Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.739
» Neuestes Mitglied: Reneooo
» Foren-Themen: 8.207
» Foren-Beiträge: 151.376
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
DIE WELT: Interview mit M...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 38 Minuten
» Antworten: 1
» Ansichten: 46
|
OLG Köln 8.5.25: Sorgerec...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 50 Minuten
» Antworten: 1
» Ansichten: 62
|
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Traurigeperson
Vor 2 Stunden
» Antworten: 26
» Ansichten: 979
|
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:16
» Antworten: 14
» Ansichten: 874
|
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:07
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.758
|
Unterhaltsverhandlung nah...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Gestern, 16:16
» Antworten: 218
» Ansichten: 267.956
|
DFGT: 17.-20.9.2025
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 13:16
» Antworten: 0
» Ansichten: 67
|
Mein (KI) Fazit nach alle...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Gast1969
27-08-2025, 00:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 331
|
Google Rezensionen zu JA/...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
26-08-2025, 05:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 939
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
26-08-2025, 00:50
» Antworten: 66
» Ansichten: 9.755
|
|
|
Umzugskosten nach Scheidung |
Geschrieben von: Alex19 - 20-11-2020, 08:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Hallo Leute,
ich finde nichts Präzises im Netz und mein Rechtsanwalt ist eine Gurke (wie so oft hier im Forum beschrieben...).
Meine geschiedene Ex zieht (als letzte und mit den Kindern) aus dem gemeinsamen Haus aus und macht Umzugskosten geltend.
Mein Anwalt redet von "trennungsbedingtem Mehrbedarf als Trennungsunterhalt", wobei mindestens "Trennungsunterhalt die völlig falsche Vokabel ist - wir sind ja seit Monaten rechtskräftig geschieden.
Muss man auch für die geschiedene Ex diesen Mist bezahlen?
Wenn ja: Wie oft dann noch - oder nur "dieses Mal"?
Danke,
Alex
|
|
|
Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen |
Geschrieben von: DerU - 17-11-2020, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (86)
|
 |
Guten Tag die Herren,
bisher habe ich nur still mitgelesen und konnte bereits viel Geschriebenes für meinen Fall anwenden, andere Information haben sich durch eigenes Erleben im vollen Umfang bestätigt.
Mein Fall: Mutter ist mit dem gemeinsamen achtjährigen Kind 400km entfernt verzogen und boykottiert seit ca. September 2019 den Umgang. Bis zum Umzug der Mutter hatte der Umgang alle zwei Wochen gut funktioniert inkl. Übernachtung und Urlaub. Gemeinsames Sorgerecht und ABR bestehen. Die Scheidung war vor einigen Jahren. Anfang des Jahres 2020 hat ein erstes Umgangsverfahren stattgefunden. Ergebnis per Vergleich: begleiteter Umgang (auf Empfehlung JU – Begründung: Kind seit entfremdet). Die Mutter war mit Anwalt vertreten – ich habe mir die 600 EUR gespart. Die wenigen Umgangstermine haben stets im Beisein der Mutter stattgefunden. (Umgangsbegleiterin soll Mutter aufgefordert haben dabei zu sein) Das Kind wirkte bei den Terminen manipuliert, hat sich jedoch in unbeobachteten Momenten gegenüber mir wie gewohnt verhalten. Weitere Termine wurden mit der Begründung „Kind will nicht“ abgesagt.
Als die begleiteten Umgänge ausliefen und die Absage der Termine hinzukam, wurde ein zweites Umgangsverfahren angestrengt. Die Mutter brachte das Kind zwischenzeitlich zu einer „Aufdecker Organisation“, wo durch mit Manipulation erzeugter Nonsens zum Nachteil des Vaters protokolliert wurde. Es kam zu einer Erörterung vor Gericht, wo auch eine der „Aufdecker_Innen“ kurzfristig als Zeugin geladen war. Mutter und ihre RA waren durch die „neusten Erkenntnisse überrascht“. Ergebnis: Umgangsausschluss bis zum Vorliegen eines Gutachtens. Ein Sachverständiger wurde im Sommer 2020 (ohne Fristsetzung) beauftragt ein Familienpsychologisches Gutachten zu erstellen. Meine Befragung habe ich seit einigen Wochen hinter mir. Durch Fachliteratur etc. war ich gut vorbereitet. Was der Gutachter daraus macht bleibt abzuwarten. Die Befragung des Kindes steht aus und wird wohl noch andauern.
Frage 1: Lohnt es sich mit einstweiliger Anordnung eine Fristsetzung für den Gutachter zu erwirken? Mögliche Ausreden für Verzögerungen wären aktuell vielseitig: wegen Corona viel zu tun / kann nicht richtig Arbeiten wegen Corona / kann ich nicht sagen, vielleicht bin ich bis Ostern 2021 fertig / schwieriger Fall / etc.
Zwischenzeitlich gab es auch die üblichen Strafanzeigen – die Hälfte wurde schon eingestellt bzw. es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Bei den übrig gebliebenen Vorwürfen werde ich anwaltlich vertreten.
Frage 2: Wie beurteilen Gerichte/ Gutachter die Erziehungsfähigkeit von Müttern, die das Kind manipulieren und den Vater mit Falschbehauptungen überziehen?
Frage 3: Gibt es weitere Ratschläge in diesem konkreten Fall?
Ich habe die Kraft, Zeit und die finanziellen Möglichkeiten die Auseinandersetzung fortzuführen. Eine Entfremdung des Kindes zum Vater konnte ich bisher bei den letzten Kontakten nicht feststellen. Kampflos das Feld zu räumen und die Bindung zum Kind fallen zu lassen kommt aktuell nicht in Frage.
Langfristig möchte ich, dass das Kind bei mir, meiner Lebensgefährtin und ihren Halbgeschwistern aufwächst. Mir ist jedoch bewusst, dass dies nicht einfach werden wird.
Vielen Dank im Voraus für jegliche Unterstützung.
DerU
|
|
|
Berufsstress, wie weitermachen |
Geschrieben von: Lullaby - 14-11-2020, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
(14-11-2020, 21:14)p__ schrieb: Wer vorher alle Symbole der Macht und des Erfolgs in der Hand hielt, kommt häufig mit dem plötzlichen Verlust derselben nicht klar.
Selbstmord in dieser Situation ist allerdings der ultimative Gewinn für die Ex, den Staat. Da er nicht geschieden war, geht ohne weitere Kosten alles direkt an Ex und Kinder. Mir war eher danach, maximalen Ärger und Kosten zu produzieren. Nicht für mich, sondern für andere. Das ist gelungen, mehr als ich es mir je zu träumen wagte. Und richtig konfiguriert lebt sichs auch in der totalen Pleite ganz gut.
@P und all
Ich (Mitte 40, nicht verheiratet) stehe gerade auch an einem Wendepunkt, nicht nur wegen Corona:
- Kind ist entfremdet
- Bin Top-Verdiener; stressiger Job; KU ist ärgerlich bringt mich aber nicht um
- Habe auch einiges angespart, würde reichen um 10+ Jahre davon zu leben
Ich habe aber keine Lust mehr im Hamsterrad zu laufen, vererben muss ich auch nichts mehr. Durch Corona und den Verlust des Kindes bin ich psychisch stark angeschlagen.
Welche Optionen habe ich?
- so weiter wie bisher
- auf TZ, aber KU läuft komplett weiter
- Komplett Hinwerfen? Ist schwierig wegen KU-Titel und dem Vermögen
- Ins Ausland absetzen?
- Suizid-Gedanken hatte ich bislang nicht, aber wer weiß? Bin auch ein "Macher".
- In Psychatrische Behandlung begeben und Frühverrentung anstreben?
Ich spüre, dass ich an einem Wendepunkt im Leben angelangt bin. Welche Tipps habt ihr?
Grüße
Lullaby
|
|
|
Mahnbescheid ohne Vorwarnung erhalten |
Geschrieben von: Markus Müller - 13-11-2020, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hallo Leute, ich habe einen Mahnbescheid wegen den Schulden vom Unterhaltsvorschuss bekommen. Ich habe das immer bezahlt bis ich arbeitslos wurde und jetzt wieder arbeite. Jetzt kam nach fast einem Jahr kam das Schreiben aus dem nichts. Keine Mahnung, nichts.
Es wird noch besser: in der geforderten Summe wurden einfach mal 1100€ die ich bezahlt habe nicht berücksichtigt, was ich an den Überweisungen nachrechnen konnte. Die Vorschussstelle reagiert auf keine Schreiben oder Telefonate, es ist so als wollen sie mich in die Pfanne hauen.
Im Mahnbescheid habe ich einen Teilwiderspruch eingetragen und auf einem gesonderten Blatt genauer erläutert dass die Summe falsch ist. Ich kann jedoch die Summe garnicht bezahlen und wann dann nur in Raten. Was soll dieses asoziale Verhalten der Vorschussstelle? Die kennen meine Finanzen sehr gut und trotzdem machen sie sowas. Was mache ich nun am besten?
|
|
|
Umgangsrecht Corona |
Geschrieben von: IPAD3000 - 11-11-2020, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
|
 |
Nachdem ich an den finanziellen Streitigkeiten nun einen Haken dran machen konnte, werden neue Barrieren aufgebaut was den Umgang bedeutet.
Bis Mitte 2020 lief alles nach Wochenend-Papa-Entertainment-System. Da mein Sohn in einem anderen Bundesland lebt, ich regelmäßig Hin- und Zurück 5 Std. Fahrt auf mich nehmen musste, also Freitags holen, Samstags Entertainment, Sonntags zurück, bin ich aus der bisherigen Umgangsregelung ausgebrochen. Ich hab meiner Ex schlichtweg meine Vorstellungen von Umgang um die Ohren gehauen, bin seither einmal im Monat für 1-2 Wochen mit dem Wohnmobil bei ihm vor Ort. Für meinen Sohn ist das alles prima, er kann mich nach der Schule im WoMo besuchen, oder auch das WE bei mir verbringen, ganz wie er möchte. Das klappte bisher prima.
Nun mit Corona und dem Verbot von touristischen Reisen steh ich vor einem Problem. Der Wohnmobilstellplatz ist zwar geöffnet, ein Anruf bei denen hat auch ergeben, dass ich dort trotz Corona stehen dürfe, doch da ich weiß, dass die Polizei dort auf dem Platz alle drei Tage Streife fährt, wollte ich mir auch von deinen das Okay abholen, dass ich dort kein Bußgeld verpasst bekomme. Dieses Okay bekam ich nicht. Damit müsse ich schon rechnen, Knackpunkt wäre das Übernachtungsverbot. Unter anderem da ich aus einem Risikogebiet käme (Inzedenz >50, Zielort jedoch auch!), dürfte ich dort im WoMo nicht übernachten.
Was tun sprach Zeuss?
Sondergenehmigung bei Merkel einfordern?
Gerade die hat heute ja verlautbaren lassen, dass die Beschränkungen den ganzen Winter andauern könnten. Trotzdem möchte ich meinen Sohn besuchen, und zwar so wie bisher dann vor Ort bleiben. Leider ist der bisherige Umgangstitel auch nicht geeignet, bei einer Kontrolle mein Umgangsrecht glaubhaft zu machen, da die alte Regelung nun seit geraumer Zeit nicht mehr so praktiziert wird. Auf die Mithilfe der Ex kann ich pfeifen, die würde sich noch freuen, wenn ich Strafzettel verpasst bekäme.
Auf den November kann ich ja noch verzichten, hab entsprechend auch meinem Sohn schon Bescheid gegeben, doch sollte das wie zu erwarten noch Monate weitergehen, wird eine Lösung fällig.
Und nun?
|
|
|
Praxiserfahrung 1375 |
Geschrieben von: PeterMaier100 - 08-11-2020, 19:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
|
 |
Hallo liebe Leidensgenonnen,
der § 1375 ist ja eigentlich ganz klar, dennoch würde mich die Praxis interessieren.
Kann jemand davon berichten, ob ihm der Absatz 3
- Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.
schon mal um die Ohren geflogen ist?
- Muss der Zahlender seine Unschuld beweisen oder der Antragsteller die Schuld?
- Was ist, wenn es weitere gute Gründe für die Verminderung des Endvermögens gibt?
Dann meinte mein Anwalt, dass der Stichtag der Trennungszeitpunkt wäre.
Ist aus meiner Sicht aber unlogisch, da die Verminderung mindestens 10 Jahre alt sein muss.
Liebe Grüße
|
|
|
Ehefrau durchsucht Büro Thema unbefugtes Betreten |
Geschrieben von: Same - 02-11-2020, 11:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo,
folgende Situation.
Wir befinden uns in Trennungsphase, sie bewohnt mit Kinder das Haus , ich wohne in Anliegerwhg., wo sich auch mein Büro befindet,
was derzeit Homeoffice ist.
Nun habe ich heute morgen 07:15 Uhr meine Nochehefrau dabei ertappt, wie sie ohne meine Zustimmung in mein Büro war.
Dauer max. 5 min., ich habe festgestellt das Unterlagen bzgl. Scheidung anders lagen und sie diese vermute abphotographiert hat.
Dieses sind sehr brisante Unterlagen was die Trennung betreffen,
Sie ermöglichen ihr eine absolute Transparenz bzgl. meiner Finanzen, u.a. Schriftverkehr mit meiner Anwältin
Bitte steinigt mich hier nicht, klar durfte das nicht passieren, ich schließe wirklich immer ab und sie hat keinen Schlüssel,
es ist nicht das erste mal, ich hatte sie vor einiger Zeit schonmal ertappt und sie eindeutig darauf hingewiesen das bitte
nicht nochmal zu machen.
Zumahl es mein Arbeitsplatz ist, und ich von meinen Arbeitgeber auch darauf hingewiesen wurde, dass aus Datenschutzgründen etc.
keine Unbefugte Zutritt zum Büro haben dürfte.
Klar wollte sie nichts wegen Arbeit auskunschaften, bloß persönlcieh Unterlagen /Berechnugen wegen Scheidung
Wie würdet ihr damit umgehen, befinde man sich dort schon im Strafrecht STGB ... unbefugtes Betreten und Datenschutz ?
Wie kann ich verlangen, dass meine Nochehefrau evtl. Photos löscht ?
Sorry, ich ärgere mich sooooo sehr, aber passiert ist passiert, bloß was kann ich machen ?
|
|
|
Wohnadresse des Kindes ausfindig machen |
Geschrieben von: Dassault - 01-11-2020, 16:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
|
 |
Nachdem ich 3 Jahre lang keinerlei Lebenzeichen meines 8 Jährigen Kindes mehr erhalten habe, alle diesbezueglichen Mails an die KM unbeantwortet blieben, habe ich nun feststellen muessen das KM und Kind nicht mehr an der mir bekannten Adresse wohnen.
Wohin die verzogen sind---keinerlei Ahnung.
Ich wohne im Ausland und habe nun ein Einschreiben eines Landkreises in der BRD bekommen. Ich habe nicht die Absicht dieses Einschreiben auf der Post abzuhohlen, da ich vermute das eventuell die KM und Kind dahin verzogen sind, und es sich um die Unterhaltsvorschußkasse handelt.
Ich habe vor 6 Jahren, nachdem die KM immer wieder die ausgeurteilten Umgänge verweigerte, die Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts durch für mich kostenpflichtige gerichtliche Anträge ausgehebelt hat, und mir klar war das ich mein Kind verloren hatte, jegliche Unterhaltszahlungen eingestellt.
In jedem Fall möchte ich die aktuelle Wohnadresse des Kindes ausfindig machen.
Und das ohne teure Anwälte, Detektei oder das Vätern feindlich gesinnte JA (welches?) kontaktieren zu muessen.
Theoretisch muesste sich die KM ja am bisherigen Einwohnermeldeamt abgemeldet, und ihre neue Adresse dort hinterlegt haben (?).
Kann ich beim frueheren Einwohnermeldeamt anfragen. Muss ich mich dort legitimieren, geht das per mail?
Welche Möglichkeiten habe ich sonst. Glaube gelesen zu haben das ich auch als nicht mehr Sorgeberechtigter Vater das Recht auf Auskunft habe?
Wenn dem so ist, an wen muss ich mich wenden?
|
|
|
Kindesunterhalt ab 18 |
Geschrieben von: Bumpi - 27-10-2020, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Hallo..
Regeln Kind ab 18 Jahre sind bekannt..Habe Tochter
18Jahre alt geworden ,priveligiert.
Und Tochter, 22 Jahre in schulischer Ausbildung.
Zahle für beide, keine Rückstaende.
Meine Ex will keine Auskünfte über ihr Einkommen geben,
Sie ist selbsstaendig.
Bei einer eventuellen Klage auf Neubechnung des KindesUnterhalts kann man Ihr auch fiktiv was anrechnen
Oder sie einer erhöhten Erwerbsobliegenheit zubilligen...
Oder gilt das nur einseitig für mich..
Meiner Meinung nach gilt ja volle Unterhaltspflicht für beide Elternteile ab 18...
Und ist es besser, den Unterhalt auf den Konten der Kinder zu zahlen...
Gruss Bumpi
|
|
|
|