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Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Druckversion

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Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Hannes - 19-09-2017

Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...Ich habe mit meiner Ex Partnerin 3 Kinder ( 4, 6 und 8 Jahre), da ich trotz Vollzeitstelle keinen Unterhalt zaheln kann, hatte Sie Unterhaltsvorschuss beantragt (habe bisher noch keinen Titel). Nun habe ich vor ein paar Wochen mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen und meine Frage ist nun, wie hoch ist jetzt mein Selbstbehalt??? Ich bekomme derzeit 1150 Euro Netto ( 60 Euro Fahrkostenpauschale enthalten), mein Arbeitgeber fragte mich ob er mir jetzt mehr Lohn zahlen kann, oder ob mir das dann abgezogen wird....
Übrigens hatte ich dem Jugendamt nicht mitgeteilt das ich schon längere Zeit mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe. Hätte ich dies melden müssen?? Warte schon gute 8 Wochen darauf, das ich Post vom Jugendamt bekomme. Habe denen die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Kindes zukommen lassen, aber bisher ungewohnte Stille im Briefkasten....

Bin für jede Hilfe dankbar  Rolleyes

LG Hannes


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - p__ - 19-09-2017

In der Theorie 1080 EUR. In der Praxis weniger. Dir wird zum Beispiel eine Haushaltsersparnis abgezogen werden, weil du mit jemand zusammenlebst. Tatsächlich liegt die Grenze erst beim sozialrechtlichen Minimum.

Da steht dir ja eine nette Lebensmitte bevor. Die nächsten 25 Jahre auf Selbstbehaltsniveau oder darunter. Wenigstens freiwillig selbstgewählt :-)


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Simon ii - 20-09-2017

(19-09-2017, 18:08)Hannes schrieb: mein Arbeitgeber fragte mich ob er mir jetzt mehr Lohn zahlen kann, oder ob mir das dann abgezogen wird....

Besteht ein Titel?


(19-09-2017, 18:08)Hannes schrieb: Übrigens hatte ich dem Jugendamt nicht mitgeteilt das ich schon längere Zeit mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe. Hätte ich dies melden müssen??

Nö, warum?

Solange das JA nicht nachfrägt, bist Du zu keiner Auskunft verpflichtet.

(19-09-2017, 18:08)Hannes schrieb: Warte schon gute 8 Wochen darauf, das ich Post vom Jugendamt bekomme. Habe denen die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Kindes zukommen lassen,

Was genau hast Du Dir davon versprochen?

Huh 

Simon II


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Hannes - 21-09-2017

Nein, ein Titel besteht nicht....


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - p__ - 21-09-2017

Sei bloss froh, wenn keiner besteht und auch (noch!) keine Anfragen nach Einkommensauskunft kommen. Jeder Tag ohne Brief vom Jugendamt ist ein guter Tag.


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Simon ii - 21-09-2017

(21-09-2017, 09:33)p__ schrieb: Sei bloss froh, wenn keiner besteht und auch (noch!) keine Anfragen nach Einkommensauskunft kommen. Jeder Tag ohne Brief vom Jugendamt ist ein guter Tag.

Eben!

Deshalb verstehe ich nicht, Hannes, daß Du Dich unaufgefordert beim JA meldest?

Simon II


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Nappo - 21-09-2017

Mach das bitte nie wieder! ;-) (Sich beim Jugendamt melden)

Irgendwann wird man auf Dich zukommen. Dann sendest Du ihnen erst einmal ein Schreiben:

Sehr geehrte bla bla bla,

ich bin leider Leistungsunfähig. Meinen Job übe ich seit mehreren Jahren hier aus. Einen Anderen werde ich kaum finden. Ich war in der Schule faul, habe einen Herzschrittmacher und Arbeitgeber haben eine Allergie gegen mich...

Das Ganze formulierst Du natürlich mit Fakten aus und nicht wie oben Beschrieben. Ich kenne einen Taxi Fahrer mit entsprechendem Gesundheitsbild, den man nun völlig in Ruhe lässt. Ein Titel wurde dann erst gar nicht verlangt.

Verlangt man ihn alsbald aber doch, unterschreibst Du ihn halt und dann begibst Du Dich zum JC und beantragst aufstockendes Hartz IV, welches Dir gewährt wird.

Der Staat will Kinder, Du hast sie. Ist auch was Schönes. Gut, dass Du nicht 5 Mille verdienst, dann wärst Du fällig.


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - p__ - 21-09-2017

Das Jugendamt wird nur etwas tun, wenn die Ex eine Beistandschaft eingegangen ist. Dann tun sie allerdings auch was und deine Träume von einem Selbstbehalt werden sich in Luft auflösen. Ansonsten dürfen sie nur "beraten".


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Erzeuger - 21-09-2017

Wie "hoch" ist denn dieses sozialrechtliche Minimum?


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Austriake - 21-09-2017

850 € monatlich, bei bestehenden Unterhaltsschulden auch weniger. Je nach Laune des Richters.


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - Arminius - 21-09-2017

(19-09-2017, 18:08)Hannes schrieb: Nun habe ich vor ein paar Wochen mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen und meine Frage ist nun, wie hoch ist jetzt mein Selbstbehalt.

Keine Sorge, bei einem weiteren Kind fällt die Pfändung auf das sozialrechtliche Minimum dem Vollstreckungsgericht schon nicht mehr so "leicht" aus der Hand...

...und Nein Hannes wir melden uns nicht freiwillig beim Jugendamt/Unterhaltsvorschusskassen.


RE: Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss) - sorglos - 26-09-2017

(21-09-2017, 19:01)Erzeuger schrieb: Wie "hoch" ist denn dieses sozialrechtliche Minimum?

(21-09-2017, 21:20)Austriake schrieb: 850 € monatlich, bei bestehenden Unterhaltsschulden auch weniger. Je nach Laune des Richters.

Nein, das stimmt so nicht.

Der Bedarfsbetrag, der dem ALG II  (= HartzIV) entspricht, ist das soziokulturelle Existenzminimum. Dieser ist keine feste Zahl, sondern individuell (insb. wegen Wohnkosten) zu ermitteln. Dabei die Freibeträge aus Einkommen nicht vergessen!
Das alles kann nicht gepfändet werden.
Siehe: Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Urteil vom 21.01.2016 (Az.: L 6 AS 1200/13). 
http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/sgb-ii-jugendamt-darf-von-arbeitslosengeld-ii-empfaenger-keine-unterhaltszahlungen-verlangen-143185.html

Zwar versuchen es immer wieder Jugendämter, UVG-Kassen, Jobcenter, etc. Aber im genannten Urteil finden sich genug Argumente, um sich dagegen zu wehren.