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  Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
Geschrieben von: Marina - 07-04-2018, 23:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

S.O.S

Ich brauche Hilfe ....

In 2014 war ich im Urlaub mit unsere 2 Söhne 
Mein Ex bevorzugte es lieber alleine in Urlaub zu gehen , meistens Asien, alleine und das schon seid Jahren 
Wo wir zurück nach Hause aus dem Urlaub kamen war das ganze Haus fast leer
Mein exmann war heimlich ausgezogen und hatte das wertvollste mitgenommen
Er hatte bereits eine Wohnung plus Freundin 

Für mich brach eine Welt zusammen: ich war psychisch ein Wrack , konnte nicht mehr schlafen , es ging nichts mehr 
Ich musste aber , meine beide Jungs waren bei mir, der kleinere mit Diabetes und adhs 

Mein exmann hatte mir noch nicht mal ein Auto da gelassen ( wir hatten 7 zu der Zeit)
Konten leer
Geld weg


Zusammen mit ihm hatte ich seid 1994 Feinkost Geschäfte aufgebaut 
Zuletzt waren es 6 Stück 

Bereits 1 Monat nach sein Auszug überschüttete er mich schon mit Entwürfe für Scheidungsfolgevereinbarungen

Die ich dann auch , völlig ohne Verstand, unter Druck und Entzug vom Geld ( er bezahlte nichts, nicht für die Kinder , nichts für mich, kein trennungsgeld, gar nichts ) in August 2014 unterschrieb 

In 2015 bereits Scheidung 

Ich habe kaum was bekommen, noch nicht mal das was ich für unser gemeinsames Haus abbezahlt hatte 
Völlig unter Marktwert hat er mich ausgezahlt , sogar noch für Wohnrecht 45.000 abgezogen 
Jetzt müssen wir im August raus , ich und meine Jungs
Ich habe nichts mehr … keine Lebensversicherungen weil ich die auflösen musste
Kein wohnbesitz
Alles wurde natürlich ausgeschlossen; Versorgungsausgleich 
( stimmt das ? Wenn man den Versorgungsausgleich ausschließt das man 1 Jahr warten sollte bis ein Scheidungsantrag gestellt wird? Wir waren schon nach 15 Monate geschieden!)
Im Gegensatz zum exmann; er hat 3 Häuser, 1 Wohnung 

Wir haben beide mit 0,00 angefangenen in 1993………


Von den 6 gemeinsamen Geschäften habe ich 1 bekommen; 
Anfang dieses Jahres eröffnete mein exmann noch ein Geschäft mit genau das gleiche Sortiment 3 Türe weiter 

Er hört nicht auf : er hat ja immer gedroht das er mich kaputt macht wenn ich nicht unterschreibe 


Ich hab ja alles gegeben 
Aber 
Ich hab noch immer keine Ruhe 



Gibt es eine Chance...

Ich hab Gutachten von 2 Ärzte die bestätigen das ich völlig unterdrückt war , 
Ich hab damals gar nicht richtig verstanden was für Konsequenzen diese Vereinbarung überhaupt hatte
Ich brauchte dringend Ruhe von diesen Unmenschen , für meine Kinder und für mich 


Ich möchte nur Gerechtigkeit … und ein Dach über mein Kopf und ein Zuhause für meine Kinder 

Ich habe 20 Jahren für diesen Menschen gedient ohne was dafür bekommen zu haben ————

HiLFE!

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Sad Immobilie wird zum Ballast
Geschrieben von: Maestro - 06-04-2018, 21:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo erstmal,

ich bräuchte mal Eure Erfahrungen und Euer Wissen bezüglich Unterhaltsverweigerung und Immobilie.

Wer nicht zahlt, den treffen Zwangsvollstreckung, Lohn/Gehalts/Kontopfändung sowie Gerichtsvollzieher und Hausdurchsuchung. Ist ja bekannt.

Nur wie verhält es sich bei einer Immobilie?

In meinem konkreten Fall ist es so, dass mein Vater es für eine gute Idee hielt, mir das Haus, in dem er wohnt (mit lebenslangem Nießbrauchsrecht), vor der Eheschließung zu übereignen.

Nun habe ich gleich zwei tolle Dinge dadurch gewonnen:

Erstens: Zugewinn fällt aufs Haus an.
Zweitens: Falls ich als Unterhaltszahler ausfalle oder in den Streik trete, befürchte ich Zwangshypotheken oder Zwangsversteigerung des Hauses.

Im Notarvertrag steht nur: Eine Rückübereignung sei möglich, falls durch die Übereignung dem neuen Eigentümer dadurch Schulden entstünden.
Dies könnte ein Schlupfloch sein, zur Rückübertragung.


Mir berichteten einige, sie hätten ihre Immobilie heimlich auf eine andere Person übertragen.

Also Frage:
Wie schnell gerät die Immo unter Beschuss?
Wie läuft das ab?
Wie lang ist der Arm der Familienrichter, können diese Immobilienverkäufe des Unterhaltspflichtigen zwangsrückabwickeln?
Wer hat es schon erlebt und kann berichten?

Ziel: Die Hütte (das Lebenswerk der Eltern) vor dem Zugriff des Ex-Drachen schützen.

Danke! Wink

P.S.: Aus/Umzug fällt flach, da machen die alten Leutchen Ü80 einfach nicht mehr mit, in ihrem gebrechlichen Zustand.

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  Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern?
Geschrieben von: Onyx - 04-04-2018, 17:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,
seitdem die Mutter 2016 das ABR zugesprochen bekommen hat, lebt unser Sohn (10) im erweiterten Umgang (6/9). Er möchte nun gern wieder im Verhältnis 7/7 wechseln, damit er die Hobbys an beiden Wohnorten wahrnehmen kann und mehr Zeit für seine Freunde am Wohnort des Vaters hat. Er hätte wohl auch schon die Mutter gefragt, die ihn auf eine spätere Klärung (in ein bis zwei Jahren) vertröstete. Die Mutter lehnt mir gegenüber eine Änderung der Regelung ab und unterstellt mir, dass ich unser Kind unter Druck setzen sowie beeinflussen würde und einen Loyalitätskonflikt provoziere. Soll ich das Jugendamt als Mittler einschalten? Was sollte ich im Vorfeld eines Umgangsverfahrens beachten? Soll das Umgangsverfahren mit dem Wohl des Kindes, dem Recht des Kindes auf beide Eltern oder damit begründet werden, dass ich meine gleichberechtigte Vaterrolle wahrnehmen möchte. Reicht ein formaler Antrag in drei Sätzen aus? Vielen Dank für jede Anregung.

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  Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht
Geschrieben von: ThomasM - 04-04-2018, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich verhindern kann das die KM ein „vereinfachtes Verfahren“ bezüglich des Kindesunterhalts gegen mich stellt? Zum Beispiel das ich den Mindestsatz von 251 EUR zahle oder so?

Ist es richtig, dass bei dem „vereinfachten Verfahren“ auch Rückwirkend die Zahlung des Kindesunterhalts bewilligt werden kann? Wenn ja, für wie viele Monate?

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Exclamation Antrag vom Amtsgericht
Geschrieben von: ThomasM - 02-04-2018, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo liebe Leidensgenossen,

vor Ostern ist mir ein Schreiben (Antrag) des Amtsgerichts ins Haus geflattert. In dem steht u.a. das meine Frau durch einstweilige Anordnung beantragt hat, die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Ummeldung unsere Kindes zu bekommen. Ich soll nun dazu Stellung nehmen, was ich nächste Woche auch schriftlich tue.

Meine Frage ist nun:

1. Kann ich selber einen "Abweisungsantrag" stellen oder brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?

2. Wo stelle ich diesen Abweisungsantrag bzw. an wen richte ich diesen und gibt es dazu evtl. schon Muster (bitte Link schicken)?

3. Welche Auskünfte kann ich von meiner Frau verlangen was die Ummeldung unseres Kindes angeht (Mietvertrag, Besichtigung der Wohnung etc.)?


Beste Grüße
Thomas

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  Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
Geschrieben von: ThomasM - 31-03-2018, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo liebe Leidensgenossen,
ich habe hier im Forum schon viele nützliche Tipps gefunden und auch interessante Geschichten gelesen. Zu meinem speziellen Fall konnte ich aber noch keinen Rat finden.
Ich habe mit meiner Frau letztes Jahr ein gemeinsames Kind bekommen. Bis dato haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht. Da ich einen guten Job habe und mich auch sehr auf das Kind gefreut habe und mit ihm Zeit verbringen wollte, habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und auch bisher das Elterngeld bezogen.

Nun hat mich meine Frau mit Kind von einem auf den anderen Tag verlassen und beantragt wohl auch auf ihren Namen dann Elterngeld. Heißt ich habe die circa letzten 7 Monate meiner Elternzeit gar kein Einkommen (laut meinem Arbeitgeber, kann ich nicht früher in meinen Job zurück) und werde mir wahrscheinlich ein Privatdarlehn nehmen müssen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Meine Frage ist nun, was ist in meiner Situation die Berechnungsgrundlage des Einkommens für:

1. Trennungsunterhalt
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Betreuungsunterhalt
4. Kindesunterhalt

Ich habe gelesen, dass bei selbständigen, die Gewinne der letzten 3 Jahre heran gezogen werden. Ich bin aber theoretisch ein ganz normaler Arbeitnehmer. Habe aber derzeit   kein   Einkommen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder zu min ein paar Tipps geben. Gerne auch belegt mit Gesetzesgrundlagen, damit ich mir diese noch einmal selber nachlesen kann. Danke


Beste Grüße
Thomas

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  4 Jahre angelogen - jetzt angeblich ihre Tochter - sexueller Missbrauch Thailand
Geschrieben von: Liebeskasper - 28-03-2018, 03:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Über mich:

Habe Deutsches Kind mit Thailänderin, Kind ist jetzt 4 Jahre alt.

2016 aus Deutschland nach Österreich verzogen und dann in Dänemark geheiratet.


In DE bis heute ledig 

Als Sie vor 5  Jahren in Thailand schwanger war, hat Sie sich um die 2 jährige Tochter der Schwester im Dorf gekümmert und ihren damals 10 jährigen Thai Sohn vorgestellt.

Heute ist der Thai Sohn 15, und als Family Member EU vor 1 Jahr nach Österreich nachgezogen. Ich bin keine finanziellen Verpflichtungen für den Thai Sohn eingegangen, da EU Freizügigkeit Recht.


Nun zum Problem:  

Seit 2 Wochen ist die damals angebliche Tochter der Schwester ihr Kind, Sie hatte sich nicht getraut es mir zu sagen, 
angeblich  Angst das ich Sie verlasse.

Nun müsste Sie dringend nach Thailand, weil ihre angebliche Tochter "sexuell" missbraucht wurde, 
das da was dran ist stimmt wohl leider und Sie jetzt zu lokalen Thai Behörden und der  Polizei muss um einiges zu klären

Sie hat ihre " angebliche"  Tochter bei ihrem Vater zurückgelassen und ist schwanger im 7  Monat  nach DE zu mir gekommen 
Der Kindesvater sei ein Ausländer gewesen, der seit nach der Geburt alle Kontakte zur Mutter abgebrochen hat.

Sie will ihre Tochter auch nach Österreich nachholen, setzt Himmel und Hölle bei ihren Landsleuten in Bewegung um an Geld für den Flug  zu kommen, das Sie jetzt fast zusammen hat.

Ich soll mit ihrem Thai Sohn und meinem deutschen Kind in Österreich bleiben und warten bis Sie in 4 - 6 Wochen wieder da ist

und ihr Geld per Western Union für Lebenshaltungskosten schicken.

NEIN so geht das nicht


1. Ich habe ihr deutlich klar gemacht, 

- das wir 2 Kinder zu Hause haben, alles kostet und das nicht einfach mal so Geld da ist um nach Thailand zu fliegen.
und kein Geld gegeben, weshalb Sie bei ihren Landsleuten Geld gesammelt hat. 

Das reicht für den Flug aber nicht Lebenshaltungs- und  Vorlaufkosten 

- Sie 4 Jahre Zeit hatte, das mit ihrer Tochter mit mir zu klären.

- Der Thai Sohn keinen Cent Unterhalt vom Kindesvater hat,

- Ihre Tochter in Zukunft ebenfalls keinen Cent Unterhalt haben wird

- Wo will Sie mit 2 Thai Kindern ohne Unterhalt + deutsches Kind wohnen ?

In Ungarn, Bulgarien  aber nicht in Österreich mit 3 Kindern bei den Mietpreisen

In Österreich gibt es ergänzende aufstockende Sozialleistungen für die Thai Kinder als Arbeitnehmer da EU Freizügigkeit 
das reicht bei 3 Kindern aber nicht für angemessen Wohnraum.

In Deutschland würde wir / Sie nur eine Duldung für ihre Thai Kinder bekommen und keinen Cent Hartz IV
Der Lebensunterhalt muss für die Thai Kinder gesichert sein


Sie ist für alle finanziellen Argumente taub, ich habe ihr deutlich gesagt, das kein Geld da ist um nach Thailand zu fliegen, egal was da mit ihrer Tochter ist. Das soll bitte aus Thailand kommen und nicht von mir, wir haben hier 2 Kinder.

Da sind locker 2500 - 3000 EUR mit Lebensunterhalt und Vorlaufkosten weg. ca. 1500 EUR sind die Flugkosten. (One way Hinflug + 2 x One way Rückflug)

Woher soll das Geld kommen ?

Es ist mit ihr seit 2 Wochen nicht zum aushalten, jeden Tag Streit, wann kann Sie zu ihrer Tochter fliegen  ?

Was würdet ihr in dem Fall machen wenn  man 4 Jahre angelogen wurde 

 " die Tochter ist Kind von der Schwester" 

und Sie jetzt dringend Geld will um nach Hause zu fliegen muss wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs des Kindes. 

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  Geschenke für Geburtstage und neues Hobby
Geschrieben von: Lullaby - 26-03-2018, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

bei mir gibt es nach langer Zeit mal wieder Probleme mit der KM.

Ich zahle 128% KU (gerichtlicher Titel), Kind (8 Jahre) ist ca. 40% jede Woche bei mir, GSR. Umgang läuft seit Jahren stabil. Antrag auf WM (50:50) wurde seinerzeit abgelehnt.

- KM will dass ich Geschenke für Kindergeburtstage bezahle, die in meine Umgangszeit fallen. Sie besorgt das Geschenk in Absprache mit den anderen Müttern, ich soll bezahlen. M. E. sind die Geschenke mit dem KU abgegolten, alternativ würde ich selbst eine Kleinigkeit kaufen. Damit ist sie nicht einverstanden. Sie baut starken Druck deswegen auf. Durch den erweiterten Umgang fallen viele Kindergeburtstage auf meine Umgangszeit. Wie soll ich da richtig reagieren?

- Das Kind möchte bei mir ein neues Hobby anfangen. KM ist dagegen. Muss sie zustimmen, bzw. muss sie eine etwaige Beitrittserklärung mit unterschreiben? Wir haben GSR.

Grüße,

Lullaby

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  Privatdarlehen wer muss zahlen?
Geschrieben von: B_____09 - 22-03-2018, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

ein weiteres Kapitel, wie mache ich meinen Mann fertig wurde diese Woche durch meine Frau und deren Mutter eröffnet.
Der Anonymität halber mache ich das hier einmal nicht mit den realen Zahlen.


Wir hatten einen Bankkredit über Summe XXXX€. Dieser Kredit wurde von uns mit monatlichen Raten á XXX€ bedient.
Durch eine Erbschaft der Mutter, wollten Schwiegermutter und Frau das ganze per Privatdarlehen ablösen. Ich war dagegen, aber Frau hat Ihren willen durchgesetzt. Unterschrieben wurde nichts (zumindest von mir nicht). Die Hälfte der Kreditsumme war ein Geschenk der Mutter an meine Frau. Die andere Hälfte wurde weiterhin in XXX€ raten getilgt. Vor 2 Monaten habe ich die Zahlung eingestellt, nachdem sich meine Frau wieder auf Kosten der Mutter ein neues Auto gegönnt und das alte ohne Absprache verkauft hat. Der Verkaufserlös des Autos ist laut Ihr für das Essen der Kinder genutzt worden (ich dachte dafür überweise ich Kindesunterhalt...). 

Nach 2 Monaten sind nun beide Damen der Meinung dass Restbetrag von XXXX€ Euro durch die damalige "Schenkung" des halben Kredits an Ihre Tochter natürlich alleine MEINE Schulden wären und ich dies natürlich weiter zu zahlen hätten. Das meine Frau dies bei Berechnung des Trennungsunterhalts nicht erwähnt hat obwohl dieser Kredit ja scheinbar ganz klar meiner ist, muss ich ja nicht erwähnen.

Ich bin fast aus dem Stuhl gefallen als ich das gehört hab, ich bin nicht leicht aus der Fassung zu bringen, aber das ist ein Ding.

Da ich bisher keine Probleme mit der Schwiegermutter hatte, würde ich ihr anbieten die Schulden hälftig zu übernehmen und per Raten abzuzahlen.

Ich habe das ganze einmal an meinen Anwalt weitergegeben, da er aktuell mit Berechnung des Trennungsunterhalts beschäftigt ist und ich im schlimmsten Fall diese Raten natürlich berücksichtigt haben möchte.

Was sagt ihr zu der Nummer?

PS:
Als Reaktion auf meinen kurzen Fassungsverlust hat meine lieb reizende Frau gleich damit gedroht, die von Ihrer eigenen Anwältin angegebene Fahrtkostenpauschale welche die beiden Damen mir zusprechen müssen zu halbieren, da es ja viel weniger Kilometer wären. 


So langsam zeigt sich das wahre Gesicht...

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  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei?
Geschrieben von: HeinrichH - 21-03-2018, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Habe nicht wirklich das passende Forum hier gefunden. 
Es steht nun die Beurkundung an. 
LautFAQ und diversen Threads hier soll es kostenfrei sein. Schreibgebühr mal ausgenommen. In der FAQ wird ein Dokument auf die Ministerienseite verlinkt, welche nicht mehr zum Dokument führt. 
Laut 55a KostO ist der Paragraf außer Kraft (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html). Ich konnte auch keine weitere Info finden.

Wie ist denn der aktuelle Stand? Wollte gern über meinen Anwalt/Notar beurkunden lassen.

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