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  Wechselmodell und Lohnsteuerklasse
Geschrieben von: exit - 27-06-2017, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

ich würde mich erneut sehr über ein paar Einschätzungen oder Meinungen zu einem konkreten Problem freuen.

Ganz kurz zusammengefasst sieht die Situation ungefähr so aus:

-Ehe gescheitert aber gutes Verhältnis zur Ex
-seit > 1 Jahr getrennt lebend aber noch nicht geschieden
-einvernehmliche Scheidung wird jetzt in die Wege geleitet
-seit Beginn an wird ein Wechselmodell zur Betreuung des Kindes genutzt
-notarielle Scheidungsvereinbarung wurde erstellt und alle Punkte geregelt:

  • 50/50-Teilung der Betreuung
  • Kindergeld wird an sie ausgezahlt, wird aber geteilt
  • Hauptwohnsitz des Kindes bei mir (ehem. Ehewohnung)
  • ich wechsele in Lohnsteuerklasse 2, Ersparnis wird geteilt
Verhältnis ist wie gesagt prinzipiell gut und freundschaftlich.

Nun die Frage:
Gibt es Probleme, wenn ich in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln möchte (und sie dem bereits schriftlich zugestimmt hat)?

Man liest unterschiedliche Angaben im Internet. Oft findet man den Hinweis, dass nur dann in LSK 2 gewechselt werden kann, wenn Hautwohnsitz und Kindergeld beim Antragsteller sind. Stimmt das so? Was sagt das Finanzamt dazu?

Ich möchte auf keinen Fall Hauptwohnsitz, Kindergeld und LSK 2 bei ihr, kann aber natürlich auch nicht verlangen, dass das Kindergeld an mich geht. Ist diese Konstellation mit Wechselmodell irgendwie vorgesehen?

Können mir Nachteile entstehen, wenn ich das jetzt einfach mal so beim Finanzamt beantragen würde?

Vielen Dank
exit

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  Heirat in der Schweiz
Geschrieben von: Pinoy - 25-06-2017, 17:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (46)

Hallo,
ich bin Deutscher Staatsbürger und habe eine Schweizerin geheiratet, wir haben ein Kind und leben in der Schweiz.
Meine Frau hat mich 2 Jahre lang betrogen sie hat jetzt einen anderen und will die Scheidung. 
Ein Anwalt sagte mir das ich demnächst 40 % meines Einkommens abdrücken muss.
Ich möchte mir jetzt bei Freunden auf den Philippinen eine neue Existenz aufbauen, der Anwalt sagte mir das ist kein Problem niemand wird mich auf den Philippinen pfänden können.

Doch wie sieht es mit der Passverweigerrung in 10 Jahren aus?
Wird die Schweiz den Fall an Deutschland weiterleiten und die können dan eine Passverweigerrung veranlassen?
Ich habe gelesen das mir in Deutschland niemand den Pass verweigern wird, kann ich dann einfach einreisen ohne Wohnsitz und dort einen neuen Pass beantragen?

Gruss
Pinoy

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  Einschätzung der Situation
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 24-06-2017, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Guten Abend,

ich wollte mich gerne mal wieder mit einem Anliegen melden, weil ich mir für das weitere Vorgehen nicht sicher bin.
Konstellation: Kampf-Trennung im letzten Jahr, mit GWG nach Schweizer Machart aus der Wohnung geflogen und habe für 6 Monate die Kinder nicht sehen dürfen. Diverse Male in der Zeit zusammengebrochen. 

Umgedrehtes Rollenmodell vor der Trennung nach knapp 20 Jahren Ehe, ich war mit den Kindern ( 4 minderjährige Kinder ) von derselben Ehefrau zu Hause und habe diese erzogen. Ehefrau hatte eine Durchschnittslohn von knapp 9000 CHF ( 100% Pensum ) den ich durch eine bescheidene Erwerbstätigkeit auf selbstständiger Basis aufgebessert habe.

Die Exfrau ist seit 1.5 Jahren krank und bekommt Krankengeld. Knapp 6500 CHF. Unterhalt muss ich nicht bezahlen, da leistungsunfähig.
Unterhalt von der Ex bekomme ich nicht, ich werde von Verwandten unterstützt und das will ich auch erstmal so weiter laufen lassen da ich mich nicht in die Maschinerie der Fürsorge begeben möchte.

Die alte Firma ist mittlerweile konkurs. 

Neue Firma mit Sitz im Ausland ist im Aufbau und ganz gut dazu geeignet, um die u.e. Traumatisierung durch Ablenkung in den Griff zu kriegen.

Die schwer schizoide Ehefrau hat diverse Strafanzeigen eingereicht, die Hälfte von denen ist eingestellt worden. Das Strafverfahren gegen Sie wurde an das Gericht überwiesen und es gab dort auch schon eine Hausdurchsuchung um Beweise zu sichern.

Es werden weitere Vorwürfe ( auch vor den Kindern geäussert bzgl. Schwarzgeld etc....)

Umgang mit den Kindern findet sporadisch statt, die Kinder leiden massiv. Das mittlere Kind ( 12 Jahre ) wird nach den Sommerferien auf Wunsch der Mutter fremdplatziert. Die KESB will mir nur ein minimales Besuchsrecht zusprechen, 2 Stunden pro Monat und nur begleitet.

Ich hatte jetzt bei diversen Besuchen der Kinder bemerkt, das mich die Umstände der Besuche schwer belasten. 
Die Mutter schiesst massiv ihre Attacken ab und droht den Kindern damit, dass auch Sie in das Kinderheim kommen. 
Noch schlimmer finde ich es, das die örtliche KESB ganz klar sagt, dass sie nichts machen will,- ausser mir das Besuchsrecht zu kürzen damit alles zur Ruhe kommt und der Dauerkonflikt dadurch irgendwie befriedet wird.

Die Mutter der Kinder will jetzt auf Party machen und die Kinder sich selber überlassen. Es gab deswegen schon 2 Einsätze des Rettungsdienstes mit Gefährdungsmeldung. Gleichzeitig will sie, das ich die Kinder immer dann nehme, wenn Sie es gerade braucht.
Also quasi Babysitter auf Abruf. Keine Ahnung was da im Kopf vorgeht. 

Ich tendiere gerade dazu, die Obhut über die jüngste Tochter ( 5 ) zu beantragen, damit Sie aus der Kampfzone rauskommt und wir dann möglichst weit wegziehen.
Ob das realistisch ist, keine Ahnung. Ich rechne mittlerweile mit Allem, auch einer Anzeige wegen Missbrauch. Die Möglichkeit zur Betreuung hätte ich jedenfalls. Ich frage mich bloss, wie man die Mutter danach auf Distanz halten kann. Die Behörden machen nichts und unterstützen zudem noch die Mutter. 

Nüchtern betrachtet schätze ich die Chancen auf unter 10%. Ich denke, es gehen über kurz alle Kinder in ein Kinderheim. 

Bei mir merke ich zunehmend, dass mich das Schicksal der Kinder emotional kalt lässt und ich mich zunehmend weniger für diese interessiere. Mein Therapeut redet von einer massiven PTBS bei mir. Er sagt: Vergessen Sie erstmal die Kinder, schauen Sie nur noch auf sich. Ziehen Sie das knallhart durch. Auch gegenüber der KESB und der Mutter und vor Allem auch mir als Person gegenüber.

Keine Ahnung ob das so funktioniert.

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  Einkommenangabe §1605 verweigern??
Geschrieben von: Charlie - 20-06-2017, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen, 

welche Kosten entstehen mir wenn ich die Einkommensangabe nach § 1605 BGB verweigere? Das Gericht dem JAmt recht gibt?

Hintergrund ist ein anderes laufendes Gerichtsverfahren (ich bin der Kläger bzw. Antragsteller)  zur Aufhebung der Vaterschaft. Dieses Verfahren würde ich gerne abwarten und mir die Arbeit der Auskunft meines Einkommens gegenüber dem JAmt ersparen. 

1. Welche Amts Gerichtskosten entstehen wenn das JAmt das Gericht dennoch beauftragt? 
2. Welche Anwaltskosten entstehen?
3. Herrscht Anwaltszwang auch bei gerichtlicher Feststellung der Einkommen? 
4. Hat jemand so ein Gerichtstitel? Was steht da normalerweise Drin?
5. Ist jemand von Euch diesen blöden Weg schon gegangen? 
6. Gegenüber dem Gericht habe ich den Antrag gemäß § 148 ZPO gestellt. Aussetzung bei Vorgreiflichkeit. 

Also mir gehts um die Gesamten Kosten der Verzögerung beim Weg über das Gericht wobei ich für alle Hinweise dankbar bin! Gerne auch Eure Empfehlungen! 

Euer 
Charlie dankt Euch vorab!

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  Trennungsjahr, Zugewinn ??
Geschrieben von: paule - 19-06-2017, 12:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Tag miteinander,

bin neu hier und habe mich auch schon ein bisschen eingelesen aber leider noch nicht so die richtigen Antworten gefunden.

Kurz zu mir, stehe kurz vor der Scheidung nach 14 Jahren Ehe. Kinder vorhanden und auch einiges zu Verteilen

Deshalb möchte ich auch gleich mal mit zwei konkreten Fragen anfangen vielleicht kann ja jemand eine Antwort geben.

1. Wenn der Zugewinnausgleich in den drei Jahren nach der Scheidung erfolgen soll, müssen sich beide Partner darüber einig sein oder kann einer den Ausgleich vor der Scheidung erzwingen ?
2. Kann man den Partner nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres aber noch vor der Scheidung zur Arbeit auffordern ?

danke für die Antworten

Grüße Paule

[Formatierung repariert]

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  Brief von JA
Geschrieben von: JonDon - 17-06-2017, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Was wollen die ?

Mahnung über rückständigen Unterhaltsvorschussleistungen

Sie wurden davon in Kenntniss gesetzt, dass die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes auf den Freistaat Sachsen übergegangen sind.
Der Unterhalt Ihres Kindes wurde durch Unterhaltsvorschüsse sichergesetellt.

Bisher wurde von Ihnen keine Zahlungen geleistet.

Der Rückstand beträgt 482,00 € für den Zeitraum von 01.10.2014 bis 31.01.2015

Zahlungstermin 13.07.2017

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  GEZ Gebühren, Gläubiger
Geschrieben von: JonDon - 16-06-2017, 22:04 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Vor einige Wochen war hier eine Frau von Landkreis und wollte Vollstrecken. (GEZ Gebühren)

Habe Ihr daraufhin erklärt, ich Wohne bei meine Eltern hier und mein Vater ist befreit.
Ja wissen die denn das? Klar! Mein Vater ist befreit, das haben die auch im System. Ok so schreib ich das rein und mal sehen dann.

Jetzt meldet sich die Gerichtsvollzieherin.

"Der Gläubiger hat mich beauftragt, mit Ihnen eine gütliche Erledigung gem § 802 b ZPO zu schließen."

Vermögensauskunft hat Sie bereits.

Muss ich auf das Schreiben irgend wie Reagieren ? Wenn ja wie ist der Richtige weg ?

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  Schreiben FamG Änderung von Titel (Vergleich)
Geschrieben von: fragender - 16-06-2017, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

heute zog ich ein Schreiben des FamG aus dem Briefkasten
Hierzu hätte ich paar generelle Fragen:

Vorgeschichte:
Trennung : 2014
Unterhaltsklage: Ende 2014
Scheidung Anfang 2015
Änderung der Nachnamen der Kinder 07/2015

So, nun zum Schreiben:
a) Die vorstehende vollstreckbare Ausfertigung wird auf Gläubigerseite hinsichtlich des unter Ziff. 1 des Vergleichs titulierten Kindesunterhalts umgeschrieben auf das Kind
... ... (neuer Name)
und Ziff.2
... ... (neuer Name).

b) Die Verfahrensstandschaft der Kindsmutter ... ... (neuer Name) ist beendet durch die rechtskräftige Ehescheidung vom (Anfang 2015 - Az ....)

c) Der Familienname der Kinder und der Mutter wurden in (neuer Name) (früher alter Name) nachweislich ... geändert

d) Beglaubigt Mai 2017

Nun meine Fragen:
Warum wurde ich hiervon in Kentnis gesetzt, dass der Titel geändert wurde?
Wenn dies Rechtliche belange hat, warum wurde der Titel erst jetzt geändert und nicht bei Namensänderung der Kinder ©?
War ggf. der Titel zwischen Namensänderung der Kinder und jetzt beglaubigter Änderung gar nicht rechtens und was würde passieren, wenn ich in der Zeit nicht den vollständigen Unterhalt hätte zahlen können?
was bedeutet Punkt (b)? Warum soll die Verfahrensstandschaft meiner Ex beendet sein (vor allem seit der Scheidung 04/2015) und warum steht da nun der aktuelle Nachname und nicht der Ehename?

Hat hier jemand schonmal so einen Dreck auch mitgemacht?

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  Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein
Geschrieben von: Sorino - 14-06-2017, 23:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Liebe Gemeinde,

ich habe die Trennungs-FAQ erst vor kurzem entdeckt und bin sehr froh dass man hier echte Praxiserfahrung und auch fundiertes Fachwissen findet. Ich bin auch beeindruckt dass es hier so viel Engagement existiert. Hut ab! 

Nun zu meinem Fall. Letzten Oktober hat mich meine noch-Ehefrau mit Hilfe eines Anwalts aus der Wohnung gedrängt (der Typ ist ätzend). Kurz darauf bin ich in einer eigenen Wohnung eingezogen und teile mir seit dem die Betreuung unserer Söhne (10 und 6 Jahre) mit der Mutter. Dabei sind die Jungs 8 Tage durchgehend bei der Mutter und dann 6 Tage durchgehend bei mir.

Seit der Trennung zahle ich Kindesunterhalt i.H.v. 100% nach DT (2x € 297), sowie Trennungsunterhalt (€ 85) und auch den Kindergarten des Kleinen (€ 215). Seitdem arbeite ich auch in Teilzeit auf 30 Stunden/Woche um die Kinder besser zu betreuen. Verdiene dabei etwa 2300 Netto. Weiterhin bekomme ich vom Arbeitgeber einen Zuschuss von € 195 für den Kindergarten. Die Mutter arbeitete zunächst auf 30 Stunden/Woche, danach reduzierte sie ihre Arbeitszeit weiter auf 25 Stunden/Woche. Sie verdient dabei etwa 1100 Netto.

Im Frühjahr wurde ich jedoch dann gedrängt trotz regelmäßiger Zahlungen den Kindesunterhalt zu titulieren. Das habe ich auch gemacht, allerdings habe ich nicht die geforderten 115% tituliert sondern jeweils 100% (dynamisch). Weiterhin habe ich die Titel auf die Volljährigkeit unserer Söhne befristet. 

Wenige Wochen später kam jedoch Post vom Amtsgericht. Die Mutter hat wohl Antrag gestellt, die Titel über den Kindesunterhalt auf 115% zu erhöhen und auch die Befristung bis zur Volljährig­keit aufzuheben. Weiterhin fordert sie ein hoher Trennungsunterhalt (fast € 300), da ich nach dem Sommer keinen Kindergarten mehr zahlen würde. Mein Zuschuss vom Arbeitgeber erlischt jedoch sobald die Schule anfängt. Die Gegenseite setzt für mich auch ein fiktives Einkommen an, als würde ich in Vollzeit arbeiten und rechnet auf dieser Basis.

Es fand dann auch der erste Gerichtstermin statt. Das Gericht machte den Eindruck als bedeutete die Betreuung der Kinder meinerseits nicht viel. Ich hatte jedenfalls vermehrt das Gefühl, mein Einsatz in der Betreuung wird nicht berücksichtigt. Irgendwann wurde dann ich mitten im Verfahren auf ein Vergleich gedrängt, den die Gegenseite vorgeschlagen hat. Die Forderungen auf Trennungsunterhalt könnten entfallen, wenn ich die Forderungen über den Kindesunterhalt akzeptieren würde (115% nach DT, samt Aufhebung der Befristung) und auch noch die Nachmittagsbetreuung in der Schule tragen würde (€ 62), was eigentlich als Mehrbedarf klassifiziert wird und beide tragen müssten. Ich habe abgelehnt, da ich den Vergleich als ungerecht empfand, und auch als nicht mehr änderbar.

Was mich bei der ganzen Sache gekränkt hat, ist die Aufhebung der Befristung der Titel. Damit bleibt jeder Titel über die Volljährigkeit hinaus wirksam. Und die Mutter wäre von ihrer Verantwortung zumindest einen Bruchteil des Barunterhalts zu leisten befreit. Und ich muss den Titel bedienen solange ich ihn nicht über das Gericht abschaffe. Und so wie ich die Mutter kenne, bin ich mir absolut sicher, dass sie alle Vorschläge den Barunterhalt proportional mit mir zu teilen, schlicht und weg ablehnen wird.

Einerseits bin ich dadurch in Zugzwang und muss ein aufwendiges Verfahren gewinnen (was nicht mal sicher ist). Aber noch viel schlimmer -- ich muss ein Gerichtsverfahren gegen meine eigenes Kinder einleiten! Dass kann ich mir bei Gott nicht vorstellen. Unsere Beziehung ist richtig solide und sehr vertraut und innig... Ich kann mir einfach nicht vorstellen, meinen Sohn mit 18 vor Gericht ziehen. Das würde unser Vertrauen zueinander und die innige Beziehung, die wir haben kaputt machen.

Das war ursprünglich auch der Grund, warum ich den Vergleich abgelehnt habe. Weiterhin wollte ich auch nicht über den Vergleich diesen strittigen Punkt für immer akzeptieren müssen. Das Gericht hat jedoch eindeutig zu verstehen gegeben, dass egal ob mit oder ohne Vergleich die Befristung der Titel über die Volljährigkeit hinaus aufgehoben werden würde. Es wurde begründet, dass die Kinder Anspruch darauf hätten und auch mit einem Urteil vom OLG Hamm.

Und hier ist mein Dilemma. Das Gericht erwartet jetzt jeweils ein Schriftsatz von beiden Seiten und wird danach formal, ohne weitere Verhandlung entscheiden. Das ist meine letzte Chance. Ich könnte alles vom Gericht entscheiden lassen. Oder die Option mit dem Vergliech ist *vielleicht* noch möglich, wenn ich es in dem Schriftsatz erwähne. Aber das gibt mir wie gesagt, ein schweres Gefühl im Magen. 

Immerhin könnte sich die Gesetzeslage in den nächsten Jahren ändern, aber mit einem Vergleich kann ich dann nichts mehr machen. Auch will ich vermeiden, dass sich der Streit um das Geld mit der Mutter sich auf unsere Kinder auswirkt. In allen anderen Themen können die Mutter und ich gut kooperieren.

- Welche Strategie würdet ihr an meiner Stelle fahren?
- Kennt jemand einn ähnlichen Fäll?
- Habe ich mich bisher doof angestellt?
- Hätte ich den Vergleich annehmen sollen?
- Oder soll lieber das Gericht über alles entscheiden?
- Oder eventuelle einen Teilvergleich?
- Etwas ganz anderes? 

PP: Danke, dass ihr diesen langen Post gelesen habt...

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  Demenz
Geschrieben von: neuleben - 13-06-2017, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

P, falls du meinst, das gehört nicht hier her, bitte verschieben.
Ist aber auch ein Familienthema und wird wohl immer mehr Menschen tangieren.

Mein Vater wird immer dementer.
Ich kann ihn aber nicht davon abbringen, Auto zu fahren.
Jetzt hat er einen Schaden nach dem Anderen.
Bisher sind es zwar nur Laternenpfähle und Schilder, die er aufs Korn nimmt, der Wagen ist total verdällert, aber ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit, bis es richtig bumst.
Er fährt inzwischen sehr unsicher, merkt es selbst aber überhaupt nicht, wenn ich ab und an daneben sitze, dann mit Totenhemdchen.......
Hat jemand eine Idee, was man da machen kann, damit er aufhört Auto zu fahren ?
Kann ich da zu irgendeinem Amt gehen und er wird angeschrieben ?
Oder muss man erst warten, bis es so richtig kracht ?
Wenn ich das offiziell betriebe, wird er natürlich sauer.
Fahren ist ihm sehr wichtig.

Nachdem die Jungen versorgt sind, kommen jetzt die Alten dran, oh Mann !
Weiß noch überhaupt nicht richtig, wie ich mich in der neuen Situation positionieren soll, bin ja nicht dauerhaft in Deutschland.......

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