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JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - Druckversion

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JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - Freebird - 19-11-2016

Ein Bekannter von mir hat mir neulich Folgendes geschildert.
Er war ALG II gemeldet in einem anderen Ort als seine EX mit dem Kind.
Zuvor hatte er nur Briefe von dem Jugendamt bekommen und denen mitgeteilt das er keine Arbeit hat und somit war erst mal gut, er sollte nur regelmäßig Bewerbungsnachweise denen zu kommen lassen.

Die Mutter war die ganze Zeit ALG II und sie hatte Unterhaltsvorschuss beantragt und dies läuft erst nach 6 Jahren aus.
Aber die sind noch nicht vorüber. Aber nun bekam er einen Brief von dem JobCenter der EX und sollte Kontoauszüge von 1 Jahr vorlegen.

Über welchen Zeitraum muss er überhaupt Kontoauszüge vorlegen?
Und was ist mit dem Jugendamt, hat das nun nichts mehr mit der Sache zu tun?

Nun ist er per Post nicht mehr erreichbar, weil er seine Wohnung verloren hatte und bei Freunden unangemeldet lebt.

Wie sind eure Erfahrungen was nun passieren wird?


RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - p__ - 19-11-2016

Natürlich hat das Jugendamt damit zu tun. Den Unterhaltsvorschuss verschenken die nicht, sondern tun alles um ihn beim Unterhaltspflichtigen wieder ein zukassieren. Und natürlich geben die bei einer fehlenden Adresse nicht einfach auf. Aufenthaltsermittlung. Der Vater wird nicht ewig als U-Boot leben können.


RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - Freebird - 19-11-2016

Also wird das JobCenter die weiteren Jahre den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mit bekommen. Und später wird das Jugendamt den Vorschuss von mir zurück haben wollen?
Oder muss ich das dann dem JobCenter zurück zahlen den Vorschuss? Ich spreche nur von dem Unterhaltsvorschuss nicht dem ALG II Anteil.


RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - p__ - 19-11-2016

Unterhaltsvorschuss ist Vorschuss und kein Geschenk. Was das Jugendamt an das Kind auszahlt, will das Jugendamt wieder vom Pflichtigen. Auch nach Jahren. Wenn das Jugendamt daran gehindert war (z.B. weil der Pflichtige unauffindbar war) das Geld bei ihm einzutreiben, verjährt das erst nach 30 Jahren.

Das sind absolute Grundkenntnisse. Informationen darüber gibts es massenhaft, schon das Suchwort "Unterhaltsvorschuss" bringt die ans Licht. Ohne jede Ahnung davon hektische Ausweichaktionen zu starten ist fahrlässig und wird schiefgehen. Damit verrennt man sich in Sackgassen und verliert Handlungsspielraum. Irgendwann wird man gefunden. Entweder das Land wirklich verlassen und wirklich weg bleiben oder sich an den bestehenden Randparametern ausrichten.

Wer vorher schon im Inland nichts auf die Reihe bekam, mit Mindesteinkommen und häufigem Jobwechsel herumkraucht, der kann sich den ganzen Krempel komplett sparen. Im Ausland wird er ebenso versagen und im Inland wird er so oder so das weitere Leben zwischen Aufstocker und pfändungsfreiem Rest pendeln. Es gibt da nichts zu gewinnen und als U-Boot besser zu leben hat auf Dauer noch nie funktioniert. Sowas läuft in Ländern mit geringen Lebenshaltungskosten, aber nicht im teuren und engen Überwachungsdeutschland, wo jeder kleine Job sofort an die Rentenversicherung gemeldet wird und von da aus an das Bundesamt für Finanzen sowie das Jugendamt.


RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - Freebird - 20-11-2016

Also den Vorschuss zahle ich dann beim Jugendamt zurück aber nicht JobCenter.

Ich habe noch ein deutsches Konto mit vielleicht 80€ drauf und das Konto hat kein Pfändungsschutz.
Wird das, sofort weg gepfändet, so bald die einen Titel haben?

Den ersten Brief hab vom JobCenter habe ich mit einem Widerspruch beantwortet und der zweite kam ca eine Woche später und wurde dann unbekannt verzogen zurück geschickt. Nun würde mich interessieren, wie lange es dauert bis die anfangen zu Pfänden, werden die ein Eilverfahren anstreben?


RE: JobCenter schreiben bezüglich Kindesunterhalt - IPAD3000 - 24-11-2016

Den Pfändungsschutz kannst du auch noch einrichten, wenn die an dein Konto gehen sollten. Wirkt sich dann soweit ich weiß innerhalb gewisser Fristen noch auf die Pfändung aus, so dass diese letztendlich bei 80 Euro Guthaben keinesfalls erfolgreich sein kann.

Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt, das Jobcenter kann da kein Geld von dir verlangen, soweit mir bekannt.