Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.630
» Neuestes Mitglied: Alexander1984
» Foren-Themen: 7.899
» Foren-Beiträge: 146.959

Komplettstatistiken

Aktive Themen
BGH - XII ZB 401/23 - 21....
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 9 Stunden
» Antworten: 1
» Ansichten: 123
Jugendamt Klappe eins die...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: aboe
29-04-2024, 10:03
» Antworten: 2
» Ansichten: 323
Auskunft JA - Eigentum - ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
28-04-2024, 19:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 1.015
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
28-04-2024, 02:53
» Antworten: 39
» Ansichten: 28.296
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sirius83
27-04-2024, 05:22
» Antworten: 66
» Ansichten: 7.849
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
24-04-2024, 16:09
» Antworten: 40
» Ansichten: 2.266
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 429
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 287
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 4.002
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 140

 
  Schliessung des OLG Koblenz, Berufungszahlen
Geschrieben von: p__ - 04-06-2011, 09:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Das OLG Koblenz soll geschlossen bzw. mit dem OLG Zweibrücken zusammengelegt werden. Man jammert nun natürlich wegen der längeren Wege. Ein Zeitungsartikel dazu liefert ein paar interessante Hintergründe, z.B. wie oft im Familienrecht das OLG angerufen wird, weil das Amtsgerichtsverfahren in Unzufriedenheit endet: "Am Amtsgericht Altenkirchen geht etwa jede vierte Familiensache in die nächste Instanz"

http://www.rhein-zeitung.de/regionales/a...57760.html

Erstaunlich, wie oft bis zum OLG hoch im Familienrecht gestritten wird. Da sieht mal, was für ein enormes Business im Familienrecht liegt, am OLG liegen Kosten und Gebühren nochmal höher.

Drucke diesen Beitrag

  Steuererstattung und Unterhalt
Geschrieben von: Raban - 29-05-2011, 13:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?

Drucke diesen Beitrag

  Einschulung
Geschrieben von: marecello - 27-05-2011, 07:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Unsere Tochter wird am 4 Juli 2012 6 Jahre alt.

Für die Einschulung in Hessen gibt es folgende Regelung.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.

Die KM möchte das unser Kind noch ein Jahr in die Kita geht.
Sie hat das ohne meine Rücksprache eigenmächtig vollzogen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Ich möchte gerne wissen, ob sie nächstes Jahr schon eingeschult werden kann. Was kann ich machen?

Drucke diesen Beitrag

  Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind
Geschrieben von: Onkel - 24-05-2011, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo,
seit 16 Jahren bin ich der zahlende Vater und habe nur Gegenwehr erlebt.
Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gerichtstitel über den Umgang meines Kindes erkämpft.
Es ging ca. 1 Jahr gut. Seit einigen Jahren wurde der Umgang der KM abgeblockt.

Nun würde ich schon gern wissen, was mein Kind so macht, z.B. Schule? Ausbildung? persönliche Verhältnisse etc.

Nun schein es so, das die alte Adresse nicht mehr aktuell ist (wie so oft)

Kann ich diese Forderungen an das Jugendamt stellen, dass diese weitergeleitet wird?
Gibt es für diese –Auskunftspflicht- irgendwelche Mustertexte?

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus!
LG
Onkel

Drucke diesen Beitrag

  Gerichtskosten / Streitwert
Geschrieben von: i-wahn - 19-05-2011, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebe Gemeinde,

es ist soweit, ich trage mich ernsthaft mit dem Gedanken mich vor Gericht zu streiten. ZUnächst wegen der Unterhaltskosten für die KM. Aktuelle Forderung 1.200 €. Aus meiner Sicht kommt nur der Mindestunterhalt von 770 € in Frage. Und auch das nur nach Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen).

Kann ich das so drehen, daß die Prüfung der Bedürftigkeit per Auskunftsklage läuft - mit entsprechend geringen Kosten und gleichzeitig den Streitwert minimieren, indem ich (Bedürftigkeit vorausgesetzt) 770 € anbiete - Streitwert dann nur noch die Differenz (1.100 - 770 = 430 € x 12)?

Was ist, wenn die Gegenseite klagt? Wird ja der Normalfall sein. Schliesslich wollen die was von mir und nicht ich von Ihnen. Ist der Streitwert dann automatisch die ganze Summe (1.200 €)?

Drucke diesen Beitrag

  Verfahrenskostenabzocke ?
Geschrieben von: Ibykus - 19-05-2011, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

sowas gibt's nicht?
Ich warne davor!
Insbesondere jene Väter unter uns, bei denen noch "Kasse" zu machen ist.

Im Gerichtstermin die beantragte gemeinsame Sorge zu übertragen betreffend (gg den Zurückweisungsbeschluss habe ich zwztl. Beschwerde eingelegt), überreichte ich dem Familiengericht (Tecklenburg) und den Beteiligten einen Klageentwurf in dem ich beantragte, dass die KM eine von mir für meine Tochter gekaufte Reitausrüstung heraus gibt (§ 985 BGB). Die KM hatte die Herausgabe dieser Teile mit der Begründung verweigert, es handele sich um das Eigentum der gemeinsamen Tochter.

Ich hatte den Klageentwurf vorgelegt und darauf hingewiesen, dass die Klage mglw vermieden werden kann, wenn man sich hier (es waren ja immerhin die Richterin und der RA der KM als Berufs-Juristen anwesend!) einigen könnte.

Das war tatsächlich der Fall. Denn die KM erklärte, dass es ihr nicht darum ginge, die Sachen für sich zu behalten - das gemeinsame Kind könne die Gegenstände wieder mit zum Vater nehmen. Im Weiteen wurde der Fall nicht erörtert. Es wurde insbesondere nicht die Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geklärt.

Zur Übergabe der Reitutensilien hatte ich dem Rechtsanwalt eine 12 Tagesfrist gesetzt - spätestens aber auf den nächsten Wochenendumgang hingewiesen.

Daraufhin protokollierte die Richterin wörtlich:

Richterin am Amtsgericht Tecklenburg schrieb:Da eine Einigung nicht getroffen werden konnte, regte das Gericht dann an, dieses Thema heute auszuklammern und den Klageentwurf als gesondertes Verfahren DANN eintragen zu lassen.

Nachdem ich die Klamotten von der KM erhalten habe, bittet mich das Gericht schriftlich, wegen des im SR-Termin übergebenen Herausgabeantrages um Angaben zum Wert der Gegenstände, weil danach der vorläufige Streitwert festgesetzt würde, nachdem ich Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen hätte.

Ich antworte, dass ich die Angelegenheit als erledigt betrachte, nachdem die KM im Termin erklärt hatte, die Sachen herauszugeben.

Das Gericht schreibt daraufhin, mit Einreichung des Antrags sei gem. § 9 FamGKG die Verfahrensgebühr fällig geworden ....
Sollte ich keine Angaben machen, würde der Streitwert vorläufig auf 500 € festgesetzt.

Ich antworte, das prozessualrechtlich kein Antrag gestellt wurde.
Die Angelegenheit habe sich -ohne das Klage eingereicht oder Anträge gestellt werden mussten- erledigt, weil insbesondere mit der Vorlage des Klageentwurfs weder ein verfahrenseinleitender Schriftsatz , noch eine Antragsschrift als Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtsgebühren i.S.d. § 9 FamGKG vorliegen würde.

Daraufhin setzt die Richterin den Verfahrenswert vorläufig auf 500 € fest.

Es bezieht sich auf mein Schreiben und verweist auf das Protokoll, indem von den Beteiligten unwidersprochen- diktiert worden sei, dass "eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf NUN als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll."

Ich antworte:
Zitat:.... wird im Schreiben des Gerichts vom 04.05.2011 der Wortlaut des Protokolls, die Verfahrenssache xxxxxx betreffend, falsch wiedergegeben.

Nach dem Wortlaut des betreffenden Protokolls wurde festgestellt, dass eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf „dann“ (!) als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll.
Dieses „dann“ bezog sich auf die Frist, die ich Herrn RA B. zur Herausgabe der streitgegenständlichen Reitausrüstung gesetzt hatte, bevor der Klageentwurf rechthängig zu machen ist.

Indem das Gericht das Protokoll verfälscht zitiert, suggeriert es eine einvernehmliche Prozesshandlung, die real nicht stattgefunden hatte.

Ich bitte deswegen, die nach allem zu Unrecht erfolgte vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes aufzuheben, andernfalls den Streitwert des Verfahrens rechtsmittelfähig endgültig festzusetzen.

und erhalte heute den Beschluss:
Zitat:Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.

Gründe:
Das Gericht wertet das Vorbringen aus den Schriftsätzen vom .....
nunmehr als Rücknahme des anhängigen, aber nicht rechtshängigen Herausgabeantrags vom ...
Daher war wegen Beendigung des Verfahrens der Gegenstandswert nicht mehr nur vorläufig festzusetzen.
Die Wertfestsetzung folgt der Schätzung des Gerichts über den Wert der Gegenstände, da der Antragsteller die Frage nach dem Wert der Gegenstände nicht beantwortet.

Nepper - Schlepper - Bauernfänger ?
Man ist -zunächst- sprachlos, oder?


Ibykus

Drucke diesen Beitrag

  Nachzahlung PKH - Amtsgericht beabsichtigt von mir Ratenzahlung zu verlangen
Geschrieben von: marecello - 18-05-2011, 20:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht ....... mit dem Inhalt,
dass beabsichtigt wird, die Nachzahlung der ihnen im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundenten Gerichts- und Wahlanwaltskosten anzuordnen in monatlichen Raten in Höhe von 50,00 Euro.

Die Nachzahlungsverpflichtung ergibt sich aus §§ 120 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 124 Ziffer 2 ZPO

Über die Verpflichtung zur Nachzahlung entscheidet das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag der Staatskasse oder der/des beigeordneten Rechtsanwalts/in;
die Partei, die Staatskasse und der/die beigeordnete Anwalt/Anwältin sind vorher zu hören.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1433.- Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung 580.- Euro
Unterhalt für Tochtert 266.- Euro
Umgangskosten mtl. 146.- Euro

Abzüglich Selbstbehalt, wie hoch ist der für Baden Württemberg?
Abzüglich Erwerbstätigenbonus, 180.- Euro

Ich habe noch verschiedene Versicherungen Haftpflicht, Rechtschutzversicherun,, Rentenfond (Altersvorsorge) für meine unterhaltsfähige Tochter in Höhe von 52,50.- Euro; mtl. Ratenzahlung für Zahnersatz, Fahrtkosten Jobticket.

Was kann ich noch in Ansatz bringen?

Ich bin einfach nicht in der Lage eine Ratenzahlung in Höhe von
50.- Euro zu leisten.

Was kann ich nun tun?
Wie soll ich Stellung nehmen?


Drucke diesen Beitrag

Thumbs Down Unterhaltspflichtiges Kind bekommt Kind
Geschrieben von: HelfendeSTochter - 18-05-2011, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

ich helfe (oder versuche es) meinem Schwiegerpapa, der hat es nicht so mit dem Internet. Wink

Und zwar geht es um seine 20 Jährige Tochter. Die ist vor ca. 1,5 Jahren von heute auf morgen bei ihm und seiner Frau ausgezogen. (Sie hat dort 10 Jahre gelebt und hatte einen Ausbildungsplatz in Aussicht).
Leider ist dem so, dass die Kindesmutter den Vater so gar nicht mehr leiden kann und sie die Tochter aufgehetzt hat. Es kommen fast wöchentlich neue Schreiben von ihren Anwalt, wie die Tochter dort angeblich gelebt hätte (Aschenputtel mäßig, sie hätte nie Geld bekommen, nichts zu essen etc....) Sie versuchen die Lügen widerzubelegen, aber das ist eben nicht so einfach (außer das mit dem Taschengeld, ein Hoch auf Girokonten und Kontoauszüge Big Grin)

Naja, ich komm mal auf den Punkt. Die Tochter ist nun mittlerweile im 3. Monat schwanger, im ersten Jahr in der Pflegeassistentschule. Der Vater des kommenden Babys ist gleich wieder von seiner eigenen Wohnung in die Wohnung seiner Mutter gezogen. Die Tochter wird auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen bleiben. In wie weit ist nun mein Schwiegerpapa seiner Tochter gegenüber noch unterhaltspflichtig? Gibt es dazu Aufstellungen, leider kann ich nichts finden Sad und wie lange müsste er dann noch für sie zahlen? Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet, der uns weiterhelfen könnte. Heart

Drucke diesen Beitrag

Question Unterhalt Kanaren
Geschrieben von: chris - 18-05-2011, 10:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo alle zusammen,

ich bin gerade von meiner Freundin vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Schwanger. Ich komme mir komplett hintergangen vor. Lange Rede kurzer Sinn. Ich möchte mich jetzt in Spanien eine Firma gründen, und mich selbständig machen und mich in Deutschland komplett abmelden. Ich möchte ganz normal meine Steuern in Spanien bezahlen.

Meine jetzige Arbeit kann ich glücklicherweise im Prinzip von überall aus machen. Mich würde interessieren welche Handhabe das deutsche Jugendamt/Gericht hätte die Unterhaltszahlungen in Spanien durchzusetzen. Ist dies überhaupt möglich?

Wie hoch ist der Selbstbehalt auf den Kanaren bzw. Spanien? Ich kann im Prinzip selber mein Gehalt bestimmen. Ich möchte nur vermeiden, dass irgendwann die Guardia Civil vor meiner Tür steht.

Wenn ich nach Deutschland einreise, möchte ich das natürlich ohne blaues/grünes Empfangkomitee machen können und auch sonst keine Probleme haben.

Aber ich möchte alle legalen Mittel einsetzen, um möglichst nichts oder weniger zu zahlen.

Verständnis der Forenmitglieder hin oder her. Ich würde mich über konstruktive Hinweise und Ratschläge freuen.

Danke
Chris

Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Users

Drucke diesen Beitrag

  Berechnung Unterhalt KM
Geschrieben von: i-wahn - 17-05-2011, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Hallo zusammen,

wie berechnet sich eigentlich der Unterhalt einer KM wenn nicht verheiratet gewesen.

Ich lese immer "nach der Lebensstellung" vor der Geburt. Die Fledermaus der Gegenseite schickt mir ihre letzten drei Lohnabrechnungen und nimmt davon den Durchschnitt. Summe: 1.100 € Netto.

Das Amt, dass das Elterngeld gezahlt hat nimmt den Durchschnitt der letzten 12 Monate, bereinigt das noch um eine Werbekostenpauschale und kommt auf ein durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt von gerade einmal 593 €. Das waere mir natuerlich angenehmer.

Liege ich richtig, wenn ich mich vor Gericht darauf berufe oder hat ihr Anwalt recht?

Drucke diesen Beitrag