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Darlehen ... und das Haus als Sicherheit?
#1
Sehr geehrte Forumsmitglieder,

ich befinde mich in folgender Situation im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung. Ein Ehevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Eigentümer eines von mir vollständig abbezahlten Hauses, das nach der Eheschließung erworben wurde. In diesem Haus sind ich, meine Ehefrau, mein Sohn (20) und meine Tochter (14) gemeldet.
Seit September 2023 wohnen meine Ehefrau und meine Tochter in einer anderen Stadt zur Miete. Sie haben sich dort jedoch nicht umgemeldet. Seitdem begann unsere Ehe zu zerbrechen.
Mein Sohn ist im November 2024 ins Ausland gezogen, und es ist unklar, wann er nach Deutschland zurückkehren wird.
Neben dem Haus besitzen wir zwei abbezahlte Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Als Eigentümer sind meine Ehefrau und ich jeweils zu 50 % im Grundbuch eingetragen, obwohl ich ca. 90 % der Kosten getragen habe.

Meine Frage: Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden.
Inwieweit kann ich dies eigenständig tun, ohne die Zustimmung meiner (noch) Ehefrau einholen zu müssen?
Verstehe ich es richtig, dass das Haus in diesem Fall nicht in den Zuggewinnausgleich fällt?
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#2
"Im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung" impliziert, dass es offiziell noch keine Trennung gibt, wenn auch die Ehefrau nun woanders lebt und es evtl. i.S. Trennungszeitpunkt auch Streit geben könnte.
Einerseits heißt es, dass man in einer Ehe "große Vermögensteile" nicht alleinig verballern darf, aber hier handelt es sich um eine Darlehensaufnahme die auch dazu dient, Deine beruflichen Vorhaben zu realisieren. Klingt zwar alles mal wieder wachsweich und angreifbar, ich möchte aber behaupten, dass ich in der Darlehensaufnahme keine Probleme sehe und würde das auch machen.

Auf jeden Fall aber, kannst Du das Haus, welches in Deinem Alleinbesitz ist, beleihen. Du darfst also Dein Haus ohne Zustimmung der Ehefrau beleihen, sofern die Bank zustimmt. Die Bank orientiert sich dabei aber nur an Deiner Bonität. Klar muss für Dich aber Eines sein. Kann ich auch nach einer Scheidung die Darlehen bedienen, vor dem Hintergrund eventueller Unterhaltszahlungen, insb. i.S. Trennungsunterhalt.

Dein Haus, auch wenn es während der Ehe gekauft wurde, unterfällt dem Zugewinn. Die beiden Eigentumswohnungen unterfallen nicht dem Zugewinn, da sie ja durch die 50/50 Aufteilung beiden schon zur Hälfte gehören. Im Rahmen einer Scheidung spielt es keine Rolle, wer wie viel von den Kosten gezahlt hat. Das war eine eheprägende Geschichte, weshalb man die gezahlten Kosten nicht hinterher "irgendwie" umlegen kann.

Kommt es aber zu einem Scheidungsantrag, liegen einem oft gerade solche 50/50 Immobilien wie ein Stein auf dem Verfahren. Man sollte direkt darauf achten, dass die Immobilien nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens sind. Sie können auch über den Scheidungsbeschluss hinaus beiden weiterhin gehören, was aber Stress, Streit und Gedöns zur Folge hat. Denn am Ende will man auch hier Klärung und Abfindungen stehen im Raum. Der Eine will die Wohnung, der andere will eine Abfindung und der Stress geht los. Das kann Jahre dauern oder in blöden Teilungsversteigerungen enden. Steuerlich ist das zudem auch noch dumm, denn die Einkünfte aus Vermietung müssen gemeinsam erklärt werden.

Zu empfehlen wäre im Vorfeld einer Scheidung ein Ehevertrag, hier genannt "modifizierte Zugewinngemeinschaft". Da wird es dann zu Verhandlungen kommen müssen und dabei stellt sich auch die Frage, wie die Frau finanziell aufgestellt ist. Eine Lösung als Beispiel wäre, dass Du ihr bspw. eine der Eigentumswohnungen überschreibst (und sie dann gleichzeitig auf das Darlehen übernimmt) und Du die andere Eigentumswohnung dann ebenfalls in das Alleineigentum bekommst.

Wenn dann zwischenzeitlich Dein Haus noch mit einem Darlehen belastet ist, wäre das sogar von Vorteil für Dich. Wie ihr Euch dann darüber einigt, kann man hier nicht sagen. Du könntest noch eine kleine Summe X zusätzlich anbieten (10.000 oder so) und die am besten sofort in Dein Darlehen hier mit einkalkulieren. Ich weiß ja nicht, wie zugänglich Deine Ex ist.

Wenn eine solche Vereinbarung zu Stande kommt, wird vor Gericht der Zugewinn nicht mehr verhandelt.
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#3
Vielen Dank für die Antwort.
(20-05-2025, 08:56)Nappo schrieb: Dein Haus, auch wenn es während der Ehe gekauft wurde, unterfällt dem Zugewinn. Die beiden Eigentumswohnungen unterfallen nicht dem Zugewinn, da sie ja durch die 50/50 Aufteilung beiden schon zur Hälfte gehören. Im Rahmen einer Scheidung spielt es keine Rolle, wer wie viel von den Kosten gezahlt hat. Das war eine eheprägende Geschichte, weshalb man die gezahlten Kosten nicht hinterher "irgendwie" umlegen kann.

Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden. Damit bleibt das Haus temporär nicht mein sondern Bankeigentum und damit fehlt das Haus temporär aus dem Zuggewinnausgleich. Falsch?
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#4
Das Haus bleibt Dein Eigentum und Du unterwirfst Dich lediglich der Zwangsvollstreckung von Seiten der Bank in Dein Eigentum hinein. (Bürgerlich: Das Haus gehört der Bank ,-) - Juristisch gilt das Grundbuch. Also weiterhin Dein Haus ,-)

Der Wert der Immobilie wird dem Anfangs- und Endvermögen beim Zugewinn hinzugezählt. Die Wertsteigerung wird im Zugewinnausgleich ausgeglichen. Ein Darlehen wird wertmindernd berücksichtigt. Also: Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Darlehenssaldo wird abgezogen.

Die Aufnahme des Darlehens ist zu rechtfertigen, weil es dem beruflichen Fortkommen und somit dem Unterhalt der Familie - auch nach Trennung - dient. Würde ich mal sagen ,-)
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