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Auskunft Unterhalt |
Geschrieben von: Bumpi - 18-12-2020, 21:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
Habe mal eine Frage..
Meine Tochter geht zur Fos,
Ist 18 und damit nicht mehr privilegiert.Nun habe Ich gegen meine Ex Frau Auskunftsantrag gestellt,
Da auch Sie Jetzt Barunterhaltspflichtig ist.
Sie hat jetzt Gewerbebetrieb mit 6 stelligen Umsatz
Und wenig Gewinn.(grade mal im fünfstelligen Bereich).
Hat aber Privatentnahmen im hohen 5 stelligen Bereich
Getätigt.
Wird nun der Gewinn zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder auch die Privatentnahmen?
MfG
Bumpi
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Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? |
Geschrieben von: Siggi_Sorglos - 17-12-2020, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Väter,
meine Ex hat einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht für unser dreijähriges Kind gestellt.
Das Kind lebt bei ihr und sie weiß, dass ich selbigen Antrag jederzeit selbst einreichen wollte.
In ihrem Antrag geht es hauptsächlich darum, dass sie einen Umgangspfleger beantragt und auf keinen Fall den bisherigen kümmerlichen Umgangsrahmen für mich ausweiten will.
Dem an mich persönlich adressierten Antrag ist ein Deckblatt des Richters angefügt. Er läßt mich wissen, dass ich 10 Tage Zeit habe, um auf den Antrag zu antworten.
Mein Problem ist, ich war jetzt zu lange nicht an meinem Briefkasten!!!!
Der Wisch kam vor 9 Tagen als Einwurfeinschreiben, ich habe ihn erst heute aus dem Briefkasten gefischt. Morgen läuft die Frist ab.
Bis morgen kriege ich keine gescheite Antragserwiderung hin! Dann ist WE, dann sollte die Zeit zum Schreiben eigentlich ausreichen.
Wie am besten verfahren wg. der Fristverstreichung?
Soll ich morgen eine kurze Antragserwiderung per Fax schicken mit dem Hinweis, dass ich die dazugehörige Begründung zeitnah nachreiche?
Oder setze ich mich damit in die Nesseln?
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Wie mit psychische Belastung durch Noch-Frau umgehen |
Geschrieben von: Armic - 16-12-2020, 20:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo in die Runde,
ich bin hier seit längerem stiller Mitleser und bräuchte nun Erfahrungsberichte und Tipps von Gleichgesinnten;
Zu mir; ich bin 42 Jahre alt, Vater einer 6 Jahre alten Tochter und noch verheiratet. Seit 1,5 Jahren getrennt.
Scheidung ist bereits beantragt, Unterlagen für Versorgungsausgleich sind alle bei Gericht eingegangen und ich erwarte in den kommenden 2 Monaten den ersten Termin zur Scheidungsverhandlung.
Mein Problem ist meine völlig durchgeknallte und narzisstisch-gestörte Noch-Frau. Sie macht mir das Leben in jeglicher Hinsicht schwer.
Die Einzelheiten aufzulisten würde den Rahmen sprengen. Kurz gefasst; sie ist extremst aggressiv, in keiner Form Kritik-und Streitfähig.
Sie taucht an meinem Wohnort auf und macht einen Riesenzirkus, benutzt meine Tochter als Mittel um an mich ranzukommen, bedroht und beleidigt mich sobald man sich über den Weg läuft, droht mir an meinen Chef heranzutreten und mich dort zu diskreditieren.
Ich habe meine Tochter seit nun 6 Monaten nicht gesehen, meine Gattin hat mir bereits 2 neue Beziehungen kaputt gemacht durch Drohungen an meine neuen Freundinnen.
Langsam macht es mich psychisch fertig. Ich ziehe nun in eine neue Wohnung und versuche mit allen Mitteln dies zu verheimlichen, indem ich es als Zweitwohnsitz anmelde und den Erstwohnsitz bei meinen Eltern melde. Ich weiss Sie könnte wenn Sie wollte auch an Zweitanschrift rankommen...
Ich überlege seit Monaten ob ich mir einen neuen Job in einer Entfernung 300km+ suche und dort einen Neuanfang wage. Eine Distanz die ein “Mal eben Vorbeikommen und einen Affen machen” quasi unmöglich macht.
Ich zahle ordnungsgemäß Kindesunterhalt und einen außergerichtlich vereinbarten Trennungsunterhalt. Daran will ich auch nicht rumrütteln.
Ich bräuchte also mal ein paar Tipps wie man mit solch extremst psychologischen Nervereien klarkommen bzw. Gegen angehen kann.
Ich fühle mich in meiner eigenen Wohnung komplett unwohl und will hier nie sein, weil die Verrückte spontan auftaucht und an meine Fenster hämmert.
Ich schlafe schlecht und das ganze nimmt mich nach 1,5 Jahren extrem mit.
Wie würdet Ihr mit sowas umgehen ?
Danke für die Aufmerksamkeit!
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Verjährung Zuständigkeit welches Gericht |
Geschrieben von: Arminius - 14-12-2020, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Gemeinde,
wer ist f. die Verjährung des Kindesunterhalts zuständig ? Das Vollstreckungsgericht oder das Familiengericht.
Bei der Verwirkung ist es das zuständige Familiengericht (Wohnort des Kindes).
Bei der Verjährung dürfte das Vollstreckungsgericht (AG am Wohnort des Schuldners) zuständig sein, oder ?
Lg
A.
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KU Pfändung durch Jobcenter / Arbeitsagentur Inkasso-Service Recklingen |
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 11-12-2020, 09:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
ich zahle zwar 100 EUR mit Vorbehalt. Der Plan ist für die nächsten 5 Bewährungsjahre, trotzdem bin ich mit den Betrögen nicht einverstanden.
In der ersten Rechnung stand um 10.700 EUR bis zum Wechselmodell, dann immer wieder mehr.
Stand April 2020 fast 30.000 EUR (UVK Zahlungen sind schon abgezogen)
Also es geht hier um
§ 33 SGB II
Übergang von Unterhaltsansprüchen
Ich finde ganz merkwürdig, dies im Forum kaum gesehen zu haben. Normalerweise geht es um UVK.
Ich wollte die 10.700EUR wenigstens um 3x1000EUR kürzen, es sind die ersten drei Monate in den ich nachweislich durch die Ex diesen Betrag( die Rechnungen für die Ehewohnung) bezahlt habe.
Wenn der Sachbearbeiter die 3K Euro nicht anziehen will und das dreifache haben will, dann will ich nicht nur NULL nach dem Anfang des Wechselmodells, sondern noch 1/3 wegen erweitertem Umgang weniger in der Rechnung zu haben, und so durch UVK + Kindergeld den Bedarf komplett gedeckt zu haben. Also nach dem Abzug von UVK sind es ca. 100EUR pro Kind, die ich bezahlen soll und meine Kosten, die durch die Kinder verursacht wurden: Miete/Essen interessiert sicherlich keinen Schwein
Soll der Jobcenter bei dem erweitertem Umgang für die Kinder nicht weniger zahlen?
Temporäre Bedarfsgemeinschaft zählt hier wohl nicht
Und das es nur KU für die Stieftochter zählt. Und der Typ soll auch ihr Einkommen bei FSJ Abziehen und dann noch ab 18 Lebensjahr Unterhaltshöhe neuberechnen mit vollem Abzug vom Kindergeld. Diese alle Berechnungen fehlen natürlich.
Was auch sehr interessant ist, warum wird der Komplette Betrag für Bedarfgemeinschaft ausbezahlt wurde und nicht nur die Kinder. So übernehme ich die Kosten für die Ex, obwohl ich zu keinem Trennungs/Nachehlichen Unterhalt verdammt wurde.
Soll ich vor Sozialgericht um dies zu klären? Ich habe es schon ein mal gemacht, aber falsch, ich habe Titelherausgabe angesprochen und so wurde der Antrag natürlich auf Familiengericht verwiesen und Hallo Anwaltspflicht.
Oder soll ich mich wegen der Berechnung erstmal bei dem JobCenter beschweren? Nie gehört das dies etwas bringt.
Pfänden ohne den Titel mit der Bestimmter Höhe dürfen sie doch gar nicht, oder?
Zitat:Titelumschreibung
Existiert bereits ein vollstreckbarer Titel zugunsten der leistungsbe- rechtigten Person, kann dieser in Höhe des übergangenen Betra- ges auf das JC gemäß
§ 727 ZPO umgeschrieben werden.
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_...0.2017.pdf
also Titelumschreibung wird einfach so nicht funktionieren, da es für UVK schon eine Titelteilausfertigung gibt und zwar bis zum Anfag des Wechselmodels.
Wer hat das Recht die ganze Bewilligungsbescheide zu sehen/zu überprüfen?
Wenn der Betrag nicht stimmt, kann man trotzdem die Rechnung vom Staat nicht ablehnen.
So habe ich bei dem Strafverfahren es erleben dürfen.
Sorry das es wieder so viel ist.
Jetzt habe ich meine Ruhe und 5 Bewährungsjahren und will die Falschberechnungen beweisen/Beträge bestreiten.
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Verwandte verklagen |
Geschrieben von: Alberto - 10-12-2020, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Ich möchte mal gerne Meinungen zum Thema " Verleumdung " einholen.
Konkret geht es darum, dass ein Verwandter gerade weger einer Scheidung etwas "überreisst" und Geschäftspartner und andere Personen in bester Stasimanier über angebliche Verfehlungen meiner Person informiert.
Konkret geht es also darum, einen "lila Pudel" ( so etwas gibt es wohl in jeder Familie ) einmal einen juristischen Maulkorb zu verpassen.
Verwertungssubstrat bzgl. Schadenersatz ist auf dessen Seite genug vorhanden.
Beste Grüsse
A.
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Kindesausreise verhindern |
Geschrieben von: Gelegenheitsvater - 08-12-2020, 19:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Abend zusammen,
dieses Forum war mir im Umgang mit meiner Ex schon sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!
Momentan stellt sich folgendes Problem:
Meine Ex möchte mit unserem Kind in eine weiter entfernte Stadt umziehen, so dass der momentan geführte Umgang (ca. 2-mal die Woche) bei weitem nicht mehr möglich sein wird. Mir liegen jedoch Indizien vor, dass es sich hierbei um ein Täuschungsmanöver handelt und sie mit unserem Kind in Wirklichkeit zurück ins Heimatland will. Gibt es hier effektive Möglichkeiten dies im Vorfeld zu verhindern? Eine Kindesrückholung aus dem Heimatland dürfte praktisch unmöglich sein. Falls ich mich irre, gäbe es Möglichkeiten den Umzug in die weiter entfernte Stadt zu verhindern? Sie hat das alleinige Sorgerecht.
Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antworten!
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Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit |
Geschrieben von: Harry - 08-12-2020, 00:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
von mir wird Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert. Dazu soll ich über einen längeren Vergangenheits-Zeitraum Auskunft erteilen, wie in diesem Zeitraum mein Einkommen war.
Kann mir jemand in Grundzügen sagen, inwieweit das statthaft ist? Zum Thema Verwirkung gab es ja meines Wissens eine Rechtsprechungsänderung des BGH zulasten der Unterhaltsschuldner, wonach von Verwirkung, weil der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde, bzw. die Auskunft nicht eingeklagt wurde, nur bei Hinzuzteten weiterer Umstände, also nicht allein aufgrund des Zeitmoments, auszugehen ist.
Die Kindesmutter schreibt sinngemäß: Ich habe damals (Zeitpunkt X) für die vorangegangenen 12 Monate (also bis zu X - 12 Monate) schon eine Auskunft haben wollen, und du hast sie nicht erteilt. Also erteilst du mir jetzt eine Auskunft vom Zeitpunkt X - 12 Monate bis einschließlich heute, und wir berechnen neu, was in diesem Zeitraum an Kindesunterhalt zu zahlen gewesen wäre.
Insgesamt kommen so deutlich über 2 Jahre zusammen, für die sich die KM nun eine Nachforderung aufgespart hat. Wo sind hier die zeitlichen Grenzen, und wie würdet ihr das handhaben?
Danke & Gruß
Harry
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Kaufkraftparität / Einkommensnachweis fürs laufende Jahr von Selbstständigen geforder |
Geschrieben von: Dassault - 07-12-2020, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Gemeinde,
zwei Fragen.
hatt jemand Erfahrung mit dem Festsetzen des Mindestselbstbehalt für im Ausland lebende Unterhaltspflichtige? Basierend auf Kaufkraftparität und eventuell auch Valutakurs?
Ich bekomme Forderungen aus der BRD welche diese wesentlichen Fakten vollkommen ignorieren und deutschen Selbstbehalt als Masstab unterstellen .
Vollkommen ignoriert wird auch die Wechselkursentwicklung. Was ich vor 7 Jahren noch fuer z.B. 300,-€ welche das Jugendamt forderte überwies, kostet mich jetzt ungefähr 30% mehr.
Kann man das JA bzw. UVG Kasse auffordern bzw. mit denen klären das korrekt und verhältnismaessig zu korrigieren, gibt ja genug Urteile mit explizieten Erklaerungen dazu, oder fordern die das man selbst eine Abänderungsklage anstrengt?
Oder wird ohne diesbezuegliches Urteil, was Bezug zu Kaufkraftparitaet/Valutakursentwicklung ohne genaue gerichtliche Festlegung nimmt, einfach 1:1 Unterhaltsforderungen, Selbstbehalte usw. aus der BRD auf andere Länder mit ganz anderen Einkommens, Lebenshaltungs-und Kosten strukturen umgelegt werden?
Was in meinem Falle, meiner Meinung nach rechtsbruch wäre, weil ausserdem in meiner Unterhaltsvereinbarung steht das der "jeweilige Selbstbehalt" zu beachten wäre.
Meine zweite Frage geht an die Selbstständigen. In diesen Fällen werden ja die Einkommensnachweise bzw. Steuererklärungen der letzten 36 Monate verlangt.
Meine fertige Steuererklärung fuer 2020 bekomme ich aber erst Ende August. Was lege ich also dem JA normalerweise vor was von denen akzeptiert wird?
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