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  Amtsgericht / Ob das so stimmt ? ^^
Geschrieben von: Nappo - 13-10-2011, 16:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Auszug :
PKH Ablehnung weil :
"Er hat eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, die nicht nachvollziehbar ist. Er gibt keine Bruttoeinnahmen an, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wovon der Antragsteller derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet...."

- Es liegt vor : Gewinn- und Verlsutrechnung / BWA. Aber das scheint mal wieder zu überfordern.

Aber nun :

"Die nach § 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht kann nicht nejaht werden, denn es ist zunächst von einer Unzulässigkeit des Antrages auszugehen. Der Antragsteller kann nicht unmittelbar das Familiengericht anrufen, er ist gehalten zunächst hierfür zuständige Stellen um Hilfen zu bitten. Dies ist vorliegend das Jugendamt der XXX in XXX, das über ausgebildete und erfahrene befähigte Mitarbeiter verfügt, um zunächst dem ratsuchenden Bürger zu helfen.

Gröhl.....

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  Alleinerziehend
Geschrieben von: 'c' - 12-10-2011, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Gibt es irgendeinen halbwegs vernünftigen Alternativvorschlag
für das Wort

"Alleinerziehend"?

Für mich ist das echt das Unwort schlechthin.
Ich zitiere aus Largo "Glückliche Scheidungskinder":
"Um ein Kind groß zu ziehen braucht es ein ganzes Dorf."

Ein völlig logischer Satz, denn man kann de facto halt ein Kind
nicht alleine erziehen. Deswegen gibt es ja z.B. auch mein Lieblings-
oxymoron: den Verband der (sogenannten) "Alleinerziehenden" Mütter

Also, wer kennt was?

Ich kenne z.B.

"Teilerziehend"
"Single-Mom /-Dad"

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  Erbe und Unterhaltsschulden ...
Geschrieben von: Bücker der Nation - 12-10-2011, 17:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen,

bräuchte mal Eure Hilfe, hab' die SuFu benutzt und komme nicht so richtig weiter.

Kurz zur Situation, ich bin gerade Mangelfall, (noch) kein Titel und Unterhaltsschulden bis zur Decke.

Es stellt sich für mich die Frage ob es sich "lohnt" die vorgeschossene Knete vom Unterhaltsvorschuss unter Aufopferung meiner verbelibenden Lebenskraft zurückzuzahlen.

Kontakt habe ich zu meinem Jungen leider nicht. Unterhalt für Sohnemann zahle ich so gut es geht, der Rest kommt vom Unterhaltsvorschuss.

Ich werde nicht mein Leben in D verbringen, habe aber in D irgendwann einmal ein Erbe zu erwarten. Nicht die Welt aber schon mehr als ein warmer Regen.

Wird bei Unterhaltsschulden direkt das Erbe unterm Hintern weggepfändet oder belässt Mutter Staat eine Möglichkeit Besitz zu wahren ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Re-Aktivierung des Vaters
Geschrieben von: Bücker der Nation - 12-10-2011, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

mich beschäftigt schon länger die Frage was (und ob ?) nach dem großen Beziehungsdrama mit einhergehender eigener Entsorgung und dem Verlust des gemeinsamen Kindes kommt.

Exilierter stellt in seinem wundervollen Buch "Meisterwerk 2010" auf den letzten Seiten eine sehr interessante These auf.

Sinngemäß zitiert : "... die Zeit würde auch bei Exen die Wunden heilen und es könne wohl auch zu einer Reaktivierung des Vaters kommen".

Klingt ja erst einmal nicht schlecht. Muss gestehen, dass mir hier eindeutig Erfahrung fehlt um es für mich einschätzen zu können.

Junior ist noch sehr klein und meine Entsorgung erst ein paar Jahre her.

Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht ? Hat wirklich mal 'ne Muddi durchgeklingelt weil die Kinder den Vater sehen wollten, sich die Gemüter abgekühlt haben oder vielleicht weil sie ihr Gewissen quält Angel

Gibt es da wirklich "das" HappyEnd, wenn auch 2.Klasse, oder gehts mal wieder auschließlich um "das Wohl des Kindes (=Bargeld)" ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ?
Geschrieben von: tiefengrund - 11-10-2011, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallöchen allerseits,

ich bitte es zu entschuldigen wenn es eine ähnliche Frage schoneinmal gab. Die Forensuche und die Suche im Internet hat mir nicht die Informationen beschert, die ich bräuchte.

Folgender Sachverhalt : Ich weiß, dass in wenigen Monaten Unterhaltsforderungen auf mich zukommen. (KM fordert KU+BU, waren nicht verheiratet) Einen Vaterschaftstest sowie überhaupt Post von irgendwen gab es noch nicht. Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ? Die Meinungen gehen da ja weit auseinander. Zum Zweiten habe ich einen Autokredit am laufen, den ich schon vor der Schwangerschaft hatte. Eine Veringerung der Raten würde den Zinssatz mehr als verdoppeln. Ich habe gehört und gelesen, dass Schulden, die man nicht fahrlässig herbeigeführt hat, auf den Selbstbehalt mit angerechnet werden.

Hat jemand von euch damit Erfahrungen gesammelt ? Wenn der Kredit nicht angerechnet wird, habe ich Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren ?

Mein heutiges Auskunftsersuchen beim JA war erfolglos, da dort Unterhaltspflichtige weder beraten werden noch überhaupt Informationen bekommen. Man sagte mir den Unterhalt lässt die Frau berechnen und der Unfallverursacher zahlt. Man empfahl mir die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht.

Ich danke schonmal im Voraus.

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  Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage
Geschrieben von: mari.mand - 06-10-2011, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Smile

Hab da mal ne Frage. Ich habe direkt nach meiner Scheidung meiner Ex-Frau eine Sorgerechtsvollmacht gegeben (über meinen Anwalt), die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt.

Jetzt habe ich die Schulbescheinigungen der Kinder angefordert, ob zu wissen, ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Erhalten habe ich sie nicht. Kontakt zu den Kindern darf ich auch nicht haben und habe ich somit auch nicht. Ich habe ihr dann geschrieben, das ich ein recht auf diese bescheinigungen habe, da ich sorgeberechtigt bin und auch unterhaltszahler. Trotzdem werden mir die bescheinigungen verweigert.

Jetzt kam post - sie möchte das alleinige Sorgerecht haben (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht). Habe dem Gericht nun mitgeteilt das sie eine vollmacht hat und somit eh schon allein das Sorgerecht ausübt.

Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???

Vielen Dank Euch Smile

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  Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2
Geschrieben von: harzer - 05-10-2011, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,
Es geht um Kindesunterhalt, meine Tochter ist vier Jahre alt, sie lebt bei Ihrer Mutter. Diese blockiert jegliche Kommunikation und jeden Umgang zwischen mir und meiner Tochter. Mit der Mutter bin ich nicht verheiratet, wir haben jedoch gemeinsames Sorgerecht. ABR liegt nach Gerichtsbeschluss bei der Mutter.
Es wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Von dort wurde ich bislang um Auskunft bzgl meines Einkommens gefragt. Wie hier empfohlen, habe ich den JA-Fragebogen nicht ausgefüllt sondern nur mitgeteilt, dass ich seit zwei Jahren von ALG2 lebe. Es folgte ein zweites Schreiben in dem lediglich mitgeteilt wurde, dass Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
Ein Titel existiert nicht, er wurde auch nicht gefordert.
Seit Juni 2011 bin ich arbeitunfähig krank geschrieben. Dies wird wohl auch noch längere Zeit der Fall sein. Über meine Krankheit ist das JA jedoch nicht informiert.
Gezahlt habe ich bis jetzt nichts. Gefordert wird Unterhalt seit Mai 2011, ist also alles noch ziemlich frisch.

Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.
Werde ich als krankgeschriebener Mangelfall, vom JA vor Gericht gezerrt und auf Unterhalt (fiktives Einkommen) verklagt werden?
Wartet das JA jetzt einige Zeit, bis ein lohnender Rückstand aufgelaufen ist, um dann zuzuschlagen?
Sollte ich jetzt versuchen mit dem JA zu verhandeln, ober besser gar nichts tun?

gruss
harzer

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  JA-Post ! Sorgerecht
Geschrieben von: Nappo - 05-10-2011, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Habe heute einen Brief des JA bekommen und bitte um Kommentare!

Fakten : 2 Töchter / 11 und 8 Jahre alt.
Für die älteste besteht Sorgerecht, für die Jüngere wurde es mir verweigert.

Anwalt hat Vermittlungsverfahren mit Verfahrenspflegschaft beantragt. Antwort steht noch aus. Ex hat Kinder soweit manipuliert, dass sie seit den Sommerferien nicht mehr "bei mir sein wollen."

Text Brief Jugendamt :

Regelung der elterlichen Sorge :

Sehr geehrter Herr XXX,

das Jugendamt wurde durch das Familiengericht informiert, dass in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge für Ihre Kinder zu regeln ist. (Tatsächlich? Gegenstand ist der Umgang, nicht die Sorge..d.V.)
Das Jugendamt hat dabei mitzuwirken und nimmt diese Aufgabe in Absprache mit Ihnen wahr.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um besprechen zu können, ob und wann ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin (ich war nie verheiratet und bin seit 2006 getrennt...Ehepartnerin?....d.V.)
stattfinden kann, oder ob Sie das Gespräch allein wünschen.

"Ich habe keinen Bock mehr auf JA und will auch nicht mehr mit denen reden. Meine Ruhe will ich! Die haben mich genügend verarscht."

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  § 170 der nächste
Geschrieben von: maximilianspapa2011 - 05-10-2011, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (89)

Hallo zusammen,
nachdem Nappo (habe Deine PN bekommen, nur noch keine Zeit zu antworten gehabt) bereits reichlich leidvolle Erfahrungen mit dem §170 gemacht hat, scheine ich nun der nächste zu sein.
Habe im Nov nun "endlich" einen termin zur Verhandlung vor dem AG in Koblenz.
Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.
Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.
Meine Frau war nämlich in dieser Zeit im Ausland um ihre behinderte Mutter zu pflegen.
Das Gericht wollte die Klage meiner Ex bereits abweisen, die Staatsanwaltschaft bestand aber darauf, so daß ich in vier Wochen nach Koblenz fahren kann.
hat hier außer Nappo bereits Erfahrungen zu diesem Thema sammeln können, oder gibts Tipps, was man partout nicht sagen sollte

Danke

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  Gehaltsverhandlung
Geschrieben von: 'c' - 05-10-2011, 06:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Bei mir steht demnächst ein Stellenwechsel und damit auch eine neue
Gehaltsverhandlung an.

Meine Fragen zielen darauf ab, wie ich dies in Bezug auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt optimieren kann:

Sachlage:

1. Mein Sohn wird am 15.09.2012 drei Jahre alt sein. Da ich umfangreichen Umgang in einer Elternvereinbarung mit der KM schriftlich vereinbart habe, habe ich die begründete Hoffnung, ab dann keinen BU mehr zahlen zu müssen. Kann mich aber natürlich täuschen.

2. Momentan verdiene ich 70.000 € brutto/a. Dann werden es mindestens 75.000 € brutto / a sein, eher mehr. Ein Tarifvertrag spielt hier keine Rolle.

3. Es wird auch darum gehen, nach zwei Jahren an meiner neuen Stelle ggf. als Partner einzusteigen.

Fragen:

1. Macht es Sinn, anstatt jetzt um ein höheres Gehalt als 75.000 €, quasi um konsekutive Übertragung von "Unternehmensanteilen" zu bitten?
Oder wird mir dies einfach als Einkommen angerechnet? Wie könnte man hier vorgehen?

2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?

Grüße,

'c'

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