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| Unterhaltsfrage |
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Geschrieben von: befreit - Gestern, 11:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo liebes Forum,
nachdem ich einige Jahre hier nur noch stiller Mitleser war, wollte ich angesichts der bevorstehenden Volljährigkeit einmal um Rat fragen.
Bin Vater eines Kindes, welches Anfang nächsten Jahres 18 wird. Kontakt besteht seit ca. 4 Jahren leider nicht mehr, kann dazu evtl. noch weiteres Schreiben bei Gelegenheit.
Kurz zur Situation:
Es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8 der DT, der aber eine Befristung enthält. Darauf hatte ich bei dessen Erstellung geachtet. Jetzt frage ich mich, ob diese Befristung von der Formulierung gerichtsfest ist oder ich doch auf eine Herausgabe / Abänderung des Titels hinarbeiten muss, da im schlimmsten Fall doch gepfändet werden kann aus diesem Titel.
Mittlerweile zahle ich deutlich mehr (regelmäßige Auskunft alle zwei Jahre erteilt), dies allerdings nicht tituliert. Gleichzeitig darf ich mich aber bei den wenigen Kontaktpunkten von Exe verleumden um nicht zu sagen beschimpfen lassen. Ex ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind (ca. 9 Jahre alt) mit ihrem Neuen.
Meinem Verständnis nach müsste ab dem 18. Geburtstag auch meine Ex am KU beteiligt werden. Dies muss vom Kind geltend gemacht werden und auch mir müssten die Auskünfte über das Einkommen von Ex vorgelegt werden. Hier würde sich jetzt mir die Frage stellen, ob das das familiäre Einkommen von Ex ist (also auch das von ihrem Mann berücksichtigt wird, wäre mir jetzt wuppe bzw. darauf würde ich nicht bestehen wollen) und ob bei der Berechnung ihres bereinigten Netto auch das weitere Kind berücksichtigt wird (also mehr von ihrem Einkommen abgezogen wird). Da Ex verbeamtet ist, habe ich eine ziemlich gute Vorstellung über ihr Einkommen und könnte auf der Basis auch eine ziemlich realistische Berechnung der Aufteilung des KU vornehmen.
Meine Taktik jetzt war immer, die Füße still zu halten, um nicht doch noch einen unbefristeten Titel an die Backe zu bekommen. D.h. ich zahle jetzt für die kommenden Monate sowieso weiter und frage mich, wann ein guter Zeitpunkt wäre, dieses Fass aufzumachen. Das Vorgehen, das ich mir überlegt habe, einen ruhigen Brief ans Kind zu schreiben, dass ab Volljährigkeit ich ja gerne an es direkt Unterhalt zahle, allerdings hierzu die Voraussetzung schriftlich eine Kontonummer genannt haben möchte, regelmäßige Übersendung entsprechender Ausbildungsbescheinigungen und die Auskunft über das Einkommen der KM. Würdet Ihr mit solchen Aktionen bis zum Erreichen der Volljährigkeit warten oder kann man dies ruhig schon 1-2 Monate vorher anschieben? Bzw. ist das überhaupt ein sinnvolles Vorgehen?
Vielen Dank euch für jede Rückmeldung!
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| Versorgungsausgleich anfechten? |
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Geschrieben von: shenry61 - 07-11-2025, 06:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Fallbeschreibung:
Ehepaar hat 2 Kinder, das Älteste ein Junge und danach ein Mädchen. Beide Ehepartner sehen ihre Familienplanung als abgeschlossen an. Die Ehefrau verträgt weder Pille noch Spirale. Nach gemeinsamer Beratung lässt der Vater eine Vasektomie vornehmen.
2 Jahre später trennt Ehefrau (Nach 18 jähriger Ehe) sich von Ehemann. Scheidung wird eingereicht und der Ehefrau ein Versorgungsausgleich ab Renteneintritt zugesprochen. Unterhalt für beide Kinder und Ex Frau wird gezahlt.
Ein weiteres halbes Jahr später kommt durch Zufall ans Tageslicht, das der Sohn nicht leibliches Kind des Ehemannes ist. Ehefrau kontaktiert leiblichen Vater, lässt amtlichen Vaterschaftstest durchführen, fechtet Vaterschaft des Scheinvaters an und der leibliche Vater wird nun offiziell Vater.
Dem Scheinvater scheint die Kenntnis des richtigen Vaters in Verbindung mit der gemeinsam abgesprochenen Vasektomie ( Abschluss der Familienplanung auf gut glauben) recht unfair.
Der Scheinvater leidet kurz darauf an einer somatisierten Depression, bekommt einen GdB von 50 % und wird bald darauf auch dauerhaft arbeitsunfähig. Das alles hat natürlichEinfluss auf seine Altersversorgung.
Gibt es in diesem Fall irgendeine rechtliche Möglichkeit den der Ehefrau zugesprochenen Versorgungsausgleich anzufechten ?
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| Uneinigkeit über Kindes- & Betreuungsunterhalt |
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Geschrieben von: CherryMenthol - 05-11-2025, 17:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Kurze Rekapitulation der Situation bei mir:
- Nicht verheiratet, 1 Kind (unter 3 Jahre)
- Habe meine Arbeitszeit reduziert per Änderungsvertrag 3 Monate vor der Trennung, um mehr Zeit für Kinderbetreuung zu haben.
- offizielle Trennung erfolgte knapp eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Arbeitszeit & stark reduziertem Einkommen (-50%)
- bisher zahle ich den Mindestunterhalt für das Kind
Durch Entfernung zur Arbeitsstelle und niedrigerem Brutto-Einkommen (seit knapp 3 Monaten) ist der Mindestunterhalt machbar, Betreuungsunterhalt aber nicht.
Meine Arbeitskapazität wurde (über-)kompensiert durch eine Vollzeit-Neueinstellung (kann auch vom Chef bestätigt werden)
Wie sich die meisten jetzt sicherlich vorstellen können ist das natürlich nicht im Interesse der Ex.
Ihre Anwältin fordert Betreuungs- & Kindesunterhalt gemäß des "alten" Bruttoeinkommens (+freiwilligen Bonus) lange, lange vor der Trennung zu berechnen, fordert angeblich ausgebliebenen Unterhalt gemäß dieser Annahme und kommt mit Titulierung über Jugendamtsurkunde daher gekrochen.
"Angeblich" will die Ex ab Winter 2026 wieder anfangen zu arbeiten (Kita Platz bereits vorhanden), was dazu führt das sie ein (gutes) TZ-Gehalt (Beamtin, A13) erhält.
Was wäre eine geschickte Vorgehensweise?
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| Das Katz und Maus Spiel beginnt... |
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Geschrieben von: Corvin87x - 30-10-2025, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Zuerst mal liebe Grüße an alle und danke für die ganzen Infos hier die mir die letzten Tage geholfen haben! Wie das Leben so spielt habe ich nicht auf die Älteren gehört, willkommen im Fleischwolf der geächteten Väter.
Leider war meine Anwältin ein sauberer Griff ins Klo. Obwohl mir Bekannte andere Anwälte empfohlen haben schreckte mich so manch schlechte Bewertung ab. Will momentan nicht ins Detail gehen mit Vorgeschichten da Ort und Person ermittelt werden könnten obwohl es für Jüngere interessant wäre wie der Horror began. Ihr wisst ja der Feind hört mit! Vielleicht Tipps für anonymen Austausch?
Zur aktuellen Situation:
Vor kurzem Urkunde unterschrieben beim JA dynamisch 100%, zwei Kids Altersstufe 6-11, Gehalt 3300€ mtl. Netto.
Konnte es soweit drücken da 500€ mtl. Fahrtkosten Auto begründet mit Schichtarbeit (morgens kein Zug) 450€ mtl. gemeinsamer Ehekredit (hälfte Autofinanzierung, hälfte KM aus den Schulden geholt Kaufsucht) den sie mit unterschrieben hat. 80 €mtl. Altersvorsorge. Rest sind Peanuts wäre unter Mindestunterhalt gefallen laut JA nicht berücksichtigungsfähig. Anwältin hat mir nichtmal Tipps zum Absetzen gegeben "schreiben Sie doch rein was Sie für richtig halten". Denke hab mich aber gut geschlagen.
Da ich demnächst nicht mehr Schichtarbeite (Schichtabteilung 1 Jahr ausgeholfen wegen Unterbesetzung) werde ich demnächst auf ca. 2600€ mtl. Netto fallen. KM Lunte gerochen schnell noch zum JA Beistandschaft bevor Gehalt fällt. Anwältin: Ich helfe ihnen nicht unter 100% zu zahlen! Jetzt wurde ich etwas nervös.
Wie weiter vorgehen?
Gespräch mit dem Jugendamt ca. 2.600€ Gehalt - 853€ Unterhalt = 1.747 davon - 500€ Fahrtkosten - 450€ Kredit - 80€ Rente = 717€! Wie soll man da Leben wenn die Miete 505€ ohne Heiz-/Warmwasserkosten ist dementsprechend 212€ bleiben!
Antwort JA suchen sie sich nen Nebenjob. Neuberechnung gerne wenn ich mich um mehr Geld bemühe. Habe gesagt ich hätte dann Bereitschaft alle 7 Wochen a 7 Tage und der Arbeitgeber (öfftl. Dienst) Nebenjobs kaum genehmigt und durch die Bereitschaft eh schwer was zu finden wäre. Antwort: Bringen sie die Steuer von letztem Jahr weil sie ja Pendlerpauschale bekommen und wir sehen dann. Wird aber nichts rauskommen da ich erst dieses Jahr in die Wohnung gezogen bin "gerne oft bei der Freundin schlafe nähe Arbeitsplatz". Deswegen "Vorsicht! der Feind hört mit". Ich quäle mich zu überleben und KM die Schlange fährt BMW und Porsche das arme Opfer!
Meine Gedanken: Arbeitgeber fragen ob ich von 39h auf 42h Woche ab Januar erhöhen kann dazu ja noch Bereitschaft. Nebenjob wäre nicht sinnvoll würde zwar 48h haben jedoch nicht mehr Geld. Konkurenzarbeit wird nicht genehmigt in meinem Beruf also würde ich nur Mindestlohn als Helfer bekommen. Ausserdem Bereitschaft=Auto gesichert da keine Schichten mehr. Würde mir auch Wochenenden blockieren die Kinder nicht haben können KM macht eh Probleme führe ich hier jetzt nicht aus sonst wirds zu lang.
Soll ich mich mit 100% zufrieden geben und keine schlafenden Hunde wecken also nicht zum JA rennen?
Mit 42h/Woche und falls mal ein Einsatz in der Bereitschaft kommt müsste ich 2800€ - max. 3000€ verdienen. Dazu nächstes Jahr Pendlerpauschale ca. 2900€ einkassieren. Auto sicher. WE frei. Keinen Zwang mehr zu verdienen. Scheint mir die beste Option zu sein. Wie oft kontrolliert JA Gehälter? Kann ich entspannt mal mehr verdienen oder lieber konstant so Gehalt belassen? Hätte noch paar Überstunden aus Schichtzeit lieber abfeiern denke ich.
3000€ max. Gehalt + (2900%12 Pendlerpauschale) = 3241,66€ mtl. sagen wir 3300€ dann wäre ich auf alter Summe wenn Arbeitgeber mitspielt. Somit wäre ich bei 717€ + 600€ bei 1317€ max! zwar unter Selbstbehalt aber ich kann überleben. Wenn ich die 42h vom Arbeitgeber bekomme... wenn ich nicht krank werde in der Bereitschaftszeit... ich nicht heize... in der Arbeit dusche... und mal bei der Freundin schlafe ?
War jetzt viel, hab versucht alles so deutlich wie möglich darzustellen aber nachdem man durch den Fleischwolf kam muss man sich zuerst mal zurechtfinden...
Was sagt ihr? Vielen Dank im vorraus.
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| Studentenunterhalt |
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Geschrieben von: Bumpi - 25-10-2025, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo..
Jetzt mal wieder in eigener Sache...
Tochter, 24, studiert außerhalb in Norddeutschland mit eigener
Wohnung. SELBSTBEHALT ist 1750 von mir glaube Ich.
Bedarf ist 990 abzüglich Bafög und Kindergeld..was kann Ich von meinem Gehalt noch abziehen.
...Meine Tochter ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mehrerer Immobilien..Wert unterer 6 stelliger Bereich.. wirft keine Einnahmen ab...muss Sie das Einsetzen..?
Wird mein Einkommen der letzten 12 Monate berechnet oder das zu versteuern Einkommen von 2024?
MfG
BUMPI
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| Wechselmodell vorbereiten |
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Geschrieben von: CherryMenthol - 21-10-2025, 09:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Guten Morgen, allerseits!
Das ist mein erster Post, ich hoffe ich verstoße nicht gegen die Netiquette. Falls doch, freue ich mich über jeden Hinweis und gelobe Verbesserung.
Relevante Vorab-Infos:
gemeinsames Sorgerecht, nicht verheiratet, nun getrennt seit Spätsommer, klassisches Betreuungsmodell (d.h. sie nahm 1 Jahr Elternzeit, ich arbeitete voll, entgegen der initialen Absprache mit KITA Start im Mai wurde das ganze weiter verschoben in den November), bei allen U-Terminen war ich dabei, bei KITA Anmeldung war ich dabei usw. usf.
Entfernung zwischen unseren Wohnsitzen: 10km
Vorgeschichte:
Kind (>2 Jahre) wurde im Mai in den Urlaub genommen, von dort aber nicht zurückgebracht (trotz guten Zuredens, auch Alarmierung des Jugendamts) bis ich mit anwaltlicher Aufforderung und Fristsetzung die freiwillige Rückbringung (kein HKÜ Fall) "erzwingen" musste.
Danach gute 2 Monate Verweigerung jeglichen Umgangsrechts bis es zum "Eil"verfahren (absolute Ironie das Wort).
Zwischendrin gab's ein Gespräch im JA, auch mit einem VB, die sich beide nicht gegen mich ausgesprochen haben, aber natürlich aufgrund der Kontinuität der Bindung die Mutter favorisieren.
Gerichtsverhandlung war eine Farce, genauso wie das Gespräch mit dem VB: kein Wort zur absoluten Verfehlung der KM - wir sollen in die Zukunft schauen. VB & JA sind beide pro-Mutter.
Ich habe nun 2x Umgang die Woche mit meinem Kind für 2h, mit Ausblick auf (zeitlicher) Ausweitung + Übernachtungen zum Jahreswechsel 25/26.
Elternberatung usw. initialisiere ich per eMail, Ex zieht das Kaugummi in die Länge (genauso wie ihren Umzug, sie wohnt momentan temporär bei ihrer Mutter)
Eigentliche Frage:
Ich gehe davon aus, dass die KM kein Interesse am Wechselmodell hat, deswegen will ich das erzwingen (nicht aus Eigennutz, sondern weil ich sie für eine ungeeignete Erziehungsberechtigte halte und ich mich mit diesem scheiß alle 14 Tage Wochenende Modell nicht anfreunden werde)
Wie kann ich das realistisch erreichen? (Vorbereitungszeitraum dafür wäre ca. 1 Jahr)
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| Heirat mit Zierfisch |
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Geschrieben von: Bumpi - 19-10-2025, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo. Frage mal für einen Freund..
Er hat einen Zierfisch aus Osteuropa geheiratet( etwas weiter weg),
Er ist jetzt eben über 4 Jahre verheiratet..nun Frau weg, Scheidung eingereicht..
Er verdient doppelt so viel wie sie..
Betreuungsunterhalt bis Scheidung ist klar, aber wie lange nach der Scheidung noch Unterhalt?
Ehedauer bis zur Scheidung sage Ich mal 5 bis 6 Jahre..
MfG
Bumpi
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| Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse |
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Geschrieben von: B_____09 - 07-10-2025, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo zusammen,
ich habe schon eine ganze Weile hier nichts mehr geschrieben, habe aber nun doch mal wieder ein konkretes Anliegen und wäre über gebündeltes Wissen und Ratschläge dankbar.
Hier einmal die kurz zusammengefasste Problematik:
Vater- 2 gemeinsame Kinder mit der Mutter (14 J. und 12 J.)
- Das 14-jährige Kind lebt bei ihm, das 12-jährige bei der Mutter
- Einkommen: 2.570 € netto, Steuerklasse II
- Er erhält 1× Kindergeld
Mutter- Lebt mit 2 Kindern (dem 12-jährigen gemeinsamen Kind und einem 6-jährigen Kind aus neuer Beziehung) und ihrem Lebenspartner (seit über 8 Jahren) zusammen
- Einkommen bisher: 1.890 € netto, Steuerklasse II, erhält Kindergeld
- Nun: durch (angemeldeten) Zusammenzug mit ihrem pflegebedürftigen Vater und Partner Verlust der Steuerklasse II, neues Einkommen: 1.660 € netto
Bisherige Regelung- Vater zahlte 587 € Unterhalt an Mutter (zahlt 250 € mehr, als er erhält)
- Mutter zahlte 337 € Unterhalt an Vater
Neue Berechnung nach Wegfall der Steuerklasse II- Vater soll nun 587 € an Mutter zahlen (zahlt 460 € mehr, als er erhält)
- Mutter nur 127 € an Vater
Fragen- Führt der Wegfall der Steuerklasse II tatsächlich zu einem niedrigeren Netto und damit zu weniger Unterhalt?
Der Wegfall hängt ja damit zusammen, dass sie nun nicht mehr alleinstehend ist (lebt mit Partner und Vater). Wie kann das Hinzukommen von einem oder (falls angemeldet) zwei weiteren Haushaltsmitgliedern mit Einkommen zu weniger Unterhaltszahlungen führen? Wie kann der Zusammenzug und Steuerklassenwechsel Sie nun zum Mangelfall machen und damit zu meinem Problem.
- Wie kann ich überhaupt Auskunft über Nebeneinkünfte (z. B. Trinkgeld) bekommen? Soweit ich weiß, geht sie auch nebenher putzen, und mich würde nicht wundern, wenn parallel noch ein Minijob vorhanden ist.
- Wie sieht es mit Pflegegeld für ihren kranken Vater aus – ist das bei der Unterhaltsberechnung relevant, also wenn sie das erhält?
- Macht es Sinn, die Unterhaltsberechnung vom Jugendamt prüfen zu lassen? Oder lieber durch einen Anwalt? Oder zunächst ohne versuchen?
Weitere Informationen
Die Mutter lebt seit Jahren mit dem neuen Partner zusammen, hat diesen aber vermutlich bis heute nie offiziell gemeldet – auch während sie Amtsbezüge erhielt.
Der Wechsel in Steuerklasse I ist vermutlich nur durch die Anmeldung des Vaters zustande gekommen. Ich denke, der Partner ist weiterhin nicht gemeldet.
Ausgaben wie ein neues Auto etc. fallen alle unter „gehört meinem Freund“. Sie hat mir natürlich einfach nur ihren Gehaltszettel über 1.660 € geschickt mit der Argumentation, dass das eben das ist, was sie monatlich hat. Ich habe nicht das Gefühl das nett fragen da weiterhilft um an alle Infos zu kommen. Möchte mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und eventuell noch schlechter am ende dastehen.
Danke im voraus für alle Tipps und Nachrichten
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| Kind möchte Wohnort wechseln |
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Geschrieben von: dalailamer - 01-10-2025, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
War lange nicht hier und hoffe es geht den Leuten gut!
Hatte ja damals im Jahr 23 berichtet, dass ich vor Gericht das Wechselmodell erstreiten konnte.
Das Wechselmodell lebt mein Sohn der mittlerweile 9 ist erfolgreich seit fast 3 Jahren. Auch die KM hatte vor einem Jahr in einem Gespräch geäußert, dass sie das zwar nicht gedacht hätte früher, aber sie findet es gut dass das Kind mittlerweile im Wechselmodell lebt.
Es ist nun so, Dass mein Sohn seit letztes Jahr Dezember immer wieder äußert dass er nur noch bei mir und meiner Frau leben möchte und alle 14 Tage am WE zur Mutter. Das sagt er fast jede Woche, in der er hier ist.
Seit letztem Jahr hat die KM auch ein neues Partner der dort wohnt. Im gegensatz zu den ganzen Jahren davor, in denen die Mutter das Kind verwöhnt und helikoptert hat, versucht die Mutter nun das Gegenteil und macht auch mal oft ihr eigenes Ding und was ihr Spaß macht bzw ist strenger und konsequenter - an sich vollkommen okay und normal, und genau das was meine Frau und ich seit Jahren vorleben wenn er bei uns ist.. nur halt ein Problem, wenn es davor viele Jahre genau umgekehrt war im Haushalt der KM.
In einem Elterngespräch mit dem Lehrer wurde uns bzw eher der Mutter auch schon gesagt , dass er an einem Wechseltag (Montag, als er von mir zu ihrem Haushalt gewechselt ist) geweint hat weil er keine Lust hatte dort hin zu wechseln.
Ich weiß, dass Sohn und Mutter auch sehr sehr oft streiten - Der Sohn äußert sich auch sehr oft negativ gegenüber seiner Mutter, wenn er bei uns ist - scheint also schon etwas im argen zu liegen dort im Haushalt.
Hatten dann im Juni ein Gespräch mit der Mutter zusammen, um natürlich vernünftig wie ich bin, um die Mutter zu unterstützen, ihm zu erklären dass so etwas eine schwerwiegende Entscheidung ist und die nicht einfach so getroffen werden kann, und er das ab 14 miteintscheiden darf. Nach dem Gespräch war ein par Wochen ruhe seiten des Sohnes.
Seit 3-4 Wochen äußert er wieder vermehrt, dass er dort nicht mehr sein möchte und nur bei mir wohnen will.
Ich weiß echt nicht wie ich mich da weiterhin verhalten soll, wenn er diesen Wunsch nun seit fast einem jahr im Kopf hat. Soll ich standhaft bleiben, weil er noch nicht in einem Alter ist sowas zu entscheiden und die Tragweite zu erfassen? Oder soll ich den Wunsch ernst nehmen und ihn darin unterstützen?
Möchte natürlich auch nicht, dass dies nur ein Wunsch aus der Situation heraus ist, und er dann denkt er kann das genau umgekehrt (bei mir) so machen wenn ihm mal was nicht passt.
Jemand Tips oder Erfahrung?
Grüße
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Studie: Auswirkungen und Bewältigung einer Trennung |
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Geschrieben von: kristinaPSY - 29-09-2025, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo alle!
Eine Trennung ist ein häufiges Lebensereignis, das tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen und weitreichende Folgen für das eigene Leben haben kann. Viele Menschen entwickeln in dieser Zeit ganz unterschiedliche Strategien, um mit den Herausforderungen umzugehen. Im Rahmen meiner Masterarbeit im Fach Psychologie möchte ich genauer untersuchen, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter eine solche Lebenssituation erleben und bewältigen.
Wer kann mitmachen?
Menschen zwischen 40 und 60 Jahren, die in den letzten drei Jahren eine bedeutsame Trennung erlebt haben. Wichtig ist, dass die Trennung mindestens ein Jahr zurückliegt und die Partnerschaft mindestens fünf Jahre gedauert hat, in der ihr in einem gemeinsamen Haushalt zusammengelebt habt.
Was erwartet euch?
Ein entspanntes Online-Interview (inkl. kurzem Vorgespräch ca. 1 Stunde). Alles ist natürlich freiwillig, anonym und ihr könnt jederzeit abbrechen.
Mit dieser Untersuchung möchte ich dazu beitragen, die Auswirkungen von Trennungen und die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien besser zu verstehen. Wenn Sie Interesse haben, Ihre Erfahrungen zu teilen, oder Fragen zur Studie bestehen, erreichen Sie mich gerne hier oder unter 62103680@edu.kl.ac.at.
Eure Erfahrungen sind für meine Arbeit super wertvoll und würden mir enorm helfen! Jede einzelne Teilnahme macht einen großen Unterschied – und vielleicht ist es ja auch eine schöne Gelegenheit, die eigene Geschichte einmal in Ruhe zu erzählen.
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