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Ist § 1671 BGB verfassungswidrig?
#1
Ich bin der Meinung, dass der Paragraph 1671 BGB nicht mehr zeitgemäß sogar verfassungswidrig ist und ersatzlos gestrichen werden sollte. Wie könnte dies schnell bewerkstelligt werden? Muss ich dazu ein Problem haben, was auf § 1671 BGB zurückzuführen ist und bis zum Verfassungsgericht gehen oder gibt es andere Wege? Vielen Dank für jeden Hinweis.
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#2
Du musst unter Anwendung von §1671 BGB Antragssteller oder Antragsgegner sein. Dann musst du gegen einen dir nicht genehmen Beschluss in die Revision gehen, die Instanzen hochgehen. Dabei gibt es natürlich eine Vielzahl von Hürden.

Was dir offenbar vorschwebt, geht nicht: Eine Grundgesetzverletzung des §1671 BGB festellen lassen, ohne selbst davon betroffen zu sein.
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#3
Dann beantrage ich das ABR, was man mir gerade entzogen hat, in einem neuen Verfahren und beziehe mich auf 1671 mit der Hoffnung, dass ich es nicht bekomme?
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#4
Nein, du musst das Verfahren des ABR-Entzugs die Instanzen hochtreiben statt ein Neues zu beginnen. Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass dir gar nicht klar ist, was für ein Projekt eine Verfassungsbeschwerde eigentlich ist. Wir können jetzt in einem extrem langen Thread alle Punkte Stück für Stück in einem Frage-Antwortspiel abklappern, denn es sind extrem viele Punkte. Wenn du so etwas betreiben willst, musst du aber selbst in der Lage sein, dich darin äusserst fachkundig zu machen, geeignete Anwälte zu finden, die Ressourcen dafür zu bekommen.

Schon nach https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde wären deine ersten Fragen beantwortet gewesen. Lies es, lerne die Terminologie, verstehen welche Wege gegangen werden können und wie sie beschaffen sind, lies die Quellen des Artikel, schrecke nicht vor vertiefender Literatur zurück.
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#5
(27-03-2017, 15:53)p__ schrieb: Nein, du musst das Verfahren des ABR-Entzugs die Instanzen hochtreiben statt ein Neues zu beginnen.

Das geht bei Atlantis nun nicht mehr. Das ABR ist ihm ja schon im Januar entzogen worden.

Von daher muss er schon ein neues Verfahren anleiern.
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#6
Der Paragraph regelt diverses, welcher Aspekt soll warum verfassungswidrig sein?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
(27-03-2017, 16:07)Theo schrieb: Von daher muss er schon ein neues Verfahren anleiern.

Wie denn? Es müsste ein Verfahren sein, in dem §1671 BGB zum Einsatz kommt. Abs. 2, 3, 4, treffen sowieso nicht zu und Abs. 1 regelt nur die Aufhebung der Ganzen oder von Teilen der gemeinsamen Sorge. Es ist ein Paragraf der Destruktion. Was soll er beantragen? Die Destruktion ist bereits passiert. Gemeinsames ABR gibts nicht mehr. Für die Herstellung gemeinsamer Sorge, hier gemeinsames ABR ist der Paragraf nicht zuständig.
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#8
Nicht nur dieser Paragraph ist verfassungswidrig. Auch andere. Die ganze DDT ist verfassungswidrig. Auch Urteile dies sich darauf berufen, im Grunde alle rechtswidrig. Tja nur was dagegen machen?
Neulich sehr aktuell im Internet einen interessante Passage dazu gelesen. Das GG ist an sich gar nicht schlecht, jedoch das was die Juristen daraus machen, das ist mehr wie schlecht. Sie schreiben in jedem Urteil ihr eigenes Gesetz...
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