Trennungsfaq-Forum
Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? (/showthread.php?tid=11224)



Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - Freebird - 18-11-2016

Hallo,

wenn man kein Unterhalt zahlt (minderjähriges Kind) und kein Einkommen hat, aber etwas Bares gespart hat, gibt es einen Freibetrag der nicht für den Unterhalt genutzt werden muss?


RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - p__ - 18-11-2016

Ja. Null :-)


RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - Freebird - 18-11-2016

Oh das ist viel. Mit soviel Geld kann ich denke 2 Jahre überleben.

Also klauen die einem das letzte Geld und wenn der Vater verhungert ist den egal.
Ich nenne so etwas Mord. Wäre ja nett vom Staat einem wenigstens mal einen 1000er zu gewähren.

Dann schmeiß ich ab und an, wenn ich paar EUs zusammen bekomme auf das Konnte meiner Frau. Da können die nichts Pfänden, aber auch nur kleine Beträge nicht das die alles ausgibt.


RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - p__ - 18-11-2016

Nein, wenn aus laufendem Einkommen kein Unterhalt bezahlt werden kann, muss der gesamte Stamm des Vermögens verwendet werden.


RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - Bitas - 18-11-2016

Ab unters Kopfkissen mit der Kohle, was hat das auf einer Bank zu suchen?