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  Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert
Geschrieben von: Asltaw - 24-08-2017, 01:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Folgender Sachverhalt:
In der notariellen Vermögenausauseinandersetzung soll ich den Anteil der Ex vom gemeinsamen Haus gegen Abfinungszahlung erhalten.
Vereinbart wurde, daß nach meiner Abfindungszahlung die Auflassungsvormerkung vom Anteil Ex für mich im Grundbuch eingetragen wird und wenn die Ex aus dem von ihr mitunterzeichneten Hauskreditvertrag entlassen wird, dann erst die Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.
Die Zahlung der Abfindung erfolgte und ich erhielt die Vormerkung für ihren Anteil. Leider läßt die Bank die Ex aber nicht aus dem Kreditvertrag, so daß ich bisher nicht alleiniger Eigentümer bin. Die Kreditraten habe ich ohne Ausnahme alleine getragen. Die Ex ist mal mehr mal weniger auf Minijobbasis tätig und könnte die Kreditrate niemals tragen, auch nicht teilweise. Begründung der Bank ist, mein Einkommen sei nicht ausreichend. Liegt wohl an der im März letzten Jahres gültigen Wohnungskreditrichtlinie. Aussagen der Bank sind aber widersprüchlich, denn im Ablehnungsschreiben wird moniert, daß Angaben in der für die Schuldhaftentlassung vorgelegten Selbstauskunft nicht belegt wurden, was aber auf Nachfrage wiederum verneint wurde. Bankenombudsmannbeschwerde war ergebnislos.

Wie kann ich die Bank mit den drei Buchstaben dazu bringen, die Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen?

Den Notar nach Erläuterung der Umstände zur Umschreibung zu bewegen dürfte sehr sehr schwierig sein, zumal die Ex dann einer Ergänzung der notariellen Vermögenausauseinandersetzung zustimmen müßte.

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  Meine Tochter will mehr Zeit mit mir
Geschrieben von: Einszweidrei - 14-08-2017, 09:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (110)

Hallo Forum,

da ich hier immer sehr kompetentes Feedback erhalten habe, wende ich mich aktuell an euch.

Kurz zusammengefasst will die Kleine mehr Zeit mit mir verbringen. Sie fängt an zu rebellieren und lasst sich von Mama nicht mehr vorschreiben wo und wie sie zu leben hat. Tochter wird in einer Woche 9 Jahre alt.
Es ist aus meiner Sicht und Beobachtung auch eine Notwendigkeit geworden. Ihr Sozialverhalten an der Schule ist schlechter geworden, hierzu gab es bereits in der Schule ein Elterngespräch, zudem sind die letzten beiden Arbeiten eine Note abgerutscht. Tochter berichtet auch, dass sich Mama noch weniger kümmert und kaum mit ihr lernt. Sprich seitdem ihr Halbbruder auf der Welt ist, ist es noch schlimmer geworden. Will die Mutter nicht schlecht machen, jedoch ist Tochter dort oftmals das fünfte Rad am Wagen, wird sich selbst überlassen, auch im Hinblick auf schulisches Lernen wird ihr kaum Hilfestellung gegeben. Das übliche Problem halt, womit sich Trennungsväter herumschlagen müssen. Bisher war die Gier größer, wie ihr Verstand. Nun wendet sich langsam das Blatt.
Mutti schlägt nun vor, dass sich Tochter probeweise für 2 Wochen in meinem Haushalt aufhalten soll. Am Stück. Dies hatten wir jedoch schon mal und sie weiß wie der Alltag bei mir ist. 2 Wochen halte ich für zu lang und sie hatte letztes Mal dann auch nach einer Woche Sehnsucht bekommen, als sie mal außerplanmäßig wieder zu mir wollte.
Mir schwebt eine Woche im Wechsel vor. Bspw. von Donnerstag-Donnerstag. Es sollte sich in etwa an einem Wechselmodell orientieren und Tochter sollte erleben wie es sich anfühlt und dies vielleicht über einen Monat lang. Zudem kommt es jetzt sehr plötzlich, vermutlich auch weil Mutter jetzt wieder halbtags arbeiten will und dann noch weniger Zeit für die Kleine haben wird. Sprich ich muss es auch erst noch mit meinem Arbeitgeber klären.
letzten Endes wird es vermutlich auf ein Wechselmodell hinauslaufen.
Und da wollte ich euch fragen, welchen Turnus ihr für am Besten haltet?
Klar gibt es dort nicht das Allheilrezept, jedoch halte ich 2 Wochen am Stück für zu viel. Ich weiß auch nicht ganz genau, warum dies die Mutter nun vorschlägt. Tochter war vor ein paar Monaten schon längere Zeit bei mir. Rief kurz nachdem ich sie zur Mutter gebracht habe wieder an und wollte noch zwei Wochen bleiben. Wir sollten wenn dann gleich auf das Wechselmodell hinarbeiten.
Sie mag den Lebensgefährten der Mutter auch nicht leiden. Seine Tochter ist nur alle zwei Wochen da und sie bekommt dafür ein Zimmer reserviert. Meine Kleine muss mit dem Halbbruder der grad ein Jahr alt ist, in einem Zimmer schlafen. Wie sich dies auf die schulischen Leistungen auswirkt, brauch ich nicht darstellen. Und so wird mit meiner Kleinen von Anfang an umgegangen.
Ein zweiter Punkt ist die Trennung. Tochter beschäftigt dies sehr. Mutter will sie ständig in irgendwelche Therapiegruppen stecken oder zu Psychologen schleppen. Bisher konnte ich dies abwenden, nun kommt auch Druck von der Schule. jedoch sage ich dort, dass sie auch einen Vater hat der ihr helfen kann und wird. In der Schule gab ich auch den Hinweis, dass es nicht nur an der Tochter liegt, sondern ggf. an der Umgebung und Erziehungskompetenz. Nett formuliert, jedoch kam es an der richtigen Adresse an. Klar bevor der Vater helfen darf, wird das Kind erst mal durchtherapiert und nachhaltiger Schaden produziert.
Jedoch ist der Wille meiner Tochter jetzt schon sehr stark und ich werde immer an ihrer Seite stehen.
Was haltet ihr von so einer Therapiegruppe? Ich persönlich gar nichts! Vor allem hatte Mutter in der Vergangenheit in ihrer Familie die Erfahrung schon gemacht. Mit ihrem Bruder. Dieser wurde immer weggeschoben, therapiert und hat sich letzt endlich das Leben genommen. Ich hatte mit ihm ein gutes Verhältnis. Jedoch wurde er von seiner Familie leider immer weggeschoben. Sie sollte es also am Besten wissen, hat daraus scheinbar nicht gelernt. Für so was ist verdammt noch mal die Familie da. Vorausgesetzt es bewegt sich im normalen Rahmen, was es bei meiner Tochter noch tut.
Ich wage zu behaupten, dass ich ihr dies selbst verständlich machen kann, was ich ja auch schon tue. Jedoch war meine Zeit halt bisher sehr begrenzt. Und hier ist das Problem.

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  Mit Tochter um 2:00 Uhr Nachts auf Straße - 1,69 Promille
Geschrieben von: Tigerfisch - 31-07-2017, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Hi ihr Lieben,

ich mach mich mal auf nen "shit storm" gefasst und verstehe es auch, wenn es so kommt, dennoch konkrete Tips wären mir lieber.

Konkreter Fall, ich war mit meiner Tochter (6 Jahre alt) zur Nachtwanderung um Hexen und Geister zu suchen. Am Ende waren wir noch in einem Imbis und die Maus hat Pommes gegessen. Ich habe nen paar Bier getrunken, es wurde spät 2:00 Uhr, die Polizei kam, die Maus wurde in Gewahrsam genommen, zu Ihrer Mutter gebracht und ich habe dann den Atemtest gemacht, 1.69 Promille. Seitdem ist die Maus wieder bei Mama, Ferienumgang ausgesetzt und null Info von Ma was nun kommt. Umgang ist übers Jugendamt für die Ferien geregelt und übers Gericht jedes 2. WE. Das wird aber nun alles nicht mehr stattfinden. Wie sollte ich mich nun verhalten.

Gruß

Tigerfisch


Sorry noch nen paar Fakten:

Gemeinsames Sorgerecht vorhanden.

Umgang wie gesagt, gerichtlich für die Wochenenden geregelt, per Jugendamtsvereinbarung für die Ferien 2017.

Ma und ich haben uns nichts mehr zu sagen, total daneben, nur Streß.

Wir wohnen 500 Meter voneinander entfernt.

Wir waren nie verheiratet, ich bin leiblicher Vater der Maus.

Gruß

Tigerfisch

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  Trennung, Auszug von Ex, was nun ?
Geschrieben von: Ernesto45 - 31-07-2017, 00:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Meine Frau ist gestern ohne es vorher an zu kündigen mit unserem gemeinsamen Kind aus gezogen. Wie es aus sieht hat sie ab dem 01.08. eine neue Wohnung und den Schlüssel bereits kurz vorher bekommen. Beim Auszug meinte unser Kind das es zu einer Hälfte bei der Mutter und zu 50 % bei mir wohnen will. Nun ist keine Rede mehr davon. Mutter und Kind äußern nun am Tag nach dem Auszug den Wunsch einer vollständigen Betreuung durch die Mutter.

Daten:
- 13 Jahre verheiratet
- gemeinsames Kind, 12 Jahre alt
- Gütertrennung
- Bauernhof, 230m2 Wohnfläche, ca. 5 ha Acker + eine bischen Wiese + Wald (Alleineigentum von mir, in der Ehe erworben)
- meine Ex und ich gehen voll arbeiten (meine Ex verdient etwa 50 % mehr als ich)
- der beschriebene Fall spielt in Deutschland, beide Ehepartner sind deutsche Staatbürger

Erledigt:
- Beim Auszug meiner Ex haben wir spontan eine Einigung bezüglich der Aufteilung der Gegenstände wie Toaster, Kaffemaschine und Co. erzielt und schriftlich fest gehalten.

To do:
- Einigung über Kinderbetreuung ?
- hälftige Ummeldung auf Meldestelle ? Gibt es so etwas überhaupt ?
- Kindergeld
- Steuerklasse von 4/4 auf 1/1 oder irgend etwas mit 2 ändern ? Ab wann ?
- Trennungserklärung zur Feststellung des Trennungsdatums erstellen und beide unterschreiben
- Scheidung frühestens nach 8 Monaten einreichbar und nach frühestens 12 Monaten durchführbar
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Wohngeld beantragen

Nach dem ich nun eine Nacht drüber geschlafen habe und begonnen habe mich etwas ein zu lesen, frage ich mich was nun kommt, was man Einigungen anstreben kann und welchen Gestaltungsspielraum es gibt ?

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  wieder Anmelden in D
Geschrieben von: wunder007 - 28-07-2017, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo ihr Lieben.

Werde mich wahrscheinlich wieder in D Anmelden Harz 4 Studentenwohnung 160 Euro was wird passieren?


Nachtrag 2 Kinder jetzt bald 12 und 15 Jahre entweder im D oder UA vielleicht geschieden in D kein Konto aber gute Freund un Vermieter auf meiner Seite wahrscheinlich ab 10.17 Krankenversicherung aus Sp. E104 Geld ist in Sicherheit alles über 5 Jahre her (wunder wunder01)

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  ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter
Geschrieben von: EsGehtNurUmKohle - 27-07-2017, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

hallo liebe gemeinde,

ich hab mal ne frage zu ausbildungskosten bei meiner 19j. tochter (lebt bei der mutter), die ab september eine ausbildung zur physiotherapeutin mit eigenem hausstand beginnt.

in den letzten zwei jahren gab es kaum noch ein rankommen an meine tochter. die gründe hierfür kann ich nur erahnen.
ein mix  aus.... pubertät, negativer einfluss seitens der mutter und meine eigene situation. bin seit ca. 1o jahren frührenter.
meine gesundheit ist äusserst instabil. bin halt der loser papa... (kam aus ihrem munde... nicht nur einmal... leider)

nachdem sie ihr abi hatte, ging es erstmal auf weltreise. sie brauchte zeit um sich zu orientieren (konnte ich nur unterstützen, da sie einfach nicht wusste, was sie nach dem abi machen sollte). anfang mai kehrte sie zurück und teilte mir ihre gedanken, wie ihre vorstellungen bzgl. studium/ausbildung sind, mit.
sie spielte mit dem gedanken eine ausbildung zur physiotherapeutin zu beginnen, da sie aufgrund ihres mittelguten/schlechten abi ihre angedachten studiengänge nicht belegen konnte.
auch andere optionen weckten ihr interesse. wie z.b. ein weiteres jahr an einem sozialen projekt teilzunehmen, da sie von der ausbildung zur physiotherapeutin nicht wirklich zu 100% überzeugt war.
leider gab es in den letzten monaten nur spärlich infos wie es weitergehen soll. vor drei wochen bei einer meiner erneuten anfragen und sie da....
ist schon alles fix.....  neue stadt/whg/ausbildungsplatz etc.....  hat sie alles mit der mutter ausgekaspert...... es ging nur noch um den unterhalt..... 

wie soll ich das jetzt formulieren....

ich wünsche meiner tochter nur das beste... ABER.. 

oder

juhuu... sie hat einen ausbildungsplatz... ABER....

kurz um.... die zusätzlichen ca. 120 € (mein anteil für die schulkosten) belasten mich sehr.
ich schäme mich, das schreiben zu müssen!!!! es geht nicht anders...
leider muss ich fragen, inwieweit ich alles finanzielle, ohne vorherige mitsprache, mittragen muss.
tja.. das wars schon...

liebe grüsse
jan

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  Volljährige Tochter
Geschrieben von: Flusen - 26-07-2017, 11:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (112)

Hallo liebes Forum,
lese hier schon länger mit und habe nun auch mal eine Frage.Zum Anliegen:meine Tochter ist Im Mai 18 Jahre alt geworden und ich hatte einen bis zur Volljährigkeit befristeten Titel.Ende April hatte ich Post von Beistandschaft bekommen mit Aufforderung meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen abzugeben was ich auch getan habe.Durch meinen Anwalt habe ich dann aufgefordert ihrerseits mir Unterlagen ihrer Tätigkeit(sie besucht eine Berufsfachschule 2 Jahre lang wobei das erste Jahr vorbei ist,und ist dann technische Gestaltungsassistentin.)sowie Gehaltsnachweise der KM mir zukommen zu lassen.Bekommen habe ich eine abgelaufene Schulbescheinigung sowie 3 Gehaltszettel der KM über 400 Euro.Daraufhin ist erstmal gar nix mehr passiert bis KM bemerkt hat das ich im Juni keinen KU mehr überwiesen habe weil Titel ja abgelaufen ist.Umgehendst bekam ich eine Berechnung von der Beistandschaft wonach ich nach bereinigtem Netto 1987Euro zur Verfügung habe und somit 335Euro zu zahlen hätte.(zahle noch für meinen 15jährigen Sohn 365Euro tituliert.)Daraufhin habe ich durch meinen Anwalt mitteilen lassen das ich da so nicht mit beinverstanden bin,da mir die Unterlagen der KM nicht ausreichend erscheinen,sie lebt von Ehemann Nummer 2 getrennt und könnte ja auch Unterhalt von ihm bekommen was sie natürlich verneint.
Auch habe ich mitgeteilt das sie vorrangig SchülerBAfÖG beantragen muss.Habe aufgrund der fehlenden Schriftstücke angeboten 200 Euro pauschal für 1 Jahr zu bezahlen was jetzt abgelehnt wurde.Meine liebe Tochter teilte mir in einem Telefonat mit das sie mich dann eben verklagen würde.
Dazu noch ergänzend meint die Beistandschaft sie wäre priviligiert,mein Anwalt teilte mir mit er hätte einen ähnlichen Fall gehabt wo das Kind die gleiche Schule besucht hat und der Richter entschieden hat das Kind wäre eben nicht priviligiert(war halt leider nur ein anderes AG und nicht das mit dem ich es zu tun hätte).
Meine Frage wäre jetzt lasse ich es drauf ankommen oder zahle ich das geforderte?
Das Problem dabei ist verliere ich das Ding wenn es zum äussersten kommt kostet mich das ne Stange Geld,andersrum will ich aber auch nicht akzeptieren das die beiden mit so wenig Infos ihrerseits davonkommen.
Für Tipps Meinungen Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG Flusen

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Lightbulb was zahlt die Rechtsschutz?
Geschrieben von: pillepalle - 22-07-2017, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

ich frage mich gerade was eigentlich die Rechtsschutz eigentlich zahlt?

dass eine Scheidung nicht bezahlt wird ist ja bekannt, wie aber verhält es sich um Streit was das Umgangsrecht,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch andere Dinge die mit der Ex auftreten (können), angeht?

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  Auto im Ausland
Geschrieben von: Miu - 22-07-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Wenn Auto in Deutschland mit Saisonkennzeichen angemeldet ist, fährt mit ins Außerhalb EU und kommt nicht mehr.
Versicherung, Steuern in DE sind bezahlt.
Gibts in DE Probleme damit ?

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  Unterhaltsklage abwehren?
Geschrieben von: Maestro - 18-07-2017, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

folgender Ablauf:
- Exen Anwältin berechnet auf Basis meiner Gehaltsnachweise Unterhalt grottenfalsch und fordert auf zur Zahlung (März)
- mein Anwalt teilt der Gegenseite mit, dass hier noch Abzugsposten eingerechnet werden müssen, bevor eine Zahlung erfolgen kann
- Exen Anwältin meldet OK, aber zugleich letztmalige Aufforderung zur Ehegattenunterhaltsbegleichung bis zum Termin X (April)
- ohne dass eine erneute korrigierte Unterhaltsberechnung aufgestellt wurde, wurde ich auf Unterhalt verklagt
Wie verrückt ist das? Man will Geld von mir, kann nicht sagen wieviel genau und fordert vorsorglich einfach mal ein paar Hundert Euro mehr?!

- Fehler Nr. 1 der gegnerischen Rechtsanwältin: Sie hat den geforderten UH nie korrekt berechnet. Erst nach 2 weiteren Rechenrunden hat dies mein Anwalt bewerkstelligt.
- Fehler Nr. 2: Sie hat den Streitwert zu hoch angesetzt, nämlich 12x den viel zu hoch berechneten Ehegattenunterhalt plus 12x vollen Kindesunterhalt (obwohl Mindestunterhalt immer pünktlich geflossen ist, d.h. eigentlich müsste die Differenz angesetzt werden)
- Fehler Nr. 3: Es wurde Verhandlungsbereitschaft über die Höhe des Unterhalts von der Gegenseite signalisiert und in Folge ein Mediationstermin veranstaltet, der ordentlich  Honorarkosten erzeugte. Dort kam aber von der Gegenseite nichts. Mein Angebot wurde selbst nach einmaliger Erhöhung jedesmal als zu niedrig ausgeschlagen.

- Jetzt will die Exe doch vor Gericht wegen des Unterhalts, was meines Erachtens Blödsinn ist, weil damit die Mediation völlig für die Katz war. Schikane? Rache? Dummheit?
Ich meine, die Exe hat doch selbst auch für die Mediation ordentlich abgedrückt, wieso jetzt die kommentarlose Kehrtwende?


Klar ist: Vor Gericht mache ich keinen Stich, die Richterin wird natürlich streng nach Formel den vollen Unterhalt zzgl. 5% Verzugszinsen festsetzen.

Kann ich aufgrund der Schlampereien der Anwältin und der wirren Signalsetzungen der Gegenseite
a) die Prozesskosten drücken
b) die Kosten des Verfahrens anteilig auf die Gegenseite verlagern
???
Streng genommen, müsste die gegnerische Anwältin für einen Teil der Prozesskosten geradestehen, da sie zu meinem Schaden extrem schlampig und unsauber gearbeitet hat.

Und zuletzt: Bei Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltspflicht.
Was ist strategisch klüger:
1) Dort gar nicht erscheinen,
2) dort ohne Anwalt als Zuschauer erscheinen,
3) dort mit regulärem Anwalt erscheinen oder
4) dort erscheinen mit einem günstigen 0-8-15-Anwalt?
Ich meine, wenn der Ausgang eh klar ist, was soll der Anwalt da noch groß reißen. Sitzt drin und kassiert halt mit und hört sich das Gesabber von den geisteskranken Tanten an.


Grüße  Sleepy

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