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Gehaltserhöhung dem JA melden? - masku - 10-04-2018 Guten Abend liebe Gemeinde, bedingt durch einen Jobwechsel und Fortbildung werde ich ab Mai 900 Euro im Monat brutto mehr verdienen und würde somit eine Stufe höher eingestuft. Muss ich diese Erhöhung der Tante vom JA mitteilen oder soll ich warten bis die Aufforderung vom Amt zur Einkommensauskunft kommt? Wenn ich die Erhöhung verschweige, muss ich dann später nachzahlen? Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht. Ich danke Euch für Euer Feedback. RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - ExDeutscher - 10-04-2018 Siehe FAQ. Hast du zu dem Thema nicht schon genug Themen eröffnet aber immernoch nicht verstanden wie es läuft? RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - masku - 10-04-2018 Das ist mein erstes Posting zu diesem Thema. RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - p__ - 10-04-2018 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11771 RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - masku - 10-04-2018 Na ja. Nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage. Trotzdem Danke. RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - p__ - 10-04-2018 Hast du den verlinkten Thread tatsächlich gelesen? Im zweiten Beitrag steht: "Du musst eine Gehaltserhöhung nicht sofort angeben, aber wenn du im Rahmen der regelmässigen Auskunftsforderungen (=alle zwei Jahre) gefragt wirst, musst du sie angeben und der Unterhalt könnte dann steigen. Kriegt der Unterhaltsberechtigte schon vorher Wind von deinem Geldsegen, kann er unter Umständen schon vor den zwei Jahren Auskunft und Neuberechnung erzwingen." RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - Cappuccino - 11-04-2018 Ich würde freiwillig gleich sofort mehr zahlen, gefahr in Verzug :-) RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - Simon ii - 11-04-2018 (10-04-2018, 19:48)masku schrieb: Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht. Rein rechtlich mußt Du das nicht angeben. Die Frage, die zu diskutieren wäre, ist, ob es nicht klug wäre, freiwillig den höheren Betrag zu zahlen: Du kannst Dich wirklich (!) glücklich damit schätzen, daß Du keinen Titel hast, denn auf diesen hat das Kind einen rechtlichen Anspruch! Wenn Du Dein Mehreinkommen verschweigst, besteht zumindest die Möglichkeit, daß die Gegenseite aus Rache zukünftig einen Titel verlangt - um den Du NICHT herumkommen würdest! Ist die Gegenseite so gestrickt, daß das passieren könnte? Simon II |