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  Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
Geschrieben von: ThomasM - 31-03-2018, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo liebe Leidensgenossen,
ich habe hier im Forum schon viele nützliche Tipps gefunden und auch interessante Geschichten gelesen. Zu meinem speziellen Fall konnte ich aber noch keinen Rat finden.
Ich habe mit meiner Frau letztes Jahr ein gemeinsames Kind bekommen. Bis dato haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht. Da ich einen guten Job habe und mich auch sehr auf das Kind gefreut habe und mit ihm Zeit verbringen wollte, habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und auch bisher das Elterngeld bezogen.

Nun hat mich meine Frau mit Kind von einem auf den anderen Tag verlassen und beantragt wohl auch auf ihren Namen dann Elterngeld. Heißt ich habe die circa letzten 7 Monate meiner Elternzeit gar kein Einkommen (laut meinem Arbeitgeber, kann ich nicht früher in meinen Job zurück) und werde mir wahrscheinlich ein Privatdarlehn nehmen müssen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Meine Frage ist nun, was ist in meiner Situation die Berechnungsgrundlage des Einkommens für:

1. Trennungsunterhalt
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Betreuungsunterhalt
4. Kindesunterhalt

Ich habe gelesen, dass bei selbständigen, die Gewinne der letzten 3 Jahre heran gezogen werden. Ich bin aber theoretisch ein ganz normaler Arbeitnehmer. Habe aber derzeit   kein   Einkommen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder zu min ein paar Tipps geben. Gerne auch belegt mit Gesetzesgrundlagen, damit ich mir diese noch einmal selber nachlesen kann. Danke


Beste Grüße
Thomas

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  4 Jahre angelogen - jetzt angeblich ihre Tochter - sexueller Missbrauch Thailand
Geschrieben von: Liebeskasper - 28-03-2018, 03:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Über mich:

Habe Deutsches Kind mit Thailänderin, Kind ist jetzt 4 Jahre alt.

2016 aus Deutschland nach Österreich verzogen und dann in Dänemark geheiratet.


In DE bis heute ledig 

Als Sie vor 5  Jahren in Thailand schwanger war, hat Sie sich um die 2 jährige Tochter der Schwester im Dorf gekümmert und ihren damals 10 jährigen Thai Sohn vorgestellt.

Heute ist der Thai Sohn 15, und als Family Member EU vor 1 Jahr nach Österreich nachgezogen. Ich bin keine finanziellen Verpflichtungen für den Thai Sohn eingegangen, da EU Freizügigkeit Recht.


Nun zum Problem:  

Seit 2 Wochen ist die damals angebliche Tochter der Schwester ihr Kind, Sie hatte sich nicht getraut es mir zu sagen, 
angeblich  Angst das ich Sie verlasse.

Nun müsste Sie dringend nach Thailand, weil ihre angebliche Tochter "sexuell" missbraucht wurde, 
das da was dran ist stimmt wohl leider und Sie jetzt zu lokalen Thai Behörden und der  Polizei muss um einiges zu klären

Sie hat ihre " angebliche"  Tochter bei ihrem Vater zurückgelassen und ist schwanger im 7  Monat  nach DE zu mir gekommen 
Der Kindesvater sei ein Ausländer gewesen, der seit nach der Geburt alle Kontakte zur Mutter abgebrochen hat.

Sie will ihre Tochter auch nach Österreich nachholen, setzt Himmel und Hölle bei ihren Landsleuten in Bewegung um an Geld für den Flug  zu kommen, das Sie jetzt fast zusammen hat.

Ich soll mit ihrem Thai Sohn und meinem deutschen Kind in Österreich bleiben und warten bis Sie in 4 - 6 Wochen wieder da ist

und ihr Geld per Western Union für Lebenshaltungskosten schicken.

NEIN so geht das nicht


1. Ich habe ihr deutlich klar gemacht, 

- das wir 2 Kinder zu Hause haben, alles kostet und das nicht einfach mal so Geld da ist um nach Thailand zu fliegen.
und kein Geld gegeben, weshalb Sie bei ihren Landsleuten Geld gesammelt hat. 

Das reicht für den Flug aber nicht Lebenshaltungs- und  Vorlaufkosten 

- Sie 4 Jahre Zeit hatte, das mit ihrer Tochter mit mir zu klären.

- Der Thai Sohn keinen Cent Unterhalt vom Kindesvater hat,

- Ihre Tochter in Zukunft ebenfalls keinen Cent Unterhalt haben wird

- Wo will Sie mit 2 Thai Kindern ohne Unterhalt + deutsches Kind wohnen ?

In Ungarn, Bulgarien  aber nicht in Österreich mit 3 Kindern bei den Mietpreisen

In Österreich gibt es ergänzende aufstockende Sozialleistungen für die Thai Kinder als Arbeitnehmer da EU Freizügigkeit 
das reicht bei 3 Kindern aber nicht für angemessen Wohnraum.

In Deutschland würde wir / Sie nur eine Duldung für ihre Thai Kinder bekommen und keinen Cent Hartz IV
Der Lebensunterhalt muss für die Thai Kinder gesichert sein


Sie ist für alle finanziellen Argumente taub, ich habe ihr deutlich gesagt, das kein Geld da ist um nach Thailand zu fliegen, egal was da mit ihrer Tochter ist. Das soll bitte aus Thailand kommen und nicht von mir, wir haben hier 2 Kinder.

Da sind locker 2500 - 3000 EUR mit Lebensunterhalt und Vorlaufkosten weg. ca. 1500 EUR sind die Flugkosten. (One way Hinflug + 2 x One way Rückflug)

Woher soll das Geld kommen ?

Es ist mit ihr seit 2 Wochen nicht zum aushalten, jeden Tag Streit, wann kann Sie zu ihrer Tochter fliegen  ?

Was würdet ihr in dem Fall machen wenn  man 4 Jahre angelogen wurde 

 " die Tochter ist Kind von der Schwester" 

und Sie jetzt dringend Geld will um nach Hause zu fliegen muss wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs des Kindes. 

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  Geschenke für Geburtstage und neues Hobby
Geschrieben von: Lullaby - 26-03-2018, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

bei mir gibt es nach langer Zeit mal wieder Probleme mit der KM.

Ich zahle 128% KU (gerichtlicher Titel), Kind (8 Jahre) ist ca. 40% jede Woche bei mir, GSR. Umgang läuft seit Jahren stabil. Antrag auf WM (50:50) wurde seinerzeit abgelehnt.

- KM will dass ich Geschenke für Kindergeburtstage bezahle, die in meine Umgangszeit fallen. Sie besorgt das Geschenk in Absprache mit den anderen Müttern, ich soll bezahlen. M. E. sind die Geschenke mit dem KU abgegolten, alternativ würde ich selbst eine Kleinigkeit kaufen. Damit ist sie nicht einverstanden. Sie baut starken Druck deswegen auf. Durch den erweiterten Umgang fallen viele Kindergeburtstage auf meine Umgangszeit. Wie soll ich da richtig reagieren?

- Das Kind möchte bei mir ein neues Hobby anfangen. KM ist dagegen. Muss sie zustimmen, bzw. muss sie eine etwaige Beitrittserklärung mit unterschreiben? Wir haben GSR.

Grüße,

Lullaby

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  Privatdarlehen wer muss zahlen?
Geschrieben von: B_____09 - 22-03-2018, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

ein weiteres Kapitel, wie mache ich meinen Mann fertig wurde diese Woche durch meine Frau und deren Mutter eröffnet.
Der Anonymität halber mache ich das hier einmal nicht mit den realen Zahlen.


Wir hatten einen Bankkredit über Summe XXXX€. Dieser Kredit wurde von uns mit monatlichen Raten á XXX€ bedient.
Durch eine Erbschaft der Mutter, wollten Schwiegermutter und Frau das ganze per Privatdarlehen ablösen. Ich war dagegen, aber Frau hat Ihren willen durchgesetzt. Unterschrieben wurde nichts (zumindest von mir nicht). Die Hälfte der Kreditsumme war ein Geschenk der Mutter an meine Frau. Die andere Hälfte wurde weiterhin in XXX€ raten getilgt. Vor 2 Monaten habe ich die Zahlung eingestellt, nachdem sich meine Frau wieder auf Kosten der Mutter ein neues Auto gegönnt und das alte ohne Absprache verkauft hat. Der Verkaufserlös des Autos ist laut Ihr für das Essen der Kinder genutzt worden (ich dachte dafür überweise ich Kindesunterhalt...). 

Nach 2 Monaten sind nun beide Damen der Meinung dass Restbetrag von XXXX€ Euro durch die damalige "Schenkung" des halben Kredits an Ihre Tochter natürlich alleine MEINE Schulden wären und ich dies natürlich weiter zu zahlen hätten. Das meine Frau dies bei Berechnung des Trennungsunterhalts nicht erwähnt hat obwohl dieser Kredit ja scheinbar ganz klar meiner ist, muss ich ja nicht erwähnen.

Ich bin fast aus dem Stuhl gefallen als ich das gehört hab, ich bin nicht leicht aus der Fassung zu bringen, aber das ist ein Ding.

Da ich bisher keine Probleme mit der Schwiegermutter hatte, würde ich ihr anbieten die Schulden hälftig zu übernehmen und per Raten abzuzahlen.

Ich habe das ganze einmal an meinen Anwalt weitergegeben, da er aktuell mit Berechnung des Trennungsunterhalts beschäftigt ist und ich im schlimmsten Fall diese Raten natürlich berücksichtigt haben möchte.

Was sagt ihr zu der Nummer?

PS:
Als Reaktion auf meinen kurzen Fassungsverlust hat meine lieb reizende Frau gleich damit gedroht, die von Ihrer eigenen Anwältin angegebene Fahrtkostenpauschale welche die beiden Damen mir zusprechen müssen zu halbieren, da es ja viel weniger Kilometer wären. 


So langsam zeigt sich das wahre Gesicht...

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  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei?
Geschrieben von: HeinrichH - 21-03-2018, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Habe nicht wirklich das passende Forum hier gefunden. 
Es steht nun die Beurkundung an. 
LautFAQ und diversen Threads hier soll es kostenfrei sein. Schreibgebühr mal ausgenommen. In der FAQ wird ein Dokument auf die Ministerienseite verlinkt, welche nicht mehr zum Dokument führt. 
Laut 55a KostO ist der Paragraf außer Kraft (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html). Ich konnte auch keine weitere Info finden.

Wie ist denn der aktuelle Stand? Wollte gern über meinen Anwalt/Notar beurkunden lassen.

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  Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz
Geschrieben von: p__ - 20-03-2018, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid190196

Herzliches Beileid, ein Kind mit einer Borderlinerin ist der Jackpot im negativen Sinne.
Die Vaterschaftsanerkennung war ein Fehler, wenn sie ohne Abstammungstest passierte. Borderliner täuschen Andere sehr gut, sehr gerne reiten solche Leute wieder beim Ex ein oder geben sich völlig wahllos in der Drogennacht anderen Idioten hin. Stabilität ist gerade das, das da überhaupt nicht vorhanden ist. Wenn, dann nur vorgetäuscht.

Den Versuch, etwas zu klären kannst du mit so einer Person vergessen. Zum Glück hast du auch schnell gemerkt, dass du auf Selbstschutz schalten musst. Behalte das bei und ziehe eine klare Grenzlinie. Das Thema, das leider bleibt ist Unterhalt. Aber da wirds wenig Spielraum geben. Um Schuld oder sowas geht es da nicht.

Was fordert denn der gegnerische Anwalt?

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  Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe
Geschrieben von: RunningMan - 18-03-2018, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Servus zusammen
Meine Tochter (fast 17)wurde nach einem Selbstmordversuch im letzten Jahr vom Jugendamt in Obhut genommen da die KM sich ausserstande sieht die verantwortung zu tragen lebt sie nun seit Januar in ener betreuten Wohngruppe .

Nun hat mich das Jugendamt zur Einkommensauskunft aufgefordert, mit entsprechendem Formular.

Ich bin seit fast einem Jahr im Krankengeldbezug und habe bei der Rentenversicherung Antrag auf Berufliche Reha gestellt, welche vor einer Woche vom "Grunde her" genemigt wurde.

Da das Formular zu meiner Situation so gar nicht passt habe ich Folgendes aufgesetzt

Zitat:Sehr geehrte Frau E

Da das von ihnen gesendete Formular für mich zu unverständlich ist anbei die gewünschten Daten

Ich bin alleinerziehend ohne Partner

Wohnkosten  388.- zuzüglich 170.- Nebenkosten


Kinder habe ich 3
K........., geb 0.0.2001 
M........, geb 0.0.2002 lebt bei mir
J.......... geb 0.00.2004 lebt bei der KM

Unterhalt für K.........wurde bis 2.18 an die KM bezahlt
Unterhalt für M und J wird beidseits verzichtet da die Unterhaltsforderungen gleich hoch wären
Titel gibt es beidseits keine

Kindergeld für K......... und J......... erhält die KM
Kindergeld für M......... erhalte ich in Höhe von 194.€
Kindergeldnr.00000000000 Familienkasse Bayern Süd

Mein Arbeitseinkommen 2017 betrug von 01.1-28.7.17  Netto 14.609,76
Arbeitsweg waren einfach 18km außerdem  gingen noch 40.- vermögenswirksame Leistungen ab und für das waschen und flicken der Arbeitskleidung mache ich 55.- € geltend
Urlaubs und Weihnachtsgeld erhalte ich keines
Seit 28.7.17 erhalte ich nur noch Krankengeld lt Bescheinigung 9.701,73 €Brutto (8525,16 € Netto)
Steuererstattung waren für 2016 , 681,13€
Weitere Einkünfte habe ich nicht
Berufliche Reha wurde von der DRV am 6.3.18 genehmigt

Versicherungen habe ich
Riesterrente  monatlich 60.-€
Lebensversicherung  monatlich 18,12€
Berufsunfähigkeit monatlich 40,80€
Zahnersatzversicherung monatlich 49,80
Privathaftpflicht jährlich 85,17
VDK 18.- vierteljährlich

Leider Habe ich auch Schulden die ich bedienen muss
Eltern Kredit über 1500.-€ zum Ausgleich des Dispo im Dezember 2017 da die Miete nicht mehr gezahlt werden konnte, Rückzahlung wurde ab Mai 2018 mit 50,-€monatlich vereinbart

SBank O-bayern  derzeit noch 3.151,72 € für  Umzug und Möbel rückzahlbar in Raten von 97,07 bis Januar 2019

Tierarzt Dr. ..  von derzeit noch 281,16€ rückzahlbar in Raten von 75.- bis July 2018

Mfg G


1.)Ich hoffe mal das Schreiben passt so?
2.) muss ich angeben wenn ich auf Grund der AU meine Versicherungsbeiträge im Dezember 18 reduziert habe?
3.) kann mir jemand helfen auzurechnen wie hoch mein Kostenbeitrag sein wird?

Grüsse Runningman

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  Sohn will mich nicht sehen
Geschrieben von: Clint Eastwood - 12-03-2018, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (76)

Hallo zusammen,
War hier vor ein paar Jahren recht aktiv, brauche mal wieder Euren Rat:

Bin seit einiger Zeit wieder aus dem Ausland zurückgekehrt, keine Rückstände, keine Schulden, derzeit geht es nicht ums Geld. 

Letzten Sommer war Sohnemann bei mir und wir haben uns etwas gefetzt wegen seines schlechten Zeugnisses. Es war für mich kein Problem, dass er schlechte Noten hatte, mein Problem war, dass alle schuld waren, nur er selber ist der Tollste (da wirkt die tolle Exen-Erziehung). 
Dazu kam, dass er sich total schlecht benommen hatte und praktisch zu nix Lust hatte, was über iPad-Zocken auf der Couch hinwegging. 
Da war er 11 1/2 Jahre, meines Erachtens noch nicht in der Pubertät, geistig eher 9 und unselbständig wie ein 7-jähriger (hat zu Hause keine Pflichten, keine Erfolgserlebnisse, nichts eigenes). 

Ich habe ihm mal ordentlich die Leviten gelesen, wir haben 2 Stunden richtig gestritten, uns aber danach m.E. wieder vertragen. 
Seitdem möchte er mich nicht mehr sehen.


Ich würde ja nur streiten mit ihm, er würde sich schon melden, wenn er wieder wollte, etc..


Mittlerweile wohne ich in der gleichen Stadt (er weiß es seit einem Monat), klagen auf Umgang möchte ich eigentlich nicht, da ich selbst kein Interesse an einem 14-tägigen Umgang mit ihm habe. 
Würde ihn gerne sehen, wenn es halt passt und auch Verantwortung übernehmen, wenn das gewünscht wird (wird es nicht). 

Was würdet Ihr mir raten, ich telefoniere mit ihm, er will mich aber nicht mal 2 Stunden sehen. 

Mit Exe zu reden macht keinen Sinn, sie würde nur sagen, dass man ihn nicht zwingen kann (da darf er dann plötzlich eine eigene Meinung haben Wink

Denke schon daran, es einfach sein zu lassen, aber irgendwie fühlt es sich falsch an, so leicht aufzugeben. 

Was meint Ihr?

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  Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ?
Geschrieben von: Erdhöhnchen - 09-03-2018, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Man hat sich bei Gericht vereinbart, dass man gemeinsame Elterngespräche führt und solange soll das Kind dann bei der Mama bleiben.

Ebenso wurde eine Umgangsregelung gefunden.

Beide Eltern haben weiterhin Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht.

Nachdem die Mama nun einem Teil der Vereinbarung nicht nachkommt und keine gemeinsamen Elterngespräche führen möchte, kann doch dann der Papa sagen ich bin mit dem derzeitigen Aufenthaltsort des Kindes nicht mehr einverstanden und fühle mich daran auch nicht mehr gebunden und nehme das Kind mit nach Hause. Die Mama kann es ja jederzeit besuchen, wenn sie das möchte.

Was will man in so einem Fall denn machen ?

Jugendamt einschalten ? Polizei rufen ? Antrag bei Gericht ?

Wie gesagt beide Elternteile haben das Sorgerecht.

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  Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
Geschrieben von: B_____09 - 07-03-2018, 13:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Leute,

Da ich nicht soviel Netto habe, geht es hier um relativ kleine Summen, aber das ist ja auch Geld.
ich würde gerne mal von denen unter euch die die ganzen ungerechtigkeiten bereits hinter sich haben folgendes wissen.

Meine Frau bzw. Anwältin hatte mir per Schreiben zukommen lassen, dass 116 Euro Trennungsunterhalt gefordert werden. Mein Nettoeinkommen wurde lediglich um 55 Euro Fahrtkosten vermindert. Ich habe daraufhin der Anwältin geantwortet das ich die 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nehme. Das finde ich logisch und wird von jedem verfügbaren Rechner etc. automatisch so gehandhabt. Diese Summe ist allzeit Transparent und kann immer wieder bei Gehaltsänderungen in alle gängigen Rechner von mir oder auch meiner Frau eingegeben werden. Das würde dann aber nur noch eine Summe von 74 Euro ergeben. Gestern kam nun die Antwort das Aufgrund der Aussagen meiner Frau keine weiteren Berufsbedingten Kosten bei mir Anfallen würden und Sie daher bei den 55 Euro Fahrtkosten bleiben. Ich solle im Prinzip meine Berufsbedingten Aufwände mitteilen, ansonsten lägen keine Hinweise auf jene vor. Ich hatte hier bereits in einem bekannten Rechtsforum vor meinem Schreiben die Sache dargelegt und mir wurde gesagt das eine Pauschale ja eben darum eine Pauschale ist um diese eben nicht offen darzulegen.

Mit dem Wunsch meiner Frau bin ich doppelt der Depp (sorry). Berufsbedingte Aufwendungen möchte man mir nicht geben und Fahrtkosten werden nur 55 Euro angesetzt, da ich momentan erst mal vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin. Meine Frau hat sich einen neuen gesucht und Wohnung und Kinder behalten, als Belohnung dafür bekomme ich jetzt im prinzip mitgeteilt, dass ich ja jetzt kaum Fahrtkosten habe da ich ja schön nahe am Job bei meinen Eltern wohne und Berufsaufwendungen (IT'ler) hab ich ja auch keine, BUMM Maximalbetrag, keine weiteren Abzüge am Netto. Für mich macht es aber in der Ausgaben/Einnahmen Kalkulation einen Unterschied ob ich am Ende mit 1255 oder 1296 Euro dastehe, denn ich habe im Gegensatz zu ihr noch keine Bezahlbare Wohnung im Umkreis gefunden. Sie hat ohne Trennungsunterhalt (mit Kindergeld etc.) 1617 Euro bereits zur Verfügung (ohne das Geld vom neuen)...

Momentan bin ich noch Anwaltslos, spiele aber jetzt natürlich mit dem Gedanken. Meine Befürchtung ist, dass ich mir hier bei der Diskussion um 40 Euro monatlich, so viel Anwaltskosten aufbrumme, dass ich diese auch einfach hätte zahlen können...  Andererseits habe ich die Befürchtung das das Thema sollte es zu einem ehegattenunterhalt kommen, vielleicht besser gleich veringert wird, bevor  am Schluss diese Summe übernommen wird oder so. Wie sind da eure Erfahrungen, lohnt sich der Anwaltsaufwand von den Geldsummen her oder soll ich klein bei geben und die 40 Euro auch noch auf mich nehmen?

Thema Kindesunterhalt, den Zahle ich nach DDTabelle und kann momentan meine Kids so oft sehen wie ich möchte und habe Sie jedes  Wochenende bei mir. Bis auf das Thema oben bin ich mit meiner Frau in vielen Punkten einig und wir können auch noch relativ gut miteinander reden.

Wie sind da eure Erfahrungen, ich bin noch relativ jung (30) war 8 Jahre glücklich (dachte ich zumindest) verheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich bin immer wieder sehr erstaunt und schockiert, wie es jetzt am Schluss nur noch um Geld geht. Und wie einem als Mann alles immer wieder negativ ausgelegt wird.


Danke schon mal

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