| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.821
» Neuestes Mitglied: Dima247
» Foren-Themen: 8.385
» Foren-Beiträge: 154.658
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Blan
Vor 6 Stunden
» Antworten: 417
» Ansichten: 77.603
|
Antrag auf Sorgerechtsent...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 12:51
» Antworten: 26
» Ansichten: 790
|
Väternetzwerk - Wahrnehmu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 00:50
» Antworten: 5
» Ansichten: 510
|
Subjektiver Wohnwert
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
13-07-2026, 18:51
» Antworten: 11
» Ansichten: 705
|
50/50 oder 60/40 als Komp...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-07-2026, 12:13
» Antworten: 43
» Ansichten: 2.618
|
Unterhaltspflicht bei FSJ
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: wildfloh
11-07-2026, 21:44
» Antworten: 10
» Ansichten: 772
|
THE GUARDIAN: Spermageddo...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
11-07-2026, 18:37
» Antworten: 0
» Ansichten: 202
|
Warnung vor der Ex
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: Nintendo
11-07-2026, 14:59
» Antworten: 5
» Ansichten: 430
|
Unterhalt ab 18 - Mehrbed...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
10-07-2026, 22:07
» Antworten: 6
» Ansichten: 629
|
DIE WELT: Bei den meisten...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
10-07-2026, 06:02
» Antworten: 1
» Ansichten: 260
|
|
|
| Ortsansässigkeit des Anwalts und Vorgehen |
|
Geschrieben von: egal-ist-88 - 25-06-2026, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo allerseits,
gut 15 Jahre nach Geburt werde ich nun tatsächlich (man möchte sagen "doch noch") auf Unterhalt verklagt.
Es geht um rückständigen Unterhalt ab April 2024 sowie laufenden Unterhalt. Dabei wird der Mindestunterhalt nach § 7 UhVorschG auf das Land übertragen und per Rückübertragungsvertrag zurück auf das Kind. Dieser Rückübertragungsvertrag wurde mir allerdings erst als Anhang an die Klageschrift bekannt (obwohl er seit fast 10 Jahren besteht...), da weder die Beistandschaft noch die Unterhaltsvorschusskasse mich jemals darüber informiert haben.
Für den Zeitraum April 2024 bis einschließlich Dezember 2024 war ich grundsätzlich Unterhaltspflichtig (Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Verdienst), sehe aber eine lala-Chance wegen Verwirkung. Das Zeitmoment >1 Jahr ist erfüllt. Ein Umstandsmoment könnte erfüllt sein:
Ich habe in der Vergangenheit mehrere Jahre ALG 2 bezogen, entsprechende Bescheide waren immer vom 01.03. bis zum 28/29.02. des Folgejahres gültig. Entsprechend ist die Beistandschaft irgendwann der Gewohnheit "verfallen" bereits Ende Februar schon Nachweise anzufordern, ausdrücklich dann immer ab dem 01.03. des jeweiligen Jahres. So auch im Ende Februar 2024. Den entsprechenden Bescheid habe ich verschickt, kurz darauf habe ich eine neue Stelle angefangen, worüber ich natürlich nicht proaktiv informiert habe. Entsprechend kam Ende Februar 2025 wieder die Aufforderung von Nachweis ab 01.03.2025. Ich habe also meine Lohnabrechnung für den März 2025 übersendet, worauf hin die Beistandschaft natürlich sofort Arbeitsvertrag, Einstellungsdatum und alle Einkommensnachweise seitdem haben wollte. Ich habe geantwortet, dass ich meiner Auskunftspflicht gemäß § 1605 mit Übersendung meiner Gehaltsabrechnung für März 2025 entsprechend der gestellten Anfrage nachgekommen sei und dass, solange sie nicht glaubhaft macht, dass ich später wesentlich höhere Einkünfte erwirtschafte, die nächste Anfrage erst in 2 Jahren gemäß § 1605 Abs. 2 beantworte. Daraufhin hat sich dich die Daten natürlich direkt über meinen Arbeitgeber geholt und mich im August erstmalig zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert. Daraufhin habe ich geantwortet, dass gar kein Anspruch besteht, weil der auf das Land übergegangen ist. Sie forderte erneut zur Zahlung auf ohne darauf einzugehen, worauf ich nicht mehr geantwortet habe.
Ein Umstandsmoment liegt also dadurch vor, dass ich, durch die Aufforderung Ende Februar 2025 ausdrücklich Einkommen ab 01.03.2025 nachzuweisen, nicht mehr davon ausgehen konnte, dass noch Unterhalt für die vorherliegenden Zeiträume geltend gemacht werden. Es liegt weiterhin dadurch vor, dass ich grundsätzlich nicht davon ausgehend konnte, dass Unterhalt noch durch das Kind geltend gemacht wird (sondern wenn durch das Land), da mir nur der Übergangs nach § 7 UhVorschG bekannt gemacht wurde, nicht aber die vertragliche Rückübertragung.
Für den Zeitraum ab Januar 2025 bis laufend bin ich nicht unterhaltspflichtig, weil ich nur noch in Teilzeit arbeite und mein bereinigtes Einkommen (knapp) unter dem angemessen Selbstbehalt liegt, der auch anzuwenden ist, weil andere Unterhaltspflichtige Verwandte im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB vorhanden sind (pensionierte, alleinstehende Großmutter des Kindes bezieht ~3300 netto im Monat). Trotzdem wird Unterhalt unter Berechnung des notwendigen Selbstbehalts verlangt, mit dem Verweis auf die Leitlinien des zuständigen OLG. Der BGH Beschluss 2021 - XII ZB 123/21 scheint an denen wohl vorbei gegangen zu sein. Entsprechend sehe ich für diese Forderung gute Chancen, spätestens vor dem OLG.
Nun sind mein Wohnort und der Gerichtsstand des Amtsgerichts gut 300km Wegstrecke entfernt. Zwischen meinem Wohnort und dem zuständigen OLG liegen 250km Wegstrecke und zwischen dem Amtsgericht und dem OLG circa 125km.
Auch wenn ich eine Kostenauflage für unwahrscheinlich halte, weil nach § 410 BGB keine Zahlungspflicht gegenüber dem Kind bestand (da mir der Rückübertragunsvertrag nicht bekannt gemacht wurde), weiß man vor Gericht ja nie...
Ist es, um mein Kostenrisiko möglichst gering zu halten, sinnvoll einen Anwalt am Gerichtsstand zu mandatieren um sich die ~600km an Fahrtkosten pro Verhandlungstag "zu sparen"?
Oder ist es evtl. sogar noch sinnvoller bzw. überhaupt möglich die erste Instanz ohne Anwalt zu bestreiten (was natürlich zur Niederlage führt, aufgrund von Anwaltspflicht) und dann alles auf die Karte "OLG" zu setzen mit einem Anwalt am Ort des OLG?
|
|
|
| Kann mir bitte jemand eine Rat oder ein paar Tipps geben. Bin total am Ende |
|
Geschrieben von: Andreas83 - 21-06-2026, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
|
 |
Hallo Leute,
ich bin komplett am Ende und weiß nicht wie ich weitermachen soll.
Es fällt mir auch nicht leicht darüber zu reden, ich weiß aber sonst nicht wo ich mir Hilfe holen kann und für einen Anwalt habe ich kein Geld.
Kurz zu mir: ich bin 43 Jahre alt, habe 3 Kinder, 3, 5 und 15 Jahre, die ich über alles liebe.
Meine Exfrau und ich haben uns mitten 2024 getrennt.
Ich habe 8 Jahre gedient, war dann längere Zeit Selbstständig und habe dann irgendwann einen Burnout bekommen.
Die folge davon, Privatinsolvenz und mehrere Jahre Bürgergeldbezug.
Den Burnout hatte ich mir nie attestieren lassen, hatte aber nach der Trennung und einem Nervenzusammenbruch 2024, mehrere Wochen Aufenthalt in einer Psychiatrischen Klinik.
Mir war schon klar, dass ich nach der Trennung mit wenig Geld auskommen muss.
Da ich nicht viel zum leben brauche und keinen Urlaub machen muss, habe ich mit einer Volzeitstelle und einem Selbstbehalt von 1450€ gerechnet.
Seit ca. einem Jahr bin ich in einem Vollzeitverhältniss und bekomme ca. 1800€ Netto
Da meine Exfrau Bürgergeld bekommt, hatte sie von Anfang Unterhaltsvorschuss beantragt.
Jetzt hab ich Post von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen und soll für die Jüngsten 2 Kinder 454€ bezahlen. Mir bleiben dann nur noch 1346€ übrig.
Also 104 € unter dem Selbstbehalt und natürlich eine ordentliche Nachzahlung.
Ein bisschen Geld habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich wusste dass das auf mich zukommt.
Bei dem Telefonat mit der guten Dame von der Kasse hat sie mir gesagt, dass ich bei 2 Monaten nicht ganz auf die 160 stunden gekommen bin und sie mir das jetzt so berechnet haben und ich das jetzt zahlen muss. Wenn mir das nicht ausreicht, soll ich mir noch einen Nebenjob suchen. ich wäre sowieso verpflichtet bis 190 Stunden zu arbeiten.
Als ich ihr gesagt habe, dass ich mit meiner Vorgeschichte froh bin überhaupt einen Vollzeitjob zu schaffen, sagte sie, sie könne da nichts machen.
Ach ja, und nach der Nachfrage, warum sie nur für 2 Kinder berechnet haben, sagte sie mir, der Älteste läuft über das Jobcenter von meiner Exfrau und da werde ich auch noch Post bekommen.
Bis zu meiner Arbeit sind es auch 30 km. Wenn ich die Spritkosten abziehe, dann hab ich bestimmt noch weniger als ein Bürgergeldempfänger.
Ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich habe auch der GEZ geschrieben und versucht meinen Fall zu schildern damit ich keine Gebühren zahlen muss. Interessiert sie auch nicht.
Alle warten wahrscheinlich ab, biss man nicht mehr kann und von der Brücke springt.
Wenn jemand irgendwelche Tipps hat, falls man irgendwelche Hilfen beantragen kann, oder sein Leben trotz Scheidung und unterhalt für 3 Kinder lebenswert machen kann, ich währe für alles dankbar.
Falls das hilft, ich habe mit meiner Exfrau mittlerweile wieder ein relativ gutes Verhältnis, damit die Kinder nicht drunter leiden.
Grüße
Andreas
|
|
|
| Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? |
|
Geschrieben von: michael_fra - 17-06-2026, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
|
 |
Hallo zusammen,
folgende Situation. Wir haben in der Ehe eine Eigentumswohnung zusammen gekauft, Kosten 600K.
Im Grundbuch stehen wir beide zu 50/50. Die Wohnung haben wir jetzt 3 Jahre.
An EK habe ich 180.000 aufgebracht, sie nur 50.000.
Wie viel von dem jeweiligen EK erst in der Ehe erwirtschaftet wurde oder schon vor der Ehe bestand, ist jetzt natürlich schwer nachzuvollziehen.
Der Rest der Kosten ist natürlich finanziert und die Restschuld ist aktuell auch noch relativ hoch, da hohe Zinsen & kleine Tilgung.
Wenn sie jetzt auszieht und sagt, zahl mich aus - wie wird das berechnet?
Muss ich ihr einfach Ihren Eigenkapital Anteil zurückzahlen + eine kleine Wertsteigerung?
Oder ist die Rechnung da eine ganz andere?
Kennt sich da jemand aus?
|
|
|
| Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt? |
|
Geschrieben von: CherryMenthol - 16-06-2026, 21:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
|
 |
Hallo mal wieder!
Erstmal vielen Dank für die Hilfe, die mir bisher zu Teil wurde.
Um ehrlich zu sein hat sich einiges positiver gewendet als hier im Forum prognostiziert, aber dazu mehr (habe noch paar Verfahren vor mir) in der Zukunft.
Ich hoffe dann die Hilfe zurück zu geben.
Zum konkreten Fall:
Habe zum Jahreswechsel 2025/2026 den Mindestunterhalt, Stufe 1, nach Düsseldorfer Tabelle beurkundet im Jugendamt.
Den Mindestunterhalt zahle ich auch bereits seit August 25 durchgängig & pünktlich (alle Überweisungsträger vorhanden)
Jetzt kam vor kurzem ein Schreiben vom Jugendamt in dem mir mitgeteilt wurde, das UVG in Anspruch genommen wird, da ich laut Angaben der KM meiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht in voller Höhe nachkomme und es wird verwiesen auf die obige Urkunde (Stufe 1, 100%)
Ich werde aufgefordert die bereits festgesetzten Beiträge (ich schätze Stufe 1, 100%?) rückwirkend ab dem 01.06 zu bezahlen.
blabla, noch viel Beamtendeutsch + am Ende noch die Aufforderung / Bitte, wenn ich der Unterhaltszahlung nicht nach kommen kann, viele Formulare auszufüllen & meine Verdienstbescheinigungen mitzuliefern (kenne das Kapitel bei Trennungsfaq dazu mit Datensparsamkeit usw.)
Jetzt die Frage:
Durchgängig beweisbar erfolgte die Zahlung des Unterhalts, meines Rechtsverständnis nach bezieht die KM hier fälschlicherweise UVG (außerdem mit voller Absicht, aber das ist meine Meinung). Reicht es aus hier einen Nachweis des durchgängigen Zahlungsverlaufs dem Jugendamt zu kommen zu lassen?
Außerdem:
Wie hoch stehen die Chancen irgendwas strafrechtliches in die Wege zu leiten?
(Der Betrogene wäre der Staat hier und Frauen genießen Schutz, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, insbesondere in Zeiten klammer Kassen)
|
|
|
| Wie sagen wir es den Kinder (3 und 6) am besten? |
|
Geschrieben von: michael_fra - 15-06-2026, 11:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo zusammen,
die Hintergründe meiner Geschichte hatte ich hier bereits beschreiben.
Jetzt geht es darum, wie sagen wir es den Kindern am besten? Unsere Kinder sind 3 und 6.
Meine Frau, von der die ganze Sache ja ausgeht, will einfach sagen:
Mama und Papa haben sich nicht mehr lieb... wir sind nicht mehr zusammen. Das hat nichts mit Euch zu tun. Ich liebe Euch immer, und Papa liebt Euch auch immer. Und ihr werdet uns beide weiter sehen können."
Das finde ich tatsächlich so nicht richtig, denn ich will meine Kinder nicht anlügen.
Was nicht heißt, dass ich den Kindern alles sagen muss oder werde! Das da ein anderer Mann im Spiel ist wäre "too much information" für die Kinder. Aber ich will auch nicht sagen, dass wir uns nicht mehr lieb haben, denn das stimmt einfach nicht. Ich liebe meine Frau ja noch und das können die Kinder ruhig wissen.
Ich hatte eine Formulierung gefunden, die ich ganz treffend fand, ohne das zu viel preisgegeben wird:
„Ich habe entschieden, dass ich nicht mehr mit Papa zusammen leben will. Das war meine Entscheidung. Es hat nichts mit Euch zu tun. Ich liebe Euch immer, und Papa liebt Euch auch immer. Und ihr werdet uns beide weiter sehen können."
Wenn Kind fragt warum?
Es hat nichts mit Euch zu tun – das ist eine Erwachsenensache. Ihr seid nicht schuld daran.
Das will meine Frau natürlich nicht, das sie vor den Kindern dann da steht: "Mama hat das kaputt gemacht"
Aber so ist es halt leider und eine 6 jährige ist ja auch nicht blöd, vor allem wenn meine Frau schon plant, mit dem neuen Partner zusammenzuziehen. Spätestens dann würden die Kinder ja völlig überrumpelt. Warum also dann nicht gleich annähernd die Wahrheit sagen?
Ich hatte mal bei mehreren Beratungsstellen einen Termin angefragt... den gibts ab Oktober!! WTF!!
Seid ihr in einer ähnlichen Situation gewesen? Wenn ja, wie habt ihr das gelöst?
|
|
|
| Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf |
|
Geschrieben von: Nappo - 14-06-2026, 22:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo Gemeinde. Ein Vater übermittelt mir ein Schreiben des Advokaten, bezüglich Unterhaltsberechnung ab 18 (privilegiert). damit komme ich zurecht ,-)
Eine Sache ist mir neu: Das Kind (18) besucht eine Schule (Ausbildung zu einem Beruf) und bekommt kein Gehalt. Schülerbafög nicht beantragt. Ob sie es bekommt, ist die Frage, da der Vater gut verdient - aber trotzdem muss sie das ja beantragen.
Aber darüber hinaus verlangt der Anwalt - und das ist mein eigentlicher Punkt - dass der Vater sich am Kaufpreis eines Gebrauchtwagens zur Hälfte beteiligt, da sie diesen Wagen braucht, um in diese Schule überhaupt kommen zu können.
Während die Mutter sich als wohl eher nicht leistungsfähig heraus stellen wird (Unterlagen liegen noch nicht vor, aber sie ist in Verbraucherinsolvenz) , ist der Vater leistungsfähig. Abgesehen von dem Verlangen, neben dem Unterhalt zuzüglich die hälftigen Fahrtkosten zu zahlen (so verlangt es der Anwalt), steht für mich die spezielle Frage im Raum, ob er die Hälfte des Betrages des Fahrzeugpreises zahlen muss und ob das wirklich Mehrbedarf darstellt. Jemand so was schon gehört?
Als Käufer des Fahrzeuges befindet sich die Mutter im Kaufvertrag
|
|
|
| Anwalt und weiteres Vorgehen |
|
Geschrieben von: MadMan - 13-06-2026, 23:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
|
 |
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich lese hier schon länger mit und jetzt hat es mich leider auch erwischt. Ich bin wirklich froh, dass es dieses Forum gibt.
Ich möchte erstmal nicht zu weit ausholen und versuche, mich kurz zu halten.
Ich habe schon seit längerer Zeit das Gefühl, dass meine Frau die Trennung vorbereitet. Seit ungefähr 1,5 Jahren verschweigt sie mir immer wieder Schul- und Arzttermine meiner Kinder. Als Begründung sagt sie meistens, sie hätte es vergessen.
Jetzt wird die Situation konkreter. Meine Frau hat mir gesagt, dass sie sich trennen möchte. Die Gründe, die sie nennt, kann ich im Moment nicht wirklich nachvollziehen. Vielleicht schreibe ich später noch etwas mehr dazu.
Kurz zu meiner Situation: - Ich bin seit 13 Jahren verheiratet
- Ich habe 2 Söhne, 10 und 8 Jahre alt
- Ich arbeite Vollzeit
- Meine Frau arbeitet Teilzeit, ca. 75–80 %
- Wir haben ein finanziertes Haus
- Das Verhältnis ist im Moment schwierig und angespannt
- Bei der Betreuung der Kinder stellt sich meine Frau vor, dass ich die Kinder nur alle 14 Tage am Wochenende sehe
- Ich wünsche mir eher eine 50/50-Betreuung bzw. ein Wechselmodell
Ich brauche jetzt dringend einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin. Es geht mir vor allem um die Kinderbetreuung (ggfl. Durchsetzung Wechselmodel gegen Ex Willen), Scheidung und Haus, wie ich jetzt richtig vorgehe.
Kennt jemand einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin im Raum Schwerte/Dortmund?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
MadMan
|
|
|
| 50/50 oder 60/40 als Kompromiss |
|
Geschrieben von: michael_fra - 13-06-2026, 00:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
|
 |
Hallo zusammen,
ich bin froh dass ich dieses Forum gefunden habe und schildere mal meinen konkreten Fall, in der Hoffnung, einige Tipps von Euch zu bekommen.
Ich bin 14 Jahre mit meiner Frau zusammen, 8 Jahre davon verheiratet. Wir haben 2 kleinen Kinder 3 und 6 Jahre alt. Vor 2 Wochen hat sich meine Frau völlig überraschend für alle (und auch für mich) von 0 auf 100 von mir getrennt und mir auch gesagt, dass sie sich betrogen und bereits neu verliebt hat. Das ist erstmal Fakt, auch wenn das bei einer Trennung nachher keine Relevanz hat.
Wir wohnen in einer großen Eigentumswohnung (Grundbuch 50/50) und können da gewährleisten, dass wir räumlich getrennt voneinander schlafen können.
Jetzt ist meine Frau tatsächlich davon ausgegangen, dass ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe und zudem ein Wochenendpapa alle 2 Wochen werde. Da hab ich erstmal kalr nein zu gesagt. Das ist auch meine Wohnung, und ich möchte hier auch nicht raus. Und nein, ich möchte kein Wochenendpapa sein, ich wünsche mir ein 50/50 Wechselmodell. Das hat sie erstmal schockiert, so viel würde sie die Kinder nicht "abgeben".
Es sei dazu gesagt, dass wir beide Vollzeit arbeiten (sie will keine Teilzeit-Mutti sein) und sie sich immer beschwert hat, dass sie ihre Arbeitsstunden nicht schafft und deswegen teilweise Nachts arbeitet. Wir hätten das auch mit 2 Vollzeitjobs hinbekommen müssen, ich hätte einfach noch mehr übernehmen sollen. Man muss dazu sagen, dass die Aufteilung vielleicht bei 60/40 lag, so genau lässt sich das nicht beziffern. Morgen, Abends haben wir immer alles gemeinsam gemacht, auch abholen oder bringen in die KiTa war gerecht aufgeteilt. Sie hat dann vielleicht mehr Aktivitäten gemacht und ich mich mehr um Haushalt und um sonstige Familiensachen gekümmert.
Deswegen sagt sie jetzt, sie hat vorher die Kinder mehr betreut, deswegen will sie sie auch jetzt mehr haben. Das stimmt nur für eine gewisse Zeit (auch als sie in Teilzeit war) mittlerweile ist das komplett 50/50 ausgeglichen. Wir führen sogar eine gemeinsame Liste darüber.
Wie stehen denn meine Chancen auf ein echtes 50/50 Modell, wenn es wirklich vor Gericht geht?
- manche sagen, es wird auch auf die Vergangenheit geschaut, andere sagen, es geht ja eher darum, ob in Zukunft die Betreuung gewährleistet werden kann.
Was ich gefunden habe:
Deine Erfolgsaussichten sind hoch, wenn: - Du beide noch kooperationsfähig sind (das aktuelle 50/50 zeigt das!)
- Räumlich nicht zu weit auseinander wohnen (max. 30–40 Minuten)
- Die Kinder beide Eltern stabil binden (du hast bereits 50/50 Betreuung)
- Du konfliktfrei Übergaben gestaltet und sachlich bleibst
Das alles erfülle ich. Wie seht ihr das?
Da wir beide ja auch nicht aus der Wohnung raus wollen (ist auch super schwer hier gleichwertigen Ersatz zu finden) hatte ich mir schon überlegt, ihr den Vorschlag zu machen: OK, Du bekommst 60/40, dafür ziehst Du aber aus der Wohnung aus. Das würde aber bedeuten, trotzt 40%, dass ich auf einmal fast alle Kosten (Unterhalt etc) voll zahlen müsste. Das ist ja völlig ungerecht. Das kann man wohl rechtlich nicht ausschließen, aber man kann wohl eine Vereinbarung treffen, dass meine Frau die Ansprüche nicht geltend machen wird.
Wie seht ihr das? Habt ihr da Tipps oder noch ganz andere Lösungsvorschläge?
Viele Grüße
M
|
|
|
|