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  Trennung mit Frauenhaus, wie lebt Ihr damit?
Geschrieben von: rockx - 18-11-2017, 13:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Angestoßen durch den letzten Beitrag von Ruwi. Wollte ich mal wissen, wie lebt Ihr damit das eure Ehefrau ins Frauenhaus gegangen ist?

Grund bei mir war das sie keine finanziellen Möglichkeiten hatte und einfach nur weg wollte. Angeblich wegen Streit und ich hätte sie schlecht behandelt. Das Frauenhaus hatte sie auch massiv negativ gegen mich aufgehetzt. Eingesperrt, was natürlich Humbug ist. Ihre Begründung mir gegenüber war damals sie kann ja nicht auf der Strasse schlafen. Was sie denen vom FH erzählt hat weiss ich nicht. Sie hatte im Vorfeld schon öfter probiert mich zu provozieren und wollte mich mit Polizei  durch Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung werfen, die hat natürlich angelehnt, da ich nichts gemacht habe. Außer das wir gestritten haben. Grund war wie solle es anders sein ein anderer Mann, den sie seit langen heimlich trifft. Aber das ist ein anderes Thema. Angry

Bei mir kam sie nach zwei Wochen wieder und wollte zurück, das habe ich abgelehnt. Da ich es eine Unverschämtheit finde, nach alledem was ich für sie vor und während der Ehe getan (war Alleinverdiener, habe alles für sie gemacht, Geschenke, Blumen, reisen bezahlt, Ihrer Familie geholfen uvm.) habe.

Es vergeht kein Tag, keine Stunde, keine Minute an den ich nicht darüber nachdenke. Die Kinder tun mir unendlich Leid, sie sind durch die Trennung hin und her gerissen. Auch das Frauenhaus werden sie nicht vergessen. Könntet Ihr so was verzeihen? Wie lebt Ihr damit? Nehmt Ihr psychologische Hilfe in Anspruch um das vergangene zu verarbeiten.

Ich bin fast 1,5 Jahre später immer noch nicht damit fertig. Gehe kaum aus dem Haus, nur arbeiten und einkaufen. Kümmere mich um die Kinder, wenn sie zu Besuch kommen. Gott sei dank konnte ich das regeln. Meine Ex tut so als wäre das alles normal und der normale Werdegang bei Trennung.

Freue mich auf regen Meinungsaustausch.

Grüße
rockx


PS: Ich bin damals noch glimpflich aus der Nummer raus gekommen, so das ich Umgang habe. Objektive Mitarbeiter beim Jugendamt. Obwohl es massive Verleumdungen gab. Die ich widerlegen konnte. Polizei war neutral, habe ja auch nichts gemacht. Frauenhaus wurden der Lüge ertappt da ich Beweise hatte die alles widerlegten. Dies wurde natürlich nicht weiter verfolgt. Ist ja klar. Mein Anwalt war verständnisvoll und ruhig. Hat mir sehr geholfen.

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  Unterhaltsrückstand, neuer Job
Geschrieben von: Gast1969 - 17-11-2017, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (70)

Hallo,

ich versuch mal kurz meine Situation wiederzugeben:

- Tochter, 16 J., gerichtlicher Titel dynamisch unbefristet besteht
- konnte laaannge Jahre keinen Unterhalt zahlen (Insolvenz, Selbständigkeit mit teils geringem Einkommen, lange Jahre Abhängig vom Jobcenter -entweder als Aufstocker oder komplett-), oder nur teilweisen Unterhalt, teils habe ich aber einige Jahre auch -damals freiwillig titulierten- Unterhalt voll zahlen können
- Unterhaltsvorschuss wurde 6 Jahre lang gezahlt von JA
- Gesamt (Vorschuss + laufend) Rückstand von über 30.000 EUR Angry 

Nun ist es mir mit knapp 50 Jahren gelungen, nocheinmal in meinen alten Beruf (den ich über 20 Jahre nicht mehr ausgeübt habe) einzusteigen: öffentlicher Dienst, unbefristeter (!!) Vertrag, TvÖD 9c

Eigentlich ja ein Grund zur Freude, aber:

klar, den laufenden Unterhalt kann und werde ich dann in voller Höhe wieder Zahlen.

Was mir Sorgen macht, ist der Rückstand!

Mein Plan, war es, entweder eine vertretbare Rate mit dem JA auszuhandeln, oder über meine Eltern einen Vergleich über den Rückstand zu Schliessen (30.000+ sind jedoch volkommen illusorisch).

Jetzt lese ich aber, das das JA bis auf den ALG II-Satz runterpfänden kann. Dies wäre natürlich finanziell mehr als sehr traurig (zumal ich Aufgrund meines Alters mal langsam was für meine Altervorsorge tuen sollte, damit ich als Rentner nicht in die Altersarmut falle - soviele Jahre hab ich ja dafür nicht mehr Zeit, und schon gar nicht, wenn ich die nächsten 6-7 Jahre oder so aufm Minimumstexistenzsatz rumkrebse..........., Rücklagen und Vermögen nicht Vorhanden)

Ebenfalls lese ich, das das JA wohl gerne Lohnpfändungen macht. Dies wäre eine Katastrophe, da ich bei Arbeitsvertragsunterzeichnung zusichern musste, das keine Lohnpfändungen zu erwarten sind. Gehe davon aus, das der Vertrag dann wohl gekündigt würde bzw. nichtig ist.

Welche Möglichkeiten, gibt es, sich mit dem JA bzgl. der Rückstände zu Einigen?

Hoffe, es war alles verständlich und Danke für Eure Antworten!

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  Sonstige Kosten Sprachprüfung(en)
Geschrieben von: ArJa - 16-11-2017, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Moin zusammen.

Mein Kind ( 14 ) geht aufs Gymnasium, ist begabte/r Sprachschüler/in und lernt 3 Fremdsprachen parallel. Gestern ließ meine Exe ( seit 4 Jahren von mir geschieden, Kind lebt bei
ihr ) über das Kind bei einem unserer seltenen Telefonate verkünden, Mami  wolle von mir Kohle für die DELF Prüfung Französisch.. Mami hätte keine Geld und sei nicht bereit die 50 €
für die Prüfung zu bezahlen und Kind könne jetzt die Prüfung nicht ablegen, wenn ich nicht zahlen würde.

Zahle pünktlich Unterhalt nach Stufe 4 DDT + 40 € mtl. PKV; über die Jahre hat es sich eingebürgert, dass ich ohne festgelegte Verpflichtung dem Kind den Handyvertrag, den Sport-
verein und Taschengeld zusätzlich zahle. Wenn Kind beim Umgang bei mir ist, sahnt es zusätzlich noch so manches ab ....

Nun ist Kind letzten Monat 14 geworden und meint offenbar, jetzt ab 14 den Umgang mehr oder weniger einstellen zu können. Während der Herbstferien war sie z.B. mit Mami und deren Geschlechtspartner an beiden WE im Ausland, ohne das mit mir abgestimmt zu haben ( es existiert trotz OLG keine Ferienregelung ... lange Geschichte ) und Kind hat sich 4 Wochen lang nicht gemeldet ...

Hab mich lang genug als Zahlesel verar..... lassen, möchte jetzt mal eine Grenze aufzeigen... Wie siehts Eurer Meinung nach aus ? Sonderbedarf ? Muss ich zahlen ? Soll ich zahlen ?

Ach ja... Habe Mami ( die selbst nicht mit mir sprechen wollte ) über das Kind ausrichten lassen dass ich a) zusätzliches Geld nur dann locker mache, wenn Mami selbst und nicht das Kind mit mir verhandelt .. b) ich nicht auf Zuruf nachträglich nur noch nach vorheriger Vereinbarung zahle und c) nur auf Nachweis/Quittung zahle.. ( Ich raue meine Exe nicht über den Weg ...

Gruss aus dem Nordwesten
ArJa

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  Kindesunterhalt im Wechselmodell
Geschrieben von: lihe - 15-11-2017, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,
unser Kind lebt im Wechselmodell. Es ist 16 Jahre alt und  bekommt vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung von monatlich 800,- Euro Netto. Die Mutter fordert nun einen anteiligen Kindesunterhaltsausgleich, da zwischen unseren Einkommen eine Differenz besteht. Sie  hat ein bereinigtes Einkommen von 1700 Euro und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 2400 Euro.  Wenn ich unsere Einkommen addiere, dann sind dies 4100 Euro und entspricht nach DT der 8. Einkommensstufe. Laut Tabelle hätte das Kind 2017 einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 663 Euro. Keine Ahnung, ob für die Ermittlung des Gesamtbedarfs nun Wohnmehrkosten und die Kosten für die Monatsfahrkarte des Kindes von 150 Euro dazu kommen müssen und das Kindergeld davon abgezogen werden kann. Zumindest hat das Kind ein eigenes Einkommen, welches den Bedarf deckt. Was bleibt da noch übrig, was verhältnismäßig aufgeteilt werden kann. Habe ich einen Denkfehler? Müsste nicht die Mutter die Hälfte des Kindergeldes an mich auszahlen? Vielen Dank für jede Anregung.

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  Frau ins Frauenhaus geflüchtet
Geschrieben von: Erdhöhnchen - 15-11-2017, 12:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo, meine Frau ist letzte Woche grundlos mit meiner Tochter in ein Frauenhaus geflüchtet.
Sie wolle sich trennen. Meine Tochter habe ich seit dem nicht gesehen.
Ich würde mit meiner Frau gerne persönlich über all das persönlich sprechen wollen. Vorallem auch was die Zukunft unserer 8 Monate alten Tochter angeht. 
Ich werde von allen Seiten geblockt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Probleme aus der Welt geschaffen werden können.
Nun hat man mir geraten mit dem Träger des Frauenhaus Kontakt aufzunehmen und um Vermittlung zu bitten, aber ich frage mich, ob dies sinnvoll ist.
Hat hier jemand Erfahrung in so einem Fall ?
Ist es sinnvoll das Frauenhaus zu kontaktieren?
Den Antrag auf Umgangsrecht habe ich bereits bei Gericht gestellt und der Termin ist für nächste Woche angesetzt.

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  Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018
Geschrieben von: kabu17 - 08-11-2017, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

hallo zusammen,

bin vor kurzem papa geworden und zahle seit dem unterhalt. tituliert ist dieser noch nicht. JA & ich haben noch keinen termin gefunden. die beamtin ist sehr oft auf fortbildung.

mein netto liegt im bereich von Stufe 3.
da ich sonst keinem unterhaltsverpflichtend bin, werde ich hochgestuft in stufe 4 (115%)

mit der tabelle 2018 ändern sich ja auch die einkommensklassen.
d.h. mein eigentliches, bereinigtes netto liegt nun in stufe 2 (statt jetzt in 3).
nach der hochstufung dann in stufe 3 (statt jetzt in 4).

tituliert wird nach den % angaben.

was tute ich jetzt bzw kann ich tun?

unterzeichne ich jetzt die titulierung zu den momentanen 115%, steigt der unterhalt ab januar 2018 um zwar nur 6 eur, aber in summe müsste ich 18 eur mehr bezahlen wie wenn alles zum 01.01.18 angepasst werden würden (was ja nicht geschehen wird).

es wären zwar nur 18 eur und diese stünden dem kind ja weiterhin zur verfügung, nur eben durch mich. Wink
aber vom prinzip her habe ich so meine probleme damit aufgrund eines "altvertrages" diesen mehrbetrag zu zahlen.

was könnte ich tun? notariell bis ende 2017 titulieren lassen und gleichzeitig dann ab 01.01.18 (oder ab da neu)?

hoffe ihr versteht wie ich es meine und hängt euch nicht an dem kleinen betrag auf...

vielen dank schon mal fürs lesen meiner frage! Smile

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  Krankenversicherung Student nach Wegfall Beihilfe
Geschrieben von: Asltaw - 05-11-2017, 23:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Mit dem 25. Lebensjahr (Wegfall Kindergeld) fliegt Student S aus der Beihilfeabsicherung, die bis dahin 80% der beihilfefähigen Krankheitskosten getragen hat; die restlichen 20% werden durch die PKV A getragen, deren Versicherungsnehmer VN ein Elternteil E und S die versicherte Person ist. S studiert aber noch und muss nun in der studentischen privaten Krankenversicherung 100% privat versichert werden. Wechsel in GKV ist während des Studiums nicht möglich.

Student S studiert an seinem Master und hat den Bachelor bereits in der Tasche (Exkurs, für alle die es immer noch nicht glauben - betroffener Student damals auch nicht -, die Examensnote an der Universität ist bis auf ein paar 1/10 mit der Abiturnote identisch, was sich auch hier wieder gezeigt hat: Schwaches Abitur, schwacher Bachelor in einem noch MINT-Fach).

Elternteil E (VN) hat die PKV A zum Ablauf des 25. Lebensjahres von S gekündigt, S hat die Kündigung gegenüber A bestätigt, aber noch keine eigene neue PKV B mit 100% abgeschlossen. Daraufhin mauert die bestehende PKV A und will den Vertrag nicht beenden, weil keine Weiterversicherung (Versicherungspflicht) von S nachgewiesen wurde.

E wird bis zum 25. Lebensjahr die Versicherung für S zahlen und dann nichts mehr und hat dies so PKV A mitgeteilt. Es ist Sache vom volljährigen S, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Anschluß an sein 25. LJ zu kümmern und liegt somit nicht Einflussbereich des Elternteils. Somit gibt es gegenüber dem Elternteil (VN) keinen Grund, daß die Kündigung nicht wirksam ist. Eine Vertragsfortführung über 25. LJ von S hinaus wird es mit E nicht geben.

Was wird passieren?

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  Unterhaltsvorschuss und Fragebogen zur Leistungsfähigkeit
Geschrieben von: Günther - 03-11-2017, 00:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Forum,

meine beiden kinder sind 15 und 16.
leben sehr weit entfernt.
Jetzt habe ich einen Fragebogen zum ausfüllen erhalten.
Die Mutter hat wohl Unterhaltsvorschuss beantragt und das Amt möcht wisssen wie viel Kohlen ich habe.

Ich bin in erwerbsunfähigkeitsrente mit 1.210,00 Euro netto.


Jetzt wollen die folgende Fragen von mir beantwortet haben :

- Krankenversicherung (muss ich eine billigere nehmen ??)
- Wohngeld  ( wenn ich das nicht beantragen möchte, was dann ?)
- Grundvermögen (was ist das ?)
- meinen Steuerbescheid !wollen die haben
- Beiträge zu Berufsverbänden (darf ich die als Erwerbsunfähiger geltend machen ?)
- Angaben zu meinem Bargeld... (prüfen die das ?)
- Verwandte, welche ich mit Geld unterstütze (darf ich meine Mutter nicht mehr unterstützen mit 100 Euro monatlich ?)
- meine Mietkosten (muss ich etwa umziehen ?)
- meine Krankheitskosten
- meine Schulden nebst Monatsraten

Darf ich wenn die mich ausplündern denn Wohngeld beantragen und GEZ einsparen ?
Zuzahlung beim Arzt würde entfallen ?
Heizkostenzuschuss beantragen ?

Kennt jemand die richtigen Antworten ?

Günther

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  Steuernachzahlung wegen aberkanntem Kinderfreibetrag
Geschrieben von: L3NNOX - 02-11-2017, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,
trotz Suche und Google bin ich zu keinem Ergebnis gekommen:
Mein Steuerbescheid 2016 (im Mai 2017 bekommen) wurde soeben geändert: Ich soll knapp 400 Euro nachzahlen,
weil mir der Kinderfreibetrag in Höhe von 3624€/Jahr nicht anerkannt wird.
In der Erläuterung steht:
..konnte bei Ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und Sie der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung des Freibetrags nicht widersprochen haben (Wann und wie überhaupt??)
Sowohl ich, als auch meine Ex, haben den Lohnsteuerjahresausgleich von einem Steuerberater anfertigen lassen. Das gemeinsame Kind steht bei mir hälftig (0,5) auf der Lohnsteuerkarte.
Weiß jemand was da genau (schief-) gelaufen ist? Kann ich da widersprechen und nachträglich ändern?
LG

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  Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang
Geschrieben von: Atlantis - 02-11-2017, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten  (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.

Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?

Vielen Dank.

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