Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.725

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sunzi
Vor 7 Stunden
» Antworten: 50
» Ansichten: 40.004
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
Gestern, 13:31
» Antworten: 23
» Ansichten: 1.384
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
20-09-2025, 22:07
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.420
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 811
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 501
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.339
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.421
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 232
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.075
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.894

 
  Unterhaltsbetrug
Geschrieben von: 'c' - 04-12-2011, 23:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ich bin Angestellter.
Morgen werde ich einen Vertrag abschicken, damit
ich für eine externe Firma an einer Studie mitarbeiten kann.
Für diese Mitarbeit wird die externe Firma eine Entlohnung an mich zahlen.
In dem Vertrag stehe ausdrücklich ich als derjenige drin, der an dieser
Studie mitarbeiten wird. Ausserdem soll ich in diesem Vertrag ein
Konto angeben, auf welches die Entlohnung überwiesen wird.

Folgende Fragen:

1. Wenn ich jetzt mein eigenes Konto angebe, wird ja sofort klar, dass
diese Entlohnung unterhaltsrelevant wird.
Was aber, wenn ich nun eine Kontonummer meines Arbeitgebers angebe?

Ich könnte ja argumentieren und mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell vereinbaren, dass ich schließlich die zeitlichen und dinglichen Ressourcen meines Arbeitgebers verwende und somit die Entlohnung fairerweise auch dorthin fliesst.
Damit das Geld dann doch bei mir landet, könnte ich ja mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell
vereinbaren, dass von diesem Geld Fortbildungen und Arbeitsmaterialien für mich bezahlt werden.

Das müsste doch gehen, oder? Also, rechtlich nicht zu beanstanden sein, oder?

2. Oder sollte ich besser die Kontonummer eines "Dritten" angeben?
Das ist wahrscheinlich problematischer, oder?

3. Welches rechtliche Risiko entsteht hier im härtesten Fall für den Kontoeigentümer? Arbeitgeber oder "Dritter"?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

Drucke diesen Beitrag

  S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
Geschrieben von: Camper1955 - 30-11-2011, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Hallo liebe Foristinnen und Foris

Dieser Fall ist sozusagen Druckfrisch und steht ganz am Anfang. Zunächst einmal zur Vorgeschichte.

Als Behindert gilt man dann, dann abzusehen ist, dass ein und dieselbe Krankheit länger als ein halbes Jahr anhält.

Nun gibt es einen § in der Schwerbehindertenausweisverordnung, der besagt, dass man eine Behinderung auch rückwirkend anerkennen lassen kann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Krankheit schon wesentlich früher als bei Antragstellung eingetreten ist.

In meinem Fall ist es nun so, dass das Landessozialgericht schon damals meine Herzerkrankung ab Geburt ausgeurteilt hat, nachdem sich die erste Instanz dagegen sträubte.

Nun geht es um meine psychische Behinderung, die a) erst ab 1979 festgestellt wurde, b) der Einzelbehinderungsgrad mir zu gering erscheint und c) ich auch das Merkzeichen G haben möchte.

In diesen Punkten wurde mein Widerspruch vom Landesversorgungsamt abgelehnt. Nun wird vor dem Sozialgericht geklagt.

Insbesondere Deshalb, weil ich ja nun gutachterlich beweisen kann, dass meine Urlaubsgelüste Teil meiner Krankheit sind.

In dem Aktenzeichen das im Betreff steht, wird der Eingang meiner Klage bestätigt. Dann habe ich verschiedene Personen, Ämter und Behörden, auch Justizbehörden von der Schweigepflicht zu entbinden, und zu guter letzt muss ich ein Formular ausfüllen, wo ich Ärzte, Krankenhaus- und Kuraufenthalte nennen darf, damit dort die entsprechenden Unterlagen angefordert werden können.

Da ich über eine Rechtschutzversicherung verfüge, habe ich das Ganze meinem Anwalt übergeben.

Es ist der gleiche Anwalt wie im Strafverfahren und ich bin zuversichtlich, dass er mit mir notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

So, dass wäre es für´s Erste.

Fortsetzung folgt.



Drucke diesen Beitrag

  § 171 - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Geschrieben von: Zausel - 30-11-2011, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

wer hat Erfahrungen in Bezug auf Klage gegen die Kindsmutter wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht?

Hat jemand schon solch eine Klage erfolgreich durchgezogen.
Falls ja, um welche Details handelte es sich bei der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht?

Danke für informative Antworten.

Zausel

Drucke diesen Beitrag

  aus Altergründen überforderter Alleinerziehender
Geschrieben von: Ibykus - 29-11-2011, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

schade, der Thread des Exilierten wurde tatsächlich geschlossen ...

obwohl es doch um ein "heisses Thema" geht!

Wenn man den Fall aus der Perspektive einer alleinerziehenden Mutter sieht, würde es sicher keine Probleme geben, das JA auf den Plan zu rufen.

Wenn ich @Exilierten richtig verstanden habe, dann geht es ja auch ein Stück um Verantwortung, der der Vater nicht mehr gewachsen ist.

Es stehen noch zwei lange Jahre bis zur Volljährigkeit an, in der die heranwachsende Jugendliche einen "Anspruch" auf Fürsorge hat.
Eine Verzichtserklärung kann niemanden entlasten.

Ich würde als Vater in dieser Situation auch alles tun, um mich vvh dem Vorwurf zu entziehen, ich hätte meine Fürsorgepflicht verletzt.

Und ich denke, das JA ist zuständig in dieser Angelegenheit.
"Wir können da auch nix machen" ist ja wohl insofern die dümmste aller Ausreden.

Hier wird eine Ars...karte (früher "Schwarzer Peter") hin und her geschoben und Verantwortung abgewälzt.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängt ist:
soll man das dem Amt durchgehen lassen?

Drucke diesen Beitrag

  Verzweifelung
Geschrieben von: Leutnant Dino - 29-11-2011, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Kurz zur Geschichte meines Freundes: Er, über 70 Jahre, alleinerziehend (thail. Frau hat den Mann und Kinder vor Jahren verlassen und sie lebt wieder in Thailand). Tochter ist 16 Jahre alt.

Tochter ist in der Schule schlecht und hat nun einen Freund, einen Immigranten. Sie beschimpft ihren Vater, dass er Kohle raus rücken soll + Bedrohungen etc. Jedenfalls schwänzte sie mehrfach die Schule und ist nun zu ihren Freund gezogen. Dem Vater wurde Gewalt angedroht.

Vater ging daraufhin zur Polizei und stellte eine Vermisstenmeldung, da die Schule die Anschrift von dem Freund nicht geben will. Vater ging zum Jugendamt, Sozialdienst, Anwalt und alle sagen einhellig, dass man da nichts machen kann und einen Heimplatz gibt es auch nicht. Ebenso geht die Übertragung des Sorgerechtes auf den Staat auch nicht (sagt der Anwalt). Vater hat dann noch Kontakt zur Schulleitung und zur Schulpsychologin - auch alles fruchtlos.

Das Ergebnis: Die Polizei sucht nun die Tochter, dann kann er sie von der Wache abholen, dann wird sie wieder weg laufen und dann sucht die Polizei wieder .... das wird dann zum Dauerspiel bist die Tochter 18 Jahre alt ist.

Nun meine Frage: Was kann er noch machen? Jugendamt und Co. weigern sich zu helfen, geschweige denn einen Heimplatz o.ä. zu organisieren. Kann man den Staat zur Hilfe zwingen? Kann man den Staat das Sorgerecht zwangsweise übertragen lassen? Der Vater ist schon alt und völlig überfordert.

Drucke diesen Beitrag

  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
Geschrieben von: helmut - 29-11-2011, 00:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe folgendes Problem:

Meine Frau ist seit Jahren psychisch schwer krank (Schizophrenie mit mehreren Psychosen, zuletzt vor 5 Jahren mit Zwangseinweisung in die geschlossene).
Wir haben ein Kind (7 Jahre).

Ich will nun die Trennung, weil ich die Belastung für mich und das Kind durch die Krankheit nicht mehr aushalte.

Ich gehe vollzeit arbeiten und mache den Haushalt und die Kinderziehung, die Frau geht teilzeit arbeiten und liegt ansonsten herum.

Wir können uns nicht einigen über Umgangsrecht etc. Ich will, dass das Kind bei mir bleibt, weil der Gesundheitszustand der Mutter zu schlecht ist und ich bei ihr das Kindswohl gefährdet sehe.

Nun meine Fragen:
Wie bekomme ich die Frau aus der Wohnung?
Wie kann ich einen guten Anwalt herausfinden?
Wie komme ich an ein psychiatrisches Gutachten über meine Frau?
Wie komme ich aus der "Nummer" am besten raus?

Danke schonmal für Eure Tipps.

Drucke diesen Beitrag

  Krankengeld reicht nicht zum Leben
Geschrieben von: marecello - 26-11-2011, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich beziehe seit Anfang November Krankengeld.
Ich hatte bei Vollzeit ein Gehalt von 1410.- Euro/Monat netto.
Heute erhielt ich den Bescheid für's Krankengeld in Höhe von 38,25 Euro tgl.
x 30 Tage sind 1147.50 Euro/ Monat.
Das sind 262,50 Euro/ Monat weniger Einkommen.
Kaltmiete betragen 450.- Euro und Betriebskosten 130.- Euro mtl.
Kindesunterhalt beträgt 266.- Euro/ Monat wurden regelmäßig bezahlt.
Umgangskosten, n u r Fahrkosten betragen 148.80 Euro im Monat.
Ich habe jedes WE unsere Tochter von Freitag bis Sonntagabend bei mir zu Hause.
Meine geschiedene Frau muss jedes Wochenende arbeiten, Teilzeitbeschäftigung.
Daher nehme ich unsere Tochter jedes WE zu mir, ich bin sehr glücklich darüber.

Ich bin seit Juni 11 verheiratet, zur Zeit läuft das Visaverfahren zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug).
Meine Frau ist schwanger, Geburtstermin 03.2012.
Der Ausländerbehörde werden Anfang nächster Woche sämtliche Unterlagen für das Visaverfahren vorgelegt, die sie haben möchten.
Ich besitze eine Personenstandsurkunde die von der Deutschen Botschaft im Ausland beglaubigt und legalisiert ist.

Meine Frau ist mit Wohnsitz nicht in Deutschland gemeldet.
Für einen Steuerklassenwechsel ist eine Meldebescheinigung meiner Frau ausschlaggebend.

Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen,
ALG 2?
Soll ich meine Frau (und Schwangerschaft) im ALG 2 Antrag angeben?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, welche Tipps habt ihr auf Lager?

Fragen werden gerne beantwortet.
Danke!




Drucke diesen Beitrag

  Umgang mit Tochter, wie geh ich's an?
Geschrieben von: Daktari - 24-11-2011, 21:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo Forum!
Der Betreff sagt nicht viel aus, ich weis, aber ich weis auch nicht wie ich das in wenigen Worten zusammenfassen soll..
Hier (versuch ich) kurz meine Geschichte:
Unsere Tochter ist jetzt 9 und wie sie 4 war bin ich ausgezogen, bei meinen Schwiegereltern. Wir wohnten alle unter einem Dach, was auch für einen Teil der Probleme die Ursache gewesen sein mag. Wir hatten bis dahin eine WE Ehe geführt und von der Trennung an bin ich dann immer seltern die 80km gefahren, bis wir uns bald nur noch alle zwei Wochen Sonntags für ein paar Stunden getroffen haben - immer zu dritt. Das ging so bis vor einem Jahr, da wollte die Kleine mich nicht mehr so oft sehen weil es ihr wohl zustressig war, alle zwei Sonntage. Sie hatte sich dann als schon im WC eingesperrt und wollte einfach nicht zu den Treffen kommen. Wobei sie aber bei den Treffen mir gegenüber nie ängstlich war, sie ist aber ganz sicher sehr auf ihre Mutter fixiert, da ich ja auch wie wir noch zusammen waren nur am WE da war, und danach dann immer seltener.
Nachdem die Pausen zwischen den Treffen immer länger wurden hab ich einen Termin beim Jugendamt gemacht. Das Ergebnis waren mehrere Gespräche, auch mit unserer Tochter, der das Gespräch angeblich sehr gut getan hat. Mein Ziel ist/war es die Kleine auch mal für mich alleine zu haben, worauf unsere Tochter sich aber nicht einlässt. Der Herr vom Jugendamt meinte es gäbe noch sehr viele Fragezeichen bei ihr. Mein Hauptfehler war auch sicherlich dass ich zu wenig mit ihr, vor allem über die Trennung, geredet habe. Meine Frau hatte damals wie ich angeboten hatte dass wir zusammen mit ihr reden können gemeint, das hätte sie schon gemacht. Mein Fehler war sicher hier nicht auch noch einmal selbst mit meiner Tochter gesprochen zu haben.
Kurzum, es besteht auf jeden Fall jede Menge Redebedarf zwischen mir und meiner Tochter, was ich schnellstens nachholen möchte. Über die Treffen/Umgang haben wir heute beim Jugendamt auch schon geprochen. Wir haben auch recht schnell Termine gefunden, der erste ist schon der kommende Sonntag.
Jetzt zu meinem Anliegen..
Ich bin damals gegangen, nicht wegen einer anderen Frau, sondern weil ich die ewigen Streitereien leid war, ich meine Kleine nicht wickeln durfte (wie sie noch kleiner war) über dieses Problem aber niemand mit mir reden wollte, und auch wiel ich mit meiner Kleinen nichts gemeinsam unternehmen durfte (z.B. allein mit ihr auf den Spielplatz), etc.
Wie erkläre ich meiner etwas verängstlichten, schüchternen Tochter weshalb ich damals ausgezogen bin? Soll ich ihr im beisein ihrer Mutter (ohne ihre Mutter wird es die nächste Zeit kaum zu einem Treffen kommen da sie sehr an ihr hängt und sie die Sicherheit braucht) sagen dass sie mich auch ein halbes Jahr vorher schon mal an Weihnachten im Streit rausschmeißen wollte, weil ich mich über die Streitereien im Haus beschwert habe? Oder soll ich damit besser warten bis ich die Gelegenheit unter vier Augen habe? Wobei sie aber sicher ihre Mutter darauf ansprechen wird, was aber kein Problem wäre, es ist die Wahrheit.

Die Frage ist eben wann erkläre ich ihr am besten was??
Hier wollt ich auf Eure Erfahrung zurückgreifen wenn das denn möglich ist... jedes Kind ist ja anders, klar. Aber vielleicht war hier schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation.

Ziemlich viel zu erklären... Kann gut sein dass ich das eine oder andere nicht sooo verständlich rübergebracht habe! Bitte fragt einfach nach wenn Ihr etwas etwas ausführlicher wissen wollt.

Liebe Grüße
Stefan

Drucke diesen Beitrag

  Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
Geschrieben von: iglu - 24-11-2011, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist meine Zustimmung als Sorgeberechtigter notwendig. Kann ich diese Zustimmung auch einschränken bzw. befristen oder ist die immer blanko.

Konkret geht es um folgendes:

Die Mutter und Ex-Partnerin möchte unseren Sohn in eine Kita oder zur Tagesmutter geben. Die Begründungen dafür waren mehr oder weniger überzeugend. Im Prinzip eher weniger.
Ich habe Zustimmung dafür signalisiert, was auch das ürsprüngliche Ansinnen der Ex war, dass er an einem Vormittag in der Woche dorthin kann, weil es meine Umgangszeit nicht tangiert.

Ich höre aber schon die Nachtigall, die mir flüstert, dass es in einer Vollversorgung enden wird. Dahin gehende Gedankenspiele wurden bereits geäußert. Nach dem Motto, wenn er geht dann müsse es mehrmals die Woche sein, weil das Kindeswohl sonst gefährdet sei. In dem Fall würde es sehr wohl meine Umgangszeiten tangieren.

(By the way: seitdem sie beim Jugendamt war, heisst es nicht mehr "Ich will das so!" sondern "Es dient dem Kindeswohl!". Gehirnwäsche hat wohl schon eingesetzt.)

Kann ich meine Zustimmung also vom Umfang abhängig machen oder ist eine Zustimmung dann uneingeschränkt?

Drucke diesen Beitrag

  Akteneinsicht FG
Geschrieben von: 2Fast - 24-11-2011, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

in meinem Sorgerechtsstreit würde ich gerne Akteneinsicht nehmen. Ich werde nicht anwaltlich vertreten. Ist Akteneinsicht trotzdem jederzeit möglich, oder gibt es da Hürden? Wie mache ich das genau? Ich möchte vor allem vermeiden, dass die Akte vorher noch gesäubert wird.

Ich vermute dort diffamierende Gerüchte über mich, die nicht offen ausgesprochen oder dokumentiert werden, jedoch in der Akte irgendwie existieren könnten.

Drucke diesen Beitrag