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| Notar für KU Beurkundung raum Rheinland gesucht |
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Geschrieben von: Alifka - 22-02-2018, 23:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo liebe Freunde. Ich bin hiermit auf der Suche nach erfahrenen Notar in sachen "Kindesunterhalt Beurkunden" in Rheinlnad, raum Düsseldorf, kreis Mettman, Neuss oder Wuppertal. Habe schon einige so aus dem Netz angerufen, gehen meistens Assistentinen dran, natürlich mit null Ahnung. Würde mich sehr freuen falls es jemand einen kennt und vorschlagen kann.
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| Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst |
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Geschrieben von: B_____09 - 20-02-2018, 12:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich bin seit kurzem stiller mitleser hier und erfahre leider sehr ähnliche Erfahrungen wie die meisten hier.
Zu folgender Frage habe ich noch keine Antwort finden können, vielleicht könnt ihr mir hier kurz einmal weiterhelfen.
Wenn Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt feststehen, welche legalen wege gibt es mehr Geld zu verdienen?
Kindesunterhalt
Scheidung online schrieb:des Unterhaltspflichtigen nach Trennung/Scheidung führt deshalb immer zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts, ganz gleich was die Ursache für die Einkommenserhöhung ist.
- Wem müsste man die Erhöhung oder Aufnahme eines Nebenjobs mitteilen? KM oder JA?
- Egal wer es mitgeteilt bekommt, in diesem Zuge würde ja die KM das ja aufjedenfall automatisch mitbekommen und muss damit ja gar nicht von dem 2 Jährigen Auskunftsrecht gebrauch machen?
Ehegattenunterhalt
Scheidung online schrieb:2.6. Einkommensveränderungen durch eine Lohnerhöhung: Zu berücksichtigen sind zunächst die “normalen” (tarifmäßigen) Einkommenserhöhungen sowie andere Verbesserungen im selben Arbeitsverhältnis. Solche normalen Einkommensverbesserungen, die nicht auf einem beruflichen Aufstieg beruhen, können sich erhöhend auf den Unterhalt auswirken.
Hier werden ja eigentlich immer wieder die ehelichen verhältnisse genannt.
Da aber sehr viele Leute inkl. mir nicht in der Lage sind diesen komplett zu tragen, sind die meisten ja auf den Selbstbehalt runter.
- Würde das bedeuten, dass alle "normalen" Lohnerhöhungen immer wieder verwendet werden um den ehegattenunterhalt auf "norm" zu bringen?
- Wie könnte man denn mehr verdienen, sodass es sich nur auf den KU auswirkt?
Würde mich über Tipps und Ideen oder speziell auch Erfahrungen freuen.
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| dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: john - 15-02-2018, 00:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich stehe vor der Unterzeichnung einer Urkunde für Kindesunterhalt und habe die FAQ zum Thema Kindesunterhalt bereits mehrfach durchgelesen und versucht im Netz weitere Informationen zu sammeln.
Leider sind die dort zu findenden Angaben immer die gleichen und auch nicht sehr ausführlich bzw. nicht in vollem Maße aufschlussreich. Hier direkt im Forum habe ich quergelesen.
Zwei Dinge sind mir noch nicht ganz ersichtlich.
Was mir klar ist: - Inzwischen scheint der dynamische Titel Standard zu sein.
- Den Titel beim Jugendamt ausstellen zu lassen wird auch von augenscheinlich seriösen und neutralen Anwälten/juristischen Blogs/Beiträgen als kritisch angesehen.
- Die Höhe des zu titulierenden Betrags richtet sich nach
- - dem Nettoeinkommen
- - abzüglich 5 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal 150 Euro
- - abzüglich der Hälfte des Kindergeldes
- - abzüglich bestehender Schuldentilgungen (je nach Quelle)
- - abzüglich sonstigen Dingen, die das Nettoeinkommen drücken
- - dem Alter des Kindes
- Der Unterhaltsempfänger hat das Recht alle zwei Jahre neu Informationen über den aktuellen Einkommensstand beim Unterhaltspflichtigen einzuholen.
- Nachträgliche Änderungen des Titel sind nur äußerst schwer durchzusetzen.
Besonders die letzten zwei Punkte bereiten mir Kopfzerbrechen, da sie mir widersprüchlich erscheinen.
Leider konnte ich nirgendwo ein Muster des Jugendamt-Titels oder eines Notars auftreiben (das Muster der FAQ ist mir bekannt).
Jedoch habe ich ein Beispielausschnitt eines dynamisches Titel gesehen, der sinngemäß lautete:
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der x-ten Nettoeinkommensklasse zu zahlen".
Das erscheint zunächst "dynamisch", denn wenn sich die Beträge der Nettoeinkommensklassen in der Düsseldorfer Tabelle ändern, so ändert sich automatisch der zu bezahlende Betrag.
Dass es bei einem verminderten Einkommen erhebliche Probleme gibt, in eine niedrigere Nettoeinkommensklasse der DT zu gelangen und man aufgrund des Titels (zum Vorteil des Unterhaltsempfängers) dazu verpflichtet ist den bisherigen Betrag weiter zu leisten, wird in den meisten Informationsquellen so genannt.
Aber was ist, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen so steigt, dass er in eine höhere Einkommensklasse rutscht? Dann ist der bisherige Titel ja ebenfalls noch gültig und müsste so bestehen bleiben.
Frage 1:
Aufgrund der letzten zwei Punkte der obigen Liste schlussfolgere ich, dass der Titel nur von Seiten des Unterhaltspflichtigen schwer zu ändern ist, die Empfängerseite jedoch alle zwei Jahre Anspruch auf einen neuen, aktualisiertn Titel hat.
Ist das richtig?
Wenn ja, was passiert mit dem alten?
Frage 2: Dynamisch-dynamischer Titel
Wenn man schon einen dynamischen(!) Titel erstellt, kann die Anpassung des Unterhalts an veränderliche Einkommenssituationen durch eine entsprechende Formulierung direkt integriert werden? Ist es bspw. möglich folgendes zu formulieren (in Anlehnung an obiges Muster):
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der Nettoeinkommensklasse basierend auf dem aktuellen Nettokommen zu zahlen".
Dadurch würde der zu zahlende Unterhalt mit einem höheren Einkommen automatisch steigen, aber eben auch automatisch bei einem geringeren Einkommen sinken.
Viele Grüße
John
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| Auskunft JA |
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Geschrieben von: nachfrage - 14-02-2018, 13:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
ich habe Verständnisfrage und vielleicht kann mir hier Jemand kurzerhand zur Hand gehen.
Grobe Eckdaten:
Geschiedien, wieder neu verheiratet. KM auch wieder verheratet.
2 Kinder denen ich Unterhaltspflichtig bin, wobei das eine demnächst 18 Jahre wird (durchaus, das ich dazu auch Ratschläge benötige).
Die KM hat eine Beistandsschaft beim JA.
Diese Melden sich im turnus von 1,5-2 Jahren um meine Einnahmequellen zu überprüfen. Bisher hatten immer die Gahltsnachweise und der Steuerbescheid ausgereicht.
Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Da ich meinen Steuerbescheid immer am Ende des Jahres abgebe, liegt der von 2016 vom Finanzamt immer noch nicht vor.
Jetzt kam aber das JA fast nach 6 Monaten auf mich zu und meinte doch glatt, das würde nicht ausreichen und fordert die
Lohnsteuerbescheinigung von 2016. Nachdem ich mit denen telefoniert hatte und gemeint hatte, die habe ich nicht mehr die brauchte
das Finanzamt wegen den Steuerbescheid der bereits vorliegt. Dachte ich es wäre alles geklärt.
Nun erhielt ich wieder eine Aufforderung die Lohnsteuerbescheide von 2016 und 2017 abzugeben, da Sie diese noch brauchen für die Berechnung.
Irgendwie fühle ich mich vom JA in dieser Hinsicht ver.rscht.
Es kann doch nciht sein, das ich nun alle halbe Jahre weitere Informationen preisgeben muss!?
Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?
Gruß und Dank (für's lesen)
Oh, habe vergessen die Frage mitanzuhängen:
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?
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| Frage zum Vaterschaftstest |
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Geschrieben von: Eun-Jung - 12-02-2018, 02:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
meine Ex-Frau hat mich vor 2 Jahren betrogen. Als ich das herausbekommen habe, habe ich die Beziehung beendet. Kurz darauf hat sie festgestellt, dass sie schwanger ist. Als Vater kommen sowohl ich, als auch ihr neuer Partener (sie sind nach unserer Trennung zusammen gezogen) kommen als potentielle Väter in Frage. Nun würde ich diese ungewissheit gerne endlich klären und einen Vaterschaftstest machen lassen. Meine Ex ist einverstanden. Auf (einer Seite) habe ich gelesen, dass es da unterschiedliche Tests gibt. Manche kann man auch direkt über die Apotheke bekommen. Welche Tests sind denn generell am zuverlässigsten? Ist solch ein Test aus der Apotheke aussagekräftig? Oder muss ich da speziell mit einem Labor zusammenarbeiten? Kennt sich da jemand aus?
LG
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| Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung |
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Geschrieben von: Sorino - 03-02-2018, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Frage-1: Wie muss man den eigenen Kindergeld-Anteil angeben, wenn man Kindesunterhalt zahlt und wie üblich die Mutter das volle Kindergeld bekommt, und der Vater dafür einen Betrag für den KU überweist, der um das hälftige Kindergeld reduziert ist?
Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
- 370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds
Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld
Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..
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