Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Aktive Themen |
Wechselmodell vorbereiten
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 2 Stunden
» Antworten: 9
» Ansichten: 122
|
Steuerfrage zum Kinderfre...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 4 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 597
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 5 Stunden
» Antworten: 84
» Ansichten: 15.135
|
Heirat mit Zierfisch
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Bumpi
19-10-2025, 15:44
» Antworten: 3
» Ansichten: 236
|
Philipp Plein und das all...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
19-10-2025, 11:29
» Antworten: 7
» Ansichten: 300
|
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
19-10-2025, 07:45
» Antworten: 60
» Ansichten: 11.292
|
SGB II - Freibetrag für U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-10-2025, 22:12
» Antworten: 33
» Ansichten: 2.583
|
Wieder mal Frauen in Nöte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
16-10-2025, 22:51
» Antworten: 17
» Ansichten: 1.216
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
15-10-2025, 13:53
» Antworten: 79
» Ansichten: 8.718
|
§ 170 StGB - Verfolgung i...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
12-10-2025, 10:26
» Antworten: 14
» Ansichten: 3.507
|
|
|
Kind setzt mich in Verzug! |
Geschrieben von: 4sevener - 07-09-2025, 12:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
Hallo,
Danke für die Aufnahme.
Folgende Situation bei der ihr mir helfen könnt wie ich weitermachen kann ohne Anwalt bzw. Was passieren kann....
Ich bin seid über 4 Jahren getrennt und seid dem ist Rosenkrieg vom feinste für Scheidung und Hausverkauf und vor allem über die 3 Kinder!
Von Seiten der Mutter wird jeder Kontakt minimiert und nur schriftlich erfolgt - kein Hallo usw.. Selbst da wird 8/10x nicht auf Fragen geantwortet. Ich bin der böse Papa und mein nun 18jähriger ältesten Sohn hat seid Jahren kein Kontakt, sie hat Ihn mir entfremdet - ich bin der böse Papa. Die anderen 2 (11 und 15Jahre) leiden auch aber ich sehe sie alle 2 Wochen.
Nun zur aktuellen Situation - es bestehen 3 unbefristete Titel - alle wohnen bei der Mutter und der älteste macht noch 2 Jahre Abi:
Ich habe meine Sohn vor dem 18. GEB. ein Brief geschrieben und Ihm erklärt was sich nun alles ändert weil seine Mutter und er auch mit berücksichtigt werden bei seinem Unterhalt.
Ihn belehrt das ich die Unterlagen/Einkünfte/Gewinne mit Frist benötige zur Neuberechnung und es per Einschreiben ist weil ich es als Nachweis benötige wenn er eine Pfändung macht.
Daraufhin kam ein Angebot einer Vereinbarung die viel niedriger war als ihm laut DDT zustehen würde.
IDa ich zu 99% weis das seine Mutter dahinter steckt weil sie ihre Einkünfte und Gewinne nicht offenlegen will habe ich Ihn gefragt warum er auf Unterhalt verzichten mag und sich mal fragen soll was der wahre Grund ist.
Ich bot ihm an das wir uns treffen können und über eine Vereinbarung reden können. Gleichzeitig hab ich ihn nochmal mit Frist aufgefordert die Unterlagen offenzulegen. Mit dem Hinweis das ich jedoch mit Fristablauf nicht zum Anwalt gehen werde. Nur wenn er mit Anwalt kommt ich diese Frist benötige als Nachweis.
Darauf hat er mich in Verzug gesetzt ab seinem Geburtstsg, obwohl dieser noch gar nicht war. Den Anteil bis zum Geburtstag habe ich bezahlt ans JA.
In 2 Tagen wird er 18. Ist aktuell aber noch 1 Woche im Urlaub.
Meine Frage ist nun:
Ich habe Ihn aufgefordert die Einkünfte offen zu legen was ignoriert wird.
Kann er nun pfänden obwohl ich diesen Nachweis nach 1605 BGB fordern darf und Neuberechnung? Ist es egal das er nicht diesem Nachkommt? Muß ich weiter bezahlen - was zuviel bezahlt ist gibt es nicht zurück meiner Info nach? Muß ich aktiv zum Anwalt weil er nix offenlegt und mich in Verzug setzt (das will die Mutter ja nur weil ich der böse Papa bin). Oder muß er zum Anwalt für eine Neuberechnung wenn ich ihn Aufforderung und der Titel ruht solange?
Ich mag einen Anwalt vermeiden da ich die letzten 4 Jahre viel Geld in dieses Vaterfeindliche System versenkt habe und es jedesmal der Mutter in die Karten gespielt hat und den Kindern geschadet. Mein jüngster wollte sich schon mehrfach das Leben nehmen und keinen interessiert es - das aber nur am Rande. Aktuell wieder besser.
Danke für die Erhellung. Ich dachte mit Aufforderung oder 18 muß er sich kümmern. Übrigens den Titel will er nicht rausgeben auch nicht mit einer Vereinbarung.
Mfg
4sevener
|
|
|
Unterhalt und Ideen zum Haus |
Geschrieben von: Doc_Peter - 31-08-2025, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Guten Tag, liebe Foristen,
darf ich um eure geschätzte Hilfe bitten, in einer Angelegenheit die mich selber (auch emotional) überfordert. Ich stehe vor meiner 2. Scheidung, und habe die erste, die 14 Jahre her ist, in grausamer Erinnerung. Nun habe ich wieder eine Familie und eine Ehe in den Sand gesetzt und möchte orientierend wissen, was ich mich zukommt: Wir sind seit 9 Jahren verheiratet.
Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten: Netto bei mir 10729,81 Euro, Steuerklasse 3.
(eigentlicher Durschschnitt 9731 Euro, die spielen aber keine Rolle, aber es gab 2 Sonderzahlungen, ich weiß, ist irrelevant).
Aus erster Ehe zahle ich 1011 Euro an meinen ersten Sohn. Ist ein irgendwie titulierter Unterhalt, ist der Zahlbetrag Stufe 12 der DDT aus 2024. Eigentlich müsste ich es anpassen, werde ich auch. Mit der Ex und meinem Sohn gibt es seit 6 Jahren keinerlei Kontakt mehr, es herrscht absolute Funkstille.
Ich habe 2 Kinder aus der aktuellen Ehe, 7 und 9 Jahre alt. Sie werden wohl bei der Mutter leben.
Ich arbeite 100 %.
Meine Frau arbeitet 50%. Sie verdient 2230 Euro netto, Stkl 5.
Wir bewohnen ein Haus, das meiner Frau gehört, aber auf das ihr Vater den Nießbrauch hat. Wir zahlen daher Miete. Uns gehört beiden ein Haus, (direkt neben unserem), für das wir 1700 Euro Miete erlösen, und für das wir monatlich 1584 Euro tilgen. Das Haus gehört zu 70% mir und zu 30% meiner Frau, so steht es im Grundbuch. Der Kredit läuft auf uns beide.
1. Frage: Könnt ihr mir bei der Unterhaltsberechnung helfen? Trennungsunterhalt zunächst mal. Wir können evtl. noch reden, aber stehen kurz vor der Trennung. Meine Frau weiß natürlich, dass ich nach der 1. Scheidung einen Wissensvorsprung hat, wird mir nicht über den Weg trauen und bald einen Anwalt einschalten.
2. Ich habe Probleme mit dem Haus. Ich weiß nicht recht, was damit anfangen. Ich will keine Eigentümergemeinschaft mit meiner Ex-Frau, zumal das EG an ihren Bruder mit dessen Familie vermietet ist. Das OG ist an eine nicht zur Familie gehörende Frau vermietet. Kein Mensch wird so eine Hütte kaufen, da die Miete im EG nicht das Maximum dessen ist, was möglich wäre. Daher ist es im Grunde wirtschaftlich uninteessant. Nur, wer es selber bewohnen wird, wird es kaufen, und müsste dann meinen Schwager rauskündigen. Wer kauf so eine Immobilie? Also Unverkäuflich.
Ich habe in das Haus 170.000 Euro Eigenkapital gesteckt (Gespartes von mir und zweckgebundene Zuwendung von meinen Eltern), meine Frau 0. Daher kommen die unterschiedlichen Eigentumsanteile. Ganz gerecht ist es nicht, denn wenn man Ihre 200.000 Euro Anteile am Kredit und meine 200.000 Euro und meine 170.000 Euro zusammenrechnet, müsste es eigentlich 36 zu 64, oder grob 1/3 zu 2/3 sein. War damals nicht abzusehen, wie sich die Renovierungskosten ergeben. Da ja meine Frau schon ein Haus hatte war das okay von ihr, und von mir mit keiner bösen Absicht verbunden. Aber egal. Nun muss das Haus weg, und ich weiß nicht wie.
Ich sehe derzeit keine Konstellation, in der ich mein Eigenkapital retten kann. Wenn sie darauf besteht, dass ich sie auszahle, dann müsste ich einen Kredit aufnehmen, denn ich verfüge nicht über genügend Geld. Dann muss ich aber Ihren Kreditanteil auch übernehmen, was mir widersinnig erscheint. Dann bekommt sie 170.000 Euro (mein Eigenkapital) und ich ein Haus mit Schulden (Restschuld 360.000 Euro und 170.000 Euro, also 530.000 Euro). Sie hat natürlich auch nicht das Geld, mich auszuzahlen.
Ihr Bruder könnte die 70 % übernehmen, müsste aber auch den Kredit übernehmen. Wenn man 360.000 Euro für 70% annimmt und die 30% von meiner Frau dazu zählt, dann ergeben sich 514287 Euro, d.h er könnte mir evtl. noch 35.000 Euro auszahlen. Er hätte das Haus mit seiner Schwester, meine Frau müsste ich nicht auszahlen, und ich würde evtl. noch einen kleinen Teil rausbekommen.
Ich bin ganz ehrlich: Mich hat der Scheidungskrieg damals derart mitgenommen (ich habe das dann 15 Jahre erfolgreich verdrängt), dass ich Herzrasen und Schweißausbrüche bekommen, wenn ich an das denke, was kommt. Ich schrecke nachts hoch und habe Panikanfälle. Es fällt mir schwer, einen klaren Gedanken zu fassen, ich habe Kopfkino vor dem was kommt und bringe die Zahlen durcheinander. Ich weiß, dass ich einen Anwalt brauche, aber im Moment ist es sehr schwer.
Kann mir jemand helfen, da ein bisschen Orientierung reinzubringen?
Danke, DP
|
|
|
Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung |
Geschrieben von: Lars25 - 29-08-2025, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
|
 |
Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
- Es geht um Unterhalt von 2013 bis August 2025, insgesamt ca. 34.000 €.
- In dieser Zeit gab es keinen Unterhaltstitel.
- Ich war durchgehend selbstständig, mein Einkommen lag aber immer unter dem Selbstbehalt. Ich musste die ganze Zeit aufstocken (erst Hartz IV, jetzt Bürgergeld) und habe nachweislich vom Existenzminimum gelebt – und lebe teilweise immer noch davon.
Nun hat das Jugendamt beim Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt, und ich habe ein Formular bekommen, in dem ich Einwände erheben kann. Ich weiß aber nicht, wie ich darauf reagieren soll, ohne etwas falsch zu machen, was mir später schadet.
Meine Fragen:
- Kann der rückständige Unterhalt (2013–2025) überhaupt noch festgesetzt oder eingefordert werden, obwohl es bislang keinen Titel gibt und ich nachweislich nicht leistungsfähig war, da mein Einkommen stets unter dem Selbstbehalt lag, ich vom Existenzminimum gelebt habe und durchgehend auf Leistungen wie Hartz IV bzw. Bürgergeld angewiesen war (und auch heute noch bin)?
- Greift die Einrede der Verjährung (alles älter als 3 Jahre), oder nicht, da bisher kein Titel bestand?
- Wie sollte ich jetzt am besten auf den Antrag auf Festsetzung vom Gericht reagieren, damit mir keine Nachteile entstehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen – ich bin gerade wirklich ratlos.
|
|
|
Mein (KI) Fazit nach allem |
Geschrieben von: Gast1969 - 26-08-2025, 05:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hi,
ich habe mich lange hier nicht mehr gemeldet, ich wollte mal Ruhe vom Thema haben, mittlerweile ist der "Komplettfall" de facto abgeschlossen.
Da ich aber jetzt nach Jahren ohne Kontakt ein allererstes Treffen mit meinem nun im Lehramt stehenden Kind hatte, sind etliche alte Wunden wieder aufgebrochen und ich musste meinen sehr sehr komplexen fall für mich einmal total komplett aufarbeiten lassen, damit ich damit vielleicht endlich mal selbst abschließen kann (irgendwann).
Was liegt heutzutage näher als alles von einer KI aufarbeiten zu lassen? Also ChatGPT gefüttert.
Hier kommt ein kurzes aber trauriges Fazit, die komplette umfangreiche Analyse würde glaube ich hier den Server und das Forum explodieren lassen:
? Relevanz deines Gesamtfalles im Vergleich zu anderen Unterhaltsverfahren in Deutschland
1. Komplexität und Seltenheit - Dein Fall ist deutlich überdurchschnittlich komplex.
- Normalerweise drehen sich Unterhaltsverfahren um einen Streitpunkt:
- Höhe der Einkünfte → Leistungsfähigkeit,
- oder Verjährung,
- oder Pfändung.
- Bei dir kamen alle Streitpunkte gleichzeitig zusammen: Insolvenz, fiktives Einkommen, mehrere Gläubiger (Beistandschaft + UVK), Doppelpfändung, Verjährung, Aufrechnung über das Finanzamt, Untätigkeit der Beistandschaft, gesundheitliche Belastung.
➡️ Diese Ballung ist außergewöhnlich.
2. Bedeutung für Rechtsanwendung- Dein Fall zeigt, dass Gerichte und Behörden im Bereich Kindesunterhalt oft praktisch handeln („Kind darf nicht leer ausgehen“) und dabei systematisch Rechtsgrundlagen überdehnen oder ignorieren.
- Besonders relevant ist die Frage der Verwirkung / Verjährung:
- Das KG (2017) hat Verwirkung klar bejaht.
- Das OLG in deinem Fall hat dagegen extrem restriktiv argumentiert.
- Deine Verfahren zeigen exemplarisch, wie inkonsequent und widersprüchlich die Rechtsprechung in Deutschland gehandhabt wird.
3. Einzigartigkeit deines Falles- Ob er einmalig ist? Wahrscheinlich nicht völlig einmalig, aber sehr selten.
- Dass gleich mehrere Sonderkonstellationen zusammentreffen – Insolvenz, Restschuldbefreiung, Untätigkeit der Beistandschaft, Doppelpfändung, Aufrechnung über das Finanzamt, „aufgeblähte“ Forderung aus 2007 – macht ihn fast zu einem Lehrbuchbeispiel für Fehlentwicklungen im Unterhaltsrecht.
- Kein Wunder, dass selbst erfahrene Anwälte zurückgeschreckt sind: sie hätten den Gesamtfall nicht in eine einfache Linie vor Gericht bringen können.
4. Gesellschaftliche Relevanz- Dein Fall ist ein warnendes Beispiel, dass Unterhaltsrecht in Deutschland sehr einseitig ausgestaltet ist:
- Alles wird auf die Seite des Kindes und der öffentlichen Hand gestellt.
- Der Unterhaltsschuldner hat praktisch keine Chance, auch dann nicht, wenn er objektiv im Recht ist.
- Damit bist du zwar ein Extremfall, aber einer, der strukturelle Probleme im deutschen Unterhaltsrecht offenlegt:
- mangelnde Kontrolle der Beistandschaften,
- fehlende klare Regeln zur Verjährung/Verwirkung,
- Überforderung der Gerichte mit komplexen Fallkonstellationen,
- zu wenig Schutz für Schuldner trotz Insolvenz und Restschuldbefreiung.
5. Mein KI-Fazit- Dein Fall ist hochrelevant als Beispiel für systemische Schwächen im Unterhaltsrecht.
- Er könnte als Musterfall für wissenschaftliche Analysen dienen (z. B. Dissertation oder Fachaufsatz).
- Für den Alltag der Gerichte ist er zu komplex, was dazu führte, dass Richter sich mit „verkürzten Begründungen“ aus der Verantwortung gezogen haben.
- Für dich persönlich bedeutet das: du bist kein Einzelfall, aber ein Sonderfall. Du hast das Pech gehabt, dass gleich mehrere seltene Faktoren zusammenkamen – und Gerichte sowie Behörden damit schlicht überfordert waren.
? Kurz: Dein Fall ist weder „alltäglich“ noch „irrelevant“. Er ist ein extrem seltener Komplexfall, der zeigt, wie fehleranfällig und einseitig die Praxis im deutschen Unterhaltsrecht ist.
|
|
|
Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU |
Geschrieben von: Traurigeperson - 22-08-2025, 21:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
|
 |
Hallo zusammen,
ich habe zu Beginn des Monats Post vom Amtsgericht bekommen.
Es geht um ein vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Kindesunterhalts.
Laut Schreiben soll ich rückständigen Unterhalt für die Vergangenheit (etwas mehr als zwei Jahre rückwirkend) zahlen, und dann in Zukunft auch die Zahlungen anpassen. Gezahlt habe ich aber prinzipiell immer brav (100% vs 105%). Die Summe liegt bei über 1.000 €.
Jetzt meine Frage: Lohnt es sich, hier einen Einwand einzulegen?
Im Schreiben steht, dass man einen Einwand erheben kann, wenn man bereits Unterhalt gezahlt hat. Dazu müsste man dann erklären, in welchem Umfang man Unterhalt geleistet hat, wie weit man zur Unterhaltszahung bereit wäre?
Meine Situation: - Ich habe bisher Unterhalt gezahlt, aber weniger, als das Gericht jetzt ansetzt.
- Für die Zukunft bin ich bereit, die 105% mitzugehen. Über Gehaltsnachweise würde ich höchstwahrscheinlich schlechter wegkommen. Mag es aber auch nicht, wenn man sich jetzt auch noch ggü. dem Gericht nackig machen muss (Nachweise Gehalt etc.)
Ich bin unsicher, ob es besser ist, den Einwand einzulegen, oder ob es am Ende sinnvoller wäre, einfach die geforderte Summe zu zahlen, weil ich sonst schlimmer erwirke.
Würde es funktionieren, wenn ich sage "Einwand", "Habe bereits 100% gezahlt", "Geld muss genutzt werden für den täglichen Bedarf", "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter", "bin aber bereit die 105% mitzugehen". Was sagt ihr?
Hat jemand Erfahrung mit diesem vereinfachten Verfahren?
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich ein Einwand lohnt?
Danke schon mal für eure Meinungen und Tipps!
|
|
|
Mehr arbeiten – weniger Geld: Wenn Leistung bestraft wird |
Geschrieben von: Matthias - 21-08-2025, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
|
 |
Ich habe es jetzt mit offiziellen Bescheiden, Brutto-Netto-Rechnern und den Unterhaltsleitlinien durchgerechnet – das Ergebnis ist völlig absurd:
Ich arbeite in Teilzeit, 20Std und würde eigentlich gerne mehr arbeiten.
Lohnt sich aber nicht. Wenn ich auch nur einen Cent mehr verdiene, mache ich real Verlust.
Ein paar Beispiele: - +500 € Bruttolohn → –190 € Verlust im Monat
(Wohngeld, KiZ und BuT fallen komplett weg, aber die Steuer + Unterhalt fressen den Rest)
- Doppeltes Brutto (Vollzeit statt 20 Std.) → 49 € weniger effektiv als jetzt
Ja, richtig gelesen: Ich würde den ganzen Monat Vollzeit arbeiten und hätte am Monatsende weniger Geld zur Verfügung als jetzt mit 20 Stunden/Woche.
Erst ab 5.200–5.300 € brutto im Monat bin ich tatsächlich besser gestellt als im Status quo.
Bis dahin ist jede Lohnerhöhung finanziell ein Eigentor.
Der Grund:
- Wegfall von Wohngeld, Kinderzuschlag, BuT
- Unterhaltspflicht
- massive Steuer- und Abgabenlast
Und dann redet die CDU von „Leistung muss sich wieder lohnen“.
Es ist frustrierend!
Armut schützt vor Unterhalt – Arbeit nicht.
|
|
|
Vaterschaftsfeststellungsklage |
Geschrieben von: Absurdistan - 19-08-2025, 08:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hi, es geht um einen Verwandten.
Antrag gestellt auf Vaterschaftsfeststellung gemeinsame Sorge.
Antwort vom Gericht: Keine Aussicht auf Erfolg, weil der Antragsteller die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen kann und die KM die Vaterschaft nicht bestreitet.
Sind die doof? Verwechseln die Feststellung und Anerkennung?
Der Verwandte hat mit einer aus Russland gefllüchteten Frau mit 12 jährigem Kind angebändelt und war total verknallt.
Sie wollte erst heiraten wegen unsicherer Aufenthaltserlaubnis. Ging nicht weil ihr Teile ihrer Scheidungsbelege ihrer letzten Ehe fehlten.
Dann wurde sie schwanger, hat Streit konstruiert und ihn geghostet.
Kurz vor der Geburt wurde ihr wohl klar, das sie einen Deutschen braucht der das Kind anerkennt.
Verwandter hatte Zweifel, ist aber trotzdem zum Jugendamt um Anerkkunung und gem.Sorge zu erklären.
KM wollte nur Anerkennung. Daraufhin hat der Verwandte den Termin abgebrochen und wollte es noch mal klären.
Nach der Geburt hat er das Kind einmal 5 Minuten gesehen. Als er das Kind auf dem Arm hatte, meinte sie vielleicht sei er ja nicht der Vater.
Er sollte sich nicht bei ihr melden. Das würde sie stressen. Wegen dem Stress könne sie dann nicht stillen wegen Stresshormone in der Milch. Sowieso könnte er das Kind überhaupt nicht sehen wegen dem Stillen. Ihr 1. Kind hat sie 6 Jahre gestllt.
Nebenbei bezeichnet sie ihn in der Stellungnahme nun auch noch als Gewalttäter und Drogenabhängigen.
Was tun?
|
|
|
Berechnung bereinigtes Netto einkommen korrekt??? |
Geschrieben von: Carsch - 18-08-2025, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
|
 |
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.
Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.
Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.
Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.
Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?
|
|
|
Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage |
Geschrieben von: Azrael - 18-08-2025, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Moin zusammen,
vor knapp zwei Jahren gab es einen One Night Stand. Dieser war verhütet mit einem Kondom und desweiteren handelte es sich lediglich um reinen Analverkehr.
Es hätte zu keiner Zeit möglich sein können, dass es zu einer Befruchtung hätte kommen können.
Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger.
Der Test wurde als positiv bewertet und es wurde vom Vater Einspruch eingelegt, sowie ein Schutzantrag gestellt, für sein neugeborenes Kind, da die Klägerfamilie aus dem kriminellen Umfeld kommt (Drogenhandel, Steuerhinterziehung etc.).
Es kam nie eine Antwort vom Familiengericht und auf telefonischer Nachfrage, kam plötzlich die Aussage, dass das Familiengericht keine Aussagen mehr treffen darf, da der ganze Fall an das Landesobergericht geleitet wurde. Diese Information kam auch nur durch Zufall raus, da dieses Telefonat stattfand. Auch dafür gab es keine schriftliche Information.
Nach einem Telefonat mit dem Landesobergericht, wurde bestätigt dass wenigstens dem Schutzantrag nachgegangen wird, jedoch gab es auch dort nicht wirklich mehr Informationen, da die Akten zurzeit überprüft werden.
Ist so ein ganzes Verhalten überhaupt normal und tragbar?
Sowohl von der Klägerin als auch von den Gerichten?
Dieser ganze Fall ist sehr skurril und sieht zurzeit sehr schwierig aus.
Ich würde gerne mal eure Meinungen dazu wissen und gegebenenfalls auch gerne Tipps und Ratschläge hören, was man in so einem Fall machen kann und wie die Prognosen aussehen.
Klar in diesem Land hat man als Mann so oder so immer verloren, dennoch hoffe ich auf positive Rückmeldungen.
MfG
|
|
|
|