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  Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit?
Geschrieben von: ThomasM - 18-04-2018, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Leidensgenossen,

ich wollte hier mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung bezüglich Elterngeld bei getrennt lebenden Eltern gemacht hat? Laut Bundesministerium für Familie (www.familien-wegweiser.de) gilt folgendes:

Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten.

Meine Fragen wären:

- Hattet Ihr Probleme das Elterngeld zu beantragen wenn das Kind bei der Mutter gemeldet war?

- Wie soll/kann/muss man die 30% Aufenthalt des Kindes nachweisen? Gibt es da Probleme wenn es eine Woche mal "nur" 25% waren?


Gruß
Thomas

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  Bevorstehende Unterhaltsklage in der Schweiz
Geschrieben von: Mr.Smith - 13-04-2018, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Guten Abend zusammen.
Kurz zusammengefasst stehe ich kurz vor einer gerichtlichen Unterhaltsklage in der Schweiz. Dazu habe ich bisher noch keine Auskunft gegeben. Die Frist endet in einer Woche. Innerhalb dieser ich auch ein Zustelldomizil in der Schweiz (ART. 140 ZPO) zu beziehen habe!
 
Mein Termin beim Anwalt hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet wurden. Was mich seine anwaltliche Vertretung kostet wurde bisher nicht beantwortet.
 
Für PKH verdiene ich zuviel, um den Anwalt fürstlich zu entlohnen viel zu wenig.
 
FF zum Unterhalt:
Ich wurde durch den Anwalt der Gegenseite als Mangelfall aber mit hypothetischem Einkommen (1500) berechnet, mit fiktiven asiatischen Lebenshaltungskosten (800). Bleiben 700 stehen als Unterhaltsleistung.
 
Ich hatte 5jobs in 3 verschiedenen Ländern. Mit kurzen Phasen ohne Arbeit.
 
Damit komme ich auf mehr Einkommen als in der Klageschrift angegeben wird im Jahresdurchschnitt.
 
Problem (b) ist: ich habe sehr wenig belegbare Ausgaben die anrechenbar sind. 
"Fiktive" Kosten, die ich ähnlich der Gegenseite belege, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Reisekosten. Ja.

Keine belegbaren, höchstens hypothetische, kalkulatorische Miet und Versicherungskosten.  

Während meiner Zeit ohne Arbeit rechne ich weiterhin die gleichen, aber nicht belegbaren Lebenshaltungskosten an, bei 0,- Einkommen.
 
Zwischendurch war ich mehrmals, wegen Überlastung krank geschrieben.
 
Meine Fragen:
- Stelle ich mir selbst ein Bein, wenn ich das alles so angebe?
- Wenn ja, wie verhindere ich das?
- kostengünstiger, erst einmal die Verhandlung abwarten, dann wiederspruch einlegen, wegen veränderter Verhältnisse?
- Dem Anwalt das Mandat entziehen, weil nicht bezahlbar und nutzlos?

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  Gehaltserhöhung dem JA melden?
Geschrieben von: masku - 10-04-2018, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend liebe Gemeinde,

bedingt durch einen Jobwechsel und Fortbildung werde ich ab Mai 
900 Euro im Monat brutto mehr verdienen und würde somit eine Stufe höher eingestuft.

Muss ich diese Erhöhung der Tante
vom JA mitteilen oder soll ich warten bis die Aufforderung vom Amt zur 
Einkommensauskunft kommt?

Wenn ich die Erhöhung verschweige, muss ich dann später nachzahlen?

Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht.

Ich danke Euch für Euer Feedback.

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  Nach der Scheidung Probleme
Geschrieben von: chrikem - 10-04-2018, 18:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Meine konkrete Frage zuerst, ein paar Details anschliessend.

Meine Ex scheint, eine Eskalation der Situation zu planen.
Kann man eigentlich auch als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht eine Beistandsschaft beim Jugendamt erwirken?


Obwohl ich ihr mehrmals mitgeteilt habe, dass ich keine Überraschungsbesuche bei mir haben will, provoziert sie diese immer wieder (und bringt unaufgefordert irgendwelche Kindersachen vorbei). Neulich stand ich mit dem Auto auf der Strasse und sie kommt zum Wagen und fängt gleich eine Streiterei an und wird ausfallend.

Unser Kind ist ganz genau 50% des Monats bei mir und bei ihr.
Unterhaltsforderungen gibt es keine.

Allerdings hat mich das Sozialamt darauf aufmerksam gemacht, dass dem Kind die Hälfte des Kindergeldes zusteht und ich auch diesen Anspruch notfalls vor Gericht durchsetzen muss (ansonsten wollen sie es mir nicht mehr anrechnen). Mein Anwalt hat daraufhin die Kindergeldkasse angeschrieben, seitdem ruht die Auszahlung an meine Ex bis zur Einigung.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Eindruck, sie versucht mich jetzt zu irgendetwas zu provozieren, um mir  und dem Kind Nachteile zu bereiten.

Ist es ratsam, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, wegen der beleidigenden Äußerungen?

Mus ich sie nochmals schriftlich auffordern, mir und meiner Wohnung fernzubleiben?

Kann ich ein Recht auf eine Mediation durchsetzen? Sie verweigert meiner Tochter Förderunterricht wegen einem Sprachfehler. Ferienplanungen sind der reinste Horrror. Verabredungen werden nicht eingehalten. Termine vergessen. Gespräche lehnt sie ab. Seit der Scheidung habe ich etliche Versuche unternommen, im Interesse des Kindes Gespräche zu führen. Sie hat alles verweigert.

Grüße
Chris

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  Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt?
Geschrieben von: Maestro - 10-04-2018, 07:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

kann die Kindesmutter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der Vater bereits den Betrag zahlt, den für gewöhnlich das Jugendamt als Vorschuss leistet?

Nach meinem Verständnis NEIN.

Oder erhält die Mutter immer einen Vorschuss, solange noch eine Differenz zwischen zu bezahlendem und tatsächlich bezahltem Kindesunterhalt besteht?

Danke Euch! Sleepy


Grüße

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  Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
Geschrieben von: Marina - 07-04-2018, 23:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

S.O.S

Ich brauche Hilfe ....

In 2014 war ich im Urlaub mit unsere 2 Söhne 
Mein Ex bevorzugte es lieber alleine in Urlaub zu gehen , meistens Asien, alleine und das schon seid Jahren 
Wo wir zurück nach Hause aus dem Urlaub kamen war das ganze Haus fast leer
Mein exmann war heimlich ausgezogen und hatte das wertvollste mitgenommen
Er hatte bereits eine Wohnung plus Freundin 

Für mich brach eine Welt zusammen: ich war psychisch ein Wrack , konnte nicht mehr schlafen , es ging nichts mehr 
Ich musste aber , meine beide Jungs waren bei mir, der kleinere mit Diabetes und adhs 

Mein exmann hatte mir noch nicht mal ein Auto da gelassen ( wir hatten 7 zu der Zeit)
Konten leer
Geld weg


Zusammen mit ihm hatte ich seid 1994 Feinkost Geschäfte aufgebaut 
Zuletzt waren es 6 Stück 

Bereits 1 Monat nach sein Auszug überschüttete er mich schon mit Entwürfe für Scheidungsfolgevereinbarungen

Die ich dann auch , völlig ohne Verstand, unter Druck und Entzug vom Geld ( er bezahlte nichts, nicht für die Kinder , nichts für mich, kein trennungsgeld, gar nichts ) in August 2014 unterschrieb 

In 2015 bereits Scheidung 

Ich habe kaum was bekommen, noch nicht mal das was ich für unser gemeinsames Haus abbezahlt hatte 
Völlig unter Marktwert hat er mich ausgezahlt , sogar noch für Wohnrecht 45.000 abgezogen 
Jetzt müssen wir im August raus , ich und meine Jungs
Ich habe nichts mehr … keine Lebensversicherungen weil ich die auflösen musste
Kein wohnbesitz
Alles wurde natürlich ausgeschlossen; Versorgungsausgleich 
( stimmt das ? Wenn man den Versorgungsausgleich ausschließt das man 1 Jahr warten sollte bis ein Scheidungsantrag gestellt wird? Wir waren schon nach 15 Monate geschieden!)
Im Gegensatz zum exmann; er hat 3 Häuser, 1 Wohnung 

Wir haben beide mit 0,00 angefangenen in 1993………


Von den 6 gemeinsamen Geschäften habe ich 1 bekommen; 
Anfang dieses Jahres eröffnete mein exmann noch ein Geschäft mit genau das gleiche Sortiment 3 Türe weiter 

Er hört nicht auf : er hat ja immer gedroht das er mich kaputt macht wenn ich nicht unterschreibe 


Ich hab ja alles gegeben 
Aber 
Ich hab noch immer keine Ruhe 



Gibt es eine Chance...

Ich hab Gutachten von 2 Ärzte die bestätigen das ich völlig unterdrückt war , 
Ich hab damals gar nicht richtig verstanden was für Konsequenzen diese Vereinbarung überhaupt hatte
Ich brauchte dringend Ruhe von diesen Unmenschen , für meine Kinder und für mich 


Ich möchte nur Gerechtigkeit … und ein Dach über mein Kopf und ein Zuhause für meine Kinder 

Ich habe 20 Jahren für diesen Menschen gedient ohne was dafür bekommen zu haben ————

HiLFE!

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Sad Immobilie wird zum Ballast
Geschrieben von: Maestro - 06-04-2018, 21:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo erstmal,

ich bräuchte mal Eure Erfahrungen und Euer Wissen bezüglich Unterhaltsverweigerung und Immobilie.

Wer nicht zahlt, den treffen Zwangsvollstreckung, Lohn/Gehalts/Kontopfändung sowie Gerichtsvollzieher und Hausdurchsuchung. Ist ja bekannt.

Nur wie verhält es sich bei einer Immobilie?

In meinem konkreten Fall ist es so, dass mein Vater es für eine gute Idee hielt, mir das Haus, in dem er wohnt (mit lebenslangem Nießbrauchsrecht), vor der Eheschließung zu übereignen.

Nun habe ich gleich zwei tolle Dinge dadurch gewonnen:

Erstens: Zugewinn fällt aufs Haus an.
Zweitens: Falls ich als Unterhaltszahler ausfalle oder in den Streik trete, befürchte ich Zwangshypotheken oder Zwangsversteigerung des Hauses.

Im Notarvertrag steht nur: Eine Rückübereignung sei möglich, falls durch die Übereignung dem neuen Eigentümer dadurch Schulden entstünden.
Dies könnte ein Schlupfloch sein, zur Rückübertragung.


Mir berichteten einige, sie hätten ihre Immobilie heimlich auf eine andere Person übertragen.

Also Frage:
Wie schnell gerät die Immo unter Beschuss?
Wie läuft das ab?
Wie lang ist der Arm der Familienrichter, können diese Immobilienverkäufe des Unterhaltspflichtigen zwangsrückabwickeln?
Wer hat es schon erlebt und kann berichten?

Ziel: Die Hütte (das Lebenswerk der Eltern) vor dem Zugriff des Ex-Drachen schützen.

Danke! Wink

P.S.: Aus/Umzug fällt flach, da machen die alten Leutchen Ü80 einfach nicht mehr mit, in ihrem gebrechlichen Zustand.

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  Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern?
Geschrieben von: Onyx - 04-04-2018, 17:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,
seitdem die Mutter 2016 das ABR zugesprochen bekommen hat, lebt unser Sohn (10) im erweiterten Umgang (6/9). Er möchte nun gern wieder im Verhältnis 7/7 wechseln, damit er die Hobbys an beiden Wohnorten wahrnehmen kann und mehr Zeit für seine Freunde am Wohnort des Vaters hat. Er hätte wohl auch schon die Mutter gefragt, die ihn auf eine spätere Klärung (in ein bis zwei Jahren) vertröstete. Die Mutter lehnt mir gegenüber eine Änderung der Regelung ab und unterstellt mir, dass ich unser Kind unter Druck setzen sowie beeinflussen würde und einen Loyalitätskonflikt provoziere. Soll ich das Jugendamt als Mittler einschalten? Was sollte ich im Vorfeld eines Umgangsverfahrens beachten? Soll das Umgangsverfahren mit dem Wohl des Kindes, dem Recht des Kindes auf beide Eltern oder damit begründet werden, dass ich meine gleichberechtigte Vaterrolle wahrnehmen möchte. Reicht ein formaler Antrag in drei Sätzen aus? Vielen Dank für jede Anregung.

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  Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht
Geschrieben von: ThomasM - 04-04-2018, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich verhindern kann das die KM ein „vereinfachtes Verfahren“ bezüglich des Kindesunterhalts gegen mich stellt? Zum Beispiel das ich den Mindestsatz von 251 EUR zahle oder so?

Ist es richtig, dass bei dem „vereinfachten Verfahren“ auch Rückwirkend die Zahlung des Kindesunterhalts bewilligt werden kann? Wenn ja, für wie viele Monate?

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Exclamation Antrag vom Amtsgericht
Geschrieben von: ThomasM - 02-04-2018, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo liebe Leidensgenossen,

vor Ostern ist mir ein Schreiben (Antrag) des Amtsgerichts ins Haus geflattert. In dem steht u.a. das meine Frau durch einstweilige Anordnung beantragt hat, die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Ummeldung unsere Kindes zu bekommen. Ich soll nun dazu Stellung nehmen, was ich nächste Woche auch schriftlich tue.

Meine Frage ist nun:

1. Kann ich selber einen "Abweisungsantrag" stellen oder brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?

2. Wo stelle ich diesen Abweisungsantrag bzw. an wen richte ich diesen und gibt es dazu evtl. schon Muster (bitte Link schicken)?

3. Welche Auskünfte kann ich von meiner Frau verlangen was die Ummeldung unseres Kindes angeht (Mietvertrag, Besichtigung der Wohnung etc.)?


Beste Grüße
Thomas

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