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Versorgungsausgleich. - bio - 13-05-2025 Ich habe eine Frage für einen Freund. Was verbirgt sich hinter dem Paragraphen 27 VersAusglG? Was muss passiert sein, um damit durchzukommen? Die künftige Ex-Frau will den Mann aufgrund dieses Paragraphen vom Versogungsausgleich ausschließen. Er hätte in der Ehe gefaulenzt, während sie zielstrebig die Karriere vorantrieb. Entsprechende Vorwürfe wurden erhoben. Muss er beweisen, dass er doch wichtig für die Familie war? Mit seiner Anwältin ist er unzufrieden, weil sie ihn aufforderte darauf einzugehen. Es geht hier um einiges Geld, das die Frau Beamtin lieber für sich behalten will. Kann ein Ehepartner vollständig vom Versorgungsausgleich ausgeschlossenn werden? Die Eheleute sind seit 30 Jahren verheiratet. Als Studenten kennengelernt, geheiratet 2 Kinder. Seit 20 Jahren sind beide etwa mit der Ausbildung fertig. Sie hat schnell Fuß gefasst, Lehrerin, bald verbeamtet. Er Gelegenheitsjobs, Versuche zur Selbständigkeit , aber eben wenig zum Einkommen beigetragen. Dafür hat er dann den Haushalt geschmissen. War für die Kinder da, die mitterweile groß sind, aber eindeutig Papakinder. Die jüngst lebte nach der Trennung einige Jahre bei ihm. Der Vorwurf des Schmarotzers hat ihn sehr getroffen, obwohl ihm klar ist, dass es eine Verfahrenstaktik ist. Muss er sich eventuell darauf einstellen mindestens gekürzt zu werden? RE: Versorgungsausgleich. - Alimen T - 14-05-2025 Was bei Frauen normal ist, wird bei Männern als „Schmarotzer“ etikettiert. Sie kann ihm ja die Lohnsteuer zurückzahlen die sie mit Sicherheit durch die bessere Steuerklasse ergattert hat. Mal anders gefragt, was gibt’s als Gegenleistung wenn er zustimmt? RE: Versorgungsausgleich. - p__ - 14-05-2025 Gesetzlich gibt es den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Schwelle ist aber extrem hoch und so wie die Situation geschildert ist, ist sie in diesem Fall meilenweit nicht erreicht. Festgelegt ist das in § 27 VersAusglG. Das Gegenteil ist der Fall: Der Versorgungsausgleich ist genau für solche Fälle vorgesehen, Haushaltsführung, Kindererziehung und dadurch weniger Anwartschaften möglich. Ich würde sogar sagen, damit macht sich die Dame den Richter nicht zum Freund. Ich vermute, diese Schnapsidee hat sie irgendwo aufgeschnappt und gar nicht recherchiert. Wenn die eigene Anwältin meint, darauf müsse eingegangen werden, dann sollte er sie noch gestern hochkant rauswerfen. Auch sonst ist eine gewisse Kulanz und Zurückhaltung auf Seiten des Vaters herauszulesen, was sicherlich auch die Ex zu solchen Wahnsinnsforderungen ermutigt hat. Er sollte sich nicht getroffen fühlen, sondern das nutzen was man ansonsten Vätern ohne mit der Wimper zu zucken aufs Auge drückt: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich (und zwar konsequent), Ehegattenunterhalt. Wahrscheinlich kommen weitere Trickversuche. Offenbar sind die Beiden auch in einer langen Trennungszeit. Dafür wird auch gerne ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gefordert. Nix da: Wenn trotz Getrenntlebens ein Partner die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder gemacht hat, gibts auch das nicht. Ein Anwalt weiss das, wenn er nicht völlig dement ist. RE: Versorgungsausgleich. - Austriake - 14-05-2025 In diesem Zusammenhang ist auch noch folgendes beachten: wenn der Ehemann vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen würde und dadurch im Alter der Sozialkasse anheim fallen würde, wäre eine solche Vereinbarung (möglicherweise in Form eines Vergleichs o.ä.) eine Vereinbarung zu Lasten Dritter und damit sittenwidrig und ungültig. Der Gute soll sich auf nichts einlassen. Im Zivilrecht (und das ist ein Scheidungsverfahren nun mal) kann ein jeder vortragen was er will, er muß nichts beweisen. Wenn allerdings die Gegenseite die vorgetragenen Vorwürfe unbeantwortet hinnimmt, kann das blöde ausgehen. Von daher würde ich raten, dass kurz und knapp auf die Vorhaltungen eingegangen wird wie folgt: - dass die Ehefrau für den Lebensunterhalt sorgt und er für die Kinder war vereinbart. Es entsprach der ehelichen Praxis. - da er die Hauptlast der Erziehung der Kinder trug, beantragt er die Zurechnung der Kindererziehungszeiten alleinig auf sein Rentenpunktenkonto. - alle anderen Dinge wie Versuche zur Selbststänigkeit u.a. scheiterten wegen seiner Verpflichtung zur Kinderbetreuung. So rum würde ich es versuchen. RE: Versorgungsausgleich. - Nappo - 14-05-2025 Hier ein Link mit Fallbeispielen: https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Wann_wird_der_Versorgungsausgleich_wegen_grober_Unbilligkeit_ausgeschlossen Auf Deinen Freund nicht anzuwenden. Ansonsten ist meinen Vorrednern nichts hinzu zu fügen. Anwälte, die so etwas raten, hinter dem Rücken des Mandanten mit der Gegenseite telefonieren und Dir dann vorschlagen "Mach das so. Wir sollten den Vergleich annehmen", nicht auf die Interessen und vorgebrachten Argumente des Mandanten hören und sie beachten (was deren Aufgabe ist) schmeißt man raus. Kommt bei Männern ständig vor. Wie Alimen T schrieb: Bei Frauen normal. Männer gelten dann als Schmarotzer. Auch Anwälte sind verkappte Feministen, RE: Versorgungsausgleich. - p__ - 14-05-2025 Der Vorteil bei diesem Katalog der Unbilligkeiten ist, dass der entstanden ist mit dem Standardprinzip des Familienrechts im Hinterkopf, Unterhaltsmaximierung, maximale Vorteilsnahme durch Frauen befördern. Meistens sind es ja die Frauen, die vom Versorgungsausgleich profitieren und denen deshalb auch von der Rechtspflege alles zugeschustert wird, was nicht niet- und nagelfest ist. Und das würde ich ohne einen Millimeter zu verschenken voll ausnutzen, keine Kompromisse, bei gar nichts. Es soll nehmen, was möglich ist. Steht sein Anwalt nicht auf derselben Position, ist es der falsche Anwalt. RE: Versorgungsausgleich. - bio - 14-05-2025 Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe ihm geraten, es so zu tun wie hier schon beschrieben, nämlich die ehelichen Verhältnisse als von beiden akzeptiert darzustellen. Sowie seinen wesentlichen Beitrag zur Kindererziehung, was darin seinen Ausdruck hat, dass die Kinder eine enge Bindung an den Vater haben. Ich fürchte, dass er sich sträuben wird, die weiße Rüstung abzulegen. Aber er wird auf die reagieren. Nur denkt er, dass er nachweisen müsse, dass die Vorwürfe falsch sind. Er sucht gerade Arbeitsnachweise etc. Aber dafür wird sich das Gericht nicht interessieren, richtig? Was die Hürden zu Paragraph 27 angeht, so stimme ich zu, dass das nicht im entferntesten zutrifft. Zudem würde er ohne Ausgleich zum Sozialfall. Er ist kein Schläger, der die Frau zum Arbeiten geprügelt hat und die Kinder hungrig ins Bett. Das glatte Gegenteil ist richtig. Es hat eine Verhandlung gegeben und die nächste ist in einigen Wochen. Die Anwältin hat jetzt eine Rechnung geschrieben. Auch wenn er nicht zufrieden ist, muss er die ja erstmal bezahlen. Oder kann er da was abziehen? Das Thema Zugewinn und Unterhalt scheint überhaupt nicht auf der Agenda. Ich fürchte, dass das auch so bleibt. Er will keine weitere Eskalation und ein reines Gewissen. RE: Versorgungsausgleich. - p__ - 14-05-2025 Wenn er den weissen Ritter spielen will, der zugunsten Frieden und Frauen heldenhaft auf das verzichtet, was Exfrauen als ureigenstes Recht betrachten, dann solltest du nicht mehr mit ihm argumentieren oder ihm Ratschläge hinterbringen, das frustriert dich nur und bringt nichts. Ich meine das ziemlich ernst, solche Männer wollen eben nicht und im Normalfall hast du dann hinterher auch noch ihr Gejammer zu ertragen, weil sie merken dass sie am Ende sind. Hilf und steh lieber denen bei, die bereit sind Hilfe anzunehmen. Schick ihn ins Forum, wenn er keine Lust dazu hat, seine Sache. Ja, Anwaltswechsel kostet. Aber in diesem Fall wäre es das wert. Ein Anwältin, die so etwas vorschlägt, ist indiskutabel. Ja, er muss bezahlen, was bisher in Rechnung gestellt wurde. Vermutlich hat er diese Anwaltstype auch nach Gesäusel von Scheidung ohne Streit rausgesucht. Der Wechsel ist brandeilig, wenn der nächste Termin schon feststeht. Wenn die Versorgungsausgleichssache nur ein Brief der Gegenseite war, muss man nicht darauf antworten. Wenn, dann "ich widerspreche den Forderungen und den Begründungsversuchen in Ihrem Schreiben". War es Antrag vor Gericht, ist dem zunächst damit entgegenzutreten, dass man diesen Punkt ablehnt und damit begründet, dass die vorgetragenen Sachverhalte erstens nicht den Tatsachen entsprechen und zweitens keine Begründung für eine grobe Unbilligkeit sind. Aber das hier zu schreiben, ist schon ein Fehler, denn das ist Aufgabe des Anwalts! Nur der Anwalt kann Anträge vor Gericht stellen, nicht er selber! RE: Versorgungsausgleich. - Nappo - 14-05-2025 ... und Zugewinn ist vor Gericht zwingend ein Thema, sofern er nicht vorher eine "modifizierte Zugewinnvereinbarung" unterzeichnet hat. Seine Frau ist Lehrerin und Beamtin. Ich kenne diese Zunft. Geizig wie nur was. Hinterhältig. Arrogant. Die zieht ihn halt am Nasenring durch die Manege. Er lässt es sich gefallen. Prima! Denn hat sie jetzt Erfolg, braucht er nicht denken, dass die ihn zukünftig in Ruhe lässt. Sie findet was. Vielleicht ihn mal daran erinnern, was heute so verpönt ist: Sei mal ein Mann und mach Dich mal gerade! |