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  Wohnvorteil
Geschrieben von: Matthias - 25-11-2023, 18:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen,

ich grübel gerade über de Wohnvorteil nach.
Aktuell liegt eine Dachreparatur an. ca. 40.000€.
Evtl. müssen auch noch andere Dinge am Haus repariert werden.

Wenn ich jetzt mein Darlehen nachbeleihe und dadurch mein Abtrag deutlich steigt, dann reduziert sich dadurch ja auch mein Wohnvorteil ebenfalls deutlich. Der Wohnvorteil würde sich auch reduzieren, wenn ich die Tilgung deutlich erhöhe.
Es gibt aktuelle keine Unterhaltszahlung, niemand hat irgendetwas gefordert. Es ist nichts tituliert.

Gibt es bei der "Auskunfterteilung" einfach nur ein Feld "monatlicher Abtrag" für das Darlehen?

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  22jähriger Vater kämpft um seine Kinder
Geschrieben von: Manuel625 - 20-11-2023, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich weiß echt nicht mehr weiter… Ich habe meine beiden Kinder, 4 und 3 Jahre alt, nicht gesehen. Aufgrund von Anwälten, die meinen Fall nicht ernst genommen haben, Corona, Gutachten und schwerwiegenden Vorwürfen haben Jugendamt und VB, Gutachterin, diesen geglaubt, außer die Richterin. Da wollte die Anwältin der Kindesmutter einen Befangenheitsantrag stellen, weil die Richterin den Vorwürfen nicht geglaubt hat. Es gab dann am 22.12.2022 einen Beschluss, dass ich meinen Sohn sehen kann, jeweils jede zweite Woche an einem Freitag für 2 Stunden. Zu dem begleiteten Umgang kam es nicht, da die Kindesmutter und ich alle Streitereien geklärt haben und den Umgang untereinander regeln wollten. Der erste Umgang erfolgte dann am 29.7.2023 für jeweils 3 Stunden bis zum 2.9.23. Da erfolgte die erste Übernachtung jede zweite Woche von Samstag bis Sonntag. Der letzte Umgang war am 7.10.

Die Kindesmutter hat auf meine Nachrichten nicht geantwortet. Und ich fragte sie nochmal, ob alles gut wäre und warum sie sich nicht meldet. Sie hat mir am 21.10.23 mitgeteilt, dass sie die beiden Kinder in Obhut genommen hat und dass sie nichts mehr mit dem Umgang zu tun hat. Ich rief am 22.10. bei meiner Anwältin an und bekam einen Termin am 30.10.23. Am 23.11.23 rief ich das Jugendamt mehrmals an, schrieb Mails und wurde von einem Ansprechpartner zum nächsten geschickt. Es dauerte bis zum 9.11., bis ich endlich einen Ansprechpartner hatte. Es dauerte dann wieder 7 Tage, bis ich die Ansprechpartnerin erreichen konnte. Sie geht nicht ans telefon, sie teilte mir mit, dass sie den Umgang erst mit der Kindesmutter abklären muss und dass sie deren Zustimmung benötigt (15.11.). Ich rief dann heute an und wollte fragen, ob sie Neuigkeiten hat. Sie teilte mir mit, dass es nicht so schnell geht, dass der Umgang erst geplant werden muss und dass sie immer noch die Zustimmung der Kindesmutter braucht. Es muss auch geschaut werden, wo die Kinder untergebracht werden, und ein Träger gefunden werden. Sie teilte mir mit, dass sie sich erst Mitte Dezember melden wird…

Ich habe ihn zuletzt vor über einem Monat gesehen. In den 2 Monaten Umgang habe ich eine so starke Bindung mit meinem Sohn aufgebaut, er erkennt mich auch als seinen Vater an. Ich kann echt nicht mehr so lange warten bis Mitte Dezember. Ich bin einfach am Boden zerstört und weiß nicht mehr weiter. Ich kann mit der Situation nicht umgehen, dass meine beiden Kinder bald zu einer Pflegefamilie kommen und dass der Umgang mit meinem erstgeborenen Sohn sich wieder in die Länge zieht, obwohl wir jetzt eine gute Bindung aufgebaut haben.

Meine Anwältin wird Ende nächster Woche die Anträge stellen für das Sorgerecht meiner beiden Kinder. (Ich weiß, ich hätte mich schneller um die Vaterschaftsanerkennung für meinen Sohn kümmern müssen und um den Umgang auszuüben. Ich habe es mir immer vorgenommen und es nie gemacht. Mir ist bewusst, dass es ein Fehler war.) Ich habe heute die Kindesmutter angeschrieben und sie gebeten, den Umgang so schnell wie möglich zu genehmigen. Sie teilte mir mit, dass sie nichts mit dem Umgang mehr zu tun hat und dass das Jugendamt ihr mitgeteilt hat, dass sie den Umgang mit mir separat klären muss. Danach schrieb sie mir, dass ich sie nie wieder anschreiben soll. Anschließend hat sie mich blockiert.

Ich bitte dringend um Ratschläge.

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  Selbstbehalt
Geschrieben von: Kaymueller - 20-11-2023, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Halllo liebe Mittstreiter

Mein Jobcenter hat meine EX angeschrieben zwecks Auskunftsersuchen übergegangene Ansprüche von meinem Sohn der bei mir lebt.
Was meint ihr wie hoch ist ihr Selbstbehalt wärend des Berufsverbotes. Es ist darüber wenig zu finden meistens aber, es bleibt bei 1370 SB minus 10prozent wegen zusammenleben mit partner oder wie seht ihr das.
Sie hat ca 1400 netto aber Berufsverbot wegen Schwangerschaft.
Meine Tochter unter 18 lebt bei ihr und sie bekommt von mir 200 Euro Unterhalt nach Tittel und 262 Schülerbafög
Demnächst anfang Januar bekommt sie ihr Kind (nicht von mir) von neuem Lebenspartner mit dem sie vor kurzen zusammengezogen ist. Sein  Netto ca 1600

Ex wird in Elternzeit gehen und ca 700 bis 800 Elterngeld bekommen.
Wie wird die sache für sie ausgehen. Auskunftsbegehren kam diesen Monat

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  Keine Gelegenheit mich zu bwerben
Geschrieben von: Panto - 19-11-2023, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

war schon lange nicht mehr hier aber es tut sich folgendes - mein Vater (in EU Ausland) is verstorben und ich bin zur Zeit ohne Arbeit. UVK der Gemeinde wo meinen Kinder wohnen bitten regelmaessig um Auskunft meiner Arbeitssuche; diese befolge ich puenktlich.

Meine Mutter, ebenso lebhaft in EU Ausland is schwer dementiert und derzeit nicht in der Lage fuer sich zu sorgen. Ich habe vor, mich um sie zu kuemmern. Da jemand 24/7 ein Augen halten sollte gaebe es dann wenig Moeglichkeiten mich zu bewerben. 

Gibt es da gewisse Regeln die es moeglich machen sich zwischenzeitlich halt eben nicht bewerben zu muessen. Es versteht sich dass ich mich schon mit den Behoerden in Verbindung bzgl. Betreuung unterhalten habe.

Freue mich ueber eure Ideen,

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  Krankengeld nach Arbeitsunfall
Geschrieben von: datrainer - 15-11-2023, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Mahlzeit,
Hatte einen arbeitsunfall, mit längerer krankheitsdauer. Wie verhält es sich nach den 6 Wochen Krankengeld durch Arbeitgeber, mit dem Unterhalt? 

Danke und Gruß

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  Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
Geschrieben von: Elfenpapa - 14-11-2023, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Guten Abend ihr Lieben.

Mit diesem Beitrag heiße ich mich nun selber Wilkommen in der Runde, mit einem mehr oder minder klassischen Fall. 
Und der ist tief. 
Ein Boden ist langsam absehbar. 
Leider.
Ich hoffe, mit Eurer Unterstützung an der Inso vorbeizukommen, um eine (wenn auch sehr stark reduzierte) Lebensperspektive wahren zu können. 
Oder sehe ich es zu pessimistisch, zu optimistisch?-)

--
kurze, emotionale Zusammenfassung des Hintergrundes und ein Dankeschön (vorab, hoffentlich) an die Aktiven von Euch: 
Bislang war ich nur stiller Mitleser, aber nun brauche ich dringend Euren aktiven Rat, lesen alleine hilft jetzt halt nicht mehr.
Weil nach 9 Monaten KU und Unkosten für VB, Gericht und Abzock-RAinnen, u.a. um das ABR für 2 Kids 8J und 10J zu erhalten (zumindest das habe ich bewahrt) - und dem immer noch laufenden KU-Verfahren trotz Selbsttitulierung im Hintergrund (da werde ich ja gleich von zwei RAinnen verfolgt die den Verfahrenswert bei DDT130 Niveau abkassieren wollen) - geht schlicht und ergreifend das Geld aus.
Dieses TFAQ hat mich bereits lange still begleitet, es ist für mich wichtig und emotional festigend zu sehen, dass "ich" kein Einzelfall bin. 
D schafft sich ab und das System ist irre. 
Nun denn, bevor ich mich komplett entsorgen lasse, hoffe ich auf Euer Schwarmwissen und auch Eure Unterstützung.
Danke vorab für alle, die Ihr Euch Zeit nehmt am Wahnsinn meiner kleinen Welt teilzuhaben!
Und generell ein Danke an P__ für die Betriebsmittelbereitstellung - wenn es Karma gibt, komscht in Himmel zu den Jungfrauen :-P 
--

Nun endlich zur Sache: 
Die Entourage der Exe (zukünftige M-Millionärserbin) hat es erfolgreich geschafft, mich finanziell gegen die Wand zu fahren.
Es geht um eine mehrjährig (!) rückwirkend beim FA durchgesetzte Aufteilung der Steuerlast (ich möchte das genaue Jahr hier nicht schreiben).
Da ich als Angestellter >90% des Einkommens erwirtschaftete, die xxx-pädagogisch tätige Frau bei Halbtagsanstellung die verbleibenden <10%, ist das natürlich verständlich.
Es ist ja auch ungerecht, dass Frau viel mehr Steuer zahlen musste (bei <10% Einkommen) und ich so wenig (bei >90% Einkommen).
Nun bekommt Frau x.xxx€ im mittleren Bereich zurück und mir sollen y.yyyy€ gepfändet werden, die Zahlen sind im Bereich 3-6k€ und mehr möchte ich zum Schutz der Privatsphäre nicht nennen - Vater Staat (zählt das als Väterkategorie?) freuts, weil Frau bekommt zwar Geld zurück aber ich soll ja knapp 3.000€ mehr zahlen als Frau zurück bekommt. Staat gewinnt. Und jaaa, ich habe erst von meinem AG erfahren, dass es da was gibt, vom FA... nämlich eine Gehaltspfändung. Das tat nichtmal weh, weil beim AG konnte ich rechtzeitig aussteigen; anderes Thema.

Es ist bitter, dass knapp 6k€ reichen für ein game-over, aber alle Rücklagen sind nun einmal mittlerweile weg.
Alle.
Nichts mehr da, außer Kisten voller Kuscheltiere von zwei Kindern, die ich auch seit fast einem Jahr (fastWink nicht mehr gesehen habe.
Mit großen Tricks konnte ich den Kontakt zur Kleinen testen - da hätte ich bei einem Psychogutachten Chancen, aber diese Schiene kann ich mir fortan ja nur über VKH leisten, was wiederum der Notwendigkeit in der Darstellung als Vorzeige-Papa widerspricht, um überhaupt eine Chance zur Nichtentsorgung als Papa zu wahren. 
Ist das alles kompliziert.
Wenn ich diese beiden Kinder nur nicht lieben würde.
Die Liebe ist aber da, ich habe es versucht, schaffe es nicht, sie zu verdrängen.
Im Gegenteil, es ist schön zu spüren, dass es beide gibt.
"Das Einzige was auf dieser Welt bleibt ist meine Asche und die beiden Kids" - keine Ahnung von wem hier im TFAQ dieser Spruch nochmal genau stammte, er hat mich geerdet.

Zurück zum Thema.
Geld.
Es geht allen nur um mein Bestes.




Den KU für den laufenden Monat habe ich einfach mal nicht überwiesen, trotz Selbsttitulierung, da ich aus dem Pudel-Podcast gelernt habe, dass in der Vergangenheit aufgelaufene KU-Schulden ja durchaus in die Privat-Inso-Masse fließen.

Die Frage, vor der ich nun stand: Aufgeben, oder aufgeben?
Dachte ich, Endegelände, es ist vorbei. 
Aber nun konnte ich mit ein paar Telefonaten das FA überzeugen, dass Vater Staat ja nichts davon hat, wenn ich Inso anmelde.
Sie bieten nun Ratenzahlung an.

Was mach ich jetzt, Inso oder nicht?
Und wenn ja, wie?
Ein P-Konto habe ich noch nicht, derzeitige Verbindlichkeiten ca 15k€, aber die Scheidungskosten, das KU-Verfahren und evtl UG-Verfahren (Gutachten) noch nicht inkludiert.
Laut meiner Cashflow-Tabelle der nächsten Jahre müsste ich mich derzeit die "magischen 3 Jahre" weiterhin mit 40+ Stunden im Hamsterrad der deutschen Ingenieurskunst abrackern, um bei 1.800€ zu landen. Das wäre es mir auch durchaus wert.
Auf der anderen Seite könnte ich versuchen, ein P-Konto zu eröffnen und mehr oder weniger Schuldenfrei zu werden, und bei einem neuen Job die 1.370€ als "Luxus" zu nutzen.
Es gibt ja den BGH Beschluss vom 27. Oktober 2021 - XII ZB 123/21 - die direkte Linie der Großeltern mütterlicherseits - und ja, da entspreche ich nach alldem was passierte gerne dem Bild meiner Schwiegereltern ab Tag Null der Beziehung zu Ihrer geliebten Adoptivtochter als "Erbschleicher" - und den weißen Ritter mit Geld gibt's ja auch schon. 

Leute.. wie konnte ich mein Leben so vor die Wand fahren?

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  Immobilien im Ausland-Meldepflicht
Geschrieben von: Zekopeko - 12-11-2023, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, 

Ich habe noch eine Frage an euch. Mein Scheidungstermin ist mitte Dezember. 
Ich habe Eigentumswohnung in mein Heimatland, das habe ich vor der Ehe erworben, durch meine Eltern. Diese Wohnung habe ich nirgendwo im Scheidungsvefahren gemeldet, war ich dazu verpflichtet, kann ich Schwierigkeiten deswegen haben?Ich erziele keine Einkommen, da wohnen weiterhin meine Eltern. 

Danke 
Mit freundlichen Grüßen

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  Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc.
Geschrieben von: Sneax001 - 12-11-2023, 03:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Frau und ich, haben uns im November 2022 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im Dezember 2 jahre alt wird. Unterhalt für meinen Sohn, zahle ich nach der DD tabelle. Sie bekommt noch 300 euro Unterhalt von mir. Haben wir unter uns geregelt. Sie wollte eigentlich im Dezember wieder ganztags arbeiten gehen, um mich zu entlasten. Allerdings ist Sie nun Schwanger. Nicht von mir! Der Vater ist allerdings unbekannt. Ich verdiene ca 3000-3500 Euro. Mir ist durchaus klar, dass ich nun mehr Unterhalt für sie zahlen muss da ihr langsam das Geld ausgeht , bis mein Sohn 3 Jahre alt ist, aufgrund von Betreuungsunterhalt und ich, bis die Scheidung durch ist rechtlicher Vater bin. Die Scheidung wurde letzte Woche eingereicht, und die Anwältin hat uns Hoffnung gemacht, dass es bis zur Geburt durch ist. (Wir haben erst September 2021 geheiratet) somit auch kein Versorgungsausgleich etc. Allerdings stellt sich mir nun gerade die frage, wenn Sie nun 3 weitere Jahre nicht arbeiten geht. Und wir jetzt mal davon ausgehen dass die Scheidung pünktlich durch ist, oder eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt wurde. Muss ich dann wenn mein Sohn 3 Jahre alt ist weiter zahlen? Weil sie kann ja nicht aus ehelichen gründen nicht arbeiten gehen, sondern wegen einer schwangerschaft die nichts mit mir zu tun hat.

Wäre sehr lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Das ganze macht mich schlaflos.

Ich vermute keine bösen Handlungen ihrerseits. Sie hat wirklich viel getan damit ich die ganze zeit über sehr günstig wegkomme und hat nie auf irgendwas bestanden. Nur wenn ihr halt das Geld ausgeht, geht ihr das Geld aus. Die Ämter holen sich das dann auch ohne ihre Hilfe denke ich Sad

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  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen
Geschrieben von: HushedAnonymous - 09-11-2023, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen, 

ich bräuchte mal eurer Schwarm Wissen. Als erstes würde ich gern wissen ob man als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt zahlen muss? Ich habe diesen Monat dem Jugendamt meinen aktuellen Bewilligungsbescheid vom 01.11.2023 zukommen lassen (bis ende Oktober habe ich vollen Unterhalt von 493 Euro gezahlt.) und jetzt fordern die mich auf denen meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate + jeden Monat mindestens 25 Bewerbungen zukommen zu lassen.

Ich befinde mich allerdings derzeit bis ende März 2024 in einer durch die Agentur für Arbeit finanzierten Weiterbildungsmaßnahme wo ich ja auch einen Vertrag mit dem Institut einen Vertrag unterschrieben habe. 

Was kann ich machen und was könnte auf mich zukommen? Bis spätestens 17.11.2023 muss ich Antworten.

Hab ihr bitte einen Rat für mich.

ich Danke schon mal im Voraus.

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  Auskunftspflicht - Sparbuch
Geschrieben von: Matthias - 08-11-2023, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich wurde vor längerem um Auskunft zu meinen Einkünften zur Ermittung des Kindesunterhalt gebeten.
Jetzt fällt mir ein, dass meine Oma mal in meiner Kindheit vor über 30 Jahren ein Sparbuch für mich angelegt hat.
Von diesem Sparbuch weiß niemand in meinem Umfeld etwas und es erzeugt ca. 80€ Zinsen pro Monat.
Es unterliegt damit auch nicht der Kapitalertragssteuer und taucht auch nicht in der Steuererklärung auf.

Ein Konto von dem niemand etwas weiß und es handelt sich um wirklich niedrige Beträge.
Davon dürfte doch in der Regel niemand mitbekommen, oder? Außer meine Ex liest hier im Forum mit Smile

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