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Kindesunterhalt im Wechselmodell |
Geschrieben von: lihe - 15-11-2017, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
unser Kind lebt im Wechselmodell. Es ist 16 Jahre alt und bekommt vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung von monatlich 800,- Euro Netto. Die Mutter fordert nun einen anteiligen Kindesunterhaltsausgleich, da zwischen unseren Einkommen eine Differenz besteht. Sie hat ein bereinigtes Einkommen von 1700 Euro und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 2400 Euro. Wenn ich unsere Einkommen addiere, dann sind dies 4100 Euro und entspricht nach DT der 8. Einkommensstufe. Laut Tabelle hätte das Kind 2017 einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 663 Euro. Keine Ahnung, ob für die Ermittlung des Gesamtbedarfs nun Wohnmehrkosten und die Kosten für die Monatsfahrkarte des Kindes von 150 Euro dazu kommen müssen und das Kindergeld davon abgezogen werden kann. Zumindest hat das Kind ein eigenes Einkommen, welches den Bedarf deckt. Was bleibt da noch übrig, was verhältnismäßig aufgeteilt werden kann. Habe ich einen Denkfehler? Müsste nicht die Mutter die Hälfte des Kindergeldes an mich auszahlen? Vielen Dank für jede Anregung.
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Frau ins Frauenhaus geflüchtet |
Geschrieben von: Erdhöhnchen - 15-11-2017, 12:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo, meine Frau ist letzte Woche grundlos mit meiner Tochter in ein Frauenhaus geflüchtet.
Sie wolle sich trennen. Meine Tochter habe ich seit dem nicht gesehen.
Ich würde mit meiner Frau gerne persönlich über all das persönlich sprechen wollen. Vorallem auch was die Zukunft unserer 8 Monate alten Tochter angeht.
Ich werde von allen Seiten geblockt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Probleme aus der Welt geschaffen werden können.
Nun hat man mir geraten mit dem Träger des Frauenhaus Kontakt aufzunehmen und um Vermittlung zu bitten, aber ich frage mich, ob dies sinnvoll ist.
Hat hier jemand Erfahrung in so einem Fall ?
Ist es sinnvoll das Frauenhaus zu kontaktieren?
Den Antrag auf Umgangsrecht habe ich bereits bei Gericht gestellt und der Termin ist für nächste Woche angesetzt.
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Krankenversicherung Student nach Wegfall Beihilfe |
Geschrieben von: Asltaw - 05-11-2017, 23:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Mit dem 25. Lebensjahr (Wegfall Kindergeld) fliegt Student S aus der Beihilfeabsicherung, die bis dahin 80% der beihilfefähigen Krankheitskosten getragen hat; die restlichen 20% werden durch die PKV A getragen, deren Versicherungsnehmer VN ein Elternteil E und S die versicherte Person ist. S studiert aber noch und muss nun in der studentischen privaten Krankenversicherung 100% privat versichert werden. Wechsel in GKV ist während des Studiums nicht möglich.
Student S studiert an seinem Master und hat den Bachelor bereits in der Tasche (Exkurs, für alle die es immer noch nicht glauben - betroffener Student damals auch nicht -, die Examensnote an der Universität ist bis auf ein paar 1/10 mit der Abiturnote identisch, was sich auch hier wieder gezeigt hat: Schwaches Abitur, schwacher Bachelor in einem noch MINT-Fach).
Elternteil E (VN) hat die PKV A zum Ablauf des 25. Lebensjahres von S gekündigt, S hat die Kündigung gegenüber A bestätigt, aber noch keine eigene neue PKV B mit 100% abgeschlossen. Daraufhin mauert die bestehende PKV A und will den Vertrag nicht beenden, weil keine Weiterversicherung (Versicherungspflicht) von S nachgewiesen wurde.
E wird bis zum 25. Lebensjahr die Versicherung für S zahlen und dann nichts mehr und hat dies so PKV A mitgeteilt. Es ist Sache vom volljährigen S, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Anschluß an sein 25. LJ zu kümmern und liegt somit nicht Einflussbereich des Elternteils. Somit gibt es gegenüber dem Elternteil (VN) keinen Grund, daß die Kündigung nicht wirksam ist. Eine Vertragsfortführung über 25. LJ von S hinaus wird es mit E nicht geben.
Was wird passieren?
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Unterhaltsvorschuss und Fragebogen zur Leistungsfähigkeit |
Geschrieben von: Günther - 03-11-2017, 00:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forum,
meine beiden kinder sind 15 und 16.
leben sehr weit entfernt.
Jetzt habe ich einen Fragebogen zum ausfüllen erhalten.
Die Mutter hat wohl Unterhaltsvorschuss beantragt und das Amt möcht wisssen wie viel Kohlen ich habe.
Ich bin in erwerbsunfähigkeitsrente mit 1.210,00 Euro netto.
Jetzt wollen die folgende Fragen von mir beantwortet haben :
- Krankenversicherung (muss ich eine billigere nehmen ??)
- Wohngeld ( wenn ich das nicht beantragen möchte, was dann ?)
- Grundvermögen (was ist das ?)
- meinen Steuerbescheid !wollen die haben
- Beiträge zu Berufsverbänden (darf ich die als Erwerbsunfähiger geltend machen ?)
- Angaben zu meinem Bargeld... (prüfen die das ?)
- Verwandte, welche ich mit Geld unterstütze (darf ich meine Mutter nicht mehr unterstützen mit 100 Euro monatlich ?)
- meine Mietkosten (muss ich etwa umziehen ?)
- meine Krankheitskosten
- meine Schulden nebst Monatsraten
Darf ich wenn die mich ausplündern denn Wohngeld beantragen und GEZ einsparen ?
Zuzahlung beim Arzt würde entfallen ?
Heizkostenzuschuss beantragen ?
Kennt jemand die richtigen Antworten ?
Günther
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Steuernachzahlung wegen aberkanntem Kinderfreibetrag |
Geschrieben von: L3NNOX - 02-11-2017, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
trotz Suche und Google bin ich zu keinem Ergebnis gekommen:
Mein Steuerbescheid 2016 (im Mai 2017 bekommen) wurde soeben geändert: Ich soll knapp 400 Euro nachzahlen,
weil mir der Kinderfreibetrag in Höhe von 3624€/Jahr nicht anerkannt wird.
In der Erläuterung steht:
..konnte bei Ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und Sie der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung des Freibetrags nicht widersprochen haben (Wann und wie überhaupt??)
Sowohl ich, als auch meine Ex, haben den Lohnsteuerjahresausgleich von einem Steuerberater anfertigen lassen. Das gemeinsame Kind steht bei mir hälftig (0,5) auf der Lohnsteuerkarte.
Weiß jemand was da genau (schief-) gelaufen ist? Kann ich da widersprechen und nachträglich ändern?
LG
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Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang |
Geschrieben von: Atlantis - 02-11-2017, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.
Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?
Vielen Dank.
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EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km |
Geschrieben von: wuerzig - 02-11-2017, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (59)
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Hallo Männer,
lese hier schon eine Weile mit... Danke erstmal an alle, die hier schreiben. Hab das Gefühl hier ist eine Oase der Vernunft in der Wüste des Feminismus 
Ich dachte bisher "so schlimm wie man hier liest kanns nicht kommen, ist sicher die Ausnahme", jedoch packt gestern meine Ex den Hammer aus: Sie hat ein Bewerbungsgespräch in einer anderen Stadt (450km Entfernung). Ich frag naiv ob sie vor hat wegzuziehen, Antwort "nein, das ist nur so um meinen Marktwerk zu ermitteln" -- wers glaubt 
Folgende Rahmenbedingungen:
- Unverheiratet
- Gemeinsames Sorgerecht
- Kinder 5 und 2 Jahre alt, haben meinen Nachnamen
- Trennung war im März
- Wohnen jetzt ca. 2 Minuten zu Fuß voneinander entfernt
- Häufiger Umgang mit den Kindern (1-2 Übernachtungen bei mir pro Woche plus ein Nachmittag, ein Tag die Woche bei KM zum Abendbrot)
- Kein Unterhaltstitel, zahle nach DDT sowie hälftig die Kosten für Kita und Verpflegung dort
- Sie hat hier eine unbefristete Festanstellung, Ihre Bewerbung ist auf eine Stelle zur Schwangerenvertretung, also Befristet
Bisher konnten wir alles halbwegs vernünftig untereinander Regeln. Ich habe immer darum gebeten das Jugendamt aus der Nummer herauszuhalten. Auf die Unterhaltszahlungen konnten wir uns einigen. Bisher gibt es noch keine unterschriebene Vereinbarung zu den Umgangszeiten.
Nachdem die EX von der Bewerbung erzählt hat habe ich umgehend eine Umgangsvereinbarung ausgearbeitet und Ihr vorgelegt. Ihre Antwort „Sowas unterschreibe ich nicht“. Habe dann nach Gründen gefragt („das ist eine Kriegserklärung“) und vorgeschlagen nochmal drüber zu reden und ggf. einen Mediator hinzuzunehmen. Antwort „Mach ich nicht“. Irgendwann hat sie sich noch herabgelassen und gemeint „Wenn ich das unterschriebe, lasse ich den Unterhalt betiteln“.
Was mich stört, ist das mit Ihrem Umzug mein häufiger und regelmäßiger Kontakt mit den Kindern wahnsinnig erschwert wird. Dazu kommen die Umgangskosten (900km auf der Bahn, Pension vor Ort etc.), die ich mir kaum 1x im Monat leisten kann.
Ich lese hier aus dem Forum raus, dass ich mich jetzt zwar Schreiend auf den Boden schmeißen kann, aber am Ende doch i.d.R. für die KM entschieden wird. Trotzdem will ich hier nicht einfach hinschmeißen, sonst frage ich mich in 20 Jahren, warum ich nicht um die Kinder gekämpft habe. Also: Wie mache ich jetzt weiter?
Gruß,
wuerzig
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UG Gründung |
Geschrieben von: Marvel0us - 01-11-2017, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich gründe gerade eine UG und bin auf der suche nach einem virtuellen Firmensitz/Adresse.
Hat jemand tips mit einer virtuellen Geschäftsadresse?
unter anderem habe ich clevvermail.com gefunden, hat jemand mit denen schon Erfahrungen gemacht? Viel Post werde ich nicht bekommen.
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Abänderung unterhalt kind bei volljährigkeit |
Geschrieben von: Cappuccino - 30-10-2017, 15:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo, ich habe einen nicht begrenzten Titel und wollte ab der volljährigkeit meines kindes den titel abändern . Die gesetzeslage hat sich , beide Elternteile sind unterhaltspflichtig . Nun wurde ich aber hellhörig , das es nicht so einfach ist. Muss ich da irgendwie etwas beachten ?
Cappuccino
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