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Unterhalt volljähriges kind |
Geschrieben von: Charly - 03-05-2017, 08:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Moinsen,
es geht hier mal wieder um den Unterhalt...
die Situation:
Die volljährige Tochter (18 jahre) für die ich Unterhalt zahle, (mehr, wie nach DD Tabelle angegeben) lebt mit der Mutter ca. 200km entfernt bei Hannover. Die Mutter will nun nach Bremen ziehen, die Tochter kann und möchte die Wohnung behalten, sie macht derzeit ein 450 Euro Job (Gastronomie), kann im Sommer eine Ausbildung anfangen.
Die Mutter lebt von Harz4, kann und wird wohl keinen Unterhalt zahlen. (ich denke nicht, dass sie über den kleinen Selbstbehalt (1080,- Euro?) kommen wird. Sie hatte übrigens nach der Scheidung keine Unterhaltsansprüche an mich gestellt)
Ich selbst lebe mit Freundin in ihrem Häuschen, wir beide haben zusammen ein Kind (3 Jahre) Wir verdienen beide gutes Geld, sie als BTA. bei einem großen internationalen Gemüsezüchter, ich selbst arbeite in einem Industriebetrieb (Chemielaborant im Schichtdienst).
Das Problem:
Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile bar unterhaltspflichtig, doch da die Mutter nicht zahlen kann (Harz4), ist natürlich die Frage, wer ist nun dafür zuständig? Das Amt? oder muss ich den Teil auch noch übernehmen? Kann sich der Staat da so einfach aus der Verantwortung ziehen? ich zahle ja immerhin genügend Steuern im Jahr...
Und immerhin habe ich ja noch ein 2. Kind (3 Jahre)...
Die Fragen:
Wieviel unterhalt stehen der volljährigen Tochter mit eigenem Haushalt zu?
Welches Kind ist denn nun Privelegiert und was heisst das ?
Wer kommt für den Unterhaltsanteil der Mutter auf?
Greets
Charly
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Einwohnermeldeamt: Anmeldung/Umzug des Kindes verhindern? |
Geschrieben von: Maestro - 26-04-2017, 19:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hi,
kurz und knapp, da ich per Suchfunktion nicht fündig geworden bin:
Ein sorgeberechtigter Elternteil ist auf dem Einwohnermeldeamt grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt, d.h. er darf eine Um- bzw. Anmeldung des gemeinsamen Kindes alleine ohne Zustimmung des anderen vornehmen.
Wie ist es, wenn man als Sorgeberechtigter dem Einwohnermeldeamt vorsorglich schriftlich mitteilt, diesem "Umzug" durch den anderen Sorgeberechtigten nicht zuzustimmen?
Darf Mama/Papa, dann alleine das Kind trotzdem legal anmelden?
Nach meinem Rechtsverständnis NEIN.
Wer weiß es genau? Frage geht wohl ins Verwaltungsrecht.
Danke & Grüße
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Gewaltschutz, brauche schnellen Rat! |
Geschrieben von: HeinrichH - 26-04-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (71)
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Ok, eben ist es hier eskaliert. Ich bin auf Arbeit und hatte Diskussion mit meiner mal ja-mal-nein-ex am Telefon.
Im Fazit rief sie nun an, beschimpfte mich wüst, heftigste Worte und richtig geschrien am Telefon. So kenne ich sie überhaupt nicht. Gestern hat sie zum X-ten male Schluss gemacht. Versuchte auch immer zu provozieren. Halt übliches Weibergewäsch: Unterhaltspflicht, Kohle, etc...pp.
Sie sagt ich und mein Sohn dürfen ab jetzt nicht mehr in die Wohnung. Sie würde meine Sachen auf die Straße/Flur packen. Sie will die Polizei einschalten. Einen Einsatz gab es noch nie, auch keine Vorfälle.
Wir sind beide Mieter. Ich habe nicht vor mich raus drängen zu lassen. Alles dort gehört mir. Sie kam nur mit wenige Sachen her. Blöd ist, dort ist ihre Tochter und unser Baby. Wohl ein großer Vorteil für sie.
Was mache ich denn jetzt?
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Kindesunterhalt Einkommensbereinigung |
Geschrieben von: Linum - 20-04-2017, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
kann der Kindesunterhalt für das zweite minderjährige Kind bei der Bereinigung des Einkommens für das erste Kind angesetzt werden und umgedreht, [wenn die Kinder in unterschiedlichen Modellen betreut werden (erstes Kind: Wechselmodell, zweites Kind Residenzmodell)]? Danke.
Ich bin Arbeitnehmer und zahle 10% meines Bruttoeinkommens Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an eine PKV. Vom Bruttoeinkommen bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten werden etwa 18% bereinigt. Werde ich nun für meine niedrigen PKV-Beiträge mit höherem Kindesunterhalt bestraft oder kann ich in Bezug auf Gleichbehandlungsgrundsätze generell 18% abziehen?
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Welche Optionen habe ich noch? |
Geschrieben von: Maestro - 20-04-2017, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo erstmal...
will das Forum nicht mit Threads fluten, dieser eine sei mir bitte noch vergönnt, danke
Meine Ehe hielt etwas länger als 5 Jahre.
Frau ist vor 8 Wochen ausgezogen, mitsamt Kind und Wertsachen, spontan und überraschend.
Anfangs sah ich mein Kind wöchentlich.
Dann kam ein Schreiben von Ihrer Anwältin mit UH-Geltendmachung und Hinweis künftig nur werde nur noch 2-wöchentliche Umgangsregelung gewünscht.
Madame hat dann sofort so agiert, als sei das bereits beschlossene Sache und mir prompt mein Kind über Ostern entzogen.
Dem habe ich widersprochen, der Anwältin eine Umgangsvereinbarung zugesandt, in der ich um 3 Tage pro Woche uvm. mit meinem Kind bitte.
Wertsachen rückt sie nicht mehr raus, habe Strafantrag wg. Familiendiebstahl gestellt. Ermittlungen laufen. Trudelt wohl bald die Vorladung bei ihr ein.
Einkommen der letzten 12 Monate sind bereits der gegnerischen Seite voll bekannt.
Gefordert werden bisher: Zustimmung zum Umzug/Auszug, Generalvollmacht in Gesundheits- und Sorgerechtsangelegenheiten, falsch berechneter Unterhalt.
Mein Anwalt hat jetzt klargestellt, dass wir erst zu irgendetwas Stellung beziehen, nachdem die Wertsachen zurückgegeben wurden.
Das scheint die Exe entspannt aussitzen zu wollen, sitzt sie doch auf Raubgut im Gegegenwert eines neuen Porsche-Spitzenmodells.
Ich befürchte, dass meine Exe (bockig, stur, borniert und einfältig wie sie ist) bald per gerichtlicher Anordnung den Umgang für sich regeln lassen wird, wenn ich nicht zustimme.
Wie kann ich mich dagegen erwehren oder darauf reagieren?
Außerdem zu erwähnen: Meine Exe hat panische Angst mit mir zu reden. Sie will immer ihre Anwältin dabei haben, weil sie befürchtet ich würde sie zu etwas drängen.
Kurzum: Kommunikation ist völlig im Eimer. Sie schenkt mir weder Glauben noch Gehör, jedem anderen 1000x mehr als mir.
Mir hängen ein gut bezahlter Job und ein in die Ehe eingebrachtes Haus (Eltern wohnen drin und wollen nicht raus) an den Hacken.
Hier befürchte ich v.a. früher oder später den Zugriff auf Konto/Gehalt (= Jobverlust/Karrierebruch) und neue Grundbuch-Schulden (= Hausverlust), sollten UH-Schulden auflaufen.
Später dann (wenn man den Gruselgeschichten glauben darf) Rentenpfändung auf 0 (sofern man mit sonst nichts bezahlen kann und kein verwertbares Vermögen hat).
Die Diskussion warum diese auflaufen, können wir hier komplett ersparen.
Sondersituation: Kind ist pflegebedürftig, entwicklungsverzögert und schwerbehindert.
Was oft mißverstanden und überbewertet wird, denn es ist auf dem guten Weg in einigen Jahren selbstständig zu werden.
Es ist mindestens halbtägig problemlos fremdbetreubar und fidel.
Mutter nervt das Erziehungsleben an, will wieder arbeiten. Hat die Oma abgestellt, zum behüten als Entlastung.
Knackpunkt: Kind benötigt Therapie. Mutter hat Therapiegeräte in der Wohnung hinterlassen, d.h. sie macht keine seit 8 Wochen!
Kann ich das Kind problemlos eine Woche am Stück einfach bei mir behalten - auch gegen den Willen der Mutter -, solange ich noch volles Sorgerecht habe?
Ich meine sie praktiziert das ja schließlich auch so.
Hätte ich den fett bezahlten Job nicht und die Hütte, würde ich es Lt. Dino gleichtun, aber meine Konstellation ist hier leider eine andere.
Was würdet Ihr aus Eurer Erfahrung heraus an meiner Stelle in den nächsten Schritten tun?
Es ist schwierig kluge Schachzüge zu tun.
Danke für Euren Rat.
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Beistand beim JA-Gespräch |
Geschrieben von: LoveNoBitch - 13-04-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Forum!
Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.
Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung?
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?
Viele Grüße, LNB
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