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| Pfändungs und Überweisungsbeschluss |
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Geschrieben von: Arminius - 14-12-2017, 11:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo Gemeinde,
kann ich einen falschen (Betrag , GV Gebühren, Zinsen u.s.w) Pfändung und Überweisungsbeschluss nach fast 4 Jahre noch rechtlich Angreifen !
...und wenn ich nur die Anwältin ärgern kann !
Der ist bei mir in der Bank !
Sollte es schon einen Thread geben bitte hinzufügen
Lg
A.
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| Frage bzgl. Verfahrenskosten |
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Geschrieben von: Arminius - 09-12-2017, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
1.Der Antrag wird abgewiesen
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
3.Der Gegendstandswert für das Verfahren beträgt 3 264,00C
Das bedeutet ICH muss ALLE Kosten bezahlen oder ? Nicht nur ein Teil der Kosten nur einen Anwalt oder sonstwas...Gerichtskosten, Anwaltskosten (beide) u. s.w...habe ich das Recht zu Löhnen.
Lg
A
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| Willkür?? |
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Geschrieben von: Puffer - 09-12-2017, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
ich bin der Neue und hoffe Ihr zerfleischt mich nicht gleich wenn ich tatsächlich in der Suchfunktion etwas überlesen habe sollte.
Zur Zeit prügel ich mich mit einer sehr hartnäckigen SB rum, diese hat einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt auf Auszahlung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Hier besteht allerdings weder ein Titel noch sonst irgendetwas in der Art. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich selbst weniger als den Selbstbehalt von 880€ ausbezahlt bekomme. Zum zweiten habe ich natürlich fleißig Widersprüche bezüglich , meiner Meinung nach absurden Berechnung, geschrieben. Daraufhin flatterte ein Brief vom Amtsstellenleiter ein der darauf verwies, das es sich um eine privatrechliche Angelegenheit handelt und um keinen Verwaltungsakt und somit kein Widerspruchsverfahren auslösen könne. Wollte ich so ein Verfahren dennoch, würde das bis zu 300€ kosten und sowieso abgelehnt werden. Ganz schön dreist, oder?
Auf meine Forderung, Ihre Berechnungen offen zu legen, kam die engagierte SB auf die Idee, einfach noch einmal die letzten Schriftwechsel beizufügen und droht hier mit Klage, weiteren Kosten ect. pp , wenn ich ihre Forderungen nicht titulieren lasse. Wir kennen das ja. Bei rund 840 € Arbeitslosengeld verlangt sie 27€ mit der Begründung das sie bis zu 20% herabsetzen kann, da ich ja neu verheiratet bin. Da tauchen zwangsläufig zig Fragen auf die ich nachstehend mal auf den Tisch werfe und bitte euch um euer Wissen und Erfahrungen.
1) Kann der Selbstbehalt ohne weiteres von der Beistandsschaft gekürzt werden. ohne das die wissen, was mein Gatte tatsächlich verdient ?
2) Wer kann mir genau erklären wie berechnet wird. Bitte verweist da nicht auf irgendwelche Rechner, die finde ich grausig.
3) Was kann ich tun um dieser SB klar zu machen das sie detailliert ihren Rechenweg offen zu legen hat. Ich wills ja nur kapieren
4) Muss nicht letztendlich ein Richter entscheiden ob und wie weit gekürzt werden darf, wenn man unter dem Selbstbehalt liegt?
5) Selbst bei einem damaligen Verdienst von 1200 netto soll ich jetzt plötzlich nachzahlen, obwohl hier nicht vom bereinigtem Einkommen ausgegangen wurde. Auch hier komme ich unter dem Selbstbehalt.
Danke für euer Wissen und eure Meinungen dazu
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| Und wieder ein Schulwechsel... |
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Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 07-12-2017, 19:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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... die Borderline-Story der Ex von nokids entwickelt sich dynamisch weiter.
Letzten Sonntag rief die 12-jährige Tochter bei nokids an und sagte, sie wolle ihm gnädigerweise mitteilen, dass die jüngere Tochter morgen (also am 4.12.) auf eine neue Grundschule geht. Der letzte Schulwechsel hatte das einstweilige ABR-Verfahren ausgelöst usw.
Tja, inzwischen ist ein Gutachten da und siehe da: das Ergebnis ist GENAU DER VORSCHLAG DER BL!!! 3-wöchiger BEGLEITETER Umgang. Völlig inakzeptabel und vor allem schon lange passé, da ja inzwischen die Lage komplett eskaliert ist und es überhaupt keinen Kontakt jeglicher Art gibt.
Ach ja, die BL hat die Anwältin Nr. 9 nun auch in die Wüste gejagt ;-) und alle Verfahren, die noch laufen werden von ihr als "ungültig" bezeichnet, da ja ein angebliches USA-Verfahren schwebend wirksam ist.
Also - alles chaotisch, borderlinemäßig sinnlos und krank.
nokids hat ihr ganz einfach mitgeteilt, sie solle sich aus seinem Leben scheren... mit allem drum und dran.
Wir müssen jetzt jedoch noch gegen das Gutachten vorgehen, da NICHTS so gemacht wurde, wie vom Gericht angeordnet. WIR wurden mehrfach befragt, die BL nur einmal... die Kinder nur bei der Interaktion mit dem jeweiligen Elternteil - ABER mit der Mutter wurde toll gespielt und gelacht und beim Vater hat die Sachverständige mehr eskaliert als zu de-eskalieren. Von "Spielen" garnicht zu sprechen.
So Ihr Lieben - das ist der aktuelle Status.
nokids und ich haben ein Haus gekauft, renovieren seit Wochen und bauen uns "unser Nest". Alles Andere wollen und müssen wir in weite Ferne rücken einschließlich der beiden Kinder.
Übrigens: die Große schwänzt aktuell häufig selbst die Schule! Und lügt alle Drumherum dreist an!
Die ist auf dem Weg so krank zu werden wir ihre Mutter.
Die Kleine benimmt sich nokids gegenüber katastrophal.
Die Beiden sind verloren.
LG
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| Unterhalt für den Vater zahlen? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 03-12-2017, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Leute, heute mal andersrum: ein Freund hat soeben Post vom Gericht bekommen, er soll für seinen Vater Unterhalt zahlen. Mein Kumpel ist 36, sein Vater hat nie Unterhalt gezahlt oder Kontakt mit ihm gehabt. Gibt es für Ihn eine Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen? Wenn sein Vater wenigstens Unterhalt gezahlt hätte dann könnte ich das irgendwo verstehen, eine Hand wäscht die andere aber so? Ziemlich krass das mal aus dieser Sicht mitzukriegen.
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| Umgangspfleger + Alternativen |
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Geschrieben von: HeinrichH - 27-11-2017, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Ein Fall aus meinem Umfeld:
Kinder leben bei der Mutter, es gibt einen Umgangsbeschluss. Wohl ein Standardwerk. Also 14-tägiger Umgang.
Die Mutter ist psychisch episodenartig krank. Es gibt wohl auch eine Diagnose. Krankheit allerdings nicht in dem Maße, als dass das Kindeswohl gefährdet sei. Sagt der Vater auch selbst. Kinder zu ihm nehmen könnte, er sich vorstellen. Allerdings sind die Kinder auch gern bei der Mutter. Das Verhältnis zu den Kindern ist gesund und positiv geprägt.
Das Grundproblem ist, dass es immer wieder zu Umgangsaussetzern kommt. Auch zu Konflikten bei der Übergaben. Wohl eher seitens der Mutter...aber wir wissen ja alle wie es ist wenn die Emotionen hoch kochen und ein Wort das andere gibt. Der Vater ist eher um Deeskalation bemüht und will keinen Ärger, da dieser an den Kindern ausgelassen wird.
Die Mutter bekommt von ihrem aktuellem Partner wohl eher Rückenwind für ihr Verhalten. Die beiden Vorgänger haben wohl eher positiv auf sie eingewirkt.
Nach dem Beschluss lief es gut, wird aber nun immer schlechter. Treffpunkt ist ein Parkplatz. Dort steht er dann schon mal einfach alleine. Abholungen an der Haustür scheitern teilweise daran, dass nicht geöffnet wird.
Vom Jugendamt fühlt er sich nicht ganz ernst genommen. Ich habe ihn nochmal etwas gebrieft und die Situation hat sich dort wenigstens etwas gebessert.
Aktuell hat er nochmal seinen Anwalt aus dem Umgangsverfahren aktiviert. Ordnungsgeld kann man eh vergessen, weil die Mutter Mittellos ist und kaum verhängt wird. Meine Idee war nun vielleicht der Versuch einen Umgangspfleger zu installieren.
Sein Anwalt wollte gern versuchen die Mutter psychisch begutachten zu lassen. Ich halte davon eher nichts.
Was kann man noch anregen? Irgendwie muss die Frau ja zu packen sein. Ist ne Russin.
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| Dynamischer Titel und Mangelfall |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 26-11-2017, 15:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo.
Fall aus dem Umfeld. Vater hat 2 dynamische Titel an der Backe. Vor 4 Wochen hat OLG seine neuen Zahlungspflichten festgesetzt.
Mindest-KU, bzw. die ursprünglichen Prozentbeträge kann er nicht zahlen. Entsprechend wurden die Einsetzbeträge seines Einkommens auf die beiden Kinder verteilt. In dem Urteil sind nun neue Zahlbeträge in Anzahl der Währungseinheiten EURO ausgewiesen und nicht als Prozentsatz vom Mindest-KU der jeweiligen Stufe der DDT. Allerdings hat sich ja der Wortlaut der ursprünglichen Titel nicht geändert, z. B.:" Es sind 105 % vom....zu zahlen". Vater ist sich also unsicher, ob die Dynamik nun nicht doch weiter läuft und er ab dem 1. Januar mehr zahlen muß. Wie verhält sich das? Sind mit dem OLG-Urteil aus den dynamischen Titeln statische geworden oder bezieht sich die Dynamik jetzt auf den genannten Fixbetrag aus dem Urteil des OLG? Wenn die Dynamik bleiben würde, dann müsste der Vater ja quasi alle 12 Monate vor Gericht, um eine Abänderung der Beträge zu verlangen (Weil sein Einkommen nicht zwangsläufig steigt). Kann mir nicht vorstellen, daß das sinnstiftend ist. Vielleicht für die Streitbewirtschaftungsindustrie, aber dann würden die Pflichtigen den Familiengerichten ja kalenderjährlich die Türen einrennen. Ich finde im Netz nix dazu.
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| Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland |
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Geschrieben von: Panto - 25-11-2017, 18:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
die Exe is zum Sozialdienst einer mittelgrosse Stadt gerannt und hat damit dass Kassieren d. KU "fremdvergeben".
Jetzt habe ich eine letztmalige Gelegenheit bekommen den einer Auflistung meiner Erwerbsbemühungen und aktuelle Gehaltsnachweise (Arbeitsvertrag u. Lohnabrechnung) zu zuschicken.
Als selbständiger in einem noch-EU Land, habe ich nun brav meine Gehaltsnachweis des derzeitige Finanzielles Jahr und einen Kurzfassung meiner Erwerbsbemühungen zukommen lassen. Mein jetziger Vertrag läuft bis Mitte-Januar, allerdings mit Aussicht auf Verlängerung.
Die Behörde meint allerdings wenn ich diese Nachweise nicht fristgerecht einreichen würde, die mir die Zahlung von Unterhalt meiner volle Leistungsfähigkeit zugrunde legen, bzw. die leistungsmindernde Umstände nicht berücksichtigen.
Meine Firma bezahlt mir ein Monatseinkommen von noch nicht mal (umgerechnete) 675 Euro.
Wenn ich jedoch keinen Auftrag/Arbeit habe, bezahle ich entweder weniger oder manchmal nicht- was könnte ich da erwarten?
Vielen Dank für eure Rückmeldung!
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| Steuerklasse ändern? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 25-11-2017, 17:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Bis dato war ich immer SK 1 und da ich nun schön Unterhalt zahlen muss stellt sich die Frage ob ich die SK ändern soll. Hat jemand Erfahrung damit? Ich bin ledig. Vielen Dank.
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