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  Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
Geschrieben von: Jan12345 - 19-04-2024, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Liebe Forengemeinde,

meine Ehe hat eine drastische Wendung genommen. Meine Frau (ca. 4,5 Jahre vereiratet) hat mich vor ca. 2 Wochen bei der Polizei wegen Beleidigung
angezeigt und eine einstweilige Verfügung erlassen. (Heftiger Inhalt, Annäherungsverbot 100m, Kontaktverbot, alleiniges Nutzungsrecht gemeinsame Wohnung & GewschG, uvm.).

Generell: ich war nie gewalttätig gegenüber meiner Frau. Wir haben uns gestritten, ja. Gegenseitig beleidigt ja. Meine Frau ist hier jedoch
immer schon der üble Part gewesen, heftigster Tonfall, auch viele körperliche Übergriffe (Fotos von einem konnten gerettet werden).

Zurück zum Sachverhalt: zunächst wurde ich vor gut 3 Wochen am Abend von 4 Polizisten aus meiner Wohnung begleitet und musste meinen Schlüssel abgeben.
4 Tage Rückkehrverbot. Dummerweise bin ich am Folgetag bei der Polizei aufgetaucht, wurde dort absolut herabschätzend behandelt, als aggressiv eingstuft,
was laut meiner Anwältin wohl Hauptgrund für den Erlass der Verfügung war. Offen gesagt, ich denke ich bin dort so ruhig geblieben wie es aus meiner Sicht ging.
Wurde eben abgestempelt behandelt - herablassend von einer gewissen Beamtin - absolute Spezialsituation.

Zu meiner Partnerin: stammt aus Georgien, recht schnell geheiratet, war immer eine sehr komplizierte Person. Krasses Schwarzweißdenken,
extreme Stimmungsschwankungen, sehr ausfallend was Umgangston angeht, Schreianfälle, körperlich gewalttätig. Insgesamt aber eine liebenswürdige
und herzliche Person.

Ich bin gut verdienend (sechsstelling Brutto im Jahr, Geschäftsführender Gesellschafter meiner GmbH). Meine Frau seit 1,5 Jahren Finanzbuchhalterin,
deutlich tieferer Verdienst + angestellt via Minijob bei meiner Firma. Kommt wie beschrieben aus Georgien, zunächst via FSJ hier angekommen,
dann mit mir geheiratet, Sprachkurse, Weiterbildung etc., in Georgien Bachelor BWL abgeschlossen.

Aktuell befindet Sie sich im 7 Monat der Schwangerschaft (Tochter), behauptete seit langem
ich würde sie phsycholisch misshandeln, was ich absolut nicht tue. Habe ein Alkoholproblem seit ca. 1,5 Jahren entwickelt (starkes Entzugssyndrom),
3 Mal bei der Entgiftung gewesen, zuletzt im November 2023, und im März 2024.

Ist seit der Schwangerschaft extrem kompliziert geworden, habe mich extrem zurückgezogen, keine Beleidigungen oder Ähnliches, stattdessen dauerhaft Wutausbrüche meiner
Frau + körperliche Gewalt. Ich würde bei nichts unterstützen, sie alleine lassen, hat mir 3 Monate das Geschlecht unseres Kindes
verheimlicht, Komplettausschluss Schwangerschaft etc. Extremer Umgangston mir gegenüber meiner Familie (ist mit allen Verstritten, war hier echt im Spagat).
Wollte eine Vermittlungsrolle einnehmen, wurde als fehlende Unterstützung meiner Frau ausgelegt. Streitigkeiten mit Familie absolut belanglos, Kleinigkeiten.

Ich kann guten Gewissens sagen, dass ich nie der psychologisch gewalttätige, oder sonst nie gewalttätige Part in der Ehe war.
Hatte die Trennung/Scheidung innerlich bereits beschlossen, auch mit meiner Frau kommuniziert. Wollte die ersten Monate nach der Geburt abwarten
und das Ganze geordnet angehen. Meine Frau hat nun Fakten geschaffen.

Problem: Frau steht unter starker Einflussnahme der älterenSchwester (schreckliche Person, Werdegang meiner Frau 1:1 abkopiert, Heirat deutscher Mann,
Sprachkurs, Weiterbildung etc.). Ihr Mann will sich ebenfalls trennen, droht ihm mit finanzieller Ausbeutung etc.).
Üble Geschichte, denke die Schwester hat hier die Zügel in der Hand, meine Frau hat sich komplett verändert. Drohte oft mich bei der Vaterschaft
komplett auszuschließen etc.

Probleme: Wohnung sehr teuer, 2200€ etc. alles läuft auf mich.
Gut: alle Ersparnisse (Cash, Aktien etc.) alles auf meinen Konten.

Termin beim Jugendamt hatte ich, habe mich dort denke ich gut verkauft. Bin dennoch sehr ratlos, meine Frau ist wirklich wahnsinnig geworden,
schreibt mich mit sehr geehrte Damen und Herren an, ist in vielen Bereihen völlig unfähig. Aktuell wohnt sie seit 3 Wohnung in unserer teueren Wohnung, welche ich
bezahle. Alle Verträge laufen über mich (einschließlich Handy, Fahrticket etc. / via meiner Firma).

Bin kommenden Montag zur zweiten Besprechung bei der Anwältin, mal sehen...
Kennt ihr eine solche Situation, wie soll ich mich verhalten, was habe ich für Möglichkeiten?

Ich will auf jeden Fall meine Vaterrolle einnehmen, freue mich extrem auf meine Tochter.
Bin für jeden Rat dankbar, viele Grüße / Jan.

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  Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos?
Geschrieben von: Marcus - 18-04-2024, 23:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
ich habe lange nichts geschrieben. Heute möchte ich mal berichten, wie meine Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz verläuft.
Die Ausgangslage: Es fließt UHV, Mangelfall. Seit längerer Zeit diskutiere ich mit dem Beistand über die Anerkennung meiner Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto bei der Bereinigung meines Einkommens wegen der von mir geforderten Reduzierung der Unterhaltszahlungen wegen geringerem Einkommen seit über einem Jahr.
Die Fahrtkosten werden weiterhin auf 15% gedeckelt, obwohl ich nachgewiesen habe, dass mein Arbeitsweg mit dem ÖPNV insgesamt mehr als 3 std/Tag betragen würde. Das soll hier aber nicht das Thema sein.

Ich habe im Laufe der Verhandlungen mit dem Beistand auch mal einfach weniger bezahlt, soviel wie ich meiner Meinung nach bezahlen müsste. Dadurch ist ein Rückstand aufgelaufen. Im Zuge des Schriftwechsels gab es ein Schreiben, in dem u.a. dieser Rückstand angemahnt wurde. Dieses Schreiben wurde an die KM weiter geleitet. Das finde ich nicht in Ordnung. Das UhVorschG ist ja unter anderem gerade dazu da, die Elternebene was den Unterhalt anbelangt zu befrieden. Deshalb gehen die Ansprüche auf das Land über und die KM hat keinen Stress.
Ich habe darauf hin bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Beschwerde eingelegt. Der Vorgang wurde geprüft und es stellte sich heraus, dass der Beistand nur deshalt dazu berechtigt gewesen wäre, dies der KM mitzuteilen, weil es einen Abtretungsvertrag zwischen dem Land und der KM, als gesetzl. Vertr. des Kindes gibt, bei dem die an das Land (UHV-Kasse) übergegangenen Ansprüche auf das Kind rückübertragen wurden. Das ist wohl übliche Praxis. Damit ist der Beistand als Vertreter des Kindes berechtigt den Unterhalt einzufordern und mit der KM darüber zu kommunizieren.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ich als Sorgeberechtigter dem Vertrag hätte zustimmen müssen. Diese Zustimmung sollte nun nachgeholt werden, ich habe dies aber aus o. g. Gründen abgelehnt.

Nun ist mein Mittlerer volljährig und die UHV-Kasse, als Vertreter des Landes möchte den Rückstand eintreiben und droht mit Vollstreckung.

Jetzt wird's für alle interessant, die einem solchen Abtretungsvertrag bislang nicht (nachträglich) zugestimmt haben. Ich habe mir mal die Jugendamtsurkunde genauer angesehen, dort verpflichte ich mich dem Kind. Das macht Sinn, wenn der Beistand, als Vertreter des Kindes vollstrecken möchte. Der Rückstand bei der UHV-Kasse sind aber nun Ansprüche des Landes an mich, weil durch UHV übergegangen. Die Rückübertragung des Anspruches auf das Kind ist durch meine fehlende Zustimmung nichtig.

Sehe ich das richtig, dass die UHV-Kasse mit dem Titel gar nichts anfangen kann, weil es sich ja nicht um Ansprüche des Kindes handelt?

(Bitte nur Meinungsäußerung, Rechtsberatung dürfen ja nur Anwälte)

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  Verfahrenskostenhilfe frage
Geschrieben von: Ruffys - 18-04-2024, 21:57 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Seit ein paar Monaten zahle ich einen monatlichen Betrag für Gerichtskosten eines Strafverfahren ab... 
Für die Familiengerichtlichen Verfahren hatte ich vor kurzem Verfahrenskostenhilfe beantragt, was vom Gericht auch ohne Raten bewilligt wurde. 

Dann kam der Bezirksrevisor...
Dieser beantragte für die Familiesachen Ratenzahlung. 
Da er zb die brillenversicherung nicht als Mehrbedarf anerkennt. Die Kfz steuern wurde mit BGH Beschluss vom 8.8.2012, Az. XU ZB 291/11 zurück gewissen.
Die Kosten des Kfz Stellplatz welcher Teil des Wohnungs Mietvertrages ist wurde mit OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2015 -13 WF 282/15 -, juris zurück gewissen.
Die Kontoführungsgebür wurde mit Beschluss des Thüringer Landessozialgericht vom 23.09.2003 -L6B 48/03 SSFzurück gewissen...

Die Kosten des Strafverfahrens wurden im ersten Schreiben mit OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.01.2009, 7 WF 205/08 zurück gewissen. 
Mit dem neuesten Schreiben wurden diese mit LAG Köln Beschluss vom 14.07.2010, 1 TA 161/10 zurückgewiesen...

Das Gericht verlangt jetzt einen Nachweis das die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist die monatlichen Raten zu reduzieren... Würde ja bedeuten das dass Gericht die Kosten akzeptieren würde.
‐-------------------
Fragen:
 Was schreibe ich der StA um einen Nachweis zu bekommen das diese nicht bereit ist die Rate zu reduzieren? Der Betrag wurde bewusst zwecks der FamG sache höher gewählt um keine Raten zahlen zu müssen. 

Hat einer neuer Urteile die Kosten eines Strafverfahren bei Verfahrenskostenhilfe berücksichtigen?

Hatt einer links zu den ganzen Beschlüssen oder kann diese hier einstellen da ich diese online nicht finde.

Ohne Ende Schreiberei und die Ex mit Bürgergeld bekommt alles durchgewunken...

Danke schon mal für eure Mühen.

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  Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule
Geschrieben von: BlauerWolf - 13-04-2024, 21:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Liebes Forum,

die Zeit rennt und ehe man sich versieht sind wieder einige Jahre vergangen. Mit Blick auf 2025 nähert sich die Einschulung. Wie ich jetzt mitbekommen habe, hat die Kindsmutter (die derzeit alleiniges Sorgerecht hat) zuerst eine öffentliche Schule erwogen, nun aber einen Schwenk in Richtung Privatschule gemacht. Diese Privatschule kostet zwischen 450€ und 600€ im Monat (ohne Essensgeld oder Ausflugsgeld), heißt 6000-7500€/Jahr! Die Einschreibung bzw. Anmeldung für eine Einschulung 2025 findet tatsächlich schon in diesem Jahr, also 2024 statt.

Ich habe das Forum natürlich nach entsprechenden Sachverhalten durchstöbert - trotzdem stellt sich mir die Frage, wie ich mich unter den aktuellen Bedingungen vorbereiten kann, sollte die Kindsmutter sich tatsächlich für die private Schule entscheiden.

Da seit Geburt kein geteiltes Sorgerecht vorliegt, sind mir hier vermutlich die Hände gebunden. Gibt es hier in Forum aktuelle und relevante Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Ich werde mich auf jeden Fall gegen den Mehraufwand einer Privatschule wehren wollen. Vielleicht gibt es auch Kommunikationstipps, wie ich die Kindsmutter von dem Gedanken abbringen kann? Kontakt zu ihr ist sehr sporadisch, alle 3-6 Monate via E-Mail, 1-2 mal Jahr gibt es ein Treffen.

Best Case für mich wäre tatsächlich: Mutter zahlt die 100% Schule selbst (Sie verdient sehr gut). 
Worst Case: Unterhalt ~500€, Mehrbedarf ~250-400€.

Vielleicht gibt es hier Erfahrungen oder Ideen auch bzgl. Überzeugung von einer öffentlichen Schule? Danke!

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  JA Titel + Ausbildung
Geschrieben von: G-Star1900 - 11-04-2024, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hätte hierzu eine Frage:
Mein Sohn 17 fängt im August eine Lehre an (Verdienst unbekannt).
Ich habe beim JA einen Titel Für ihn und auch für meine Tochter ( Titel 100% ,Gültig bis 18 Jahre ) 

Muss ich jetzt hier einen Anwalt einschalten wo mir das Neu berechnet ,da ich ja ab August eigentlich nicht mehr 100% Zahlen muss ,weil er ja selber dann GELD verdient !

Oder wird das anderweitig gelöst ,besser gesagt kann man das anders Lösen ? 

Lösung über die Ex Frau kann ich gleich ausschließen :-) 

Danke für eure Hilfe

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  Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
Geschrieben von: Leutnant Dino - 09-04-2024, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Das kleinste von 2 Kindern ist nun endlich 18 Jahre alt geworden. Aus diesem besonderen Anlass hat das Jugendamt mich angeschrieben, was sie seit Jahren nicht mehr taten, und mir mitgeteilt, dass die Beistandsschaft beendet ist.

Nun heißt es im Schreiben:
"Es bestehen Unterhaltsrückstände, welche Ihrem Sohn (die Tochter - 20 Jahre alt -  haben sie vergessen) zustehen. Weitere Rückstände bestehen bei den öffentlichen Leistungsträgern, wie dem Jobcenter und der Unterhaltsvorschusskasse, aufgrund gewährter Unterhaltsvorschussleistungen. Das Landesamt für Finanzen wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen"

Das Jugendamt habe ich ziemlich gut überstanden und in den Knast musste ich auch nicht. Der §170 Stgb ist nicht mehr anwendbar. Das sieht ja so schlecht nicht aus.

Was hat denn das Landesamt für Finanzen für scharfe Waffen? Was könnte auf mich zukommen?
(Ich tendiere eh dahingehend mich tot zu stellen und auf eine Klage zu warten)

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  Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte
Geschrieben von: Gewer30 - 07-04-2024, 10:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo,

nun hat es auch mich erwischt. Mit unseren Kindern (6 & 2) ist die Mutter 500 km weit weg in ein anderes Bundesland zu ihrer Familie gezogen ohne mich vorher zu informieren. Natürlich hat sie seit der Geburt des ersten Kindes nicht mehr gearbeitet und ich habe in einer Vollzeitanstellung die Familie versorgt. Da ich trotz eines sehr guten Einkommen fast zu 100 % im HomeOffice arbeite und meine Stunden flexibel auch in die Abendstunden legen kann (IT sei Dank), war ich stark täglich bei der Betreuung involviert und bin neben der Mutter eine feste und gleichwertige Bezugsperson für unsere Kinder.

Nun bin ich nach dem ersten Einlesen in die Fälle (u.a. hier in diesem Forum) recht ernüchtert über meine Möglichkeiten. Zwar könnte ich mit Kontinuität, Bindungen usw. argumentieren und einen Antrag stellen, dass die Kinder zu mir zurück kommen, aber ich male mir außer einer weiteren Verärgerung der Mutter und der Gerichte sowie weitere Eskalationen hier keine Erfolgschancen aus. Zum Glück kommunizieren wir noch und ich schätze die Mutter nicht so ein, dass sie den Vater komplett entsorgen will. Aber man weiß ja nie... den Umzug habe ich auch nicht kommen sehen.

Meine Ziele sind nun wie folgt:

1. Ich liebe meine Kinder über alles und will sie weiterhin regelmäßig sehen und betreuen. Das gemeinsame Sorgerecht mit ABR liegt vor. Ich will auch eine gute Kommunikation zur Mutter aufrechterhalten.
2. Ich will meinen Betreuungs- und Kindesunterhalt, aufgrund meiner eigenen Betreuungsübernahme von bisher 50 %, natürlich so gering wie möglich halten. Aktuell wäre meine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmt locker zweistellig (nicht bereinigt).

Vielleicht könnt ihr mit Tipps geben wie ich folgende zwei Ziele im Jahre 2024 als Vater erreichen kann:

Zu 1.:
Ich will auf gar keinen Fall ein reiner Wochenendvater sein und strebe im Idealfall meine Einbindung in den kompletten Alltag der Kinder durch das paritätische Wechselmodell (50/50) an. Ggfs. bin ich noch bereit mich erstmal auf 30/70 oder 40/60 einzulassen, falls abzusehen ist, dass ein späterer Wechsel auf 50/50 möglich ist.

Dazu bin ich sogar bereit in dieselbe Stadt meiner Kinder umzuziehen und dort meinen Hauptwohnsitz anzumelden. HomeOffice, flexiblen Stunden und Teilzeitoptionen sei Dank.
Wie muss ich vorgehen, um hier die größte Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg zu erzielen? Erstmal meine Vorschläge und Kommunikation nur rein Privat versuchen? Direkt zum Jugendamt, Anwalt, Gericht, andere Möglichkeiten? Wie kann ich die Mutter und das Umfeld davon überzeugen, dass es mir ein wichtiges Anliegen ist meine Kinder weiterhin zu betreuen und dies auch dem Kindeswohl entspricht? Vielleicht auch über freiwillige Zahlungen oder andere Möglichkeiten, der Mutter weitere Anreize für ein solches Vorgehen geben? Was für Steine könnte die Mutter mir in den Weg legen und wie beuge ich dem vor? Ich hatte bereits zwei Erstberatungen bei zwei Anwälten für Familienrecht, aber ging dort mit keinem guten Bauchgefühl raus, da dies wohl nur alle Beteiligten anstacheln wird und mich viel Geld kostet.

Zu 2.:
Falls es weiter eskaliert und offiziell der komplette Unterhalt eingefordert wird:
Was kann außer den obligatorischen Pauschalen für Altersvorsorge und berufliche Aufwendungen noch für mein bereinigtes Netto ansetzen? Ich habe gelesen, dass insb. bei einem höheren Einkommen und Zahlung des Mindestunterhalts (Kinder) eine "invidivuelle Lebensführung", insb. in Verbindung mit dem Beruf, großzügiger gewährt wird.

Durch den Kindesentzug seitens der Mutter werden mir ab sofort weitere Kosten entstehen: Umzug in eine neue Stadt. Dort eine geeignete 4-5 Zi.-Wohnung (2 Kinderzimmer + Home Office) mit erhöhtem Mietbedarf sowie ggfs. Zweitwohnsitz an meiner alten Stelle, um Präsenztermine wahrzunehmen (Bei 30-50/50-70 Wechselmodell z.B. im wöchentlichem Wechsel) und wöchentliche Fahrten. Dazu ist ein geeignetes Auto notwendig etc.pp. Aktuell besteht auch noch ein gemeinsamer Mietvertrag, der mir weitere Kosten generiert. Ggfs. dann zivilrechtlich einklagbar?

Kann ich diese Kosten direkt abziehen oder gilt nur die Situation im letzten Jahr bzw. vor der Trennung? Wie müsste ich argumentieren? Diese Kosten sind bereits teilweise real entstanden und werden mir nun durch den einseitigen Kindesentzug weiter entstehen. Ich muss also weitere Ausgaben tätigen, um den Umgang und meine Betreuung meiner Kinder zu gewährleisten. Oder sagt hier das Gericht direkt: "Die Mutter hat absolute Narrenfreiheit. Sie haben keinen Grund gehabt nachzuziehen. Arbeiten sie mal schön weiter an ihrem aktuellen Wohnort und belästigen die Mutter nicht weiter, die nun zu 100 % die Kinder betreut".

Wie verhindere ich, insb. zusammen mit Punkt 1, dass die Mutter auch weiterhin Betreuungsunterhalt für das Kind einfordert, wenn es älter drei Jahre ist? Da ich ihr ja auch schon jetzt das 50/50 Wechselmodell klar anbiete, in dem sie auch Zeit für ihre Berufstätigkeit hat.

Kann ich direkt auf Teilzeit (z.B.: 50 oder 80 %) gehen wenn der Kindesmindestunterhalt dadurch nicht gefährdet ist oder wird man dann mit einem fiktiven Einkommen zum ewigen Zahlesel? Diese Teilzeitoption ist verfügbar und hilft neben dem HO und den flexiblen Stunden erst Recht bei einem 50/50 Wechselmodell.
Muss ich mein Vermögen für den Betreuungsunterfall aufbrauchen falls dort ein Mangelfall entsteht?
Muss die Kindesmutter ihr Vermögen aufbrauchen für den Betreuungsunterhalt?

Danke euch sehr für eure Hilfe!

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  Fragen für Sorge
Geschrieben von: YouKnowNothingJohnSnow - 03-04-2024, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Liebes Forum,

ich habe ein Kind, dass kurz vor der Einschulung steht und das regelmäßige Gewalt seitens der Mutter erfährt, welche dabei zwar nicht diagnostiziert aber durch auch andere aktenkundige Vorfälle auch den Ämtern als zumindest stark auffällig und aggressiv bekannt ist. Ich gehe von einer erheblichen psychischen Störung seit Kindertagen aus.

Das zuständige JA hat von der Gewalt nun Kenntnis und sich geäußert, dass eine kurzfristige Verbringung zu mir erwogen wird und dazu mich und das Kind ohne die Mutter eigeladen. Es wurde klargestellt, dass dies nur den Übergang darstellt und ich danach klagen müsste. Es wäre auch nicht die erste Inobhutnahme. Es wäre nicht das erste JA, das aus verschiedenen Gründen mir dies anbietet.

Bislang konnte ich mein Kind regelmäßig ca. 40% der Tage haben. Die Betreuung durch mich findet nicht am Ort der Mutter statt. Diese wiederum plant zur Einschulung weiter wegzuziehen. Ich plane das Kind zu mir zu nehmen.

Ich habe nun 2 konkrete Fragen:

1. Wie gut schätzt Ihr die Chancen ein, wenn das JA mich unterstützt und die Ausfälle der Mutter weit über das übliche Maß gehen? Gibt es Erfahrungen damit?
Wie lange und teuer wird ein solcher Prozess?

2. Was sollte ich für ein Perspektivgespräch mit dem JA beachten? Klare Sprache und klaren Plan und sich nicht in Details verlieren?

Ich möchte nicht, dass mein Kind in einer von Gewalt und schwereren psychischen Ausfällen sowie Angst geprägten Umfeld groß wird und sehe dazu keine Alternative zu diesem harten Vorgehen.

Ich bitte um Eure Manöverkritik.

Liebe Grüße und Danke


Nachtrag.

Das Kind ist ehelich, wir sind geschieden ohne gesonderte Entscheidung zur Sorge.

Der Titel sollte wohl besser, Chance auf alleinige Sorge bzw. auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lauten Wink

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  Fall meines Nachbarn
Geschrieben von: Zahlfunktion - 30-03-2024, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Die Mutter und Vater sind zum Zeitpunkt der Betrachtung geschieden. Kind ist gemeinsames Kind.

Kind:
ist >18 und <25 Jahre alt, studiert und wohnt bei Kindesbesitzerin
erhält Kindergeld  (250 € ?) und wohl elternunabhängiges Bafög, in mir nicht bekannter Höhe (vmtl. max 511€)

Mutter
: geht als Angestellte arbeiten und bekommt vmtl. 3000€ Brutto und 2000€ Netto verdient.

In Bezug auf den Vater interessieren mich in drei Varianten, wie hoch bei ihm der Selbstbehalt mindestens sein könnte:

Variante1:
Der Vater ist ein Frührentner der auf Grund von Gebrechen eine Rente von 1400 € Netto bezieht.

Variante2:
Der Vater ist ein Frührentner der auf Grund von Gebrechen eine Rente von 1400€ Netto + 600€ Netto Dazuverdienst bezieht.

Variante3:
Der Vater ist ein reicher Arbeitnehmer, 3000€ Brutto und 2000€ netto verdient.

Lässt sich an Hand der Zahlen sagen was der Vater in Bezug auf den Kindesunterhalt für Freibeträge hat?

Ob und in welcher Höhe evtl. KUH ausgeurteilt wurde oder könnte, soll hierbei nicht diskutiert werden.

Die Summe die er in den einzelnen Varianten an KUH zahlen müsste, interessiert mich nicht. Die wird im Fall des Falles abgeurteilt wie sie aus geurteilt wird. Es geht hierbei um vorausschauendes Verhalten, bevor überhaupt erst größere Begehrlichkeiten entstehen.

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  Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger
Geschrieben von: Nuffü - 21-03-2024, 07:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Moin mitleidende,

mich hat speziell gestern eine telefonische Mitteilung der Familienhelferin meiner mittleren Tochter aus dem Konzept gerissen und ich würde dazu gerne ein paar Meinungen und Ratschläge hören.

Kurz ein paar Fakten:
3 Kinder mit selber Frau ( 19j , 13w , 16w) zur 13 Jährigen gibt es Kontakt und sporadische umgänge. Zum 19j keinerlei Kontakt, nur per Anwalt wegen Unterhaltskrams. Es geht allerdings um die 16 Jährige, hier war der letzte Kontakt im Sommer 2023.

Trennung 2018 , Scheidung 2022 über langes anstrengendes Verfahren, danach direkt Versuchter Sorgerechtsentzug 2022 für die beiden Mädchen da ich eine Unterschrift für Psychologen aufgrund fehlender Informationen verweigerte, Sorgerecht habe ich behalten ( O-Ton Richterin: Da ich sonst erst recht keinerlei Informationen mehr bekäme ) und es sollte eine Familienhilfe installiert werden ( diese Hilfe wurde zwar beantragt, aber die installierte Hilfe die dort aktuell ist resultierte aus einem zweiten Antrag aufgrund Schulpflichtsverletzung, Suizidalität und Psychischer Probleme meiner 16j Tochter. Die erste auf die sich geeinigt wurde, wurde garnicht durchgeführt.

Die Schule war bisher sehr kooperativ, ich bekam Zeugnisse und auch per Email ein paar Zeilen wie sich meine Tochter entwickelt.

Die Mutter hält sich komplett raus und überlässt alles der 16 Jährigen, auch im Gespräch mit JA weigert sich die Mutter mir Informationen zu geben oder eine Zusammenarbeit.

Nun zum eigentlichen akuten Thema.

Im Februar gab es ein gemeinsames Hilfeplangespräch ( Tochter, Mutter, Familienhilfe, MA Jugendamt ), das ist erst nach viel Druck meinerseits zustande gekommen, permanente Nachfragen per Mail und schlussendlich das hinzuziehen der Jugendamtsleitung da teils keinerlei Reaktion und nur hinhalten vom JA Mitarbeiter kam.

In dem Gespräch wurde mir zum einen mitgeteilt das die Jugendhilfe bereits seid über einem Jahr dort tätig sei ( das war mir neu, es hieß immer der JA Mitarbeiter hat keinerlei Infos ), und das die Hilfe erfolge zeige und sich meine Tochter auf einem guten aber fragilen Weg befinde, sie dieses Jahr auf Ihren Hauptschulabschluss hinarbeite was sehr gut aussehe. Den Bericht der Familienhilfe dazu habe ich bis heute nicht zu Gesicht bekommen, man wollte diesen noch "korrigieren" und mir zukommen lassen.
Dann wollte meine Tochter mir etwas mitteilen, was sie schriftlich verfasste, sie brach heulend ab und der JA Mitarbeiter übernahm.
Über den Brief wurde mir mitgeteilt das sie keinerlei Kontakt zu mir möchte, sie habe Angst vor mir, sie fühle sich von mir gestalkt da ich sie an ihrem Geburtstag und Sylvester über 20 Mal versucht hätte anzurufen.

Ich habe mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, da ich die Angst nicht nachvollziehen könne, das ich sie an ihrem Geburtstag angerufen habe habe ich bestätigt was ich nicht verwerflich finde, alles andere habe ich von mir gewiesen da keinerlei Beispiele genannt wurden.
Meine Tochter verließ nach Kurzer Zeit auch heulend den Raum und das Gespräch ging ohne sie weiter.

Es wurde sich letztlich geeinigt das falls meine Tochter damit einverstanden sei, die Familienhilfe die Informationsweitergabe Monatlich an mich übernimmt und auch als Schnittstelle zur Mutter und Schule fungiere für eventuelle Unterschriften. 

Jetzt nach einem Monat Funkstille hatte ich mal nachgefragt wie der Status sei. 
Erst hat der JA Mitarbeiter geantwortet das meine Tochter nicht über Schulische Entwicklungen und das Hilfeplangespräch sprechen möchte und ich keine Informationen darüber erhalte solle. Ich habe dann nochmal nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe, da es ja anders besprochen wurde, und die Alternative aufgezeigt, das ich mir dann die Informationen wieder direkt von der Schule holen müsste. Darauf gab es keine Reaktion bisher.

Jedoch hat mich die Familienhelferin direkt angerufen und mir auch mitgeteilt das meine Tochter nicht möchte das ich 
1. irgendwelche Informationen von der Familienhilfe, der Schule oder sonstwem erhalte
2. meine Tochter eine Auskunftssperre anstrebt und einen Entzug des Sorgerechts möchte

Die Familienhelferin hätte alles versucht, aber meine Tochter so die Aussage sei sehr klar in ihrem Willen und da sie 16 sei wäre dieser Wille nun mal zu respektieren.
Meine Tochter wolle mir das in einem Persönlichen Gespräch beim Jugendamt, so auch mitteilen. Das wollte die Familienhelferin mir nur netterweise mitteilen.

Ich musste da noch einmal nachhaken da ich die Sinnhaftigkeit nicht verstehe, und habe dann angemerkt, das ich alleine Unterhaltsrechtlich schon Informationen benötige vorallem wenn meine Tochter im Sommer ihren Schulabschluss hat. Und wenn ich keine Informationen erhalte, wäre der Unterhaltsanspruch nicht gegeben.

Sie meinte plötzlich das meine Tochter auf den Unterhalt verzichten würde und die Familie das so hinbekommen wolle, sie möchte einfach damit abschliessen, aber das müsste in einem weiteren Gespräch geklärt werden. Ich habe gesagt, das ich mir nicht vorstellen kann, das dort auf 520€ Unterhalt verzichtet würde, und ich möchte vermeiden meine Tochter in eine künftige Unterhaltsverhandlung zu ziehen die unweigerlich kommen würde wenn ich keine Informationen mehr bekomme.


Was meint ihr dazu ? Ich konnte zu einer Auskunftssperre in diesem Zusammenhang wenig finden und die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir auch nicht ausser wenn Gewalt im Spiel wäre. Auch einen Sorgerechtsentzug mit aktuell 16 ( wird im September 17 ), kann ich nur schwer nachvollziehen. 
Ich gehe davon aus, sollte das so beantragt werden, würde Kindeswohlgefährdung als Grund vorgeschoben werden ( Suizidversuche, Klinikaufenthalte, Depression, sowie Irgendein Vorfall der regelmäßig genannt wird aber nicht gesagt wird was das sei, Stalking wegen der Anrufversuche am Geburtstag )  . Von 2020-2023 bestand kein Kontakt, 2023 war etwas Kontakt und paar Unternehmungen und dann aus heiterem Himmel Kontaktabbruch wieder.

Ich wüsste momentan nicht wie ich mich auf ein neues Gespräch mit denen vorbereiten könnte, oder wäre es zulässig einen Anwalt mitzunehmen ? Denn Chancengleichheit gibt es hier ja nicht mehr. Die gefahr das ich was sage was mir dann anschliessend zum Verhängnis wird ist doch recht hoch bei der Brisanz. Ich weiss zwar durchaus mich zu wehren und auch auf unangenehme Fragen nicht einzugehen, aber trotzdem ist die Gefahr vorhanden.

Was meint ihr in diesem Zusammenhang mit dem Unterhalt, könnte sie wirklich darauf verzichten ? Titel Herausgabe wäre selbstverständlich ( Ist eh befristet bis zum 18. ) 

Meine Innere Verschwörungsuhr sieht da noch ein paar andere Zusammenhänge, meine Tochter hat seid langem ADS und auch einen Pflegegrad, ich könnte mir vorstellen das da dann versucht wird in diese Richtung mehr zu beantragen wenn ich raus wäre, sowas wie Vormund ? Alleine nicht lebensfähig ?
Ich sehe das weil ich den gesamten Zusammenhang betrachte und was bisher alles lief, ich mag mich gerne irren aber bin auch gerne vorbereitet.

Wenn ich das Sorgerecht abgebe oder verliere, wird es doch sicherlich deutlich schwieriger für mich, gerade Unterhaltstechnisch oder ? Müsste dann ja erst recht über Anwalt und Gericht gehen ? 

Ist etwas viel geworden, aber ich hoffe ihr seht es mir nach und könnt ein wenig unterstützen.

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