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  Neue Ehe, keine Anrechnung von Familienunterhalt
Geschrieben von: IPAD3000 - 22-02-2018, 01:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Nach vier Jahren lfd. Abänderungsklage zum KU scheint ein Ende in Sicht. Überraschend wurde von der Richterin in der letzten mündlichen Verhandlung abgelehnt, mir den Selbstbehalt aufgrund des deutlich höheren Einkommens meiner neuen Ehefrau zu reduzieren, wie es eigentlich bisher gängige Praxis war, um auch leistungunfähige zu Lasten der neuen Ehefrau zum Unterhalt verdonnern zu können. Sie verwies auf eine ganz neue höchstrichterlich e (wohl auch noch nicht rechtskräftige) Entscheidung, zum Verdruss der Gegenseite. Ich und mein Anwalt waren dagegen extrem erfreut, auch er kannte diese neue Rechtslage noch nicht. Leider wurde das Aktenzeichen / Gericht nicht erwähnt, die gegnerische Anwältin wusste jedoch von dieser neuen Rechtslage, hatte sogar das Urteil dabei und versuchte dies vergeblich anders zu interpretieren. Die ruf ich aber jetzt nicht an um das Aktenzeichen zu erfahren ... Big Grin

Leider ist im Netz nichts darüber zu finden, weiss jemand, welches Gericht mir da gerade den Ar... gerettet hat?

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  Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
Geschrieben von: B_____09 - 20-02-2018, 12:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich bin seit kurzem stiller mitleser hier und erfahre leider sehr ähnliche Erfahrungen wie die meisten hier.
Zu folgender Frage habe ich noch keine Antwort finden können, vielleicht könnt ihr mir hier kurz einmal weiterhelfen.

Wenn Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt feststehen, welche legalen wege gibt es mehr Geld zu verdienen?

Kindesunterhalt


Scheidung online schrieb:des Unterhaltspflichtigen nach Trennung/Scheidung führt deshalb immer zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts, ganz gleich was die Ursache für die Einkommenserhöhung ist.

  • Wem müsste man die Erhöhung oder Aufnahme eines Nebenjobs mitteilen? KM oder JA?
  • Egal wer es mitgeteilt bekommt, in diesem Zuge würde ja die KM das ja aufjedenfall automatisch mitbekommen und muss damit ja gar nicht von dem 2 Jährigen Auskunftsrecht gebrauch machen?


Ehegattenunterhalt

Scheidung online schrieb:2.6. Einkommensveränderungen durch eine Lohnerhöhung: Zu berücksichtigen sind zunächst die “normalen” (tarifmäßigen) Einkommenserhöhungen sowie andere Verbesserungen im selben Arbeitsverhältnis. Solche normalen Einkommensverbesserungen, die nicht auf einem beruflichen Aufstieg beruhen, können sich erhöhend auf den Unterhalt auswirken.

Hier werden ja eigentlich immer wieder die ehelichen verhältnisse genannt.
Da aber sehr viele Leute inkl. mir nicht in der Lage sind diesen komplett zu tragen, sind die meisten ja auf den Selbstbehalt runter.

  • Würde das bedeuten, dass alle "normalen" Lohnerhöhungen immer wieder verwendet werden um den ehegattenunterhalt auf "norm" zu bringen? 
  • Wie könnte man denn mehr verdienen, sodass es sich nur auf den KU auswirkt?

Würde mich über Tipps und Ideen oder speziell auch Erfahrungen freuen.

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  dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt
Geschrieben von: john - 15-02-2018, 00:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich stehe vor der Unterzeichnung einer Urkunde für Kindesunterhalt und habe die FAQ zum Thema Kindesunterhalt bereits mehrfach durchgelesen und versucht im Netz weitere Informationen zu sammeln.

Leider sind die dort zu findenden Angaben immer die gleichen und auch nicht sehr ausführlich bzw. nicht in vollem Maße aufschlussreich. Hier direkt im Forum habe ich quergelesen.

Zwei Dinge sind mir noch nicht ganz ersichtlich.
Was mir klar ist:

  • Inzwischen scheint der dynamische Titel Standard zu sein.
  • Den Titel beim Jugendamt ausstellen zu lassen wird auch von augenscheinlich seriösen und neutralen Anwälten/juristischen Blogs/Beiträgen als kritisch angesehen.
  • Die Höhe des zu titulierenden Betrags richtet sich nach
  •  - dem Nettoeinkommen
  •     - abzüglich 5 % des Nettoeinkommens,  jedoch maximal 150 Euro
  •     - abzüglich der Hälfte des Kindergeldes
  •     - abzüglich bestehender Schuldentilgungen (je nach Quelle)
  •     - abzüglich sonstigen Dingen, die das Nettoeinkommen drücken
  •  - dem Alter des Kindes
  • Der Unterhaltsempfänger hat das Recht alle zwei Jahre neu Informationen über den aktuellen Einkommensstand beim Unterhaltspflichtigen einzuholen.
  • Nachträgliche Änderungen des Titel sind nur äußerst schwer durchzusetzen.
Besonders die letzten zwei Punkte bereiten mir Kopfzerbrechen, da sie mir widersprüchlich erscheinen.
Leider konnte ich nirgendwo ein Muster des Jugendamt-Titels oder eines Notars auftreiben (das Muster der FAQ ist mir bekannt).
Jedoch habe ich ein Beispielausschnitt eines dynamisches Titel gesehen, der sinngemäß lautete:
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der x-ten Nettoeinkommensklasse zu zahlen".
Das erscheint zunächst "dynamisch", denn wenn sich die Beträge der Nettoeinkommensklassen in der Düsseldorfer Tabelle ändern, so ändert sich automatisch der zu bezahlende Betrag.

Dass es bei einem verminderten Einkommen erhebliche Probleme gibt, in eine niedrigere Nettoeinkommensklasse der DT zu gelangen und man aufgrund des Titels (zum Vorteil des Unterhaltsempfängers) dazu verpflichtet ist den bisherigen Betrag weiter zu leisten, wird in den meisten Informationsquellen so genannt.
Aber was ist, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen so steigt, dass er in eine höhere Einkommensklasse rutscht? Dann ist der bisherige Titel ja ebenfalls noch gültig und müsste so bestehen bleiben.

Frage 1:
Aufgrund der letzten zwei Punkte der obigen Liste schlussfolgere ich, dass der Titel nur von Seiten des Unterhaltspflichtigen schwer zu ändern ist, die Empfängerseite jedoch alle zwei Jahre Anspruch auf einen neuen, aktualisiertn Titel hat.
Ist das richtig?
Wenn ja, was passiert mit dem alten?

Frage 2: Dynamisch-dynamischer Titel
Wenn man schon einen dynamischen(!) Titel erstellt, kann die Anpassung des Unterhalts an veränderliche Einkommenssituationen durch eine entsprechende Formulierung direkt integriert werden? Ist es bspw. möglich folgendes zu formulieren (in Anlehnung an obiges Muster):
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der Nettoeinkommensklasse basierend auf dem aktuellen Nettokommen zu zahlen".
Dadurch würde der zu zahlende Unterhalt mit einem höheren Einkommen automatisch steigen, aber eben auch automatisch bei einem geringeren Einkommen sinken.


Viele Grüße
John

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  Auskunft JA
Geschrieben von: nachfrage - 14-02-2018, 13:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

ich habe Verständnisfrage und vielleicht kann mir hier Jemand kurzerhand zur Hand gehen.

Grobe Eckdaten:
Geschiedien, wieder neu verheiratet. KM auch wieder verheratet.
2 Kinder denen ich Unterhaltspflichtig bin, wobei das eine demnächst 18 Jahre wird (durchaus, das ich dazu auch Ratschläge benötige).


Die KM hat eine Beistandsschaft beim JA.
Diese Melden sich im turnus von 1,5-2 Jahren um meine Einnahmequellen zu überprüfen. Bisher hatten immer die Gahltsnachweise und der Steuerbescheid ausgereicht.
Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Da ich meinen Steuerbescheid immer am Ende des Jahres abgebe, liegt der von 2016 vom Finanzamt immer noch nicht vor.

Jetzt kam aber das JA fast nach 6 Monaten auf mich zu und meinte doch glatt, das würde nicht ausreichen und fordert die
Lohnsteuerbescheinigung von 2016. Nachdem ich mit denen telefoniert hatte und gemeint hatte, die habe ich nicht mehr die brauchte
das Finanzamt wegen den Steuerbescheid der bereits vorliegt. Dachte ich es wäre alles geklärt.
Nun erhielt ich wieder eine Aufforderung die Lohnsteuerbescheide von 2016 und 2017 abzugeben, da Sie diese noch brauchen für die Berechnung.


Irgendwie fühle ich mich vom JA in dieser Hinsicht ver.rscht.
Es kann doch nciht sein, das ich nun alle halbe Jahre weitere Informationen preisgeben muss!?
Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?


Gruß und Dank (für's lesen)


Oh, habe vergessen die Frage mitanzuhängen:
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?

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  Diskussion zu: eine immer wiederkehrende Geschichte
Geschrieben von: CheGuevara - 13-02-2018, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

[Diskussion zur Geschichte unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=11762 ]

Gewisse Jahrestage sind eingebrannt - kenne ich auch.

Es klingt einfach, ist es aber nicht: Ziel müsste sein, aus der Hass-Phase der Trauer-Strecke herauszukommen, damit später mal die Gleichgültigkeit eintreten kann.

Gerade an den Jahrestagen sehen wir, wo wir wirklich stehen.

Viel Kraft!

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  Frage zum Vaterschaftstest
Geschrieben von: Eun-Jung - 12-02-2018, 02:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

meine Ex-Frau hat mich vor 2 Jahren betrogen. Als ich das herausbekommen habe, habe ich die Beziehung beendet. Kurz darauf hat sie festgestellt, dass sie schwanger ist. Als Vater kommen sowohl ich, als auch ihr neuer Partener (sie sind nach unserer Trennung zusammen gezogen) kommen als potentielle Väter in Frage. Nun würde ich diese ungewissheit gerne endlich klären und einen Vaterschaftstest machen lassen. Meine Ex ist einverstanden. Auf (einer Seite) habe ich gelesen, dass es da unterschiedliche Tests gibt. Manche kann man auch direkt über die Apotheke bekommen. Welche Tests sind denn generell am zuverlässigsten? Ist solch ein Test aus der Apotheke aussagekräftig? Oder muss ich da speziell mit einem Labor zusammenarbeiten? Kennt sich da jemand aus?

LG

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  Sorgerecht
Geschrieben von: Trullo1 - 10-02-2018, 12:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Nachdem die Kinder (fast 18 und 14) durch jahrelange Manipulation der KM den Kontakt vor 3 Jahren abgebrochen haben,
fordert die KM nun die Übertragung des Sorgerechts.
Da ich von diesem Sorgerecht eh nichts habe (KM hat schon immer alles alleine entschieden), hab eich beim jüngeren Kind zugestimmt.
Das ältere Kind wird im Frühjahr 18, da halte ich den bürokratischen Aufwand für sinnlos und habe nicht zugestimmt.
Nun schickt das AG einen Termin zur Anhörung Angry
Ich versteh das nicht - es gibt 'nen Antrag, ich stimme zu, wo verdammt nochmal liegt deren Problem?
Gibt's da grundsätzlich 'ne Anhörung obwohl man sich einig ist, oder geht's am Ende um den Antrag des älteren Kindes dem ich nicht zugestimmt habe?
Ich dachte immer unsere Gerichte sind sooooooooo beschäftigt?
Hier merkt man nichts davon...

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  Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung
Geschrieben von: Sorino - 03-02-2018, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Frage-1: Wie muss man den eigenen Kindergeld-Anteil angeben, wenn man Kindesunterhalt zahlt und wie üblich die Mutter das volle Kindergeld bekommt, und der Vater dafür einen Betrag für den KU überweist, der um das hälftige Kindergeld reduziert ist?

Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds

Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld

Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..

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  Scheidungsantrag aufschieben?
Geschrieben von: Maestro - 30-01-2018, 08:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

habe folgende Situation:
- Trennungsjahr läuft in Kürze aus
- Frau hat einen Titel auf Trennungsunterhalt
- monatlich drücke ich derzeit 1000€ an die Frau, und rund 300€ ans Kind ab
- Frau ist erwerbslos
- habe eine Immobilie mit in die Ehe gebracht, die seit Eheschließung max. 50 000€ an Wert zugelegt hat (dem Null-Zins sei "Dank").

Ich überlege nun meiner Frau folgenen Deal anzubieten:
- man bleibt weiterhin verheiratet, aber getrennt
- macht ab sofort Gütertrennung (dadurch entfallen weitere Zugewinnansprüche aufs Haus)
- sie senkt den Trennungsunterhalt freiwillig auf 650€ pro Monat
- sie spart dadurch 450€ monatliche Krankenversicherungskosten, weil sie über mich familienversichert bleiben kann
- und erhält weiterhin Rentenansprüche von mir (als Rentner entgingen mir bei einer Lebenserwartung von 85 Lj. somit jährlich inflationsbereinigt ingesamt rund 1800€ gsetzliche Rente und etwa 700€ betriebliche, also in Summe etwa 2500€)

Wo entstehen mir finanzielle Nachteile durch das weiterhin verheiratet bleiben?
Jedes Jahr das ich länger mit ihr verheiratet bleibe...
- verliere ich etwa. 0,6 Rentenpunkte an sie (entspricht ca. 18€ Monatsbruttorente, also etwa 14€ Monatsnettorente)
- verliere ich etwa 700€ Ansprüche an betrieblicher Altersvorsroge an sie
- riskiere ich, dass der Zugewinn auf die Immobilie jährlich weiter um 5000€ ansteigt
- steigen die Scheidungskosten aufgrund höherer Streitwerte (Mein Anwalt meinte die Kosten für eine Scheidung würden ab 2018 steigen, weil künftig nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen diese erhöht.)
- ich zahle monatlich etwa 66 Euro mehr Krankenversicherungsbeiträge

Vorteil durch den Deal: Ich würde als weiterhin getrennt Lebender (je nach Steuerklasse) 284€ bis 500€ monatlich netto mehr in der Tasche haben. Geld das ich jetzt in der Tasche habe ist mehr wert als in 20 oder 25 Jahren.

Was ist lukrativer, Steuerklasse 3 oder die Steuerrückerstattung für Anlage U über 15000€ gezahlten Unterhalt p.a.?
Wann und wie bekommt i. d. Regel das Finanzamt Wind von einer Trennung/Scheidung?
Übermittelt das Amtsgericht das Scheidungsurteil oder wie erfährt das Finanzamt davon?
Die Idee: Noch länger in Steuerklasse 3 verbleiben, was das Finanzamt nicht weiss, macht es nicht heiss. Big Grin

Die Alternative wäre den Scheidungsantrag sofort loszulassen.
Nach Rechtskraft einer Scheidung hätte meine Frau weiterhin Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, sie ist aufgrund des Kindes nur eingeschränkt erwerbsfähig, könnte evtl. nur ca. 20 Std. / Woche (tgl. 4 Std. vormittags) arbeiten, solange das Kind im Kindergarten ist. Sie verdiente zuletzt in ihrer Bürotätigkeit bei voller Erwerbstätigkeit rund 1850€ netto monatlich. D.h. mehr als 900 Euro netto fiktives Monatseinkommen wird ihr kein Richter unterstellen, das würde den nachehelichen Unterhalt allerdings nur auf etwa lausige 800€ monatlich senken. Rechne ich noch die günstigere Krankenversicherung mitrein, sänken meine Ausgaben als Geschiedener nur um 266€.

Warum will ich mich nicht scheiden lassen?
- getrennt lebend monatlich mehr Geld zur Verfügung haben als geschieden
- sehe dadurch keine Vorteile (außer Rente, aber da pfeife ich drauf, da es bei meiner Generation ohnehin nur auf altersbedingte Grundsicherungs-Sozialhilfe hinausläuft)
- will ohnehin nie wieder heiraten
- die Scheidung kostet viel und ich zahle trotzdem kaum weniger Unterhalt dadurch

Andere Vorschläge für einen "Deal"?

Danke für Eure Hinweise und Gedanken.

Grüße Dodgy

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Wink Behördenspaß
Geschrieben von: Puffer - 24-01-2018, 20:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Gemeinde,

mittlerweile schaltet sich doch tatsächlich das Jobcenter der Ex ein und verlangt 440 Euronen für rückständigen Unterhalt. Die Beistandstucke ist bis heute nicht in der Lage gewesen die Berechnung detailgenau unter Berücksichtigung aller Faktoren darzulegen sondern schmiß einem irgendwelche Zahlen vor die Füße, drohte mit Klage , versuchte vergeblich zu pfänden usw usw. Man beachte, das es weder einen Titel noch sonst etwas gab und gibt. Auf eine freiwillige Zahlung meinerseits die die Beistandschaft gefälligst bestätigen sollte, warte ich heute noch.

Jetzt hat die gute wohl die Faxen dicke mit so einem störrischen Esel wie mir und hat die Angelegenheit nach § 33 SGB 2 an das Asi , äh Jobcenter übertragen welche jetzt natürlich auch vorerst mal mit Klage droht. Da weder ein Beschluß noch ein Titel vorliegt und schon gar nicht eine Bestätigung irgendeiner Schuld frage ich die Gemeinschaft hier, wie ich am bestem dem Jobcenter gegenüber treten soll. Ich denke, ich fordere wie üblich erst einmal eine detaillierte Berechnung an ( wobei der Beistand ja eigentlich zuständig wäre) und nerve die damit. So sind alle erst einmal wieder beschäftigt und wir warten mal ab was passiert.

Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt

Grüßle

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