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Ehevertrag Sittenwidrig? - IPAD3000 - 17-06-2025 Hallo alle zusammen! Folgende Konstellation: Ehe seit 2014, soll nun aufgelöst werden. Damals Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart. Der Notar belehrte uns damals schon, dass dieser sittenwidrig sein könnte, da a) ich im Burnout steckte, nur eine BU-Rente von 800 Euro (abz. KV) bezog, dies noch bis vor 4 Jahren b) Meine Frau gut verdiente, inzwischen sogar deutlich besser. Dank Ehevertrag ist das Vermögen am Anfang notariell festgestellt wurden, bei ihr mit 14k Vermögen, bei mir mit 22k Schulden. Jetzt hat sie ein Vermögen von ca. 300k, ich von ca. 80k (was ich mir erst in den letzten drei Jahren erarbeitet hatte). Sie hat volle Rentenpunkte angesammelt, ich nahezu keine. Ohne Gütertrennung stände mir nun ein Vermögensausgleich zur Hälfte der Differenz aus 184k zu wenn ich das grob überschlage. Eigentlich bin ich eher gutmütig gestimmt gewesen, aber sie verhält sich nunmehr extrem zickig und cholerisch aggressiv. Zudem hat sie kurz nach der Trennung einen Notartermin ausgemacht und will das Haus nunmehr an ihren Sohn verschenken, mit Wohnrecht etc. Das geht wohl in Kürze über die Bühne. Muss ich jetzt schon aktiv werden und den Ehevertrag oder gar die Haus-Schenkung anfechten, oder kann ich ruhig abwarten, bis wir das Trennungsjahr rum haben Anfang 2026? Was meint ihr? Wie hoch stehen die Chancen einen Ehevertrag als sittenwidrig erklären zu lassen? Es existieren aus der Zeit medizinische Gutachten über mich, mittel- bis schwere Depressionen, etc. Tatsächlich hätte ich diese Frau nie geheiratet wenn ich denn nicht in einer existenziellen Zwangslage gewesen wäre. Nur so konnte ich mich aufrappeln und musste nicht unter einer Brücke schlafen. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - p__ - 17-06-2025 Gütertrennung schliesst nicht Unterhalt und Versorgungsausgleich aus, du bekommst also Rentenpunkte und vielleicht Unterhalt. Deshalb ist b) vielleicht gar kein Anfechtungsgrund. Was du vor hast, ist keine Anfechtung! Du erklärst den Ehevertrag für unwirksam wegen Sittenwidrigkeit. Das geht nach § 138 BGB und sollte möglichst bald passieren. Über die unterschiedliche Behandlung weisst du ja Bescheid, ein Ehemann dürfte damit weniger Chancen haben. "Gesamtschau", "Einzelfall" - übersetzt: Reine Richterwillkür. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - IPAD3000 - 17-06-2025 Naja, für Unterhalt müsste ich wohl bedürftig sein. Rentenpunkte ja, das sagte der Notar damals schon. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - p__ - 17-06-2025 Für Trennungsunterhalt musst du keineswegs bedürftig sein. Vielleicht ist auch für einen begrenzten Zeitraum aufstockender Ehegattenunterhalt möglich. Damit würdest du auch am guten Verdienst der Ehefrau partizipieren und ein wirtschaftliches Ungleichgewicht vermindern. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - Nappo - 18-06-2025 Gehe ich recht in der Annahme, dass das Haus ihr alleine gehört? (Grundbuch). Denn Gütertrennung heißt ja, dass dies Vermögen betrifft, welches vor der Ehe schon vorhanden war oder während der Ehe alleine erworben wurde. Was den Ehegattenunterhalt angeht, gibt es "irgendwo" im Forum aus letzter Zeit einen "Thread" wo jemand zu Ehegattenunterhalt verknackt wurde, obwohl die Ex über 300 K Vermögen verfügt. Die Nummer Ehegattenunterhalt ist ja nämlich weit komplizierter herbei geschwurbelt worden, als man denkt. Das lieben die Juristen ja bekanntlich. Die labern gerne von "Billigkeit" bzw. "Unbilligkeit" und damit ist jeder Variante Tür und Tor geöffnet. Aber am Ende bin ich skeptisch, denn Du hast zum Einen das falsche Geschlecht und einen solchen Vertrag anzufechten, brauchst Du einen Rechtsverdreher der Bock darauf hat, einen Richter der das genauso sieht und am Ende viel Geld, welches das kostet. Es wäre blöd, wenn die Nummer für Dich negativ ausgeht und am Ende stehst Du da und hast keine 80.000 mehr. Das solltest Du bedenken RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - Austriake - 18-06-2025 Wozu wird eigentlich Gütertrennung vereinbart resp. ein Ehevertrag geschlossen? Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten, sagt der Jurist. Andererseits ist es aber Praxis vor deutschen Gerichten, daß Eheverträge im Nachhinein als sittenwidrig erklärt werden, weil sie die Ehefrau benachteiligen. Gerne erklärt die Ehefrau auch, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht Herr ihrer Sinne gewesen zu sein. Wegen Schwagerschaft, Eisprung oder Menstruation hormonell verwirrt oder so was. Hierzu gibt es mindestens ein BGH-Urteil, ist weiter unten in der Urteilssammlung zu finden. Du kannst dich mal mit einem Anwalt über die Erfolgsaussichten unterhalten. Ich würde ihm über die Standard-Entlohnung hinaus einen Bonus in Aussicht stellen, prozentual nach Erfolg. Ansonsten meine ich, daß du für so ein Vorhaben das falsche Geschlecht hast. Ist aber nur meine Meinung. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - p__ - 18-06-2025 WENN man es versucht, sollte man gerichtsfest nachweisen können, dass der Notar schon vor Sittenwidrigkeit gewarnt hat. Etwa wenn es dazu ein Schreiben gibt zum Beispiel. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - Nintendo - 18-06-2025 Aber wäres nicht negativ für einen, wenn man trotz der Warnungen wegen Sittenwidrigkeit den Vertrag eingegangen ist? Ich glaube das absolut Wichtigste ist, den richtigen Antwalt für dieses Thema zu finden. Der Streitwert ist hoch, sodass die meisten Anwälte interessiert sein sollten, auch wenn sie vielleicht wenig Erfahrung für so eine Konstellation haben - Unterhalte dich offen mit allen geschiedenen Leuten die du kennst. Jede geschiedene Person kennt 1-2 Anwälte und kann sie beurteilen. - Mache mehr als eine Erstberatung. Bei dem extrem hohen Risiko-Kosten-Gewinn verhältnis sollten 4 Erstberatungen für in Summe 1000€ keine Rolle spielen. Frage explizit nach Fällen dieser Art, die die Anwälte schon geführt haben. RE: Ehevertrag Sittenwidrig? - p__ - 18-06-2025 Die Warnung vor der Sittenwidrigkeit macht den Vertrag nicht sittengerecht, sondern ist eine Juristenansicht, dass der Vertrag nichtig sein könnte. Das wird einen Richter mehr beeindrucken wie ein Vater, der frei heraus behauptet, damals betrunken, depressiv, unter Druck, sonstwas gewesen zu sein. Auch eine ärztliche Bescheinigung ist hilfreich, aber alles zusammen mit einer juristischen Meinung als Fazit ist die längste Lanze. |