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Sparkonto für's Kind, auf das die KM kein Zugriff hat? |
Geschrieben von: Antragsgegner - 07-12-2020, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin,
wie es so ist, wollen die Großeltern für's Enkel sparen und dafür soll ich nun ein "mündelsicheres" Sparkonto eröffnen. "Mündelsicher" ist hier wohl der etwas falsche Begriff, weil es da, wenn ich es richtig verstehe, um Vormundschaft geht.
Also die Regeln sind: Ich verwalte das Konto als KV mit SR für das Kind, bis es 18 ist. Mit 18 bekommt das Kind die Vollmacht über das Konto. Das Konto soll von Anfang an auf das Kind lauten, damit das Geld nicht zu meinem Vermögen zählt und bei Schwierigkeiten meinerseits pfändbar ist oder ähnliches.
Die KM soll keine Macht / Zugriff auf das Konto haben, da man ja nie weiß, was in den Jahren noch passiert. Die Großeltern wollen da natürlich Sicherheit haben.
Nun wollte ich bei der Postbank was eröffnen, dort muss ich aber "beide Vertreter" angeben und die KM muss auch unterschreiben. Die Unterschrift ihrerseits ist kein Problem (gutes Verhältnis) aber die Postbank schreibt auch, das beide gesetzlichen Vertreter Zugriff auf das Geld haben und Einzahlungen sowie Abhebungen durchführen können.
Kann mich einer mal in "Bankensprech" aufklären, was ich einrichten muss, damit das nicht passiert?
PS.: Ja, mir ist die BGB-Lage bekannt und dass das Kind Anspruch auf Ersatz gegen die KM hätte, wenn das passiert. Aber welches Kind verklagt schon seine Mutter und wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sie es zurück zahlen könnte, wenn sie schon an das Geld des Kindes ginge.
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Abänderungsklage Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Dassault - 04-12-2020, 01:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Ich glaube, ich bin jetzt nach längerer Zeit wohl wieder öfter hier
Kurz zu meiner Situation:
Seit fast 20 Jahren im europäischen Ausland lebend. Vor 8 Jahren Vater mit einer Deutschen geworden. Ein Jahr nach Geburt hat die KM Kind nach D entführt und wollte mich so zwingen alles aufzugeben, ihr und dem Kind zu folgen und dort zu leben.
Ich habe stattdessen einen HKÜ Verfahren wegen Kindesentführung geführt und habe detailierte Umgangsregelung und zu Umgangskosten und Unterhalt in 7 Stunden Verhandlung durchgesetzt. Dachte ich...
Die KM hat dannach in den kommenden zwei Jahren alle Umgänge blokkiert und sabotiert, in meiner Abwesenheit in D mit dem lokalen Jugendamt konspiriert und am Amtsgericht beim immer selben Richter immer wieder Verfahren zu meinen Kosten (sie immer mit VKH) angestrengt, die mich als Vater im Endeffekt nach bereits 2 Jahren komplett entsorgt haben. Seit 5 Jahren kein Lebenzeichen mehr vom Kind.
Ich habe nach 3 Jahren die Zahlung den ausgehandelten KU in Höhe des jeweiligen Mindestunterhaltes eingestellt. Habe damals meine feste Stelle im öffentlichen Dienst verloren, da ich immer weniger belastbar, stressresistent war und immer öffter Krankgeschrieben-
Natürlich auch, weil ich bei Zeugung nicht die Vorstellung von Vaterschaft hatte, im trennungsfall einzig auf das zahlen von zehntausenden Euro auf das Konto der narzistischen Täterin reduziert zu werden, die mein Kind in Umgebung und Umständen zur Schnecke macht unter denen ich niemals ein Kind in die Welt gesetzt hätte.
Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und vielen vergeblichen Bewerbungen habe ich mich, mit 48 Jahren selbständig (machen muessen) gemacht.
Seitdem ist mein Einkommen um ein Drittel gesunken und vor allem Auftragsbedingt sehr sehr unstabil und unsicher geworden.
Ich habe nur einmal was von der zuständigen UVG gehört, nicht geantwortet und sagenhafte 5 Jahre Ruhe gehabt. Die Zeit habe ich unter anderem genutzt mich privat weitgehend Pfändungssicher zu machen.
Habe kürzlich gecheckt das KM mit Kind verzogen ist. Wohin weis ich nicht. Und jetzt meldet sich doch die UVG eines Landkreises der wohl jetzt aktuell zuständig ist.
Das übliche. Offenlegung meines Einkommens, Vermögenswerte und das ganze Programm mit 6 wöchiger Frist. Aufforderung der Rückzahlung des UVG.
Und. Androhung der Zwangsvollstreckung die durch das Luganoer Abkommen kein grösseres Problem ist. Was mir bewusst war.
Privat gibt es bei mir absolut nichts zu hohlen. Wenn aber dauerhaft Firmenkonto mit Pfändung belegt werden und/oder Firmenwagen (älteres Modell) gepfändert werden ist das dass definitive Ende meiner Existenz. Den als Selbständiger in Eigenhaftung habe ich keinen Anspruch auf sowas wie ALG . Die Sozialhilfe hier ist niedriger als in D Hartz IV im Verhältnis zum Preisindex. Davon zu leben ist unmöglich. Ausserdem bin ich noch deutscher Staatsbuerger. Mein Antrag auf die hiesige Staatsbuergerschaft zieht sich, auch wegen Covid, endlos dahin. Und hier werfen sie dir als kuenftigen Sozialhilfeempfänger und mit weißer Hautfarbe möglichst keinen Pass hinterher.
Ich denke jetzt über eine Abänderungsklage nach. Zum einem hat sich wie beschrieben mein Einkommen gravierend verringert zum anderem hat sich seit Datum gerichtlicher Umgangsregelung vor 8 Jahren der valutakurs zu meinen Ungunsten von 1€ - 7,5 zu erschreckenden 1€ zu 10,7 verändert.
Als ich noch gut verdiente habe ich in falscher Grosszuegigkeit generös darüber hinweg gesehen. Jetzt interessiere ich mich aber sehr für die Kaufkraftparität.
Den ich lebe in einem absoluten Hochpreisland. Das muesste sich auch auf den Selbstbehalt auswirken der normalerweise mit 140% des des deutschen Selbstbehaltes (wohl derzeit 1160,-) veranlagt werden muesste, folgt man den diesbezueglichen Ländergruppeneinteilungen, die bei der Zugrundlegung der besagten Verbraucherparität herangezogen werden. Das muesten per dato ca 1620,- netto Selbstbehalt sein und liegt sogar noch leicht ueber dem was ich durchschnittlich verdien. Wenn der Monat läuft.
Und - der wesentlichste Satz in meiner noch aktuellen Umgangsregelung aus 2013 (den ich fast vergessen hatte) ist : "Es wird die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhalts nach DDT vereinbart UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES " (!)
https://www.anwaltsbuero47.de/kindesunte...in-europa/
Gehe also davon aus, wenn der Unterhalt duch Abänderung den Realitäten angepasst wird, ich unter den Selbstbehalt falle und Ruhe habe. Mein - offizielles- Einkommen wird auch zukünftig definitiv nicht steigen, eher fallen...
Was sind die Meinungen der Experten dazu`?
Soll ich mir in D einen Anwalt nehmen der das für mich regelt?
Oder reicht es aus das wie beschrieben gegenüber der UVG Kasse zu dokumentieren?
Wie lange dauert eine Abänderungsklage durchschnittlich?
Ist das engagieren eines Anwaltes mit spezialisierung internationales Familenrecht notwenig oder geht in Anbedracht der Sachlage auch ein Gewöhnlicher?
Ich gehe ja nicht davon aus, aber könnte eine erfolgreiche Abänderungsklage auch auf UVG Rückzahlungen angewendet werden, weil die von mir geschilderte Einkommens-, Valutakurs und Kaufparitätsbeziehende Situation schon seit Jahren Fakt ist und die Forderungen auch da den Selbstbehalt tangieren?
Zu guter letzt. Bei Selbständigen werden ja die Steuerbescheide der letzten drei Jahre verlangt. Also 2018 bis 2020.
Gerade 2020 habe ich erhebliche Einkommenseinbusen gehabt, und bin sehr daran interessiert, das denen unter die Nase zu reiben. Leider bekomme ich den ferdigen Steuierbescheid für`s Jahr 2020 erst Ende August im nexten Jahr. Das ist ja sich in Schland nicht viel anders. Wie also kann ich anderweitig akzeptiert mein Einkommen für 2020 dokumentieren? Wie ist da die Praxis? Ei Lohnempfänger zeigt ja einfach seine aktuellen Lohnzettel
Bitte keine Empfehlungen doch in die BRD zu ziehen um von Hartz zu vegetieren.
Als sehr Freiheitsliebender Mensch ist ein Leben dort so oder so wie ein Leben im Zuchthaus.
Bin Dankbar für jede kompetente Empfehlung und diesbez. Erfahrungen
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diplomatische vertretung durch das trennungsfaq/forum |
Geschrieben von: netlover - 03-12-2020, 20:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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hallo leidende und kindsentzogene väter,
lange habe ich mir überlegt, ob ich diesen vorschlag mal bringen soll. es sind ja hier viele, bis sehr viele väter, die ihr
wissen hier weitergeben. aber an eins wird nicht gedacht: diplomatie!
was würde passieren, wenn sich forenmitglieder dazu bereit erklären würden, auf antrag des jeweiligen forumsleidenden
mit der noch/ex/bald-exe in kontakt träten und beim erstkontakt grundsätzlich sagen, daß sie in diplomatischer mission
anrufen und um ein gespräch bitten. egal wie - egal wann - egal wo.
derjenige, der sich in den fall am besten eindenken und fühlen kann sollte den schritt wagen.
inhalt des anrufes sollte sein, daß die o.a. frau beruhigt, informiert wer man ist etc und daß der ehemann gebeten hat,
diesen schritt in der hochstrittigen situation zu tun.
wenn wir D in mehrere sektoren aufteilen und einige forumskollegen zusammen bekommen, die zu so einer vorgehensweise
lust hätten, dann könnten wir nächstes jahr schon loslegen.
ziel sollte sein, den streit zu verringern, bzw. ganz runter zu fahren, die kinder im blick und evtl. das szenario so zu gestalten,
daß beide eltern trotz trennung etc. noch mit einander reden können.
aber wie gesagt - das geht nur auf diplomatischer ebene, ohne JA, FG etc.
vielleicht schreibt ihr ein paar meinungen dazu - unser P könnte ja ehrenvorsitzender werden!
bb
netlover
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Rechtsanwalt kurz vor der der Verhandlung wechseln |
Geschrieben von: Alex19 - 03-12-2020, 11:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Leute,
was passiert eigentlich, wenn ich kurz vor der Verhandlung zum nachehelichen Unterhalt, meinem RA das Mandat entziehe/entziehen muss?
Nicht, um zu blockieren, sondern weil seine sachlichen Fehler und die Unkenntnis mir im Verfahren sehr viel Geld kosten würden.
Konkret: Es würde eine Verhandlung anstehen, ich entziehe ihm kurz vorher das Mandat und muss einen neuen (dieses Mal) Familienrechtler suchen, was Zeit kosten könnte.
Aber im Unterhaltsrecht = Familienrecht herrscht ja Anwaltszwang. Was passiert dann - " warten die auf mich" - bis ich einen RA gefunden habe?
Ich frage deshalb, weil ich ihm mit seinem nächsten zu erzeugenden Schreiben noch ein Chance geben will, aber hier in der Gegend werden Unterhaltsverfahren terminlich sehr rasch angesetzt.
Danke,
Alex
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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? |
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 03-12-2020, 06:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo zusammen,
mir ist wieder etwas eingefallen.
Schuldenstand: UVK- 14K JC- 29K (die Beträge werde ich noch gerichtlich bestreiten mein Wunsch UVK:3K, JC:7K, wenn es nicht klappt dann haben sie pech)
Erste Rate je 100 ging am 27.11 an die "Kinderbeschützer"
Ich habe keinen Bock so viel zu bezahlen und will bisschen mehr arbeiten, aber ich habe da ein Problem.
Ich bekomme im Mai 6. Gehalt und im November 14. so habe ich Geld über die Pfendungsgrenze. ([font="Lucida Grande", "Lucida Sans Unicode", Verdana, sans-serif]2.110,00[/font])
Wenn ich bald den Betrag um die Helfe reduziere, werden die "Helden" bei mir pfänden?
Den ist ja bekannt, das die Begleichung von Forderungen, mit dem jetzigen Tempo über 10 Jahre dauern wird.
Gibt es PfüB trotz der geringen Rückzahlung?
Mein Ziel ist monatlich 10EUR pro Gläubiger bis zur Rente zu bezahlen (26x12x20=6240 EUR)
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Mandatsniederlegung kurz vor Hauptverhandlung |
Geschrieben von: Alberto - 01-12-2020, 01:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen
Mein Kollege steht vor dem Problem, dass sein Anwalt ihn in der Schweiz hat hängen lassen und die Akten nicht rausrückt.
Scheidungshauptverhandlung steht in 3 Wochen an, Kommunikation mit dem Rechtsvertreter nicht möglich. Mein Kollege ist vor 1 Jahr aus der CH in ein EU Land gezogen und hatte auch das Zustelldomizil bei dem Vertreter in der CH, der jetzt diese Probleme macht.
Gegenseite ist anwaltlich vertreten, in der kurzen Zeit findet sich kein neuer Anwalt der das Verfahren übernehmen will. Verfahren ist "idealerweise" hochstrittig und die CH Richterin gelinde gesagt eine totale Katastrophe, weil männer- und ausländerfeindlich bis zum Geht nicht mehr. Setzt sich auch gerne mal über das Recht hinweg, was ja aber in der Schweiz kein Problem darstellt.
Was soll ich ihm raten? Einschreiben an das Zivilgericht in Bern dass der Vertreter das Mandat niedergelegt hat und die Akten nicht rausrückt=
Entweder Verhandlung verschieben lassen oder dort auf eigenes Risiko erscheinen? Grundsätzlich ist er sehr prozesserfahren, ich traue ihm das auch zu. Aber wie soll er sich im Verfahren äussern, ohne Kenntnis der Akten?
Beste Grüsse
Alberto
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Aktuelle Situation beim Nachbar |
Geschrieben von: Lullaby - 30-11-2020, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo zusammen,
ich schreibe hier für meinen Nachbar. Ihn hat es jetzt auch erwischt. Er ist gerade ausgezogen aus dem gemeinsamen Haus in eine 2-Zimmer-Wohnung. Anbei die Fakten:
- Nettoverdienst er: ca. 4.500 (Beamter, Abteilungsleiter Finanzamt, Steuerklasse 3)
- Nettoverdienst sie: ca. 1.000 (Teilzeit, Steuerklasse 5)
- 2 Kinder, bleiben mit ihr im Haus.
- Er zahlt auch die private KV für die Kids (ca. 200 Euro im Monat)
- Haus ist auf Kredit (aktuelle Rate: ca. 1.000; zahlt er)
- Ehe: >10 Jahre
KU ist unstrittig (er zahlt b.a.w. 800 Euro gem. DDT). Was und wieviel muss er ihr zahlen? Wie lange? Ich habe gesagt evtl. lebenslang.
Wegen Haus: Ich habe ihm geraten es zu verkaufen. Sie will drin bleiben mit den Kindern. Was wäre hier die richtige Taktik?
Was kann man ihm bzgl. Zugewinn- und Vermögensausgleich raten?
Grüße und Danke,
Lullaby
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Jugendamt umgehen/Einigung mit KM |
Geschrieben von: Helmbrennt - 30-11-2020, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Leute,
bei mir geht es in die nächste Runde mit dem JA und hoffe ihr könnt mir da nen Rat geben.
Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt und bisher wurde Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt, da ich während des Studiums Bafög erhielt.
Im Moment beziehe ich Alg2 (die KM ist Aufstocker) und suche eine geeignete Stelle um zu promovieren.
Da ich mein Studium vor einem halben Jahr abgeschlossen habe und das JA nur einmal im Jahr anfragt, wissen die erst jetzt von dem Alg2-Bezug und haben direkt die Arbeitssuche in Vollzeit verlangt (im Brief steht 40h die Woche).
Das möchte ich umgehen.
Mit der Mutter verstehe ich mich recht gut und mein Plan ist, ihr die 220 Euro von meinem Arbeitslosengeld zu überweisen, damit sie sich vom JA lossagen kann. Dazu wäre sie auch bereit.
1) Funktioniert das unkompliziert, mit nem Brief ans Amt ala wir haben uns geeinigt/machen Unterhaltsansprüche ab jetzt unter uns aus/wollen die Leistungen des JA nicht mehr in Anspruch nehmen? Hab ich dann meine Ruhe vor denen?
2) Kann mein/ihr Jobcenter bzw. das JA das verbieten oder Einwände erheben?
Für das Kind bestehen weder eine Beistandschaft noch ein Unterhaltstitel. Zwar hat das JA mir immer geschrieben wieviel Geld sie überweisen, mir aber noch nie eine Auflistung/Zusammenfassung von etwaigen Schulden zukommen lassen.
3) Schulde ich dem JA die erbrachten Leistungen der letzten 7 Jahre?
4) Wenn mein Plan Aussicht auf Erfolg hat, muss ich dann, neben dem gemeinsamen Brief, überhaupt noch mit dem JA kommunizieren und auf die Forderung zur Darlegung der Jobsuche eingehen? Wenn ja, muss ich dann auch das letzte halbe Jahr darlegen oder gilt das ab jetzt (also ab erster Aufforderung/letzte Woche)?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht) |
Geschrieben von: urbacher - 29-11-2020, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo zusammen,
ich bin bisher ein stiller Mitleser gewesen und habe bisher viele nützliche Information durch das Forum erhalten.
Da ich zu meiner konkreten Frage nichts finden konnte, mache ich das Thema auf.
Kurz zu mir:
2 Kinder (4 und 2), lebe in Trennung.
Seit der Trennung zahle ich pro Kind 200€ Unterhalt.
Kindsmutter ist arbeitslos. Ich seit 3 Monaten auch. Bin allerdings auf Stellensuche.
Ich habe nun vom Jobcenter einen Fragebogen, der heißt "Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht" erhalten.
An Ende des Fragebogens ist anzugeben, ob man bereit ist, wenn ja wann und wieviel, an die Unterhaltsberechtigte(n) oder das Jobcenter zu zahlen.
Sollte ich hier was angeben? Unter Berücksichtigung, dass ich vorhabe, bald wieder arbeiten zu gehen und mehr Geld zu bekommen, als jetzt ALG1.
Danke vorab.
Urbacher
Achja, sorry. Da fehlen ws weitere Infos:
- ich zahle bisher keinen TU, da nicht gefordert
- KM hat wohl ALG2 beantragt, weshalb es zu diesem Schreiben gekommen ist
- sie hat sich vom Jobcenter auch eine Whg freigeben lassen (sie wohnt seit der Trennung bei ihren Eltern)
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Selbstbehalt bei mehreren verschiedenen Unterhaltsberechtigten? |
Geschrieben von: Austriake - 22-11-2020, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Ein etwas konstruierter Fall, aber nicht unwahrscheinlich:
Mann A ist lebenslang zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet. Ihm verbleibt als Rentner, also nicht mehr erwerbstätig, ein Selbsbehalt von monatlich 1060.- €. Richtig?
Wenn er nun weiteren Personen, zum Beispiel einem Kind, gegenüber unterhaltspflichtig wird - sei es durch Zeugung eines Kindes oder auch nur durch formale Anerkennung der Vaterschaft eines X-beliebigen Kindes - ändert sich dadurch etwas am Selbsbehalt?
Wer rückt in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten an die erste Stelle, wer an die zweite?
Eine Unterhaltpflicht dem Kind gegenüber müsste doch eigentlich wegen Leistungsunfähigkeit, eben mit einem Netto-Einkommen von 1060.- €, obsolet sein? Eine Einkommensfiktion wird ebenfalls ausscheiden, da Altersrente, keine EU-Rente (obwohl, bei Deutschlands Richtern ist nichts unmöglich).
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