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| P-Konto, Insolvenz |
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Geschrieben von: fragender - 07-06-2017, 09:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile echt Verzweifelt... aber wer nicht, der hier landet.
Folgender Sachverhalt:
Seit 2016 Insolvenz eröffnet bei H
P-Konto bei einer Bank.
Durch Vergleich 2014 bei der Unterhaltsklage vor dem FamFG in B besteht ein dynamischer Titel über momentan 410,- € pro Nase x 2 (da 2 Kinder).
So, nun eines meiner Probleme: Die Bank lässt mit einen Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1079,- + ~400,- somit bekomme ich monatlich exakt 1478,04 € von der Bank zur Verfügung gestellt.
Ich habe schon mit dem Amtsgericht in B gesprochen, da diese einem meiner Gläubiger eine Pfändung für mein Konto eingerichtet haben und diese laut Bank noch aktiv ist.
Merkwürdig ist, es werden monatlich mehrere € pro Monat ausgelagert aber nie an jemanden verteilt. Ich komm einfach nur nicht an das Geld ran.
Fakt ist:
1)Die Bank interessiert der Beschluss vom FamFG über den dynamischen Titel (laut DDT vom 01.01.2017 über zweimal 410,-€ plus meines Selbstbehaltes von 1079,- €) nicht.
2) Sollte ich die monatlichen 820,-€ pro Monat nicht zahlen und wenn eine Anzeige erfolgt, stehe ich mit einem Fuß im Knast und mit dem anderen in der Arbeitslosigkeit
3) Mein Insoverwalter ignoriert mich
4) Das Amtsgericht in B hat nur die Pfändung "genehmigt", kann/will diese aber auf meinem Konto nicht herausnehmen
5) der Gläubiger denkt im Traum nicht daran die Pfändung vom Konto zu nehmen, obwohl diese im Grunde in der Insolvenz mit integriert ist (es war der Grund für die Inso (6-stelliger Betrag))
7) Das Inso-Gericht in H verweist mich an das zuständige Amtsgericht in B
Hat irgendwer eine Idee? Ich bin echt am Verzweifeln...
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| Schulausbildung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Helmute2000 - 05-06-2017, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo Zusammen,
folgender Fall.
Bekomme im Februar und August per Gerichtsbeschluss die Kinderinformation. D.h. lediglich Ende Juli habe ich bisher die Schulzeugnisse beider Kinder 12 und 16 Jahre alt erhalten.
Am 28.07.2017 wird das ältere Kind voraussichtlich die Schulausbildung mit dem Realschulabschluss verlassen.
Meine Anfragen an die Kindesmutter im Vorfeld mir zu erklären welchen Ausbildungsart das älteste Kind einschlagen würde, blieb natürlich unbeantwortet. Gerade im Hinblick auf die kommende Ausbildung, wo ja auch eine Ausbildungsvergütung auf meine Kindesunterhaltszahlungen Einfluss haben, möchte ich wegen der vorhandenen Jugendamtstitel nichts verkehrt machen.
Die bestehenden Jugendamtstitel für beide Kinder habe ich damals aus Unkenntnis unbefristet abgegeben.
Wie stelle ich es nun am geschicktesten an, die Titel zügig durch befristete Titel auszutauschen? Ich habe hier gelesen, das ich die Wartezeit bis zum Ausbildungsstart auf jedenfall noch mit dem bisherigen Kindesunterhalt auffüllen muss. (Das wird dann wohl der 1. September sein?) Doch wie erhalte ich nun zügig die Kindesinformation zur weiteren Ausbildung, ich befürchte hier keinerlei Informationen dazu zu erhalten. Wird eine Klage unumgänglich oder muss ich wegen des Kindesinformationsbeschlusses ein weiteres Jahr warten müssen?
Freue mich auf eure tatkräftige Unterstützung,
Helmut
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| Kein SIS II Eintrag - Einreise in die EU/Schengen |
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Geschrieben von: Globalisierte - 04-06-2017, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Liebe Forengemeinde,
hier mein versprochenes Update nach erfolgreicher Einreise in den Schengen-Raum und unproblematischer Ausreise aus der EU.
Partner seit Jahren keinen KU bezahlt fuer 1 Kind, Umgang zum Kind wurde schon Jahre vorher seitens der KM boykottiert, leben seit ueber 5 Jahren im aussereuropaeischem Ausland (neues Heimatland hat AUG ratifiziert).
Einreise Norwegen Gardermoen: lediglich Sichtkontrolle am Norweger/EU-Schalter.
Es war sehr busy, 2 internationale Fluege reingekommen, an allen 6 Schaltern herrschte Hochbetrieb (4 EU/Norwegen + 2 'International').
Freundliche aber sehr beschaeftigte Grenzbeamtin wies darauf hin, dass deutscher Reisepass in 4 1/2 Monaten ablaufen wuerde und man gerne 6 Monate Gueltigkeit sehen wuerde. Ein kurzes freundliches Dankeschoen und dann konnte der Urlaub erholsam starten, da ab diesem Zeitpunkt der Stress von uns abfiel.
Weiterflug nach Amsterdam ein paar Tage spaeter ohne Kontrollen, da Norwegen dem Schengen Raum angehoert.
Rueckflug ebenfalls von Amsterdam vor ein paar Tagen. Achtung, die Spannung steigt: ALLE Reisepaesse werden mit den sogenannten 'Smart-Gates' vollelektronisch gescannt, egal ob EU-Pass oder International, es gibt kein Entrinnen.
Hinter den Smart-Gates standen ein paar 'Herren' vom niederlaendischen Bundesgrenzschutz und schienen auf Jemanden zu warten oder zur Abschreckung. Egal, nach dem Scan war dann der endgueltige Beweis erbracht dass KEIN SIS II Eintrag vorlag, da nichts passierte, die Schranke ging auf und das Personal vom BGS uns voellig ignorierte. Und wir hatten mit dem Schlimmsten gerechnet!
Man sieht, dass deutsche Behoerden/JA's eben doch nur mit Wasser kochen und den Mund gerne zu voll nehmen aber letztendlich Kosten oder Muehen scheuen.
P.S. Alle Vorsichtsmassnahmen die hier von einigen Leuten mit Auslandserfahrung empfohlen wurden, haben wir eingehalten. Wie ihr euch vorstellen koennt war unser Heimaturlaub dadurch viel erholsamer und bleibt in sehr positiver Erinnerung bis zum naechsten Mal.
Deutsche Flughaefen, nein danke wenn im naechstliegenden Nachbarland alles so nett zugeht.
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| Jobverlust während dem Unterhaltsverfahren |
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Geschrieben von: Miyamoto - 30-05-2017, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Freunde,
ein Bekannter befindet sich im Trennungsjahr zahlt brav Kindesunterhalt und auch einwenig Trennungsunterhalt. Er hat bereits Titel über KU nach der DT beim Jugendamt erstellen lassen, wird jedoch aktuell von seiner Exe auf mehr KU und erheblich mehr TU verklagt.
Das Gericht hat im Verfahren stark dazu tendiert die Titel über KU hochzustufen. Die Frage über TU wurde noch nicht entschieden, da das Verfahren sehr lang ging. Nun hat aber das Geschäft, wo mein Bekannter arbeitet seit einigen Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen und er könnte unter Umständen aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Dies macht ihm sehr zu schaffen.
Aber es ist für ihn vielleicht auch eine Chance dass sich das Verfahren wendet, wenn er jetzt mittendrin arbeitslos wird? Mit einem ALG-Netto würde er wohl kaum Trennungsunterhalt zahlen könnnen und das ALG würde vermutlich auch nicht ausreichen, um den Kindesunterhalt höher einzustufen.
Es liegt noch kein Beschluss vor. Mein Bekannter hat noch einige Wochen Zeit bekommen, um einen Schftsatz einzureichen. Die Gegenseite wird das auch tun. Basierend darauf wird das Urteil vermutlich ohne weitere Tagung entschieden.
Wäre es es ratsam, die Situation positiv zu sehen und den Verlust der Arbeit als Chance zu betrachten? Würde das Gericht diese Wende in seinem Einkommen berücksichtigen und eine erneute Berechnung vornehmen? Oder wird das ignoriert und eher nach den bereits eingereichten Unterlagen entschieden, wo er noch gearbeitet hat?
Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht oder könnte raten was besser wäre - für den Job zu kämpfen, oder es darauf ankommen zu lassen?
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| Kind im freiw. soz. (ökologischen) Jahr, wie geht es mit dem Unterhalt weiter? |
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Geschrieben von: Besolder - 23-05-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo liebe Mitstreiter!
Bei meiner Tochter, über 18, (lebt derzeit bei der Mutter) geht die Schulausbildung am 31.07 mit dem Abitur zu Ende.
Zum 1.8. hat sie einen Platz an der Nordsee zu einem freiwilligen Ökologischem Jahr und verlässt somit den Haushalt der Mutter.
Pläne, was danach gemacht wird gibt es noch keine konkreten.
Bislang habe ich alleine den Unterhalt gezahlt. Mutter geht arbeiten, aber nur so viel arbeiten das sie nichts zahlen kann/muss.
Das hat mich bislang nicht gestört und ich habe es akzeptiert. Sie wohnte ja bei Mutti und ich wollte ihr auferlegen gegen die Arbeitsscheu vorzugehen.
Nun hätte ich aber gerne gewusst wie es mit den Zahlungen ab dem 1.8. weitergehen soll/muss.
Wie wird der Verdienst im FSJ angerechnet, unter dem Hintergrund das er ja zum großen Teil für Kost und Logie bei der Unterbringung in der Jugendherberge aufgebracht werden muss.
Das Ökologische Jahr wird von dieser angeboten.
Und wie steht es mit den Pflichten der Mutter? Ich bin der Meinung das es an der zeit ist das sie auch die finanzielle Verantwortung mit tragen sollte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
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| Was genau kommt an Kindesunterhalt auf ihn zu |
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Geschrieben von: GeplagteNeue - 22-05-2017, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich recherchiere nun schon einige Zeit zu dem Thema, leider sind natürlich ganz viel menschen mit sehr viel Meinung unterwegs.
Hier habe ich nun das Gefühl, dass es doch sinnvoller zu geht.
ich weiß auch, dass die Grundlagen zum Thema Unterhalt hier mehrfach besprochen worden sind. Dennoch quält mich das alles sehr und vielleicht kann mir jemand ein bisschen Hoffnung machen:
Er (2 Kinder, 10 + 8) geschieden. Ein Kind bei ihm, ein Kind bei KM. Wechselseitig derzeit kein Kontakt.
Trennung war 2012. Vorerst waren beide Kinder bei KM. 2013 sind dann bei Kinder per Gerichtsbeschluss zum KV.KM hat Hartz IV bezogen, keine Anstalten gemacht dies zu ändern und natürlich keinen Unterhalt gezahlt. Nichtmal die Unterlagen fürs Jugendamt ausgefüllt. (Da ich sachlich bleiben möchte, erzähle ich nicht von den X Versuchen den KV immer weiter zu terrorisieren)
Dezember 2015 ist ein Kind dann zur KM - seit dem hatten Kinder untereinander und auch das jeweils gegenteile Elternteil keinen Kontakt zum anderen Kind (Das Kind, welches beim KV lebt hat aber schon seit August 2015 den Kontakt zur KM verweigert)
Nun läuft ein Psychologisches Gutachten (mehr als schief) Fakt ist, dass wohl das Kind beim KV laut Gericht zurück zur KM soll ... das nur nebenbei.
KV verdient 1300€ netto, lebt mi Partnerin zusammen.
Sieht die Realität tatsächlich so aus, dass er den Mindestunterhalt komplett zahlen muss - somit noch ca. 700€ über hat?
Seine Lebensgefährtin kann ihn nicht voll "unterhalten". Sie kann also nicht den Differenzbetrag von 700€ - 1080€ Selbstbehalt für ihn mit aufbringen!
Danke vorab und verzeiht, sollte dies schon zu oft beantwortet worden sein!
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| Unterhaltszahlungen EU-Ausland |
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Geschrieben von: Marcel- - 20-05-2017, 18:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
Mann ( X ) mit deutscher Statsangehörtkeit zieht ins Ausland und lebt mehrere Jahre mit Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusammen, es wird ein Kind gezeugt und etwa 1 Jahr später steht die Trennung an.
Mann X lebt weiterhin im Ausland, hat die Frau nun Anspruch auf Unterhaltszahlungen in deutscher Höhe allein aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit des Mannes oder gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsortes ? Selbst wenn wir davon ausgehen das der deutsche Satz nach Düsseldorfer Tabelle hier gemindert wird ( 1/2 , 1/3 ? ) ist der Unterschied erheblich.
Alle Erfahrungswerte, auch solche die sich nicht direkt auf meine Fragestellungen beziehen, wären für mich sehr interessant.
Insbesondere inwiefern Forderungen durchgesetzt werden können, ich kann mir kaum vorstellen das deutsche Unterhaltsforderungen in den Staaten Osteuropas praktisch vollstreckbar sind.
angenommen es handelt sich um den EU-Mitgliedsstaat Rumänien.
vielen dank für eure Anteilnahme,
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