenssorge erhalten.

Die Vorgeschichte: Er sollte für die Kinder-und Jugendkonten seiner Kinder unterschreiben.
Da er in der Vergangenheit hohe Schulden durch seine Ex hatte, verweigerte er die Unterschrift, da ja auch seine Exfrau Zugriff auf die Konten hätte.

Meine Fragen sind:

1. Was bedeutet Erörterungstermin
2. Welche Kosten erwarten ihn
3. Kann er erfolgreich Gerichtskostenhilfe beantragen, obwohl er wieder verheiratet ist.

Zur Erläuterung:
Wir sind beide EM Renter, haben allerdings keine Schulden mehr und ich verfüge über ein paar Ersparnisse, die ich für die Instandsetzung meiner Eigentumswohnung verwenden möchte.

LG

A.

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  Nach Scheidung ins Ausland ziehen?
Geschrieben von: Sabrina1993 - 13-03-2017, 13:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo zusammen,
Ich frag mal hier so ganz naiv...Mein Mann und ich werden uns demnächst scheiden lassen bzw. erstmal das Trennungsjahr beginnen, er hat mir gesagt dass er dann wieder nach Ungarn zieht weil er ist Ungare, und dass ich dann keinen Unterhalt von ihm erwarten kann weil er dort nur ungefähr umgerechnet 300 Euro im Monat verdienen wird, was gerade so zum leben reicht. Wir haben einen 12 Monate alten Sohn und ich arbeite noch nicht wieder. Nun meine Frage: Darf er einfach so abhauen? Und bekomme ich dann Hartz4 oder?

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  Erspartes schützen als kleiner Selbstständiger
Geschrieben von: HeinrichH - 13-03-2017, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich benötige bitte ein paar konkrete Tipps, wie ich Geld auf Privat-und Firmenkonto vor der Unterhaltsberechnung und eventuell einem nötigen Einbringen schützen kann.
Momentan bin ich als Einzelunternehmer mit einfacher EÜR Besteuerung tätig. Nehme ich den Durschnitt meiner letzen drei Einkommensbescheide liege ich wohl so bei 2.300€ monatlich.

Auf meinem Geschäftskonto liegt ein gutes Sümmchen. Ich transferiere monatlich was rüber auf das Haushaltskonto, wo privates runter geht. Dann habe ich noch ein Depot und ein Konto wo ich für mein Kind auf meinen Namen spare. Wie ich jetzt das Unterhaltsrecht verstehe, würde allerdings das Geld von allen Konten in die Kindsunterhalts- und Betreuungsunterhaltsmasse gehen. Denn ich kann mit den 2.300€ nicht den gesamten Betreuungs- und Kindsunterhalt zahlen.

Was kann ich tuen, damit ich jetzt nicht die gesamte Kohle abheben und irgendwo deponieren muss? Andere Rechtsform? Treuhandkonto? Vielleicht wäre Wandlung in Bargeld auch doch sinnvoll, falls es mal einen Prozess gibt und ich Prozesskostenbeihilfe beantragen möchte.

Mein Ziel ist eigentlich alles so weiterlaufen zu lassen. Zahlen muss ich sowieso. Gern würde ich den Betreuungsunterhalt reduzieren. Sehe es aber als problematisch, weil drei vorherige Jahre einbezogen werden.
Weiterer Punkt: Ich sorge nicht für die Rente vor. Eigentlich sollte ein Haus gebaut werden. Das ist nun mit der Trennung hinfällig und durch Unterhaltsszahlungen sicherlich nicht mehr machbar. Also muss ich so vorsorgen. Wie ich gelesen habe kann ich 20% der Einnahmen für die Rente verwenden. Das wären gut 450€ monatlich. So viel geht effektiv eh nicht, weil bei der Unterhaltsberechnung bekanntlich die aktuellen Summen der letzten drei Jahre gerechnet werden. Wenn ich dem Amt nun mitteilte ich werde ab jetzt diese 20% für Rente einsetzen weil der Hausbau hinfällig ist, zeigen die mir sicherlich den Mittelfinger. Wink

Meine Idee ist ein Rentenprodukt zu wählen, wo ich auch jährlich einzahlen kann. Wenn ich nun ein schlechtes Jahr habe, geht am Jahresende weniger in den Topf. Wenn ich ein gutes Jahr habe entsprechend mehr. So bleibt auch mein Einkommen über die Jahre gleich und ich vermeide höhere Stufen von denen ich eh nicht wieder runterkäme.

Gibt es hier im Forum jemanden der Profi auf dem Gebiet ist? Sorry für die vielen Frage. Es ist gerade noch alles sehr undurchsichtig. Sowohl privat als auch was auf mich zukommt.

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  Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss
Geschrieben von: Helmute2000 - 12-03-2017, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

(03-03-2017, 22:37)p__ schrieb: Bei 14jährigen Kindern wird bei Umgangsanträgen gewöhlich vom Richter direkt auf das Kind verwiesen. "Machen Sie das mit ihrem Kind aus, Umgang ist in diesem Alter nicht mehr durchsetzbar".

Versuche jetzt erst mal rauszubekommen, wo das Kind lebt. Im Einwohnermeldeamt den Umzügen nachgehen, im Jugendamt nachfragen, über Bekannte gehen.

Hallo zusammen!

mein gerichtlich ausgeurteilter Umgangsausschluss war auf Ende Februar 2016 befristet, ich habe die Kinder bis dato nur versucht mittels Briefen zu erreichen. Leider hatte ich keinerlei Erfolg. Nun würde ich zunächst einmal versuchen, die Kinder persönlich zu kontaktieren. Für mich wäre wichtig, die Haltung der Kinder zu ihrer freiwilligen Vaterausgrenzung zu befragen, um eine mögliche Kontaktanbahnung vielleicht später zu ermöglichen.

Die Kinder haben vermutlich sieben Jahre lang auf drängen der Kindesmutter,  welche allein Sorgeberechtigt ist, nicht auf meine Briefe geantwortet.

Meine Daten sind ähnlich, ich habe meine beiden Kinder seit März 2010 nie wieder gesehen, noch haben sie auf meine Briefe geantwortet. Zuletzt habe ich das ältere Kind (15 Jahre) versucht über einen Brief, welcher direkt an die Schule die es besucht zu kontaktieren, bis heute habe ich keine Antwort des älteren Kindes erhalten. 

Meine guten Wünsche zu Geburtstagen und Weihnachten/Neujahr sind auch niemals beantwortet worden.

Das jüngere Kind ist 12 Jahre alt, beide werden in wenigen Monaten 16 und 13.

Nun zu meiner Frage: Darf ich beide Kinder in der Schule direkt besuchen und sie ansprechen? Ich würde sie nicht bedrängen unduch nicht mit dem Kurzbeschreibung überfordern, wenn das Kind direkt den Wunsch äußert das ich verschwunden soll, werde ich unverzüglich den Kontaktversuch abbrechen.

Muss ich in diesem Alter überhaupt noch mein Umgangsbegehren mit ihnen, der alleinigen sorgeberechtigten Kindesmutter mitteilen? Sehr bald sind die Kinder 16 und 13, sollte ich damit noch warten bis dasältere Kind 16 ist?

Was kann einem Vater in Deutschland passieren wenn er seine Kinder nach sieben Jahren aufsucht? Es bresteht zwischen Kindesmutter und Vater ein sogenanntes GewSchG, nicht jedoch ggü. den Kindern.

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen,

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  Geschenk für einen Neunjährigen
Geschrieben von: Depressiv - 11-03-2017, 03:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo

Hat jemand eine Idee für ein Geburtstagsgeschenk?

Danke

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  Vaterschaftsanfechtung gemäß § 1600 I BGB
Geschrieben von: Charlie - 10-03-2017, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen, 

ich suche einen Fachanwalt für die erfolgreiche gerichtliche Vaterschaftsanfechtung gemäß § 1600 I BGB. 

Großraum München. Allerdings ist der Fall digital gespeichert. Es kann also theoretisch jeder Anwalt in Deutschland erledigen.

Meine Frage an Euch: Wer kann mir Namen erfolgreicher Anwälte für die Vaterschaftsanfechtung nennen?? Freue mich auf Eure Nachrichten.

Euer Charlie


https://www.uni-due.de/~gvo400/materiali...2_sk08.pdf

Das ist das Schema welches der Anwalt perfekt beherrschen sollte.......Euer Charlie

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