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Empfehlung Anwalt/ neu Berechnung Unterhalt |
Geschrieben von: Ein Vater - 26-07-2020, 09:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen, bei mir läuft bald eine Scheidungsvereinbarung aus und benötige einen guten Anwalt der sich da wirklich mit herzblut hingibt. Da ich selbstständig bin ist das Thema doch aufwendiger und da es sich um mehrere Kinder handelt. Rechtsanwalt sollte in Raum augsburg sein.
Gerne per PN danke
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Mögliche Szenarien |
Geschrieben von: rupert - 16-07-2020, 18:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Moin Moin,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne meine Situation schildern.
5 Jahren verheiratet, Tochter (3), Scheidung ist noch ausstehend, Trennungsjahr läuft.
Ich verdiene etwa 1.500 Euro (netto), Ex um die 1.000 (netto).
Es fließt jedoch kein Geld zwischen uns.
Die räumliche Trennung erfolgte dann im Oktober 2019, indem die Ex ohne die Tochter ausgezogen ist.
Dies wurde seinerzeit auch so mündlich festgelegt, da ich Teilzeit (20 h/Woche) arbeite und mir die Arbeitszeit frei einteilen.
Sie dagegen arbeitet Vollzeit und hatte auch sonst andere Pläne, welche sie nach der Trennung unbedingt umsetzen wollte.
Auch gibt es keine richtige Wohnung, denn soweit ich informiert bin, ist das Mietverhältnis immer auf ein halbes Jahr befristet.
Des Weiteren hat die Ex bis auf paar Freunde, keine Verwandschaft in Deutschland.
Meine Verwandschaft ist in der Nähe und ich erhalte immer die notwendige Unterstützung.
Ich habe mich hauptsächlich um alle Angelegenheiten der Tochter gekümmert.
Arztbesuche, Eingewöhnung in der Krippe, Freizeitaktivitäten, Urlaube ect.
Inzwischen habe ich eine neue Lebenspartnerin, die sich bestens mit der Kleinen versteht und ist eine feste Bezugsperson für sie.
Die Ex sieht die Kleine praktisch jeden Tag.
1. und 3. Woche im Monat immer 3 Stunden täglich. Nach Feierabend bis die Kleines ins Bett muss.
2. und 4. Woche im Monat. Nach Feierabend mit Übernachtung. Tagsüber erfolgte Betreuung durch mich oder Krippe, es sei denn, die die Ex hatte Urlaub oder einen freien Tag.
Mein Ziel war es jedoch immer eine Gleichheit in der Betreuung zu erreichen.
Dies konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Ex beruflich sehr eingespannt ist.
Wenn die Kleine nicht krank ist, dann geht sie 5-6 Stunden in die Krippe.
Die Ex kann die Kleine jedoch entweder in die Krippe bringen oder abholen.
Eine Erweiterung der Betreuungsstunden, kann aufgrund der chronischen Krankheit der Kleinen nicht erfolgen.
Die Ex hat seit längerem einen Lover in der Schweiz und möchte jetzt unbedingt zu ihm ziehen.
Die Tochter würde Sie gern mitnehmen, jedoch stimme ich diesem Vorhaben nicht zu.
Unter dem Vorwand, dass dem Kind der praktizierte "Wechsel" nicht gut tun würde, soll dieser Wechsel abgeschafft werden.
Wo nun der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist, war für die KM plötzlich auch unklar und sollte nun zu ihr verlagert werden.
Ich sehe darin jedoch keinen Vorteil für die Kleine, sondern lediglich dann einen Vorteil für die Ex, um perspektivisch eine Entfernung zu schaffen.
Das JA war natürlich pro Ex und verwies auf eine Elternberatung.
Wegen Corona, wurde allerdings alles abgesagt und so vergingen weitere Monate und alles blieb wie es ist.
Vor paar Wochen dann, stellte ihr Anwalt einen Antrag, dass mein Umgang nun gerichtlich Geregelt werden sollte.
Auf diesen Antrag wurde natürlich anwaltlich reagiert und die in den Raum gestellten, unwahren Behauptungen mit entsprechenden Fakten widerlegt.
Zeitgleich beantragte mein Anwalt eine Regelung des Umganges für die Ex, jedoch nach dem Ermessen des Gerichtes.
Das Gericht bestellte nun einen VB für die Kleine, die sich nun mit mir Verbindung setzen wird.
Ist das gängig oder hätte bereits eine Entscheidung fallen sollen?
Auf was ich mich genau jetzt einstellen muss?
Mir ist bewusst, dass jedes Wort eines Vaters auf die Goldwaage gelegt wird.
Daher würde ich mich gerne vorab informieren, was jetzt auf mich zukommt und wie meine Chancen stehen, dass der Umgang für die Ex geregelt wird und der Lebensmittelpunkt der kleinen Unverändert bleibt. Jedoch belegen zahlreiche Geschichte hier im Forum, dass Väter generell keine Chancen haben, auch wenn es dem Kind gut geht.
Danke und viele Grüße
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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? |
Geschrieben von: Apfelmuss - 15-07-2020, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (206)
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Hallo zusammen,
vor etwa 1,5 Jahren begann meine Frau sich in einer für mich sehr schwierigen Lebenssituation asozial zu benehmen. Schnell hat es sich dahin entwickelt, dass Sie mit mir nicht mehr spricht und vor jedem Gespräch flüchtet. Wenn man sie stellt, dann geht sie schlafen oder zur Toilette oder sonst wohin. Wenn man doch nur mit größter Mühe mit einer alltäglichen Frage durchdringt, dann heißt es, dass sie erstmal eine Woche überlegen muss. Nach einer Woche hat sie dann wieder keine Zeit usw.
Irgendwann konnte ich sie zu einer Mediation überreden. In der Mediation hat sich mit jedem weiteren Wort selbst vernichtet. Also nur über belanglose kleine Konflikte gesprochen, die es in jeder Familie gibt und die schon längst vergessen sein sollten. Irgendwann sagte der Mediator, dass sie, besonders vor dem Hintergrund, dass sie ein Kind habe, einer Psychotherapie bedarf und er uns nicht weiterhelfen könne. Mediator war selbst studierter Psychologe und sagte, dass er uns helfen würde einen schnellen Termin bei einem Psychotherapeuten zu bekommen und auch bei der Einigung über paar grundsätzliche Haushaltsfragen. Er meinte auch ganz klar, dass wir es alleine nicht schaffen werden. Meine Frau reagierte zornig und meinte, dass der Mediator sie vor mir bloßgestellt hat. Am nächsten Tag sagte sie mir, dass der Mediator unprofessionell gehandelt habe, da er diese Information nur ihr geben dürfte. Sie sei auch nicht bereit einen anderen Eheberater aufzusuchen, da es für sie keine Garantie gibt, dass sie recht bekommt(!). Die Psychotherapie hat sie dann verweigert.
Irgendwann habe ich festgestellt, dass sie den Reisepass des Kindes versteckt. Drauf angesprochen, sie meinte nur, dass es dafür ist, dass ich mit dem Kind nicht abhaue. Ich bin übrigens deutscher Staatsbürger, sie nicht. Grundsätzlich verhält sie sich sehr geheimtuerisch, sodass man erst denkt, sie habe eine Beziehung oder eine Scheidung planen würde. Allerdings hat jede Nachforschung von mir ergeben, dass sie absolut nichts zu verbergen hat. Sie ist einfach nur psychisch krank.
Erst habe ich gedacht, dass ich diesen Wahnsinn meinem Kind zuliebe durchhalten werde. Da sie aber inzwischen (1 Jahr seit Mediation vergangen) in einem anderen Zimmer schläft, wie erwähnt, mich komplett ignoriert, bei der Erziehung des Kindes mich nicht unterstützt (gibt dem Kind ständig Möglichkeiten vor ersten Gesprächen und Folgen auszuweichen) und ich psychisch einfach nur niedergeschlagen bin, habe ich mich nun für eine Scheidung entschieden. So ein Familienmodell möchte ich meinem Kind nicht vorleben.
Als ich nun zu ihr mit der Frage kam, wie sie sich denn den Umgang mit dem Kind nach der Scheidung vorstelle, war sie erstmal komplett überrascht über die Scheidungsabsicht und meinte, dass sie im letzten Jahr so glücklich war wie noch nie in den vier Jahren unserer Ehe zuvor, und dass sie mit ihrem Verhalten (Schweigen und Ignorieren) nur ihre Grenzen verteidigt, die ständig angegriffen werden. Das meint sie ernst, das ist keine Provokation, wie man denken könnte. Ich saß da nur und dachte, dass ich gerade dem Wahnsinn ins Gesicht schaue. Als Umgangsmodell kommt für sie nur das Residenzmodell mit ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht in Frage. Das von mir vorgeschlagene Wechselmodell lehnt sie ab. Wie genau sie nun "ihr" Residenzmodell gestalten möchte und ob doch vlt nicht das Wechselmodell für sie in Frage kommt will sie sich einen Monat lang überlegen. Ich weiss, dass sie mir nach einem Monat wieder mit demselben kommt, da habe ich längst die Hoffnung aufgegeben. Für mich stellt sich die Frage: Was tun, um meinen Sohn diesen Wahnsinn zu ersparen? Früher oder später ist er dran.
Momentan teilt sich unsere Sorge um das Kind etwa zu 50/50 auf. Genauso der Haushalt. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Sie arbeitet in Teilzeit, "weil sie mehr nicht will". Einmal dürft ihr raten, wer die Kosten trägt..
Meine Fragen sind:
Habe ich überhaupt unter den Umständen, dass sie eine Persönlichkeitsstörung hat (diese muss aber bewiesen werden), irgendeine Chance das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Wechselmodell durchzusetzen?
Könnte mir jetzt schon ein Gespräch beim Jugendamt helfen? Denn durch ihre Persönlichkeitsstörung ist das Kindeswohl meiner Meinung eindeutig gefährdet.
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Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0 |
Geschrieben von: IPAD3000 - 12-07-2020, 05:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (83)
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So meine Lieben,
viele kennen meine Story bereits.
Trennung 3.0 steht an ... diesmal ohne involvierte Kinder (zum Glück)
Ehevertrag vorhanden, soweit fast alles geregelt.
Ich muss nur noch weg hier.
Der Plan:
Ein Leben im Wohnmobil.
Probleme ohne Post/Meldeadresse:
Ich beziehe eine BU-Rente, Adresse notwendig
Ich benötige eine fürs FA da ich auch Freiberufler im geringen Umfang bin
Für Laufende KU-Verfahren aus Scheidung 2.0 sollte mein (vorerst) Anwalt weiter Zustelladresse sein?!
Was danach?
Das Wohnmobil muss umgemeldet werden, läuft noch auf die Noch-Frau,ohne Wohnsitz in D scheinbar nichz möglich
Ich könnte theoretisch bei Familie Meldeadressse einrichten, doch die geht mir auf den S....
Ich bin in der Künstersozialkasse, benötige hierfür ebenfalls zustellfähige Adresse
Meine Krankenkasse wird ähnliches fordern
Solbakd ich mich hier abmelde besteht jedoch kein Wohnsitz mehr
Hat jemand ähnliches bereits durchgemacht?
Ich bitte um Tipps, wer weiß hier Rat?
Nehme ich die Anschrift eines Freundes winken Bußgelder für Scheinwohnsitz bis 50T. Das möchte ich keinem zumuten.
Vielen Dank.
P.S. .... am Ende ticken alle Frauen nicht ganz richtig, wann werde ich das mal einsehen?
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JA fordert Rückständigen Unterhalt |
Geschrieben von: RunningMan - 10-07-2020, 17:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Heute schönen Brief von der Beistandschaft, ich soll lt. denen einen Rückstand von 1100.- ca haben.
Jetzt wollen die dass ich ab August 450 mtl abzahle. Bei 1700 Netto und Laufendem Unterhalt.
Die haben sie wohl nicht mehr alle.
Ich habe vor das Ganze zu ignorieren, Was können sie maximal anstellen. Tochter wir in 17 Monaten 18
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Pfändung nach 850d |
Geschrieben von: Kaymueller - 10-07-2020, 10:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Bei einigen hier im Forum lese ich immer wieder über die Pändung nach 850d und das einem so ca 800 bis 900 verbleiben.
Diese Summe ist doch aber unter Hartz4 satz, jedenfalls wenn derjenige arbeitet.
Wenn jemand nach 850d gepfändet wird hätte er doch sofort Anspruch auf Hartz4 oder?
Mal rein Spekulativ 400 miete, 432 leben und natürlich ca. 300 erwerbstätigkeitsfreibetrag.
wie sind eure Erfahrungen damit?
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Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung |
Geschrieben von: Badman - 10-07-2020, 10:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Männers,
ich brauche mal eure Hilfe.
Ex klopft an und will natürlich Kohle, was auch sonst..
Den Anwaltswisch hatte ich gestern im Briefkasten.. folgendes will der Blutsauger (weiblich) von mir haben, ohne dass sie den Namen meines Kindes richtig schreiben kann (dämliche Eule):
Ihr Anliegen:
- Kindesunterhalt für meinen Jungen (zahle selbstverständlich den Mindestsatz nach DD, weiss gar nicht was die von mir will)
- Betreuungsunterhalt (wird in ein paar Monaten 3 Jahre) // habe ich natürlich auf Anfrage konsequent verweigert, weil Geringverdieneritis aufgrund von Trennungsschmerz die leider genau 3 Jahre dauert.
Folgende Auskunft wird angefragt:
Gemäß §1605 BGB bin ich "verpflichtet", Auskunft über mein Einkommen zu erteilen und zwar für ein Jahr. Ausserdem müssen Sie ihr Einkommen auch belegen (jetzt checke ich auch weshalb im Verbund mit KU - für BU müsste ich nix belegen). Raffiniert.
Ich werde unhöflich aufgefordert Auskunft über mein gesamtes Einkommen zu erteilen, dass ich für ein Jahr erhalten habe. Ebenfalls - und jetzt wird's spannend - werde ich AUFGEFORDERT meiner Arbeitsstätigkeit zugrundeligenenden Arbeitsvertrag vorzulegen (dürfen die das überhaupt??).
Dann noch der ganze Rest wie Monatsbezüge durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, Steuererstattungen (Steuerbescheid nicht beantragt), Vermögen usw..
Ich soll weiterhin den Unterhalt für meine Exe und Kind ab Juni leisten - und jetzt wird's ganz spannend - der sich auf Basis meines Einkommens gemäß DD Tabelle ergibt. Eine genaue Bezifferung ist uns gegenwärtig noch nicht möglich, da ihr Einkommen noch nicht bekannt ist (aha ).
Fristsetzung erfolgt pünktlich zu meinem Geburtstag (juhu)..
Naja, zu meinen Eckdaten:
Netto-Einkommen (nicht bereinigt): 1550 Euro p.M.
Gezahlter KU abzgl. KG: 267 Euro
Kita-Kostenbeteiligen (freiwillig abgewunken meinerseits): 90 Euro p.M.
Sehe den kleinen alle 2 Wochen von Fr-So (bin vor Gericht gezogen) und Entfernung beträgt in eine Richtung 140km.
Jetzt habe ich ma nen Anwalt angerufen und gefragt was zu tun ist. Erstberatung kostet allein schon 250 Euro, der Rest kommt ja noch... ganz schön teuerer Spaß.
Ich stelle einfach eine offene Frage:
Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen um das möglichst kosten- und zeiteffizient abzuwickeln? Brauche ich überhaupt einen Anwalt? Muss ich alles einreichen oder stellt die AnwältIN haltlose Forderungen?
Danke euch im voraus!
Beste Grüße
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Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll? |
Geschrieben von: Papaonkel - 09-07-2020, 22:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo in die Runde,
danke zunächst mal an alle, die das Forum mit ihrem Wissen bereichern.
Ich lese schon länger mit und denke, mittlerweile ruhig und sachlich mit diesen Herausforderungen umgehen zu können.
Nun zu meiner Situation:
Für meine minderjährigen Kinder sind Zahlungen für Kindesunterhalt beim JA tituliert worden.
Seit einigen Monaten bin ich krisenbedingt nicht mehr in der Lage, kompletten Kindesunterhalt zu zahlen.
Ich bin als Freiberufler und in einem Midijob tätig. Es fehlen einige hundert Euro.
Das JA interessiert das natürlich nicht, und nun flatterte eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen ins Haus (Frist bis Mitte Juli).
Ich denke mal, das als erstes eine Lohnpfändung des Midijobs durchgeführt werden wird.
Mein Konto wird als P-Konto mit erhöhten Freibeträgen geführt.
Die Folgen sind wahrscheinlich diese/ mein weiterer Weg ist so angedacht:
- Nach der Pfändung beim Midijob wird mir dieser Arbeitgeber kündigen
- Mit dem verbleibenden Freiberuflereinkommen kann ich mich gerade selber über Wasser halten, KU gibt es dann nur noch in Kleinstbeträgen
- Eine anschließende Arbeitsaufnahme in einen neuen Mini- oder Midijob ist für mich ausgeschlossen, ich weiss, dass es meinen Kindern auch ohne meine Zahlungen gut geht
- Dann Strafverfahren nach § 170, wobei mir auch Knast egal wäre - ich baue danach meine freiberufliche Tätigkeit wieder neu auf
Fragen zu diesen angedachten Weg:
1. Was mein Freiberuflereinkommen angeht, ist es sinnvoll, es soweit zu senken, dass mit HartzIV aufgestockt werden muss?
2. Ich es richtig, dass auch ein P-Konto mit erhöhten Freibetragen bis auf den im 170er-Verfahren festgestellten Selbstbehalt gepfändet werden kann?
3. Was haltet Ihr von dem Gedanken, den Freiberuflerjob hinzuschmeissen und den Midijob fortzuführen?
Das Midijob-Einkommen (ca. 650 € netto) wäre ohne weitere Einkünfte sicherlich nicht pfändbar, oder?
4. Habe ich die zu erwartenden Schritte von JA und Justiz richtig eingeschätzt?
5. Habe ich etwas übersehen, kann ich etwas anders/besser machen?
Ich habe ein paar Optionen, wie ihr seht.
Das ist auf der einen Seite ganz gut, verkompliziert es auf der anderen Seite aber.
Danke für eure Hilfe!!
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Unterhalts Erhöhung beim Traden? |
Geschrieben von: NovaSatus - 09-07-2020, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo zusammen,
ich hätte da ein paar Fragen, ich Trade schon seit 6 Jahren mit Gewinn. Aber nur auf Demo nun gehe ich Live also Trade ich mit echtem Geld. Zurzeit mache ich eine Ausbildung also muss ich kein Unterhalt zahlen. Nun ist meine frage wenn ich jetzt mit echtem Geld Trade und Geld verdiene. Muss ich davon was abgeben? Habe einen Sohn 2 Jahre alt. War mit der Mutter nicht Verheiratet oder dergleichen. War nur ein ONS. Mir geht es darum das die Mutter, extrem Geld geil ist und ich es nicht einsehe davon was abzugeben. Da ich meine Strategie über Jahre entwickelt habe.
1. Wenn ich Gewinn erziele beim Traden, wird es zu meinem einkommen hinzugerechnet?
2. Wenn es hinzugerechnet wird, gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?
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Interessanter Gedanke - Tochter kein Anspruch auf Unterhalt mehr |
Geschrieben von: Gast1969 - 05-07-2020, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
meine Tochter ist ja bekanntlich (?) volljährig und lebt als Studentin in ihrer eigenen Bude, pfändet bei mir aber lustig seit Volljährigkeit meinen Lohn nach § 850d ZPO um Rückstände (und laufenden Unterhalt - dazu kommen wir gleich weiter unten) zu tilgen.
Nun hatte ich ja auch ebenfalls eine Lohnpfändung der UVK erhalten, die ebenfalls fleißig nach § 850d ZPO pfänden möchte dank vollstreckbarer Teilausfertigung aus Töchterchens PfüB. Im Rahmen dessen hatte ich vor dem AG beantragt, mir den verbleibenden Freibetrag (rund 1000 EUR) doch um den Betrag des laufenden Unterhaltes zu erhöhen, damit ich auch dann noch in der Lage bin, den laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen zu können, wenn diese mal keinen PfüB mehr hat der noch bedient werden muss. Ich hoffe, soweit könnt Ihr noch folgen?
Ich habe dem Gericht natürlich sämtliche benötigten Unterlagen eingereicht, wie den Beschluss des AG das ich mtl. über 300 EUR laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen muss, meine Lohnabrechnungnen, sowie den PfüB meiner Tochter, aus dem hervorgeht, das sowohl Rückständen i.H.v. xxxxx EUR UND laufender Unterhalt gepfändet werden. Leider meinte das Gericht nicht erkennen zu können, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle(n muss lt. Beschluss) und verlangte auch Kontoauszüge, die ich logischerweise nicht habe, da ja alles gepfändet wird und nur auf der Lohnabrechnung auftaucht. Dies dem Gericht niederschriftlich erklärt.
Dieses hat dann die UVK angeschrieben mit Bitte um Stellungnahme. Das Anwortschreiben ans AG habe ich die Tage als Kopie erhalten. Auch die UVK kann nicht erkennen, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle und ein unterhaltberechtigtes Kind hätte. Daraufhin hätte man meine Tochter kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Und jetzt kommts (nur zur Erinnerung: es liegt ein Beschluss des AG vor, nachdem ich meiner volljährigen Tochter ggü. mtl. über 300 EUR lfd. Unterhalt schulde):
Meine Tochter hat der UVK mitgeteilt, das sie lt. dem og. Beschluss des AG seit ihrer Volljährigkeit KEINERLEI Unterhaltsansprüche mehr hätte (und derzeit ausschließlich Rückstände pfändet)!
Nun meine Frage:
da ich ja derzeit eine Beschwerde gegen den og. AG-Beschluss beim OLG anhängig habe: kann ich diese schriftlich vorliegende Aussage meiner Tochter -das sie der Meinung ist, sie habe keinerlei Unterhaltsansprüche mehr- irgendwie zu meinen Gunsten im Beschwerdeverfahren beim OLG nutzen??
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