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Ehevertrag - jetztige Lage? |
Geschrieben von: Panto - 21-03-2011, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -
Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:
• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht
Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?
Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?
Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.
Wie is eure Meinung?
Alles Gute
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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB |
Geschrieben von: Skipper - 18-03-2011, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Nach Zaunegger und Sommer-Urteil des BVerfG hat der Gesetzgeber den § 1626a BGB zu reformieren. Es ist mE abzusehen, daß eine Norm etabliert wird, die NICHT unseren Vorstellungen und den Interessen unserer Kinder, insbesondere nicht den Anforderungen der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG entsprechen wird. Eine gleichberechtigte elterliche Sorge ohne Weiteres ab Geburt (genauer: ab Feststellung der biologischen Vaterschaft) für nicht mit der Mutter verheiratete Väter wird es vermutlich nicht geben.
Dagegen möchte ich ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen und bei Zeiten eine Vorlage erarbeiten, die von möglichst vielen unmittelbar betroffenen Vätern genutzt werden kann.
Wer hat Interesse? Wer entwickelt mit?
Gibt es u.U. schon Muster/Vorschläge für eine solche Beschwerde?
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Konsens |
Geschrieben von: Skipper - 17-03-2011, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Eigentlich besteht doch längst Konsens unter uns Vätern:
- Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben.
- Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft.
- Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern.
- In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden.
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Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen.
Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.
Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.
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Betreuungsunterhalt - Fragen |
Geschrieben von: batman - 15-03-2011, 14:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
folgendes problem:
ich habe mit der exfreundin (nie mit ihr zusammengelebt, oder verheiratet gewesen) eine gemeinsame tochter von 2 monaten.
Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten. wie schaut es denn in dieser situation aus? wird sie ebenfalls alg1 beziehen, oder wird man nun zwecks betreuungsunterhalt auf mich zukommen? falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?
gruß
thomas
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ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln |
Geschrieben von: DerFragensteller - 14-03-2011, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo,
ich bin derzeit noch arbeiten. Demnächst steht eine Kündigung an.
Meine Auskunftspflicht habe ich vor ca. 12 Monaten erfüllt. Laut Gesetz muss ich lediglich 24 Monate Auskünfte über mein Einkommen erteilen.
Muss ich durch die geänderte Situation erneut 12 Monate Einkommen nachweisen?
Durch die anstehende Arbeitslosigkeit kann ich den titulierten Unterhalt nicht mehr bezahlen.
Wirkt ein Unterhaltstitel uneingeschränkt für ALG1 Pfändung?
Ist eine Pfändung nur möglich mit einem Abzweigungsantrag? (Der normalerweise vom AA abgelehnt wird)
Die Problematik das eine Arbeitslosigkeit vor Gericht als vorrübegehend eingestuft wird ist mir bekannt. Deshalb versuche ich erstmal nicht die Titel abzuändern.
Grüße
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KM zum Teufel jagen |
Geschrieben von: Anti-JA - 14-03-2011, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forum,
ich hatte es mal erwähnt, dass die KM eine Therapie verweigert.
Sie pokert sehr hoch.
Seis drum.
Ich kann auf verschiedenen Wegen die Kinderbetreuung ganztags bieten.
Derzeit wohnen wir noch zusammen.
Wie erreiche ich gewaltfrei dass die KM freiwillig geht ?
(ohne Schlösseraustuasch)
Welche psychologischen Taktiken und Gepsrächsthemen sind hilfreich ?
Wenn die KM Depressionen und Tränen bekommt, so ist mir das jetzt egeal.
Ich werde dann nach ihrem Abgang 2 Putzhilfen beschäftigen. Dasist allemal billiger und stressfreier als die KM.
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Auf dem Weg zu konstruktiver Konfliktkultur |
Geschrieben von: sorglos - 11-03-2011, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hier ist der neue Thread. Die Diskussion ist eröffnet. Allerdings kann ich mich erst nach dem Wochenende wieder wirklich beteiligen. Es gibt da was, was ein paar Köpfe kleiner ist als ich und jetzt erstmal wichtiger.
(11-03-2011, 17:29)fadder schrieb: .... und Zeichen für genau das, was ich bereits sagte, nämlich das Männer unfähig zu konstruktivem Streit sind. Ein großes Problem - mir scheint die Konfliktfähigkeit nach einer Trennungsodyssee ist bei bei vielen Vätern/Männern massiv beschädigt. Die Vergewaltigung der Menschenwürde durch Wegnahme der Kinder, durch Konfrontation mit einem Rechtstaat, der allen Beschreibungen spottet und sich scheinbar bloß am Mutterwohl orientiert, hinterläßt Spuren.
Leider richten sich dann die erlebten Konfliktmuster oft gegen andere Väter und engagierte Männer und verhindern eine konstruktive Streitkultur und ein Vorankommen in der Sache.
Wie könnte es anders gehen?
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Kindesunterhalt berechnen, aber wo? |
Geschrieben von: Dresden - 11-03-2011, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Guten Abend,
melde mich mal zurück, noch in Trennung. Ich würde gern wissen, ob es dienlich ist, den Kindesunterhalt bei einem RA, Jugendamt, FamG berechnen zu lassen oder einfach in Anlehung an die DüsseldorferTabelle den KU zu zahlen? JU hat schon Unterlagen von mir anfordern wollen, hab sie abblitzen lassen.
Es liegen hier noch Darlehensschulden vom Hauskredit an (würde kurzer Hand den KU um die Zinstilgung kürzen).
Kindergarten und Hortbeiträge sind doch mit der KU abgegolten, oder muß ich diese dazu rechnen?
Bei dem ganzen KU müsstes doch auch ein negatives fiktives Einkommen geben? Gebt mir mal Rat, bevor ich unter der Brücke schlafen muss, bin noch z.Z. ein Warmduscher.
Danke.
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