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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht)
#1
Hallo zusammen,

ich bin bisher ein stiller Mitleser gewesen und habe bisher viele nützliche Information durch das Forum erhalten. 

Da ich zu meiner konkreten Frage nichts finden konnte, mache ich das Thema auf. 

Kurz zu mir:

2 Kinder (4 und 2), lebe in Trennung.
Seit der Trennung zahle ich pro Kind 200€ Unterhalt. 
Kindsmutter ist arbeitslos. Ich seit 3 Monaten auch. Bin allerdings auf Stellensuche. 

Ich habe nun vom Jobcenter einen Fragebogen, der heißt "Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht" erhalten.

An Ende des Fragebogens ist anzugeben, ob man bereit ist, wenn ja wann und wieviel, an die Unterhaltsberechtigte(n) oder das Jobcenter zu zahlen.

Sollte ich hier was angeben? Unter Berücksichtigung, dass ich vorhabe, bald wieder arbeiten zu gehen und mehr Geld zu bekommen, als jetzt ALG1.

Danke vorab.

Urbacher

Achja, sorry. Da fehlen ws weitere Infos:

- ich zahle bisher keinen TU, da nicht gefordert
- KM hat wohl ALG2 beantragt, weshalb es zu diesem Schreiben gekommen ist
- sie hat sich vom Jobcenter auch eine Whg freigeben lassen (sie wohnt seit der Trennung bei ihren Eltern)
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#2
Wenn du 200 EUR pro Kind zahlst und dieser Unterhalt zu deinem Einkommen (ausschliesslich Arbeitslosengeld, nehme ich an) passt, dann gib das so an: Du bist bereit, 200 EUR pro Kind zu zahlen. Sollte dein ALG höheren Unterhalt ermöglichen, musst du dich aber auf entsprechende Forderungen vorbereiten.
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#3
Bei mir war UVK vor dem JC, da ich gar keinen Unterhalt bezahlt habe.
Die Ex wurde gezwungen bei der UVK Antrag zu stellen, da so sich die Ausgaben für JC minimieren.
Es sieht für mich so aus, dass die KM den Unterhalt verschweigt um mehr in der Tasche zu haben.
Wenn du nach der Abgabe von 400EUR mehr als 960 EUR hast, werden sie die Differenz haben wollen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#4
was passiert eigentlich, wenn man das Schreiben nicht ausfüllt? kann hier eigentlich das Jobcenter auch vor Gericht ziehen und einen Titel erwirken (ähnlich der Unterhaltsvorschusskasse)?
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#5
Hallo,

@p__ : ich habe etwas mehr wie den Selbstbehalt als ALG. Mit den 400€ falle ich sogar etwas drunter. Aber so würde ich das Schreiben dann ausfüllen, und die Zahlungen fortführen.

@Zahlesel_RUS: das JC weiß von den Zahlungen, weil sie in der Einleitung erwähnt werden (..bitte setzen Sie die Zahlungen fort.)

@ibu4000: das wäre meine nächste Frage gewesen. 


Für den Fall, dass ich nächste Woche wieder Vollzeit arbeite. Was kann passieren? Kommt dann das JC auf mich zu und will es dann mehr Geld von mir? Die KM erhält ja vom JC eine Summe x (Geld für Wohnung und zum Leben). 
Das erschließt sich mir nicht ganz. 
Und für den Fall, dass ich länger ALG-Bezieher bin. Häufen sich Schulden bzgl. der Unterhaltspflicht an?
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#6
mehr als 960 EUR? du bist ja reich!!! weniger geht, mehr auf keinem Fall!!! Wink

lies in ruhe durch
https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Wenn du noch nichts von der Ex Anwähltin und UVK bekommen hast, dann sieht es so aus:
Du bekommst den Titel und ab der Zahlungserrinerung wird nach diesem Titel vollstreckt/laufen die Schulden auf.
JC hat es nicht eilig und sie haben Probleme mit Mathe natürlich zu deinen Ungunsten.
Bei mir hat der Vogel trotz dem Wechselmodell 20.000 EUR mehr in die Rechnung gesteckt Wink
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#7
(29-11-2020, 20:36)urbacher schrieb: Für den Fall, dass ich nächste Woche wieder Vollzeit arbeite. Was kann passieren? Kommt dann das JC auf mich zu und will es dann mehr Geld von mir? Die KM erhält ja vom JC eine Summe x (Geld für Wohnung und zum Leben).

Auskunft in der Regel nur alle zwei Jahre. Die können nicht alle paar Wochen ankommen und erneut Auskünfte fordern und damit Unterhalt neu festsetzen. Es gibt Ausnahmen.

(29-11-2020, 20:36)urbacher schrieb: Und für den Fall, dass ich länger ALG-Bezieher bin. Häufen sich Schulden bzgl. der Unterhaltspflicht an?

Soweit ich verstanden habe, gibts es erst eine informelle Vereinbarung über deinen Unterhalt. Schulden laufen erst auf, wenn titulierter Unterhalt nicht bezahlt wird. Aber einen Titel gibts ja noch gar nicht. Hoffentlich bleibt das so lange wie möglich so.
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#8
Hallo,

wer veranlasst die Titulierung des Unterhaltes? Und welcher Unterhalt kann tituliert werden?
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#9
Zitat:Aber einen Titel gibts ja noch gar nicht.
wen stört das?

Wenn die Auskunft aufgefordert wurde, wird der Titel rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Aufforderung gültig

Zitat:Soll Kindesunterhalt für die Vergangenheit gefordert werden, gelten zunächst dieselben Ausnahmen wie beim Ehegattenunterhalt. Den Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen ist also möglich

Es gibt Ausnahmen, um Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern.
ab dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über seine Einkommen- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurde
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#10
Das kann der Berechtigte oder seine Vertreter verlangen oder das kann das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens sein.

Zitat:Und welcher Unterhalt kann tituliert werden?

Kindesunterhalt.
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#11
Hallo,

danke euch. Ich habe den Fragebogen so ausgefüllt, wie beschrieben. 

Laut Zahlesel_RUS muss ich irgendwann abgehend vom Datum des Fragebogens Unterhalt leisten, ist das korrekt?

Und was ich immer noch nicht ganz verstanden habe: ich habe bisher kein TU gezahlt. Und nach der Scheidung kann/ wird nachehelicher Unterhalt anfallen, ist das korrekt? Wenn ja, was wird auf mich zukommen, wenn die KM ALG2 bezieht?
Und werden diese Forderungen dann auch rückwirkend gerechnet bzw. auch angehäuft? Oder gilt die Anhäufung nur bei KU?

Danke vorab und Gruß
Urbacher
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#12
Du bist doch jetzt schon Mangelfall, weil du nicht 100% des Kindesunterhalt zahlst und unter Selbstbehalt liegst. Weitere Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt liegen in der Rangfolge niedriger wie der Kindesunterhalt. Wenn nach KU nix übrig ist, gibts auch keinen Trennungsunterhalt.
Siehe § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter.
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#13
(30-11-2020, 16:00)p__ schrieb: Du bist doch jetzt schon Mangelfall, weil du nicht 100% des Kindesunterhalt zahlst und unter Selbstbehalt liegst. Weitere Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt liegen in der Rangfolge niedriger wie der Kindesunterhalt. Wenn nach KU nix übrig ist, gibts auch keinen Trennungsunterhalt.
Siehe § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter.


Hallo, und den Trennungsunterhalt kann man nicht anhäufen? D.h. entweder hab ich jetzt das Geld und muss zahlen, oder ich hab das Geld eben nicht. Es gibt dann keine Nachzahlung, wenn ich mal mehr verdienen sollte.
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#14
Grundsätzlich: Erst ab Forderung kommt die Behandlung der Frage, ob und wenn ja, wieviel du Trennungsunterhalt zahlen musst. Gab es überhaupt schon eine schriftliche Forderung nach Trennungsunterhalt? Wenn nein, dann ist auch keiner fällig. Nochmal: Erst fordern, dann verhandeln ob und wieviel.

Eine Forderung dürfte angesichts deiner jetzigen finanziellen Verhältnisse ins Leere laufen. Grund siehe oben. Dazu §1603 BGB: Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
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#15
Ich habe während der Trennung versucht, einen Ehevertrag auszuhandeln (der ins Leere gelaufen ist). Da wurde mir aber vom gegnerischen Anwalt geschrieben, dass man mal mein Einkommen & Vermögen prüfen möchte, um eventuellen TU zu fordern. 

Weiß nicht, ob das schon gilt.
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#16
Ja, das ist das Recht des Expartners. Soll er mal fordern, nur zu. Bis jetzt ist das aber offenbar nicht passiert und damit sind auch keine Schulden aufgelaufen.
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#17
"sind keine Schulden aufgelaufen"
war bei mir auch der Fall Wink
Nach zwei Jahren sind die Geldantreiber wach geworden. Nach vier hat UVK sogar Titelteilausfertigung bekommen.
Er wird für alle Jahren ohne Titel beweisen müssen, dass er nie mehr als 200 EUR zahlen konnte.
Dies ist aber nur jetzt der Fall oder verstehe ich etwas falsch?
Wie lange läuft die Trennung?
Wie hoch war das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit?
Kind 2 Jahre alt... heißt doch es steht der Mutter noch Betreuungsunterhalt zu
Wenn er früher um 1.500 oder weniger verdient hat, dann sind wohl keine Schulden aufgelaufen. Sonst doch, aber die Rechnung kommt später.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#18
Hallo,

ich habe vor der Arbeitslosigkeit ~ 1400 netto bekommen, zwischendurch aber auch einiges mehr (5stellig), sodass mein ALG sich auf ~ 1500 beziffert.

Wir sind seit einem halb Jahr getrennt. 

Vor der Trennung war es angedacht, dass der Kleine ab 2 Jahren in die Kita geht und die KM halbtags arbeitet. Es gäbe keine Handhabe, wenn sich die Meinungen mittlerweile geändert haben sollten, oder? Es gab damals auch eine konkrete Aussicht auf eine Stelle.
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#19
Mindestens bis zum Kindesalter von drei Jahren gibt es keinerlei Verpflichtung für die Mutter, etwas selber zu verdienen. Aber das ändert nichts daran, dass bei deinen 1500 EUR zuerst der Kindesunterhalt dran ist. Und zwar insgesamt 560 EUR. Der Selbstbehalt beträgt 960 EUR.
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#20
Das Jobcenter hat wg. den 400€, die ich bisher zahle, geschrieben: bitte setzen Sie die Zahlungen fort.
Kommt die Aufstockung auf die 560€ dann noch?

Ich habe übrigens Ausgaben, die während der Ehe entstanden sind (also Kredite), abzuzahlen i.H.v. 400/Monat.
Wirken die sich bei der Berechnung des Selbstbehalts auch aus?
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#21
Kredite sind bei Kindesunterhalt Privatsache. Es gibt sogar eine Obliegenheit zur Insolvenz, wenn du wegen Krediten nicht genug Unterhalt zahlen kannst.

Wenn das Jobcenter sagt, du sollst 400 EUR zahlen, ist das ja okay, aber ich dachte es ginge jetzt erst mal um die Unterhaltsvorschussstelle? Die zahlen UV an die Mutter und dieses Geld dürfen sie (die Unterhaltsvorschussstelle) in genau dieser Unterhaltsvorschusshöhe mit den üblichen Methoden bei dir wieder einfordern.

Mit dem erneuten kürzlichen Auskunftsersuchen ist ab dann auch wieder offen, wieviel die Unterhaltsvorschussstelle von dir einkassieren darf. Für den Zeitraum vorher ist das durch.
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#22
Hallo,

okay, verstanden.

Wie eingangs berichtet, habe ich mich hier schon gut eingelesen gehabt. Die Gehaltsreduzierung rührt auch daher (18 Monate vor der Trennung, begründet mit der Kinderbetreuung und ihrer Betreuung (sie war zwischenzeitlich aufgrund von Depressionen in Behandlung).

Gibt es aus meiner Sicht strategisch/ taktisch etwas zu wissen?
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#23
Das Jobcenter prüft dich zwar, aber im Vergleich zum Jugendamt gibt es dort kein fiktives Einkommen. Wäre ja auch sinnlos wenn das Jobcenter dich mit aller Gewalt verklagen ,du dann fiktiv hochgerechnet würdest und danach selber Hartz4 beantragen musst.
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