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Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden - Druckversion

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Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden - ExDeutscher - 19-04-2018

Hallo,
Anfangs gleich mal die Frage:
Wenn man beim Bundesverwaltungsamt eine Adresse bezüglich Schriftverkehr für Bafög Angelegenheiten hat und sonst nicht gemeldet ist bzw. ohne festen Wohnsitz:
1. Kommt dann die Meldebehörde bzw. das Jugendamt an die Adresse vom BVA?
2. Kann es an die Adresse ordnungsgemäß zustellen?

Zur ersten Frage habe ich folgenden Satz gefunden:
Zitat:...einen effizienten Datenaustausch zwischen Bundesbehörden und den rund 5.000 kommunalen Meldebehörden ermöglicht
Scheint also zu gehen.
Das JA hat Post an die Adresse zugestellt. Sonst ist die Adresse nicht offiziell gemeldet. Ob es aber rechtmäßig ist?

Danke für eure Meinung dazu
ED


RE: Zusammenarbeit Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden - Austriake - 19-04-2018

Es mag technisch möglich sein, dass der Datenaustausch quer über alle Behörden stattfinden kann.

Findet aber so, in diesem Umfang, nicht statt. Sei es wegen Trägheit oder Faulheit oder Blödheit der Behördenmitarbeiter.

Das Jugendamt kommt, notfalls mit einer vorgetäuschten Begründung (der Gesuchte hat Unterhaltsrückstände), an so ziemlich ALLE Informationen, die das Jugendamt haben möchte.
Wenn eine Behörde eine zustellfähige Adresse hat, dann stellen die dorthin zu. Wenn kein Rückläufer kommt, kümmern die sich nicht weiter drum.

Krassestes, mir bekanntes Beispiel: in ein und demselben Landratsamt marschiert ein unterhaltspflichtiger Vater im Erdgeschoss zur Ausländerbehörde und regelt dort seine Angelegenheiten wie Arbeitserlaubnis etc.pp.
Im ersten Stock des gleichen Landratsamts sitzt das Jugendamt, die suchen ihn wegen Unterhaltsrückständen resp. Abänderung des Unterhaltstitels - dort ist er als ins Ausland verzogen gemeldet.