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| ich möchte in die schweiz auswandern aber... |
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Geschrieben von: lostboy - 10-11-2011, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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hallo leute... da mir ein normales leben in de nicht mehr möglich ist habe ich vor auszuwandern um einen finanziellen vorsprung zu bekommen..
ich habe 2 kinder und habe sofern es mir möglich war unterhalt bezahlt..
meinen letzten job habe ich nicht mehr halten können weil ich finanziell einfach nicht mehr in der lage war meinen unterhalt zu bestreiten...
und die belastung nicht mehr ausgehalten habe...
hab binnen 2 wochen wieder einen neuen job gefunden und durfte
meinen neuen arbeitgeber schon bescheid geben das ich gepfändet werde...
ich bat die jugendämter um 4-6 monate das ich wieder auf die beine komme..
und hätte bis dahin nicht den vollen mindestunterhalt bezahlt sondern den teil den die mütter eh von den ämter bekommen.. einfach um mein leben wieder in den griff zu bekommen und meine anderen schulden abzugleichen...
nichts gibts.. kaum angefangen zu arbeiten schon hab ich demnächst den pfänder in der bude.. die nicht mal mir gehört... ich wohne mit 30 jahren bei nen freund in nen kleinen nebenzimmer weil ich mir nicht mal ne wohnung für 300€ warm leisten kann... und selbst wenn ich das könnte bleibt mir kein geld zum essen.
ich möchte nur einen normalen lebensstandard hinbekommen.. ohne das sie mich gleich in der schweiz nochmal/sofort ausnehmen...
meine frage an euch...
1. muss ich mit irgendwelchen folgen rechnen wenn ich auswander und die ersten 2-3 monate nichts bezahle... zumal schon der gerichtsvollzieher bald vor meiner türe steht?
2.wenn ich ich mein wunschland auswander ist es ratsam sich vorher hier abzumelden , in belgien anzumelden und dann von belgien aus das neue wohnland angeben??
3. wie schnell machen mich deutsche behörden ausfindig über den normalen amtsweg??
4. is es sinvoll sich über frankreich danach belgien an und abzumelden damit mann nicht so schnell auffindbar ist??
5.kann mir jemand hilfestellungen/ adresse geben wo ich mich in belgien oder frankreich anmelden kann?! kann ich dort einfach ne wohnadresse abgeben ohne mietnachweiss???
ich habe diesen anwaltsterror satt... ich liebe meine kinder doch ich kann ihnen nicht mehr zerstört gegenüber treten... ich möchte wieder ein humanes leben führen ohne jeweils mehr an option 2 zu denken (komplette selbstaufgabe)
ich bitte um hilfe und ratschläge von väter die das schon hinter sich haben oder gar dabei sind...
danke im vorraus.
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| Darf das Jugendamt eine Mangelberechnung ignorieren |
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Geschrieben von: turbo11er - 09-11-2011, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Ich hab da eine Frage wegen Kindesunterhalt
Ich habe zwei unterhaltsberechtigte Kinder (1,5 Jahre und 12 Jahre)
Es gibt ein Unterhaltstitel mit 100% §2 RBVO mit anzurechnenden ant. Kindergeld(für das 12 jährige Kind)
Für das andere Kind die Anerkennung der Vaterschaft(dem Jugendamt bekannt)
Es sind Unterhaltsvorschussschulden in Höhe von 7000€ aus alten Unterhaltsvorschussleistungen offen. Wurde jetzt nach §7 UhVorschG dem Jugendamt "übertragen".
Mutter hat die Differenz zum Unterhaltsvorschuss komplett erhalten.(Hab mich da schön linken lassen mit einer Lohnpfändung wegen U-Vorschuss trotz gezahlten laufenden Unterhalt und trotz mündl.versprochen wird nich gepfändet wenn ich laufenden Unterhalt zahle)
Lohnpfändung wurde durch Zahlung von 4000 durch meine Familie abgewendet.(Chef hätte mich gekündigt)
Es wurde vor 1,5 Jahren im 05.2010 eine Mangelberechnung durchgeführt vom Jugendamt mit einem Gehalt von 1300 netto .
Danach wurde immer gezahlt bis zum August 2011 ab September blieb offen wegen Arbeitslosigkeit ab Oktober Sprung in Altersklasse 12 und es erfolgte keine Mangelberechnung mehr. Forderung 310 € fertig .
Das jüngere Kind soll plötzlich einfach fast leer ausgehen obwohl da der Bedarf deutlich größer ist.
Die Ex mit dem 12 jährigen Kind ist neu verheiratet, beide Beamte als Kommissar, mit nebenbei Selbständigkeit und gemeinsames Kind. Keine finanziellen Sorgen also!!!
Jugendamt droht übrigens sofort mit §170 wegen den drei offenen Beträgen.
Greift der 170 überhaupt ,da der Lebensunterhalt wohl nicht gefährdet sein kann und Hilfe anderer gar nicht nötig ist bei einem so soliden Haushalt wo das Kind aufwächst?
Was ich noch vergessen habe damals wo die Mangelberechnung durchgeführt wurde, Selbstbehalt 900 wurde mein gleichzeitiger beantragter Stundungsversuch ein Jahr später erst bearbeitet und abgelehnt ich solle 50 Euro Raten zahlen die sind noch drin.
Hab ich ignoriert da ich schon auf Selbstbehalt runtergerechnet wurde.
Muss so eine Ratenzahlung für Unterhaltsvorschuss eigentlich berücksichtigt werden in der Mangelberechnung?(Selbstbehalt)
Bei der durchgeführten Mangelberechnung wurde mir schriftl. zugesagt das ggf. eine erneute Mangelberechnung durchgeführt wird im Dezember 2010 wegen eventueller Änderung der Tabelle. Das wurde natürlich nicht getan. wäre ja zu meinen Gunsten ausgegangen. wegen der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 950 und der erhöhten Abgaben im Brutto Nettolohn wo es auch 50 € weniger gab bei gleichen Bruttolohn.
Telefonisch war die zuständige Frau xxx im Januar 2011 nicht ans Telefon zu bekommen Rückrufbitte mit Information warum ,abgegeben bei einer Kollegin im Nachbarzimmer, die ans Telefon ging wurde ignoriert von Frau xxx...es kam nie ein Rückruf
Jetzt im Oktober wegen Alterssprung in 12 Jahre kam Post ich solle Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate schicken wegen höhere Sätze durch Alter....Hallo ? , habe erst vor 1,5 Jahren alles geschickt ist alles bekannt...Ist das Rechtens? Ich dachte alle 2 Jahre...nö sie könne auch monatl....hähh??
Meine wichtigste Frage: Darf das Jugendamt einfach sagen trotz eingereichter Unterlagen 310 Euro und eine Mangelberechnung komplett ignorieren?
Es ist auch nirgends ersichtlich wie sich die 310 zusammensetzen.
Bin ich jetzt gezwungen ohne Anwalt (obwohl Anwaltspflicht) da Geld keins vorhanden Aussicht auf Prozesskostenhilfe wird wohl schlecht sein gerichtlich zu klagen.
Sorry aber was ist das für ein D….sstaat wenn ich die ganzen Urteile lese mit 30 Bewerbungen im Monat und Festlegung fiktiver Löhne bei dem Arbeitsmarkt.
Das große Kind wurde mir Kontakt verwehrt. Das kleine Kind möchte was mit Papa erleben und Papa wird an die Wand gedrückt oder gezwungen zur Not im Ausland zu arbeiten. Also auch wieder die nächste Trennung vom Kind. Natürlich alles dem Kindeswohl.
Ein toter Vater ist wertvoller als ein nicht zahlungsfähiger. Tot gibt’s wenigstens Halbwaisenrente…was wichtig ist für die Kommissarfamilie um den Lebensunterhalt nicht zu gefährden, der nur mit Hilfe anderer gewährleistet ist.
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| BGH zu Kuckuckskindern |
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Geschrieben von: Bluter - 09-11-2011, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Der BGH entscheidet heute, ob eine Mutter den Namen des wirklichen Vaters preisgeben muss, damit der Scheinvater diesen in Regress nehmen kann.
In diesem Fall besonders übel:
Der wirkliche Vater zahlt seit Kenntnis der Vaterschaft Unterhalt und noch immer blockt die Muddi.
Zitat:Er möge die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anerkennen, forderte die Frau ihren Ex auf. Der folgte und zahlte 4600 Euro für Unterhalt und Erstlingsausstattung. Was nicht verhindern konnte, dass die zerbrochene Beziehung trotzdem in einen vor Gericht ausgetragenen Nahkampf abglitt. Es ging um das Umgangsrecht, den Unterhalt, das volle Programm. Irgendwann, während eines der diversen Prozesse, stellte sich heraus, dass der heute 50-Jährige gar nicht der Vater des Kindes ist. Aber wer ist es dann? Die Mutter weigert sich standhaft und quer durch alle Instanzen, seinen Namen preiszugeben.
Financial Times Deutschland
Und wenn wir schon beim Thema sind, zwei Artikel aus Österreich:
Vaterschaft ist Interpretationssache (Der Scheinvater)
Kuckuckskind-Großmutter (Mutter der Muddi)
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| Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind |
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Geschrieben von: sven229 - 08-11-2011, 21:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo
und zwar meine Frage ist,
ich bin getrennt von meiner Freundin haben zusammen ein Kind zusammen habe auch das gemeinsame Sorgerecht und das Kind ist alle 2 wochen am wochende bei mir, da ich auf der suche bin nach einer Wohnung bin wollte ich mal fragen ob das Jugendamt ein Zimmer für mein Kind bezahlt.
Wäre schön wenn ich eine Antwort kriegen würde.
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| Anwaltskosten der Ex |
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Geschrieben von: Clint Eastwood - 04-11-2011, 08:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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nachdem meine Exe und ihr Anwalt einmal damit durchgekommen sind, dass ich ihre Anwaltskosten bezahlen musste (ganz am Anfang der Trennung), machen die beiden nun munter weiter, mit dem Unterschied, dass ich nun - Jahre später - nicht mehr so eine fette Gans bin, sondern eher eine gerupfte, nackte..
Anwaltskosten laufen nun weiter auf, aber im Resultat bekommt der liebe Anwalt nun nichts mehr, da nichts mehr vorhanden.
Habe nun vorsorglich eine Mail an die beiden geschrieben, mit der freundlichen Bitte, das fruchtlose Treiben doch endlich einzustellen.
Meine Exe wird das nicht interessieren, ich denke aber, der Anwalt will auch nicht umsonst arbeiten, bzw. sich seine Forderungen jeden Monat anschauen, denn davon kann er seine Miete auch nicht bezahlen.
Irgendwelche Erfahrungen, wie Anwälte darauf reagieren? Schmarotzer fallen eigentlich vom Wirt ab, wenn es nichts mehr zu saugen gibt..
Das Beste wäre natürlich, wenn er von meiner Exe jeweils einen Vorschuss haben möchte, dann wird ihre Motivation auch reduziert..
Was meint Ihr? Danke, dass Ihr mich teilhaben lasst an Euren Erfahrungen - wenn nicht oeffentlich, dann auch gerne per PN..
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| Verdingkinder - die Wahrheit über die Schweiz |
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Geschrieben von: Petrus - 03-11-2011, 20:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Mit dem Fall meiner Tochter habe ich eine Seite der Schweizer kennengelernt, die man der 'neutralen' und so friedlich wirkenden Alpenrepublik nicht zutraut. Kinderrechte werden dort mit Füssen getreten, Väter bedingungslos entsorgt und ruiniert und Mütter können sich sogar schwere Starftaten gegen die Kleinen leisten, um hinterher von Behörden und Justiz gedeckt zu werden - dabei meine ich schwere Straftaten, die in jedem europäischen Land zu langjährigen Gefängnisstrafen führen würden.
Jetzt bin ich über einen Fernsehbeitrag auf die dunkle Seite (eine der vielen) der Schweiz aufmerksam geworden, die die Pathologie der Schweizer und ihr völlig ruchloses Handeln erklärt - Verdingkinder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung
Bis in die 50er Jahre wurden in der Schweiz kleine Kinder aus ihren Familien gerissen, um sie, wie Vieh auf einem Markt an die Meistbietenden, meist Bauern, zu versteigern. Wer den Zuschlag bekommen hat, konnte mit dem Kind mehr oder weniger machen, was er wollte. Häufig wurden diese armen Kinder dann zur Zwangsarbeit auf dem Hof eingesetzt oder sexuell missbraucht.
Ich hatte lange nach Erklärungen für die völlig kranken Verhaltensweisen mancher Schweizer gesucht - vermutlich ist das das gesellschaftliche Erbe einer durch 800 Jahre Inzucht degenerierten Bevölkerung. Da wundert es auch nicht mehr, dass in der Schweiz 1783 die letzte so genannte Hexe hingerichtet wurde - Anna Göldi.
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| Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum |
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Geschrieben von: camparso - 03-11-2011, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (94)
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hab heute ein schreiben vom jugendamt im briefkasten gehabt dem ein ermittlungsbogen beigelegt ist.
im brief steht das mein sohn ab 2. nov ein praktikum begonnen hat (das weiss ich) und dieses praktikum seinem berufswunsch dienlich ist. (das dauert nur ein halbes jahr das weiss ich von ihm auch schon und er bekommt dort laut seiner aussage 400€ vermutlich dann auch das gesamte kindergeld - oder??).
also kurz die fakten.
mein sohn ist am 14. september 18 geworden. ich hab keinen unterhalt mehr bezahlt da er das soziale jahr bis jetzt gemacht hat. nun hat er ne prakti stelle. alles gut und schön aber warum mischt sich das drecks jugendamt ein? ich möchte dann doch bitte auch wissen was meine exe verdient etc. wenn unterhalt berechnet werden soll!
brauch bitte bitte bitte tips und hilfe wie ich nun reagieren soll?!! rechtsverdreher aufsuchen??? oder schaff ichs selbst die idioten abzuwiegeln????
HELP!!!
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| wir brauchen Geld |
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Geschrieben von: Anti-JA - 03-11-2011, 01:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
bin seit einiger Zeit alleinerziehender Vater.
Die KM ist weg gezogen.
Die KM arbeitet weniger als Vollzeit.
Unterhalt kann die KM daher kaum zahlen.
Der Unterhaltsvorschuss reicht mir nicht.
Ich will für die Kinder bessere finanzielle Möglichkeiten.
Wie kann ich über das Jugendamt erreichen, dass die KM mehr arbeitet und mehr Unterhalt zahlt ?
DDT wäre nett.
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| Hauspfändung |
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Geschrieben von: Desillusionierter - 01-11-2011, 19:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo liebe Forengemeinde,
wer kennt sich aus mit Pfändungen in diesem möglichen Szenario:
- ich ziehe zu meiner Mutter (Haus läuft auf sie)
- ich wandle mein komplettes Bankgeld in Bargeld, Elektronikartikel und Gold um und lagere es versteckt im Haus meiner Mutter
- ich werde dann wegen meiner psychischen Erkrankung berufsunfähig/ arbeitslos, beziehe irgendwann Harz 4 und stelle spätestens dann die Unterhaltszahlungen ein.
Dann wir ja irgendwann gepfändet und vollstreckt, leider ist wird dies ergebnislos sein.
Kann der Staat das Haus von meiner Mutter dann durchsuchen und Gegenstände, die offiziell ihr gehören pfänden, weil ich dort gemeldet bin?
Vielen Dank im voraus.
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