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  Rat gesucht - Trennung, Auszug, Wechselmodell
Geschrieben von: iglu - 31-10-2011, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

Hallo Liebe Mitväter,

bei mir steht gerade eine Trennung an, bzw ist die Trennung schon vollzogen. Als die Trennung im Raume stand bin ich bei Recherchen auf diese Seite gestoßen. Wir (unverheiratet, fast 12 Jahre zusammen) bewohnen noch eine gemeinsame Wohnung(Wir beide stehen im Mietvertrag). Meine Ex will mich so schnell wie möglich loswerden und drängt mich zum Auszug.
Grundsätzlich steht dem nichts entgegen aber ich habe zur Bedingung gemacht, dass wir uns vorher über eine schriftlich fixierte Umgangsregelung für unseren Sohn (ca 14 Monate, gemeinsames Sorgerecht) einigen. Ich habe einen entsprechenen Vorschlag gemacht, der in Richtung 50:50 geht. Zuerst kam Zustimmung und kein Widerspruch. Nachdem Sie sich offensichtlich mit Kreti und Pleti beraten hat (Ihre Familie will mich von Anfang an loswerden) hat sie meinen Vorschlag stark eingeschränkt und relativiert. Ihr Argument war, dass ich zu viel trinke und dass daher keine Übernachtungen in Frage kommen. Das hat sie vorher allerdings nie gestört, wenn sie abends weg war, was relativ häufig vorkommt. Seitdem trinke ich nichts mehr und bin auf das nächste fadenscheinige Argument gespannt.

Während der Beziehung wurde folgendes vereinbart: Sie kümmert sich während der Elternzeit (10 Monate) um das Kind und Haushalt, danach kümmere ich mich Vormittags um das Kind und arbeite Nachmittags. Nun hat sie nachmittags einige Dienstverpflichtungen und sonstiege Termine, sodass ich bis vor kurzem überwiegend die Betreuung übernahm (über den Zeitraum von ca. 3 Monaten) und meine Arbeitstätigkeit ca um 50% zurückgefahren habe. Ihr Versuch unseren Sohn bei einer Tagesmutter abzuladen ist an meinem Widerstand gescheitert. Während der Elternzeit hatte sie auch schon diverse Aktivitäten und Termine, so dass sie durchschnittlich 10-15 Std. pro Wo. beschäftigt war und ich die Betreuung schon während ihrer Elternzeit übernahm. In der Spitze war sie 2 von 3 Tagen nicht oder nur eingeschränkt für das Kind da (u.a. auch wegen Schwarzarbeit). Seit einigen Wochen führe ich Buch über ihre und meine Aktivitäten und werde auch noch Kallender, in die sie alles eingetragen hat kopieren.

Als die Trennung im Raum, war spekulierte ich auf den Faktor Zeit um meine überwiegende Betreuungsarbeit ins Feld führen zu können(Kontinuitätsprinzip). Sie ist aber Beamtin auf Vorbereitung und kann sich nach belieben krankschreiben und beurlauben lassen, was sie auch tat.

Somit hockt sie auch seit ca einem Monat zu hause. Die Betreuung ist nun unregelmäßig, weil sie mal vormittags da ist, mal nachmittags oder den ganzen Tag. Einen verlässlichen Tagesablauf für den kleinen zu schaffen, hält sie nicht für nötig. Auch vereinnamt sie den kleinen völlig, wenn sie zu hause ist.
Nun habe ich erfahren, dass sie sich ohne mein Wisssen hat beurlauben lassen und als ich annahm sie sei bei der Arbeit, war sie beim JA und beim RA.
Es deutet also darauf hin, dass sie gegen eine 50:50 Lösung angehen wird.

Ein weiteres Problem ist, dass ich im Falle eines Auszugs ALG 2 beantragen müsste und nicht weiß in wie Weit sie mir Wohnraum und Geld für den kleinen zugestehen.

Ich habe mein ganzes Leben nach dem Kleinen ausgerichtet und kann nicht so mir nichts dir nichts meine Arbeitsbedingungen ändern und will das auch gar nicht. Ich will mein Kind zu 50% weiter betreuen. Um eine Übernachtung oder ein paar Stunden würde ich auch nicht feilschen. Es sollte aus meiner Sicht zumindest grob darauf hinauslaufen.
Zumal meine Ex sich bei der der Erziehung/Betreuung schon einige Aussetzer geleistet hat und ich sie für psychisch krank halte(Depression, konkrete Verdachtsmomente) und ich ihn nicht mehr als unbedingt nötig ihrer Obhut überlassen will.

Diese Woch steht noch ein Gespräch an(Paarberatung) in dem wir die Umgangsregelung weiter erörtern wollen. Sie wird aber von Tag zu Tag gehässiger und verlogener und glaube auch nicht mehr daran, dass wir gütlich zu einer Lösung kommen.
Ich weiß, dass sie dies nicht will und dass sie wohl darauf spekuliert, dass das Amt mich zum arbeiten verdonnert und die Umgangssache dadurch gelutscht ist. Zunächst waren ihre Aussagen, dass ich unbedingt und paritätisch an Beziehung und Betreuung teilhaben soll. Nun wurden mir Aussagen zugetragen, dass man auch an einem Tag der Woche seine Vaterrolle ausüben könne.
Mir wurde auch zugetragen, dass wenn das Gespräch bei der Beratung kein Ergebnis haben wird, dass das JA sich einschalten wird.

Ich muss noch dazu sagen, dass es auf beiden Seiten genug schmutzige Wäsche gibt und es sehr eklig werden könnte. Ich gehe auch davon aus, dass sie als Mutter einen Vorteil haben wird.

Ich habe ausser dem Kind nichts mehr zu verlieren und werde jeden (schmutzigen) Weg gehen. Habe auch schon daran gedacht die Psychoterror Karte zu ziehen, möchte das erstens aber nicht und habe zweitens die Befürchtung, dass es auch böse ins Auge gehen könnte.

Wie soll ich mich also verhalten?

Konkrete Fragen:

-Kann sie mich irgendwie aus der gemeinsamen Wohnung zwingen.

-Was habe ich in Bezug auf ALG 2 zu beachten und zu erwarten.

-Was hätte ich beim JA zu beachten und zu erwarten.

-Was mache ich, wenn sie gehen und das Kind mitnehmen will.

-Wie wären meine Chancen vor Gericht

P.S. Ich weiß, dass das ein langer Text ist, der auch noch nicht alles sagt. Ich bedanke mich schon einmal für die Mühe und für Rat und Hilfe.

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  Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
Geschrieben von: runner - 30-10-2011, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

mein Sohn ist jetzt 18 geworden und auf ein Internat für lernbehinderte
gekommen, weil er stark schwerhörig ist.

Mir hatte man beim Jugendamt gesagt, dass der Junge dort alles bekommt, was er braucht ( Wohnung, Essen, Taschengeld, Fahrkosten nach Hause ) und ich nichts mehr zahlen bräuchte.

Beim Bafögamt hat man mir gesagt, dass sie auch an den Landschaftsverband zahlen und ich an die auf keinen Fall zahlen muss.

Der Landschaftsverband sagt, dass die sich, wenn ich an den Jungen zahle, das Geld von ihm zurückholen.

Jetzt habe ich gestern einen Brief vom Anwalt bekommen, in dem er
von mir alle Einkommens- und Vermögensunterlagen anfordert und eine
Zahlung von 670,00 - 184,00 KG = 482,00 € Unterhalt für den Sohn pro
Monat fordert.
Dabei haben wir von dem Jungen noch gar nichts Schriftliches, alles,
was wir wissen, wissen wir nur aus Mails der Mutter.

Kann uns jemand einen Rat geben, ob ich jetzt zahlen muß oder soll
ich mir einen Anwalt nehmen ?

Wenn der Junge nie eine Lehre macht und nie arbeiten geht, muß
ich dann mein ganzes Leben für ihn Unterhalt zahlen ?

Ich bin ziemlich fertig, denn 482 € sind ne Menge Geld.

Weiß jemand, was ich in meinem Fall zu zahlen habe ?

Gruß
runner

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  kleine Hausdurchsuchuung gehabt
Geschrieben von: Skippie - 28-10-2011, 19:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (72)

Hallo Genossen,
reihe mich ein bei den §170 Leidensgenossen, hatte heute ne Hausdurchsuchung und werd jetzt erstmal nen geeigneten Anwalt in meiner Nähe suchen.


Was empfehlen hier die Profis Ibykus etc. ??? Anwalt Familienrecht oder Strafrecht ??? gut beides wäre schön, sollte aber auch in meiner Nähe sein

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  Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
Geschrieben von: Schuster - 28-10-2011, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo, ich bin Unterhaltszahlender Vater von 2 Kindern (8+11). Dem Nettoeinkommen nach ein Mangelfall, so dass ich unter 1.500 € Netto habe (1400), und mir die tabellarischen 950 € pro Monat bleiben.
Bei der Unterhaltsberechnung habe ich die private Altersvorsorge mit angerechnet (4% vom Bruttogehalt), sowie man es lt. einem BGH Urteil machen kann. Meine Ex-Frau schreibt aber, dass man das nur machen kann, wenn man überhaupt den vollen Regelsatz bezahlen würde. Ist das nicht total unsinnig?? Dass hieße ja, dadurch, dass ich zu wenig Geld habe darf ich die Altersvorsorge nicht anrechnen und mir bleibt dann noch weniger. Und nur wenn ich genug habe und zahle, kann ich mehr anrechnen und muss weniger zahlen. Ist doch unlogisch, oder verstehe ich da etwas falsch??
Tja, Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Vielen dank schonmal.

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  Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
Geschrieben von: baxter - 28-10-2011, 01:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo @all:

Ich wurde von Vatersein.de hier hin verwiesen weil es hier wohl mehr Experten in Bezug auf internationales Recht gibt und mein Fall etwas speziell ist.

Ich lebe jetzt seit dem 22.07.11 mit meinen Sohn (6) auf den kanarischen Inseln. Die Abmeldung in DE erfolgte am 15.07. zum 01.07.) Der Umzug ist mit Zustimmung der Mutter erfolgt, wir haben eine Elternvereinbarung gemacht in der ich die Kosten für den Umgang (Flug) komplett übernehme. Dieser hat alle 4-6 Wochen statt zu finden. Dies ist bisher auch zwei mal geschehen, der nächste Termin steht jetzt an. In den Weihnachtsferien ist zudem geplant das der Kurze zwei Wochen bei seiner Mutter Urlaub macht.

Leider habe ich vergessen in die Elternvereinbarung zu schreiben das ich nicht plane so schnell nach DE zurück zu kommen, was mir u.a. auch vorgeworfen wird. Dazu unten mehr.

Mein Sohn lebt seit dem elften Lebensmonat mit mir alleine und seit Januar 2009 habe ich das ABR. Das Jugendamt und der Verfahrenspfleger wollten sogar das ich das ASR bekomme, allerdings war die Richterin der Meinung das wir unsere Streitigkeiten aushalten müssten (das nur am Rande).

Wie dem auch sei, ich habe ich nun ein Schreiben des AG bekommen und den Antrag der Mutter auf Übertragung des ABR.

Im kurzen geht es um folgende Vorwürfe:

- ich würde den Umgang zwischen ihr und dem kleinen verbieten und würde kein Skype zur Verfügung stellen
(die beiden telefonieren mehrmals die Woche, meist du ruft sie an weil mein Sohn einfach nicht dran denkt oder keine Lust hat.)

- ich hätte angeblich immer gesagt das ich nur für 6 Monate nach TF gehen würde.
(Tatsache ist das ich immer gesagt habe, ich gehe erst einmal für ein halbes Jahr und schaue wir der Kurze klar kommt.)

- angeblich würde er am Telefon immer weinen und nach DE zurück wollen
(ist mir neu gewesen)

- Er besucht eine spanische Privatschule und keine deutsche.
(macht es nicht sinn auf eine spanische Schule zu gehen um die sprache schneller zu lernen zumal er deutsche Mitschüler hat?)

- er wäre total verunsichert und würde mit Angst zur Schule gehen
(wenn ich ihn frage, findet er die Schule immer toll und geht gerne hin)

- Jugendamt würde einer Übertragung des ABR positiv sehen.
(hmm, vielleicht sollten die sich erst einmal meine Seite anhören, meine Telefonnummer ist meiner Ex ja bekannt)

So, das in Kürze zu dem jetzigen Stand, die Flüge, Eilternvereinbarung etc. hat Sie natürlich verschwiegen (wenn wundert´s)

Meine erste Frage ist jetzt aber erst einmal ob überhaupt das Gericht in DE zuständig ist. Begründet wird der Antrag bzgl. der Zuständigkeit mit §99 FamFG. Nach meinem rechtlichen Verständnis dürfte der aber doch gemäß aktuellen Artikel 5 KSÜ gar keine Anwendung (wie leben ja seit über drei Monaten hier) finden und somit hat das Gericht doch gar keine rechtliche Möglichkeit das Verfahren zu eröffnen. Oder übersehe ich da was?

Wem dem so ist, wird das Gericht die Klage dann einfach abweisen oder wird die automatisch nach Spanien verwiesen? Sowas wie das ABR gibt es hier nach meinen Stand überhaupt nicht. Alleine sorgeberechtigt ist der bei dem das Kind lebt. (jups, so ist das wohl hier).^

Zweite Frage:
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist geplant das der kleine Urlaub bei seiner Mutter macht, daran will ich auch nichts ändern. Ich selber werde wieder hier auf TF sein.

Einen Tag vor dem Rückflug soll mein Sohn zu meiner Schwester gebracht werden der ihn dann zum Flughafen bringt etc.

Welche Möglichkeiten habe ich, bzw. meine Schwester eigentlich wenn Sie das Kind nicht bringt (es gibt da Andeutungen und Vermutungen). Polizei (ist für das Kind natürlich übel)? Gericht EA? Bei meiner Schwester würde ich den Pass, eine Kopie des Urteils und eine Vollmacht hinterlegen.

und zu guter letzt, Frage drei;-):
Da ich jetzt echt die Nase (höflich ausgedrückt) voll habe von meiner Ex und ihren Klagen (das ist jetzt Nummer 6 und sie hat alle verloren) überlege ich jetzt den Unterhalt einzuklagen. Auch um ihr vielleicht mal klar zu machen das es auch andersrum geht. Unterhalt hat sie nie gezahlt und ich habe auch nie groß Wert darauf gelegt das zu verfolgen da zum einen mein Einkommen hoch genug ist und zu anderem ich es einfach zu blöd finde mich vor Gerichten zu streiten und das Geld Anwälten in den Hals zu schieben.
Einkommen hat sie allerdings keines (lebt von Hartz4 und hat noch eine Tochter). Würde es überhaupt Sinn machen einen solche Klage hier in ES einzureichen (da ja im Grunde eh nix zu holen ist oder ist denen hier das Mindeseinkommen egal).

Danke und gruß
Baxter

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  Was bleibt mir eigentlich noch?
Geschrieben von: 2Fast - 22-10-2011, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (69)

Diese Frage haben sich sicherlich schon viele von euch gestellt.
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nicht viel!
Als Zahlesel geht´s in den meisten Fällen in die Armut, und nach +-20 Jahren Unterhaltszahlung in gleitendem Übergang in die Altersarmut. Als Arbeitnehmer ist man doppelt gekniffen. Erst kommt die Steuerprogression, dann die Progression der Düsseldorfer Tabelle.
Eben noch im Doppelverdiener-Haushalt, Steuerklasse 3, plus Kindergeld. Nach der Trennung weit unter Hartz4-Regelsatz.
Wer`s genauer wissen will, lädt sich die Excel-Datei im Anhang. Da könnt ihr euere 3 Werte eingeben und seht es genauer, was nach Steuer, Düsseldorfer Tabelle und Miete noch bleibt.
Vor allem sieht man ob es sich überhaupt noch lohnt, sich auf die nächste Gehaltserhöhung zu freuen. Für die meisten ist das nicht so.
z.B. Brutto 2.800€, 2 Kinder, Miete 750€, Rest zum Leben 262€
besser: du machst nur noch einen Minijob 400€ zahlst diese 400€ als KU und holst dir Aufstockung beim Jobcenter. Dann hast du immerhin 370€ zum Leben (immerhin 40% mehr) .
Ganz unter ist noch ein Diagramm abrufbar. Dort seht ihr wie sich bei steigendem oder sinkendem Brutto, euer Budget als Unterhaltszahler verändert.
Interessant finde ich, dass ein würdiges Leben eigentlich erst oberhalb von 5.000€ brutto beginnt. Dann bleiben dir gerade mal 1.000€ im Monat zum Leben. Für die meisten hier wohl kein Trost.

Dateianhang auf Wunsch des TE von Mod gelöscht! Bluter

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  Im Ausland als Tauchlehrer arbeiten
Geschrieben von: Baum - 21-10-2011, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Das es insbesondere für Unterhaltsverpflichtete in Deutschland tendenziell schwer ist, sollte hinreichend bekannt sein. Immer mehr lese ich hier, dass eine Existenz im Ausland für die Betroffenen als erstrebenswert angesehen ist.

Meine eigenen Auslandserfahrungen beschränken sich auf Auslandspraktika und Auslandssemester während des Studiums. Weder habe ich länger als sechs Monate im Ausland gelebt, noch habe ich im Ausland eine Firmengründung durchgezogen.

Dennoch hatte ich neulich einen Gehirnfurz: Wie kann man sich beruflich orientieren, wenn man gerne ins Ausland abwandern möchte? Die Tourismusbranche könnte ein Ziel sein.

Als ich während der Semesterferien als Tauchlehrer in der Türkei gejobbt habe, bekam ich 600,00 EUR brutto für netto. Kost und Logis waren frei, da ich formal bei der Hotelkette angestellt war, zu welcher die Tauchschule gehörte. Viel von den 600,00 EUR gingen für die Flugtickets drauf, aber es war (zumindest emotional) besser, als beim KiK Schlüpfer über den Scanner zu ziehen.

Ich glaube, dass hier im Forum einige Sporttaucher aktiv sind. Insbesondere bitte ich um Mithilfe in Bezug auf die Weiterspinnerei meiner Ideen!

Die Tauchausbildung ist verbandsgesteuert, d.h. dass es primär darum geht, dem Tauchschüler eine Ausbildung (und damit Tauchschein) zu verschaffen.

Es gibt entsprechende Verbände, welche einem Sporttaucher die Möglichkeit geben, relativ schnell Tauchlehrer zu werden.

Wenn nun ein Unterhaltspflichtiger gerne diesen Sport erlernen wollen würde, und sich zügig zum Tauchlehrer weiterentwickeln würde, so gäbe es m.E. weitreichende Möglichkeiten, im Ausland einen Job zu finden.

Viele Länder suchen Ingenieure, manche Arbeiter. In meiner Tageszeitung stehen sogar Call-Center Anzeigen für Mallorca. Als Handwerker ist man vielleicht überall gefragt - insbesondere in Nordeuropa. Es gibt aber Leute, welche in Deutschland vielleicht noch die besten Berufsaussichten haben und deren Qualifikation im Ausland nicht sonderlich gefragt ist.

Ich schätze die Dauer der Ausbildung vom Tauchanfänger bis hin zum Tauchlehrer(-assistenten) - wenn man es denn aktiv verfolgt - auf MAXIMAL 3 Jahre ein.

Das Problem ist nur, dass insbesondere in den Ballungsgebieten des Tauchtourismus für Tauchlehrer- und Assistenten eine Fluktuation wie im Taubenschlag herrscht. Meistens wird man nur für eine Saison angestellt, danach ist man weg. Ab 40 ist man dann auch meistens auch aus dem lokalen Markt raus und muss sich selbstständig machen.

Wie gesagt, meine Idee besitzt zunächst die Existenz eines Gehirnfurz: Vielleicht hat jemand eine Idee, diese Idee weiter zu spinnen!

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  Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: trefad - 20-10-2011, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo.

Ich suche Erfahrungen im Umgang mit dem Jugendamt bezüglich Unterhaltsvorschuss. Meine Ex hat Unterhalsvorschuss bekommen, dann die Besistandsschaft aufgekündigt und einen Anwalt engagiert und nun zahle ich Kindsunterhalt. Muss ich dem Jugendamt jetzt noch Meldung machen? Ich würde ungern schlafende Hunde wecken. Ich hab inzwischen Arbeit gefunden und wenn die das spitz kriegen, darf ich denen auch noch ein ein paar Tausend Euros abdrücken dafür, dass sie meine Ex auch noch dafür entlohnt haben, mir mein Kind weg zu nehmen. Aber meine Ex ist so drauf, dass ich ihr durchaus zumute, doppelt zu kassieren und dem JA gar nicht verklickert zu haben, das sie inzwischen Unterhalt von mir bekommt. Wenn sie das alles später selbst zurückzahlen muss ist mir das ja egal, aber wenn sie das dann von mir einfordern, weil ich keine Meldung gemacht habe, dann ... würde mich das auch nicht mehr wundern. Wie soll ich mich verhalten?

Hab ich übrigens Chancen, dass das JA mich vergisst und die Schulden, die sie mir anhängen wollen verjähren? Ich hab von Leuten gehört, die nie aufgefordert wurden, Rückzahlungen zu leisten.

Viele Grüße,
Gerd

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  Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
Geschrieben von: Leben-dig - 20-10-2011, 06:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Einen wunderschönen guten morgen liebe forengemeinde,
verdammt lang her, als ich hier das letzte mal schrieb ist ungefähr gute drei Jahre her..


Ich selbst habe mehrere Kinder und wie gewohnt zum KU verurteilt.
Mein Leben wird mit Hartz bezwungen bis zum nebentätigkeiten. Wink

Ich möchte gerne eine "Selbstständigkeit" anmelden.
Jedoch vermute ich, sobald dies auf meinen Namen unterzeichnet ist
fliegen die Geier los und die Ankunft von denen wird nicht lange auf sich warten lassen..

Nun habe ich gelesen, dass es auch möglich sei eine Firma mit Hilfe eines Steuerberaters gründen zu können.. Fallst ja, worauf muss geachtet werden..
bzw. wie stellt man das ganze an?



PS. wie ich sehe wurde mein damaliger Vorschlag der zusätzliche Thread "Meine Geschichte" sorgfältig weitergeführt.. Danke "P" für die Annahme meines damaligen Vorschlag.



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  Wie Umgang realisieren?
Geschrieben von: Jigsaw - 19-10-2011, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

meine Tochter wird mitlerweile 3,5 Jahre. Leider wohnt sie 300 km entfernt.
Kontakt bisher keiner. (ausser dreimal kurz geshen, vor ca. 2 Jahren)

Mein Ziel ist es, dass sie für ein paar Tage zu mir und meiner Freundin auf Besuch kommt.

Der Kontakt zur Mutter ist eher schlecht, minimale Kommunikation ist aber möglich, ich sehe aber kaum eine Möglichkeit dass Thema im Moment vernünftig mit ihr zu besprechen.

Leider hab ich keine Ahnung von Kindern. Meine Frage:

Wie kann solch ein Kontakt zu meiner Tochter aufgebaut werden, dass sie ein paar Tage zu mir kommen kann? Ist sie mit 3,5 Jahren schon alt genug dafür?
Welche Schritte sollte ich jetzt gehen?

Viele Grüsse und Dank

F.

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