Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.738
» Neuestes Mitglied: wildfire
» Foren-Themen: 8.203
» Foren-Beiträge: 151.292

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Wohnvorteil berechnen... ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 13:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 322
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 09:10
» Antworten: 4
» Ansichten: 371
Neuer Knaller- Formulieru...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 23:33
» Antworten: 11
» Ansichten: 360
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
22-08-2025, 22:16
» Antworten: 1
» Ansichten: 139
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 20:47
» Antworten: 20
» Ansichten: 1.091
Schweden: Mütter bei der ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
22-08-2025, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 101
Skurrile Vaterschaftsfest...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
22-08-2025, 11:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 342
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
21-08-2025, 18:56
» Antworten: 123
» Ansichten: 19.536
Vaterschaftsfeststellungs...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
20-08-2025, 10:34
» Antworten: 5
» Ansichten: 483
Verhütung für Männer: Neu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
19-08-2025, 14:46
» Antworten: 91
» Ansichten: 110.889

 
  Erwachsenes Kind, alter UHT
Geschrieben von: fragender - 20-09-2017, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Kurz die aktuellen Fakten:
Titel besteht durch Gerichtlichen Vergleich für 2 Kinder seit 2014.
Die Abänderungsklage wurde Dez. 2016 eingereicht. Ende Oktober 2017 soll wohl ein Termin zur Änderung erfolgen.

Eines der Kinder ist nun mittlerweile Volljährig geworden. Dieses habe ich schriftlich zu seinem Geburtstag aufgefordert, dass es beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich wiederspricht. Optional habe ich die Möglichkeit aufgezeigt, sollte es noch Unterhaltsbedürftig sein, soll es mir seinen Ausbildungsvertrag oder sonstiges zukommen lassen und die Gehaltsabrechnung der Mutter.

Wie schon im Vorfeld vermutet, ist nun die Frist vorbei (14 Tage ab 18´ten Geburtstag), es wurden keine Unterlagen mir zugeschickt.

Frage: kann ich noch ohne Anwalt das Gericht anschreiben, um an die geforderten und benötigten Unterlagen zu kommen oder, muss ich schon in dieser Phase einen Anwalt beauftragen?

Im Grunde, wenn ich es recht verstehe, dann ist ab Volljährigkeit das Kind die Gegenseite und nicht mehr die KM. Somit muss ja dann der / die Richter /in das im Oktober abkoppeln.

Drucke diesen Beitrag

Wink Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss)
Geschrieben von: Hannes - 19-09-2017, 18:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...Ich habe mit meiner Ex Partnerin 3 Kinder ( 4, 6 und 8 Jahre), da ich trotz Vollzeitstelle keinen Unterhalt zaheln kann, hatte Sie Unterhaltsvorschuss beantragt (habe bisher noch keinen Titel). Nun habe ich vor ein paar Wochen mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen und meine Frage ist nun, wie hoch ist jetzt mein Selbstbehalt??? Ich bekomme derzeit 1150 Euro Netto ( 60 Euro Fahrkostenpauschale enthalten), mein Arbeitgeber fragte mich ob er mir jetzt mehr Lohn zahlen kann, oder ob mir das dann abgezogen wird....
Übrigens hatte ich dem Jugendamt nicht mitgeteilt das ich schon längere Zeit mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe. Hätte ich dies melden müssen?? Warte schon gute 8 Wochen darauf, das ich Post vom Jugendamt bekomme. Habe denen die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Kindes zukommen lassen, aber bisher ungewohnte Stille im Briefkasten....

Bin für jede Hilfe dankbar  Rolleyes

LG Hannes

Drucke diesen Beitrag

  Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
Geschrieben von: GesetztUndRealität - 14-09-2017, 20:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo zusammen,
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist 500Kilometer ohne Ankündigung mit unseren Kindern umgezogen. Da wir beide das Sorgerecht haben und im "Sorgerecht" beinhaltet ist " Das Angelegenheiten für das Kind von erheblichen Bedeutung wie Schulwechsel von beiden Sorgeberechtigten Eltern zugestimmt werden muss.

Soweit so gut. Nun hat mich die Schule angerufen (Das Jugendamt hat meine Nummer gegeben) und mich gefragt ob ich einverstanden sei mit der Schulanmeldung. Anmeldung nicht zugestimmt! Ich wurde darauf hingwiesen von der Rektorin das Schulpflicht besteht, ich stimmte Ihr zu und sagte" ja, die sollten unbedingt wieder in Ihrer vertrauten Umgebung mit Ihren Freunden zur Schule gehen, das sehe ich auch so.... Auserdem haben die Kinder in Ihrer Umgebung mich, ihren Vater, Ihre Halbschwester, Oma und Opa die Sie sehr lieben und .....

Was passiert aber nun? Was kommt auf mich zu? Habe keine Erfahrung damit und würde gerne antworten haben von leuten die diese Situation schon gelebt haben. Das Jugendamt ermittelt wegen " Kindesentzug" und hat gemeint eventuell könnte ich auch klagen. Jedoch bin ich meimer Meinung nach nicht im Zugzwang sondern die Mutter weil Schulpflicht in D besteht.... Sehr Wahrscheinlich wird Sie nun mich verklagen damit Sie dort zur Schule gehen aber das sind gerade nur Vermutungen. ... Ich bräuchte Erfahrungen die jemand erlebt hatte, positive wie auch negative. Gibt es hier jemanden der mir da schon vorraus ist?

Drucke diesen Beitrag

  zurücknahme der Einwilligung.
Geschrieben von: Bckstn - 13-09-2017, 15:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum,
ich weiß ich schreibe selten meinen Senf dazu, lese aber regelmäßig mit.
Leider ist das kühle Klima bei mir nun unterkühlt, ja man kann sagen es ist auf Ötzi Level...
Mutti und ich kommunizieren nur via SMS und 2-3 Wörter bei Kindsübergabe.
Nun benötige ich bitte mal Rat von euch.
Setember/Oktober 2016 wollte KM eine Asperger-Syndrom Diagnostik. Nachdem die KM mir ihre Gründe mitteilte, willigte ich ein.
Da ich es in die Wege leite sollte, machte ich es (immerhin mehr Zeit mit dem Kind Big Grin ).
Ich rief an und setze das Kind auf die Warteliste
Mai 2017 bekam ich einen Anruf zwecks Termin.
Juni 2017 Erstgespräch und Erklärung ablauf.
Juli - Setember 2017 Sitzungen zur Testung des Kindes.
Da jetzt ein Eltern-Interview mit beiden Eltern geleichzeitig statt finden sollte, und KM nicht mehr als 3 Wörter mit mir reden kann ohne Hysterisch zuwerden, drängte sie den Arzt es Aufzusplitten. Sie erfand einen Grund und schaltete darüber das Jugendamt ein.
Ihr Termin 13-14:30 Uhr, meiner 15-16:30 Uhr.
Um 15 Uhr war ich da, die KM war noch im Gespräch bis 16 Uhr. Daraufhin cancelte ich den Termin weil es an dem Tag nichts wurde.
Neuer Interview-Termin mit mir und das Abschlussgespräch Termin wurde dann vereinbart, mit anderen Worten wir sind auf der Zielgeraden...
Heute bekam ich einen Anruf des Arztes das die KM die Einwilligung zur Diagnostik, schriftlich via Mail, zurückzog. Aur meine bitten mir die zukommen zulassen, fasselte er was von Briefgeheimnis und legte auf.
Ich schrieb ihr und im CC dem JA, das ich eine Begründung für ihr verhalten habe. So wie ich sie kenne wird sie nicht antworten.
Da wie erwähnt die Diagnostik fast durch ist, was kann ich machen damit es weiter geht?

lieben Dank für die mühe

Drucke diesen Beitrag

  Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail.
Geschrieben von: knochenkarl - 08-09-2017, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.
Wir sind nach mehrjährigem Trennungskrampf geschieden und die Scheidungsfolgenvereinbarung, ist auch von Familienrichterin durchgewunken worden. Umgang wurde darin einvernehmlich, nicht behandelt. Nächster Schritt.
Da der Umgang mit den 3 Kindern, von KM nachhaltig torpediert wird, bla, bla, bla, möchte ich nun das Rad Umgangsregelung nach Scheidung, als eigenes Verfahren, drehen. TrennungsFAQ, habe ich verinnerlicht und meine Anwälte, ebenso nachhaltig entsorgt.
Gibt es ein Antragstemplate, welches die Minenfelder im Umgangsverfahren berücksichtigt?
Ich erstellle es auch gerne selber, aber doppelte Arbeit, ist doppelte Arbeit.
Bin weiterhin unbescholtener Jäger und Vater und von allen Falschbeschuldigungen, freigesprochen. Gegenangriff, spare ich mir auf. Bin Preusse.

Es geht mir zur Zeit, ausschließlich um eine belastbare, verlässliche und nachhaltig, durchsetzbare Umgangsregelung.

Warum?

Sie hält sich null an Absprachen und ich will die Hexe brennen oder suizidiert sehen. Schon wegen dem Kindeswohle.

Gerne strenge ich Musterprozess an, wobei mir natürlich klar ist, das es den nicht gibt.

Suche halt ein Template, welches die Standardfallstricke berücksichtigt, oder baue es gerne mit Unterstützung auf.

Gibt es Hilfe, wer macht mit?

Verlauf, wird gerne hier gepostet. Geld? Vergesst es, darum geht es nicht.

Ratschläge, Hinweise, Interesse?


PS: Bin im MM gesperrt. Selber schuld. War zu deutlich und habe Forenregeln umschifft. Soll mir hier nicht noch mal passieren. Das ist eine Ansage. Bin halt sehr deutlich. Warnungen, nehme ich gerne an.

Drucke diesen Beitrag

  Sportveranstaltungen an meinen WE´s 80 km Entfernung
Geschrieben von: joristra - 06-09-2017, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo @ all.

Einigen düfte ich noch bekannt sein.

Folgende Problematik ergibt sich gerade (mal wieder)

Die 2 Jungs 6 und 11 sind beide im Fussball aktiv. Mit der Ex KM wurde seinerzeit vereinbart (mündlich) dass Sportaktivitäten an meinen Umgangswochenenden (alle 2 WE von Fr 14:30 bis So 18 Uhr) vom Fussball freizuhalten sind, da ich von denen 40 km entfernt wohne ! Sprich jedes mal kostet mich eine Strecke hin und zurück 80 km zzgl Diesel Preis. Ich bin selbständig und das Fahrzeug ist geleast und ich habe nur 25Kilo Km p.a.. Jetzt schon deutlich drüber.

Nachdem Ex Mutti mich mal wieder mit Klagen überzogen hat ich würde zu wenig KU zahlen kommt jetzt der nächste Klopper. Kind 2 (6 Jahre alt) will unbedingt zu seinem Fussballturnier am nächsten WE im 40 km entfernten K****. Sagte daraufhin, dass es unser Kinder WE ist und ich nicht der Fahrsklave bin. Wies auf die bereits gefahrenen km hin und was mich das alles kostet (ich schwöre ich muss jeden Euro 5 mal umdrehen damit ich mir noch was zu essen kaufen kann - viele werden das kennen) und das ich mir Einmischungen in meine Kinder WE´s verbiete. Bislang funktionierte das ja auch alles prima.

Sie beharrt darauf, der Junge müsse den Sport machen um seine soziale Kompetenz zu stärken. Ich schlug vor, sie solle ihn doch dann zu mir bingen (die 40 km pro Strecke = mal 2 = 80 km). Das verneinte sie, da hätte sie nix mit zu tun...im übrigen wäre ich ein [Unterschreitung des Mindestniveaus]***** und bla bla bla das übliche. Ich würde nie nie an die Kinder denken.

Kind 1 (11) derzeit auf Klassenfahrt, sagt mir , wenn Du mich nicht abholst mach ich die "Alte" fertig. Kind 1 , sprich mein Grosser will unbedingt zu mir ziehen und hat eine sehr enge Bindung zu mir. Das passt ihr nicht. Den Grossen hole ich auch am Freitag ab. Was ist mit dem Kurzen ? Sie sagt er müsse das selbst entscheiden . Das kann ein 6 jähriger doch gar nicht ? Die Fussballtrainer (wer sind die ?) hätten auch gesagt, dass er dringend spielen muss. HALLO ????

Fakt ist: es wird darauf hinauslaufen dass ich nur noch den Grossen an meinen Umgangswochenenden hier habe. Der freut sich natürlich weil er seinen kleinen Bruder eh doof findet. Für mich ist das aber so kein Zustand. Das dortige Jugendamt kann man in die Tonne kloppen und ich bin es auch leid irgendwas zu erzwingen. Wenn das so ist, dann ist das eben so !

Was kann ich tun ? Hat jemand einen Tipp ? Ist es engstirnig von mir nicht an einem WE 320 km fahren zu wollen auf meine Kosten ?

Übringens die Spieltermine sind an allen Wochenenden. Auch an ihren. WAS TUN ?

Drucke diesen Beitrag

  Auskunftspflicht
Geschrieben von: Aufstieg - 04-09-2017, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich soll gegenüber dem Fachbereich Soziales (gesetzliche Anspruchsüberprüfung)
Auskunft über mein Einkommen ersteilen. Es geht darum, daß Mama (nicht verheiratet) und Kind Geld vpm Amt kriegen.

Ich habe einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Reicht es, wenn ich mein Einkommen (selbstständig) der letzten drei Jahre angebe? Muss ich angaben zum KFZ machen oder Immo Besitz? (Hab zwei Häuser, nicht vermietet)

Dank und Gruss

Drucke diesen Beitrag

  Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau?
Geschrieben von: Martin82 - 30-08-2017, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Guten Abend ich bin jetzt 1 Jahr und 5 Monate getrennt von meiner noch Frau. Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir. Jetzt hat sie einen 400€ Job aufgenommen. Bin ich ihr gegenüber denn noch verpflichtet den Trennungsunterhalt voll zu zahlen oder wird ihr Nebenjob jetzt angerechnet? Wenn ja um wieviel wenn ich fragen darf?

Drucke diesen Beitrag

  Beistandschaft, wie damit umgehen
Geschrieben von: Besolder - 28-08-2017, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Guten Morgen meine Lieben,

Es ist einige Zeit der Ruhe vergangen, aber jetzt müsste ich mal wieder um Rat zum Umgang mit der neuen Situation bitten.

Im vergangenen September kam die Überprüfung meines Einkommens durch den Anwalt der Kindesmutter für meine Töchter (16 +18).
Tochter (18) seit dem 1.8. im FSJ ist nun außen vor und alles gut und geregelt.

Für die Tochter (16) hatte der Anwalt dann einen Unterhaltsanspruch berechnet der nicht mit meinen Berechnungen übereinkam.
Nach vielen hin und her hatte ich ihm dann mitgeteilt, dass für mich die Angelegenheit abgeschlossen wäre und ich den Unterhalt nach meinen Berechnungen zahle.
Getreu dem Motto - dann klag doch wenn du mehr willst. 

Nun, nach Monaten des Stillschweigens ist die Mutter dann wohl zum Jungendamt gerannt und die haben sich der Sache  nun in Form eine Beistandschaft angenommen und mir letzte Woche ein wirklich nettes Schreiben zukommen lassen.

Sie haben erklärt, sie hätten die Beistandschaft fürs Kind übernommen, alle Unterlagen vom Anwalt bekommen und darauf hin gerechnet und das gleiche Ergebnis bekommen wie der Anwalt. Sie setzen mir eine Frist in der ich dort vorsprechen soll um einen entsprechenden Titel zu unterschreiben. Ansonsten würden sie diesen gerichtlich festsetzen lassen.

Das ganze Schreiben sehr frech formuliert, Rechtsgrundlagen Fehlanzeige.

Meine Fragen nun, wie gehe ich damit um? Ignorieren ist sicherlich der falsche weg, oder!?
Weiterhin schreiben sie, weil ich nur noch einem Kind, bisher 2, verpflichtet sei, würde sich automatisch der Unterhalt um eine Stufe erhöhen. Ist das so richtig?
Falls ja und vorausgesetzt ich zahle in Form des Titels, hätte ich diesen erhöhten Unterhaltsbetrag ja auch an der Backe wenn die zweite Tochter aus dem FSJ kommt und eine Ausbildung/Studium beginnt.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsbedarf während Studium
Geschrieben von: Austriake - 27-08-2017, 10:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Jetzt mal eine Frage mit vertauschten Rollen:

die Tochter meiner Lebensgefährtin benötigt Unterhalt während ihres Studiums.

Die Fakten:

ihr Vater hat KU bezahlt von ihrem 7. Lebensjahr an bis zu ihrer Volljährigkeit im März 2016, 141% DDT. Seit der Volljährigkeit haben die beiden sich aussergerichtlich geeinigt auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400.- € (die KM zahlt ebenfalls, mtl. 36.- € gem. ihrem Einkommen, plus Naturalunterhalt, de facto alles: Wohnung, Lebensmittel, Auto, sonstiges, da Tochter noch bei ihr wohnt).
Im Mai 2017 hat das Mädchen sein Abitur gemacht. Seit August ist sie auf einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts macht sie keinen Unetrhalt geltend, da der Lebensunterhalt vom Träger des FSJ getragen wird. Nach Rückkehr aus dem Ausland im August 2018 will das Mädchen studieren, ein Studiengang mit zehn Semestern Regelstudienzeit. Studienplatz hat sie, alles geregelt.

Für den Unterhalt während des Studiums hat sie 1. ein BAFÖG-Antrag soll gestellt werden (ist vorbereitet, es fehlen die Angaben des KV) 2. einen Antrag auf Stipendium bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gestellt, ist in Bearbeitung 3. Kindergeld 4. Ausbildungsunterhalt von den Eltern. Die KM wird aufgrund ihres gestiegenen Einkommens mit ca. 230.- € Zahlbetrag dabei sein, der Rest wird der Kindsvater beizusteuern haben.

Der Kindsvater zickt nun herum, nicht zuletzt unter dem Einfluss seiner Next, und

1. verweigert Auskunft bzw. Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse
2. die Mutter des KV, also die Oma des Mädchens, ist im Dezember 2016 verstorben und hat via Kindsvater einen grösseren Geldbetrag ihrer Enkeltochter vermacht. Der Kindsvater verweigert jegliche Auskunft darüber.
3. der Kindsvater verlangt, vor Auskunft und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse, einen detaillierten Finanzplan von seiner Tochter - wie sich ihre Einkünfte während des Studiums zusammensetzen etc. pp.
Dabei ist es doch eigentlich andersrum - die Höhe von BAFÖG und Stipendium sind doch auch abhängig von seinem Einkommen resp. seinem Unterhalts-Zahlbetrag, oder irren wir uns? Demnach kann doch eine seriöse Finanzplanung erst dann erstellt werden, wenn über BAFÖG und Stipendium entschieden wurde - diese Entscheidungen werden aber doch erst dann getroffen, wenn das Einkommen des KV bekannt ist, oder?

Über die Höhe des Ausbildungsunterhalts zu streiten hat das Mädchen keine Lust mehr, sie neigt zur gerichtlichen Klärung - vor allem, weil Mrs. Next kräftig mit herumrührt in der Sache.

Bitte um kompetenten Rat, wie vorzugehen ist.

Drucke diesen Beitrag