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  Kindesmutter will nach 13 Jahren Blockade Umgang
Geschrieben von: WalterWhite - 12-03-2024, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo in die Runde,

folgende Situation, schon lange geschieden, 1 Sohn, mittlerweile 13 Jahre alt. all die Zeit Blockadehaltung seitens der Kindesmutter hab ihn seit dem 1 Lebensjahr nicht mehr gesehen. Jeder Kontaktversuch endete für mich in einer Wand aus Beleidigungen. In regelmäßigen Abständen hat sie mich von Anwältin und Jugendamt kontrollieren lassen und ist für alles erdenkliche direkt den Rechtsweg gegangen.

die letzten Male ist sie grandios gescheitert, weil die Einkommen in Genos geparkt sind Smile . auf Papier bin ich pleite

heute hat mich ein Mitarbeiter von JA angerufen und mir erzählt, dass die Kindesmutter sich Umgang zwischen mir und meinem Sohn wünscht. das hat mich etwas kalt erwischt. Ich sagte dem MA dass mir nach all den Jahren so eine Entscheidung nicht einfach fällt und ich darüber nachdenken muss.


hat jemand von euch eine ähnliche Situation?
Wie geht sowas in der Regel aus?
Was bewegt eine Mutter, die ihr Kind des Vaters beraubt, dazu sich um 180° zu drehen? 

bin gespannt auf eure Antworten

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  fehlende Mitarbeit
Geschrieben von: Aufstieg - 06-03-2024, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Mein Anwalt verweigert die Mitarbeit. Ich möchte das er einen Vergleich ausarbeitet. Er verweigert dies. Was sind meine Möglichkeiten?
Anwaltswechsel kommt nicht in Frage, wegen der hohen Kosten.

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  Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt
Geschrieben von: ArJa - 05-03-2024, 01:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen.

Nach einigen Jahren relativer Ruhe habe ich mal wieder eine konkrete Frage an die Community.

Zur Situation : Meine 21-jährige Tochter studiert im sechsten Semester Lehramt Sek. II.  Wenn alles gut und planmäßig läuft, wird
sie im Herbst ihren Bachelor Abschluß machen und sich dann auf ihren Masterabschluß konzentrieren. Finanziell geht es ihr im Verhältnis relativ gut.
Sie wohnt bei ihrer Mutter im Haus und pendelt die 20 km zur Uni.

Bei einem Bedarf von gerundet 1050 € mtl. bezieht sie das Kindergeld für sich und hat noch bis Herbst 24 eine Stipendienzusage von 300 € mtl, die dann voraussichtlich wegfallen wird. Zudem arbeitet sie noch auf NV Basis im Handel und hat noch einige Nachhilfeschüler. Ich zahle ihr nur noch 250 € im Monat Volljährigenunterhalt ( mittlerweile deutlich gemindert aufgrund meines reduzierten Renteneinkommens ), ihre Mutter arbeitet ebenfalls noch Vollzeit und hat in etwa das gleiche Nettoeinkommen wie meine Pensions-/Rentenhöhe. Insgesamt schätze ich das Nettoeinkommen meiner Tochter z.Zt. auf rund 1400 - 1500 € im Monat. Die Nebenverdienste habe ich bei meinen Unterhaltsberechnungen in den letzten Jahren nie berücksichtigt, da sich Studenten ja voll auf ihr Studium konzentrieren sollen.... Soweit zur aktuellen Lage.

Nun gibt es aufgrund des eklatanten Lehrermangels in NRW für Lehramtsstudenten mit Bachelorabschluß die Möglichkeit neben dem Masterstudium als Aushilfs-/Vertretungslehrer im Schuldienst zu arbeiten. Das würde meine Tochter gern machen,Nachhilfe und Aushilfe im Handel würden dann beendet. Sie würde dann zwischen 10-15 Stunden wchtl. im Schuldienst arbeiten und dennoch weiterhin ihren Master als Studentin weiterverfolgen. Die genauen Einkünfte kann ich zwar noch nicht abschätzen, sie dürften allerdings deutlich über der SV Freigrenze liegen.

Die konkrete Frage ist : Besteht für mich weiterhin Unterhaltspflicht ?

Gruß
ArJa

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  Empfehlung fuer Anwalt Fachgebiet Unterhalt mit Auslandsbezug
Geschrieben von: Dassault - 03-03-2024, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Miteinander.

ich bin der Suche nach einem Fach Anwalt der rutinert und erfahren mit Kindesunterhalt ist wenn es sich um Auslandsbezug handelt.
In meinem Fall Vater im Ausland lebend - Kind in Deutschland.

Ich habe seit ein paar Jahren wieder angefangen an die UVK zu überweisen. 
Allerdings bleibt von Anfang an die eigentlich zu berücksichtigende Kaufkraftparitaet und Kursentwicklung zum Euro vollständig unberuecksichtigt. Gerade letzteres hat sich  in den letzten 10 Jahren derart ungünstig entwickelt das ich für den gleichen Betrag jetzt 70% mehr zahlen muss als eben vor 10 Jahren. Einfach so...


Ich habe zwar von Anfang an darauf deutlich hingewiesen aber dann doch darüber hinweg gesehen da das Verhältnis zur UVK ansonsten relativ entspannt ist und die mich ansonsten in Ruhe lassen.
Eine Berücksichtigung dieser Faktoren ist obligatorisch. Schon aus Grundgesetzlichen Gründen der Gleichbehandlung.

Mir wurde im Juni 2023 dann endlich zugesagt sich darum zu kümmern, ich wurde aber immer wieder auf Nachfragen vertröstet. April diesen Jahres solle dann endlich was konkretes kommen...
Ich gehe davon aus das genau das nicht passieren wird und befasse mich jetzt damit das selber zu veranlassen.

UVK hat ja keinerlei Chance, vielleicht reicht es schon wenn der Brief eines Anwaltes bei denen reinflatert.
Für mich erweist es sich jedoch wider aller Erwartung als sehr schwierig jetzt einen geeigneten Anwalt mit ausreichend Erfahrung (am besten in Mitteldeutschland) zu finden.
Und der nicht fürs "erste Beratungsgespraech" wo man die Sachlage schildert, vorab 200€ bezahlt um dann zu hoeren das der "Fachanwalt" dann doch keinerlei Ahnung hat um was es geht.

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  Ku für Student
Geschrieben von: Bumpi - 14-02-2024, 23:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo...
Habe mal folgendes gehört...

Situation..
Tochter studiert..endet mit Bachelor..vielleicht Master...
Dauer noch 3 bis 5 Jahre..
Hat eigene Wohnung am Studienort...Bedarf 930 Euro..bekommt Kindergeld und Bafög..
Ex nicht leistungsfähig...
Habe einen statischen Unterhaltstitel gegen mich aus Minderjährigen Zeit..zahle im unteren 3 stelligen Bereich..kann Ich gut verkraften..jetzt die Frage..
Stimmt es, wenn in naher Zukunft Ich auf Grund von was auch immer mehr zahlen müsste sls jetzt, das Ich trotzdem auf meinen Zahlbetrag stehen bleibe und mir keine Erhöhung mehr droht..Oder stimmt das nicht.  
Hat mir so jemand erzählt.. 
Gründe waren ja Wegfall Kindergeld..Bedarfssatzerhöhung usw. 
MfG
Bumpi

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Rainbow In Luft auflösen
Geschrieben von: Prellersohn - 14-02-2024, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Endlich bin ich hier — an der richtigen Stelle — habe lange Zeit gesucht.

Zu meiner Kurzgeschichte: Ich bin dem süßen Duft einer Osteuropäerin erlegen. Dann kam der bittere Nachgeschmack — landläufig bekannt als Pillenschwindel. 

Das Kind nun auf der Welt wurde ich erst angelockt, um dann angebliche Beiträge zu zahlen, obwohl die Kleine von Anfang familienversichert war. Ich weigerte mich also Summe x zu zahlen. Dann kam die Aussage, dass wenn ich nicht zahle auch mein Kind nicht sehen darf.

Mit der Zeit hab ich mich damit abgefunden. Auch weil ein RA teuer ist und die Gerichte aus fehlgeleiteten politischen Motiven der Mutter mehr Rechte einräumen. Aber das JA, das Unterhalt vorschießt schwebt über mir wie ein Damoklesschwert. Ich konnte aus bekannten Magazinen für Männer aber herausfiltern, dass es Mittel und Wege gibt erstmal unter dem Radar zu fliegen.

 So machte ich erstmal eine Ausbildung, die ich leider bei der Abschlussprüfung nicht bestand. Das ebnete mir den Weg für ein Studium, das ich aufgrund eines Unfalls nicht beenden konnte. Der Unfall hatte mich so aus den Socken gehauen, dass ich erstmal arbeitslos und in der Klinik für ein Jahr war. Vor dem Unfall konnte ich die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch Angst, dass es ein Zentralregister für Ausbildungen gab. Denn dann hätte mich das JA. Ich konnte aber glücklicherweise ein weiteres Studium beginnen. Mein Ziel war es den bestmöglichen Abschluss zu machen und den Steuerzahler dafür noch richtig dafür bluten lassen. Nicht jeder kann das Glück haben und in ein solches Land geboren werden.

Ich schätze, dass ich bis Ablauf der Regelstudienzeit erstmal meine Ruhe habe. Tatsächlich bin ich aber wieder im Krankenstand und habe ein tolles Jobangebot im EU-Ausland. 

Was würdet ihr mir als Erfahrene raten? Ich will alle Spuren verwischen, deshalb löse ich mein Girokonto auf. Gehaltszahlungen sollen auf das Konto von Familienangehörigen fließen. Ich würde mich offiziell abmelden mit dem Grund auf Reisen gehen zu wollen auf unbestimmte Zeit. Im fremden Land soll die neue Lebenspartnern die Wohnung anmieten. Einer Meldepflicht dort will ich nicht nachkommen, um keine Spuren zu hinterlassen. Was muss ich der Personalabteilung in der neuen Firma am besten sagen, damit ich hier keine Spuren hinterlasse?

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  Abänderung KU Titel
Geschrieben von: emre - 10-02-2024, 12:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen,


ich habe mal wieder ein Thema mit meiner Ex (so wie die meisten :-)).
Ich bin seit Januar 2023 geschieden und in diesem Zuge hatten wir im August 2022 eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar beurkunden lassen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. In einer Scheidungsfolgevereinbarung hatten meine Ex und ich den KU von 750 pro Kind bis zum Abiabschluss vereinbart. Also ein statischer Unterhalt. Zusätzlichen haben wir noch folgende Formulierung in die Vereinbarung eingebracht:
"Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"

Jetzt weiß ich nach der Selbstrecherche, dass der stat. Titel abgeändert werden. Aber meine Frage ist, ob der Passus als Freistellungsvereinbarung meiner Ex mir Gegenüber zu verstehen sein könnte. So könnte ich zumindest die Erhöhung des KU von meiner Ex zurück fordern.

Wie sind eure Meinung zu meinen Chancen?

Gruß
Emre

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  von Wechselmodell zum nichts
Geschrieben von: donaldo - 09-02-2024, 01:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich möchte kurz meine Situation schildern und wäre um jeden ratschlag dankbar.
Ich lebe seit ca 1 jahr getrennt. In dieser zeit haben wir langsam das wechselmodell aufgebaut für unseren 4 jährigen sohn.
inzwischen hat meine Exfrau einen neuen Freund, ist schwanger und will ins grüne ziehen und dafür natürlich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht.
Rein objektiv betrachtet, bin ich eigentlich ganz gut aufgestellt. ich habe mich immer hauptsächlich um unseren Sohn gekümmert. Erfülle das volle Förderprinzip. Kann ihn von beruf her immer betreuen. Bin voll im Homeoffice. Habe immer auf Kommunikation und Beratungen gesetzt.
Sie hingegen muss vollzeit und oft vor ort arbeiten. schreit den kleinen regelmässig an. war in vergangenheit gewalttätig mir gegenüber. 

Allerdings schwebt dieses ungute Gefühl mit, dass es im Falle der Falle doch schief laufen könnte.
Dazu trägt dann auch das falsche Spiel der Mutter bei. Mit Manipulation des Kindes, dass es sich bei Papa gar nicht wohl fühle. Dass sie spontan entscheidet, er solle nun bei ihr sein. Dass sie eigenwillig betreuungszeiten ändert. dass sie ihn mir vorenthält.

Ich bin bereits anwaltlich vertreten. Das ist aber auch eher rosig und zuversichtlich und evtl nicht realistisch genug.

Wie sieht denn mein bestes vorgehen aus?
Die üblichen, offensichtlichen Verhaltensweisen sind mir schon klar. Aber was muss ich wirklich tun, um am ende nicht ohne Kind da zu stehen.

Vielen Dank
Donald

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  Frage zum Unterhalt, Schichtdienst
Geschrieben von: Gabel123 - 02-02-2024, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Mahlzeit,
Ich mach es mal kurz und hoffe ihr könnt mir helfen.

Bankkonto (P-Konto) und Lohn werden bereits gepfändet (Steuerschulden etc.)

Schichtarbeit -> Nachtzulagen sind Pfändungsfrei. 
Frage: auch beim Unterhalt?

Grundgehalt nur 2500€ Stkl 1

Desweitern ist meine Ex direkt abgehauen (wohnt jetzt bei ihrer Mutter) und hat sich auch umgemeldet.
Wie sieht es mit der Miete aus? Eigentlich wurde die Wohnung nur zusammen angemietet , weil ich mit Ihr Elterngeld und Kindergeld gerechnet habe(wie oben schon geschrieben bin ich Verschuldet).
Ich hätte sonst keine größere Wohnung zugesagt bzw. meine Alte behalten.
Frage: wie sieht es mit anteilige Miete etc. aus?.

Die Trennung war ein Tag vor mein Geburtstag und ist 2 Monate her.
Kind (August erst geboren)seitdem nicht mehr gesehen und natürlich war das JA keine Hilfe, weil Mutter „Nein“ sagte.
Hab nach dem ganzen lesen entschieden (Rechtsschutz erst in paar Monate zwecks Familienrecht wirksam) nicht vor Gericht zugehen.
Die Beratung bei einer Anwältin hat 200€ gekostet und im Prinzip wurde gesagt , dass ich zum JA gehen soll und danach Klagen.
Anzeige wegen Körperverletzung wurde gestellt und sie hat eine Wochen später eine Einstweilige Verfügung beantragt.
Info: An den Tag und Zeitpunkt war ich nicht Zuhause(alles nachweisbar), also wird alles in Sand verlaufen. 
Anzeige wird als Grund genommen , mir mein Kind vorzuenthalten.
JA Stadt 1 brauchte ein Monat um so sehen, dass JA 1 nicht mehr zuständig ist , wegen der Ummeldung der Ex.
JA 2 hat immerhin nur 2 Wochen gebraucht um ein Treffen zwecks meiner Kindertage zu organisieren. 
Das Treffen kam auch zustande, aber die Ex hat einfach „Nein“ gesagt (ich hätte alles akzeptiert, Hauptsache mein Kind wieder sehen) auch zu den Vorschlägen der JA Mitarbeiterin.
Das einzige was sie gemacht hat , war zu erzählen wie scheisse ich bin Big Grin 
Und hat immer die Anzeige erwähnt und gesagt das sie deswegen Angst um mein Kind hat.
Habe Sorgerecht.

Allgemein: Unterhalt Ja oder nein und wenn Ja wieviel? Hab ja kaum was nur wenn ich Nachtsichten schiebe (muss ich die den JA angeben?).

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  Vermögen "sichern"
Geschrieben von: Matthias - 28-01-2024, 19:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,

ich grübel seit längerem, wie man sein hart verdientes Geld vor dem Zuzgriff dritter schützen könnte.
Das Gleiche werden sich andere mit den unterschiedlichsten Montivationen ebenfalls fragen.
Es gibt die wildesten Grenzwerte, bei dem man definitv Nachteile hat:

- Unterhalt an Eltern
- Steuerschuldstundungen
- Zugewinn
- Wohngeld
- Unterhalt bei unterschreitung Mindest-Kindesunterhalt

Mir fallen hier nur 2 Möglichkeiten ein um das Geld vor dritten zu schützen:
1. Bargeld:
Nun ist klar, man kann das Geld abheben und unter diegute alte Matratze stecken, schon klar.
Hätte jemand, sagen wir mal: 70.000€ auf dem Tagesgeld würde diese "Sicherheit" jeden Monat 200€ kosten (also die Tagesgeldzinsen, die einen entgehen).

2. Gold:
Im Prinzip wie Bargeld.
Wer allerdings z.B. 1980 für 70.00€ Gold gekauft hat musste 30 Jahre (!) warten um den Verlsut wieder auszugleichen.

Nun ist mir schon klar, dass es nicht das Ziel ist das Vermögen zu anonymisieren und dann noch 7% Rendite herauszuholen.
Kennt jemand einen "Mittelweg", der evtl. die Inflation ausgleicht?
Würde mich über PN freuen!

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