Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
#1
Hallo!
Ich habe für fünf Kinder eine lange Zeit nicht den Mindestunterhalt gezahlt. Mittlerweile sind zwei Volljährig und es ist Licht am Ende.
Der volljährige Junge will die offenen Beträge zum Mindestunterhalt nicht einklagen, weil er die sehr gute finanzielle Situation der Mutter kennt. Töchterchen schon.
Nun klagt die Mutter auf einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen dem offenen Betrag zum Mindestunterhalt für den Jungen.
Ich war am notwendigen Selbstbehalt und später habe ich den angemessenen Selbstbehalt beansprucht, weil die Mutter 4.800-5000,- netto eigenes unterhaltsrechtliches Einkommen hat.
Nun meine Frage.
Ich kenne mich mit diesem familienrechtlichen Anspruch für offenen Minderjährigenunterhalt nicht aus. Was wird da geprüft und wie sehen die Chancen aus bei notwendigen und angemessenen Selbstbehalt?
Danke
Zitieren
#2
Auf die Schnelle:

- Meines Wissens geht das nur, solange Klagebefugnis der Mutter besteht, die aber mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
- zu prüfen ist auf jeden Fall auch die Verwirkung der Ansprüche. Mutti muss dokumentieren, dass sie vor hat, Ersatz zu verlangen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste