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Steuerbescheid - Realsplitting |
Geschrieben von: FeLuHe - 12-06-2017, 09:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Die Scheidung war 2014. Meine Anwältin hat das Realsplitting vorgeschlagen und ich (Unterhaltsempfängerin) habe zugestimmt, hätte ich das mal gelassen :-(
Die ersten Steuerbescheide incl. Vorauszahlungserinnerung habe ich umgehend, ungeschwärzt weiter geschickt und nur einen Teil der zu leistenden Steuervorauszahlung erhalten, weil das Finanzamt dies falsch berechnet habe....., also bin ich in Vorlage gegangen und habe mit dem Finanzamt den Ärger an der Backe gehabt. Nun habe ich dieses Jahr meine Anwältin gefragt ob ich mein Einkommen...., also alles bis auf den zu zahlenden Betrag, schwärzen darf. Nach ihrer Aussage schien das kein Problem zu sein. Laut OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.1998, 5 UF 162/98, NJW-RR 1999 S. 1234 muss man wohl den Steuerbescheid einsehen lassen, aber nirgendwo steht in welcher Form, also ob er komplett einzusehen sein muss.
Muss ich als geschiedene Frau wirklich meinem geschiedenen Mann wirklich alles offen legen (z.B. wie viel Steuerersparnis ich durch Medikamente o.ä. habe) und darf er Festlegungen des Finanzamtes in Frage stellen? Ungeschwärzt habe ich ihm den Brief des Steuerrings mit allen Informationen zur Verfügung gestellt und auch die Zahlungserinnerungen des Finanzamtes, sowie die Information des Finanzamtes über meine eigentliche Steuerrückzahlung ohne Realsplitting.
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Termine des Kindes an meinem WE? |
Geschrieben von: pillepalle - 09-06-2017, 22:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe...
und zwar will das Kind Sport machen, natürlich an einem Samstag, und zwar jeden Samstag...
die Kinder habe ich gerade alle 2 Wochen, von Freitag bis Sonntag Abend.
Problem ist, dass ich dann
a) Taxi fahren kann, und das Kind knappe 20 km
hinfahren kann, 1h warten darf, und dann 1h später wieder mitnehmen kann,
und
b) ich kein einziges Wochenende was planen kann.
Der Sport wird auch woanders (25km von der Ex) unter der Woche angeboten,
das will aber die Ex nicht fahren, zudem sind ja die Freunde vom Kind nicht mit dabei...
(<-- Aussage der Ex)
es gibt den §1687 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
welcher (so wie ich das interpretiere) besagt dass ich - an meinem Wochenende - über die
Aktivitäten entscheiden darf.
die Ex rennt gerade schon wieder zu Ihrem Anwalt...
sagt Ihr mir mal bitte ob man so einen Spaß mitmachen muss...
Danke mal...
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Kreisende Gedanken |
Geschrieben von: Pfanne - 08-06-2017, 23:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ich will hier öffentlich nicht zu viel Preis geben und bitte das zu entschuldigen.
Meinen Sohn (unter 1 Jahr) habe ich nun seit Monaten nicht mehr gesehen. Auf Nachrichten und Anrufe meinerseits, um das Kind zu sehen, reagiert die KM nicht.
Aktuell bahnt sich ein Verfahren an, weil sie meine Vaterschaft nicht anerkennt. Das Ganze zieht sich in die Länge. In meinem Kopf schwirren Gedanken herum. Innerlich diskutiere ich mit ihr über unsren Sohn. Ich male mir aus, was ich im Falle einer Ladung vor Gericht sagen würde usw. Und das nicht einmal, sondern immer wieder. Sei es zu Hause, auf der Arbeit...
Manchmal sage ich mir einfach "Stopp! Ich verbiete dir, drüber nachzudenken! Konzentrier dich lieber auf XY". Aber das hilft kaum.
Habt ihr eine Idee, wie man diese kreisenden Gedanken überwinden kann?
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Zwangsvollstreckung Unterhalt |
Geschrieben von: Arminius - 08-06-2017, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo Gemeinde,
eine Zwangsvollstreckung von rückständigen oder laufenden Kindesunterhalt kann nur durch eine Abänderungsklage verhindert werden, oder?
Zwangsvollstreckungsabwehrklagen haben da doch wenig Erfolg ?
Oder sieht unser grandioses Rechtssystem noch andere Regelungen vor ?
Sollte ein Thread schon existieren bitte dorthin verschieben.
Lg
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P-Konto, Insolvenz |
Geschrieben von: fragender - 07-06-2017, 09:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile echt Verzweifelt... aber wer nicht, der hier landet.
Folgender Sachverhalt:
Seit 2016 Insolvenz eröffnet bei H
P-Konto bei einer Bank.
Durch Vergleich 2014 bei der Unterhaltsklage vor dem FamFG in B besteht ein dynamischer Titel über momentan 410,- € pro Nase x 2 (da 2 Kinder).
So, nun eines meiner Probleme: Die Bank lässt mit einen Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1079,- + ~400,- somit bekomme ich monatlich exakt 1478,04 € von der Bank zur Verfügung gestellt.
Ich habe schon mit dem Amtsgericht in B gesprochen, da diese einem meiner Gläubiger eine Pfändung für mein Konto eingerichtet haben und diese laut Bank noch aktiv ist.
Merkwürdig ist, es werden monatlich mehrere € pro Monat ausgelagert aber nie an jemanden verteilt. Ich komm einfach nur nicht an das Geld ran.
Fakt ist:
1)Die Bank interessiert der Beschluss vom FamFG über den dynamischen Titel (laut DDT vom 01.01.2017 über zweimal 410,-€ plus meines Selbstbehaltes von 1079,- €) nicht.
2) Sollte ich die monatlichen 820,-€ pro Monat nicht zahlen und wenn eine Anzeige erfolgt, stehe ich mit einem Fuß im Knast und mit dem anderen in der Arbeitslosigkeit
3) Mein Insoverwalter ignoriert mich
4) Das Amtsgericht in B hat nur die Pfändung "genehmigt", kann/will diese aber auf meinem Konto nicht herausnehmen
5) der Gläubiger denkt im Traum nicht daran die Pfändung vom Konto zu nehmen, obwohl diese im Grunde in der Insolvenz mit integriert ist (es war der Grund für die Inso (6-stelliger Betrag))
7) Das Inso-Gericht in H verweist mich an das zuständige Amtsgericht in B
Hat irgendwer eine Idee? Ich bin echt am Verzweifeln...
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Schulausbildung Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Helmute2000 - 05-06-2017, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo Zusammen,
folgender Fall.
Bekomme im Februar und August per Gerichtsbeschluss die Kinderinformation. D.h. lediglich Ende Juli habe ich bisher die Schulzeugnisse beider Kinder 12 und 16 Jahre alt erhalten.
Am 28.07.2017 wird das ältere Kind voraussichtlich die Schulausbildung mit dem Realschulabschluss verlassen.
Meine Anfragen an die Kindesmutter im Vorfeld mir zu erklären welchen Ausbildungsart das älteste Kind einschlagen würde, blieb natürlich unbeantwortet. Gerade im Hinblick auf die kommende Ausbildung, wo ja auch eine Ausbildungsvergütung auf meine Kindesunterhaltszahlungen Einfluss haben, möchte ich wegen der vorhandenen Jugendamtstitel nichts verkehrt machen.
Die bestehenden Jugendamtstitel für beide Kinder habe ich damals aus Unkenntnis unbefristet abgegeben.
Wie stelle ich es nun am geschicktesten an, die Titel zügig durch befristete Titel auszutauschen? Ich habe hier gelesen, das ich die Wartezeit bis zum Ausbildungsstart auf jedenfall noch mit dem bisherigen Kindesunterhalt auffüllen muss. (Das wird dann wohl der 1. September sein?) Doch wie erhalte ich nun zügig die Kindesinformation zur weiteren Ausbildung, ich befürchte hier keinerlei Informationen dazu zu erhalten. Wird eine Klage unumgänglich oder muss ich wegen des Kindesinformationsbeschlusses ein weiteres Jahr warten müssen?
Freue mich auf eure tatkräftige Unterstützung,
Helmut
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Kein SIS II Eintrag - Einreise in die EU/Schengen |
Geschrieben von: Globalisierte - 04-06-2017, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Liebe Forengemeinde,
hier mein versprochenes Update nach erfolgreicher Einreise in den Schengen-Raum und unproblematischer Ausreise aus der EU.
Partner seit Jahren keinen KU bezahlt fuer 1 Kind, Umgang zum Kind wurde schon Jahre vorher seitens der KM boykottiert, leben seit ueber 5 Jahren im aussereuropaeischem Ausland (neues Heimatland hat AUG ratifiziert).
Einreise Norwegen Gardermoen: lediglich Sichtkontrolle am Norweger/EU-Schalter.
Es war sehr busy, 2 internationale Fluege reingekommen, an allen 6 Schaltern herrschte Hochbetrieb (4 EU/Norwegen + 2 'International').
Freundliche aber sehr beschaeftigte Grenzbeamtin wies darauf hin, dass deutscher Reisepass in 4 1/2 Monaten ablaufen wuerde und man gerne 6 Monate Gueltigkeit sehen wuerde. Ein kurzes freundliches Dankeschoen und dann konnte der Urlaub erholsam starten, da ab diesem Zeitpunkt der Stress von uns abfiel.
Weiterflug nach Amsterdam ein paar Tage spaeter ohne Kontrollen, da Norwegen dem Schengen Raum angehoert.
Rueckflug ebenfalls von Amsterdam vor ein paar Tagen. Achtung, die Spannung steigt: ALLE Reisepaesse werden mit den sogenannten 'Smart-Gates' vollelektronisch gescannt, egal ob EU-Pass oder International, es gibt kein Entrinnen.
Hinter den Smart-Gates standen ein paar 'Herren' vom niederlaendischen Bundesgrenzschutz und schienen auf Jemanden zu warten oder zur Abschreckung. Egal, nach dem Scan war dann der endgueltige Beweis erbracht dass KEIN SIS II Eintrag vorlag, da nichts passierte, die Schranke ging auf und das Personal vom BGS uns voellig ignorierte. Und wir hatten mit dem Schlimmsten gerechnet!
Man sieht, dass deutsche Behoerden/JA's eben doch nur mit Wasser kochen und den Mund gerne zu voll nehmen aber letztendlich Kosten oder Muehen scheuen.
P.S. Alle Vorsichtsmassnahmen die hier von einigen Leuten mit Auslandserfahrung empfohlen wurden, haben wir eingehalten. Wie ihr euch vorstellen koennt war unser Heimaturlaub dadurch viel erholsamer und bleibt in sehr positiver Erinnerung bis zum naechsten Mal.
Deutsche Flughaefen, nein danke wenn im naechstliegenden Nachbarland alles so nett zugeht.
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Jobverlust während dem Unterhaltsverfahren |
Geschrieben von: Miyamoto - 30-05-2017, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Freunde,
ein Bekannter befindet sich im Trennungsjahr zahlt brav Kindesunterhalt und auch einwenig Trennungsunterhalt. Er hat bereits Titel über KU nach der DT beim Jugendamt erstellen lassen, wird jedoch aktuell von seiner Exe auf mehr KU und erheblich mehr TU verklagt.
Das Gericht hat im Verfahren stark dazu tendiert die Titel über KU hochzustufen. Die Frage über TU wurde noch nicht entschieden, da das Verfahren sehr lang ging. Nun hat aber das Geschäft, wo mein Bekannter arbeitet seit einigen Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen und er könnte unter Umständen aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Dies macht ihm sehr zu schaffen.
Aber es ist für ihn vielleicht auch eine Chance dass sich das Verfahren wendet, wenn er jetzt mittendrin arbeitslos wird? Mit einem ALG-Netto würde er wohl kaum Trennungsunterhalt zahlen könnnen und das ALG würde vermutlich auch nicht ausreichen, um den Kindesunterhalt höher einzustufen.
Es liegt noch kein Beschluss vor. Mein Bekannter hat noch einige Wochen Zeit bekommen, um einen Schftsatz einzureichen. Die Gegenseite wird das auch tun. Basierend darauf wird das Urteil vermutlich ohne weitere Tagung entschieden.
Wäre es es ratsam, die Situation positiv zu sehen und den Verlust der Arbeit als Chance zu betrachten? Würde das Gericht diese Wende in seinem Einkommen berücksichtigen und eine erneute Berechnung vornehmen? Oder wird das ignoriert und eher nach den bereits eingereichten Unterlagen entschieden, wo er noch gearbeitet hat?
Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht oder könnte raten was besser wäre - für den Job zu kämpfen, oder es darauf ankommen zu lassen?
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