Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.779
» Neuestes Mitglied: Liven
» Foren-Themen: 8.294
» Foren-Beiträge: 152.848

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 1 Stunde
» Antworten: 6
» Ansichten: 195
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Vor 1 Stunde
» Antworten: 0
» Ansichten: 16
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Vor 1 Stunde
» Antworten: 9
» Ansichten: 230
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 3 Stunden
» Antworten: 97
» Ansichten: 4.810
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 177
Kein Sex
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-01-2026, 22:30
» Antworten: 214
» Ansichten: 228.915
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-01-2026, 21:57
» Antworten: 12
» Ansichten: 430
Stufenklage oder alles im...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-01-2026, 00:48
» Antworten: 8
» Ansichten: 419
Die TAZ: Rowohlt geht Vät...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-01-2026, 12:01
» Antworten: 4
» Ansichten: 390
Notartitel ändern lassen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
12-01-2026, 20:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 355

 
  Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit
Geschrieben von: Harry - 08-12-2020, 00:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

von mir wird Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert. Dazu soll ich über einen längeren Vergangenheits-Zeitraum Auskunft erteilen, wie in diesem Zeitraum mein Einkommen war.

Kann mir jemand in Grundzügen sagen, inwieweit das statthaft ist? Zum Thema Verwirkung gab es ja meines Wissens eine Rechtsprechungsänderung des BGH zulasten der Unterhaltsschuldner, wonach von Verwirkung, weil der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde, bzw. die Auskunft nicht eingeklagt wurde, nur bei Hinzuzteten weiterer Umstände, also nicht allein aufgrund des Zeitmoments, auszugehen ist.

Die Kindesmutter schreibt sinngemäß: Ich habe damals (Zeitpunkt X) für die vorangegangenen 12 Monate (also bis zu X - 12 Monate) schon eine Auskunft haben wollen, und du hast sie nicht erteilt. Also erteilst du mir jetzt eine Auskunft vom Zeitpunkt X - 12 Monate bis einschließlich heute, und wir berechnen neu, was in diesem Zeitraum an Kindesunterhalt zu zahlen gewesen wäre.

Insgesamt kommen so deutlich über 2 Jahre zusammen, für die sich die KM nun eine Nachforderung aufgespart hat. Wo sind hier die zeitlichen Grenzen, und wie würdet ihr das handhaben?

Danke & Gruß
Harry

Drucke diesen Beitrag

  Kaufkraftparität / Einkommensnachweis fürs laufende Jahr von Selbstständigen geforder
Geschrieben von: Dassault - 07-12-2020, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,

zwei Fragen.

hatt jemand  Erfahrung mit dem Festsetzen des Mindestselbstbehalt für im Ausland lebende Unterhaltspflichtige? Basierend auf Kaufkraftparität und eventuell auch Valutakurs?
Ich bekomme Forderungen aus der BRD welche diese wesentlichen Fakten vollkommen ignorieren und deutschen Selbstbehalt als Masstab unterstellen .

Vollkommen ignoriert wird auch die Wechselkursentwicklung. Was ich vor 7 Jahren noch fuer z.B. 300,-€ welche das Jugendamt forderte überwies, kostet mich jetzt ungefähr 30% mehr.

Kann man das JA bzw. UVG Kasse auffordern bzw.  mit denen klären das korrekt und verhältnismaessig zu korrigieren, gibt ja genug Urteile  mit explizieten Erklaerungen dazu, oder fordern die das man selbst eine Abänderungsklage anstrengt?
Oder wird ohne diesbezuegliches Urteil, was Bezug zu Kaufkraftparitaet/Valutakursentwicklung ohne genaue gerichtliche Festlegung nimmt, einfach 1:1 Unterhaltsforderungen, Selbstbehalte usw. aus der BRD auf andere Länder mit ganz anderen Einkommens, Lebenshaltungs-und Kosten strukturen umgelegt werden?

Was in meinem Falle, meiner Meinung nach rechtsbruch wäre, weil ausserdem in meiner Unterhaltsvereinbarung steht das der "jeweilige Selbstbehalt" zu beachten wäre.


Meine zweite Frage geht an die Selbstständigen. In diesen Fällen werden ja die Einkommensnachweise bzw. Steuererklärungen der letzten 36 Monate verlangt.
Meine fertige Steuererklärung fuer 2020 bekomme ich aber erst Ende August. Was lege ich also dem JA normalerweise vor was von denen akzeptiert wird?

Drucke diesen Beitrag

  Sparkonto für's Kind, auf das die KM kein Zugriff hat?
Geschrieben von: Antragsgegner - 07-12-2020, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin,

wie es so ist, wollen die Großeltern für's Enkel sparen und dafür soll ich nun ein "mündelsicheres" Sparkonto eröffnen. "Mündelsicher" ist hier wohl der etwas falsche Begriff, weil es da, wenn ich es richtig verstehe, um Vormundschaft geht.

Also die Regeln sind: Ich verwalte das Konto als KV mit SR für das Kind, bis es 18 ist. Mit 18 bekommt das Kind die Vollmacht über das Konto. Das Konto soll von Anfang an auf das Kind lauten, damit das Geld nicht zu meinem Vermögen zählt und bei Schwierigkeiten meinerseits pfändbar ist oder ähnliches.
Die KM soll keine Macht / Zugriff auf das Konto haben, da man ja nie weiß, was in den Jahren noch passiert. Die Großeltern wollen da natürlich Sicherheit haben.

Nun wollte ich bei der Postbank was eröffnen, dort muss ich aber "beide Vertreter" angeben und die KM muss auch unterschreiben. Die Unterschrift ihrerseits ist kein Problem (gutes Verhältnis) aber die Postbank schreibt auch, das beide gesetzlichen Vertreter Zugriff auf das Geld haben und Einzahlungen sowie Abhebungen durchführen können.

Kann mich einer mal in "Bankensprech" aufklären, was ich einrichten muss, damit das nicht passiert?

PS.: Ja, mir ist die BGB-Lage bekannt und dass das Kind Anspruch auf Ersatz gegen die KM hätte, wenn das passiert. Aber welches Kind verklagt schon seine Mutter und wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sie es zurück zahlen könnte, wenn sie schon an das Geld des Kindes ginge.

Drucke diesen Beitrag

Big Grin Abänderungsklage Kindesunterhalt
Geschrieben von: Dassault - 04-12-2020, 01:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ich glaube, ich bin jetzt nach längerer Zeit wohl wieder öfter hier Big Grin

Kurz zu meiner Situation:
Seit fast 20 Jahren im europäischen Ausland lebend. Vor 8 Jahren Vater mit einer Deutschen geworden. Ein Jahr nach Geburt hat die KM Kind nach D entführt und wollte mich so zwingen alles aufzugeben, ihr und dem Kind zu folgen und dort zu leben.
Ich habe stattdessen einen HKÜ Verfahren wegen Kindesentführung geführt und habe detailierte Umgangsregelung und zu Umgangskosten und Unterhalt in 7 Stunden Verhandlung durchgesetzt. Dachte ich...
Die KM hat dannach in den kommenden zwei Jahren alle Umgänge blokkiert und sabotiert, in meiner Abwesenheit in D mit dem lokalen Jugendamt konspiriert und am Amtsgericht beim immer selben Richter immer wieder Verfahren zu meinen Kosten (sie immer mit VKH) angestrengt, die mich als Vater im Endeffekt nach bereits 2 Jahren komplett entsorgt haben. Seit 5 Jahren kein Lebenzeichen mehr vom Kind.

Ich habe nach 3 Jahren die Zahlung den ausgehandelten KU in Höhe des jeweiligen Mindestunterhaltes eingestellt. Habe damals meine feste Stelle im öffentlichen Dienst verloren, da ich immer weniger belastbar, stressresistent war und immer öffter Krankgeschrieben-
Natürlich auch, weil ich bei Zeugung nicht die Vorstellung von Vaterschaft hatte, im trennungsfall einzig auf das zahlen von zehntausenden Euro auf das Konto der narzistischen Täterin reduziert zu werden, die mein Kind in Umgebung und Umständen zur Schnecke macht unter denen ich niemals ein Kind in die Welt gesetzt hätte.

Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und vielen vergeblichen Bewerbungen habe ich mich, mit 48 Jahren selbständig (machen muessen) gemacht.
Seitdem ist mein Einkommen  um ein Drittel gesunken und vor allem Auftragsbedingt sehr sehr unstabil und unsicher geworden.

Ich habe nur einmal was von der zuständigen UVG gehört, nicht geantwortet und sagenhafte 5 Jahre Ruhe gehabt. Die Zeit habe ich unter anderem genutzt mich privat weitgehend Pfändungssicher zu machen.

Habe kürzlich gecheckt das KM mit Kind verzogen ist. Wohin weis ich nicht. Und jetzt meldet sich doch die UVG eines Landkreises der wohl jetzt aktuell zuständig ist.
Das übliche. Offenlegung meines Einkommens, Vermögenswerte und das ganze Programm mit 6 wöchiger Frist. Aufforderung der Rückzahlung des UVG.

Und. Androhung der Zwangsvollstreckung die durch das Luganoer Abkommen kein grösseres Problem ist. Was mir bewusst war.

Privat gibt es bei mir absolut nichts zu hohlen. Wenn aber dauerhaft Firmenkonto mit Pfändung belegt werden und/oder Firmenwagen (älteres Modell) gepfändert werden ist das dass definitive Ende meiner Existenz. Den als Selbständiger in Eigenhaftung habe ich keinen Anspruch auf sowas wie ALG . Die Sozialhilfe hier ist niedriger als in D Hartz IV im Verhältnis zum Preisindex. Davon zu leben ist unmöglich. Ausserdem bin ich noch deutscher Staatsbuerger. Mein Antrag auf die hiesige Staatsbuergerschaft zieht sich, auch wegen Covid, endlos dahin. Und hier werfen sie dir als kuenftigen Sozialhilfeempfänger und mit weißer Hautfarbe möglichst keinen Pass hinterher.

Ich denke jetzt über eine Abänderungsklage nach. Zum einem hat sich wie beschrieben mein Einkommen gravierend verringert zum anderem hat sich seit Datum gerichtlicher Umgangsregelung vor 8 Jahren der valutakurs zu meinen Ungunsten von 1€ - 7,5 zu erschreckenden 1€ zu 10,7 verändert.
Als ich noch gut verdiente habe ich in falscher Grosszuegigkeit generös darüber hinweg gesehen. Jetzt interessiere ich mich aber sehr für die Kaufkraftparität.
Den ich lebe in einem absoluten Hochpreisland. Das muesste sich auch auf den Selbstbehalt auswirken der normalerweise mit 140% des des deutschen Selbstbehaltes (wohl derzeit 1160,-) veranlagt werden muesste, folgt man den diesbezueglichen Ländergruppeneinteilungen, die bei der Zugrundlegung der besagten Verbraucherparität herangezogen werden. Das muesten per dato ca 1620,- netto Selbstbehalt sein und liegt sogar noch leicht ueber dem was ich durchschnittlich verdien. Wenn der Monat läuft.

Und - der wesentlichste Satz in meiner noch aktuellen Umgangsregelung aus 2013 (den ich fast vergessen hatte) ist : "Es wird die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhalts nach DDT vereinbart UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES " (!)

https://www.anwaltsbuero47.de/kindesunte...in-europa/

Gehe also davon aus, wenn der Unterhalt duch Abänderung den Realitäten angepasst wird, ich unter den Selbstbehalt falle und Ruhe habe. Mein - offizielles- Einkommen wird auch zukünftig definitiv nicht steigen, eher fallen...
Was sind die Meinungen der Experten dazu`?

Soll ich mir in D einen Anwalt nehmen der das für mich regelt?

Oder reicht es aus das wie beschrieben gegenüber der UVG Kasse zu dokumentieren?

Wie lange dauert eine Abänderungsklage durchschnittlich?

Ist das engagieren eines Anwaltes mit spezialisierung internationales Familenrecht notwenig oder geht in Anbedracht der Sachlage auch ein Gewöhnlicher?

Ich gehe ja nicht davon aus, aber könnte eine erfolgreiche Abänderungsklage auch auf UVG Rückzahlungen angewendet werden, weil die von mir geschilderte Einkommens-, Valutakurs und Kaufparitätsbeziehende Situation schon seit Jahren Fakt ist und die Forderungen auch da den Selbstbehalt tangieren?

Zu guter letzt. Bei Selbständigen werden ja die Steuerbescheide der letzten drei Jahre verlangt. Also 2018 bis 2020.
Gerade 2020 habe ich erhebliche Einkommenseinbusen gehabt, und bin sehr daran interessiert, das denen unter die Nase zu reiben. Leider bekomme ich den ferdigen Steuierbescheid für`s Jahr 2020 erst Ende August im nexten Jahr. Das ist ja sich in Schland nicht viel anders. Wie also kann ich anderweitig akzeptiert mein Einkommen für 2020 dokumentieren? Wie ist da die Praxis? Ei Lohnempfänger zeigt ja einfach seine aktuellen Lohnzettel

Bitte keine Empfehlungen doch in die BRD zu ziehen um von Hartz zu vegetieren.
Als sehr Freiheitsliebender Mensch ist ein Leben dort so oder so wie ein Leben im Zuchthaus.

Bin Dankbar für jede kompetente Empfehlung und diesbez. Erfahrungen

Drucke diesen Beitrag

  diplomatische vertretung durch das trennungsfaq/forum
Geschrieben von: netlover - 03-12-2020, 20:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

hallo leidende und kindsentzogene väter,

lange habe ich mir überlegt, ob ich diesen vorschlag mal bringen soll. es sind ja hier viele, bis sehr viele väter, die ihr
wissen hier weitergeben. aber an eins wird nicht gedacht: diplomatie!

was würde passieren, wenn sich forenmitglieder dazu bereit erklären würden, auf antrag des jeweiligen forumsleidenden
mit der noch/ex/bald-exe in kontakt träten und beim erstkontakt grundsätzlich sagen, daß sie in diplomatischer mission
anrufen und um ein gespräch bitten. egal wie - egal wann - egal wo.

derjenige, der sich in den fall am besten eindenken und fühlen kann sollte den schritt wagen.

inhalt des anrufes sollte sein, daß die o.a. frau beruhigt, informiert wer man ist etc und daß der ehemann gebeten hat,
diesen schritt in der hochstrittigen situation zu tun.

wenn wir D in mehrere sektoren aufteilen und einige forumskollegen zusammen bekommen, die zu so einer vorgehensweise
lust hätten, dann könnten wir nächstes jahr schon loslegen.

ziel sollte sein, den streit zu verringern, bzw. ganz runter zu fahren, die kinder im blick und evtl. das szenario so zu gestalten,
daß beide eltern trotz trennung etc. noch mit einander reden können.

aber wie gesagt - das geht nur auf diplomatischer ebene, ohne JA, FG etc.

vielleicht schreibt ihr ein paar meinungen dazu - unser P könnte ja ehrenvorsitzender werden!

bb
netlover

Drucke diesen Beitrag

  Rechtsanwalt kurz vor der der Verhandlung wechseln
Geschrieben von: Alex19 - 03-12-2020, 11:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Leute,

was passiert eigentlich, wenn ich kurz vor der Verhandlung zum nachehelichen Unterhalt, meinem RA das Mandat entziehe/entziehen muss?

Nicht, um zu blockieren, sondern weil seine sachlichen Fehler und die Unkenntnis mir im Verfahren sehr viel Geld kosten würden.

Konkret: Es würde eine Verhandlung anstehen, ich entziehe ihm kurz vorher das Mandat und muss einen neuen (dieses Mal) Familienrechtler suchen, was Zeit kosten könnte.

Aber im Unterhaltsrecht = Familienrecht herrscht ja Anwaltszwang. Was passiert dann - " warten die auf mich" - bis ich einen RA gefunden habe?

Ich frage deshalb, weil ich ihm mit seinem nächsten zu erzeugenden Schreiben noch ein Chance geben will, aber hier in der Gegend werden Unterhaltsverfahren terminlich sehr rasch angesetzt.

Danke,

Alex

Drucke diesen Beitrag

  Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 03-12-2020, 06:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

mir ist wieder etwas eingefallen.
Schuldenstand: UVK- 14K JC- 29K (die Beträge werde ich noch gerichtlich bestreiten mein Wunsch UVK:3K, JC:7K, wenn es nicht klappt dann haben sie pech)

Erste Rate je 100 ging am 27.11 an die "Kinderbeschützer"

Ich habe keinen Bock so viel zu bezahlen und will bisschen mehr arbeiten, aber ich habe da ein Problem.
Ich bekomme im Mai 6. Gehalt und im November 14. so habe ich Geld über die Pfendungsgrenze. ([font="Lucida Grande", "Lucida Sans Unicode", Verdana, sans-serif]2.110,00[/font])

Wenn ich bald den Betrag um die Helfe reduziere, werden die "Helden" bei mir pfänden?
Den ist ja bekannt, das die Begleichung von Forderungen, mit dem jetzigen Tempo über 10 Jahre dauern wird.

Gibt es PfüB trotz der geringen Rückzahlung?

Mein Ziel ist monatlich 10EUR pro Gläubiger bis zur Rente zu bezahlen Smile (26x12x20=6240 EUR)

Drucke diesen Beitrag

  Mandatsniederlegung kurz vor Hauptverhandlung
Geschrieben von: Alberto - 01-12-2020, 01:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen

Mein Kollege steht vor dem Problem, dass sein Anwalt ihn in der Schweiz hat hängen lassen und die Akten nicht rausrückt. 

Scheidungshauptverhandlung steht in 3 Wochen an, Kommunikation mit dem Rechtsvertreter nicht möglich. Mein Kollege ist vor 1 Jahr aus der CH in ein EU Land gezogen und hatte auch das Zustelldomizil bei dem Vertreter in der CH, der jetzt diese Probleme macht. 

Gegenseite ist anwaltlich vertreten, in der kurzen Zeit findet sich kein neuer Anwalt der das Verfahren übernehmen will. Verfahren ist "idealerweise" hochstrittig und die CH Richterin gelinde gesagt eine totale Katastrophe, weil männer- und ausländerfeindlich bis zum Geht nicht mehr. Setzt sich auch gerne mal über das Recht hinweg, was ja aber in der Schweiz kein Problem darstellt. 

Was soll ich ihm raten? Einschreiben an das Zivilgericht in Bern dass der Vertreter das Mandat niedergelegt hat und die Akten nicht rausrückt=
Entweder Verhandlung verschieben lassen oder dort auf eigenes Risiko erscheinen? Grundsätzlich ist er sehr prozesserfahren, ich traue ihm das auch zu. Aber wie soll er sich im Verfahren äussern, ohne Kenntnis der Akten?

Beste Grüsse

Alberto

Drucke diesen Beitrag

  Aktuelle Situation beim Nachbar
Geschrieben von: Lullaby - 30-11-2020, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo zusammen,

ich schreibe hier für meinen Nachbar. Ihn hat es jetzt auch erwischt. Er ist gerade ausgezogen aus dem gemeinsamen Haus in eine 2-Zimmer-Wohnung. Anbei die Fakten:

- Nettoverdienst er: ca. 4.500 (Beamter, Abteilungsleiter Finanzamt, Steuerklasse 3)
- Nettoverdienst sie: ca. 1.000 (Teilzeit, Steuerklasse 5)
- 2 Kinder, bleiben mit ihr im Haus.
- Er zahlt auch die private KV für die Kids (ca. 200 Euro im Monat)
- Haus ist auf Kredit (aktuelle Rate: ca. 1.000; zahlt er)
- Ehe: >10 Jahre

KU ist unstrittig (er zahlt b.a.w. 800 Euro gem. DDT). Was und wieviel muss er ihr zahlen? Wie lange? Ich habe gesagt evtl. lebenslang.
Wegen Haus: Ich habe ihm geraten es zu verkaufen. Sie will drin bleiben mit den Kindern. Was wäre hier die richtige Taktik?
Was kann man ihm bzgl. Zugewinn- und  Vermögensausgleich raten?

Grüße und Danke,

Lullaby

Drucke diesen Beitrag

  Jugendamt umgehen/Einigung mit KM
Geschrieben von: Helmbrennt - 30-11-2020, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Leute,

bei mir geht es in die nächste Runde mit dem JA und hoffe ihr könnt mir da nen Rat geben.

Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt und bisher wurde Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt, da ich während des Studiums Bafög erhielt.

Im Moment beziehe ich Alg2 (die KM ist Aufstocker) und suche eine geeignete Stelle um zu promovieren.

Da ich mein Studium vor einem halben Jahr abgeschlossen habe und das JA nur einmal im Jahr anfragt, wissen die erst jetzt von dem Alg2-Bezug und haben direkt die Arbeitssuche in Vollzeit verlangt (im Brief steht 40h die Woche).

Das möchte ich umgehen.

Mit der Mutter verstehe ich mich recht gut und mein Plan ist, ihr die 220 Euro von meinem Arbeitslosengeld zu überweisen, damit sie sich vom JA lossagen kann. Dazu wäre sie auch bereit.

1) Funktioniert das unkompliziert, mit nem Brief ans Amt ala wir haben uns geeinigt/machen Unterhaltsansprüche ab jetzt unter uns aus/wollen die Leistungen des JA nicht mehr in Anspruch nehmen? Hab ich dann meine Ruhe vor denen?

2) Kann mein/ihr Jobcenter bzw. das JA das verbieten oder Einwände erheben?

Für das Kind bestehen weder eine Beistandschaft noch ein Unterhaltstitel. Zwar hat das JA mir immer geschrieben wieviel Geld sie überweisen, mir aber noch nie eine Auflistung/Zusammenfassung von etwaigen Schulden zukommen lassen.

3) Schulde ich dem JA die erbrachten Leistungen der letzten 7 Jahre?

4) Wenn mein Plan Aussicht auf Erfolg hat, muss ich dann, neben dem gemeinsamen Brief, überhaupt noch mit dem JA kommunizieren und auf die Forderung zur Darlegung der Jobsuche eingehen? Wenn ja, muss ich dann auch das letzte halbe Jahr darlegen oder gilt das ab jetzt (also ab erster Aufforderung/letzte Woche)?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Drucke diesen Beitrag