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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Druckversion

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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 12-03-2017

(03-03-2017, 22:37)p__ schrieb: Bei 14jährigen Kindern wird bei Umgangsanträgen gewöhlich vom Richter direkt auf das Kind verwiesen. "Machen Sie das mit ihrem Kind aus, Umgang ist in diesem Alter nicht mehr durchsetzbar".

Versuche jetzt erst mal rauszubekommen, wo das Kind lebt. Im Einwohnermeldeamt den Umzügen nachgehen, im Jugendamt nachfragen, über Bekannte gehen.

Hallo zusammen!

mein gerichtlich ausgeurteilter Umgangsausschluss war auf Ende Februar 2016 befristet, ich habe die Kinder bis dato nur versucht mittels Briefen zu erreichen. Leider hatte ich keinerlei Erfolg. Nun würde ich zunächst einmal versuchen, die Kinder persönlich zu kontaktieren. Für mich wäre wichtig, die Haltung der Kinder zu ihrer freiwilligen Vaterausgrenzung zu befragen, um eine mögliche Kontaktanbahnung vielleicht später zu ermöglichen.

Die Kinder haben vermutlich sieben Jahre lang auf drängen der Kindesmutter,  welche allein Sorgeberechtigt ist, nicht auf meine Briefe geantwortet.

Meine Daten sind ähnlich, ich habe meine beiden Kinder seit März 2010 nie wieder gesehen, noch haben sie auf meine Briefe geantwortet. Zuletzt habe ich das ältere Kind (15 Jahre) versucht über einen Brief, welcher direkt an die Schule die es besucht zu kontaktieren, bis heute habe ich keine Antwort des älteren Kindes erhalten. 

Meine guten Wünsche zu Geburtstagen und Weihnachten/Neujahr sind auch niemals beantwortet worden.

Das jüngere Kind ist 12 Jahre alt, beide werden in wenigen Monaten 16 und 13.

Nun zu meiner Frage: Darf ich beide Kinder in der Schule direkt besuchen und sie ansprechen? Ich würde sie nicht bedrängen unduch nicht mit dem Kurzbeschreibung überfordern, wenn das Kind direkt den Wunsch äußert das ich verschwunden soll, werde ich unverzüglich den Kontaktversuch abbrechen.

Muss ich in diesem Alter überhaupt noch mein Umgangsbegehren mit ihnen, der alleinigen sorgeberechtigten Kindesmutter mitteilen? Sehr bald sind die Kinder 16 und 13, sollte ich damit noch warten bis dasältere Kind 16 ist?

Was kann einem Vater in Deutschland passieren wenn er seine Kinder nach sieben Jahren aufsucht? Es bresteht zwischen Kindesmutter und Vater ein sogenanntes GewSchG, nicht jedoch ggü. den Kindern.

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen,


Umgangsantrag nach 8 Jahren - CheGuevara - 12-03-2017

Nicht aufs Schulgelaende, nur davor!

Wenn sie nicht reagieren, stellst du einen VW-Bus oder Wohnmobil mit individueller Widmung vor die Schule ... oder Anhänger!


RE: Umgangsantrag nach 8 Jahren - Helmute2000 - 12-03-2017

Vielen Dank für deine Nachricht. Bisher hatte ich immer aus Rücksicht auf die Kinder auf eine direkte Kontaktaufnahme verzichtet. Doch nun möchte ich nicht mehr allzu lange damit warten. Seht ihr noch andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme?
Wie würdet ihr das anstellen? Ich möchte die Kinder auf keinen Fall überfordern.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 12-03-2017

Abgetrennt in einen eigenen Thread.

Andere Möglichkeiten ist Kontaktaufnahme über Medien. Dazu müsstest du freilich erst rausbekommen, wie sie erreichbar sind. Whatsapp, Facebook & Co...
Oder über Dritte. Grosseltern, die Kontakt haben. Auf keinen Fall aufs Schulgelände oder private Grundstücke gehen.

Wie ist die Vorgeschichte? Wie wurde der gerichtliche Ausschluss begründet, wie lange dauerte er? Sicher kam das ernst nachdem der Umgang sowieso abgebrochen ist? Wie war die Beziehung zu den Kindern vorher?


RE: Umgangsantrag nach 8 Jahren - Pfanne - 12-03-2017

Ich würde nicht an die Schule gehen. Am Ende wirst du noch angezeigt wegen Stalking, Belästigung o.ä. Du weißt auch nicht, was die Kindesentführerin über dich an die Schule gesagt hat, z.B. "Es ist ein Perversling, er bedroht uns etc."

Weißt du denn, ob deine Kinder das Schreiben jemals erhalten haben? Vielleicht hat die Kindesentführerin die Briefe auch entsorgt.

Möglicherweise hast du ja Erfolg dadurch, dass du die Schule anschreibst mit der Bitte, deine Briefe an deine Kinder zu übergeben. In diesem Fall würde ich die Briefe an die Kinder aber nicht gesondert in einen Umschlag legen, damit die Lehrer sehen, dass du mit offenen Karten spielst. Zusätzlich kannst du deine Telefonnummer darunter setzen mit dem Angebot, dass du auch per Whatsapp o.ä. erreichbar bist.

Bedenke: Die Kindesentführerin wird psych. Druck auf die Kinder ausüben. Die Kinder werden innerlich gezwungen sein, zu ihrer Mutter zu stehen, da sie ihre einzige Bezugsperson ist. Bring die Kinder nicht in einen Gewissenskonflikt. Am Ende nutzt die Kindesentführerin das gegen dich nach dem Motto "Er verwirrt die Kinder, sie sind seit der Kontaktaufnahme ganz apathisch etc."

Versuche lieber deinen Kindern zu zeigen, dass du immer eine Vertrauensperson für sie bist und sein wirst, auch wenn du nicht physisch anwesend bist, und dass sie sich jederzeit an dich wenden können.

Das wären meine Vorschläge, ohne deinen Fall genauer zu kennen. Viel Erfolg!


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Hallo P,

der Umgangsausschluss wurde damals (Anfang 2014) damit begründet, Zitat: "Ein Umgang des Ast mit seinen Kindern entspricht derzeit und auch auf absehare Zeit nicht dem Kindeswohl. Die beiden Kinder haben in ihrer persönlichen Anhörung bei Gericht als auch noch einmal aktuell gegenüber dem Verfahrensbeistand und dem Jugendamt unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Umgang, egal in welcher Form auch immer, mit dem Ast wünschen und wollen."
Das Umgangsverfahren dauerte etwa 4 Jahre. In den ersten beiden Jahren wollten die Kinder zum Vater stets Kontakt haben, dies hatten sie vor verschiedenen Richtern des Amtsgerichtes vorgetragen. Leider konnte der Umgang nicht hergestellt werden, weil die Kindesmutter diesen vor dem Amtsgerichts stets verweigerte.
Am Ende hat der Richer am Amtsgericht das Verfahren solange ausgesetzt, bis das älteste Kind 12 Jahre alt war und nun die von der Kindesmutter evidente Einstellung Wirkung entfaltete. Sie hatte eigentlich leichtes Spiel vor dem Amtsgericht und hat stets alle meine Versuche mit den Kinder Umgang zu haben verneint.
Soziale Medien sind für mich nicht zugänglich, da ich nicht einmal weiß ob die Kinder über moderne Kommunikationsmittel verfügen. 
Alle Beteiligten, die Eltern der Kindesmutter sowie alle Paten verweigern bis heute jegliche Kommunikation. Es läuft eigentlich prächtig für die Kindesmutter.
Mein Wunsch wäre nun irgendwie Kontakt zu den Kincern zu bekommen, damit ich eine Chance habe, die von der Kindesmutter eingeimpften Vorurteile abzubauen. Das könnte m.E. nur mit einem persönlichen Kontakt gelingen. Nur wie kann ich diesen gestalten?

Viele Grüße,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 13-03-2017

Ich kenne keinen 15jährigen, der nicht mindestens über Whatsapp kommuniziert, die meisten sind auch in irgendwelchen sozialen Netzwerken aktiv.

Bei dir ist aber so überhaupt kein Ansatzpunkt, wenn sogar die Verwandtschaft geschlossen den Kontakt zu dir ablehnt. Kein Sorgerecht, Briefe kommen vermutlich nicht an, totale Blockade, ein zuständiges Gericht das Giftmüll verteilt. Dir muss auch klar sein, dass nach diesem Verlauf es ein Wunder wäre, wenn die Kinder in den nächsten Jahren Kontakt zu dir finden. Was sich da ausgebreitet hat, verschwindet nicht wieder. Ich höre bei dir den verständlichen Wunsch heraus, vor den Kindern etwas richtigstellen zu wollen, sowas funktioniert aber nicht. Rechnen musst du auch damit, dass jegliche Aktion von dir sehr negativ interpretiert wird. Triffst du sie "zufällig", werden sie ganz im Sinne der Mutter reagieren und entsetzt von dem schrecklichen Ereignis erzählen.

Das Beste wäre eine möglichst indirekte und neutrale Kontaktaufnahme, die nur zeigt dass deine Tür offen ist. Ein Brief, eine Nachricht. Aber dazu hast du ja leider physisch keine Möglichkeit.

Weisst du, in welcher Situation sie leben? Gibt es einen Stiefvater? Ist die Entfernung hoch, d.h. wärst du in der Lage, vor Ort zu recherchieren? Zu was verpflichtet dich die Anordnung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und wieso ist sie entstanden?


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Hallo P,

sie leben bei der Mutter alleine. Es gibt m.W. keinen Stiefvater. Ich gehe davon aus, das die Schwiegereltern diese Funktion übernommen haben. Die Entfernung ist minimal, jedoch erlaubt das GewSchG leider keine Näherung unter 200 meter. Sie ist entstanden weil die Gegenseite dies so wünschte, und mir mein damaliger Rechtsanwalt dazu riet. Noch in der Verhandlung ermahnte er mich das Verfahren mit dem GewSchG anzunehmen, sonst würde ich meine Kinder niemals wieder sehen.

Er hat mich, wie ich im Laufe der unzähligen Verfahren feststellen konnte sehr oft falsch beraten, leider war das Verfahren da schon rechtskräftig.

Ich habe letztes Jahr vor dem AG/OLG München dann nochmal ein Verfahren eröffnet um das GewSchG aufzuheben, leider ohne Erfolg.

Was kann ich jetzt noch tun?

Viele Grüße,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 13-03-2017

Versuchen, dass ein Brief durchkommt. Dritte suchen, die einen Brief übergeben können. An die Kinder schreiben, aber einen neutralen Umschlag mit Sichtfenster benutzen, die Herkunft verschleiern damit ihn die Mutter weniger wahrscheinlich abfängt. Detektei beauftragen. In sozialen Netzen suchen.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Hallo P,

das wird nicht gehen, da die Mutter die Kinder 24 Stunden, also rund um die Uhr, vom Vater versucht abzuschirmen.

Keine Chance.

Ich sehe hier nur noch den persönlichen Kontaktversuch vor der Schule.

Viele Grüße,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - kay - 13-03-2017

Der Vorschlag ueber die Lehrer zu gehen ist nicht schlecht. Bitte die Lehrer wie oben vorgeschlagen einen kurzen Brief weiterzuleiten.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 13-03-2017

Eine 24 Stunden Abschirmung gibt es nicht. Ist sie ALG 2 Empfängerin, hat unbegrenzt Tagesfreizeit und begleitet einen 15jährigen auf dem Schulweg?


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Pfanne - 13-03-2017

Wenn eine Anordnung zum Gewaltschutzgesetz besteht, dann kann die Kindesentführerin wahrscheinlich die Lehrer damit sehr stark unter Druck setzen von wegen "Er ist gefährlich für die Kinder, sagt sogar das Gericht, haltet ihn fern..." Die Worte in den Briefen sollten daher wohl bedacht sein. Ein Außenstehender sollte die Briefe für das halten, was sie sind: nämlich harmlose Briefe eines Vaters an das eigene Kind.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Sie ist Privatier,

und lebt von dem Kindesunterhalt teilweise mit.

Sie hat den ganzen Tag und die ganze Nacht frei und kann sich alles mögliche einfallen lassen...

Viele Grüße,
Helmut


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand agen was Rechtlich passiert, wenn ich als Vater zwar Umgangsrecht habe, jedoch die Kindesmutter diesem Recht vermutlich nicht zustimmt und ich sozuusagen an der Kindesmutter vorbei direkt die Kinder Kontaktiere? Das ältere Kind ist 15 Jahre lat das jüngere ist 12 Jahre alt. Sollt eich das jüngere Kind garnicht ansprechen, weil noch zu jung?

Kann ich als Vater meine Kinder einmalig auf dem Weg zur Schule ansprechen? Ich werde meine Handy mitnehmen und eine Film drehen, dass mir niemend hier irgendetwas unterscheiben kann.

Viele Grüße,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 13-03-2017

Rechtlich ist es nicht strafbar, die Kinder anzusprechen, solange du sie nicht festhälst, ihnen nichts antust was sie nicht wollen. Ansonsten geht es in den Bereich Nötigung.

Was passieren kann, ist dass die Mutter daraus irgend einen Gewaltakt konstruiert und versucht, dir per Verfügung eine Annäherung an die Kinder zu verbieten. Hat ja schon mal prima bei dir geklappt. Überleg dir wirklich, ob du dir das antun willst. Die Kinder werden dich aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen, bist du psychisch so stabil dass es dir dann noch gut geht?


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Pfanne - 13-03-2017

Zum rechtlichen Aspekt kann ich dir leider nichts sagen. Aber versetz dich mal in die Lage deiner Kinder:

Deine Mutter sagt dir, dass dein Vater ein mieses Schwein ist. Er ist böse, weil A, B, und C. Du darfst mit ihm nicht sprechen, weil er dir sonst was antut etc. Und es hat ja einen Grund, weshalb Mama diesen bösen Mann meidet.
In den Köpfen deiner Kinder bist du wahrscheinlich eine Gefahrenquelle. Zum Glück gibt es aber Mama. Sie beschützt die Kleinen.
Nun tauchst du plötzlich an der Schule auf. Die Kinder wissen vermutlich noch nicht einmal wie du aussiehst. Da ist ein fremder Mann, der behauptet der Vater zu sein. "Wtf? Hilfe?" Vermutlich wird das in den Köpfen deiner Kinder dann vorgehen. Möglicherweise reagieren sie aber stattdessen positiv und umarmen dich. Wahrscheinlicher ist es aber, dass sie um Hilfe rufen und du am Ende noch eine Klage am Hals hast.

Gibt es nicht auch die Möglichkeit, die Kinder in bestimmten Einrichtungen unter Aufsicht zu treffen? Das wird meines Wissens zwar eher bei gewalttätigen Männern gemacht. Aber allzu viele Alternativen hast du ja auch nicht.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 13-03-2017

Hallo,

damit gäbe es keine Möglichkeiten mehr meine mir entfremdeten Kinder jemals wieder zu sehen.

Ich wünschte niemals an dem Prozess der Zeugung dieser Kinder je beteiligt gewesen zu sein.

Ich kann nur alle Väter warnen hier in Deutschland mit einer Frau Kinder zu zeugen.

Väter sind lediglich die Zahlesel dieser Nation, und dürfen immerzu für ihre Kinder ein Leben lang bezahlen, ohne je ein Recht zu besitzen, Umgang mit seinen eigenen Kinder haben zu dürfen.

Übrigens bin ich nicht vorbestraft oder je mit dem Strafgesetz in Kontakt gekommen. Das spielt im Familiengesetz auch keine Rolle hier gilt nur das, was eine Kindesmutter aussagt, auch dann wenn alles gelogen war. 

Viele Grüsse,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 14-03-2017

Bring nur einen Brief "ins Ziel". Darin sollte vermittelt werden, dass deine Türe offen ist. Biete an. Ohne Erwartungsdruck. Das ist meiner Ansicht nach das Beste, das du tun kannst. Du kannst die Kinder nicht aus der ungesunden Umklammerung der Mutter lösen.

Zitat:Übrigens bin ich nicht vorbestraft oder je mit dem Strafgesetz in Kontakt gekommen. Das spielt im Familiengesetz auch keine Rolle hier gilt nur das, was eine Kindesmutter aussagt, auch dann wenn alles gelogen war.

Das ist den Meisten hier im Forum aus eigener Erfahrung klar.


Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - CheGuevara - 14-03-2017

Du wirst deine Kinder sicher erkennen und die dich auch.

Mache 3 - 6 Termine daraus, nicht nur einen. Du kannst nicht aus einem einzigen Termin hoffen, dass Die Kids sich um 180 Grad drehen. Du musst schon länger dran bleiben.

Jeweils Freitags nach der Schule ... lade sie für nächsten Tag in Eisdiele ein.

Das jeweils einmal die Woche. Wenn die Alte sich zuckt, dann kannst du nochmal überlegen, Umgangsantrag zu stellen.

Ansonsten kannst du Facebookseite reinstellen, nur Bilder von dir mit Hinweis PAS. Aus Seite und Kontaktdaten die Kids im ersten Brief, den du übergibst, hinweisen.

Bitte alles nur, wenn Du maximal stabil bist!!!


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Austriake - 14-03-2017

(13-03-2017, 23:57)Helmute2000 schrieb: Väter sind lediglich die Zahlesel dieser Nation, und dürfen immerzu für ihre Kinder ein Leben lang bezahlen, ohne je ein Recht zu besitzen, Umgang mit seinen eigenen Kinder haben zu dürfen

.....Das spielt im Familiengesetz auch keine Rolle hier gilt nur das, was eine Kindesmutter aussagt, auch dann wenn alles gelogen war. 

Wem erzählst Du das?


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - Helmute2000 - 14-03-2017

Hallo Zusammen, 
mir ist unklar in welcher Dimension so etwas in Deutschland passiert. Keine Statistik weist das aus noch gibt es irgendwelche Hinweise.
Ich habe aus dem statistischen Bundesamt lediglich den Hinweis erhalten das 90% aller alleinerziehenden Kindesmütter sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, das mein Schicksal so weit verbreitet ist. Immerhin habe ich nun 8 Jahre meine eigenen Kinder nicht gesehen, nur weil sie so eine verrückte Kindesmutter haben.
Offenbar sind die alle so verrückt?
Viele Grüsse,


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 14-03-2017

50% der Trennungväter sehen ihre Kinder früher oder später nicht mehr. Das ist durch mehrere Studien abgesichert. Nur in den Begründungen gibts es Unterschiede. Häufig wird gesagt, ein Drittel der Väter wolle nicht, zwei Drittel bekommen es mit Verweigerung von Mutter oder Kind zu tun.

Das mit dem "nicht wollen" nehme ich aber nicht hin. Wenn einem etwas schwer gemacht wird, man etwas als unzureichend empfindet und man wirft hin, dann ist kein "nicht wollen", sondern die Reaktion auf Sabotage und Geringschätzung.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - fragender - 15-03-2017

Hallo Helmute2000.
Ich habe lange überlegt, ob ich was zu Deinem Post erwähnen soll oder nicht.

Ich was in der ähnlichen Situation wie Du: 2 Kinder die nur auf dem Kontoauszug existieren, Keine Rufnummer, ein Brief seit der Trennung in dem sich eines der Kinder mir schön Ausvormuliert erkläutert, dass ich ein Allerwertester bin.
Kindesbesitzerin hat auch ALLE Register von:
Er macht nur Theater (zieht die Heilige KM vor Gericht und lässt sich von sooo einer tollen Frau scheiden)
Er zeigt keinerlei Interesse an dem Kind (wobei DAS Kind einen Begleideten Umgang ablehnt)
Bis zur Anzeige wegen versuchten Mord (gut wenn das 6-Spielzeug ein Herr in grüner Uniform ist)

Von daher: NEIN, Du bist kein Einzelfall und NEIN, solche Statistiken will in der BRD kein(e) sehen schon gar nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten.

Ich kann Dir nicht raten was DU machen sollst oder kannst, denn nur DU kannst in Dich rein hören und schauen, was DU verkraftest. Ich kann Deinen Wunsch nach Deinen Kindern verstehen und weis zu gut, wie sehr Man(n) daran zu Grunde gehen kann. Ich für meinen Teil habe mittlerweile aufgegeben und die KM dazu verklagt, dass ich weniger als das Minimum an Informationen erhalte. Somit sehe ich zwar, dass der "gute Elternteil" es absolut nicht peilt und meine Kinder durch diese Person zumindest in der Schule absacken aber, ich habe mehr als oft genug meine Hilfe und Unterstützung angeboten. Da aber diese nicht angenommen wurde und auch von den Kindern keine Resonanz jemals wieder kam, halte ich mich an die Unterhaltszahlungen und verdränge das ich leibliche Kinder je hatte. Für mich existieren meine Kinder so gesehen nicht mehr.
Es klappt an 27 Tagen in Monat, an manchen Tagen dann wieder auch nicht. Hier habe ich mir wahre Freunde als Backround angeschafft und halte meine Ex-Kinder ansonsten aus meinem privaten Leben so weit wie möglich raus. Soll heißen, keine Briefe mehr an diese Personen, nicht mit meiner Freundin über diese Personen reden, Orte meiden die einmal etwas aus dieser Zeit von Bedeutung waren.


RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - p__ - 15-03-2017

(15-03-2017, 15:12)fragender schrieb: halte ich mich an die Unterhaltszahlungen

...die zu minimieren sind und wenn irgend möglich ganz zu verweigern. Still sein und zahlen ist der Brennstoff, mit dem dieses Schadfeuer der Rechtspflege am brennen gehalten wird.