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  Bin ich noch zu retten? Vor Vaterschaftstest & Unterhaltstitel
Geschrieben von: unbekannt4321 - 13-12-2011, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo liebes Board,
ich wende mich vertrauensvoll an euch weil ich einfach mal total
im Dilemma stecke... ich schreib hier am besten mal meine ganze Story und hoffe, dass mir hier jmd sinnvolle Tipps geben kann, um das Unheil zu verkleinern oder vllt sogar abzuwenden.

Im Okt habe ich ein Mädel kennengelernt, die minderjährig ist. Ich habe mich ein paar mal mit ihr getroffen, auch die Mutter wusste Bescheid(hab quasi beide zusammen kennengelernt) und hat mir z.B. aus dem Fenster gewunken als ich Tochterchen mitm Auto abgeholt habe. Das Mädel machte einen normalen Anschein, wir haben normal gequatscht und was man halt so macht. Ein paar Treffen fanden statt, sie hat vorher auch schon gesagt, dass sie mit mehreren Männern Verkehr (7-10) hatte und naja, sie kifft auch ab und an und trinkt Alk, was ihre Mutter nicht wusste.
Wie es dann so kommen musste, hab ich sie irgendwann mal mit nach Hause genommen und es gab natürlich auch Alk und sie hat auch son Joint besorgt, leider auf meine Kosten "ich hab keine Knete mehr.. legst mir was aus?" (naiv wie ich bin.. ja klar, wie viel brauchst?) Ich selbst hab keine Ahnung von sowas und sie meinte, ist ganz normal und so wie Zigaretten rauchen..

Es kam auchnachm 6. Treffen oder so zum Verkehr. Danach war eigentlich alles Friede Freude Eierkuchen, man hat sich nochmal getroffen und naja sie fing langsam an in die Schiene "öfter Treffen für Geld/Joints" zu rutschen, sms nachrichten mit inhalten wie "300€ im monat will ich haben für das und das(gemeint sex) und ich hab scherzhaft natürlich auch sowas geantwortet wie "nee max.200 oder ach du kannst bei mir dafür wohnen"...

Auf einmal dann nix mehr... sie hat sich anderthalb Monate nicht gemeldet.

Vor 4 Tagen kommt urplötzlich ein kleiner hässlicher 25-29jähriger Mann zu mir(sieht aus wie ein Affe) auf Arbeit und bezeichnet mich lautstark in aller Öffentlichkeit als Kinderficker. Er gibt sich als ihr Freund aus und bezichtigt mich der Schwängerung von ihr, weil er zeugungsunfähig ist.
Danach kamen noch ein paar SMS mit Inhalten wie dass sie mir helfen werden, meine Pädophälie loszuwerden, dass sie einen Vaterschaftstest einklagen und dass sie eine Anzeige "wg Verführung Minderjähriger unter Ausgabe von Alkohol und finanzierung von THC" machen werden.

Nun bin ich erst einmal geschockt und weiß nicht was ich machen soll.
Meine Theorie ist, dass dies alles eine Masche war... die beide sind zusammen, können kein Kind kriegen...also suchen sie sich jmd der es fremdfinanziert. Mädel macht den Jungs schöne Augen, huscht auch nich gleich ins Bett sondern macht erst einen auf die "ich bin nicht so Schiene" und natürlich nimmt sie die Pille...
Nun ist sie wahrscheinlich von mir schwanger...(kA), die verklagen mich wg sonem Scheiss (die Nachrichten per SMS kann man so oder so auslegen denk ich mal) und wenn sie Recht bekommen, bin ich ja mehr oder weniger ein Sexualstraftäter. Wenn ich dann der biologische Vater bin wird es sicher schwer mit dem Sorgerecht bei so einer Sache.

Heißt das jetz quasi für mich: ich werde mein Leben lang zahlen müssen für ein Kind, für das ich wahrscheinlich nie sorgen darf?


Was kann ich tun?
Also sie kann max. 8 Woche sein, Ende Mai kommt frühestens das Kind.
Wie lang dauert es, bis so eine Anzeige be mir aufm Tisch landet?
Kommt gleich die Polizei zu mir?
Ab wann können die die Vaterschaftstests einklagen?

Soll ich selbst zur Polizei gehen wg irgendsoetwas wie arglistiger Täuschung?

Was kann ich da tun?

Zu meiner Person: bin zwischen 20 und 25, nie irgendweche Vorstrafen bekommen oder krummen Dinger gedreht, nicht mal geklaut. Keine Drogen genommen. Nix. Habe immer gleich alte oder ältere Freundinnen gehabt.
Bin selbstständig.
Habe nicht mal ne RS Vers gehabt, habe jetz eine abgeschlossen. Aber glaub die eine wirds nicht bringen oder?

Soll ich präventiv raus aus Deutschland und im Ausland meine Firma machen, damit die mich nicht so einfach kriegen fürn Vaterschaftstest etc oder hierbleiben? Ich bin echt verzweifelt...

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  Bericht des JA !
Geschrieben von: Nappo - 09-12-2011, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Es ist unglaublich. Aufgrund ständiger Beeinflussung und eines Umgangsboykotts, hatten wir einen Termin beim JA. (Freundin und ich).
Anwalt stellte u.a. Antrag auf Verfahrenspflegschaft.
Wir waren 1 1/2 Stunden dort.

Heute kam der Bericht : Auf das von uns Gesagte, geht im Bericht des JA niemand ein ! Stattdessen wird ausführlich erläutert, was die Mammi gesagt hat. Und da diese nicht konnte, wegen eines Babys, wurde ein Hausbesuch gemacht.
Die Kinder wurden dann im Haus der Mutter "verhört" . Der Bericht ist eine absolute Unverschämtheit.

Das JA schreibt, die Kindesmutter habe gesagt, ich hätte psychische Probleme und würde sie ausspionieren. Außerdem würde ich am Haus vorbei fahren und sie beobachten. Ich hätte Wutanfälle und sei unberechenbar.

Dem JA wurde mehrfach mitgeteilt, dass ich gar keinen Kontakt zur Mutter habe. Es gibt gar keine Berührungspunkte und außerdem bin ich im Außendienst und besuche auch in diesem Ort Kunden.

Darüber wird nichts geschrieben. Am Ende befürwortet das JA zwar wieder dann doch einen geregelten Umgang, schreibt aber auch, dass meine Älteste zukünftig ja auch sporadisch und nur wenn sie will, vorbei kommen könne.

Eine Verfahrenspfelgschaft würden sie nicht befürworten.

Außerdem hätte ich ja Unterhaltsrückstände, weshalb die Mutter mich mehrfach angezeigt habe. Was hat das mit dem Umgang zu tun?

Die Sache mit der psychischen Störung ist der Hammer. Ich selbst habe nicht nur - wie gesagt - überhaupt keinen Kontakt zu Ihr, sondern bin auch noch selbst u.a. psych Berater/SfG und habe die Ausbildung zum Heilpraktiker/Psychotherapie gemacht und lasse das in meine Schuldenberatungen einfließen.

Niemals habe ich einen Wutausbruch gehabt oder Ähnliches. Mene Freundin ist so erbost, dass sie eine Diesntaufsichtsbeschwerde machen will - was natürlich unglaublich Erfolg hätte ;-)

Verrückt, was die sich erlauben. Ich hatte sogar noch ein Telefonat mit dem Jugendamt, in dem ich auf Nachfrage erklärte, ich würde sporadische Besuche dort am Haus grundsätzlich nicht machen, um nicht irgendwelche Eskalationen oder Diskussionen zu provozieren.

Kein Wort davon im Nericht!

Habe für den Anwalt eben einen Stapel gegensätzlicher Unterlagen raus gesucht. Geht eh wiede aus wie das Hornberger Schießen....

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  Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
Geschrieben von: Jo-hn - 06-12-2011, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Guten Abend

Da ich hier schoneinmal eine Frage gestellt habe, bei denen mir die Antworten viel geholfen haben, möchte ich heute gerne wieder eine Frage stellen.

Vorerst zu meiner Situation:
Ich (Vater) bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Minderjährigem Kind (<5 Jahre alt)
Nicht verheiratet (nie gewesen), von Kindesmutter getrennt
Kindesmutter bezieht harz4.. musste daher Beistandschaft bei JA beantragen... kontakt zu meinem Kind und Mutter ist gut.

Da mein Einkommen je nach stundenanzahl im Monat schwankt, wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert.
Da ich nicht den Mindestsatz zahlen kann, bezieht die Mutter Unterhaltsvorschuss.
Unterhalt wird jedes Jahr neu berechnet vom JA (ich weiß... nach BGB §1605, nicht ganz richtig) Der Abschlag wurde jedoch nach Neuberechnung nie herauf oder herabgesetzt.
Die letzte Berechnung war im Oktober 2011 und mit dem letzten Schreiben vom JA, ist der festgesetzte Betrag bis September 2012 zu zahlen.Dann wird neuberechnet.
Unterhaltstitel besteht nicht!
Soo, hoffe hab nichts vergessen...

Jetzt zu meiner eig Frage.
Ab Januar 2012 werde ich einen neuen Job haben. Da werde ich so viel verdienen, dass ich den min. Satz an Unterhalt zahlen kann.

1. bin ich verpflichtet es dem JA zu melden sodas gleich eine Neuberechnung stattfindet

2. wenn ich es nicht melde und das JA dann im Sep 2012 neu berechnet... muss ich dann rückwirkend ab Januar den mindestsatz unterhalt nachzahlen?

Ich denke die unterhaltsvorschussstelle wird da gern die Hand aufhalten, da ich ja in der Zeit (ab Januar 2012) den mindestsatz zahlen hätte können und somit nicht mehr die Unterhaltsvorschusskasse hätte zahlen müssen.

Ich weiß das man den Unterhaltsvorschuss nachzahlen muss wenn man, in der Zeit wo Vorschuss gezahlt wurde, eig selber hätte zahlen können. Auf der anderen Seite denke ich, der Unterhalt wurde vom JA bis sep 2012 tituliert festgesetzt.
Würde ich jetzt noch weniger verdienen, könnte ich ja auch nicht einfach zum JA und nach lust und laune neuberechnen lassen.


Hab das inet schon durchforstet aber nicht wirklich was passendes zu meiner Thematik gefunden.


Danke für euer Feedback.

Jo-hn



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  Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ...
Geschrieben von: Ibykus - 06-12-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

eigentlich ohne Begründung.
Lapidar und dumm (man kommt wohl nicht umhin, das so zu bezeichnen).

Ich hatte den Antrag damit begründet, dass ich meiner Tochter, die in die 5. Klasse einer Gesamtschule gekommen war, in den Fächern der Mittelstufe helfen wollte.
Die KM war natürlich dagegen. Ihr hysterischer Auftritt hatte bei der wohl relativ unbedarften Richterin am AG Tecklenburg seine Wirkung nicht verfehlt.
Und ein intellektuell vergreister Senat des OLG Hamm hatte meiner bescheidenen Meinung nach gar nicht begriffen, worum es geht.
Dem Senat ging es aber ganz offensichtlich NICHT ums Kindeswohl:
wird mir der zutreffenden Begründung des AG Tecklenburg der Antrag abgewiesen...
Es besteht eben kein Bedarf, den -übrigens hochstrittigen- Umgangsbeschluss zu ändern.

Nun muss mein Kind, dass unter Anleitung mütterlicher Intelligenz eine schlechte Klausur nach der anderen abliefert, immer öfter an Umgangstagen Schularbeiten machen, damit es den Anschluss nicht verliert.
Und schon gibt es wieder einen Grund, der Familienjustiz arbeit zu machen (d.h.: im Grunde genommen macht sie sich die Arbeit selbst) und einen neunen Umgangsrechtantrag zu stellen. Keine drei Monate nach Schluss des alten Verfahrens!

Wie begründet man einen solchen Antrag, ohne die Worte dumm, dämlich oder inkompetent zu verwenden?

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  Unterhaltsbetrug
Geschrieben von: 'c' - 04-12-2011, 23:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ich bin Angestellter.
Morgen werde ich einen Vertrag abschicken, damit
ich für eine externe Firma an einer Studie mitarbeiten kann.
Für diese Mitarbeit wird die externe Firma eine Entlohnung an mich zahlen.
In dem Vertrag stehe ausdrücklich ich als derjenige drin, der an dieser
Studie mitarbeiten wird. Ausserdem soll ich in diesem Vertrag ein
Konto angeben, auf welches die Entlohnung überwiesen wird.

Folgende Fragen:

1. Wenn ich jetzt mein eigenes Konto angebe, wird ja sofort klar, dass
diese Entlohnung unterhaltsrelevant wird.
Was aber, wenn ich nun eine Kontonummer meines Arbeitgebers angebe?

Ich könnte ja argumentieren und mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell vereinbaren, dass ich schließlich die zeitlichen und dinglichen Ressourcen meines Arbeitgebers verwende und somit die Entlohnung fairerweise auch dorthin fliesst.
Damit das Geld dann doch bei mir landet, könnte ich ja mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell
vereinbaren, dass von diesem Geld Fortbildungen und Arbeitsmaterialien für mich bezahlt werden.

Das müsste doch gehen, oder? Also, rechtlich nicht zu beanstanden sein, oder?

2. Oder sollte ich besser die Kontonummer eines "Dritten" angeben?
Das ist wahrscheinlich problematischer, oder?

3. Welches rechtliche Risiko entsteht hier im härtesten Fall für den Kontoeigentümer? Arbeitgeber oder "Dritter"?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

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  S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
Geschrieben von: Camper1955 - 30-11-2011, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Hallo liebe Foristinnen und Foris

Dieser Fall ist sozusagen Druckfrisch und steht ganz am Anfang. Zunächst einmal zur Vorgeschichte.

Als Behindert gilt man dann, dann abzusehen ist, dass ein und dieselbe Krankheit länger als ein halbes Jahr anhält.

Nun gibt es einen § in der Schwerbehindertenausweisverordnung, der besagt, dass man eine Behinderung auch rückwirkend anerkennen lassen kann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Krankheit schon wesentlich früher als bei Antragstellung eingetreten ist.

In meinem Fall ist es nun so, dass das Landessozialgericht schon damals meine Herzerkrankung ab Geburt ausgeurteilt hat, nachdem sich die erste Instanz dagegen sträubte.

Nun geht es um meine psychische Behinderung, die a) erst ab 1979 festgestellt wurde, b) der Einzelbehinderungsgrad mir zu gering erscheint und c) ich auch das Merkzeichen G haben möchte.

In diesen Punkten wurde mein Widerspruch vom Landesversorgungsamt abgelehnt. Nun wird vor dem Sozialgericht geklagt.

Insbesondere Deshalb, weil ich ja nun gutachterlich beweisen kann, dass meine Urlaubsgelüste Teil meiner Krankheit sind.

In dem Aktenzeichen das im Betreff steht, wird der Eingang meiner Klage bestätigt. Dann habe ich verschiedene Personen, Ämter und Behörden, auch Justizbehörden von der Schweigepflicht zu entbinden, und zu guter letzt muss ich ein Formular ausfüllen, wo ich Ärzte, Krankenhaus- und Kuraufenthalte nennen darf, damit dort die entsprechenden Unterlagen angefordert werden können.

Da ich über eine Rechtschutzversicherung verfüge, habe ich das Ganze meinem Anwalt übergeben.

Es ist der gleiche Anwalt wie im Strafverfahren und ich bin zuversichtlich, dass er mit mir notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

So, dass wäre es für´s Erste.

Fortsetzung folgt.



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  § 171 - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Geschrieben von: Zausel - 30-11-2011, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

wer hat Erfahrungen in Bezug auf Klage gegen die Kindsmutter wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht?

Hat jemand schon solch eine Klage erfolgreich durchgezogen.
Falls ja, um welche Details handelte es sich bei der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht?

Danke für informative Antworten.

Zausel

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  aus Altergründen überforderter Alleinerziehender
Geschrieben von: Ibykus - 29-11-2011, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

schade, der Thread des Exilierten wurde tatsächlich geschlossen ...

obwohl es doch um ein "heisses Thema" geht!

Wenn man den Fall aus der Perspektive einer alleinerziehenden Mutter sieht, würde es sicher keine Probleme geben, das JA auf den Plan zu rufen.

Wenn ich @Exilierten richtig verstanden habe, dann geht es ja auch ein Stück um Verantwortung, der der Vater nicht mehr gewachsen ist.

Es stehen noch zwei lange Jahre bis zur Volljährigkeit an, in der die heranwachsende Jugendliche einen "Anspruch" auf Fürsorge hat.
Eine Verzichtserklärung kann niemanden entlasten.

Ich würde als Vater in dieser Situation auch alles tun, um mich vvh dem Vorwurf zu entziehen, ich hätte meine Fürsorgepflicht verletzt.

Und ich denke, das JA ist zuständig in dieser Angelegenheit.
"Wir können da auch nix machen" ist ja wohl insofern die dümmste aller Ausreden.

Hier wird eine Ars...karte (früher "Schwarzer Peter") hin und her geschoben und Verantwortung abgewälzt.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängt ist:
soll man das dem Amt durchgehen lassen?

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  Verzweifelung
Geschrieben von: Leutnant Dino - 29-11-2011, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Kurz zur Geschichte meines Freundes: Er, über 70 Jahre, alleinerziehend (thail. Frau hat den Mann und Kinder vor Jahren verlassen und sie lebt wieder in Thailand). Tochter ist 16 Jahre alt.

Tochter ist in der Schule schlecht und hat nun einen Freund, einen Immigranten. Sie beschimpft ihren Vater, dass er Kohle raus rücken soll + Bedrohungen etc. Jedenfalls schwänzte sie mehrfach die Schule und ist nun zu ihren Freund gezogen. Dem Vater wurde Gewalt angedroht.

Vater ging daraufhin zur Polizei und stellte eine Vermisstenmeldung, da die Schule die Anschrift von dem Freund nicht geben will. Vater ging zum Jugendamt, Sozialdienst, Anwalt und alle sagen einhellig, dass man da nichts machen kann und einen Heimplatz gibt es auch nicht. Ebenso geht die Übertragung des Sorgerechtes auf den Staat auch nicht (sagt der Anwalt). Vater hat dann noch Kontakt zur Schulleitung und zur Schulpsychologin - auch alles fruchtlos.

Das Ergebnis: Die Polizei sucht nun die Tochter, dann kann er sie von der Wache abholen, dann wird sie wieder weg laufen und dann sucht die Polizei wieder .... das wird dann zum Dauerspiel bist die Tochter 18 Jahre alt ist.

Nun meine Frage: Was kann er noch machen? Jugendamt und Co. weigern sich zu helfen, geschweige denn einen Heimplatz o.ä. zu organisieren. Kann man den Staat zur Hilfe zwingen? Kann man den Staat das Sorgerecht zwangsweise übertragen lassen? Der Vater ist schon alt und völlig überfordert.

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  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
Geschrieben von: helmut - 29-11-2011, 00:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe folgendes Problem:

Meine Frau ist seit Jahren psychisch schwer krank (Schizophrenie mit mehreren Psychosen, zuletzt vor 5 Jahren mit Zwangseinweisung in die geschlossene).
Wir haben ein Kind (7 Jahre).

Ich will nun die Trennung, weil ich die Belastung für mich und das Kind durch die Krankheit nicht mehr aushalte.

Ich gehe vollzeit arbeiten und mache den Haushalt und die Kinderziehung, die Frau geht teilzeit arbeiten und liegt ansonsten herum.

Wir können uns nicht einigen über Umgangsrecht etc. Ich will, dass das Kind bei mir bleibt, weil der Gesundheitszustand der Mutter zu schlecht ist und ich bei ihr das Kindswohl gefährdet sehe.

Nun meine Fragen:
Wie bekomme ich die Frau aus der Wohnung?
Wie kann ich einen guten Anwalt herausfinden?
Wie komme ich an ein psychiatrisches Gutachten über meine Frau?
Wie komme ich aus der "Nummer" am besten raus?

Danke schonmal für Eure Tipps.

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