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| Hilfe gesucht bzgl. Gutachter u. Gegengutachtern |
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Geschrieben von: Justizopfer - Vor 1 Stunde - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo,
ich bin Hamburger und wohnte zusammen mit meiner Frau und unseren gemeinsamen drei Söhnen in Hamburg.
Mitte letzten Monats wurden unsere drei Söhne aus der Schule geholt, weil eine Gutachterin Grutschus eine Stellungnahme an das Gericht geschrieben hat, in der sie von psychischer Gewalt schwadroniert.
Derartiges gibt's bei uns nicht.
Die Stellungnahme ist haarsträubend schlecht und hätte von einem Achtklässler stammen können.
Deshalb brauchen wir Eltern einen Gegengutachter.
Ich hoffe auf Hilfe durch Informationen von euch.
1.) Wer kennt die Gutachterin Grutschus (Hamburg) aus Verfahren?
2.) Wer kennt in Hamburg und Umgebung quallifizierte Gegengutachter?
3.) Wer kennt in Deutschland quallifizierte Gegengutachter?
4.) Es gab einen Fall von 2010 (s. SZ "Die haben mir mein Kind weggenommen"; verhandelt im Oktober 2010 am OLG München) bei dem zwei Gegengutachten erfolgreich waren. Kennt jemand den Fall bzw. das AZ? ... oder den Anwalt? oder die Gegengutachter?
Grüße
Justizopfer
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| Volljährige wohnt bei kostenfrei bei Mutter Abzug Wohnvorteil |
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Geschrieben von: bigpuster - Vor 8 Stunden - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo!
Folgenden Satz habe ich bei der Recherche gefunden
Was sagt er mir? Leider geht der Autor nicht weiter darauf ein und im Netz finde ich nichts konkretes.
[quote] Erhält ein volljähriges Kind von einem Elternteil nach wie vor “Kost & Logis” (Naturalunterhalt), so ist dies grundsätzlich eine freiwillige Leistung, weil ein Anspruch auf Naturalunterhalt nicht existiert. Damit kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, auf einen um den Wohnvorteil des Kindes verminderten Kindesunterhaltsanspruch berufen, weil das volljährige Kind kostenfrei beim anderen Elternteil wohnt./quote]
Dankeschön
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| Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen |
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Geschrieben von: bigpuster - 14-01-2026, 22:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo!
Ich habe aus Zeiten vor der Trennung eine hohe Einmalzahlung wegen einer Klage auf zu geringe Bezahlung bekommen.
Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch.
Ende 2025 habe ich mit monatlicher Berechnung der Nachzahlung für die Monate in 2015-2020 eine Einmalzahlung erhalten. Wird diese jetzt auf mein aktuelles Einkommen monatlich dazuaddiert oder erhöht es mein Einkommen 2015-2020 welches für die Unterhaltsberechnung unerheblich ist.
Danke
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| Verzug Setzung und Ausländisches Konto |
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Geschrieben von: bigpuster - 14-01-2026, 19:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hello!
Nun saugt auch die volljährige Tochter. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Titel war auf Volljährigkeit befristet. Danach habe ich Betrag X freiwillig monatlich gezahlt. Eigene Auskünfte ohne Aufforderung erteilt. Auskünfte über Einkommen der Mutter gefordert. Kam aber nichts. 6 Monate nach Volljährigkeit kommt das Anwaltsschreiben und es wird rückwirkend höherer Unterhalt gefordert. Bevor ich mich mit der Berechnung auseinandersetze.
Hätte ich nicht vorher durch Auskunftsaufforderung in Verzug gesetzt werden müssen?
Frage 2 : Es könnte sein, dass im europäischen Ausland ein Konto existiert, auf das auch die Zinsen fließen. Das wäre ja einkommenserhöhend. Wenn man sich nicht so genau erinnern kann und es lieber nicht angibt..... und Töchterchen durch Mutti animiert die Auskunft in Frage stellt. Wird da genauer nachgeforscht? und mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Dankeschön
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| Stufenklage oder alles im Unterhaltsverfahren? |
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Geschrieben von: Trudadu - 12-01-2026, 22:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Die noch lebende Oma der KM ist gesegnet mit mehr als ausreichend Immobilien. Ich hingegen bin Mangelfall. Jetzt will das JA wohl klagen, weil es meinen Einwand des angemessenen Selbstbehalts abstreitet. Ich bin mir da aber 100% sicher, was die Leistungsfähigkeit der alten Dame betrifft. Muss ich das vor der Verhandlung mit einer Stufenklage erreichen oder geht das innerhalb des Verfahrens? Warum kann sich das Amt überhaupt querstellen, da mal anzuklopfen? Beistand ist Beistand. Und zwar der Kinder. Wenn leistungsfähige Verwandte vorhanden sind, wird man da halt vorstellig. Alles andere wäre für einen Anwalt ein Haftungsfall. Ich weiß aber auch nicht um die gesetzliche Regelung für den Beistand.
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| Notartitel ändern lassen möglich |
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Geschrieben von: Trudadu - 11-01-2026, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Schönen Sonntag die Herren,
es gibt ja den Tip, statt der JA-Urkunde einen Titel beim Notar zu wählen. Angenommen ich mache das, und denen reicht das erst einmal. Was ist, bei einer andauernden Verschlechterung der wirtschaftlichen Umstände (hier: Entfall des Wohngeldes aufgrund Vermögen): Kann ich den einkassieren oder einen geänderten anstatt geben?
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| Wie sollte ich mich verhalten? Kind macht nach Abi keine Ausbildung oder Studium |
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Geschrieben von: FrüherMorgen66 - 09-01-2026, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich bin in einer Situation, von der ich so nicht gedacht hätte, dass sie eintritt.
Ich bin aktuell ratlos und erhoffe mir hier Ideen für ein angemessenes Vorgehen
Ausgangssituation:
- ich bin seit langem geschieden und zahle seit Jahr und Tag Unterhalt nach DDT 7. ..bei Rechnen mit spitzen Stift könnte ich auch in Stufe 8 oder gar 9 rutschen....
- Sohn lebt bei der Mutter und wird in 5 Wochen volljährig.
- Er hat sein Abi im Juni 25 gemacht (eine Klasse in der Grundschule übersprungen; Abi mit 2,7)
- Verhältnis zum Sohn ist (noch) sehr gut und ich wünsche mir für ihn, dass er "seinen Weg" geht; gleichzeitig sehen wir uns seit seinem Abi nur noch alle 2 Monate und ich spüre, dass er sich etwas entfernt.
- Mutter ist sozialpädagogisch studierte "Querdenkerin", seit Urzeiten im Niedriglohnsektor und weiß was ihr zusteht..
Aktuelle Situation:
- Immatrikulation an einer Uni im Ruhrgebiet ab Oktober 2025 und der Versuch, "Cyber Security" zu studieren.
- Vor Weihnachten Abbruch des Studienganges, da die Mathematik um Grundstudium für ihn zu schwer war.(..ich hatte ihn vorab "gewarnt", aber er wollte es ausprobieren, was für mich ok war)
- Ein "solider Zwischenschritt ", um erstmal etwas zu haben, zB Ausbildung zum Industriekaufmann, komnt für ihn nicht infrage, weil er nur etwas nachen will, was ihm Spaß macht
- Insgesamt hat er eine latent "überhebliche" Haltung: er weiß was ihm zusteht, ist (noch) nicht bereit, die Pobacken zusammen zu kneifen, um erstmal etwas zu haben auf dem er aufbauen kann
- Nun möchte er bis zum Beginn des Wintersemesters jobben und dann Wirtschaftsgeographie studieren
- meinen Hinweis, dass es in Deutschland nur eine Handvoll Unis gibt, die das anbieten und es Zulassungbeschränkungen und Voraussetzungen gibt, die er nicht erfüllt, scheint er auszublenden
- Er wohnt weiterhin bei seiner Mutter. Aufgrund ihres geringen Einkommens ist sie wahrscheinlich darauf angewiesen, dass er weiter bei ihr wohnt und dass er das gemeinsame Leben teilweise mit meinem Unterhalt querfinanziert (sie hat ca. 1600 Netto und in einer von mir im Hintergrund erstellten Berechnung der Unterhaltsquoten zahle ich praktisch alles und sie nichts)
- An nächsten Monat überweis ich ihm mit Volljährigkeit 680€ (aktuell 850€ inkl. Taschengeld und einem kleinen Mehrbedarfsposten, den ich des lieben Frieden willen bisher weitergezahlt habe)
Ich möchte ihm zeigen, dass ich auch in dieser "Findungsphase" bzw nach dem ersten Abbruch weiter zu ihm stehe und werde daher baw den Unterhalt weiter an ihn zahlen (ab nächsten Monat mit Volljährigkeit an ihn)
Gleichzeitig nöchte ich aber auch nicht, dass sich aus der momentanen Situation ein Dauerzustand entwickelt, bei dem ich bis zum 25. Lebensjahr zahle..
Wie ist Eure Einschätzung zur Situation?
Erstmal Vertrauensvorschuss und schauen, was sich bis zum Herbst 2026 hei ihm entwickelt?
Ich möchte noch nicht "formal" werden und Nachweise für Bewerbungen oder zielstrebiges Studium verlangen...aber auch nicht, dass er sich ziellos "treiben" lässt und sich nur auf meinen Unterhalt verlässt.
Danke
I
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| Die besten Selbstmordmethoden für Scheidungsväter |
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Geschrieben von: Kim Jong-Un - 30-12-2025, 10:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
ich bin noch neu in dem Thema aber fühle mich schon richtig angekommen.
- Kinder nur jedes zweite Wochenende, obwohl die Kinder (7, 4) sich selbst das Wechselmodell gewünscht haben.
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt übersteigen mein reales Monatseinkommen, da diese frühere Bonuszahlungen berücksichtigen, die ich nicht mehr bekomme
- Kompletter Freundeskreis weg
- Arbeit kurz vor der Kündigung, da ich kaum noch was leiste
- Zugewinnsausgleich und Rentenanwartschaftsausgleich erwarten mich noch
Meine Fragen als Neuling:
- Wie überlebt man das finanziell, wenn die Frau das Wechselmodell ablehnt?
- Am schlimmsten ist das Vermissen der Kinder. Wie kommt man damit klar
- kommt man da jemals wieder raus?
- Gehe ich recht in der Annahme, dass das Residenzmodell mit all seinen Folgen ein reiner Selbstmordkatalysator für Väter und Langzeitschädigung für Kinder ist?
Grüße
Kim Jon-Un
(Ich bin nicht selbstmordgefährdet, aber ich verstehe jetzt, warum die Selbstmordquote unter geschiedenen Vätern um 300% vs Durchschnitt erhöht ist.)
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| Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? |
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Geschrieben von: Joset1989 - 29-12-2025, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (97)
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Hallo,
Mein erster Post und hâtte mir durchaus ein schöneres Thema gewünscht...
Ich führte seit 6 Jahren eine binationale Beziehung. Seit 3 Jahren verheiratet. Hochzeit im Ausland. Familie zieht aus Ausland nach Deutschland. Patchworkfamilie mit 1 eigenem Kind und einen Stiefkind. Im letzten jahr kam noch ein eigenes Kind hinzu.
Während der Fernbeziehung alles wunderbar und Probleme begannen sofort nach Zuzug. Probleme insbesondere durch Stiefkind/Teenager, 13 Jahre alt., was Konsequenzen für eigene Familie hatte. Hätte ich mir nie im Leben vorstellen können, aber die Frau hatte mir ja immer gesagt, dass das eigene Kind ihr wichtiger als der Partner wäre, da eigenes Blut. Frau hat oft genug gesagt, dass ohne Teenager wären wir eine perfekte, glückliche Familie.
Frau zeigte mich aus dem Nichts an und fordert Trennung. Schwerer Vorwurf gegen mich ohne jegliche Beweise trotzdem wird Ermittlungsverfahren nach der Anzeige bei der Polizei eingeleitet.
Frau hatte sich von fragwürdiger Beratungsstelle beraten lassen, die sie sofort zur Polizei geschickt hat. Alles scheint vorher geplant gewesen zu sein (Gedächtnisprotokoll zum Zeitpunkt der Anzeige bereits 2 Wochen alt).
Mit dem " Opfer" selbst, dem eigenen Kind hat man nie gesprochen geschweige denn hat die Beratungsstelle, Jugendamt das Kind kennen gelernt. Auch wenn strafVerfahren eingestellt werden wird (darauf deutet laut Strafverteidigung alles hin und Mühlen der Staatsanwaltschaft laufen aber leider langsam), denn dafür ist die ganze Story zu dünn und Fakten belegbar falsch. Es steht ein Vorwurf mit möglichen Konsequenzen für mich in allen Lebensbereichen, sofern dieses blöde verfahren lâuft Unschuldsvermutung gibt es ja nicht und dass sie mich selbst immer als besten Vater, den sie sich für die Kinder überhaupt vorstellen könnte, bezeichnet hat erst recht nicht,
Ich musste gemeinsame Wohnung über nacht verlassen (Wohnungszuweisung an Frau die ich laut Gericht ohne Aufhebung des Urteils weiter bezahle) und mir wurde durch Mutter der Zugang zu den Kindern nicht erlaubt..Dies wurde vorerst dann durch die Anzeige zum Wohl des Kindes entschieden und dies wurde auch vom Jugendamt befürwortet, die sich bis heute nie mit den Akten beschäftigt haben. Wochenlang habe ich die Kinder nicht gesehen die beides Papakinder sind.
Nach Gespräch mit Verfahrensbeistand wurden begleitende Umgänge unbedingt befürwortet und sind nun nach Wochen des Wartens dann auch gestartet. Zusätzlich wird es ein Gutachten geben wie die Umgänge zukünftig ausgestaltet werden sollen.
Von der Frau her selbst ein hochstrittig geführtes Verfahren. Zu Beginn gab es in einer sehr emotionalen Phase für mich täglich Einschläge die es zu verarbeiten galt und ich kam überhaupt nicht zum Luft holen.
Zig Anträge (Wohnungszuweisung, Sorgerecht, umgang etc.) von ihr gestellt (sie selbst bezahlt nichts an Anwaltskosten) so dass 5 wochen später bereits ein erster Termin beim Familiengericht stattgefunden hat.
Es wurden keine Anträge von ihr akzeptiert. Aber manche Entscheidung auch vertagt.
Als Konsequenz des ganzen allerdings habe ich sehr hohe Anwaltskosten und es ist kein licht am Ende des tunnels erkennbar. Eigene Anwaltskosten (1 Familienanwalt und 1 Strafverteidiger) in der Höhe hätte ich so nicht erwartet.
Meine Ausgaben 2 x Miete, unterhalt für Kind sowie Schulden vor und nach der Ehe für uns als Familie aufgenommen (Ratenkredit für Patchworfamilie und zuletzt um Anwaltskosten zu begleichen) will sie nicht verstehen und akzeptiert diese nicht. Das was ich derzeit an sie bezahle entspricht fast dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle ohne das von meinem einkommen irgendwas bereinigt wurde. Ich bin somit weit unter dem Selbstbehalt. Das reicht ihr allerdings immer noch nicht.
Auf meine Forderung zur Nutzungsentschädigung reagieren sie und ihre Anwältin nicht. Meine eigenen unterkunftskosten sind über dem was laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist, müssten eigentlich nach oben angepasst werden, interessiert auch nicht. Meine Auskunftsinformationen nimmt man zur kenntnis mehr auch nicht.
Somit sind meine Ausgaben höher als meine Einnahmen und dazu kommen noch die Anwaltekosten. Viel länger nicht weiter finanzbierbar und ich werde auch keine weiteren Kredite erhalten. Sonstige Rücklagen gibt es nicht, da alles in die Familie Gesteckt wurde.
Bislang wusste ich das finanziell irgendwie hinzubekommen, aber auch ich kann nicht zaubern.
Das absurde ist dass ich derzeit in bescheidenen Mini-Wohnverhältnissen lebe und sie in unserer bislang gemeinsamen grossen aber nicht billigen Wohnung und das praktisch gratis.
Meinen Anwalt (Familienrecht) gemäss Vergütungsvereinbarung und ohne Berechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung arbeitend, werde ich mir so nicht mehr lange leisten können, aber ohne Anwalt geht ja auch nicht….
Einen neuen finanzierbaren Anwalt zu finden, scheint auch nicht so einfach zumal dieser dich sich auch einarbeiten muss und welche die nur nach Gebührenordnung arbeiten scheinen ja auch immer weniger zu werden.
Des Weiteren muss ich wohl erwarten, dass der Trennungsunterhalt auch bald vor dem Familiengericht landen wird, denn auch hier kommt sie mir halt überhaupt nicht entgegen. Das sie in der Wohnung wohnt und der KindesUnterhalt reichen nicht.
Hätte mir nie im Leben gedacht in solch eine Situation zu gelangen…emotional sehr belastend und dass was mir Kraft gibt ist der Gedanke, dass ich wegen der Kinder kämpfen muss, denn entwöhnung ist ja wohl das was meine Frau als weiteres grosses ziel hat.
Habt ihr hier Vorschläge was ich weiter tun kann? Wie sähe eure weitere Vorgehensweise
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| Bafög Art. 37 Abs 1 |
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Geschrieben von: Panto - 29-12-2025, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Gemeinde,
seit Anfang des Jahres hat sich auch Bafoeg an mich gewandt. Mein minderjähriger Sohn nahm an einem außerschulischen Austauschprogramm außerhalb Europas teil. Obwohl er anscheinend ein Wenig Zeit an einer örtlichen Schule verbringen würde, dies würde aber nicht auf seine reguläre deutsche Schulbildung angerechnet.
Damals war von Gebühren keine Rede. Jedoch aus anderen Gründen war ich gegen seine Teilnahme, wurde aber von seiner Mutter überstimmt.
Doch nun behauptet Bafoeg, die grundsätzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme für einen „Schüleraustausch“ sei unstrittig.
Wie sollte ich hier vorgehen - Bafoeg ist hier in Vorleistung getreten ist und entsprechend meine Einkuenfte, Steuer u. Sozialabgaben einsehen moechte?
Ebenso: 1. sind Bafoeg und Behoerden mittels Datenbanken vernetzt oder arbeiten die unabhaengig von einander und 2. wie hartneckig ist Bafoeg bei deren Versuch Gelder einzusammeln - derzeit pruefen sie ob einen Zivielrechlichen Unterhaltanspruch durchzusetzen ist.
Wie ueblich waere ich euch sehr Dankbar fuer euren Feedback, best wishes from European / non-EU Ausland,
(mit Hilfe von Google Translate)
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