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| Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW? |
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Geschrieben von: DK2003 - 25-04-2018, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage und bitte um Hilfe/Erklärung:
- Meine Exfrau und ich besitzen zu je 50% eine Wohnung.
- Ich möchte mit neuer Ehefrau ihre 50% abkaufen - und darüber sind sich glücklicherweise auch alle einig. Auch über den Preis.
- Auch die Bank macht mit, also die Übernahme der bestehenden Darlehen durch mich/uns ist OK (allerdings bisher nur mündlich, aber schon nach Prüfung von Einkommen etc).
- Den Kaufvertrag lassen wir gerade erst aufsetzen, einen Notartermin gab es demzufolge natürlich noch nicht.
Die Bank möchte nun - also vor dem Notartermin - von mir und meiner Exfrau jeweils Unterschriften bzgl. der Schuldhaftentlassung. Dort steht, dass die Darlehen dann alleinig auf mich laufen - was mir grundsätzlich klar ist. Die Bank sagt, dies wäre zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Willenserklärung und für mich risikolos, der genaue Satz lautet allerdings: "Mit dem Inhalt dieses Schreibens, insb. der künftigen alleinigen Darlehensnehmerposition / Kreditnehmerposition und der Schuldhaftentlassung von Frau XXX bin ich einverstanden"
Davor steht noch: "Nach Vorlage aller oben genannten Unterlagen werden wir Ihren Wunsch abschließen prüfen und Ihnen den genauen Zeitpunkt der Entlassung mitteilen" (Die Unterlagen haben sie schon, Einkommensnachweise etc.)
Nun kommt die Frage: Ist das wirklich risikolos und ich das typisch? In dem Schreiben finde ich keine Hinweise dazu, dass die Schuldhaftentlassung nur erfolgt, wenn später auch der Kaufvertrag zustande kommt.
Kann mir jemand eine offizielle Stelle nennen, an die ich mich bzgl. dieser Frage wenden kann?
Vielen Dank!
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| Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) |
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Geschrieben von: Iwes2202 - 20-04-2018, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo,
ich hab Vorgestern bei meiner Anwältin eine eidesstattliche Erklärung abgegeben mit Gründen warum es für mich nicht mehr zumutbar ist mit meinem Nochehemann zusammen zu wohnen, damit sie einen Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Wohnung stellen kann.
Meine Frage wäre, ob mein Nochehemann erfahren wird, was da drin steht?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lieben Gruß
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| Einladung zu einem Termin beim Jugendamt |
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Geschrieben von: Freebird - 19-04-2018, 11:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Ich könnte nun einige Hilfe gebrauchen.
Ich hatte dem Jugendamt schon mitgeteillt, dass ich keine Arbeit oder sonstige Einkommen habe und auch kein ALG II bekomme.
Nun hat mir das Jugendamt einen Brief geschrieben mit der Aufforderung zu einem Termin zu erscheinen.
Allerdings habe ich keine Lust und sehe auch keinen Sinn darin dort zu erscheinen.
Bei dem nicht erscheinen haben die angedroht mich als Leistungsfähig ein zu stufen.
Hier erhoffe ich weitere hilfreiche Antworten von der rechtlichen Seite und Erfahrungen von dem Forum hier.
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| Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden |
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Geschrieben von: ExDeutscher - 19-04-2018, 06:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
Anfangs gleich mal die Frage:
Wenn man beim Bundesverwaltungsamt eine Adresse bezüglich Schriftverkehr für Bafög Angelegenheiten hat und sonst nicht gemeldet ist bzw. ohne festen Wohnsitz:
1. Kommt dann die Meldebehörde bzw. das Jugendamt an die Adresse vom BVA?
2. Kann es an die Adresse ordnungsgemäß zustellen?
Zur ersten Frage habe ich folgenden Satz gefunden:
Zitat:...einen effizienten Datenaustausch zwischen Bundesbehörden und den rund 5.000 kommunalen Meldebehörden ermöglicht
Scheint also zu gehen.
Das JA hat Post an die Adresse zugestellt. Sonst ist die Adresse nicht offiziell gemeldet. Ob es aber rechtmäßig ist?
Danke für eure Meinung dazu
ED
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| Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? |
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Geschrieben von: ThomasM - 18-04-2018, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Leidensgenossen,
ich wollte hier mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung bezüglich Elterngeld bei getrennt lebenden Eltern gemacht hat? Laut Bundesministerium für Familie (www.familien-wegweiser.de) gilt folgendes:
Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten.
Meine Fragen wären:
- Hattet Ihr Probleme das Elterngeld zu beantragen wenn das Kind bei der Mutter gemeldet war?
- Wie soll/kann/muss man die 30% Aufenthalt des Kindes nachweisen? Gibt es da Probleme wenn es eine Woche mal "nur" 25% waren?
Gruß
Thomas
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| Bevorstehende Unterhaltsklage in der Schweiz |
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Geschrieben von: Mr.Smith - 13-04-2018, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Abend zusammen.
Kurz zusammengefasst stehe ich kurz vor einer gerichtlichen Unterhaltsklage in der Schweiz. Dazu habe ich bisher noch keine Auskunft gegeben. Die Frist endet in einer Woche. Innerhalb dieser ich auch ein Zustelldomizil in der Schweiz (ART. 140 ZPO) zu beziehen habe!
Mein Termin beim Anwalt hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet wurden. Was mich seine anwaltliche Vertretung kostet wurde bisher nicht beantwortet.
Für PKH verdiene ich zuviel, um den Anwalt fürstlich zu entlohnen viel zu wenig.
FF zum Unterhalt:
Ich wurde durch den Anwalt der Gegenseite als Mangelfall aber mit hypothetischem Einkommen (1500) berechnet, mit fiktiven asiatischen Lebenshaltungskosten (800). Bleiben 700 stehen als Unterhaltsleistung.
Ich hatte 5jobs in 3 verschiedenen Ländern. Mit kurzen Phasen ohne Arbeit.
Damit komme ich auf mehr Einkommen als in der Klageschrift angegeben wird im Jahresdurchschnitt.
Problem (b) ist: ich habe sehr wenig belegbare Ausgaben die anrechenbar sind.
"Fiktive" Kosten, die ich ähnlich der Gegenseite belege, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Reisekosten. Ja.
Keine belegbaren, höchstens hypothetische, kalkulatorische Miet und Versicherungskosten.
Während meiner Zeit ohne Arbeit rechne ich weiterhin die gleichen, aber nicht belegbaren Lebenshaltungskosten an, bei 0,- Einkommen.
Zwischendurch war ich mehrmals, wegen Überlastung krank geschrieben.
Meine Fragen:
- Stelle ich mir selbst ein Bein, wenn ich das alles so angebe?
- Wenn ja, wie verhindere ich das?
- kostengünstiger, erst einmal die Verhandlung abwarten, dann wiederspruch einlegen, wegen veränderter Verhältnisse?
- Dem Anwalt das Mandat entziehen, weil nicht bezahlbar und nutzlos?
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| Gehaltserhöhung dem JA melden? |
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Geschrieben von: masku - 10-04-2018, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Abend liebe Gemeinde,
bedingt durch einen Jobwechsel und Fortbildung werde ich ab Mai
900 Euro im Monat brutto mehr verdienen und würde somit eine Stufe höher eingestuft.
Muss ich diese Erhöhung der Tante
vom JA mitteilen oder soll ich warten bis die Aufforderung vom Amt zur
Einkommensauskunft kommt?
Wenn ich die Erhöhung verschweige, muss ich dann später nachzahlen?
Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht.
Ich danke Euch für Euer Feedback.
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| Nach der Scheidung Probleme |
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Geschrieben von: chrikem - 10-04-2018, 18:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Meine konkrete Frage zuerst, ein paar Details anschliessend.
Meine Ex scheint, eine Eskalation der Situation zu planen.
Kann man eigentlich auch als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht eine Beistandsschaft beim Jugendamt erwirken?
Obwohl ich ihr mehrmals mitgeteilt habe, dass ich keine Überraschungsbesuche bei mir haben will, provoziert sie diese immer wieder (und bringt unaufgefordert irgendwelche Kindersachen vorbei). Neulich stand ich mit dem Auto auf der Strasse und sie kommt zum Wagen und fängt gleich eine Streiterei an und wird ausfallend.
Unser Kind ist ganz genau 50% des Monats bei mir und bei ihr.
Unterhaltsforderungen gibt es keine.
Allerdings hat mich das Sozialamt darauf aufmerksam gemacht, dass dem Kind die Hälfte des Kindergeldes zusteht und ich auch diesen Anspruch notfalls vor Gericht durchsetzen muss (ansonsten wollen sie es mir nicht mehr anrechnen). Mein Anwalt hat daraufhin die Kindergeldkasse angeschrieben, seitdem ruht die Auszahlung an meine Ex bis zur Einigung.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Eindruck, sie versucht mich jetzt zu irgendetwas zu provozieren, um mir und dem Kind Nachteile zu bereiten.
Ist es ratsam, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, wegen der beleidigenden Äußerungen?
Mus ich sie nochmals schriftlich auffordern, mir und meiner Wohnung fernzubleiben?
Kann ich ein Recht auf eine Mediation durchsetzen? Sie verweigert meiner Tochter Förderunterricht wegen einem Sprachfehler. Ferienplanungen sind der reinste Horrror. Verabredungen werden nicht eingehalten. Termine vergessen. Gespräche lehnt sie ab. Seit der Scheidung habe ich etliche Versuche unternommen, im Interesse des Kindes Gespräche zu führen. Sie hat alles verweigert.
Grüße
Chris
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