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Gründung Gesellschaft (DE/EU/Ausland) - Was gibt es zu beachten? [Kindesunterhalt] |
Geschrieben von: Unternehmer - 04-01-2021, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Forumsmitglieder,
kurz gehalten: Aktuell befinde ich mich in einer beruflichen Transformationsphase. Da ich mir bereits ein Bein (Kindesunterhalt, Kind Alterstufe 1, basierend auf Angestelltengehalt) gestellt habe, wollte ich in diesem Forum nach Erfahrungen bzgl. einer Gesellschaftsgründung (DE/EU/Drittland) erkundigen. Derzeit beschäftigt mich eine Gesellschaftsgründung mit einem Geschäftspartner (Nationalität Geschäftspartner: EU-Land) und den Fragen in welchem Land wir diese gründen und mit welchen Anteilsverhältnissen. Aktuell bietet sich in meinem Berufsfeld sehr viel Potenzial, darum die Überlegung mit der Gesellschaft - mit dem Wohnort/Gründungsort bin ich nicht an DE/EU gebunden, weiß aber die Infrastruktur hier zu schätzen - daher vorerst EU > Ausland (z.B. Russland/Südamerika/Kanada), später könnte ich mir gut Ausland > EU vorstellen.
A] Welche Folgen (positive wie negative) hätte eine GmbH Gründung in DE für zukünftige Unterhaltszahlungen, wenn die Anteile zu 49% auf meiner Person liegen und ich somit keine Verfügungsgewalt über die Gewinnausschüttung hätte? Werden ernsthaft bei einem Kindesunterhalt (Einstufung 3-5) Seitens des JA Bilanzen von der GmbH eingefordert? Das wäre gegenüber meinem Geschäftspartner ganz schön wahnwitzig. Nach Web-Quellen droht mir bei 51% Anteil sogar ein fiktives Einkommen - bei einem Kindesunterhalt, sofern die Mutter klagt, wenn ich nicht mehr zahlen will?!
B] Gründe ich eine Ltd., wonach ein Abschluss im Ausland (z.B. Irland) fällig wäre, würde dieser ausländische Abschluss ebenfalls eingefordert werden? Wäre die Gesellschaft in Russland und der Abschluss in kyrilischer Sprache, freut sich das JA bestimmt - gibt es hier Erfahrungen? Wird hier ein Dolmetscher oder Übersetzer eingestellt?
C] Gründung einer Gesellschaft in einem EU-Land - gibt es hier Tipps bzgl. Anteilsverhätnissen, Abschluss, Vorlage der Unterlagen, Ausschüttung von Gewinnen, Kapitalrücklage (z.B. Investition in Wertpapiere statt Ausschüttung)? Gründung einer Gesellschaft außerhalb der EU - Vor- & Nachteile gegenüber dem Unterhalt?
D] In welchem Land lohnt sich nicht nur steuerlich, sondern insbesondere aufgrund der Unterhaltssituation eine Gründung vermehrt? Russland? Südamerika? Oder doch EU - Slowakei (Selbständige können hier €20k pauschal an Kosten ansetzen!)? Polen? Spanien?
E] Werden Holding Strukturen von Jugendämtern durchdrungen? Werden ausländische Holding Strukturen auseinander genommen?
F] Verwendung von Verwandten als Anteilseigner - Option 1: kein Anteil liegt bei mir; Option 2: kleinerer Anteil <20% auf meiner Person, Rest Verwandten? - Ich zahle mir ein realistisches und gutes Angestelltengehalt, der Rest fließt über Verwandte in Bar zu mir.
G] Sind Arbeitsnehmerzuschüsse wie Wohngeld, Verpflegungszuschuss, Altersvorsorge, Dienstwagen, Diensthandy etc. nicht auf den Lohnzetteln oder der Steuer aufgeführt (z.B. bei einer im Ausland gegründeten Gesellschaft), dürfte das auch nicht aufschlagen?
H] Besonders hilfreich wäre es natürlich, viel von der Gesellschaft zahlen zu lassen: Dienstwagen, Handy, Notebook, Wertmarken, Tankgutscheine, Sonstige Gutscheine, Geschäftsreise mit Urlaub verknüpfen, Freundin/Freund mit Aufträgen versorgen/geringfügig einstellen. Existieren hier Zwickmühlen, auf die man achten sollte?
Ich bin mir sicher, dass ich die ein oder andere Frage eher einem Steuerberater stellen sollte - dennoch ist dieses Thema hier im Forum noch nicht groß diskutiert worden. Und nein, ich plane weder Kind 2 noch eine Ehe, insofern schaukel ich weiter mit diesem kleinen Unfall durchs Leben und möchte auch beruflich nicht allzu sehr eingeschnitten werden.
Gerne könnt ihr mich auch über eine private Nachricht mit Ideen füttern, wenn die Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Danke euch, der Unternehmer.
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Sehsucht |
Geschrieben von: Jimmybo - 03-01-2021, 20:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Ich vermisse meine Tochter schon nach ein paar Tagen.
Sie ist 8. telefonieren darf ich nicht mit ihr. Ich schreibe ihr wenn ich sie nicht oft sehe bzw. Erst nach 18 Tagen sehe Briefe.
Was macht ihr wenn ihr euer Kind sehe vermisst?
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Schonvermögen Wohneigentum |
Geschrieben von: Dassault - 30-12-2020, 15:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hei,
habe mehrfach auf webseiten von Anwaltskanzleien gelesen das es möglich wäre, das man selbstbewohntes Wohneigentum als Schonvermögen angerechnet bekommt.
Ich besitze ca. 1 drittel eines Hauses das ich mit meiner Partnerin gekauft habe. Sie besitzt die anderen beiden Drittel.
Ich befuerchte das ich gezwungen werden könnte, im Sinne Restloser Vermögensverwertung, mein Drittel fluessig zu machen, in irgendeine Mietbude umzuziehen und aus dem "Vermögen" des erzwungenen verkaufs( z.B. an meine Partnerin die ihre Schulden bei der Bank so betraechtlich erhöhen muesste) existierende Unterhaltsschulden und laufenden Unterhalt über die Jahre bestreiten soll... ( Bin Einkommens technisch nicht Leistungsfaehig).
Oder- sind die Erfahrungen so (da soll es Urteile geben die wohl kaum präzedenz besitzen) das selbst bewohntes Wohneigentum als Schonvermögen angerechnet wird?
Nächste Frage. Ich habe im Juli 2015 Unterhaltszahlungen eingestellt, drei, vier Monate dannach die üblichen Aufforderung der UHVKasse bekommen. Nicht beantwortet und dann bis November 2020 nichts mehr gehört.
Da von einer anderen UHV Kasse, die mich annehmen laesst das KM und Kind in den dortigen Zustaendigkeitsbereich verzogen sind.
Es worden Ansprüche ab Juni 2020 geltend gemacht.
Sind die Ansprüche zwischen zwischen Ende 2015 und Juni 2020 wo ich nichts mehr gehört habe verjährt?
Ich habe eine gerichtliche Umgangsvereinbarung in der auch steht das die Fahrt/ Unterkunftskosten der Reise um Umgänge wahrzunehmen geteilt werden. Obwohl ja laut BRD Rechtssprechung allein der UMgangsberechtigte alle Kosten zu tragen hat...
In meinem Fall sind das alleine fuer den Hinweg zum Kind ca.950 kilometer ....
Ich wuerde die Reisekosten- um Umgang wahr nehmen zu koennen gern Abzugsfaehig in Bezug auf die Unterhaltsberechnung machen.
Allerdings ist die Realität das ich wegen der Boykotthaltung bzw. Umgangsverweigerung der KM Umgänge seit 2014/2015 nicht mehr wahrnehmen konnte. Habe aber nie auf mein Recht verzichtet und darauf nachweislich gedrungen. Und werde nochmal alles versuchen um das, und wenn es nur eine Stunde Umgang bedeutet, das kuenftig durchzusetzen.
Sind die Kosten die Umgangsvorraussetzende Reise angehen in jedem Fall bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?
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Drohende Strafanzeige aus Österreich durch UVK |
Geschrieben von: Papaonkel - 28-12-2020, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo in die Runde!
Kurz die Situation:
- deutscher Titel (dynamisch, unbefristet) für 2 Kinder vorhanden
- Kinder leben in Österreich
- ich in Deutschland
Da ich in den letzten Monaten nur unvollständig Unterhalt zahlen konnte, kommt jetzt die österreichische UVK, die bereits an die Kinder geleistet hat, mit österreichischen Gerichtsbeschluss mit Zahlungsforderungen auf mich zu.
Pfändungen sind angekündigt, bisher aber nicht vollzogen oder laufen ins Leere.
Gedroht wird mit dem österreichischen § 198 STGB, der unserem 170er ähnlich ist.
Meine Fragen sind:
Würde Deutschland mich im Falle einer Verurteilung an Österreich ausliefern müssen?
Kann eine Verurteilung unwahrscheinlicher gemacht werden, wenn Teilbeträge gezahlt werden?
Danke für eure Meinungen, Erfahrungsberichte...
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Ich brauche einen dringenden Rat. |
Geschrieben von: hutters - 27-12-2020, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo in die Runde,
KM fährt mit unserer Tochter (2,5 Jahre), gegen meinen Willen in ein Corona-Risikogebiet in den Urlaub.
Unsere Tochter gehört aufgrund einer Lungenkrankheit zur Hochrisikogruppe.
Laut Verordnung muss das Kind in Quarantäne für ganze 10 Tage.
Ich habe das Verreisen mehrfach schriftlich untersagt.
In einer Mediation mit der KM und auch schriftlich, hat die KM bestätigt, dass sie von der Reise Abstand nimmt, um unser Kind nicht zu gefährden.
Nun habe ich erfahren, dass sie doch mit dem Kind geflogen. Ich habe ihr mehrfach geschrieben. Zunächst hat Sie den Aufenthaltsort des Kindes verheimlicht, jedochhat sie nach Tagen bestätigt, dass Sie sich mit dem Kind im Ausland (Risikogebiet) aufhält.
Zum Hintergrund:
Mutter ist seinerzeit ausgezogen, Kind blieb bei mir.
Sie wandte sich nach Monaten an das Gericht und wir einigten uns auf ein WM.
Abgesehen davon, dass die KM ohne meine Zustimmung diese Reise angetreten ist und durch die Quarantäne mein Umgang ausgesetzt werden kann, besteht akute gesundheitliche Gefahr für das Kind.
Die KM interessiert das nicht.
Was kann und soll ich machen?
Ist das was die KM macht eine Kindeswohlgefährdung?
Ich danke für Eure Hilfe im voraus!
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Weitere aktuelle Schikanen der Mutter |
Geschrieben von: Wiederankläger - 21-12-2020, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Seit Ausbruch der Korona-Krise hat die Mutter es geschafft, bis jetzt 25 Mal mir den Umgang zu meinem Sohn anhand der Krise zu vereiteln.
Blöderweise will meine Anwältin nicht dagegen angehen, trotz Sanktionen erhoben vor Gericht.
Klar und deutlich wurde belegt, dass Umgänge wie angeordnet stattzufinden haben, hält sich aber keiner dran, nicht mal das Jugendamt.
Jetzt steht Weihnachten vor der Türe und die Anwältin der Mutter verlangt von mir einen Corona-Test meines Sohnes bei der Rückreise, welchen ich machen soll und auch bezahlen soll, da ich im Ausland wohne und dies angeblich bei Einreise vorgelegt werden muss.
Der Witz dabei ist, dass nach meinen Informationen nur ein Test ausgeführt werden muss, wenn dieser vom Gesundheitsamt gefragt wird.
Was dann aber Blödsinn wäre, da erst bei Symptomen getestet würde und mein Sohn ja dann schon wieder bei seiner Mutter wäre.
Kann mich die Anwältin dazu verpflichten? Mus ich die Kosten Übernehmen? Denke das dies nicht Rechtens ist.
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Mal wieder Unterhalt... (Berücksichtung der Ehefrau) |
Geschrieben von: Nappo - 20-12-2020, 14:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Eine kurze Frage, welche ich anderenorts nicht finden kann:
Vater ist gegenüber eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Er hat mit seiner Ehefrau ein weiteres Kind. Die Ehefrau ist zu 100% GdE schwerstbehindert und weitestgehend an den Rollstuhl gebunden.
Nun ist lt. Tabelle ja die Zahl heran zu ziehen, die 3 Unterhaltsempfänger berücksichtigt.
Frage: Kann man erhöhten Bedarf in Bezug auf die schwer behinderte Ehefrau geltend machen, oder zählt sie einfach nur als 3. unterhaltsberechtigte Person unter den gleichen Kriterien wie jede andere (gesunde) Person auch?
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Stundung und Anerkennung der Schulden UV? |
Geschrieben von: Toraka - 20-12-2020, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Kurzfassung:
- Jugendamt: Anerkennung der Schulden und Stundung von rund 10.000 Euro, sonst...
- Androhung von weiteren Maßnahmen (Gerichtsvollzieher)
Ausgangslage:
- statischer Titel (127,- je Kind) seit 15 Jahren
- 2 Kinder, werden im Juni '21 volljährig
- arbeite seit' 14 nicht mehr, Pflege meine Mutter
- zahle bereits Raten (von Inkasso aufgekaufter Kredit)
- Bitte um Hilfe: Wie nun reagieren?
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Hallo, liebe Mitglieder des Forums,
bis zur Gesetzesänderung 'Unterhaltsvorschuss bis 18' hatte ich mehrere Tausend Euro an das Jugendamt zurück gezahlt gehabt und war schuldenfrei. Jetzt habe ich leider erneut Schulden, etwas über 10.000 Euro. Es ist wirklich sehr frustrierend!
Jetzt soll ich ein Formular unterzeichnen, eune Stundung und Anerkennung der Schulden.
Ein statischer Titel ist ohnehin vorhanden, vor ca. 15 Jahren vor Gericht als fiktives Einkommen trotz 20-30 Bewerbungen, hätte mich schon früher auch als Hilfskraft bewerben sollen, so war die Argumentation.
Zuvor hatte ich der Änderung widersprochen gehabt, in der irgendetwas treuhänderisch zusammen gelegt werden sollte (Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft). Ich verstehe es bis jetzt nicht, gehe aber davon aus, dass es für mich nachteilig gewesen wäre.
Wie sollte ich nun antworten? Ist es nicht nachteilig, die Summe anzuerkennen, auch wenn ein Titel vorhanden ist?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Grüße
Toraka
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