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Darlehen Raten zurückfordern
#1
Hallo zusammen,

folgende Siuation:

Trennung Sommer 2021, gemeinsames Haus. Ex zieht aus. Ich zahle weiterhin das Darlehen, Grundsteuer, Versicherung usw. Ex weigert sich, mir ihre Hälfte zu verkaufen. Im Januar 2025 fordert Ex erstmals Nutzungsentschädigung - zu diesem Zeitpunkt war aber schon klar, dass ich eine andere Immobilie kaufe. Situation krass, kriegerischer Zustand. Mit ihr lässt sich nicht reden, bei keinem Thema. Kinder mittlerweile bei mir. Auf die Forderung der Nutzungsentschädigung im Januar folgte nichts konkretes, im Februar habe ich angekündigt im Juli auszuziehen. Nach bisherigem Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird es dann wohl auch so kommen.

Meine Frage, macht es Sinn, die Hälfte der gezahlten Darlehensraten, Versicherungen, Grundsteuer von September 2021 bis Januar 2025 zurück zu fordern? Wir sprechen über eine Summer von ca. 40.000 Euro.

Das Haus wird versteigert, da die EX sich mit dem Makler ebenfalls überworfen hat.. Aufgrund der Lage dürfte ein sattes Plus für beide Parteien abfallen.
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#2
Wird die Nutzungsentschädigung gem. § 745 Abs. 2 BGB erst im Januar 2025 geltend gemacht, dann könnte sie (je nach Gericht) erst ab diesem Zeitpunkt oder ggf. erst ab Kenntnis der Nutzung und Verweigerung des Mitgebrauchs verlangt werden. Sollte es zum Verfahren kommen, wäre deinerseits die Entschädigungspflicht zu nennen, du hast alles gezahlt, sie nichts, dann ist das ihr Beitrag zur Nutzung. Wenn du mehr gezahlt hast, als du musstest, und sie keine Ausgleichszahlungen geleistet hat, sinkt ihr Anspruch auf Nutzungsentschädigung, möglicherweise auf Null.

Deine Forderung auf die Hälfte der gezahlten 40.000 EUR: Das wäre eine Forderung auf internen Ausgleich nach § 426 BGB, da du gemeinsame Schulden/Lasten allein getragen hast. Und dann wird sie ihrerseits ihre Nutzungsentschädigung gegenrechnen, die den Ausgleich mindert.

Wenn die Versteigerung sowieso in gut einem Monat ansteht, solltest du schnell handeln, wenn du handeln willst. Aus jeden Fall solltest du alles gut dokumentieren und nichts wegwerfen. Ich würde nicht selber vor Gericht und nur abwarten, ob sie klagt, aber nicht selber klagen. Und wenn sie klagt, sind die Argumente wie oben dargelegt. Es spricht viel dafür, dass dann keiner oder kein grosser Ausgleich dabei herauskommt, aber satte Anwaltskosten. Fett werden dabei nur Juristen.
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#3
Stichwort: Aufrechnung ,-) - Ergänzend zur obigen Antwort.

Daher fallen Wünsche nach Nutzungsentschädigung fast immer ins Wasser, weil die, die sie wollen, eben im Innenverhältnis (also unter Euch) für die hälftige Darlehensrate haften.
Vorausgesetzt, das Darlehen läuft auf Beide als Darlehensnehmer. Denn im Außenverhältnis haften also dann beide gegenüber der Bank. Da Du die raten vollständig gezahlt hast, kannst du im Innenverhältniss gegenrechnen.

Ob das Grundsteuer etc betrifft, wage ich zu bezweifeln. Umlagefähige Kosten fliegen aus vielerlei Berechnungen oft raus.
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