| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.821
» Neuestes Mitglied: Dima247
» Foren-Themen: 8.385
» Foren-Beiträge: 154.660
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
Antrag auf Sorgerechtsent...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
Vor 57 Minuten
» Antworten: 27
» Ansichten: 809
|
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
Vor 1 Stunde
» Antworten: 418
» Ansichten: 77.664
|
Väternetzwerk - Wahrnehmu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 00:50
» Antworten: 5
» Ansichten: 513
|
Subjektiver Wohnwert
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
13-07-2026, 18:51
» Antworten: 11
» Ansichten: 710
|
50/50 oder 60/40 als Komp...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-07-2026, 12:13
» Antworten: 43
» Ansichten: 2.623
|
Unterhaltspflicht bei FSJ
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: wildfloh
11-07-2026, 21:44
» Antworten: 10
» Ansichten: 776
|
THE GUARDIAN: Spermageddo...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
11-07-2026, 18:37
» Antworten: 0
» Ansichten: 204
|
Warnung vor der Ex
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: Nintendo
11-07-2026, 14:59
» Antworten: 5
» Ansichten: 432
|
Unterhalt ab 18 - Mehrbed...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
10-07-2026, 22:07
» Antworten: 6
» Ansichten: 630
|
DIE WELT: Bei den meisten...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
10-07-2026, 06:02
» Antworten: 1
» Ansichten: 263
|
|
|
| Antrag auf Sorgerechtsentzug |
|
Geschrieben von: pukik - 13-07-2026, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
|
 |
Hallo Zusammen,
erster Thread und direkt ne Bombe, bei der ich mir etwas Hilfe erhoffe.
Kurz die Rahmendaten:
- 1 Tochter (16)
- getrennt von der Mutter seit 2018
- sind gegen meinen Willen vor 2 Jahren weggezogen (ca. 4h Reisezeit ein Weg)
- Unterhalt tituliert
Leider hat das Verhältnis zu meiner Tochter über die letzten 2 Jahre extrem gelitten. Ich würde nicht so weit gehen und sagen dass wir vorher einander besonders nah waren, aber schlecht war es defintiv nicht. Nun haben wir leider seit ca. Januar keinerlei Kontakt mehr, Sie hat mich überall blockiert.
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich mich immer sehr passiv verhalten habe um keine Konflikte zu verursachen um jetzt genau wenn ich ein einziges mal Zweifel anbringe direkt den Hammer zu bekommen.
Sie geht seit ca. 8 Monaten nicht mehr in die Schule, als ursprünglichen Grund schiebt sie Krankheit vor (sie hatte um die Wintermonate herum 2 minimalinvasive Eingriffe mit jeweils ~10 Tagen Krankheit), Jetzt psyche.
Ihre Mutter hatte sich damals auch immer eingeredet krank zu sein, jedoch konnte nie etwas diagnostiziert werden was mich natürlich hellhörig macht.
Grobe Timeline:
- seit ca. August - September 2025 nicht mehr in der Schule (war in Klasse 9, da sie aber mal wieder umgezogen sind wurde die Distanz zur Schule - 1h - zum Problem)
- 2x Operation (1x Oktober, 1x Dezember)
- Ein Schulwechsel mit Wiederholung des Schuljahres wurde zum halbjahr angestrebt, jedoch von der anvisierten Schule in ihrem Kreis abgelehnt
- im Januar nahm ich Kontak mit der Schule (an der sie noch angemeldet war) auf um mir von der Schulleiterin ein Bild der Situation geben zu lassen
- Meine Tochter und ihre Mutter erfuhren dies und versuchten mich gezielt von allem abzuschneiden, meine Tochter blockte mich zudem auf allen Kommunikationswegen
- Die Schulleiterin durfte mir leider nur sagen, dass meine Tochter weiterhin krank geschrieben ist ganz egal wie oft ich nachfragte
- Meines Wissens nach wurde ca. im März die Psychologin des Kreises hinzugezogen und einige Zeit später hat meine Tochter sich stationär einliefern lassen (dies ist auch jetzt noch der Stand)
- Ich habe die Psychologin selbst kontaktiert und um Auskunft gebeten, mir wurde jedoch gesagt dass meine Tochter dies nicht wünscht (Schweigepflichtentbindung wird nicht gegeben)
- Zwischendurch gab es auch einen Anruf einer Mitarbeiterin des Jugendamtes vor Ort, wobei ich mich da maximal bedeckt gehalten habe (wer mit dem Verein Kontakt als Vater hatte wird sicher wissen warum)
- einige Zeit später habe ich um meines Seelenfriedens willen den Kontakt selbst blockiert und mir gedacht dass sie mir ja einen Brief schreiben kann wenn etwas ist, rein was die Nachweislichkeit angeht natürlich ein Vorteil
Jetzt zum Kern der Sache:
Ich habe heute eine Einschreiben aus dem Briefkasten gefischt vom Familiengericht wo meine Ex das alleinige Sorgerecht beantragt.
Hier der Wortlaut:
-----------------------------
Ich beantrage hiermit:
1. Der Antragstellerin wird die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, XXXXXXXXXXXX, allein übertragen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3.. Eilmeldung / Vorläufige Anordnung: Für den Fall, dass eine endgültige
Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann, wird der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung vorab die alleinige Entscheidungsbefugnis für medizinische Angelegenheiten sowie für behördliche und reisespezifische
Angelegenheiten (insbesondere für den anstehenden, bereits gebuchten Urlaub ab dem 31.Juli 2026 übertragen.
Begründung:
Die Beteiligten sind die gemeinsamen Eltern des betroffenen Kindes XXXXXXXX. Es besteht derzeit die gemeinsame elterliche Sorge.
Das Kind lebt dauerhaft und ausschließlich im Haushalt der Mutter in XXXXX. Der Vater, wohnhaft in XXXXX, nimmt seit Jahren keinerlei Anteil an der Erziehung des Kindes. Es besteht ein vollständiger Kontaktabbruch zwischen XXXXXX und ihrem Vater. Das Kind lehnt jeglichen Kontakt zum Vater strikt ab.
XXXXXX befindet sich derzeit in einer schweren gesundheitlichen Krise. Sie musste sich bereits zwei operativen Eingriffen am Herzen unterziehen. Zudem leidet sie unter massiven psychischen Problemen und befindet sich aktuell in stationärer psychiatrischer Behandlung. Auch im Rahmen dieser Behandlung hat die Jugendliche ausdrücklich verfügt, dass dem Vater keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen und er kein Besuchsrecht erhält.
Aufgrund des Kontaktabbruchs und der vollständigen Verweigerung der Kommunikation seitens des Vaters ist die gemeinsame Sorge blockiert. Der Vater reagiert auf keinerlei Nachrichten, Bitten um Unterschriften oder Vollmachten der Mutter.
Aktuell ist ein dringender Regelungsbedarf gegeben:
1. Medizinische Sorge: Aufgrund der schweren Vorerkrankungen und der
aktuellen psychiatrischen Behandlung müssen jederzeit kurzfristig medizinische Entscheidungen getroffen werden können. Eine Verzögerung durch die theoretisch notwendige Zustimmung des Vaters gefährdet das Kindeswohl massiv.
2. Urlaubsreise: Ein Erholungsurlaub für das Kind ist bereits gebucht. Auch hier verweigert der Vater durch sein beharrliches Schweigen die notwendige Einverständniserklärung. Die Mutter kann die Reise ohne Vollmacht nicht rechtssicher antreten.
Das zuständige Jugendamt wurde von mir bereits kontaktiert. Dort wurde mir nach Schilderung des Falls ausdrücklich dazu geraten, den Antrag auf alleinige elterliche Sorge zu stellen, da die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl derzeit widerspricht.
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter entspricht dem Wohl des Kindes am besten, um dessen rechtliche Handlungsfähigkeit und gesundheitliche Versorgung sicherzustellen.
Um zeitnahe Terminierung oder Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren wird dringend gebeten.
[font=Arial, sans-serif]----------------------------------------[/font]
Ich überlege jetzt was ich da zur Erwiderung schreibe, mein Ziel ist es ultimativ einfach nicht außen vor zu sein was die aktuelle Lage meiner Tochter angeht.
Es kann einfach nicht sein, dass jedes mal komplett gemauert wird wenn ich eingeweiht werden möchte, jedoch aber genau dieser fehlende Informationsfluss jetzt als Aufhänger für den Sorgerechtsstreit genommen wird.
Als kleine Infos am Rande: Ja meine Beteiligung an der Erziehung ist irgendwo zwischen wenig und nicht vorhanden seit Mutter+Tochter weggezogen sind.
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass ich diesen Weg gewählt habe als die beiden weggezogen sind um möglichst wenig potentielle Konflikte zu schüren.
Wie das Schicksal es so will musste natürlich genau das passieren sobald ich mich das erste mal "einmische".
Weiterhin gibt es durchaus Bilder von meiner Tochter auf Social Media die durchgefeierte Nächte dokumentieren, auch wenn meine Quelle da leider sehr limitiert ist. Das passt halt wiederum nicht zu dem restlich gemalten Bild. Zudem möchte ich auch die Genehmigung für den Urlaub nicht erteilen. Wer seit einem dreivierteljahr so krank ist, dass man nichtmal in den Schule gehen kann dem möchte ich keine Fernreise zumuten. Das halte ich für Gesundheitlich viel zu Riskant.
Das war jetzt eine ziemliche Wall of Text, aber ich hoffe halbwegs verständlich. Hat jemand Tips wie ich das Schreiben am besten erwidere?
Gruß
|
|
|
| Kind wird 18 und unbefrister Titel |
|
Geschrieben von: Lullaby - 06-07-2026, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo zusammen,
ich habe es bald geschafft. Das Kind wird im Herbst 18 Jahre alt. Es besteht ein unbefristeter dynamischer Kindes-Unterhaltstitel aus einem Gerichts-Urteil. Schulden daraus bestehen keine. Seit Jahren besteht kein Kontakt mehr zur Kindesmutter und Kind trotz gemeinsamen Sorgerecht. Ein praktisches Problem ist daher, dass mir nur eine alte Adresse der Kindesmutter bekannt ist. Keine Ahnung ob die noch aktuell ist.
Ich habe mir die folgenden Schritte überlegt:
- Rechtzeitig vor der Volljährigkeit Klärung über meinen Rechtsanwalt, ob ab dem 18. Geburtstag überhaupt noch eine Unterhaltsberechtigung besteht. Dazu sollen spätestens nach den Sommerferien bzw. zum neuen Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung, die letzten Zeugnisse und ggf. weitere Nachweise zur Ausbildung oder Bedürftigkeit von der Kindesmutter angefordert werden. Mich würde auch interessieren wie die Kindesmutter in den letzten Jahren Entscheidungen bei denen beide Sorgeberechtigte zustimmen mussten, getroffen hat.
- Außerdem soll der bestehende Titel aus dem Gerichtsurteil spätestens zur Volljährigkeit gemäß § 371 BGB von der Kindesmutter bzw. dem Kind herausverlangt werden.
- Die Kindesmutter informieren, dass sie ab Volljährigkeit des Kindes aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann, nur noch das Kind selbst.
- Falls keine freiwillige Herausgabe des Titels erfolgt, müsste eine Abänderungsklage auf 0 Euro nach § 238 FamFG mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung durchgeführt werden. Weitere Zahlungen kämen dann allenfalls unter Vorbehalt bzw. als Darlehen in Betracht (die Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen anbieten, das mit der Erklärung verbunden ist, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird).
- Falls weiterhin rechtmäßig Unterhalt geschuldet ist, müsste der dann ab Volljährigkeit neu berechnet werden. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird vollständig angerechnet und der Unterhalt wäre grundsätzlich direkt an das volljährige Kind zu zahlen. Die Inititative muss hierzu vom Kind ausgehen.
Alle Schritte sollen ausschließlich über meinen Rechtsanwalt laufen.
Habe ich was vergessen?
Danke und Grüße
Lullaby
|
|
|
| Subjektiver Wohnwert |
|
Geschrieben von: michael_fra - 05-07-2026, 09:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo,
meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.
Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.
Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".
Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären
1) was es genau damit auf sich hat?
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?
Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.
|
|
|
| Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels |
|
Geschrieben von: SebastiAn86 - 05-07-2026, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Sachverhalt
[*] - Unverheiratet, 4-jähriges Kind, anerkannte Vaterschaft, geteiltes Sorgerecht
- Mutter sprach Trennung aus und drohte mit Kindesentzu
- Ich veranlasste Beratungsgespräch durch Kinderpsychologin und begann Elternvereinbarung für Nestmodel
- Mutter brach Vereinbarung ab und drohte mit Polizei
- Mutter schaffte Kind mit Hilfe Ihrer Familie fort und verlangte meinen Auszug, um Rückkehr des Kindes zu ermöglichen und versagte weitere Kommunikation zu Betreuung und Umgang
- Mutter unterhält intime Beziehung im Ausland (!)
- Ich beantragte Aufenthaltsbestimmungsrecht und bat das Jugendamt um Vermittlung
- paritätisches Nestmodel nach Vermittlung durch Jugendamt - ich zog meinen Antrag vor Gericht zurück
- Mutter verwehrt mir Zugang zu unserer Wechselwohnung DURCH KAUF DER WOHNUNG (unterhielten wir gemeinsam für die Abwesneheit vom Nest)
- Mutter will nun quasi sofort ausziehen in weitere Wohnung, brach Gespräche beim Jugendamt ab, fordert wiederholt Residenzmodel unabhängig von der Absprache beim Jugendamt, bietet Umgang 3 Tage pro Woche
- Mutter will Kind einweihen: Kind lebt zukünftig bei ihr in neuer Wohnung, Vater zieht weg.
- Ich lehnte ab und beantragte Schutz der Betreuung per einstweiliger Verfügung (weil Eintritt des Residenzmodels durch Zeitablauf gegen meinen Willen droht)
- Gericht beruft Anhörung mit Mutter, Vater, Jugendamt ein - IN BEISEIN DES KINDES - für Termin (zeitlich) nach Auszug der Mutter
[*]Rahmenbedingungen
[*]Drohung mit Kindesentzug, Fortschaffen des Kindes, Drohung mit Klage auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung, Vorlage eines Kündigungsschreibens JEDE WOCHE AUFS NEUE, Beschimpfungen, Androhung körperlicher Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Emotionale Überlagerung auf jede nur erdenkliche Art und Weise, einseitige Vorstrukturierung meiner Betreuungszeit, Lügen (Beim Jugendamt: Ich wusste gar nicht was Residenzmodel überhaupt ist), üble Nachrede, vorrübergehende Unterbringung ihrer Familie in der gemeinsamen Wohnung, meine teilzeit Obdachlosigkeit, Einführung einer weiteren intimen Beziehung (inländisch) in unsere gemeinsame Wohnung und Einbindung in meinen Lebensbereich sowie Bindungsrituale mit meinem Kind in meiner Abwesenheit - hinterlassen bei mir Spuren. Dieses ist das Ende von 4 Jahren Kampf um eine gleichwertige Vaterrolle im Leben meines Kindes. Ich bin mir sicher: So wird es weitergehen. Beweisen kann ich das alles kaum.
[*]Beteiligte
[*]Mein Psychologe rät mir, auf Basis der von mir geschilderten Ereignisse, keinen Anstoß mehr zu nehmen und nichts zu glauben.
[*]Eine Anwältin sagt: Ich mache das gut und soll weiter für das Kind advokatieren. Für meine Vaterschaft könnte ich auch vor Gericht erfolgreich alleine einstehen.
[*]Jugendamt sagt zur Mutter (soweit die überhaupt bescheid wissen - sowas kann man da ja gar nicht alles sagen): so nicht.
[*]Erziehungs- und Familienberatungsstelle sagt zur Mutter: warum tun Sie das? Wenn es dem Vater schlecht geht, geht es doch auch dem Kind schlecht!
[*]Die Mutter: wird unterstützt von einer befreundeten Familienrichterin, von ihrem Vater (Mietrechtler), von einer Freundin (Familienrechtlerin), ist selbst Arbeitsrechtlerin, kann mit der finanziellen Unterstützung zwei Wohnungen kaufen, hat (offenbar mehrere) neue Partner und ist sich keiner Schuld bewusst.
[*]Mein Sohn: War zu Beginn des Nestmodels wie ausgewechselt. Wir waren richtig glücklich. Immer mehr verändert sich das wieder. Er schätzt auch den eneuen Partner der Mutter.
[*]Meine Fragen
[*]
- Ich möchte, dass das Gericht uns zum Jugendamt zurück schickt. Warum soll das Kind vor Gericht erscheinen?
- Ich habe Angst um das Wohl meines Kindes und möchte ihm dieses Erlebnis ersparen. Kann ich das verhindern?
- Ich sorge mich, dass das Kind durch den vermeintlichen Verlusst seines Umfeldes und das unabgesprochene Vorgehen seiner Eltern massiv verunsichert wird. Was kann ich tun, um dem Kind die falsche Ansprache der Mutter zu meinem Auszug zu ersparen? Die Anhörung vor Gericht kommt zu spät...
- Tut überhaupt irgendjemand etwas, was meine Vaterrolle im Leben meines Sohnes erhält?
- Kann ich mich gegen die ganze Scheisse irgendwie wehren bevor mir die Sicherung durchbrennt?
|
|
|
| Beistandschaft und Kindesunterhalt |
|
Geschrieben von: Cptn_Chaos - 02-07-2026, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo in die Runde,
ich habe (eigentlich) keine großen rechtlichen Fragen, aber gerade etwas Spaß mit der Beistandschaft, die meine Ex-Frau bzgl. der Unterhaltsfragen für unsere Kinder eingerichtet hat. Und vielleicht hat der ein oder andere eine Idee, wie ich damit besser umgehen kann, insb. auch emotional.
Kurz die Fakten:
- Scheidung ist rechtskräftig
- Kein Ehegattenunterhalt
- drei Kinder, 2 in Altersstufe 3, 1 in Altersstufe 2
- Residenzmodell bei der Mutter (nicht verhandelbar)
- bisher keine Titulierung
- mein Nettoeinkommen: ca. 5.300 EUR fix (angestellt) + variables Einkommen (um das geht es im Prinzip)
- bis Dezember habe ich nach Stufe 8 gezahlt; nach einer Diskussion mit meiner Ex habe ich mich freiwillig auf Stufe 9 hochgestuft und zahle momentan monatlich ca. 2.450 EUR
- Ex-Frau arbeitet Teilzeit und bezieht eigenes Einkommen
Diskussionen mit meiner Ex-Frau sind schwierig bis unmöglich. Wir haben (zu unterschiedlichen Fragestellungen mit Klärungsbedarf) so ziemlich alles durch: Mediationen, JA, Gespräche über Anwälte, Gerichtsverfahren - es bleibt kompliziert. Als das Thema variable Vergütung aufkam, habe ich ihr angeboten: wir berechnen den Kindesunterhalt nach DDT ohne meine variable Vergütung, und ich zahle ihr im Gegenzug jeweils 50% meiner Sondervergütung (auf die ich keinerlei Einfluss habe). Natürlich gab es auch hierauf keine Reaktion.
Nunmehr hat sie die Beistandschaft beim JA beantragt, und die Damen und Herren verlangen jetzt gesondert Auskunft nach § 1605 Abs. 2 BGB (ich hatte im Dezember ja proaktiv Auskunft erteilt). Die Begründung ist natürlich dünn - "die KM sagt, sie haben bestimmt einen neuen Bonus erhalten".
Nach meiner Überschlagsrechnung lande ich, da ich dieses Jahr tatsächlich mal einen üppigen Bonus erhalten habe, nunmehr in Stufe 11 und ca. 2.750 EUR. Soweit, so klar.
Wenn ich Pech habe, könnte das JA natürlich auch argumentieren, dass ich für die halbe Eigentumswohnung, die meine Ex bewohnt, mir auch noch eine fiktive Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dann wäre es schon Stufe 12 und 2.900 EUR/Monat.
Unabhängig davon: ich habe derzeit noch eine recht teure Wohnung (1.600 EUR/Monat) ganz in der Nähe der KM, damit meine Kinder einerseits genug Platz haben, wenn sie mich besuchen, und andrerseits damit ich sie auch außerhalb der Umgangszeiten mal sehen kann. Letztendlich werde ich diese jetzt aufgeben müssen, da es, trotz des üppigen Einkommens (und ja, ich weiß, dass ich hier immer noch sehr privilegiert bin) einfach nicht mehr passt. Es wird aber zwangsläufig den Umgang erschweren und ich werde ihn mir in der jetzigen Form (Urlaubsreisen, ab und zu Kleidung kaufen, Kino etc.) nicht mehr leisten können. Und dies frisst mich innerlich auf.
Verfahrensstand ist übrigens: ich habe über meine Anwältin vorerst Auskunft erteilt. Bin gespannt, was da jetzt zurückkommt. Einen Titel mit Stufe 9 würde ich wahrscheinlich unterschreiben. Alles darüber sollen die bitte einklagen - klar würde/werde ich verlieren. Aber ich unterschreibe nicht freiwillig meine Selbstaufgabe.
|
|
|
| Unterhaltspflicht bei FSJ |
|
Geschrieben von: wildfloh - 02-07-2026, 15:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Moin,
das Kind hat nach der Realschule für 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht. Sie ist letzten Monat 18 geworden und will jetzt ein FSJ machen.
Gibt es zum FSJ weitere Infos ob noch Unterhalt gezahlt werden muss?
Rechtsprechung ist da wohl nicht so eindeutig.
Danke Jungs
|
|
|
| Haushalt aufteilen |
|
Geschrieben von: michael_fra - 01-07-2026, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo zusammen,
meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.
Die Geschichte dazu könnt ihr hier nachlesen.
Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.
- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok
- ihr Bett
Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.
Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.
Kann ich das so machen?
Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch? 
Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?
|
|
|
| Frau will Kinder auf sich ummelden bei Umzug |
|
Geschrieben von: michael_fra - 30-06-2026, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo zusammen,
ich habe in unserer Scheidungs-Angelegenheit eine neue Frage.
Meine Ex wird zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Gestern kam sie zu mir und meinte, sie würde dann gerne unsere beiden Kinder (6 und 3 Jahre) auf die neue Adresse ummelden. Das klingt ja erstmal ganz harmlos, aber da stecken schon einige Tücken (steuerlich etc.) drin, oder? Hinzu kommt, dass unsere jüngere Tochter eine Behinderung hat mit einem GdB von 60. Auch da gibt es ja steuerlich einige Freibeträge, die bei einer Ummeldung (soviel ich weiß) erstmal komplett an meine Ex übergehen würden.
Da wir wahrscheinlich ein 50/50 Wechselmodell anstreben, war meine Idee, ein Kind auf sie neu anzumelden und das andere Kind ist halt nachwievor bei mir in der Ehewohnung gemeldet. Kann man das machen und ist das sinnvoll? Hat hier jemand Tipps oder Erfahrungsberichte?
VG
|
|
|
| KM möchte mehr Geld |
|
Geschrieben von: datrainer - 30-06-2026, 14:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
|
 |
hi zusammen,
eben erreichte mich folgende email:
Zitat:Hallo XXX,
da sich zum 1. Januar 2026 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert haben, möchte ich den bisherigen Unterhaltsbetrag von monatlich XXX gemeinsam mit dir überprüfen und an eine zeitgemäße Berechnung anpassen.
Bisher haben wir uns bei der Unterhaltszahlung an einem Betrag orientiert, der möglicherweise nicht mehr das aktuelle Verhältnis zwischen deinem Einkommen und den geltenden Tabellensätzen widerspiegelt. Um die korrekte Unterhaltshöhe gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 zu ermitteln und sicherzustellen, dass unsere Tochter weiterhin angemessen versorgt ist, bitte ich dich, mir bis zum10.07.206 einen aktuellen Nachweis über dein bereinigtes Nettoeinkommen zukommen zu lassen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder den letzten Steuerbescheid).
Sollte sich aus einer Neuberechnung ergeben, dass der angemessene Unterhalt, basierend auf deinem aktuellen Einkommen und der aktuellen Tabelle, über den bisher geleisteten XXX liegt, bitte ich dich, den Unterhalt zeitnah zum 1. Juli 2026 anzupassen. Da die aktuelle Düsseldorfer Tabelle öffentlich einsehbar ist, kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag bei Vorliegen deines Einkommensnachweises ebenfalls leicht nachvollziehen. Sofern sich für den Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen Tabelle zum 01.01.2026 ein Differenzbetrag ergeben sollte, bitte ich dich zudem um einen Vorschlag zur Nachzahlung des aufgelaufenen Rückstands.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Angelegenheit einvernehmlich und im Sinne unserer Tochter regeln können. Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.
Viele Grüße
was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?
laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.
unserer Tochter fehlt es an nichts.
danke fürs reparieren P.
danke für eure antworten
|
|
|
| (Unabgestimmte) Urlaubsplanung |
|
Geschrieben von: CherryMenthol - 28-06-2026, 11:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Guten Morgen, die Herren!
Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.
Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, Übernachtungen nicht.
Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB.
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.
Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen & verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA & den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat & nicht ihren Willen durchsetzen konnte.
Was jetzt relevant ist:
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.
Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA & einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind.
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen)
Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.
Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt -
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"
|
|
|
|