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  Unterhalt berechnung
Geschrieben von: Lynx - 14-12-2023, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo liebe Forum User,

ich bin ganz neu hier und habe ein paar fragen zur Unterhaltsberechnung 2024.
Hier mal ein paar Eckdaten:

Meine Tochter ist 14 Jahre alt und lebt bei Ihrer Mutter. Nebenbei gesagt habe ich meine Tochter seit 4 Jahren und 11 Gerichtsverhandlungen in den ersten 10 Jahren nicht mehr gesehen... 
Es besteht eine Unterhaltsurkunde auf 100% der Düsseldorfer Tabelle, die durch eine Beistandschaft des Jugendamtes / Stadt vollzogen wird.

Mein Jahres Netto beläuft sich dieses Jahr auf 22.379 Euro Netto und 50.202 Euro Brutto. (inkl. 55% Weihnachtsgeld Brutto)
Monatliches Brutto 4036 Euro mit Firmenwagen 3200 Euro ohne Firmenwagen.

Das höhere Brutto kommt durch einen 1% Firmenwagen (Ford Fokus Turnier) der wie folgt, Monatlich berechnet wird 
PKW-Wert geldwerter Vorteil 343,00 (Wagenwert 34.400 Euro)
PKW-KM geldwerter Vorteil 493,92 (48km einfache Strecke)
Dadurch fällt mein Netto Monatlich von 2143 auf 1760 Euro.
Fahrzeit morgens 35min abends 50min. Zug pro fahrt 1,5 Std. wenn keine Zug ausfällt... also eher 4 Std. am Tag.

Meine Steuerbescheide der letzten 3 Jahre sind bei 2020: 87 Euro 2021: 34 Euro und 2022: 490 Euro.
Info: Mitte 2022 hab ich den Firmenwagen bekommen.

Würde ich jetzt von den 1760 Euro 520 Euro abziehen, läge ich bei 1240 Euro und somit 210 Euro unter dem Eigenbedarf von 1450 Euro.
Da ich mir aber denken kann das es nicht so einfach ist, bitte ich um eure Hilfe bevor ich Kostenpflichtig zum Anwalt gehe.
Die frage ist, kann ich überhaupt zu einem Mangelbedarf kommen oder wird mir dann ein Nebenjob / Zugticket (49 Euro) auferlegt.
Ich Arbeite Mo- Fr 7:00 - 15:30 Uhr. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich an einer Rufbereitschaft teilnehme. Dies wird aber nicht umgesetzt.
Wird mir bei einem Mangelbedarf der Rest bis zu den 520 Euro als Schulden auferlegt / Unterhaltsvorschuss?
Wie teuer wird so eine Abänderungsklage vor Gericht? Ich habe gelesen das es eine Anwaltspflicht gibt.

Vielen Dank im voraus
Sascha

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  Luxus-Problem Riester Zulage Kind
Geschrieben von: Sixteen Tons - 13-12-2023, 09:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Moin Leute.

Ich habe noch einen Riester Vertrag aus Ehezeiten. Das war die einzige Kohle, die ich vor meiner
Ex und dem Staat, sowie meiner Insolvenz in Sicherheit bringen konnte.

Da ist immerhin ein größerer, 4vierstelliger Betrag drin und ich bespare diesen Vertrag nur noch
minimal und bekomme eine anteilige Förderung vom Staat.

Meine Tochter wohnt ja jetzt seit Sommer 2022 bei mir, ich bekomme das Kindergeld und ich wollte diese Änderung dem Anbieter mitteilen,
die Frist für 2022 läuft zum Jahresende aus.

Allerdings habe ich jetzt erfahren, dass meine Ex wohl auch einen Riestervertrag hat. So wie ich sie kenne, wird
sie ihrem Finanzdienstleister nicht mitgeteilt haben, das die Voraussetzung für eine Förderung für die Tochter in dem Haushalt der
Mutter nicht mehr vorliegen.

Wenn getrennt lebende Elternteile einen Riester Vertrag haben, bekommt man die Förderung nur mit der Unterschrift
des anderen Elternteils, das der damit einverstanden ist. Das wird wieder ein Problem, denn dann wird die Mutter sich wieder
in der Opferrolle suhlen, der man das wenige, was sie hat, auch noch wegnimmt.  Also kurz gesagt: Ich bekomme die Unterschrift
wohl nicht. Allerdings geht es mir diesmal um das Prinzip und nicht um das Geld. Was kann ich jetzt tun, wenn die Ex ihren Willi
nicht unter die Änderungsmitteilung schreiben will?

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  Erziehungsbeistandschaft
Geschrieben von: tomtom - 11-12-2023, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

Moin Männer,
Moin p.,

@p. Judge Fokker hier vom MM.

Kurze knackige Frage: schieße ich mir ins Bein, wenn ich einer beantragten und seit ca. 2 Monaten aktiven Erziehungsbeistandschaft (EBS um es kurz zu halten) durch das JA widerspreche?

Hintergrund, Kurzfassung (urgs, geht net, aber so kurz wie möglich mit aller wichtiger Info Wink: drei Kinder 12, 16 und 17. 16 jährige in Ausbildung, die anderen beiden Schule. Alle drei wohnen im Haushalt der Mutter. Mutter seit diesem Monat neu verheiratet (eigentlich egal).

Mutter und Älteste haben seit schon immer ein schwieriges Verhältnis. Letztes Jahr das erste Mal soweit eskaliert, dass das Kind davor war, das Schuljahr nicht zu schaffen und abzutriften. War mit ihr beim JA mit Mail und Chatverläufen, was alles vorgefallen ist seitens der Mutter und es war eine Erziehungsbeistandschaft im Gespräch. Mutter hat dann auf das Kind eingewirkt, so dass beide die EBS abgelehnt haben. Kind kann nicht zu mir (führt jetzt zu weit). Ich habe das Kind dann soweit zumindest schulisch unterstützt, dass sie den Realschulabschluss geschafft hat und sich jetzt am Fachabi probiert. Also wieder einigermassen gefangen hat. Zudem bekommt sie von mit ausreichend TG, dass sie nicht von der Mutter monetär erpressbar wird.

Alles war soweit in Spur, dass ich dachte, sie kommt so zuhause auch durch das Fachabi. Diesen Sommer von jetzt auf nachher ohne Vorankündigung Eskalation. Mutter hatte vorbereitet, das Kind rauszuschmeißen. Sie hat den Spieß umgedreht und das JA eingeschaltet. Der "Vorschlag" vom JA war dann, dass eine Wohnung gesucht werden sollte (von mir natürlich) und das Kind eine EBS für das Alleinleben bekommt. Ziel: Wohngruppe / Notunterkunft vermeiden. Ich habe zugestimmt. Ich habe eine Wohnung gefunden. Aber Auszug scheiterte dann am Willen des Kindes und wegen mangels Einigung zur Finanzierung. Ich dachte, wieder es würde für die Zeit des Fachabis reichen.

Vor zwei Wochen hat das Kind dann der EBS mitgeteilt es möchte ausziehen. Spiel geht von vorne los. Ich verstehe sie zumindest soweit, dass das Leben bei der Mutter psychisch extrem belastend ist. Meine Interpretation: die Mutter hat vermeintlich zugestimmt, dass sie wohnen bleiben kann, aber macht ihr das Leben zur Hölle. Also nochmal Wohnung gesucht, teuer, an der Grenze des machbaren oder drüber. 

Heute war ein Gespräch mit dem JA, um die Rahmenbedingungen zu klären. Mutter hat übrigens kurzfristig abgesagt, wie sie auch in den letzten Wochen schon Termine mit der EBS nicht wahrgenommen hat. Das Gespräch empfand ich als reine Frechheit und ist eskaliert. Weder das JA noch die Mutter haben tragbare Vorschläge zur externen Unterbringung oder Finanzierung. Dennoch haben die beiden Damen vom JA noch versucht, mir Vorschriften zu machen, wie das mit einem Auszug abzulaufen habe und haben sich in Sachen der Erziehung eingemischt. Kann man sich nicht ausdenken. Das Gespräch ging auf eine Ebene, wo die Damen mir vorschreiben wollten, wie der Wohnraum der zur Anmietung stehenden 2 Zimmerwohnung zu nutzen sei. Dass das die Wohnung des Kindes sei und wollten Regeln zum Umgang etc aufstellen. Töchterchen ist mit ihren naiven 17 Jahren auch drauf angesprungen und wollte mitverhandeln, so dass sie maximale Freiheiten bekommt.

Anstatt, dass jetzt also eine Lösung für das Abkoppeln von der toxischen Mutter im Raum steht, darf ich mich noch mit dem JA rumschlagen. 

Finanzierung ist ein anderes Problem, aber da kann ich später noch was zu schreiben.

Lange Rede, ich habe einen Widerruf für die EBS aufgesetzt, bin mir aber unschlüssig, ob der Schuss in irgendeiner Form nach hinten losgehen kann. Alternative ist, die Alte weiterlaufen zu lassen und sauber zu ignorieren.

Meinungen?

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  Beistand JA
Geschrieben von: Trudadu - 07-12-2023, 19:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Männer...

Ich bin neu hier. Lese schon einige Zeit mit aber hatte bis jetzt keine argen Sorgen.

Thema Beistand Jugendamt: Wie ist das eigentlich, wenn die Mutter ein wesentlich höheres Einkommen hat? Haben die das beim Amt schon auf dem Tisch oder muss ich das beantragen? Kann ich das so einfach?

Und dann wird ja immer diese Befristung bis 18 genannt. Wie kommen die dadrauf, das nicht automatisch zu machen? Ab da ändern sich die Regeln und man produziert ohne Befristung nur unnötige Anwaltskosten -auch auf Seiten des Kindes-? Ist ja völlig sinnbefreit.

Bei mir wird ein Mangelfall herauskommen. Ich arbeite in einer 3/4 Stelle. Aber bewerbe mich auf die restliche Zeit. Ist halt schwer, für so eine geringe verfügbare Zeit etwas zu finden.

Sonst noch Tips was das Amt angeht?

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  Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
Geschrieben von: teilzeitdad - 06-12-2023, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Liebes Forum,


ich bin in einer unkonventionellen Lage, die teils bereits im Forum diskutiert wurde, allerdings ohne abschließende rechtliche Klarstellung:

bereits seit 2018 arbeite ich in 50% Teilzeit, was ich mir aufgrund guten Einkommens auch "leisten" kann, und bequem meine Ausgaben bestreite. Die gewonnene Zeit setze ich vor allem für ehrenamtliche Arbeit ein die nur gering vergütet ist, z.B. habe ich mittlerweile eine führende Rolle in einer Verbraucherschutz-NGO und bin in dem Rahmen auch gelegentlich als Fachexperte in Landesparlamente eingeladen.

Im selben Jahr habe ich meine jetzt ehemalige Freundin kennengelernt und bin seit Anfang 2020 Papa eines kleinen Sohnes. Die Trennung erfolgte dieses Jahr aufgrund leider nicht mehr kompatibler Zukunftserwartungen (Erwartung von Hauskauf in/um Berlin und mehr Kindern ihrerseits, aber nicht meinerseits) und entsprechender Dauerspannung.

Wir haben vereinbart, dass sie den Kleinen Sonntag bis Mittwoch übernimmt (4 Tage) und ich ihn in meiner neuen Wohnung Donnerstag bis Samstag betreue (3 Tage), was aufgrund meiner Teilzeit auch super klappt. Ich zahle derzeit 481 Euro Unterhalt - also oberhalb des Mindestunterhaltes, es existert noch kein Titel.

Problem: die Mutter und das JA sind auf mich zugekommen mit der Forderung künftig in Vollzeit zu arbeiten und möchten einen Titel in entsprechender Höhe festsetzen. Auf Rückfrage verweist die Mitarbeiterin darauf, dass ich meinem Kind einen angemessenen Unterhalt zu zahlen habe und nennt ein Urteil eines OLG in Brandenburg. Andernfalls werde man mir ein fiktives Einkommen unterstellen, da ich "keinen wesentlichen Grund" für meine Teilzeit habe.

Meine Perspektive ist natürlich: ich war "schon immer" in Teilzeit, noch bevor ich meine Freundin kennenlernte. Zudem zahle ich sogar mehr als den Mindestunterhalt und benutze meine Zeit natürlich auch für die Betreuung (meine Ex arbeitet auch nur Teilzeit nebenbei).

Nur scheint es tatsächlich ein paar Urteile aus der Zeit 2005-2015 zu geben, welche selbst bei nicht-priviligierten Kindern den Unterhaltzahler zur Vollzeit verpflichten, d.h. entsprechendes fiktives Einkommen zurechnen.


Muss ich mich also darauf einstellen? Soll ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen - oder ist es sinnlos und ich sollte den Titel akzeptieren? Es wäre ein erheblicher Einschnitt, da ich meine Ehrenämter und meine Kindesbetreuung stark einschränken müsste. Nur scheint das vor Gericht nicht zu zählen.

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  Lieber immer nachgeben, des Friedens Willen?
Geschrieben von: Matthias - 05-12-2023, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich zerbreche mir seit Monaten den Kopf und dachte mir jetzt, ich frage euch mal nach eurer Meinung:

Mein Ex-Drache hat nach der Trennung alles an Geld rausgezogen was geht.
Hat die Wohnung leergeräumt, sich auch nach dem Auszug weiter am Konto bedient, etc.

Ich habe, aus Angst davor dass die Kinder negativ manipuliert werden alles mitgemacht.
Dachte mir, das Wichtigste sind die Kinder. Ich habe erfolgreich das Wechselmodell gegen den Willen der KM eingeführt und den Kindern geht es gut damit. Ich scheine also das ein oder andere richtig gemacht zu haben.

Meine Ex und ich verdienen das Gleiche, trotzdem weigert Sie sich, sich ebenfalls zur Hälfte an Kosten zu beteiligen.
Ich stehe jedes Mal vor der Frage: Lass ich es gut sein, hauptsache, Sie manipuliert nicht die Kinder. Oder fordere auch ich mal mein Recht ein.

Aktuell geht es um das Thema "Zusammenveranlagung" des Steuerjahres, in dem wir noch nicht getrennt waren.
Meine Ex hat Einzelveranlagung eingereicht und verweigert mir jetzt die Zustimmung zur Zusammenveranlagung.
Es geht um immerhin 3.000€, die ich jetzt mehr zahlen muss.
Ich weiß schon, dass Sie der Zusammenveranlagung zustimmen müsste, aber soll ich wirklich "das Fass aufmachen"?

Mir ist klar, dass nur ich das alleine entscheiden kann, aber eure Meinung interessiert mich trotzdem.

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  Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt
Geschrieben von: dkj - 03-12-2023, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo, ich habe versucht den monatlichen Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt im ersten Jahr zu berechnen für die folgende Situation:

  • Kind 0 Jahre
  • Verdienst Mutter 0 €
  • Verdienst Brutto Monat 6300 € SK 1
  • Verdienst Netto  3796 €
  • Angestellt


Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens


Vom Netto werden folgende Beträge abgesetzt:
  • 6 % Brutto Altersvorsorge              375 €
  • Schulden                                      136 €
  • Berufsbedingte Aufwendungen        150 €

Unterhaltrelevantes Einkommen      3796 - 375 -136 -150 = 3135 €

Ermittlung des  Kindesunterhalts
In der Düsseldorfer Tabelle lässt sich ein Betrag von 525 € zuordnen. Der zu leistende Kindesunterhalt ist dann abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 400 €.

Somit bleiben zur Bestimmung des Betreuungsunterhalts 2735 €.

Ermittlung des Betreuungsunterhalts

Der Betreuungsunterhalt ergibt sich aus 2735 * 45% = 1230 €.

Am Ende würden also noch 1504 € übrig bleiben.

Mein Selbstbehalt sollte 1510 € betragen. Damit passt sich der Betreuungsunterhalt auf 1224 € an.

Stimmt meine Berechnung?
Welche anderen Posten kann ich vom Netto absetzen?
Gibt es steuerliche Vorteile?
Meine Warmmiete beträgt 640 €. Hat dies einen Einfluss auf den Selbstbehalt?

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  Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)?
Geschrieben von: Neunziger - 01-12-2023, 23:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, ich muss für ein 10-jähriges Kind Kindesunterhalt zahlen und bin in der erfreulichen Situation, dass die Kindesmutter nach diversen Streitigkeiten aktuell nicht darauf pocht, dass dieser in der Höhe gezahlt wird, welche die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Das heißt, ich zahle, aber deutlich zu wenig. Langsam fühle ich mich unwohl mit dem Risiko des Zu-wenig-Zahlens und möchte gern vermeiden, dass ein Streit entsteht. Daher erwäge ich, zum Jahresanfang 2024 kommentarlos selbst eine Erhöhung vorzunehmen. Was haltet ihr von dem Gedanken? 

Konkret ist es so: Seit Jahren zahle ich für die betreffende Altersgruppe weniger als die niedrigste Stufe der Tabelle. Das liegt daran, dass ich früher, wegen einer beruflichen Krise mit Arbeitslosigkeit, einmal den Betrag der niedrigsten Stufe begonnen habe, zu zahlen, und danach mich nicht mehr darum gekümmert habe, trotz hohen Erwerbseinkommens. Mein Plan wäre, aus der 2024er Tabelle den Betrag der niedrigsten Stufe zu zahlen, obwohl ich einkommensmäßig in eine deutlich höhere Stufe einzuordnen wäre.

Was ist riskanter? Nichts tun und die Ex damit weiter "provozieren" (falls sie mal darüber nachdenkt und es ihr auffällt) oder ihr plötzlich etwas Gutes tun und mehr zahlen?

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  Lagebericht seit 2019
Geschrieben von: Desaster2005 - 30-11-2023, 13:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Männer, Väter, und „ehemalige“ Leidgenossen.
 
Ich habe damals einiges über mich ergehen lassen müssen, was meine beiden Kinder (Zwillinge) betrifft. Niemand war sich damals im Klaren darüber, mit wem oder was sie sich letztendlich „angelegt“ haben.

Ich habe im Jahre 2019 zuletzt eine Nachricht im Forum hinterlassen, das sich alles „zum Guten“ gewendet hat. Dabei ist es bis heute auch geblieben. Ich möchte das gesamte Prozedere von damals auch inhaltlich nicht wieder "aufwärmen", einiges dazu mag ja noch im Forum präsent zu sein!?

Bevor ich jetzt mal eine kleine Aufstellung niederschreibe, was seit der Zeit so alles noch an Tageslicht kam, möchte ich mich zumindest erst einmal nochmal bei ALLEN, die mir hier damals mal Zur Seite gestanden haben, herzlichst Bedanken! Auch gab es ab und an mal harte Wortgefechte und Meinungsverschiedenheiten, aber das gehört genauso auch mal dazu. Leider habe ich damals vergessen, mich mal zu bedanken, und allein aus Anerkennung und Respekt, finde ich, sollte man dieses nachholen.

Mein größter Dank gilt aber zum einem dem „Nerdlichen Orakel“ und „Papa Pudel“. ZU dem einen ist leider der Kontakt eingeschlafen, zu dem anderen besteht der Kontakt heute noch. Vielleicht lesen beide ja meine Zeilen mal die Tage oder melden sich darauf mal!?

Mir geht es gut, den beiden Kindern geht es auch gut. Wir leben seit 2019 mittlerweile Tag und Nacht zusammen und haben untereinander die Thematik der Vergangenheit, soweit das möglich ist, hinter uns gelassen. Ab und an kommen noch immer Äußerungen von Seiten der Kinder zu ihrer Mutter zutage, wo mir im Nachhinein die „Nackenhaare“ zu Berge stehen können.

Da wird offen von mütterlicher Erpressung gesprochen, und sollten sie es wagen, nicht nach ihrem Willen zu reden, dass man sie totprügeln würde. Hier ging es damals vehement um das Lügen vor dem Familiengericht.

Dem sogenannten Rechtsverdreher der Mutter, hat es einen „Scheißdreck“ interessiert, dass seine Mandantin gar nicht mehr unter den Lebenden weilt. Hauptsache er hat seine geforderten Kosten bekommen.

Das hiesige Jugendamt hat meinen Sohn in einer Sache mal nach seinem Willen gefragt, und als er klar sagte, er will nicht mehr in die Tagesgruppe, wurde ihm von gleicher Person offeriert, er habe das nicht zu entscheiden, wenn es nach ihr (Jugendamt) ginge, würde er noch weitere Jahre dort hingehen müssen. Eng tunnelblick behaftete alte DDR Struktur in einigen Köpfen verankert.

Die Großmutter wollte mit allen Mitteln ihrer Kunst, die Kinder und mich trennen und weiterhin zu sich holen. Wohl den letzten Willen ihrer Tochter erfüllen. Sie schickte uns tatsächlich das Jugendamt mit einem Hausbesuch auf den Hals. Aufgrund der Carola 19 Geschichte der letzten Jahre zog sich der Besuch erst mal etliche Wochen hin.
Der Herr vom Jugendamt kam, klappte seinen besagten Ordner auf, teilte und mit, um was es gehen würde, und meine Tochter sagte ihm gleich, da wissen wir gleich, von wem die ganze Sache kommt. Da steckt die Oma dahinter.

Letztendlich alles belangloses, unhaltbares Zeug, der letzte Versuch, dem Vater in Misskredit zu stellen ist erneut fehlgeschlagen.
 
Bis auf eine einzige Mitarbeiterin des Jugendamtes, hat sich bis dato nie auch nur ansatzweise eine weitere damals mit involvierter Person bei mir oder bei meinen Kindern entschuldigt, dass sie in der damaligen Lage versucht haben, einen Vater seinen Kindern gegenüber zu entsorgen. Es ist wie bei Carola 19, es hat nie und wird auch nie eine „Aufarbeitung“ geben. Man sitzt es einfach schweigend aus.

Zwischenzeitlich wollte dann das hiesige Finanzamt versuchen, mich zu „erpressen“, wegen der sogenannten Gerichtskosten, Beistand Kosten, usw. Es sollte wohl der erneute Versuch werden, mir das Leben erneut „ungenießbar“ zu machen.
 
Letzten Endes hat dann die Großmutter (Mutter der Verstorbenen Mutter meiner Kinder) die Kosten übernommen. Im Grunde hat sie sich damit ihr Schuldeingeständnis uns gegenüber offenbart, dass sie damals genau wusste, was ihre Tochter abgezogen hatte. Und dass ihre Tochter aufgrund ihres Intellektes dazu nicht allein fähig war, war mir von Anfang an bewusst.
Somit ist auch dieser Schuss gewaltig nach hinten los gegangen.

Mittlerweile ist der Stand, wir leben unser Leben, haben unsere Ruhe. Behörden machen mittlerweile einen „großen“ Bogen um uns, wenn sie von mir zu hören/ lesen bekommen. Denn sie wissen mittlerweile, das wenn ich denen schreibe, dass bei ihnen „die Luft brennt“.
 
Der größte Witz an der gesamten Sache war jedoch, dass wir kurz nach dem Ableben der Mutter erst mal wieder beim Familiengericht antanzen mussten, wo es eine höchstrichterliche Verhandlung mit Jugendamt geben sollte. Inhalt, ob man mir überhaupt das „alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht“ übertragen könne!? Da lebten die Kinder bereits seit einigen Monaten in meinem Haushalt, und gingen geregelt zur Schule im Ort.

Dieses wurde mir damals nämlich unter dem Vorsatz höchstrichterlich entzogen, um damit die Mutter zu belohnen, dass sie ohne Zustimmung beider Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht, sang und klanglos mit den Kindern (gegen den Willen der Kinder) in ein anderes Bundesland umgezogen ist. Samt Schulmeldungen und allem, was so noch dazu gehörte.
 
Jeder Fall ist anders gelagert, manchmal kurios, bis undurchsichtig, manche vermeintlich aussichtslos. Aber viele Schemata wiederholen sich letzten Endes nach einem bestimmten "Muster"!

Trotz allem gibt es immer noch sowas wie Karma, manchmal dauert es einfach länger, bis man zum Ergebnis kommt. Aufgeben war nie meine Lebensweise, und ich kann nur jedem raten, den für sich besten Weg als Trennungsvater zu suchen, je nachdem die mental stark man selbst ist. Denn es ist und bleibt ein sehr involvierter Kampf um die eigenen Kinder, wo definitiv von allen Seiten über „Leichen“ gegangen wird/ gegangen werden muss. Denn ab dem Zeitpunkt stehen kapitalistische Denkweisen im Vordergrund. Geld regiert bekanntlich die Welt, wie kommt dein Geld in meine Tasche!
 
Ich bin gerne bereit, mit Hilfesuchenden zu reden/ schreiben, ihnen meine Meinung kundzutun oder Ratschläge zu geben, soweit es meine Zeit erlaubt. Aber auch ich habe keine Patentlösungen dafür, wie man der Kinderhandelssekte ein für allemal das Handwerk legen kann. – Zumindest noch nicht!
 
Liebe Grüße
 
Desaster2005

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  Auskunft JA - Eigentum - Belegpflicht
Geschrieben von: An_dy - 29-11-2023, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Moin moin,
nach 4 Jahren kommentarlosen Schreiben von JA (Beistandschaft) zur Erhöhung des Zahlbetrages flatterte nun wieder der Auskunftsfragebogen ein. Kann bitte einer sich das anschauen? Habe mein Wissensstand in der FAQ erfrischt, habe da noch etwas Rücksprachebedarf.
 
Es wird gefordert:
-          Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Mon
-          letzten Einkommenssteuerbescheid (Steuerklasse 4, Bescheid liegt zwar vor aber mit den Verdiensten der neuen Ehepartnerin. Kann ich das geschwärzt abgeben? Nur mit meinen Angaben? Frag mich gerade wie die Erstattung aufgeteilt wird??)
-          „sowie alle weiteren Nachweise“, was auch immer die damit meint (diesen Punkt ignoriere ich)
 
Den Fragebogen von JA schenk ich mir (Danke an das Forum), die brutto/netto Verdienste schreibe ich gemischt als Text auf. Abrechnungen lege ich bei (Angaben zum AG u.a. werden geschwärzt + Nachweis zum Krankengeldbezug (bringt das summarisch gesehen was oder wird einfach durchgerechnet ob voller Verdienst?).
Um den Text zur Auskunft etwas „Fülle“ zu geben, habe ich die letzten Male einfach mal die Kfz-Versicherung, Grundsteuerabgaben, GEZ-Gebühr angegeben.
 
Mein Unwissen bezieht sich momentan auf das Eigentum, habe mir die Beiträge der letzten Monate angeschaut, nichts zu den Pflichtnachweisen gefunden.
Habe ein erworbenes Eigentum 50/50 mit der neuen Partnerin.
Laut Schreiben soll bei Wohneigentum der
-          aktueller Darlehenskontoauszug getrennt nach Zins und Tilgung
-          Kopie des Kreditvertrags
-          Auszug aus dem Grundbuch
-          „Größe des bewohnten Eigentums in m²“ (ob man die Fläche in Liter oder Kg angeben wird)
Das mit dem Wohneigentum habe ich bei der letzten Auskunft bereits in Textforum mitgeteilt: Baujahr, Wohnfläche, Größe Grundstück, Gesamtzahlbetrag (Tilgen und Zinsen), alle Angaben halbiert, da Eigentum 50/50. Wurde damals auch so akzeptiert ohne nachzufragen. In der Zwischenzeit erfolgte beim JA Zuständigkeitswechsel (Umzug des Kindes). Jetzt wollen die den Grundbuchauszug und Kreditvertrag haben. Warum? Muss ich das einreichen?
Hilft beim Eigentum der Hinweis, dass dieses als sekundäre Altersvorsorge dient?
 
Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!

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