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Auto im Ausland - Druckversion

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Auto im Ausland - Miu - 22-07-2017

Wenn Auto in Deutschland mit Saisonkennzeichen angemeldet ist, fährt mit ins Außerhalb EU und kommt nicht mehr.
Versicherung, Steuern in DE sind bezahlt.
Gibts in DE Probleme damit ?


RE: Auto im Ausland - Antragsgegner - 23-07-2017

Kommt nicht mehr wieder oder wie?

Also von Amtswegen wird in Deutschland kein Auto einfach so verfolgt. Erst bei Zahlungsrückständen etc.
So lange der Staat Geld bekommt, macht er nix.


Auto im Ausland - Pennfred - 23-07-2017

Solange das Auto angemeldet ist musst Du zahlen. Egal ob Saisonkennzeichen oder normales Kennzeichen. Du kriegst ja irgendwann wieder eine Rechnung über Steuern und Versicherung wenn Du das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß in Deutschland abmeldest. Wenn Du Dich einfach nicht drum kümmerst, laufen Schulden auf. Darüber musst Du natürlich im neuen Land klären welche Zoll- und Einfuhrbestimmungen es für Kraftfahrzeuge gibt, zumindest wenn Du keine Probleme haben möchtest.


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RE: Auto im Ausland - Miu - 25-07-2017

Auto ist geklärt !

Bekommt es jemand mit wenn man sich Deutsche Rentenversicherung auszahlen lässt, weil dauerhaft in Ausland?


RE: Auto im Ausland - Nachtwanderer - 25-07-2017

Deutsche Rentenversicherung auszahlen? Wie soll dass denn gehen?

Wenn Du einen privaten Rentenvorsorgevertrag hast, dann wirst Du den womöglich kündigen können.

Wenn Du Deine staatl. Rentenanwartschaften meinst, dann weiß ich nicht was Du mit auszahlen meinst ?!?


RE: Auto im Ausland - Ernesto45 - 06-08-2017

(25-07-2017, 10:49)Nachtwanderer schrieb: Deutsche Rentenversicherung auszahlen? Wie soll dass denn gehen?
"Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.
Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
  • keine Versicherungspflicht mehr besteht,
  • nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
  • seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.
Diese drei Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein."
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/05_rente_und_ausland/beitragserstattung_node.html

PS. Es werden wohl nur die selbst eingezahlten AN Beiträge und nicht die AG Beiträge erstattet. D.h. die staatliche Rentenversicherung macht bei jedem der sich die AN Beiträge  bei dauerhaften Wegzug ins Ausland erstatten läßt um die 50% Plus, weil der AG wohl die Beiträge laut Hörensagen nicht bei der Gelegenheit erstattet bekommt. Also scheinbar auch hier, die übliche Umverteilung vom Leistungsträger zu den die das Gegenteil davon sind.


RE: Auto im Ausland - neuleben - 06-08-2017

1. Deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben
2. Z.B. philippinische Staatsbürgerschaft annehmen
3. 2 Jahre warten
4. Auszahlantrag auf den AN-Anteil bei DRV stellen