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  Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
Geschrieben von: Joset1989 - 29-12-2025, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (97)

Hallo,

Mein erster Post und hâtte mir durchaus ein schöneres Thema gewünscht...

Ich führte seit 6 Jahren eine binationale Beziehung. Seit 3 Jahren verheiratet. Hochzeit im Ausland. Familie zieht aus Ausland nach Deutschland. Patchworkfamilie mit 1 eigenem Kind und einen Stiefkind. Im letzten jahr kam noch ein eigenes Kind hinzu.

Während der Fernbeziehung alles wunderbar und Probleme begannen sofort nach Zuzug. Probleme insbesondere durch Stiefkind/Teenager, 13 Jahre alt., was Konsequenzen für eigene Familie hatte. Hätte ich mir nie im Leben vorstellen können, aber die Frau hatte mir ja immer gesagt, dass das eigene Kind ihr wichtiger als der Partner wäre, da eigenes Blut. Frau hat oft genug gesagt, dass ohne Teenager wären wir eine perfekte, glückliche Familie.


Frau zeigte mich aus dem Nichts an und fordert Trennung. Schwerer Vorwurf gegen mich ohne jegliche Beweise trotzdem wird Ermittlungsverfahren nach der Anzeige bei der Polizei eingeleitet.
Frau hatte sich von fragwürdiger Beratungsstelle beraten lassen, die sie sofort zur Polizei geschickt hat. Alles scheint vorher geplant gewesen zu sein (Gedächtnisprotokoll zum Zeitpunkt der Anzeige bereits 2 Wochen alt).

Mit dem " Opfer" selbst, dem eigenen Kind hat man nie gesprochen geschweige denn hat die Beratungsstelle, Jugendamt das Kind kennen gelernt. Auch wenn strafVerfahren eingestellt werden wird (darauf deutet laut Strafverteidigung alles hin und Mühlen der Staatsanwaltschaft laufen aber leider langsam), denn dafür ist die ganze Story zu dünn und Fakten belegbar falsch. Es steht ein Vorwurf mit möglichen Konsequenzen für mich in allen Lebensbereichen, sofern dieses blöde verfahren lâuft  Unschuldsvermutung gibt es ja nicht und dass sie mich selbst immer als besten Vater, den sie sich für die Kinder überhaupt vorstellen könnte, bezeichnet hat erst recht nicht,
Ich musste gemeinsame Wohnung über nacht verlassen (Wohnungszuweisung an Frau die ich laut Gericht ohne Aufhebung des Urteils weiter bezahle) und mir wurde durch Mutter der Zugang zu den Kindern nicht erlaubt..Dies wurde vorerst dann durch die Anzeige zum Wohl des Kindes entschieden und dies wurde auch vom Jugendamt befürwortet, die sich bis heute nie mit den Akten beschäftigt haben. Wochenlang habe ich die Kinder nicht gesehen die beides Papakinder sind.

Nach Gespräch mit Verfahrensbeistand wurden begleitende Umgänge unbedingt befürwortet und sind nun nach Wochen des Wartens dann auch gestartet. Zusätzlich wird es ein Gutachten geben wie die Umgänge zukünftig ausgestaltet werden sollen.
Von der Frau her selbst ein hochstrittig geführtes Verfahren. Zu Beginn gab es in einer sehr emotionalen Phase für mich täglich Einschläge die es zu verarbeiten galt und ich kam überhaupt nicht zum Luft holen.
Zig Anträge (Wohnungszuweisung, Sorgerecht, umgang etc.) von ihr gestellt (sie selbst bezahlt nichts an Anwaltskosten) so dass 5 wochen später bereits ein erster Termin beim Familiengericht stattgefunden hat.
Es wurden keine Anträge von ihr akzeptiert. Aber manche Entscheidung auch vertagt.

Als Konsequenz des ganzen allerdings habe ich sehr hohe Anwaltskosten und es ist kein licht am Ende des tunnels erkennbar. Eigene Anwaltskosten (1 Familienanwalt und 1 Strafverteidiger) in der Höhe hätte ich so nicht erwartet.
Meine Ausgaben 2 x Miete, unterhalt für Kind sowie Schulden vor und nach der Ehe für uns als Familie aufgenommen (Ratenkredit für Patchworfamilie und zuletzt um Anwaltskosten zu begleichen) will sie nicht verstehen und akzeptiert diese nicht. Das was ich derzeit an sie bezahle entspricht fast dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle ohne das von meinem einkommen irgendwas bereinigt wurde. Ich bin somit weit unter dem Selbstbehalt. Das reicht ihr allerdings immer noch nicht.
Auf meine Forderung zur Nutzungsentschädigung reagieren sie und ihre Anwältin nicht. Meine eigenen unterkunftskosten sind über dem was laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist, müssten eigentlich nach oben angepasst werden, interessiert auch nicht. Meine Auskunftsinformationen nimmt man zur kenntnis mehr auch nicht.

Somit sind meine Ausgaben höher als meine Einnahmen und dazu kommen noch die Anwaltekosten. Viel länger nicht weiter finanzbierbar und ich werde auch keine weiteren Kredite erhalten. Sonstige Rücklagen gibt es nicht, da alles in die Familie Gesteckt wurde.
Bislang wusste ich das finanziell irgendwie hinzubekommen, aber auch ich kann nicht zaubern.
Das absurde ist dass ich derzeit in bescheidenen Mini-Wohnverhältnissen lebe und sie in unserer bislang gemeinsamen grossen aber nicht billigen Wohnung und das praktisch gratis.


Meinen Anwalt (Familienrecht) gemäss Vergütungsvereinbarung und ohne Berechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung arbeitend, werde ich mir so nicht mehr lange leisten können, aber ohne Anwalt geht ja auch nicht….

Einen neuen finanzierbaren Anwalt zu finden, scheint auch nicht so einfach zumal dieser dich sich auch einarbeiten muss und welche die nur nach Gebührenordnung arbeiten scheinen ja auch immer weniger zu werden.


Des Weiteren muss ich wohl erwarten, dass der Trennungsunterhalt auch bald vor dem Familiengericht landen wird, denn auch hier kommt sie mir halt überhaupt nicht entgegen. Das sie in der Wohnung wohnt und der KindesUnterhalt reichen nicht.

Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen…emotional sehr belastend und dass was mir Kraft gibt ist der Gedanke, dass ich wegen der Kinder kämpfen muss, denn entwöhnung ist ja wohl das was meine Frau als weiteres grosses ziel hat.

Habt ihr hier Vorschläge was ich weiter tun kann? Wie sähe eure weitere Vorgehensweise

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  Bafög Art. 37 Abs 1
Geschrieben von: Panto - 29-12-2025, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Gemeinde,

seit Anfang des Jahres hat sich auch Bafoeg an mich gewandt. Mein minderjähriger Sohn nahm an einem außerschulischen Austauschprogramm außerhalb Europas teil. Obwohl er anscheinend ein Wenig Zeit an einer örtlichen Schule verbringen würde, dies würde aber nicht auf seine reguläre deutsche Schulbildung angerechnet.

Damals war von Gebühren keine Rede. Jedoch aus anderen Gründen war ich gegen seine Teilnahme, wurde aber von seiner Mutter überstimmt.
Doch nun behauptet Bafoeg, die grundsätzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme für einen „Schüleraustausch“ sei unstrittig.


Wie sollte ich hier vorgehen - Bafoeg ist hier in Vorleistung getreten ist und entsprechend meine Einkuenfte, Steuer u. Sozialabgaben einsehen moechte?

Ebenso: 1. sind Bafoeg und Behoerden mittels Datenbanken vernetzt oder arbeiten die unabhaengig von einander und 2. wie hartneckig ist Bafoeg bei deren Versuch Gelder einzusammeln - derzeit pruefen sie ob einen Zivielrechlichen Unterhaltanspruch durchzusetzen ist. 

Wie ueblich waere ich euch sehr Dankbar fuer euren Feedback, best wishes from European / non-EU Ausland,

(mit Hilfe von Google Translate)

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  Keine Umgangserweiterung trotz Vereinbarung
Geschrieben von: CherryMenthol - 26-12-2025, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Morgen & frohe Weihnachten an alle!

Vorab: Nicht verheiratet, offiziell getrennt seit 5 Monaten, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 2 Jahren.

Kontext:
Vor der Gerichtsverhandlung wurde mir als KV (ohne Grund, wurde auch mehrfach von JA / VB bestätigt) das Kind entzogen. Im Oktober kam's zur Gerichtsverhandlung über ABR (das jetzt doch bei beiden verbleibt) und dort wurde auch eine Vereinbarung über den Umgang geschlossen, diese lautet wie folgt:

Zitat:Die Kindseltern sind sich einig, dass der Umgang perspektivisch auszuweiten ist zunächst samstags bis 15:30 Uhr. Perspektivisch soll auch eine Übernachtung stattfinden. Ziel ist die Umgangsausweitung jedenfalls Richtung Jahreswechsel 2025/2026. Die Kindseltern werden sich diesbezüglich umgehend an das Jugendamt und um gemeinsame Beratungstermine nachsuchen.

Dreimal dürft ihr raten wer sich schnellstmöglich um die Termine gekümmert hat? Genau, ich.
Der erste Termin wurde von der KM abgesagt, der zweite wurde krankheitsbedingt verschoben. Im Termin selbst hatte ich mit 2 Mediatoren zu tun (gleich mehr dazu), die sich darauf versteift haben, dass eine Umgangserweiterung erst stattfinden kann, wenn man hier alles super toll durch kommuniziert, d.h. ganz konkret erst irgendwann im Februar/März.
Das läuft meiner Meinung komplett entgegen der obigen Vereinbarung.
Das habe ich auch so klar & deutlich gegenüber den 2 JA Mitarbeitern kommuniziert.

Jetzt dürft ihr nochmal raten wer genau auf diesen Zug jetzt aufgesprungen ist? Die KM.
Sie verweigert jetzt auch den erweiterten Umgang.

Ich bin selbst Mediator (musste diese Fortbildung machen, halte enorm wenig davon) und weiß was für ein überaus langwieriger Prozess das ist, der auch ohne große rechtliche Konsequenzen von jeder Partei einseitig aufgekündigt werden kann (wenn es keine vormalige notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung gab, sehr fragwürdig ob dies überhaupt machbar ist bei Sachen wie Familienrecht)

Meine Frage jetzt: 
Im neuen Jahr direkt nach dem zweiten Beratungstermin (der solo nur mit mir stattfindet) zum Anwalt latschen und über das Gericht gehen?

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  Einzelveranlagung
Geschrieben von: wildfire - 19-12-2025, 09:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Ist es noch möglich für dieses Jahr die in die Einzelveranlagung zu wechseln? Wenn ja wie, welche Fristen gibt es?

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  Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
Geschrieben von: Achtsamlernen - 15-12-2025, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

das Thema Unterhalt ist ja auch so ein Ding. Konkret gehts bei mir darum: Nachdem ich Trennung unter einem Dach erklärt habe ist die Ex nach einem Monat nachts mit Kind abgehauen und hat dann via Gewaltschutzantrag weitreichendes Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, volles Programm beantragt. Gnadenlos gescheitert, zum Glück nichts durchgegangen, lachhafter und erlogener Antrag. Sie hat als sie vor Gericht gemerkt hat dass sie scheitert erklärt, sie wolle gar nicht zurück weil sie sich das gar nicht leisten könne. Heißt ich wohne im Haus.
Unsinnig leider, bin ohnehin meistens arbeiten und meine Tochter wohnt mit der Frau seit Monaten im Frauenhaus. Spielzeug alles hier, ihr Zimmer, alles so gelassen.

Hatte Frau lange vor offizieller Trennung zur Kündigung aufgefordert (stehen beide im MV), hat sie ewig verweigert und wollte mich stetig provozieren ihr irgendwie damit zu drohen zu kündigen. Als wir dann getrennt waren hat sie dann nach mehrmaliger Nachfrage gekündigt, vermutlich weil sie wusste, dass das den Unterhalt massiv senkt, wenn ich das weiter zahle und nicht kündigen kann. Schlüssel hat sie nach Aufforderung meines Anwalts auch rausgegeben, klingt hart, aber ich hatte ihr 100x angeboten, dass sie ins Haus kann und ich gehe, auch nach dem Verfahren. Wollte Sie nicht. Ich hingegen wollte dann nicht weiter, dass sie einen Schlüssel hat und jeder Zeit ins Haus kann, die Frau hat mich paranoid gemacht. Hab ihr zig mal angeboten ihr bei der Wohnungssuche zu helfen, will sie nicht.

Haus ist nun also gekündigt und wäre zum 31.12 ausgelaufen. Kosten konnte ich bis dahin aus meiner Sicht problemlos vom unterhaltsrelevanten Netto abziehen, kein Wohnvorteil (Mietshaus). Problematik ist nun die, dass ich dachte, dass meine Frau deutlich schneller eine eigene Bleibe findet und sucht. Die ist nun aber immer noch im Frauenhaus und ich habe nicht den blassesten Schimmer wo die wohnen wird. 

In der Folge habe ich vor 3 Wochen den Mietvertrag nochmal verlängert, bis ich weiß wo die Ex ungefähr wohnen wird und ich weiß in welcher Richtung ich mich platzieren kann (damits am Ende nicht ein ewiger Fahrtweg wird, gesetzt dem Fall, dass ich meine Tochter mal endlich wieder länger habe).

Heißt das teure Haus läuft weiter. Davor konnte ich nicht raus, d.h. Kosten unvermeidbar. Anwalt meinte ich könne da ewig wohnen und die Kosten anrechnen lassen, da ursprüngliche Ehewohnung etc. Habe da glaube ich auch mal ein Urteil in der Art gelesen.

Frage ist ob ich die Kosten weiterhin voll abziehen kann. Im Endeffekt wäre es extrem dumm jetzt umgehend blind umzuziehen, ich muss das genau planen. Habe auch noch die Katze hier, die ist Ausgang gewöhnt. Raum Stuttgart sehr schwer, Mindestmietdauer gibts oft, Umzug teuer, Haus halt aktuell auch teuer (knapp 3.000€) Denke ich sollte das strukturiert angehen und muss wissen wo die Ex wohnt bevor ich mich überhaupt auf die Suche begebe, der Raum hier ist groß. Trotz allem zahle ich meiner Frau knapp 2.000 Unterhalt, hätten wirs wirklich genau gerechnet hätte sie bisher eigentlich keinen Trennungsunterhalst bekommen, da Belastung meinerseits Unter Selbsterhalt, haben keine Altersvorsorge einberechnet, sogar Wohnvorteil reingerechnet, obwohl dieser faktisch bei mir nicht besteht. Unterhalt + Fixkosten übersteigen mein monatliches Einkommen knapp, verbrauche die Rücklagen.

Wie seht ihr das unterhaltstechnisch?

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  Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt
Geschrieben von: Serkan05 - 15-12-2025, 10:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hi zusammen,

ich brauche etwas Unterstützung. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe: 17 Jahre (in Ausbildung), 15 Jahre und 10 Jahre alt. Ich habe das gemeinsame Haus übernommen und meine Ex-Frau ausgezahlt. Da ich das Haus inklusive Nebenkosten und laufender Belastungen sonst nicht hätte halten können, wurde mein Gehalt entsprechend angepasst.

Im letzten Jahr habe ich erneut geheiratet. Meine Frau bringt einen Sohn mit in die Ehe, 12 Jahre alt. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater kümmert sich nicht und zahlt keinen Unterhalt. Bisher hat das Jugendamt hierfür einen kleinen Betrag geleistet, teilt nun aber mit, dass aufgrund der Eheschließung keine Leistungen mehr erbracht werden. Dadurch entstehen für uns zusätzliche finanzielle Belastungen.

Nun hat meine Ex-Frau das Jugendamt beauftragt, eine Neuberechnung des Kindesunterhalts vorzunehmen. Durch die Gehaltserhöhung, die jedoch vollständig für Lebenshaltungskosten und Nebenkosten des Hauses verwendet wird, werde ich dennoch um drei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle höher eingestuft. Auch unter Berücksichtigung der 150 € Anrechnung wegen der Ausbildung des ältesten Kindes ergibt sich für mich eine erhebliche Mehrbelastung.

Ich empfinde das als ungerecht, insbesondere da die beiden älteren Kinder stark beeinflusst werden und kaum noch Kontakt zu mir haben. Meine Ex-Frau hat mir gegenüber wörtlich gesagt: „Ich will dich am Boden sehen.“ Sie ist ausgezogen, nachdem sie mich betrogen und belogen hat, und leidet aus meiner Sicht an psychischen Problemen. Der Kontakt besteht meinerseits nur noch wegen der Kinder.

Mein aktuelles Hauptproblem ist die finanzielle Situation. Mein Anwalt ist leider keine große Hilfe und vertritt die Ansicht, ich müsse sämtliche Anforderungen des Jugendamtes erfüllen. Unter anderem werden Auskünfte über die Vermögensverhältnisse meiner jetzigen Frau verlangt sowie die Einsicht in gemeinsame Steuerbescheide.

Was kann ich in dieser Situation konkret tun?

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  Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: CherryMenthol - 13-12-2025, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Guten Abend!

Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, 1 Kind, unter 2 Jahren

Die Überschrift sagt eigentlich alles:

- der Mindestunterhalt wird regelmäßig pünktlich gezahlt (hat die gegnerische Seite geschmeidig unter den Tisch fallen lassen bei der ersten Drohgebärde)
- für Betreuungsunterhalt bleibt nach Abzug aller abziehungsfähigen Aufwendungen bei meinem Einkommen nichts übrig
- Arbeitszeit wurde (im gegenseitigen Einvernehmen) vor der Trennung reduziert auf 50%, weil die Ex nicht zufrieden war mit der aufgewendeten Zeit für Kindeserziehung.
  Eintritt des Änderungsvertrags vor offizieller Trennung (=d.h. schriftlich im EV für's Familiengericht erwähnt)

Die Ex sollte eigentlich im Winter 2026 wieder arbeiten, aber verweigert jede Auskunft darüber (würde es gerne auch wissen in Bezug zur KiTA: ab wann der Vertrag startet, wie man dort die Eingewöhnung gemeinschaftlich organisiert usw.) wann sie jetzt wieder offiziell arbeitet.

Diese Woche kam dann die Aufforderung der Ex bitte schnellst möglich den Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt zu zahlen, rückwirkend seit August, der fällig wäre unter der Annahme das ich Vollzeit arbeite (was ich nicht tue)
Meine RA konterte dagegen mit dem Hinweis, dass ich in 50% TZ bin, der KU in Mindesthöhe dokumentiert seit Monaten immer pünktlich überwiesen wird und unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens nichts überbleibt für Betreuungsunterhalt. 
Ein Termin zur Titulierung beim Jugendamt sei bereits von mir vereinbart worden zur Titulierung des Mindestunterhalts (soll guten Willen zeigen)

Die Antwort der gegnerischen Seite fand ich dann höchst amüsant:
Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Jetzt der lustige Teil:
Ihre Mandatin würde mir aber aus der Güte ihres Herzens die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände vergeben und vergessen, wenn ich ab dem neuen Jahr ihre Ansprüche akzeptierte und beim Jugendamt titulieren würde (d.h. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt)

Wenn ich aber NICHT auf den Vorschlag eingehe, dann sehe sie sich gezwungen zur Unterhaltsklage, die auch die Rückstände vorher aufgreifen würde.

Hört sich alles in allem für mich an wie ein orientalischer Basar und zeugt aus meiner Laien für eine schwache Position meiner Ex und ihrer Anwältin.

Prinzipiell wäre ich dem Vorschlag der gegnerischen Seite auch nicht ungewillt zu folgen, weil: wenn die Ex wieder ins Berufsleben zurück kehrt im Februar, wäre das eine geringe Einmalzahlung in niedrigster 3 stelliger Höhe, ABER:

Meine Vermutung ist, dass die Ex ihre Berufsrückkehr einfach nochmal verlängert hat bis das Kind 3 Jahre alt ist und wenn ich den Titel (wie vorgeschlagen von ihrer Anwältin) unterzeichne, bin ich ein weiteres Jahr in der Verpflichtung ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?

Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?

Der Streitwert wäre ca. 3600€ (300x12 Monate Unterhaltsdifferenz), d.h. Kosten für mich i.H.v. ca. knapp 1200-1500€, bis der ganze Stein ins Rollen kommt, vergehen Monate und der Ausgang dieser Klage ist meines Kenntnisstands nicht so wie immer pro-Kindesmutter, da hier ja immer Kindesunterhalt gezahlt wurde.

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  Zeitlich befristeter Titel?
Geschrieben von: Nappo - 13-12-2025, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Selbst nach zig Jahren bin ich in manchen Themen auch immer mal wieder unsicher. Wen wundert es, im Reich des deutschen Rechtswesens. Vielleicht ist es auch eben nur das Kreuz, welches ein Autodidakt mit Realschulabschluss zu tragen hat.

Vorliegend, ein Beschlussprotokoll:

Genannt sind - wie üblich - die Parteien. Es wird in die Güteverhandlung eingetreten.  Sodann treffen die Beteiligten nachfolgende VEREINBARUNG:

Höhe des zu zahlenden Unterhalts (Kinder)

Der Antragsgegner hat zu zahlen in Höhe von .. nach DD gemäß 1612 a I BGB. 

Festsetzung des Streitwertes.

Das war´s

Kein Hinweis auf zeitliche Beschränkung. Keine Hinweis auf über das 18. Lj. hinaus. Nichts weiter.

Frage: Kind wird nun 18. Ich weiß, es kam irgendwie tausendmal im Forum vor. Ist das nun begrenzt auf das 18. Lj, oder nicht?

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  Vasektomie trotz gegebenenfalls weitern Kinderwunsch in ferner Zukunft
Geschrieben von: Paul Rosenberg - 10-12-2025, 03:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Guten Abend liebes Forum,

seit der Trennung und den endlosen Gerichtsterminen rund um Umgang, Unterhalt und all das Drumherum ist bei mir in Sachen Sex nichts mehr gelaufen. Es liegt nicht an der Lust, sondern an der Paranoia, versehentlich eine weitere Frau zu schwängern. Vor allem liegt es aber daran, dass der Pearl-Index beim klassichen Überzieher in einem kritischen Bereich von 2-12 liegt und man den Frauen in Sachen Verhütung sowieso nicht vertrauen kann. Den Rest meines Lebens auf sexuelle Aktivitäten zu verzichten, ist bedauerlicherweise nicht möglich. Mein Leidensdruck ist inzwischen wirklich sehr groß. Mittlerweile habe ich deswegen auch schon zwei Dates mit sehr attraktiven Frauen abgesagt..

Anlässlich dieser Umstände war ich schlussendlich bei einem Urologen und habe ein Erstberatungsgespräch für eine Vasektomie wahrgenommen. Das gesamte Gespräch mit dem Arzt hat genau drei Minuten gedauert, bis er mich rausgeworfen hat. 

Kurz und knapp lief das Gespräch so ab:

Arzt: Wie viele Kinder haben sie?
Ich: Eins
Arzt: Wie alt ist es denn?
Ich: ...
Arzt: Was sagt ihre Partnerin zu ihren Plänen?
Ich: Ex-Partnerin
Arzt: Achsooo (mit ganz seltsamen Blick.)
Ich: Ich möchte vor der Vasektomie meine Samen einzufrieren lassen, falls bei mir in fünfzehn Jahren doch noch einen weiterer Kinderwunsch entstehen sollte.
Arzt: Wenn sie noch Kinderwunsch haben, werde ich ihnen keine Vasektomie machen.
Ich: Sie müssen aber, da ich aufgrund der gesetzlichen Lage hier und den etlichen Gerichtsverfahren zwecks Unterhalt und Umgang mit MEINEM KIND chronisch pleite bin und ich mir aktuell definitiv kein weiteres Kind leisten kann. Meine Gerichtsakte ist inzwischen dicker als die Bibel!
Arzt: Dann müssen sie Kondome verwenden oder ihre Partnerin muss verhüten.
Ich: Frauen kann man hinsichtlich der Verhütung nicht vertrauen und der Pearl-Index von Kondomen liegt im Bereich zwischen 2 und 12. Das ist nicht wirklich effektiv und von daher für mich keine Option mehr.
Arzt: Eine Vasektomie rückgängig zu machen ist sehr sehr teuer.
Ich: Immer noch günstiger als Unterhalt und hunderte Gerichtsverfahren, lassen sie mich es ihnen vorrechnen..
Arzt: Nein, ich mach ihnen keine Vasektomie!
Ich: So kann ich aber keinen Geschlechtsverkehr mehr haben..
Arzt: Bitte gehen sie jetzt! (Arzt steht auf und öffnet die Tür.)
Ich: ...

Das ständig angepriesene Mindestalter für eine Vasektomie ist natürlich vorhanden. 

Ich habe definitiv keine Lust, einem Arzt die Hucke voll zu lügen, dass mein Familienleben perfekt intakt ist, weil ich bin ein erwachsener Mensch und werde wohl auch wie eine Frau das Recht haben, über meinen eigenen Körper entscheiden zu dürfen.

Meine Frage ist jetzt, ob es in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt möglich ist, mit meiner ehrlichen Begründung eine Vasektomie zu bekommen?

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  Umgangsrecht Ferien
Geschrieben von: Stauffenberg - 08-12-2025, 20:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe ein Frage bzgl. des Kontaktrechts in den Ferien.
Kurz zur Situation: Trennung seit Mai, Sohn 5 Jahre, Umgangsregelung 60/40 (60% Mutter, 40% Vater).
Normalerweise gibt es fixe Wochenenden bzw. fixe Wochentage.
Die Ferien wurden bis jetzt nicht extra geregelt. 
Mutter eröffnet mir heute, dass sie zu Weihnachten mit dem Sohn zu ihrer Mutter nach D fährt und die ganzen Weihnachtsferien dort bleibt (bis 5 Jänner).
Damit wird die fixe Wochenregelung unterbrochen. Ich habe gesagt, ich bin damit nicht einverstanden, weil die Ferienregelung 50/50 sein sollte.
Sie hat mir darauf geantwortet, wo das stehe und dass für ein Kindergartenkind die Ferien ja sowieso nicht gelten würden.

Wie sollte ich darauf am besten reagieren? 

Danke für Eure Antworten.

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