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| Eigener Titel vs Jobcenter |
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Geschrieben von: HeinrichH - 24-01-2018, 12:15 - Forum: Konkrete Fälle
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Wir gehen hier gerade in die "heiße Phase" der Trennung und sind beim Thema KU und BU angekommen. Wir haben uns auch auf einen Betrag geeinigt mit dem jeder gut Leben kann.
Nun gut Leben ist etwas relativ, da sie nun zum Jobcenter gehen muss und dort wohl laut Internetrechner 500€ mehr bekommen wird, als sie nur mit Unterhalt und aktuellem eigenen Einkünften (Kindergeld, Unterhalt ex und mein Geld) bekäme.
Ich möchte beim Notar einen Titel über KU und BU verfassen, auf zwei Jahre beschränkt (danach KU neu berechnen und ohne BU weiterlaufen lassen weil Kind dann drei ist).
Wie gesagt, sie ist damit einverstanden. Keiner will hier Ärger.
Was passiert nun beim Jobcenter? Sie wird ihre Ansprüche bekanntlich das Jobcenter abtreten müssen und die werden mich sicherlich auffordern meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Wenn ich dort nun den Titel vorlege, passiert was genau?
A: Jobcenter sagt er sei ungültig und ich werde zu Zahlung deren errechneten Betrags aufgefordert
B: Die lassen mich in Ruhe, weil schon ein Titel besteht.
C: ???
Kleine Nebenfrage, reicht auch ein Schriftstück zwischen ihr und mir, über die Unterhaltshöhe. Oder muss ich zum Notar? Stichwort Rechtskraft.
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| Thermische Verhütung für Männer |
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Geschrieben von: daavi - 22-01-2018, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
wollte diesen Beitrag eigentlich in dem anderen Forumsbereich erstellen, aber das ging nicht - habe wohl dafür keine Rechte? Naja dann eben hier.
Mir ist da letztens was ganz blödes passiert: Kondom gerissen, trotz richtiger Handhabung und seit längerer Zeit benutzter Marke/Sorte, die immer zuverlässig funktioniert hat. Mein Glück: das Gegenüber war bereit, die Pille danach zu nehmen. Ich musste die natürlich zahlen, aber ich nehme an, ihr stimmt mit mir überein, dass das ein vergleichsweise geringer Preis ist...
Naja, jedenfalls war das Zittern dennoch groß, denn ein nicht gerade geringes Restrisiko besteht trotzdem. Ich schätze in diesen 2-3 Wochen (bis zum Bluttest, der dann negativ war ) habe ich mehr über den weiblichen Körper und Verhütung gelernt als je zuvor. Und auch gefühlt die Hälfte der Beiträge hier durchgelesen (kannte das Forum zum Glück schon vorher).
Nun habe ich mich also mit alternativen Verhütungsmethoden beschäftigt:
- Vasektomie: kommt für mich nicht in Frage, da ich (26) mir Kinder auf jeden Fall noch vorstellen kann. Dazu kommt als Hauptgrund das nicht geringe Risiko (3-5%) von chronischen, teils unerträglichen und schwer bis nicht behandelbaren Schmerzen. Nein Danke, ich verzichte. Die Kosten sind ebenfalls nicht ganz gering, denn wenn, dann würde ich auch Sperma einfrieren lassen wegen des Kinderwunsches.
- ??? Ansonsten gibt's ja gar nix
Naja, dachte ich jedenfalls, bis ich über thermische Verhütung gelesen habe. Halbwegs untersucht durch Prof. Voegli aus der Schweiz. Ich habe dann dazu ein Paper gefunden, welches mehrere Studien beleuchtet (nicht nur über thermische Verhütung): https://bacandrology.biomedcentral.com/a...016-0047-2
Das erscheint mir höchst interessant!
Nachteile: experimentell, ggf. ein wenig unpraktisch/zeitaufwändig, das Risiko von Nebenwirkungen und langfristiger Unfruchtbarkeit, die man aufgrund der geringen Studiendauer (~4 Jahre) und Anzahl der Teilnehmer nicht mit hoher Sicherheit ausschließen kann.
Dennoch klingt das sehr verlockend: ich kann die Verhütung selbst und ggf. sogar unbemerkt anwenden. Frauen können es je nach Methode schwer bis gar nicht herausfinden - kein Unterschied spürbar bei einer Ejakulation. Die Verhütung ist bei richtiger Anwendung ziemlich sicher und relativ gut reversibel - die Studien beschreiben, dass die Fruchtbarkeit je nach Methode der Hitzeanwendung nach 3-12 Wochen eintritt und nach 3-6 Monaten des Absetzens wieder Fruchtbarkeit hergestellt ist, bzw. nach ca. 9-12 Monaten wieder annährend die Ausgangsfruchtbarkeit hergestellt war.
Es gibt 3 Methoden:
- Tägliches Wasserbad mit entsprechend hoher Temperatur (unangenehm bis fast schmerzhaft), dafür auch lange Unfruchtbarkeit (3 Wochen Methode anwenden, 3 Monate unfruchtbar)
- Tägliche zweistündige Wärmeanwendung (kaum unangenehm) mittels Wärmepad
- Tragen von sehr enger Unterwäsche (am besten Polyester) und ggf. Nutzung eines Rings o.ä., um die Hoden an den Körper zu drücken und damit die Temperatur dauerhaft zu erhöhen.
Für #2 also den "Mittelweg" gibt es sogar einen Hersteller aus Frankreich! Hätte ich nicht gedacht, habe es aber gefunden und bestellt und werde es in Kürze ausprobieren. Vorher werde ich noch einen Fruchtbarkeitstest machen, um dann nach 2 Monaten einen erneuten Test zu machen und zu gucken, ob es wirklich funktioniert hat.
Den Hersteller kann ich gerne posten, falls okay, soll ja keine Werbung sein. Leider habe ich nur einen Hersteller gefunden, der soetwas vertreibt und die Kosten sind recht hoch, ca. 150€ für 3 Boxershorts + Wärmepad und Akku. Aber naja, immernoch günstiger als ein ungewolltes Kind. 
Die Erkenntnis, dass Hitze zur Verhütung genutzt werden kann ist ja nicht neu, gibt es mindestens schon seit 1970 recht gut dokumentiert. Da fragt man sich doch, warum sich das ganze bisher nicht durchgesetzt hat bzw. nicht kommerzialisiert wurde (außer von diesem französischen Hersteller).
Ansonsten gab es da noch einen Blog eines Amerikaners, der Methode #1 angewendet hat und über mehrere Jahre (ich glaube 10 Jahre) mit eigenem Mikroskop regelmäßig seine Spermaqualität kontrolliert und darüber berichtet hat! Grund dafür war, dass seine Frau keine Verhütungsmittel vertrug. Sehr spannend, leider finde ich den Blog gerade nicht mehr.
So, jetzt wurde es irgendwie doch ein halber Roman... würde mich mal sehr interessieren, was hier davon haltet!
Na super, sehe gerade, dass es dafür ja doch schon einen Thread gibt: Verhütung für Männer: Neue Methode
Vielleicht am besten dahin verschieben?
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| Studium im Spannungsfeld von ALG2, BaföG und Wohngeld |
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Geschrieben von: Asltaw - 18-01-2018, 17:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Ausgangslage:
Zwei meiner Kinder wohnen bei der KM. Eines geht zur Schule (K) und eines begann ein Studium (S). KM bezieht noch ALG1 und stockt auf mit ALG2. Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen. Für beide Kinder zahle ich Unterhalt. Mit S hatte ich mich zu Beginn des Studiums geeinigt, daß ich weiterhin Volljährigenunterhalt in bisheriger Höhe zahle und die Semestergebühren übernehme. So weit war dann alles geklärt und S studierte voller Elan los.
Nun aber macht das JC Ärger und will für S nicht mehr zahlen, u.a. Anteil der Wohnkosten. S soll einen Bafög-Antrag stellen, weil Studium freiwillig sei und damit komme ich mal wieder ungefragt mit ins Scheisspiel. Die Bafög-Finanzstasi kenne ich ja schon.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde auch bei Ablehnung des Bafögantrages das JC für S nicht mehr zahlen, weil S ja dem Grunde nach Bafög zustehen würde. Ob S Bafög in 2018 bekommt ist noch nicht sicher. Für 2019f jedoch eher nicht.
Könnte S ersatzweise Wohngeld beantragen, weil kein ALG2-Anspruch mehr besteht, um damit den wegfallenden Wohnkostenanteil zu kompensieren?
Könnte S Bafög-Vorausleistungen beantragen und mir damit die Blutsauger so richtig auf den Hals zu hetzen?
Es besteht eigentlich guter Kontakt zu S, aber ich bin extrem vorsichtig, da ich vermeiden will, daß Infos über mich ggf. später gegen mich verwendet werden können; auch von S selbst, möglicherweise angestachelt von der KM.
Wer hat eine solche Konstellation schon einmal selber erlebt und kann Hinweise und Tips geben? Vielen Dank!
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| Was würdet Ihr tun? |
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Geschrieben von: RunningMan - 14-01-2018, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Servus
Ich habe 3 Kinder . 2Töchter 14 und 17 bei der EX. 1 Sohn 16 bei mir .
Die 17 jährige ist seit März in der geschlossenen Psychiatrie (Borderline) keinererlei zusammenarbeit mit den Ärzten.
Die wollen sie jetzt entlassen., die KM will sie aber nicht mehr und zu mir will sie keinen Kontakt mehr haben.
Klinik sucht jetzt eine Unterbringung in einer "Einrichtung", wahrscheinlich betreutes Wohnen
Ich erhalte seit August nur ca 1650,-€ Krankengeld und das wird auch noch 3 Monate so bleiben.
Zahle für jede Tochter 181.-€ Unterhalt und erhalte für den Sohn nichts.
KM hat geschätzte 1900.- und lebt im Eigenheim das ich ihr überschreiben musste mit dem Next .
Was würdet ihr tun?
1.Unterhalt weiter zahlen.
2.Unterhalt komplett einstellen. weil ein Kind auswärts u je 1 bei mir 1 bei ihr
3. Unterhalt nur für das bei ihr lebende Kind
es besteht kein Titel
Grüsse RM
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| Niedrigere Kosten durch eine online Scheidung? |
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Geschrieben von: Julian_Klante - 14-01-2018, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hey Leute,
Ich lasse mich nach 6 Jahren nun von meiner Ehefrau scheiden und meine folgende Frage ist eigentlich der Hauptanlass, warum ich mich in diesem Forum angemeldet habe. Ein guter freund von mir hatte zu seinen fragen hier gute Unterstützung gefunden und das selbe erhoffe ich mir auch Wenn ich mich hier gut zurecht finde, würde ich selbstverständlich länger im Forum bleiben und ebenfalls versuchen, anderen Tipps zu geben und mich mit diesen auszutauschen. Nun aber zu meiner Frage
Mir war gar nicht bewusst, wie teuer eine Scheidung eigentlich ist und ich wollte fragen, wie ich die Kosten dafür reduzieren kann, da es mir als durchschnittlichen Arbeiter schon sehr weh tut, so viel Geld zu bezahlen. Ich habe gehört, dass online Scheidungen wohl günstiger sind und das sie heutzutage wohl auch einfacher abläuft. Kennt ihr da einen guten Ansprechpartner oder eine Kanzlei, welche das umsetzt?
Wenn Ihr noch andere Tipps habt, wie ich die Scheidungskosten senken kann, dann gibt mir bitte bescheid. Ich freue mich auf hilfreiche Antwort und bedanke mich im Vorfeld. Habe im Forum bereits gesucht doch noch nichts dazu gefunden.
Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort und beste Grüße
Julian
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| Rechtsanwalt in München für Familienrecht |
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Geschrieben von: Charlie - 12-01-2018, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo Zusammen,
ich suche einen super Rechtsanwalt der sich bestens mit DNA Gutachten auskennt.
Konkret: Er muss ein DNA Gutachten widerlegen.
Ich brauche ein Kampfschwein der den Gutachter in der mündlichen Verhandlung zerlegt.
Am besten im Großraum München
Danke Euch schon im voraus für Ihre Vorschläge!
Euer
Charlie
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| Kind zeugen unter Minimierung von Rechtsrisiken? |
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Geschrieben von: Maestro - 10-01-2018, 17:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo miteinander,
Kind unehelich, also ohne Trauschein zeugen, Vaterschaft nicht anerkennen (Mutter trägt in Geburtsurkunde ein, Vater unbekannt), somit als Erzeuger nicht unterhaltspflichtig sein/werden können und trotzdem Sorgerecht für das Kind bekommen, geht das?
Was meint ihr? Welche Fallstricke, Tücken, Pferdefüße gibt es hier bei der Rechtslage?
Knackpunkt: Die Frau muss mitspielen, wird sie vermutlich in 99% der Fälle nicht, weil sie damit ja freiwillig auf Ansprüche und Absicherungen verzichtet. Aber das wäre ein anderes Thema.
Sonst halt doch Vasektomierung Böse Kommentare werden wohl unvermeidbar. Ich bitte um Gnade.
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| Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... |
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Geschrieben von: PapaSpeakIng - 09-01-2018, 13:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo an alle Väter, Mütter, Eltern und vielleicht gar interessierte Kinder,
vor einigen Tagen bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Nachdem ich einige wirklich spannende Diskussionen verfolgen konnte, habe ich nun dazu entschieden, ebenfalls mal einen kleinen Erfahrungsbericht zum Thema 'Umgangsverfahren' zu erstellen.
Das vielleicht Besondere in meinem Fall: Seit Beginn der Rechtsstreitigkeiten mit der Mutter im Jahr 2015 vertrete ich mich vollumfänglich in Eigenregie. Ich bin gewissermaßen mein eigener Anwalt. Und das durchaus mit Erfolg, wie ich im Folgenden kurz (obwohl der Schriftverkehr inzwischen zwei Aktenordner umfasst) berichten werde...
Doch zunächst zur Situation: Unser Sohn ist gerade fünf Jahre alt geworden. Hervorgegangen ist er aus einer lockeren, kurzen Affäre im Jahr 2012. Die Kindesmutter ist deutlich älter als ich (ich bin Anfang 30) und verheiratet mit einem nochmals deutlich älteren Ehemann. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat außerdem bereits einen unehelichen Sohn im Alter von 13 Jahren. Spätestens seit der Vaterschaftsfeststellung durch das Amtsgericht vor mehr als vier Jahren versuche ich, trotz der schwierigen Situation, unserem Kind ein bestmöglicher Papa zu sein.
Dies gelingt mir jedoch nur zum Teil. Denn für die Mutter ist unser kleiner Junge inzwischen ein Manipulations- und Machtinstrument geworden, das eingesetzt wird, um mich zu verleumden, mich zu beleidigen und mir meine Menschenrechte nehmen zu können. Jedweder Beziehungsaufbau zwischen Sohn und Vater wird massiv torpediert. In einer solchen Situation können irgendwann nur noch Dritte helfen. Die zunächst geführten Gespräche mit dem Jugendamt waren jeweils nur von kurzer Wirkdauer. Geplante Umgänge wurden immer wieder verweigert. Und so habe ich mich im November 2015 erstmals hilfesuchend an das zuständige Amtsgericht gewandt. Dabei war ich von Anfang an der Überzeugung, dass Sohn und Vater ein Recht auf Kontakt haben, dass es auch staatlich zu schützen gilt. Und so habe ich bewusst auf einen Rechtsvertreter in Form eines Fachanwalts für Familienrecht verzichtet und die Verfahren selbstständig geführt.
In den folgenden Beiträgen werde ich die einzelnen von mir geführten Verfahren kurz anhand wesentlicher Eckpunkte skizzieren und bei Bedarf aus Originaltexten des Schriftverkehrs „zitieren“. Außerdem werde ich teils auf Gesetzesgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen verweisen. Ich weiße allerdings darauf hin, dass ich KEIN Jurist bin und mir alle Punkte nur in Eigenarbeit angelesen habe.
Es folgen nun in separaten Beiträgen:
Verfahren 1: Antrag Umgangsregelung 2-wöchentlich mit Übernachtung
Beschwerdeverfahren zu 1: Überprüfung Beschluss Umgang durch Oberlandesgericht
Verfahren 2: Antrag auf gemeinsame Sorge
Verfahren 3: Antrag auf Erweiterung Umgangsregelung hinsichtlich Urlaub
Ich freue mich auf interessante Kommentare, Rückfragen und hoffentlich auch Erlebnisberichte von Vätern, die sich für einen ähnlichen Weg entschieden haben.
Viele Grüße
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