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| Steuernachzahlung wegen aberkanntem Kinderfreibetrag |
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Geschrieben von: L3NNOX - 02-11-2017, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
trotz Suche und Google bin ich zu keinem Ergebnis gekommen:
Mein Steuerbescheid 2016 (im Mai 2017 bekommen) wurde soeben geändert: Ich soll knapp 400 Euro nachzahlen,
weil mir der Kinderfreibetrag in Höhe von 3624€/Jahr nicht anerkannt wird.
In der Erläuterung steht:
..konnte bei Ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und Sie der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung des Freibetrags nicht widersprochen haben (Wann und wie überhaupt??)
Sowohl ich, als auch meine Ex, haben den Lohnsteuerjahresausgleich von einem Steuerberater anfertigen lassen. Das gemeinsame Kind steht bei mir hälftig (0,5) auf der Lohnsteuerkarte.
Weiß jemand was da genau (schief-) gelaufen ist? Kann ich da widersprechen und nachträglich ändern?
LG
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| Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang |
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Geschrieben von: Atlantis - 02-11-2017, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.
Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?
Vielen Dank.
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| EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km |
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Geschrieben von: wuerzig - 02-11-2017, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (59)
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Hallo Männer,
lese hier schon eine Weile mit... Danke erstmal an alle, die hier schreiben. Hab das Gefühl hier ist eine Oase der Vernunft in der Wüste des Feminismus 
Ich dachte bisher "so schlimm wie man hier liest kanns nicht kommen, ist sicher die Ausnahme", jedoch packt gestern meine Ex den Hammer aus: Sie hat ein Bewerbungsgespräch in einer anderen Stadt (450km Entfernung). Ich frag naiv ob sie vor hat wegzuziehen, Antwort "nein, das ist nur so um meinen Marktwerk zu ermitteln" -- wers glaubt 
Folgende Rahmenbedingungen:
- Unverheiratet
- Gemeinsames Sorgerecht
- Kinder 5 und 2 Jahre alt, haben meinen Nachnamen
- Trennung war im März
- Wohnen jetzt ca. 2 Minuten zu Fuß voneinander entfernt
- Häufiger Umgang mit den Kindern (1-2 Übernachtungen bei mir pro Woche plus ein Nachmittag, ein Tag die Woche bei KM zum Abendbrot)
- Kein Unterhaltstitel, zahle nach DDT sowie hälftig die Kosten für Kita und Verpflegung dort
- Sie hat hier eine unbefristete Festanstellung, Ihre Bewerbung ist auf eine Stelle zur Schwangerenvertretung, also Befristet
Bisher konnten wir alles halbwegs vernünftig untereinander Regeln. Ich habe immer darum gebeten das Jugendamt aus der Nummer herauszuhalten. Auf die Unterhaltszahlungen konnten wir uns einigen. Bisher gibt es noch keine unterschriebene Vereinbarung zu den Umgangszeiten.
Nachdem die EX von der Bewerbung erzählt hat habe ich umgehend eine Umgangsvereinbarung ausgearbeitet und Ihr vorgelegt. Ihre Antwort „Sowas unterschreibe ich nicht“. Habe dann nach Gründen gefragt („das ist eine Kriegserklärung“) und vorgeschlagen nochmal drüber zu reden und ggf. einen Mediator hinzuzunehmen. Antwort „Mach ich nicht“. Irgendwann hat sie sich noch herabgelassen und gemeint „Wenn ich das unterschriebe, lasse ich den Unterhalt betiteln“.
Was mich stört, ist das mit Ihrem Umzug mein häufiger und regelmäßiger Kontakt mit den Kindern wahnsinnig erschwert wird. Dazu kommen die Umgangskosten (900km auf der Bahn, Pension vor Ort etc.), die ich mir kaum 1x im Monat leisten kann.
Ich lese hier aus dem Forum raus, dass ich mich jetzt zwar Schreiend auf den Boden schmeißen kann, aber am Ende doch i.d.R. für die KM entschieden wird. Trotzdem will ich hier nicht einfach hinschmeißen, sonst frage ich mich in 20 Jahren, warum ich nicht um die Kinder gekämpft habe. Also: Wie mache ich jetzt weiter?
Gruß,
wuerzig
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| UG Gründung |
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Geschrieben von: Marvel0us - 01-11-2017, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich gründe gerade eine UG und bin auf der suche nach einem virtuellen Firmensitz/Adresse.
Hat jemand tips mit einer virtuellen Geschäftsadresse?
unter anderem habe ich clevvermail.com gefunden, hat jemand mit denen schon Erfahrungen gemacht? Viel Post werde ich nicht bekommen.
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| Abänderung unterhalt kind bei volljährigkeit |
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Geschrieben von: Cappuccino - 30-10-2017, 15:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo, ich habe einen nicht begrenzten Titel und wollte ab der volljährigkeit meines kindes den titel abändern . Die gesetzeslage hat sich , beide Elternteile sind unterhaltspflichtig . Nun wurde ich aber hellhörig , das es nicht so einfach ist. Muss ich da irgendwie etwas beachten ?
Cappuccino
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| Rechenprogram für Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: GesetztUndRealität - 21-10-2017, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit Rechenprogrammen für den Kindesunterhalt?
Ich habe ein paar im Netz gefunden, jedoch berücksichtigen die nur
"teilweise"
abzugsrelevante Positionen...
Andere Programme sind auch nur mager ausgestattet.
Es muss ja kein kostenloser Rechner sein jedoch sollten alle abzugsfähigen
"mögliche"
Positionen beinhaltet sein.
Benützt hier jemand so etwas und hat gute Erfahrungen damit?
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| Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin? |
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Geschrieben von: Sorino - 20-10-2017, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Gibt es Situationen, wo beim Scheitern der aktuellen Beziehung der Mann für das Kind der Frau aus ihrer früheren Beziehung unterhaltspflichtig wird?
Beispielsweise, wenn das Kind mittlerweile den Mann als eine Vater-Figur wahrnimmt? Oder wenn der Mann zusammen mit der Frau und das Kind über einen längeren Zeitraum gewohnt hat?
Anders ausgedrückt, welche potentielle Gefahren lauern bei einer Trennung, wenn man eine ernsthafte (verfestigte) Beziehung zu einer Frau führt, die Kinder eines anderen Mannes mitgebracht hat?
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| Unterhalt für Ex-Freundin |
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Geschrieben von: Vittel1 - 19-10-2017, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo Zusammen,
Ich habe die letzten Tage viel hier nachgelesen aber leider keine richtige Hilfe für meinen Fall herauslesen können.
Folgende Situation
Exfreundin verlassen. Halbes Jahr später wieder Kontakt und daraufhin wurde Sie schwanger. Vaterschaftstest von mir organisiert und bezahlt ergab das es mein Kind ist.
An das Amt wird Kindsunterhalt gezahlt.
Das Kind ist mittlerweile etwas über einem Jahr und nun kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich Betreuungsunterhalt für Sie bezahlen soll. Ca. 650,-
Ich bin maximal bereit 200,- oder am besten garnichts an Sie zu bezahlen.
Für das Kind zahl ich den Unterhalt ohne wenn und aber. Aber für Sie möchte ich keinen Cent ausgeben.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert wenn ich einfach die Zahlung verweigere bzw. "nur" 200,- an Sie bezahle?
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| Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? |
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Geschrieben von: Wuttke - 14-10-2017, 22:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hi,
ich habe bis vor kurzem regelmäßig und pünktlich den von der Fachabteilung Unterhaltsrecht berechneten Kindesunterhalt gezahlt.
Nach Verlust des Arbeitsplatzes habe ich aufgrund der Berücksichtigung des Gehalts meines neuen Jobs ein Schreiben erhalten, dass die Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hätte, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage wäre.
Ich will natürlich weiterhin Unterhalt zahlen (Mutter und Kinder würden sonst schließlich die Wohnung verlieren und hungern), aber ich brauche irgendein amtliches Schriftstück, um aufstocken zu können (sonst verliere ich meine Wohnung und darf hungern).
Die Kindesmutter ist leider nicht willens und nicht in der Lage, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern (und unterstellt mir alle erdenklichen bösen Absichten, obwohl ich sie unmittelbar nach Erhalt des Schreibens kontaktiert hatte, damit wir das Problem schnellstmöglich im Guten lösen können).
Proaktive Nachfragen beim Jobcenter meinerseits haben leider nur nebulöse Antworten gebracht bzw. wurden komplett ignoriert.
Wie also ist das korrekte Vorgehen in diesem Fall? Wer bestimmt den von mir zu zahlenden Unterhalt?
Kann mir das Jugendamt eventuell weiterhelfen?
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| Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt |
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Geschrieben von: Zahlvater13 - 11-10-2017, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo geschätzte Mitglieder, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Ich bin geschieden und war zu illustrer Runde vor dem Familiengericht geladen. Zum Sachverhalt es ging lediglich um die Frage ob meiner Exfrau das Sorgerecht in Teilen zurückgegeben werden sollte nachdem ein Vormund diese Aufgabe übernommen hatte. Die Kinder blieben bei ihr während dieser Zeit. Jugendamt und Vormund waren sozusagen weisungsbefugt. Ich selber habe kein Sorgerecht und will es auch nicht zurück. Ich war zu den illustren Runden vor dem Familiengericht weil das Gericht meinte, der biologische KV (ich) müsse anwesend sein obwohl er zum Verfahren nichts beitragen konnte und ich auch keinerlei Rechte habe da ja kein Sorgerecht meinerseits vorhanden ist. Jetzt kam die fette Rechnung 1200 als Zeuge und stiller Zuhörer. Ich bin nicht bereit diesen Betrag zu zahlen. Ich war weder klagende noch beklagte Partei. Klagende Partei waren das JA und der Vormund und beklagte die Ex. Die Begündung ist, ich soll 1/3 der Gerichtskosten zahlen weil ich lediglich der Vater wäre 1/3 soll die Ex zahlen und 1/3 der Vormund. Ich bin doch nicht für Fehltritte meiner Exfrau haftbar !! Das wäre so als würde sie wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt werden und ich soll dann für 5 Jahre für sie in Haft. Wie gesagt ich war lediglich eingeladen weil mein Name auf der Geburtsurkunde der Kinder stehe aber in dem Verfahren ging es um die Fehltritte der Ex und nicht um mich. Warum soll ich jetzt dafür blechen für ein Verfahren in dem es darum ging ob die Ex Teile des Sorgerechts vom Vormund zurückübertragen bekommt ?
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