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| Mutter arbeitet nicht Haftungsquote |
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Geschrieben von: bigpuster - 08-05-2026, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo! Ich darf mich gerade mit der Haftungsquote beim Volljährigenunterhalt auseinandersetzen.
Hat jemand Erfahrung damit der erwerbslosen Mutter - jüngstes Kind 11 Jahre - ein fiktives Einkommen für die Haftungsquote zuzurechnen?
Mutter studiert im u.a. Fernstudium. Beweis schwierig.
Danke
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| Auskunft Kindergeldnummer |
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Geschrieben von: datrainer - 05-05-2026, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin,
Benötige für die Riester Rente die Angabe der klndergeldnummer der Tochter.
Hab jetzt KM gefragt, bekomme jedoch keine Antwort…
Anruf bei der Familienkasse - telefonisch Datenschutz Problem.
Soll mich schriftlich melden. Habe ich denn Anspruch auf Auskunft?
Danke u Grüße
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| sehr fragliche ADHS Diagnose... |
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Geschrieben von: 202604ryan - 01-05-2026, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo in die Runde,
ich suche Erfahrungen/Einschätzungen zu folgender Situation:
Grundschulkind, Verhalten wird als „auffällig“ gesehen. Schule und Mutter tendieren stark in Richtung ADHS und sehen vor allem Medikation gegen ADHS als Lösung.
Die Mutter war bereits allein beim Arzt und hat ihre Sicht geschildert.
Die Schule hat zusätzlich einen Bericht verfasst, der aus meiner Sicht auch deutlich in Richtung ADHS formuliert ist.
Der Arzt hält diese beiden Angaben + "Tests" offenbar bereits für ausreichend.
Meine Fragen: - Warum ist für Schule und Mutter vorteilhaft ein Kind als ADHS-Kind abzustempeln? Für die Schule habe ich "verstanden", dass sie damit ein ruhiges Kind vormittags kriegt...
- Wie kann man sich dagegen wehren? Angeblich würde eine zweite Fachliche Meinung auch viel Gewicht zu der Schul-Meinung geben...
Vielen Dank vorab.
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| Gerichtlichen Unterhaltsbeschluss unwirksam erklären |
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Geschrieben von: Nappo - 14-04-2026, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Kind wird 18. Es gibt einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss, der zwei seinerzeit minderjährige Kinder beinhaltet.
Wie kann außergerichtlich und für den Vater sicher bewirkt werden, dass er in Bezug auf eines der Kinder für unwirksam erklärt wird, so dass keine Vollstreckung daraus mehr möglich ist?
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| Nachzahlung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo!
Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen.
Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt.
Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten?
Danke
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| familienrechtlicher Ausgleichsanspruch |
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Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo!
Ich habe für fünf Kinder eine lange Zeit nicht den Mindestunterhalt gezahlt. Mittlerweile sind zwei Volljährig und es ist Licht am Ende.
Der volljährige Junge will die offenen Beträge zum Mindestunterhalt nicht einklagen, weil er die sehr gute finanzielle Situation der Mutter kennt. Töchterchen schon.
Nun klagt die Mutter auf einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen dem offenen Betrag zum Mindestunterhalt für den Jungen.
Ich war am notwendigen Selbstbehalt und später habe ich den angemessenen Selbstbehalt beansprucht, weil die Mutter 4.800-5000,- netto eigenes unterhaltsrechtliches Einkommen hat.
Nun meine Frage.
Ich kenne mich mit diesem familienrechtlichen Anspruch für offenen Minderjährigenunterhalt nicht aus. Was wird da geprüft und wie sehen die Chancen aus bei notwendigen und angemessenen Selbstbehalt?
Danke
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| Erfahrungen gesucht – Betreuungsausweitung und Unterhalt nach Trennung |
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Geschrieben von: Dad50 - 03-04-2026, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 3 Monaten getrennt und würde gerne eure Einschätzung zu meiner bisherigen Vorgehensweise hören – was läuft gut, was würdet ihr anders machen?
Zur Situation:
Mehrere Kinder (4, 7 und 10 Jahre), Trennung Ende 2024. Der Scheidungsantrag wurde Ende 2025 zugestellt – ich habe zugestimmt dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ich bin Vollzeitangestellter mit gutem Einkommen, meine Frau ist selbstständig und verdient seit 2025 ebenfalls gut – davor kaum Einkommen.
Betreuung:
Aktuell 3:11 Residenzmodell. Wir haben im Januar eine schriftliche Vereinbarung geschlossen die eine schrittweise Ausweitung auf 5:9 vorsieht. Ab Mai haben wir uns mündlich auf 4:10 geeinigt (Do bis Mo alle 2 Wochen). Ich bin aktiv in den Alltag der Kinder eingebunden – Sport, Wettkämpfe, Schulveranstaltungen.
Unterhalt:
Wir haben uns auf einen Barunterhalt unter dem Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle 2025 geeinigt – weil ich beim 4:10-Modell mehr Betreuung übernehme. Mehrkosten werden hälftig geteilt ohne Essensgeld.
Was ich bisher gemacht habe:
– Vereinbarung schriftlich fixiert (nicht notariell – bewusste Entscheidung)
– Kooperativen Kommunikationsstil gewählt
– Beratungsstelle gemeinsam angefragt
– Jugendamt noch nicht einbezogen – plane ich aber
– Auf Strafantrag verzichtet (auf Anraten meines Anwalts)
Meine offenen Fragen:
1. Ist 4:10 als Zwischenschritt zu 5:9 realistisch oder verliere ich damit wertvolle Zeit?
2. Wie haben andere Väter das Wechselmodell in einer Großstadt erreicht – welcher Weg hat funktioniert?
3. Hat jemand Erfahrung mit privaten Vereinbarungen vs. Jugendamtsurkunde – was ist empfehlenswert?
4. Wann ist der richtige Zeitpunkt das Jugendamt einzubeziehen? Gemeinsamer Termin im April geplant
5. Wie geht ihr mit schwankendem Einkommen bei der Unterhaltsberechnung um?
Über ehrliche Rückmeldungen – auch kritische – würde ich mich sehr freuen.
Danke und Grüße
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| Ich werde vom Unterhalt aufgefressen. |
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Geschrieben von: Hawky - 30-03-2026, 10:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
ich benötige mal gutes Zureden, weil ich echt keinen Plan habe wie es weitergehen soll.
Aktuell beziehe ich Gründungszuschuss der BA bis 30.06.26. dieser läuft dann aus leider wirft die Selbstständigkeit nicht den zu erwartenden Ertrag ab..
Es existiert ein Titel mit 105% und für 2 Kinder im Alter 12-17 Jahre.
Meine monatlichen Fixkosten, ich habe keine Kredite laufen, liegen incl. Unterhalt bei ca. 2900€.
Wenn ich mir jetzt einen Job suchen würde, müsste der ja min. 2900€ netto bringen.
Bei meiner Ausbildung und beruflichen Historie völlig utopisch.
Eine Anwältin habe ich bzgl. Abänderung des Titels schon beauftragt.
Aber wass kann ich tun. Das frisst mich alles auf.
Was würdet ihr tun?
Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich aus eigenen Erfahrungen.
VG
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| Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? |
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Geschrieben von: Vince - 29-03-2026, 19:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo in die Runde,
Vorab: Mit dem Thema hoffe ich anhand eurer Erfahrungen abschätzen zu können, ob - und wenn ja, wann - es sich lohnt, in einen letzten Kampf zu ziehen.
Ich schätze eure Erfahrungen hier sehr, auch wenn ich selbst bislang nur stiller Mitleser war.
Die Fakten bisher:
Vor 2 Jahren trennte sich die Mutter vom Vater. Umgehend beantragte die Mutter, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für unser Kind zu übertragen.
Grund: Sie wollte unmittelbar verziehen in ihre Heimatstadt.
In der ersten Verhandlung wurde "vereinbart", dass der Vater auszieht und die Kinder fortan 6/14 Tage betreut - aber "zerhackt" über die 2 Wochen.
(die erste Verarschung, die mir als Vater widerfuhr).
Bzgl. des ABRs/Umzugswunsches wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dauer: knapp 1 Jahr. Auf Details möchte ich nicht eingehen, es lief ekelhaft ab.
Vor Erlass des Beschlusses über das ABR beantragte ich (Vater) noch die Anordnung eines Wechselmodells (50:50).
Ergebnis jedoch: Gericht überträgt der Mutter das ABR. Die Mutter verzog umgehend.
Im Beschwerdeverfahren am OLG sagte man mir (O-Ton), "die Kinder hole man wenn dann nur zurück, nachdem ein neues Gutachten eingeholt worden wäre.
Aber dass dann, nach dieser Zeit, der Richter die Kinder ohnehin nicht mehr zurück holen würde." (das möchte ich echt nicht weiter kommentieren)
Im Beschwerdeverfahren konnte ich zumindest noch erreichen, dass der Umgang nicht mehr "zerstückelt" stattfindet (was wegen den Wegstrecken aufgrund des Umzuges nicht mehr machbar gewesen wäre).
Ein 7-7 wollte Mami nicht, ein 6-8 auch nicht. Sie akzeptierte nur 5-9. (vermutlich, um fortan Sozialleistungen zu beziehen, da ja "alleinerziehend").
Das OLG griff bei der Umgangssache auch nicht ein, es war ja "schließlich nicht Gegenstand des Verfahrens". Der Richter klopfte sich noch auf die Schulter, da er so nett ist, dass ich den Umgang immerhin neu regeln kann...
Mit diesem Vergleich möchte ich dauerhaft nicht leben, eben weil ich vom ersten Tag an ein Wechselmodell wollte und es auch langfristig umsetzten kann.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt (OLG) bereits eine Zweitwohnung am neuen Wohnort der Mutter angemietet, um den Umgang weiter wahrzunehmen.
Nachdem die Sache am OLG durch war, habe ich die Wohnung am alten Wohnort gekündigt und wohne nun komplett auch dort, wo die Kinder wohnen.
Mein Umzug (Nachzug) ging logischerweise mir einem Wechsel des Arbeitgebers einher, wofür ich eine gewisse Zeit benötigte. Daher musste ich eben auch zumindest temporär wegkommen vom vorherigen, "zerstückelten" 6-8.
"Bezahlt" habe ich das mit der Hergabe eines Umgangstages.
Somit sind wir nun seit ca. 1 Jahr beim 5-9 Modell.
Konkrete Frage:
- Wann meint ihr, wäre ein guter Zeitpunkt, ein Umgangsverfahren auf Wechselmodell zu starten?
- Das Kind ist inzwischen 6.
- Die Betreuung im 6-8 Modell lief 1 Jahr, das 5-9 läuft nun schon fast 1 Jahr.
- Es gab bislang nie ein offizielles Umgangsverfahren. Bisher wurden beide Umgangsmodelle (erst 6-8, dann 5-9) im Rahmen des ABR-Streits in Vergleichen festgezurrt.
Ich bin für jede Antwort, Anregung, Tipps und geteilte Erfahrungen dankbar.
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