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Eventuell Vater widerwillen |
Geschrieben von: Vollstreckungsziel - 03-06-2025, 23:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
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Moin,
ich fasse mal schnell meine Situation zusammen:
-Frau von kurzweiliger Sexaffäre vom letzten Jahr präsentiert mir ihr Kind und fordert einen Test
-mein Wissen über die Person basiert nur auf dem was sie mir erzählt und aktuell ist sie wohl seit Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft, weil offenbar nicht legal hier in D.
-Ich verweigerte private Tests und stellte klar, dass ich nur gerichtliche Einladungen akzeptierte
-eine Zeit wurde es leise und ich dachte das hat sich evtl von selbst erledigt
-doch jetzt bekam ich Post von ihrem Anwalt mit der Aufforderung zu antworten, ob ich einem außergerichtlichen Test zustimme
-ich weiß nicht mal wie der an meine Daten gekommen ist, denn diese habe ich nicht herausgegeben
Ist ein außergerichtlicher Test in meiner Position eine gute Idee oder soll ich ablehnen und weiter wie bisher auf ein gerichtliches Feststellungsverfahren pochen?
Irgendwie hätte ich Sorge, dass das nicht sauber läuft oder die andere Partei evtl ein Labor beauftragt was ihnen das gewünschte Ergebnis liefert, aber kein korrektes....
Bin da vielleicht auch etwas paranoid, aber mich würde heutzutage nichts mehr überraschen.
Ich weiß zwar nicht, ob ich wirklich der Vater sein könnte, da es einige Zweifel meinerseits gibt.
Bis jetzt hat sie nie direkt gesagt "Du bist der Vater" oder "Das ist dein Kind". Klingt nicht besonders überzeugt. Auch ist sie mehrmals der Frage ausgewichen ob es noch andere Kandidaten gibt.
Ansonsten auch eine sehr indirekte wenn auch penetrante Art ihrerseits. Denke aber mal die dortigen Betreuer sind es die auf eine Feststellung um jeden Preis drängen.
Letztlich sind meine Gedanken bzgl berechtigter Zweifel auch nur Beruhigungspillen für mich und ein Test bringt nachher Klarheit.
Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wohnt ja NOCH in einer Unterkunft und darf streng genommen ja sowieso nicht arbeiten.
Ich stelle mich einfach mal auf den Worst-Case ein und dass der Staat sich alles bei mir zurückholt, sollte der Test positiv ausfallen.
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Nutzungsentschädigung |
Geschrieben von: Blan - 27-05-2025, 15:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Forum,
ich bin Ende April 24 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Nutzungsentschädigung wurde sofort geltend gemacht, es standen 800€ im Raum, was lächerlich ist für ein Haus mit 200qm auf 1400qm Grundstück, aber eine marktgerechte Miete kann man ja frühestens nach dem Trennungsjahr fordern. Meine Frau ist dann Ende September ausgezogen. Mein Anwalt hat mir immer wieder ausgeredet, die Nutzungsentschädigung tatsächlich einzufordern, um nicht weiter Öl in´s Feuer zu gießen, wobei unsere Kommunikation ohnehin ne Katastrophe ist. Ich war aber nicht dringend auf das Geld angewiesen.
Mein Frage: Verjährt dieser Anspruch irgendwann, also muss ich aufpassen, nicht zu lange zu warten? Ganz ideal wäre es natürlich, diesen erst nach dem Zugewinnausgleich einzufordern, sonst schieben wir es ja eh nur hin und her und teilen hinterher wieder.
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Darlehen Raten zurückfordern |
Geschrieben von: Lost - 27-05-2025, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
folgende Siuation:
Trennung Sommer 2021, gemeinsames Haus. Ex zieht aus. Ich zahle weiterhin das Darlehen, Grundsteuer, Versicherung usw. Ex weigert sich, mir ihre Hälfte zu verkaufen. Im Januar 2025 fordert Ex erstmals Nutzungsentschädigung - zu diesem Zeitpunkt war aber schon klar, dass ich eine andere Immobilie kaufe. Situation krass, kriegerischer Zustand. Mit ihr lässt sich nicht reden, bei keinem Thema. Kinder mittlerweile bei mir. Auf die Forderung der Nutzungsentschädigung im Januar folgte nichts konkretes, im Februar habe ich angekündigt im Juli auszuziehen. Nach bisherigem Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird es dann wohl auch so kommen.
Meine Frage, macht es Sinn, die Hälfte der gezahlten Darlehensraten, Versicherungen, Grundsteuer von September 2021 bis Januar 2025 zurück zu fordern? Wir sprechen über eine Summer von ca. 40.000 Euro.
Das Haus wird versteigert, da die EX sich mit dem Makler ebenfalls überworfen hat.. Aufgrund der Lage dürfte ein sattes Plus für beide Parteien abfallen.
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Kosten vom Unterhalt abziehbar? |
Geschrieben von: datrainer - 22-05-2025, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Moin,
2023 und 2024 habe ich die wöchentlichen Reitstunden der Tochter sowie die Kosten für Reitabzeichen bezahlt.
Für 2025 informierte ich die Austrägerin 3 Wochen vorm Reitabzeichen, dass sie diesmal die Kosten dafür tragen soll, andernfalls würde die Tochter nicht daran teilnehmen dürfe.
Es kam natürlich keine Reaktion oder gar das Geld dafür (160 Euro)
Ich habe dann einfach frecherweise die 160 vom Unterhalt abgezogen.
Durfte ich das so einfach?
Weil natürlich kam nach Zahlung des Unterhaltes direkt der Hinweis dass die 160 Euro fehlen würden. Ich sollte diese noch nachzahlen. Hab ich aber bisher noch nicht gemacht.
Gestern kam dann der Hinweis, dass sie ihren Anwalt mit der Vollstreckung demnächst beauftragen würde sollte ich in den nächsten Tagen nicht zahlen.
Zahlen? Oder krieg ich das so durch?
Mit was für zusätzlichen kosten muss ich rechnen sollte ich stur bleiben?
Danke für Hilfe
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Darlehen ... und das Haus als Sicherheit? |
Geschrieben von: itler - 19-05-2025, 23:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich befinde mich in folgender Situation im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung. Ein Ehevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Eigentümer eines von mir vollständig abbezahlten Hauses, das nach der Eheschließung erworben wurde. In diesem Haus sind ich, meine Ehefrau, mein Sohn (20) und meine Tochter (14) gemeldet.
Seit September 2023 wohnen meine Ehefrau und meine Tochter in einer anderen Stadt zur Miete. Sie haben sich dort jedoch nicht umgemeldet. Seitdem begann unsere Ehe zu zerbrechen.
Mein Sohn ist im November 2024 ins Ausland gezogen, und es ist unklar, wann er nach Deutschland zurückkehren wird.
Neben dem Haus besitzen wir zwei abbezahlte Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Als Eigentümer sind meine Ehefrau und ich jeweils zu 50 % im Grundbuch eingetragen, obwohl ich ca. 90 % der Kosten getragen habe.
Meine Frage: Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden.
Inwieweit kann ich dies eigenständig tun, ohne die Zustimmung meiner (noch) Ehefrau einholen zu müssen?
Verstehe ich es richtig, dass das Haus in diesem Fall nicht in den Zuggewinnausgleich fällt?
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Versorgungsausgleich. |
Geschrieben von: bio - 13-05-2025, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Ich habe eine Frage für einen Freund.
Was verbirgt sich hinter dem Paragraphen 27 VersAusglG? Was muss passiert sein, um damit durchzukommen?
Die künftige Ex-Frau will den Mann aufgrund dieses Paragraphen vom Versogungsausgleich ausschließen. Er hätte in der Ehe gefaulenzt, während sie zielstrebig die Karriere vorantrieb. Entsprechende Vorwürfe wurden erhoben. Muss er beweisen, dass er doch wichtig für die Familie war? Mit seiner Anwältin ist er unzufrieden, weil sie ihn aufforderte darauf einzugehen.
Es geht hier um einiges Geld, das die Frau Beamtin lieber für sich behalten will. Kann ein Ehepartner vollständig vom Versorgungsausgleich ausgeschlossenn werden?
Die Eheleute sind seit 30 Jahren verheiratet. Als Studenten kennengelernt, geheiratet 2 Kinder. Seit 20 Jahren sind beide etwa mit der Ausbildung fertig. Sie hat schnell Fuß gefasst, Lehrerin, bald verbeamtet. Er Gelegenheitsjobs, Versuche zur Selbständigkeit , aber eben wenig zum Einkommen beigetragen. Dafür hat er dann den Haushalt geschmissen. War für die Kinder da, die mitterweile groß sind, aber eindeutig Papakinder. Die jüngst lebte nach der Trennung einige Jahre bei ihm. Der Vorwurf des Schmarotzers hat ihn sehr getroffen, obwohl ihm klar ist, dass es eine Verfahrenstaktik ist. Muss er sich eventuell darauf einstellen mindestens gekürzt zu werden?
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Diverse Mehrbedarfe |
Geschrieben von: JohnnyBeGood_88 - 13-05-2025, 11:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo, meine Ex fordert diverse Mehrbedarfe.
Darunter:
- erweiterte Kita Zeiten soll ich anteilig bezahlen, weil ihre Arbeitszeiten es nicht anders zulassen
- wenn die Kinder öfter krank sind, soll ich über den Betreuungsunterhalt die Differenz von ihrem eigentlichen Gehalt zu dem Kindkrankgeld ausgleichen
- da ich keine Ferienbetreuung übernehmen kann, weil ich jobtechnisch innerhalb der Woche nicht da bin, soll ich die Kosten für eine Ferienbetreuung übernehmen
Was davon ist berechtigt?
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Reisepassverweigerung, Fristen? |
Geschrieben von: TaubeOhren - 12-05-2025, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo alle zusammen,
über 10 Jahre ist es her, dass zu diesem Thema etwas geschrieben wurde, allerdings wollte ich nicht extra einen neuen Thread aufmachen, da es thematisch um das gleiche geht.
Folgende weniger überraschende Situation: Ich befürchte aufgrund der Unterhaltsschulden, dass mir der Antrag auf einen Reisepass verweigert wird. Tatsächlich bin ich davon ausgegangen, dass mich bei dem Besuch der Deutschen Botschaft im EU Ausland schlimmeres erwarten könnte (Passentzug, Antrag wird direkt abgelehnt), was aber nicht passiert ist. Bin hin, Antrag abgegeben, abgelaufenen Pass + Geburtsurkunde abgegeben sowie Foto und am Ende habe ich Pass und Urkunde zurück bekommen und die Sache war damit durch. Soweit so gut. Nur habe ich hier im Forum gelesen, dass tatsächlich erst NACH dem Termin Bescheid gegeben wurde. Meine Frage an die, die sich mit der Thematik auskennen und vielleicht insbesondere auch in den letzten Jahren damit Erfahrungen machen mussten:
1. Sehen die Mitarbeiter bei der deutschen Botschaft also nicht direkt im System, dass Passversagensgründe bestehen?
2. Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Bescheid bekommen habt, dass der Antrag nicht durchgeht?
Ich checke regelmäßig meine Mails während ich gleichzeitig hoffe, dass nichts neues im Mailfach ist. Ich denke ich würde einfach gerne wissen, ob auch nach einer Woche oder zwei eine negative Antwort kommen könnte, oder ob ich ab da aufatmen kann.
Oh, und sollte mir der Pass nun im Ausland verweigert werden, wird er mir dann trotzdem sicher in Deutschland ausgestellt, wenn ich mich dort anmelde oder besteht da kein Unterschied wenn Versagensgründe vorliegen?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten!
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UV Leistungen Inanspruchnahme |
Geschrieben von: Nappo - 09-05-2025, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Kniffle gerade, wie ich jemandem helfen kann.
geschiedener Vater. 3 Kinder. UVK verlangt 897 € UHV monatlich zu zahlen, bzw. zurück zu erstatten. Nachforderung: 10.000
Nettoeinkommen: 1900 €
Kreditrate aus Zugewinnzahlung: 400 € (nicht abziehbar)
UVK rechnet Wohnvorteil von 825 € hinzu. Das Haus ist bezahlt.
Ich frage, weil mehreren mehr auffällt oder einfällt, als einem Einzelnen. Suche nach dem Nadelöhr und Restchancen.
Titel keiner vorhanden. Keine Beistandschaft. Keine weitere Forderung wegen Kindesunterhalt seitens der Mutter. "Nur" UVK
1. Aufstockung ist klar. dazu müsste er einen Titel beim JA machen lassen. Trotzdem erst mal andere Baustelle
2. Wohngeld beantragen, könnte evtl. noch eine Idee sein
Selbstbehalt von 1.450 € müsste man in den Ring werfen. Reche ich aber 1900 netto + Wohnvorteil 825 € = 2.725 € minus 897 UVK = 1900 €
Aber der Wohnvorteil nutzt mir ja nichts. Ist ja fiktiv. Also bleiben 1900 € minus 897 € UHV minus 400 € Kreditrate = pleite
Kann die UVK den Verkauf des Hauses verlangen? Meiner Meinung nach ja: Verwertung des Vermögens.
Hat jemand Ideen, die ich nicht habe?
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