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  Scheidung einreichen - Richtiger Zeitpunkt?
Geschrieben von: ExDeutscher - 26-10-2020, 18:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Liebes Forum.
Ich frage hier mal für einen Freund an:
Lebt seit über 14 Monaten getrennt
2 Teeny Kinder. Leben überwiegend bei KM. Eins ist bei KV gemeldet. Das KG wird der Mutti überwiesen.
Kommunikation zwischen den Eltern ist auf ein Mindestmaß beschränkt.
Beide verdienen etwa gleich viel.
Beide sind sich einig, dass kein Unterhalt gefordert wird.
Er hat vor ein paar Jahren ein Haus gekauft. Es wird weiterhin darin investiert. Er steht im Grundbuch. Sie erhebt darauf keine Ansprüche.
Frage: sollte man besser jetzt die Scheidung einreichen oder lieber keine schlafenden Hunde wecken und warten bis die Kinder volljährig sind?

Vielen Dank für eure Ratschläge.

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  Erben Kinder meine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse?
Geschrieben von: Papaonkel - 20-10-2020, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Guten Morgen in die Runde,

meine Frage lautet:
Erben meine Kinder meine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse?

Ich habe davon auf anderen Seiten schon gelesen, wollte mir hier noch eine eindeutige Bestätigung holen.
Danke für alle Antworten!

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  Scheidung und ausbezahlen?
Geschrieben von: ibu400 - 20-10-2020, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (183)

Bevor ich zum Anwalt gehe, wollte ich hier mal nachfragen:

Scheidung steht an, folgende Situation:

Dachgeschoss bei meinen Eltern ausgebaut, das Haus und das Dachgeschoss gehört nach wie vor meinen Eltern, mir gehört sozusagen nichts – sind auch nicht im Grundbuch eingetragen usw.

Kredit zum Umbau ca. 125t Euro habe ich aufgenommen – ohne Unterschrift der Frau – läuft alles auf mich. Sie ist jetzt auch schon 4 Jahre zu Hause – vom Prinzip zahl alles ich.

Trennung steht jetzt im Raum – und sie möchte ausbezahlt werden – wie läuft so etwas ab? Gehört ihr wirklich die Hälfte von den 125t Euro (obwohl ich erst 3 Jahre abbezahlt habe)?

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  Vorgehen bei Trennung & Scheidung
Geschrieben von: Same - 16-10-2020, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Hallo, ich brauchte da eure Hilfe,

Mein Frau hat mir mitgeteilt dass sie sich trennen möchte.
Wir sind 14 Jahre verheiratet, 2 Kinder 9 & 14 Jahre
Ich habe nur eine Teilzeittätigkeit, bin erkrankt während meiner 38 Berufsjahren und nun habe ich auch den Schwerbehindertenstatus.
und es wird deshalb aufgrund Unterhalt etc. auf Selbsterhalt herauslaufen.

Wir haben ein gemeinsames Haus, wo meine Frau gerne wohnen bleiben will, ich soll raus.
Im Grundbuch steht 70 zu 30 % zu meine Gunsten.

Da sie ja wohnen bleiben will und ich mir eine Whg. suchen muss, was in unseren Wohnort sehr sehr teuer ist,
möchte ich gerne eine mögliche Nutzungsentschädigung genauer beziffern.
Wie wird das genau berechnet ?
1. Zählt nur die genaue Wohnfläche in m² x ortsübliche Miete ?
2. Fließen Garage und Nebgengebäude mit hinein und wenn ja wie wird das berechnet ?
3. Wird Grundstücksfläche /Garten mit berechnet ?




Vielleicht muss ich meine Situation noch mehr erläutern, um hier im Forum eine konkretere Antwort zu bekommen.


Das Haus habe ich in 4 Jahren mit sehr viel Eigenleistung selbst gebaut und habe es auch komplett abbezahlt, d.h. es gibt keine Belastung mehr von Banken etc.

Das Grundstück habe ich damals als Schenkung zur Hälfte bei Eheschließung von den Schwiegereltern bekommen.
Das Haus hat eine Wohnfläche von 150 m², Grundstück mit Garten 900 m², Nebengebäude Garage 100 m² und Anliegerwohnung mit Büro & Wohnzimmer 60 m²,
jedoch hat die Anliegerwhg. keine Toilette und Küche.
Seit einigen Jahren ist das mein Hauptaufenthaltsort, zum Essen und WC muss ich ins Haupthaus wobei ich stets Rücksicht auf die Nochehefrau nehme.
Für mich war es so auch möglich immer in Kontakt mit meinen Kindern zu bleiben, was mir sehr wichtig ist.

Meine Nochehefrau hat geerbt und generiert Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seit nunmehr 2 Jahren, vorher hatte sie nicht gearbeitet, natürlich wegen den Kindern.
Sie hat nur ein Teil geerbt aufgrund Erbe & Freibetrag 400.000 €, sie wird aber nach 10 Jahren (2 sind rum) erneut 400.000 € erben, also noch mehr von den Immobilien.
Der Wert der Immoblien ist 6 Stellig , aber aufgrund Steuerregelung Erbe etc. geht das nur step by step.
Der Großteil der Immoblilien und auch Ackerflächen läuf auf Schwiegermutter, die ganze Arbeit hat jedoch meine Nocheehefrau, da die Schwiegermutter aufgrund ihres Alters
die Arbeit übertragen hat.

Aufgrund des Erbes hatte man mich jahrelang unter Druck gesetzt, die Beendigung der Zugewinngemeinschaft notariell zu unterschrieben, was ich auch getan hätte,
im Gegenzug wollte ich jedoch den Hausanteil an meine Nocheehefrau auszzahlen, worauf sie sich nicht eingelassen hat.

Wir haben einen Notarielle Vertrag geschlossen, wo Gütertrennung vereinbart wurde, Nachehelichen Unterhalt wurde beidseitig ausgeschlossen und
20 % des Haus zu meine Gunsten in Grundbuch abgeändert wurde auf 70 %,
da ich die Bau und Finazierungskosten selbst getragen habe.
Verzicht Versorgungsausgleich hatte sie abgelehnt, obwohl sie im Alter Mieteeinkünfte in mtl. 5 stelligen Bereich haben wird.
Es war ein regelrechter juristsicher "fight" , sogar mit Mediator und jeweils eigenen Anwälten, die Unsummen gekostet haben.


Jetzt jedoch macht meine Nochehefrau massiv Druck und will bis nächste Woche eine Entscheidung , entweder ich oder sie zieht mit Kindern aus, dazu auch gleich
die passende Drohung dass ich ihre Whg. bezahlen muss und das wird teuer für mich.
Ich bin nicht in der Lage eine Entscheidúng zu treffen und brauche Klarheit.

..

Ich möchte nicht ausziehen !!!! und wünsche mir das Wechselmodell !!!

Das wäre für mich der worst case, aber habe ich überhaupt eine Chance ?
Ich habe meine Arbeit hier in der Nähe des Wohnortes.
Die Chance hier eine halbwegs bezahlbare Whg. zu finden ist für mich nicht gegeben.
Mit Teilzeitvergütung Doppelbelastung Miete , Kindesunterhalt und Trennunsgunterhalt zu tragen wird sehr schwierig.

Ich kann eigentlich nur zurück zu meinen Eltern 40 km weg und dort wohnen, dass ist jedoch total in der "Pampa" (neue soziale Kontakte ade...)
Ich müsste tgl. hin und Rück 80 km zur Arbeit fahren und werde für meine Kinder nur noch der Zahlvater sein und der klassische 3 Std. Wochenendvater.
Klar habe ich auch Sorgerecht für meine Kinder, aber meine Nocheehefrau wird das nach ihren Maßstäben steuern trotz Familiengericht etc.
Wechselmodell wäre umsetzbar, , ich denke das wünschen sich auch die Kinder, aber sie lehnt es ab und will nicht diskutieren.

Meine Kinder haben bei den Schwiegereltern auf den Gutshof  ca 6 km entfent mit 300 m² Wohnfläche bereits alle ein Zimmer, und ich weiß das meine Kinder das alles mal bekommen sollen,
eigentlich kann meine Nochehefrau , die dort auch ein Zimmer hat, wohnen, jedoch wird das kategorisch abgelehnt, es soll die teure Lösung sein mit Whg für sie und meinen beiden Kindern

Am Ende des Tages bedeutet das am Existensminimum null zu leben während Nochehefrau durch "geschicktes Taktieren" mit Notaren und sehr sehr bissigen Familienanwälten
in einer sehr komfortablen Situation ist.

Deshalb hat meine Anwältin auch klipp und klar zu mir gesagt, ..das Haus ist deine Rente, ich soll nicht ausziehen !!!
Meine Altersversorgung wird eh m"mau" sein, so brauche ich wenigstens keine Miete zahlen.
Und mit der Anliegerwhg. ist das selbst in Trennungsjahr eine Lösung.


Okay, sorry , bissl viel, aber ich hoffe es hilft meine eingehende Frage zu beantworten bzgl. Nutzungsentschädigung.

Also...ich möchte wie beschrieben nicht ausziehen , rechne aber mit massiven Druck deshalb stellt sich die Frage...
150 m² Wohnfläche x 10 € (laut örtl. Mietspiegel) x Faktor 0,7 = 1.050 €
Wäre das soooo falsch ????? null

Werden Grundstück mit Garten 900 m², Nebengebäude Garage 100 m² und Anliegerwohnung mit Büro & Wohnzimmer 60 m²
bei Nutzungsentschädigung mit angerechnet ?
Mir hat jemand geschrieben, dass mir im Trennungsjahr nur ein "subjektive Nutzungsentschädigung " zusteht, und da wird für mich
als Single nur 55 m³ berechnet, stimmt das ?
Erst nach der Schediung kann ich die volle Nutzungsentschädigung verlangen? (..zumahl wir Gütertrennung schon notariel vereinbart haben).

Klar können wir das Trennungsjahr unter den genannten Bedingungen auch in Haus durchziehen, die Anlegeerwhg. macht es auch einfacher.
So leben wir eigentlich auch, schon, leztes Jahr wurde extra noch im Haus eine Wand gezogen damit Ex sein eigenes Zimmer hat und die Kinderzimmer
wurden auch renoviert, jetzt reicht es aber nicht mehr...
Bzgl. Wechselmodell (WM) werde ich zum Zeitpunkt der ausgesprochenen Trennung sicher Gepräche mit dem Jugenamt führen,
habe hierzu schon viel gelesen und auf den Punkt gebracht .... wennn sich die Eltern nicht einig sind wird es schwer...

Und  eine Anwältin für Familenrecht habe ich bereits, sie hat die 1 Jährige Verhandlung bzgl. Ehevertrages mitgemacht und sagte soetwas hartnäckiges hattte sie in 30 Berufsjahren
noch nicht erlebt.... derzeit ist sie in Urlaub, frühestens Ende Okt. bekomme ich ein Termin.
Ob sie gut ist weiß kann ich schwer beurteilen, meiner Meinung fehlt ihr der Biss wie die Anwältin meiner Ex

 Ich habe mit den Scheidungsfolgerbeinbarung  eine wirklich schlechten Deal gemacht habe, aber nach einen halben Jahr Verhandungen hatte meine Frau zum Schluss nochmals Vorkaufsrecht für
das Haus gefordert und da waren schon 16.000 € Anwaltskosten verbraten.... meine Anwältin meine dann. stinkesauer wie ich..... untererschreibe, aber ausziehen tust du nicht !!!!!

Das Haus wird sie mir nie geben zu 100 % ,AUCH WENN ICH SIE AUSZAHLE; sie arbeitet wohlgemerkt in Immobilienb reich und weiß genau dass sie durch eine Zwangsvollstreckung (was ja bekanntlich viele Jahre dauert)
das Haus weit unter Marktwert bekommt.

Auf einen Deal gemeinsam beauftragten Gutachter und dann Aufteilung 70/30 wird sie nicht eingehen.

Der ganze Vertrag wurde unter der Prämisse gemacht, ... um die finanziellen Spannung aus der Ehe herauszunehmen"
Es war eine Forderung meiner Schwiegerelltern, das mit aller Gewalt durchzusetzten mit Gütertrennung etc, jedoch ohne ein Stück entgegenzukommen

Hatte dazu viele Gespräche mit meiner Nochehefrau, ich habe ihr klipp und klar gesagt, dass ich nur unterschreibe wenn sie auch bereit sit an der Ehe zu arbeiten, damit wir zueinander finden.
Klar war auch , dass wir professionelle Hilfe benötigen, sprich Eheberatung..... nun
... kaum war die Tinte unter den Vertrag trocken und wir hatten den 1 Termin bei der Eheberatung war der erste Satz ".... ich lass mich scheiden und du ziehst aus Angry "

"Fühle mich seitdem ziemlich verschauckelt, null ... gelinde ausgedrückt.... und um meiner Zukunft beraubt.
Der Termin bei der Eheberatung ist nun schon 1 Jahr her und jetzt macht sie wieder voll Druck mit allen Mitteln.

Klar war der Vertrag nur ein "Vorbote"der Scheidung, ich war so naiv und hatte ihr geglaubt, am Ende de Tages bedeutet das alles eine Zukunft ohen Geld und ggf. auch ohne meine geliebten Kinder.

Ich hoffe ich habe die Kraft ihr jetzt entgegenzusetzen, ihre Anwältin ist sehr kompromislos udn wirbt auf ihre Homepage schon mit schneller Zwangspfändung und Betitelung.
Auch dass sie versuchen wird, mich mit Wohnungszuweisungsklage rauszuklagen kann ich mir vorstellen, meine Nochehefrau sammelt Beweise, schreibt alles auf was ich negatives sage und
rennt zum Kinderpsychologen, um Atteste zu bekommen, dass die Kinder unter der Situation leiden.
Ich bin vin meiner Persönlichkeit ruhig, keien Gewalt etc, ich weiss dass ich nichts falsches tun darf was ihr in den Karten spielt.

Zukunft für mich, oh je, ich weiss nicht... Am Ende des Tages werden Reiche noch reicher und mein gesamten Ersparnisse in fast 40 Jahren Arbeit verliere ich (sorry, soll keine Selbtsbemitlleidung sein, ist bittere Realität).

Gestern kam sie mit einem neuen Vorschlag um die Ecke:Vorschlag ihrerseits ist das Nestmodell
Man mietet sich zu Anfang im neuen Jahr zusammen 50/50 eine Zweitwohnung und bewohnt diese abwechselnd.
D.h. die Kinder bleiben an ihren vertrauten Ort und müssen nicht zwischen den Eltern pendeln.
Idee, Ehemann drei feste Tage pro Woche in der Wohnung während seiner Arbeitszeit
Ehefrau zwei feste Tage in der wohnung
Inhaltlich dieser Vorschlag mit wohnung zur Probe für einige Monate:

Nachteil ist dass diese Whg. auch finanziert werden muss und auch keine Dauerlösung ist, gerade wenn jemand einen neuen Partner finden sollte.

Ich habe ihr gesagt ohne eine feste Aussage wie es mit unseren Haus in Falle einer Scheidung geklärt wird, mache ich keine weiteren Zusagen.
Ferner ihr zu Verstehen gegeben, dass sie die Kinder nicht als "Waffe" benutzen soll gegen mich , dass verletzt mich zutiefst.

Sorry, ist ziemlich viel was ich hier schreibe, aber ich denke man sollte den Gesamtsachverhalt kennen, bevor man Ratschläge geben lkann.

Frage an die Runde:
1. Sie verlangt bzg. "Netsmodell" binnen 10 Tage eine Antwort oder Gegenvorschläge, ansonsten droht sie mit Anwalt.
    Würdet ihr darauf eingehen ? oder habt vielleicht Tipps für Alternativforschläge ?

2. Nutzungsentschädigung gemeinsames Haus stimmt das mit 55 m² im Trennungsjahr (nur subjektiver Wert ?)
    ... aber eigentlich möchte ich nicht ausziehen..)

3. Hat man überhaupt als Vater eine Chance ein Wechselmodell entegegen des Willen der Ex durchzusetzen ?
    ( Gegebenheiten wären gegegben, arbeite Teilzeit und die Kinder könnten so in der gewohnten Umgebung bleiben).
      Sie lehnt das kategorisch ab)


Wäre sehr Dankbar für dei Beantwortung der Fragen und weiteren "Strategietipps"

Viele Grüße
Brause

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  Frage Freibetraege
Geschrieben von: Der Aufgestandene - 13-10-2020, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo...
habe mal wieder eine Frage zu Unterhaltsfreibetraegen.
habe 2 Unterhaltsfreibetraege (Kindesunterhalt) und habe immer gezahlt, keine Rückstaende.
nun sind beide 18 Jahre alt geworden, sind wieiter privelegiert (gehen weiter zur Schule).
Das meine Ex auch voll Unterhaltspflichtig ist, ist mir auch bekannt und die anderen Regelungen ab 18.
wenn Ich jetzt weniger Unterhalt zahlen muss, werden dann auch die Unterhaltsfreibetraege gestrichen oder wie verhaelt es sich dann?(zahle ca. 250 Euro pro Kind momentan, strebe aber eine Minderung an, da meine Ex ja nun auch voll Unterhaltspflichtig Ist).
Gibt es regeln, ab wann man den vollen Unterhaltsfreibetrag bekomm toder ab wann er weg ist, also bestimmte Unterhaltszahlung?

MfG

der Aufgestandene

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  mutige münchner richterin....
Geschrieben von: netlover - 10-10-2020, 09:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/cor...-1.4897151

mal sehen, wie lange der nicht anfechtbare beschluß bestand hat....wenn mami lang genug rumheult...

bb
netlover

ps: wenn es not compliant ist, den link zu posten - bitte entfernen

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  Verweigerung Geburtstagsgrüssen
Geschrieben von: Panto - 09-10-2020, 11:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen, 

Heute ist der 12. Geburtstag meines Sohnes. Nachdem ich schon heute Morgen früh anrief und er angab nicht mir sprechen zu wollen, meinte die KM er sei knatschig und schlug vor, es heute Abend noch ma zu versuchen.

Die KM blockiert jeden Umgang/Kontakt ausser von gelegentlichen Anrufen, die von den Kindern initiiert werden. Sie hört dann immer im Hintergrund mit und sobald die Dinge, über die wir sprechen, etwa "sensibel" sind, schreit sie ein, ruft durch das Gespräch oder unterbricht sogar die Linie. Dann dauert es wieder Wochen, bis sie mich kontaktieren.

Heute Abend möchte ich ihn jedoch vorsichtig fragen, wie er sich fühlt, ob ich möglicherweise den Grund für seine Situation sein könnte und wie ich, wenn überhaupt, seine unglücklichen Gefühle lindern und ihn letztendlich aufmuntern könnte?

Der Schlüssel heute Abend w[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ä[/font]re es, eine höchst diplomatischen Formulierungen zu verwenden, damit seine Mutter auch davon “profitiereren” wurde.

Ich freue mich auf euren Ratschlägen.

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  Wieviel Selbstbehalt hat meine Frau
Geschrieben von: Odo - 07-10-2020, 18:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,

das Jugendamt hat wieder zugeschlagen und will meine Vermögensverhältnisse wissen.
Meine Frau und ich sind beide EM Rentner. Ist meine Frau mir unterhaltspflichtig..Sie hat eine Rente von 1135 €. Die müssen wir in dem Fragebogen nämlich auch angeben. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß Odo

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Question Teilausfertigung des Titels für UV Kasse abwehren
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 30-09-2020, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Es wurde vom Familiengericht vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erteilt.
Zeitraum 11.2016-10.2018, sie wollen um 10K EUR

Meine Antwort war: ich habe seit dem 31.3.2017 erweiterten Umgang über 36%bekommen und ausgeübt hatte und die Ex hatte gar keinen UV Anspruch.
Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11294

Kann ich über diese Erteilung mich beschweren? Oder abwarten und später bei dem Verwaltungsgericht meine Meinung äußern?


Gruß
Zahlesel

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  Regress Unterhaltsvorschusskasse
Geschrieben von: IPAD3000 - 28-09-2020, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Im Gespräch mit meinem Anwalt meinte dieser:

Würde mir im lfd. Abänderungsverfahren die Unterhaltspflicht erlassen, ob per Vergleich oder Urteil, so wäre dies nicht zugleich rechtsverbindlich für die Unterhaltsvorschusskasse. Zwar wird das Kind durch die Beiständin vor Gericht vertreten, ein Vergleich oder Urteil hätte jedoch keine Bindungspflicht für die staatlich geleisteten Vorschusszahlungen.

Er meinte aber auch, ein derartiger Vergleich würde vermutlich dazu führen, dass die UVK mich nicht mehr versuchen würde in Regress zu nehmen. Ein Urteil stände stärker dar, trotz allem bliebe es dabei: Die Landeskasse könnte weiter Rückholversuche starten, was die vorauslagten Zahlungen ans Kind anginge.

Ist dem so?
Das wäre ja ne Farce. Da wird gerichtlich die Abänderung erfolgreich durchgesetzt, trotz dessen müssen die nicht da drauf verzichten, sich zu gegebener Zeit doch das Geld zu holen. Nehmen wir an ich erbe in 10 Jahren wenn längst die Unterhaltssuppe gegessen sein wird. Die bekommen Wind davon und langen zu?

Darf das sein?
Wozu klage ich eigentlich seit Jahren mein Recht ein?

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