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aus Altergründen überforderter Alleinerziehender
#1
schade, der Thread des Exilierten wurde tatsächlich geschlossen ...

obwohl es doch um ein "heisses Thema" geht!

Wenn man den Fall aus der Perspektive einer alleinerziehenden Mutter sieht, würde es sicher keine Probleme geben, das JA auf den Plan zu rufen.

Wenn ich @Exilierten richtig verstanden habe, dann geht es ja auch ein Stück um Verantwortung, der der Vater nicht mehr gewachsen ist.

Es stehen noch zwei lange Jahre bis zur Volljährigkeit an, in der die heranwachsende Jugendliche einen "Anspruch" auf Fürsorge hat.
Eine Verzichtserklärung kann niemanden entlasten.

Ich würde als Vater in dieser Situation auch alles tun, um mich vvh dem Vorwurf zu entziehen, ich hätte meine Fürsorgepflicht verletzt.

Und ich denke, das JA ist zuständig in dieser Angelegenheit.
"Wir können da auch nix machen" ist ja wohl insofern die dümmste aller Ausreden.

Hier wird eine Ars...karte (früher "Schwarzer Peter") hin und her geschoben und Verantwortung abgewälzt.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängt ist:
soll man das dem Amt durchgehen lassen?

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#2
(29-11-2011, 18:21)Ibykus schrieb: Wenn ich @Exilierten richtig verstanden habe, dann geht es ja auch ein Stück um Verantwortung, der der Vater nicht mehr gewachsen ist.

Das ist der Punkt. Ich habe es nicht so klar formulieren können.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#3
Habe Protest eingelegt gegen das Auftreten von Vorsichtiger als Moderator!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
naja Iby, der Thread wurde auf ausdrückliche Bitte vom Exilierten geschlossen, da er befürchtete, es könne eskalieren, wenn man ihm antwortet. Ist ja auch zugegebener Maßen sauschwer sachlich zu antworten, wenn jemand eine Frage stellt, die sich um die Verantwortung eines Dritten gegenüber dessen Kind dreht - und der Fragesteller ist selber weder willens noch bereit oder in der Lage selber Verantwortung zu zeigen... Da ist doch der Bock gleichzeitig Gärtner. Also mir fällt's schwer sachlich zu bleiben...

Aber um Deine Frage zu beantworten, Iby: Was willst denn machen, wenn niemand das Kind haben will? Der Vater nicht, der will es in ein Heim abschieben. Die Mutter nicht, die ist schon selber abgehauen. Die Behörden nicht, weil warum auch immer. Dann ist das ein aufrichtig zu bedauerndes Kind mit einer Menge Probleme im Jetzt und in der Zukunft.
Helfen kann sich die Kleine nur selbst, wenn "der Groschen" mal gefallen ist, es Hilfe zulässt.
Dem Vater ist sicher gar nicht mehr zu helfen, er hat über Jahre scheinbar was an der Erziehung vergeigt und ist nun überfordert - wundert mich nicht wirklich. Man stelle sich vor er steht da, sagt "ich will Dir doch helfen, mein Kind, komm, lass mich Dich ins Heim stecken" - also ich wäre da auch ausgebüchst und hätte dankend abgelehnt.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#5
Das Thema ist wirklich schwierig und Vater´s Möglichkeiten sind stark eingeschränkt.

In einem ähnlichen Fall zog eine Tochter selben Alters bei einer Freundin und deren Eltern ein.
Die miteinander verheirateten und zusammenlebenden Eltern dieser Tochter waren ohne Chance, weder JA noch FamG konnten da etwas ausrichten.
Auch wenn es bitter schmeckt: Diese Ausrede mag zwar dumm erscheinen, ist es aber nicht, weil Zwangsmaßnahmen gegen die Tochter mit zu großer Wahrscheinlichkeit nicht zu Einsichten führen, im Gegenteil, vielmehr das Verhältnis zum Vater eher zerstört würde.
Es erging damals ein Beschluss, dass das ABR auf das JA übertragen wurde, die Tochter im Haushalt der anderen Familie bleiben durfte, die Eltern über das JA zumindest regelmäßig über den Zustand der Tochter informiert waren.
Die Tochter kehrte später wieder in den Haushalt der Eltern zurück.

Eine Entscheidung durch das Gericht ist herbeizuführen.
Was der Anwalt des Vaters hierzu angeblich sagt kann ich kaum glauben.
Sorgerechtsübertragungen auf Dritte werden doppelt so häufig vorgenommen, wie auf Väter.

Für das Jahr 2010 weist DESTATIS aus (Fachserie 10, Reihe 2.2, Tab.: 2.8):
Das Sorgerecht wurde vom Gericht übertragen
auf beide Elternteile gemeinsam - 5.080
auf die Mutter - 19.404
auf den Vater - 6.044
auf Dritte - 11.354
Aufteilungen - 755
bestehendes SR belassen - 24.045
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#6
In meinem Bekanntenkreis gab es einen ähnlichen Fall. Da hat Töchterchen so ihre Erfahrungen gemacht und das ganze renkte sich dann wieder ein. Jetzt ist sie 25 und lebt wieder bei der MutterBig Grin...ist kein Scherz.

Naja, aber mit 70 sind ein paar Jahre vielleicht nicht mehr drin.
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#7
(29-11-2011, 18:21)Ibykus schrieb: schade, der Thread des Exilierten wurde tatsächlich geschlossen ...

obwohl es doch um ein "heisses Thema" geht!
damit wollte ich nicht Deine (@Vorsichtigers) Moderation kritisieren!
Ich hätte auch wunschgemäß das Thema geschlossen.

Mir geht es um das heuchlerische und widersprüchliche Verwaltungshandeln.

Einerseits stürzt man sich auf die Kinder wie Aasgeier auf Kadaver und provoziert Entscheidungen des EuGHMR. Andererseits werden -überwiegend- Väter im Stich gelassen und Jugendliche sich selbst überlassen.

Bei dieser Institution verspüre ich immer einen Brechreiz. Bislang immer, wenn es handelt - nun auch, wenn es untätig ist.

Wer immer der betroffene Vater sein mag ....
Ich empfehle ihm, das JA zu fordern und es in die Pflicht zu nehmen.



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#8
ooch, Kritik kann was Positives sein, nicht nur negativ gewertet werden - von daher: kein Ding.

Aber ich sehe das etwas anders, mit dem guten Mann. Al Bundy hat was wahres gesagt, denn wer mit 54 noch ein Kind zeugt (ich unterstelle mal, er war es auch), der sollte eine entsprechende Reife besitzen zu wissen, dass er vielleicht nicht mehr ganz so taufrisch ist, wenn die Pubertät und die Aufmüpfigkeit der Jugend kommt.
Nun steht der arme Tor also da und weiß nicht mehr als wie zuvor - er sucht Hilfe. Das ist ja mal was Gutes ansich, denn späte Einsicht ist besser als gar keine. Nur meine ich eben, dass das nicht sinnvoll ist, die Verantwortung für die jetzt existierende Situation bei Ämtern zu suchen. Vielleicht sehen die befragten Behörden ähnlich wie ich? Wozu Staats- oder Landesgelder ausgeben für etwas, was hauptverantwortlich beim Vater des Kindes liegt?
Hilfe in Form von Sozialberatern o.ä. - okay, das mag noch angehen. Das braucht das Kind und hätte es sicherlich auch verdient. Aber diese Hilfe muss das Kind selber zulassen.
Bluters Fall oben sagt nichts anderes aus - das Kind muss Hilfe zulassen, sonst führen alle anderen Versuche in eine Sackgasse. Niemand kann es fesseln und Gehirnwäsche durchziehen.
Vielleicht bekommt die Kleine ja grad, was sie sucht? Zuneigung, Hilfe bei einer Familie, der des Freundes? Die Aussagen vom ersten Versuch das Thema zu diskutieren lassen wieder Spekulationen zu: Wozu betont man, es handele sich um einen Immigranten?! JA UND? Sie wohnt bei einem Freund hätte doch auch gereicht - meine Meinung.
Vielleicht steht da also auch noch eine ganz andere Problematik hintendran? Papa gefällt der Umgang nicht? Wer weiß.

Gäbe es einen echten Notfall, dann wäre spätestens die Schule diejenige, die mittels Jugendamt usw. das volle Programm anlaufen liesse.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#9
Ist immer eine schwierige Situation, wenn Jugendliche in dem Alter exessiv ihre Freiräume testen. Der Einfluß des Freundeskreises ist da meist sehr groß: Wenn dann die bisherige Familie kein echtes zuhause war oder ist, können so krasse Reaktionen kommen - allein um es dem/n Alten ´mal so richtig zu zeigen.

Natürlich ist dann das JA nicht aussen vor: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html

Aber in erster Linie wird wohl versucht werden, die Lebensverhältnisse des Jugendlichen so weit zu stabilisieren, dass er weiter zur Schule geht - in diesem Fall wahrscheinlich eher vom Freund aus, als von der väterlichen Wohnung. Und wenn das irgendwie läuft, wird auch niemand den Küppel "Heimunterbringung" schwingen wollen. Das gibt es nämlich nicht mehr, dass Kinder zu ihrem Glück geprügelt werden dürfen...

Die Schulpflicht allerdings ist auf Länderebene geregelt und ebenso auch deren Durchsetzung. Da soll es schon Schulämter geben, die Bußgeldbescheide an die Eltern schicken, wenn Kinder nicht in die Schule kommen. Insofern geht "laufen lassen" nicht; den Anspruch an das JA, tätig zu werden, sollte man da schon nachhaltig vortragen.

Inwieweit jemand in einer bereits eskalierten Situation glaubt, mit Druck in Richtung Jugendlichen noch etwas zu erreichen, erschließt sich mir nicht. Ich denke, wer sein Kind nicht endgültig aufgeben will, überlegt sich das sehr genau.

Es geht aber hier bestimmt nicht darum, dass das JA aeVäter anders behandelt, als aeMütter oder zusammenlebende Eltern. Es geht auch gar nicht darum, hier etwas für die Eltern zu erreichen. Ziel ist, dem Jugendlichen Zukunftschancen offen zu halten. Wer das zum Kotzen findet, mag das tun - aber bitte in den richtigen Bottich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
vorsichtiger schrieb:Bluters Fall oben sagt nichts anderes aus - das Kind muss Hilfe zulassen, sonst führen alle anderen Versuche in eine Sackgasse. Niemand kann es fesseln und Gehirnwäsche durchziehen.
von Letzterem redet ja auch keiner!

Bluter schrieb:Es erging damals ein Beschluss, dass das ABR auf das JA übertragen wurde, die Tochter im Haushalt der anderen Familie bleiben durfte, die Eltern über das JA zumindest regelmäßig über den Zustand der Tochter informiert waren.
Die Tochter kehrte später wieder in den Haushalt der Eltern zurück.
damit könnte der hier überforderte Vater ja erst einmal zufrieden sein!

Vorsichtiger schrieb:Gäbe es einen echten Notfall, dann wäre spätestens die Schule diejenige, die mittels Jugendamt usw. das volle Programm anlaufen liesse.
danach sieht es aber gerade nicht aus ...
Und auf einen "echten Notfall" zu warten, wollen wir dem JA doch künftig ersparen, oder?


Exilierter schrieb:Tochter ist in der Schule schlecht und hat nun einen Freund, einen Immigranten. Sie beschimpft ihren Vater, dass er Kohle raus rücken soll + Bedrohungen etc. Jedenfalls schwänzte sie mehrfach die Schule und ist nun zu ihren Freund gezogen. Dem Vater wurde Gewalt angedroht.
Wackelpudding schrieb:
Exilierter schrieb:
Ibykus schrieb:Wenn ich @Exilierten richtig verstanden habe, dann geht es ja auch ein Stück um Verantwortung, der der Vater nicht mehr gewachsen ist.

Das ist der Punkt. Ich habe es nicht so klar formulieren können.

Inwieweit jemand in einer bereits eskalierten Situation glaubt, mit Druck in Richtung Jugendlichen noch etwas zu erreichen, erschließt sich mir nicht.
Ich denke nach Vorstehendem: Das will der Vater auch gar nicht!
Er will das JA einschalten, damit er seine Verantwortung los ist und später nicht "rücklings" zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Nach den geschilderten Vorfällen, darf man durchaus damit rechnen.
Ich sähe mich in dieser Situation auch überfordert und würde das dafür zuständige Amt um Hilfe und Unterstützung bitten:
Kobra übernehmen sie !
Aber wie man wieder einmal sehr deutlich sehen kann: es hilft Vätern nicht, wenn diese in der Situation von überforderten Müttern sind.

Wieder ein Skandal, der mich kotzen läßt!
(Anderen mag's gefallen ..)

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#11
Ist mir mit meiner Tochter auch passiert. War schon geschieden. Ploetzlich erhielt ich die Katastrophenemail, sie hielte es mit Mama nicht laenger aus. Ich hatte vorher schon versucht, den aufkommenden Konflikt bei meiner Tochter zu ihrem Vorteil abzuwiegeln, indem ich an ihre Vernunft appelierte, das Abi erst fertig zu machen und 18 Jahre alt zu werden. Hab die Ex nicht verteufelt, hab immer die Ex unterstuetzt, indem ich Toechterchen bat, die Entscheidungen der Ex auch als meine anzusehen.
Hatte alles nichts genutzt, sie bat um Kohle, sie zog zu ihrem Freund und ich hab den Mullahs und Kameltreibern in der steinigen Wueste von Qatar kurzerhand gekuendigt, um schleunigst Madame wieder auf Linie zu bringen.
Bin also auf einen Kurzbesuch nach D und hab sie mir vorgeknoepft und auch die Figur, die ihren Freund darstellte. Danach lief es wieder wie geschmiert und sie hat ihr Abi fertig gemacht und ist aber nicht wieder zurueck zur Mama....
Ans JA hatte ich zu keiner Zeit dabei gedacht...
Mein Beitrag soll einfach nur aufzeigen, dass dies ein ganz normales 'Problem' ist, welches sich aus der Welt schaffen laesst ohne irgendwelche Authorities.
Ob mir sowas im hohen Alter von 70 oder 85 noch gelingt, wage ich zu bezweifeln. Das hatte ich ja vorher schon gesagt...
Ich stand waehrend meiner Odyssee auch schon vor der Verlockung, dem Wunsch einer Empfaengnis nachzukommen, konnte mich aber immer beherrschen. Es waere kein gutes Vermaechtnis, dass ich der Nachwelt damit hinterliesse, nicht nur fuer die direkt Betroffenen.

Al Bundy, ich liebe die Frauen...
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#12
(30-11-2011, 02:30)Al Bundy schrieb: Mein Beitrag soll einfach nur aufzeigen, dass dies ein ganz normales 'Problem' ist, welches sich aus der Welt schaffen laesst ohne irgendwelche Authorities.
Das wäre die eine Variante. Aber die bedeutete eben auch Verantwortung wahrnehmen. Direkt oder notfalls mit Gericht/Amt.

Die Darstellungsweise von Exilierter deutet aber darauf hin, dass er es mir nichts dir nichts völlig normal findet, wenn sich der etwas ältere Vater sich halt "überfordert fühlt".

Bisher hat er doch stets in Fällen, wo jemand sich der "Verantwortung nicht gewachsen fühlt " oder sonstwie mit der "nicht so optimal nach Vaters Gusto funktionierenden Nachkommenschaft" zu tun hatte, den Abgang ins Ausland empfohlen. Zumal dem älteren Herrn ein Strafverfahren nach §171 nicht wirklich viel anhaben würde. Wenn er dann unter einer Palme in Südostpalimbanesien gegraben wird, wird das Verfahren von Amts wegen eingestellt. Vor dem inneren Auge sah ich schon eine neue Website mit dem Inhalt: Big Grin
Zitat:Passversagung bei Fürsorgepflichtverletzung (§171) ist ein Märchen!

Dass Exilierter jetzt in diesem Fall ganz neue Wege gehen will, hat mich ehrlich etwas überrascht. Cool
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
(30-11-2011, 03:12)sorglos schrieb: ....
hat mich ehrlich etwas überrascht. Cool

Wer mit 54 noch Kinder zeugt, (dabei sich selbst vielleicht noch nicht mal in der Lage ist zu ernaehren, weil die Sozialleistungen des deutschen Staates dafuer nicht ausreichen), kulturelle Differenzen durch naiven Optimismus ueberbruecken will, der ueberrascht mich nicht, wenn er mit 70 dann genauso verantwortungsvoll agiert und sein Problem dann einfach abstreifen moechte.
Man kann dem boesen deutschen Staat eben nicht alles anhaengen. Ein bisschen kann man, muss man auch selbst sein Schicksal beeinflussen.
Das sage ich, obwohl ich wohl behaupten kann, dass der deutsche Apparat mir mein Leben wirklich schwer gemacht hat...

Ganz anders ist es, wenn Kinder Kinder zeugen. Dann koennen Eltern wohl mal ueberfordert sein. Das ist etwas ganz anderes.
Auch voll erwachsene Eltern haben ja heutzutage manchmal kindliches Gemuet und muessen unterstuetzt werden.
Dann kann ich verstehen, dass der Staat einspringen sollte und auch muss. Und wenn das dann nicht klappt, weil die zustaendige Stelle versagt, dann ist Kritik angebracht.
Wie auch immer, auch dem 70 jaehrigen muss geholfen werden, es geht ja um menschliche Schicksale. Man sollte aber zumindest nicht die Ursache des Problems aus den Augen verlieren... und auch der Staat sollte diese Verursacher nicht unbedingt so behandeln, als waere alles gut.... und auch mit in die Pflicht nehmen.
Jeder von uns muss fuer sein Handeln, fuer die Kinder, die er in diese Welt gesetzt hat aufkommen, sei es durch Geldleistung oder durch Verzicht aufgrund von Verweigerung...
Der arme ueberforderte 70-jaehrige auch.

Al Bundy,

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#14
(30-11-2011, 09:20)Al Bundy schrieb: Wer mit 54 noch Kinder zeugt, (dabei sich selbst vielleicht noch nicht mal in der Lage ist zu ernaehren, weil die Sozialleistungen des deutschen Staates dafuer nicht ausreichen), kulturelle Differenzen durch naiven Optimismus ueberbruecken will, der ueberrascht mich nicht, wenn er mit 70 dann genauso verantwortungsvoll agiert und sein Problem dann einfach abstreifen moechte.

Ein Paket, zu dem man diese oder jene Meinung haben kann. Der Ausgangspunkt im Zitat ist aber die spaete Zeugung eines Kindes. Ich kann die hier von verschiedenen Seiten geaeusserte Grundhaltung zwar nachvollziehen, aber ihr nicht unbedingt zustimmen.

Was ist an einem alten Vater zwingend schlecht? Natuerlich verfaellt er gegebenenfalls koerperlich und geistig. Aber das ist doch kein Ausschlussgrund ohne Alternative. Das ist ein Strohmann nach meinem Gefuehl.

Ich habe Verwandschaft mit 5 Kindern mit mehr als 20 Jahren Altersunterschied. Der Vater ist jetzt ueber 70, das juengste Kind knapp ueber 20. Funktioniert. Gerade eine groessere Familie nivelliert auch Erziehung. Und was ein guter Patriarch ist, der regiert auch aus dem Schaukelstuhl...

Man muss natuerlich - im Gegensatz zu den gemachten Erfahrungen an extremer Bruechigkeit - ganz persoenlich dem Konzept Familie eine grundlegende Chance geben wollen. Das ist im Kopf, die Widerstaende sind es zum Teil auch zum anderen Teil im kalten Wind der Realitaet der Bundesrepublik Deutschland. Gegen diese Realitaet muss man bereit sein, sich gemeinsam zu stellen. Dazu sollte man aber ueber den Punkt kommen, dass jede Frau potentielles Desaster ist. Erst dann ist man wieder in der Lage, zusammen etwas aufzubauen. 'Zusammen' ist zwingend dabei.

Verlieren kann man natuerlich wieder. Ich wuerde es aber nicht mit Verantwortungsgefuehl fuer Kinder rationalisieren, der eigene persoenliche Verlust genuegt dafuer voellig.

Der angesprochene Punkt wird hier fuer viele Leute noch interessant werden. Viele stecken noch in verschiedenen fruehen und mittleren Phasen, aber mit der ja auch hier aus den Einzelschicksalen abzulesenden Erfahrung zu gaengigen Laufzeiten - vor Aemtern und persoenlich - werden sie vor genau dieser Frage in ebendiesem Lebensalter u.U. stehen. Kann man schon einmal darueber nachdenken.


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#15
(30-11-2011, 03:12)sorglos schrieb: Dass Exilierter jetzt in diesem Fall ganz neue Wege gehen will, hat mich ehrlich etwas überrascht. Cool

Mit Sicherheit nicht, denn ich bin nicht der Vater dieser Tochter.

Ich halte es nicht für abwegig, dass ein Vater mit über 70 Jahren auf dem Buckel überfordert ist. Grundsätzlich finde ich es gut, dass er sich sorgt und entsprechend Hilfe sucht, die ihm nicht gewährt wird. Im Moment sieht die Lösung wohl so aus, dass jedes Mal die Polizei einschreiten muss, was aber auch kein Dauerzustand ist und es wird dadurch keine Besserung eintreten. Es ist überraschend, dass die Schulpsychologen, Schulleitung, Jugendamt und der Sozialdienst selbst überfordert sind, obwohl diese "Experten" gerade für solche Fälle ausgebildet worden sind.

Zitat:Dem Vater ist sicher gar nicht mehr zu helfen, er hat über Jahre scheinbar was an der Erziehung vergeigt und ist nun überfordert

Dieses Argument muss ich mir unbedingt merken, wenn die entsorgten Väter im Forum Hilfe suchen und anfangen zu "weinen", dass die Kinder den Pappi nicht mehr sehen wollen. Mit diesem Argument lässt sich alles erschlagen.

Zitat:Wozu Staats- oder Landesgelder ausgeben für etwas, was hauptverantwortlich beim Vater des Kindes liegt?

Dies gilt hoffentlich gleichermassen für die Frauen. Wozu also Unterhalt zahlen? Ich denke hierbei auch immer wieder gerne an die Arbeitslosen, die Geld vom Staat "abzocken". Warum muss der Staat dafür aufkommen, wenn ein Mann zu "faul" oder zu "blöd" ist sich einen Job zu suchen?

Ich habe das bewusst provokativ geäussert!

Zitat:Vielleicht bekommt die Kleine ja grad, was sie sucht? Zuneigung, Hilfe bei einer Familie, der des Freundes?

Das ist gut möglich. Jedoch geht die Tochter derzeit nicht in die Schule. Vorher wurde sie 1 Woche zur Strafe von der Schule ausgeschlossen. Soweit ich das beurteilen kann besteht eine Schulpflicht und wenn es sich um verantwortungsbewusste Eltern ihres Freundes handelt, dann würde diese junge Dame in die Schule gehen müssen. Liebe und Zuneigung reicht nicht aus, wenn man nichts lernt und seinen Pflichten nicht nach kommt. Die Eltern des jungen Burschen sprechen kein Deutsch und der Bursche selbst geht in eine Art von Hilfsschule. Wenn das die Orientierung sein soll, dann ist die Zukunft echt düster.
---
Es geht dem Vater mehr darum, dass es in dieser Phase noch möglich ist, die Tochter in die richtigen Bahnen zu lenken, bevor sie ein Pennerleben beginnt, ohne Schul- und Berufsausbildung.

(30-11-2011, 03:12)sorglos schrieb: wo jemand sich der "Verantwortung nicht gewachsen fühlt " oder sonstwie mit der "nicht so optimal nach Vaters Gusto funktionierenden Nachkommenschaft" zu tun hatte, den Abgang ins Ausland empfohlen.

Das ist Unsinn. Ich empfehle die Auslandsvariante immer dann, wenn der Vater entsorgt wurde und dann durch den Fleischwolf gedreht wird. Denn bei diesem Zustand gibt es keine Verantwortung, ausser der Zahlungspflicht. Ich denke, dass dies ein entscheidender Unterschied ist.

Wenn meine Ex mit so einem ähnlichem Problem auf mich zu kommen würde, dann würde sie sicherlich mein Mitgefühl bekommen - mehr aber nicht. Nachdem ich, nach Meinung meiner Ex, gewalttätig, erziehungsunfähig sei und angeblich einen Entführungsversuch geplant hätte, müsste ich völlig umnachtet sein, mich darum zu kümmern. Der Abstand von mehreren hundert Kilometern schützt mich vor unliebsamen Überraschungen und Anzeigen.

(30-11-2011, 10:53)Ray schrieb: Der angesprochene Punkt wird hier fuer viele Leute noch interessant werden. Viele stecken noch in verschiedenen fruehen und mittleren Phasen, aber mit der ja auch hier aus den Einzelschicksalen abzulesenden Erfahrung zu gaengigen Laufzeiten - vor Aemtern und persoenlich - werden sie vor genau dieser Frage in ebendiesem Lebensalter u.U. stehen. Kann man schon einmal darueber nachdenken.

Deswegen dachte ich, dass dieser Fall von Interesse sein könnte. Diese Problematik hat mit mir aber nichts zu tun.

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#16
Wenn es dann so ist, dass man im Alter noch Kinder hat, dann ist es eben so. Das muss eine Gesellschaft auch integrieren koennen.
Es ist aber mit mehr Risiken verbunden, dass man es nicht mehr schafft, den Nachwuchs zu erziehen und zu versorgen, wenn man sich im hoeheren Alter dazu entscheidet.
Ich bin der Meinung, dass dies in Entscheidungen fuer spaeten Nachwuchs mit einfliessen sollte, wenn mann die Wahl hat.
Zumindest sollte man entsprechend vorsorgen, wenn man sich dafuer entscheidet. Ob man dann staatliche Hilfe mit einbezieht in einen solchen Plan, halte ich mit Blick auf unseren Staat fuer bedenklich...
Ein guter alter Vater, der seinen Pflichten nicht mehr geistig und/oder koerperlich nachkommen kann, hat dann auch versagt.

Al Bundy
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#17
lese ich den Thread falsch?
Immer, wenn der Vater des Kindes kritisiert wird, wird von sachfremden, jedenfalls unterstellten oder von den vorgestellten Sachverhalt ergänzenden Kriterien ausgegangen.

Das Thema ist doch:
was kann der Vater machen, um sich zu entlasten und das zuständige JA in die Verantwortung zu nehmen.

Hier wird immer wieder darüber geschrieben, was ein Vater alles falsch gemacht hat und sich demzufolge an Kritik gefallen lassen muss, der "im Alter" noch ein Kind gezeugt hat.

Vielleicht macht er es beim nächsten Mal besser? Big Grin
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#18
Ibykus, du hast natuerlich recht.
Aber nicht, dass dies zur Gewohnheit wird.
Ich hatte mich nur nochmal erdreistet auf das Posting von Ray zu antworten, ob ein alter Papa ein schlechter Papa sei.
Das soll aber die letzte Entgleisung sein.

Al Bundy
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#19
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?

Klar, auch für mich ist es einfach, sich hinterher hinzustellen und zu sagen "hätte er mal", ihm eine Nase zu drehen und in seinem Elend hocken zu lassen. Mache ich wie andere auch, denn nach wie vor geht es um "was kann der Vater machen um SICH zu entlasten" und jemand anders in die Verantwortung zu nehmen - richtig?
Da steht nirgends auch nur der Satz, was kann er machen um dem Kind zu helfen.
Denn DIE ist es, die Hilfe braucht - nicht der Opa - äh - Vater. 'tschuldigung... Solange hier mit dem üblichen Egoismus und selektiver Wahrnehmung gefragt bzw gelesen wird, kann man wohl auch Kritik rüberbringen.

Mein Lösungsvorschlag steht schon oben: Nix (sinnvolles) kann er machen ohne noch mehr zu zerstören. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Und damit klinke ich mich aus dem Thema aus, denn ich glaube nach wie vor nicht daran, dass Zitronenfalter Zitronen falten
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#20
[quote='vorsichtiger']
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?[/qoute]
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.

Diesen Weg würde ich als überforderter Vater wählen, bevor ich mein Kind sich selbst und/ oder der Vernunft seines Freundes überlasse, der möglicherweise beteiligt ist an den Forderungen und Bedrohungen, die vom TO im Parallelthread erwähnt wurden.

Im Übrigen:
Eine Frage zu stellen bedeutet ja nicht automatisch, die Antwort darauf zu wissen Sleepy

Aber ich stelle auch fest, dass mir scheinbar das Insiderwissen fehlt, weswegen @Exilierter ständig mit dem Fall oder mit dem Vater in Verbindung gebracht wird.





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#21
Ich versuch´s nochmal etwas konstruktiver, wenn auch als absoluter Laie auf diesem Gebiet.

1. Den RA in den Wind schießen, wenn der meint, dass man da nichts machen kann.
2. Eine Familienberatungsstelle oder freie Jugendhilfeeinrichtung aufsuchen und die Möglichkeiten erfragen,
3. ggf. schriftlich an das JA wenden und um Hilfe bitten, Eingang bestätigen lassen.

Das SGB VIII bildet wohl die Grundlage der zu treffenden Maßnahme(n).
Der §1 (2), kommt mir bekannt vor (siehe: Artikel 6 (2), GG).
Ich fand den §14 angemessen, um die gewünschte Hilfe für diesen Fall zu begründen.
Nachtrag: Bitte aucgh die Schule über die eingeleiteten Schritte informieren und dort Personen angeben, die mit den Fall begleiten.
Die sollen bitteschön zusammen arbeiten (was offenbar nicht immer gegeben ist).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#22
was mache ich falsch?
Ich kann keinen Text in den Editor einstellen!
[quote='vorsichtiger']
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?[/qoute]
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.
[quote='vorsichtiger']
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?[/qoute]
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.
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#23
Spätestens wenn sie die Schule schmeißt und Kohle vom Staat will, werden die sich ihrer Annehmen.
Betreute Wohngruppen, Eingliederungsmaßnahmen etc.

Also ich würde auch für Geduld plädieren. Von Luft und Liebe werden Bonnie und Clyde wohl nicht leben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das kleine Abenteuer bald an der Realität zerschellt.
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#24
der Text wird aus dem Editor nicht übernommen ...
was mache ich falsch ?
vorsichtiger schrieb:Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?[/qoute]
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.
[quote='vorsichtiger' pid='66230' dateline='1322666926']
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):

Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA

Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.



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#25
Nachtrag.

Wenn sie Geld vom Vater will, soll er es ihr verweigern. Dann wird sie schon von ganz alleine den Weg zum JA finden.
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