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Betreuungsunterhalt |
Geschrieben von: ingo - 23-11-2011, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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hallo an alle,
ich habe schon gegoogelt was das zeug hält finde aber keine richtig antwort. Also folgender fall: es wird ein kind geboren und die eltern sind schon davor getrennt. Nun wird die vaterschaft festgestellt, da die mutter in der zeit noch was mit einem ex hatte. Vaterschafttest sagt aus, daß der neue ex der vater ist und er unterschreibt auch die vaterschaftsanerkennung. Die mutter ist zur zeit der geburt 18 und geht noch zur schule. Diese schule will sie 8 wochen nach der geburt wieder aufnehmen, davor aber noch bei ihren eltern mit dem baby ausziehen, da sie der meinung ist dort kann sie mit dem baby nicht leben, da ihre eltern rauchen (sie selbst raucht auch) und des weiteren 2 katzen in der wohnung sind und das alles dem kind nicht gut tut. Wenn sie dann wieder in die schule geht, will sie aber ihr kind jeden tag zu ihren eltern geben (die von h4 leben) zur betreuung. Nach dem erweiterten schulabschluß will sie noch ihr abi machen und studieren. Kind soll die ganze zeit von ihren eltern betreut werden. Nun die eigentliche frage: sie kann ja nun laut gesetz betreuungsunterhalt vom vater bekommen, was er auch versteht, aber was ist damit, wenn sie ihr kind garnicht betreut sondern gleich weiter schule bzw. ausbildung macht (sollte sie das abi nicht schaffen) und ihre eltern die ganze zeit auf das kind aufpassen und dadurch ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also im prinzip das betreuungsgeld dann eigentlich an die eltern gehen würde, da die das kind betreuen. Finde da leider überhaupt kein beispiel. Vater ist gern bereit auch den betreuungsunterhalt zu zahlen, aber doch nur, wenn auch alles rechtens ist. Kann mir da jemand helfen. dankeschön
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Auskunftspflicht JuAmt |
Geschrieben von: Kobold - 23-11-2011, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo Freunde,
Folgenden Wortlaut fand ich soeben in einem Schreiben des JuAmts an mich:
Des Weiteren erwarten wir eine Erläuterung wozu Sie eine Wohnung mit 123m² benötigen.
Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?
Es geht nicht darum, was Sinn macht sondern um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das JuAmt diese "Erläuterung" von mir "erwarten" darf.
Ich möchte da schnellst möglich antworten. Sollte ich nicht sicher sein, ob ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, werde ich wohl das JuAmt schriftlich auffordern mir zunächst Auskunft zu geben auf welcher Rechtsgrundlage sie diese "Erläuterung" von mir einfordern dürfen.
Habt Dank für eventuelle und sachdienliche Hinweiße
Herzlichst
der Kobold ;-)
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Anrecht auf Bildung |
Geschrieben von: Jakob B. - 21-11-2011, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo zusammen,
nach langem suchen in Foren bin ich endlich mal auf ein Forum getroffen was objektiv endscheidet und nicht geprägt von verbitterten, alleinerziehenden Müttern ist. Finde auch das den moralischen Aspekt jeder für sich klären muss und nicht über ein Dreizeiler interpretiert werden kann.
Thematik:
Leider konnte ich meine Rechtschutzversicherung (Advocard) nicht dazu bewegen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht zu übernehmen, somit ist das meine letzte Hoffnung bevor ich Riskiere viel Geld in ein Beratungsgespräch zu investieren, wo zum Schluss eh nichts rauskommt.
Das Jugendamt fordert zur Zeit 4100 € von mir als Unterhaltsvorschuss von mir zurück + Rückerstattung an die Kindesmutter 1800 €, weil ich von okt. 2009 - okt. 2011 in der Weiterbildung steckte und unter den besagten 925€ lag.
Werdegang
Bundeswehr, inbegriffen zivil Anerkannte Ausbildung zum Kommunikationselektroniker 2002-2008
2008-2010 Staatlich geprüfter Techniker (Bafög 618 €)
2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ )
Da das Studium in Wales war, sind natürlcih erhebliche Mehrkosten auf mich zu gekommen und somit musste ich einen privaten Kredit aufnehmen. Nun hat man mir den Link zu einem Gerichtsurteil geschickt, welcher nach meiner Ansicht nach auch auf mich zu treffen würde.
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm
Andere meinen wiederrum das dies noch zur Erstausbildung gehört, da der Bildungsweg komplett in eine Fachrichtung geht und somit die Rückzahlungsforderungen nichtig sind.
Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen, oder hat gar vielleicht ähnliches erlebt.
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Haager Übereinkommen (2007) NEUE INFO! |
Geschrieben von: gleichgesinnter - 20-11-2011, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Servus in die Runde,
ich möchte hiermit mal einen Zwischenstatus bekanntgeben damit sich unsere User und alle die, die mitlesen, mal zur Genüge führen, wie es gesetzlich aussieht, wenn ein Unterhaltsschuldner im Ausland lebt, was er aus Deutschland zu befürchten hat.
Nun gut, wie einige wissen, wurde ja das Haager Übereinkommen am 23. November 2007 unterzeichnet und damals hatte die deutsche Justizministerin (weiss jetzt leider nicht mehr, welche das war) grossartig herausposaunt, das man sich nirgendswo in der Welt jetzt mehr verstecken kann, wenn man Unterhalt schuldet (vornehmlich KU).
Über 50 Staaten haben damals dieses Abkommen unterzeichnet.
Was waren das für Jubelschreie damals von den Feministen und Weibern, die endlich an die (Unterhalts)Kohle von den Exmann und den Unterhaltsflüchtlingen rankommen wollten. Nirgendwo sollte man mehr sicher sein. Alle Medien berichteten ausführlichst darüber, das nun endlich die dicke Unterhaltskohle im Ausland vollstreckt werden kann.
Jetzt jährt sich das Ganze nun zum vierten Mal, es ist also schon eine ganze Zeit verstrichen und da möchte man doch meinen, das sich einiges getan hat, oder?
Einjeder wird doch denken, da haben sich nun doch mindestens 10 oder 15 Staaten rangemacht und es in ihren Parlamenten ratifiziert und das dieses Abkommen dort jeweils jetzt in Kraft gesetzt wurde? Und allen voran doch sicher Deutschland, die die treibende Kraft war bei diesem Abkommen?
Aber, meine Freunde und Unterhaltsschuldner im Ausland, dem ist bei weitem nicht so. In wievielen Ländern ist das Abkommen denn nun nach geschlagenen VIER Jahren in Kraft getreten?
Resümee: 1 (Norwegen)
Wie, das glaubt ihr mir nicht? OK, also bitte, hier lachlesen:
KLICKMICH
Also ich muss schon sagen, der Speed, den die da hinlegen, ist extrem schnell. WOW, bin begeistert.
Rechnen wir mal nach: Alle vier Jahre ein Land hinzu, mal 50 Länder... na sowas, in 200 Jahren hamse alle zusammen. BRAVO!
Wie war der Kommentar damals von der Zypries (jetzt weiss ich es wieder)? "Unterhaltsschuldner können sich ab JETZT nirgendwo mehr verstecken"...oder so ähnlich
Ich werde noch im Grab lachen, ehrlich.
Und Eure Meinungen?
gruss gleichgesinnter
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Immobilie sichern |
Geschrieben von: zwangszahler - 20-11-2011, 10:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Folgender Sachverhalt:
Meine fast bezahlte Immobilie erweist sich zusehends zu meiner Achillesverse, da der Borderliner mit dem ich verheiratet war,
mich permanent wegen irgend etwas verklagt, da er stets PKH erhält,
meine Anwaltskosten etc. erreichen fast die Unterhaltskosten.
Den Verkauf der Immobilie betreibe ich schon mehrere Jahre erfolgslos,ein Übertrag an Familie ist nicht möglich da entweder zu alt oder H4, Freunde kommen auch nicht in Frage, weiterhin möchte
ich, dass keine Grunderwerbssteuern anfallen, da diese wieder das Regime stützen.
Ich suche nach einer Möglichkeit die Immobile so zu sichern,
dass das Regime und der Borderliner keine Möglichkeit haben bei einer etwaigen Insolvenz meinerseits, sich an meinem Vermögen zu laben.
Für Ideen, Tips wäre ich dankbar.
Gruß
Zwangszahler
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Frage zu einem fiktiven Fall. |
Geschrieben von: Camper1955 - 20-11-2011, 08:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Foris.
Mich beschäftigt gerade ein Gedanke, der hier vielleicht beantwortet werden Kann.
Angenommen A und B haben das gemeinsame Sorgerecht für Kind C.
A zahlt keinen Unterhalt, obwohl ein Titel besteht.
Kann A dann von B wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt werden?
lg
Camper
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Auswanderung nach Dänemark |
Geschrieben von: Suchender - 19-11-2011, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo liebes Forum 
Bei meiner Internetsuche bin ich auf dieses Forum gestossen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin Vater von 2 Kindern, die mir entzogen wurden. Ich habe keinerlei Kontakt mehr mit Ihnen. Alle Versuche wurden sabotiert.
Jetzt ist es so, das ich arbeitslos geworden bin und das ich so schnell in meinem Beruf keine neue Anstellung finde. Bewerbungen laufen. Da ich schon seit min. 20 Jahren in Dänemark Urlaub mache und es mir dort sehr gut gefällt, habe ich mich dort beworben und hoffe, das das klappt. Allerdings weiß ich nicht, wie das dann läuft. Ich bin geschieden und es gibt keinen Titel. Meine Exfrau hat aber durchblicken lassen, das sie einen gegen mich erwirken will, sollte ich nicht pünklich bezahlen und wenn ich Deutschland verlassen sollte. Sie droht jetzt, sollte ich auswandern, das sie mich finden wird und dann meine Gelder pfänden lassen will.
Es gibt schon genug Stress. Ich habe die ganze Zeit mehr bezahlt, als wie ich hätte müssen. Nun geht das halt nicht mehr und nun gibt es nochmehr Stress.
Meine Frage ist nun, ob sie mich in Dänemark ausfindig machen und pfänden kann? Ich möche anonym umziehen und ich habe aus gegebenem Anlass auch keine Lust weiter zahlesel zu spielen, für Kinder, die mich nur zum Ausbeuten benutzen, die faul zu hause rumsitzen, anstatt eine Ausbildung zu machen usw. usw. (Kinder sind 17 und 18)
Vielen DAnk schonmal für eure Antworten 
Grüße Suchender
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mal was Lustiges ... |
Geschrieben von: Ibykus - 19-11-2011, 10:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Zitat:Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
Wenn der Bruch des Richtereides mit Teeren und Federn bestraft würde, möchte ich nicht wissen, wie viele Familienrichter/innen man noch von Siebensteins "Rudi" unterscheiden könnte.
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Frage zum JA |
Geschrieben von: Nappo - 18-11-2011, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Wenn Kinder beim Jugendamt befragt werden, wird ja doch ein Gesprächsprotokoll gemacht. Werden diese Gespräche auch auf Toband aufgenommen oder passiert dies nur gelegentlich? Kann man als Vater die Einsicht in das, was Kinder dort gesagt haben verlangen, bzw, eben auch die eventuelle Aufnahme?
Hat jemand da Erfahrungen? Habe letztens beim JA ein auf dem "Gesicht" liegendes Tonbandgerät/Diktiergerät gesehen.
Arbeiten die i.d.R. mit so was?
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Umgang bitte um Meinungen |
Geschrieben von: Jigsaw - 18-11-2011, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
hab mal eine Frage, meine Tochter ist 4 Jahre alt. Sie hat mich vor zwei Tagen ein paar Stunden gesehen, vorher nie.
Hab ich mal das Recht sie alleine z.B auf einem Spielplatz für eine Stunde zu treffen? Ohne nervende Blicke und Kommentare anderer?
viele Grüsse
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