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  Die Klapsendoc-Strategie
Geschrieben von: Maestro - 18-07-2017, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (48)

Hallo zusammen,

auch auf die Gefahr hin, dass einige hier, die mit Elefantengehirn herumlaufen, wieder auf mich einhacken, ich stochere immer noch im Nebel, mache mir falsche Hoffnung und lese zu wenig usw. ... das weiß ich alles schon selber  Dodgy

Könnt Ihr bitte ein paar Tipps posten, wie man vorgeht, um den Psychater dazu zu bewegen, einem irgendetwas Handfestes, Gerichtsverwertbares auszustellen, das man als Defensivwaffe und Abwehrschild gegen die geisteskranken, bösartigen, klagewütigen Exen-Monster einsetzen kann?

War beim Psychater vor einigen Wochen, er hat mir einen Rehaantrag mitgegeben.
Ist der Nachweis einer Reha schon etwas das den Richter wenigstens geringfügig interessiert? Evtl. in der Reha dort einen Arzt finden, der einem was schreibt?

Das fiese an der Bekloppten-Nummer: Ist man erst mal bekloppt gestempelt, könnte der Umgang eingeschränkt oder verweigert werden und... einem auch andere Lizenzen entzogen werden, wie z.B. ein Waffenschein o.ä.

Auswandern werde ich wohl nicht übers Heart bringen, wegen Junior.
Damit wäre ich zwar finanziell gerettet, aber würde nicht weniger schwer leiden, weil mir mein Kind fehlt.
Würde mir die Exe das Kind ganz entziehen, wäre die Fahrrichtung kristallklar, aber beim Umgang geht wenigstens etwas.

Ganz fiese Zwickmühle!
Danke Euch!

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  Steuererklärung 2016
Geschrieben von: nixon - 16-07-2017, 02:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi! 

Ich bin neu hier im Forum und habe ein paar Fragen zu meiner Situation:

Das Finanzamt fordert mich und meine Frau zur Abgabe der Steuererklärung 2016 auf. Es wurde die Frist gesetzt, die habe ich sogar extra verlängert, da die erste Frist unrealistisch war.

Die Steuererklärung wollte ich noch im Monat Mai machen, unglücklicherweise ist meiner Frau genau in diesem Monat ausgezogen.

So wie ich das verstehe, kann meine Frau sich weigern und die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung abgeben. Dies bedeutet für mich ein Problem, da ich in der III Klasse bin...

Nach meiner Berechnung muss ich dann bis zu 2.800€ an das Finanzamt zurückzahlen. Die gegnerische Seite ist dann auf Gewinnerseite...

Mich interessieren die Fragen, wie kann ich meine Frau dazu bewegen, die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung zu machen? Wenn sie sich weigert, was kann ich tun? VIelleicht klagen?

Wenn der Klageweg schwierig ist, besteht die Möglichkeit diese Schulden gegenüber dem Finanzamt, als Schulden verrechnen zu lassen?

(Ich zahle seit 2 Monaten Unterhalsvorschuss, zusätzlich wollte das Jobcenter, dass ich auch da etwas zahle, da meine Frau jetzt aufstockende Leistungen nach SGB II beantragt hat. Bis jetzt kam keine Berechnung vom JC...)

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  Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Geschrieben von: i-wahn - 12-07-2017, 09:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen,

bin gerade arbeitslos geworden. Da ich schon etwas älter bin, denke ich darüber nach, mir die letzten Jahre bis zur Rente das Arbeiten ganz zu sparen. Finanziell kann ich das hinbekommen, muss mich dann aber schon deutlich einschränken. Das gilt natürlich auch für den Unterhalt. Aktuell Stufe 10 DDT. Nun argumentiert das JA natürlich mit meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit und erwartet 20 Bewerbungen pro Monat. Kann ich denen freundlich ins Gesicht lachen, die Forderung ignorieren und einfach den Mindestunterhalt bezahlen? Titel ist zum Ende des Jahres befristet. Würde dann einfach umstellen. Habe aber wirklich keine Lust 20 Bewerbungen pro Monat zu schreiben.

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  Frage zur Einkommensauskunft
Geschrieben von: Aufstieg - 11-07-2017, 21:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,

ich hatte Herbst 2016 einen Gerichtstermin, wegen durch das JA gezahlten UHV. Ich musste da komplett die Hosen runter lassen (Auskunft zu meinem Einkommen)
Jugendamt hat mich verklagt.

Jetzt soll ich wieder Auskuft erteilen zu meinem Einkommen. Das Jobcenter hat angefragt, weil Junior Geld vom JC bekommt.
Bin ich verpflichtet jetzt schon wieder Einkommensauskunft zu erteilen? (die zwei Jahresfrist ist ja noch nicht vorbei) Oder hat das JC einen eigenen Auskunftsanspruch?

Gruss

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  Titel
Geschrieben von: Pfanne - 11-07-2017, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

bei mir ist es noch nicht so weit, dass ich den KU Titel unterschreiben muss, möchte aber gerne rechtzeitig ein paar Fragen klären:

  1. Der Beispiel-Titel unter TFAQ-Downloads ist sehr knapp gehalten. Würdet ihr außer der Begrenzung auf 2 Jahre noch was anderes miteinbringen?
  2. Was passiert, wenn der Titel alle 2 Jahre verlängert wird, aber Papi irgendwann in einem nicht-EU Land ist, das auf hiesige rechtsbeugende Gesetze pfeift (Thema Pass ist kein Problem)? Wird mir dann ein Titel in meiner Abwesenheit aufgebrummt? Kann ich dann Probleme kriegen, wenn ich Jahre später zu Besuch wieder hierher komme?
Wie immer entschuldige ich mich für die nebulöse Formulierung. Ihr wisst ja, der Feind liest mit.

Danke vorab!

Gruß
Pfanne

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  Antrag gleichwertige Betreuung und gem. Sorge
Geschrieben von: Absurdistan - 10-07-2017, 23:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hi, für Leute die mich nicht kennen. Betreue meine Tochter praktisch schon seit ihrer Gerburt gleichwertig, jedoch nicht offizielll.
Sie ist jetzt 6 und seit 5 Jahren gemäß der 12 Stunden - Regel 11 Tage/Monat bei mir.
Hatter schon mal gem. Sorge beantragt. Das ging schief.
Nun wollte die KM einer Umgangsänderung vor über einem Jahr wegen Vorschule.
Gespräche die vom JA empfohlen wurden bei der EZB wurden ihrerseits beendet, und sie wollte einen Antrag stellen.
Dies hat sie natürich nicht getan. Stattdessen geht eine ganze Menge Umgangszeit flöten weil ich meiner Tochter nicht die Zet mit den anderen Kindern nehmen möchte. Kann ja schlecht sagen das sie in meiner Umgangszeit nicht zur Vorschule darf. Statt das siich die Mutter auf eine Änderung des Umgangs einlässt, geht sie davon aus das ich mich zum Residenzelternteil machen lasse.

Ich habe ein regelrechtes Martyrium hinter mir, da ich versucht habe Konflikte zu verhindern indem ich den Unterhalt durch Aufstockung versucht habe sicherzustellen. Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet. Die Mutter hatte sogar die Vertretungsbefugnis für Widersprüche verweigert um den Unterhalt sicher zu stellen. Dieses mussste ich mir erst beim FamGericht erstreiten.

Jetzt beantrage ich ein paar Stunden mehr Umgang. Das wäre dann genau 50/50 und zusätzlich nochmnal gem. Sorge.

Meine Anwältin ist spezialisiert auf Familenrecht und Sozialrecht. (Für Insider, Skippers Anwältin)
Also nicht ganz doof. Ich bin mir aber bei ihr auch nicht ganz sicher. Es gibt aber nicht viel Auswahl an Anwälte mit der Kompetenz.
Ich bin total überfordert.

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  Will Sie mich Provozieren ???
Geschrieben von: JonDon - 07-07-2017, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Jo Übergabe zu mir ist gewesen. Hab Sie angesprochen, will die zwei X eine Wochen im Jahr mit dir Besprechen.

Erste Woche hat Sie Kalender aufgemacht und vereinbart. Ach ja im August kann Sie nicht das Kind zu übergabe bringen deswegen muss ich 400 Km mehr Fahren.

Die zweite Woche nee nicht hier, nicht jetzt, mit mir wird das nicht geben! Dann bin ich ausgeratstet und hab Ihr gedroht, wenn ich abkratze nehme ich Sie mit.

Was passiert für den fall das ich soweit ausraste und ihr das verdamte Gesicht zermöbele ?

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  Gängige Praxis?
Geschrieben von: Grummel - 07-07-2017, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Geschiedener Patchwork-Vater nach <5 Jahren Ehe.
Biologisch 2 Kinder des Vaters und der Mutter, 2 Kinder der Mutter (insgesamt 4 Kinder).

Habe während des Anstellungsverhältnisses KU für beide Kinder bezahlt. Dann ein paar Monate Pause und darauf neuer Job mit höheren Verdienst. Selbständig bei zuständiger UVG-Stelle gemeldet (hatte KM zwischenzeitlich angeleiert) und um Auskunft der bestehenden Schulden gebeten. (wurde positiv kommentiert, dass ein Vater seine Schulden bezahlen will). Auskunft erhalten, Schuld getilgt, Zahlung gemäß UVG an zuständige Stelle auf Grund höheren Verdienstes erhöht.

Nach <12 Monaten der freie Fall. Job weg. Ehemaliger Arbeitgeber zahlt die letzten 2 Monate Gehalt nicht. ALG I Bezug unter Selbstbehalt. Arbeitsgericht. Vergleich. Zahlung des ausstehenden Lohnes. Neuberechnung ALG I über Selbstbehalt. UVG läuft weiter und niemand meldet sich. Ich bekomme lange Information, wie hoch mittlerweile meine "Vater-Schuld" ist.

Der Versuch, mittels Umschulung mittelfristig weiter zu kommen. Zwischenzeitlich Lohnsteuer abgeben. Es soll sogar etwas erstattet werden. Aber da steht etwas von einem gesonderten Schreiben...

Auszahlung der Erstattung nicht einmal 10%. Mittlerweile RA beauftragt. Alles wird in die Länge gezogen seitens der zuständigen UVG-Stelle. Endlich eine Aufstellung. Die 90% der Steuererstattung müsste demnach 2,5x reichen um bestehende Schuld zu tilgen.

Auf Nachfrage des RA für Antwort, dass der Restbetrag "auf Verwahr" gelagert wurde, für zukünftig entstehende Schulden..! Seitdem kein Kontakt mehr zur zuständigen UVG-Stelle mehr möglich.

Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um 25% auf Grund Abzweigungsantrag unter den Selbstbehalt. Widerspruch durch RA. Als unbegründet zurückgewiesen. Antrag auf Eilverfahren bis Entscheidung durch Sozialgericht.

Zwischenzeitlich erneuter Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um weitere 25% mit gleicher Begründung. Mittlerweile ist der Selbstbehalt gerade mal zu 60% gewährt... Gleiches Spiel durch RA.

Aus Zwang Antrag auf ALG ll. Oh, wie schön, die Nebenkostenerstattung des letzten Jahres wird angerechnet...


Es kann eigentlich alles gar nicht wahr sein. Bin kurz davor, meine Koffer zu packen. Aber ich kann und will meine Kinder nicht im Stich lassen...
Und ich vermute, es gibt noch viel schlimmere Fälle. Und dabei bin ich nach 1> Jahr seit der Scheidung schon ziemlich ausgelaugt... Es ist anstrengend.

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

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  Folgen strikter Auskunftsverweigerung?
Geschrieben von: Maestro - 04-07-2017, 17:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo erstmal...

was geschieht eigentlich, wenn man bzgl. Wohnungsinteriör, Rentenauskunft und Vermögensaufstellung keinerlei Kooperation zeigt?
Sprich die Exe fordert per Anwalt an, aber man liefert nix, selbst vor Gericht verweigert man jede Aussage und wird nie in irgendeiner Form tätig.

Wird geschätzt wie beim Finanzamt? Und wenn ja, nach welchen Regeln/Maßstäben? Willkür?

Nur so 'ne Idee, die aus dem Zorn heraus aufgrund erneuter anwaltlicher Scheidungskostentreiberei auflief.

Grüße Undecided

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  Rückzug
Geschrieben von: Pfanne - 29-06-2017, 15:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (70)

Ich bräuchte bitte euren Rat.

Kurze Zusammenfassung: Ich hatte eine lose, kaputte Beziehung zu einer Dame, die seit Jahren in Behandlung beim Seelenklempner war. Trotz zahlreicher Warnungen anderer, habe ich mich zu ihr begeben. Hervorgekommen ist ein kleiner Bub. KM ist vor einigen Monaten mit Sohn (Säugling, ist laut Test von mir) weggezogen, enthält mir seit Monaten unser Kind vor und blockt jeglichen Kontaktversuch ab. Sie hat auch schon Andeutungen gemacht, meinen Sohn gegen mich instruieren. Rechtlich bin ich nicht der Vater, weil sie sich querstellt. Kohle (BU) wollte sie anfangs trotzdem sehen (kriegt sie so natürlich nicht). Aktuell läuft daher gegen sie eine Klage wegen Vaterschaft. Diese Klage zieht sich nun seit Monaten.

Der Plan war initial gemeinsames Sorgerecht und einen regelmäßigen Umgang (besser: Wechselmodell) zu beantragen. Anfangs war ich noch vergleichsweise motiviert und wollte "mein Bestes" geben, meinem Sohn zuliebe. Mittlerweile geht mir aber die Puste aus. Jetzt wo ich selbst merke, dass das angebliche Kindeswohl den Gerichten und JAs gleichgültig ist, denke ich mir: Ich will nicht mehr. Ich wäre bereit, gegen eine sture KM zu "kämpfen", aber nicht gegen einen Apparat aus Justiz und JA. Es ist einfach zermürbend. In meinem Job läufts (noch) gut, aber dieser ganze Stress zieht mich runter. Ich hab ständig so ein beklemmendes Gefühl in der Brust und eine innere Stimme, die mir sagt: du darfst nicht glücklich sein, denn du hast Scheiße gebaut. 

Welche Bindung hab ich zu meinem Sohn? Ganz ehrlich, fast keine mehr. Ich habe ihn leider nur wenige Tage sehen können. Übrig geblieben sind Fotos und vage Erinnerungen. Gefühle? Leider eher wenig. Ich empfinde mich dafür auch als schlechten Vater. 

Ich überlege daher, die Klage wegen Vaterschaft einzustellen und mich zurückzuziehen. Beeinflusst haben mich andere Väter hier im Forum, die z.B. schreiben, dass sie früher hätten "aufgeben" sollen, trotz gemeinsamen Sorgerecht keinen Einfluss haben, trotz Umgangsrecht keinen Umgang haben können etc. 

Bin mir dessen bewusst, dass sie jederzeit den Spieß umdrehen kann, aber dann ist dem eben so. Aber von mir aus weiterforcieren will ich nicht. Mir ist auch bewusst, dass die Chancen auf einen regelmäßigen Umgang dadurch bei 0 bleiben. Einzige Hoffnung: Mein Sohn möchte von sich aus eines Tages seinen Vater kennenlernen. 

Wie beurteilt ihr die Lage? Gebe ich zu schnell auf? Verhalte ich mich wie ein Weichei? Oder treffe ich eine Entscheidung, die mich vor weiterem Chaos möglicherweise beschützt? Ich bitte um ehrliche, offene Kritik.

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