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Pfändnung ! Versuch ALLES zu bekommen. |
Geschrieben von: Nappo - 19-10-2011, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Anwalt der Exe winkt also mit dem Urteil nach § 170 StGB in dem der rückständige Unterhalt und das Verlangen zur Zahlung genauso tituliert ist, wie natürlich auch schon in vorliegenden Jugendamtsurkunden.
Nun versucht der Anwalt meinen Geschäftspartner zu erpressen, Er müsse ALLE Provisionsansprüche meinerseits nun pfänden. Mir bleibt 0 Euro. Basta.
Jetzt würde wohl Hartz IV winken, oder ?
Kann mir jemand was dazu sagen?
Der Anwalt des Geschäftspartners hat schon mitgeteilt, dass die Gegenseite das machen könne.
(Haben aber einen Weg gefunden das dieser Zustand nicht eintritt, nur das kann ich hier jetzt nicht schreiben und ist auch letztlich egal)
Kann der obige Fall tatsächlich so rechtmäßig sein?
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Beistandschaft / Auskunft für das JA |
Geschrieben von: Nappo - 19-10-2011, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ich weiß, dass hier schon viel darüber geschrieben steht und frage in speziellem Fall trotzdem mal um Rat bezüglich weiterer Vorgehensweise.
Es handelt sich nicht um mich, sondern um einen Freund, der mir die Post des JA eingeworfen hat :
Das Jugendamt verlangt mit Schreiben einen zu zahlenden Mindestunterhalt für 13 jähriges Kind in Höhe von 334 €.
Der Unterhaltspflichtige ist Arbeitnehmer und steht im Grunde kurz vor der priv. Insolvenz.
Diese wollte Er versuchen zu verhindern, da dann sein Haus "weg geht".
Das Nettoeinkommen ist ca. 1.800 € . Die Hausrate ist ca. 400 €, ansonsten hat Er noch zwei Kredite die kaum zu bedienen sind, aber dem Kindesunterhalt ja zurück stehen.
Dem JA Schreiben liegt ein Auskunftsbogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei.
Was wäre zu raten?
Ich hoffe, die Infos reichen für's Erste, sonst lege ich nach....
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Ungewollt Vater, Umgang, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht |
Geschrieben von: MiMa - 19-10-2011, 10:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Kurz zur Geschichte:
Im August 2010 habe ich eine Frau kennengelernt. Wir beide wollten nix festes und haben uns ab und zu getroffen. Im Dezember 2010 war sie dann plötzlich schwanger… trotz Pille. Für mich ein unmögliches Ding und ein immenser Vertrauensbruch zumal sie mir dann auch ihre Liebe gestanden hat (Kopfschüttel).
Ich habe ihr offen gesagt, dass ich sie nicht liebe und mir mit ihr keine gemeinsame Zukunft vorstellen kann, aber ihr Entscheidung das Kind zu bekomme respektiere und auch den KU zahlen werde. Zudem würde ich mich jederzeit bereit erklären ihr das Kind abzunehmen bzw. unter die Arme zu greifen.
Ich muss dazu sagen, dass ich einige Monate vor der Geburt jemanden kennen- und Liebenglernt habe, die auch über alles Bescheid wusste. Wir haben uns dazu entschieden der KM erst einmal nix zu sagen und zu warten bis das Kind da ist.
Soweit so gut. Die Schwangerschaft ist dann einigermaßen gut verlaufen. Wir haben uns ab und zu getroffen damit ich auf dem Laufenden bleibe. Unser Sohn hat dann Anfang August per Kaiserschnitt das Licht der Welt erblickt. Ich war im Krankenhaus dabei aber nicht im Kreissaal und hab 2 Wochen Urlaub genommen um die ersten Tage so nahe wie möglich unserem Sohn zu sein. Warum? Weil ich da schon so eine Ahnung hatte ihn nicht mehr so oft zu sehen.
Nach 1 Woche im Krankenhaus wurde dann der ganze Papierkram erledigt. Vaterschaftstest habe ich vor der Vaterschaftsanerkennung auch gemacht. Vaterschaft ist erwiesen. Nachdem alle Behördengänge stattgefunden haben und ich einverstanden war, dass sie vorerst das alleinige Sorgerecht hat, hat sich der Wind innerhalb weniger Wochen gedreht. Ich durfte nach dem Krankenhaus unseren Sohn nur noch besuchen. Ich bin jedes mal wenn es Zeitlich gepasst hat 25 KM (2-3mal die Woche) für 2 Stündchen zu ihr gefahren um unseren Sohn zu sehen, da sie der Meinung war er sei noch zu klein um ihn alleine mit mir zu lassen (tztztz).
Ständig habe ich Nachts SMS von ihr bekommen, dass der kleine schreien würde und sie ganz alleine wäre und keiner ihr hilft. Anschl. Durfte ich mir den Vorwurf anhören nicht dagewesen zu sein. Wie denn auch, wenn ich schlafe und die Nachricht erst am Morgen lesen könnte. Das ging dann pausenlos so, obwohl ich sie darum gebeten habe mich anzurufen. Ausrede: wenn du dann nicht ran gehst raste ich völlig aus, dann schreib ich lieber. MUSS ICH DIE LOGIG VERSTEHEN????
Hab ihr bestimmt auch 1000 mal angeboten mich um den kleinen Mann zu kümmern, wenn sie sich mal erholen möchte. Reagtion darauf: Nein das möchte ich nicht (kopfschüttel)
Ich habe ihr gesagt das sie sich für unser Sohn entschieden hat und hätte von vornherein wissen sollen, was auf einen zukommen kann und da gehört auch dazu, dass man vielleicht auf sich alleine gestellt ist.
An diesem Abend hatte der kleine wieder seine Koliken und ich habe eine SMS erhalten das der kleine Weint und Bauchschmerzen hat. Ich habe um nach 22 Uhr nicht mehr darauf reagiert.
Die SmS die ich darauf ein Tag später erhalten habe war echt ein Witz.
SMS: Anscheinend interessiert es dich nicht ja nicht sonderlich wie es dem kleinen geht, sonst wärst du heute mal vorbei gekommen um deinen weinenden Sohn in die Arme zu nehmen. Damit ich mich nicht weiter aufregen muss, setze ich jetzt die Tage fest an den du kommen kannst. Dienstag und Mittwoch von 18-22 und Samstag 15-20 Uhr. Ich möchte am Vortag bis 15 Uhr Bescheid wissen ob du kommst, ansonsten habe ich was anderes vor. Und verkaufe mich bitte nicht für dumm. Weil so wie du dich verhältst musst du eine neue Freundin haben, was mir ja ziemlich schnuppe ist. Aber solange ich sie nicht kennengelernt habe wirst du das Kind nicht mal für 10 min alleine bekommen.
!PENG!
Ich bin dann ein paar Tage später wieder zu unserem Sohn gefahren (2 Stunden) und habe der Mutter gesagt, dass es jemanden neuen in meinem Leben gibt. Ich aber nicht bereit bin, ihr Abbitte zu leisten, da auch ich entscheide ob meine jetzige Partnerin Kontakt zu unserem Sohn haben sollte oder nicht und ob sie das nicht verstehe.
Fakt und Stand ist, was sie mir klar und deutlich mitgeteilt hat, dass ich unseren Sohn solange nicht bekommen werde bis er für sich selber entscheiden kann.
Auf meine Frage ob es daran liegt das ich eine Partnerin habe, bekam ich ein klares “JA“. Und solange ich nicht allein bin kann ich das vergessen, denn sie müsse ja auch darauf verzichten. (Krass und der Riesenknaller)
Die Besuchszeiten nehme ich weiter war aber gehe langsam daran zu Grunde, da sie mir schon einige mal klar und deutlich gesagt hat das sie es am liebsten hätte, wenn es mich nicht geben würde.
Ich kann das nicht mehr! Ich schlucke das nur um unseren Sohn zu sehen. Ich hab unseren Sohn lieb… keine Frage, aber wie soll das weitergehen?
Ich möchte heute Abend dort hin um mich von meinem Sohn zu verabschieden und ihr sagen, dass ich nicht mehr kann… nicht unter diesen Voraussetzungen und sie gewonnen hat.
Für die nächsten 6-8 Jahre nur Besuchszeiten (bis jetzt) und niemals allein mit dem Kind immer unter Beobachtung!? Und ständig der Stress und die Vorwürfe? Nein danke. Das tue ich mir und dem Kind nicht an. Und das nur weil sie gefrustete ist und genau weiß, dass sie den kleinen als Druckmittel nehmen kann.
Was bzw. wie soll ich vorgehen? Bitte kein Gericht Anwalt etc. … die Erfolgschancen sind hier eh sehr gering.
Mein Sohn bleibt in meinem Herzen und wird immer eine offene Tür vorfinden.
Danke für eure Antworten
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Aufrechnung ohne Titel? |
Geschrieben von: webmin - 18-10-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
vor ca . 1 Monat habe ich eine Mitteilung bekommen, dass meine Steuerrückzahlung (ca. 1000€) über einen Aufrechnungsantrag an die UVK gegangen ist.
Ich sofort zum RA ,der umgehend ein Schreiben aufsetzte dass sie mir die Einbehaltung mit 14-Täglicher Frist auf meinem Konto überweisen sollen ,sonst folgt eine Bereicherungsklage.
Heute kommt ein Schrieb von der UVK ,in der mitgeteilt wird ,dass die Aufrechnung ohne Titel rechtens sei, das sie der Meinung sind ,dass Unterhaltsrückstand besteht.
Hintergrund:
Anfänglich übten sie(UVK) ihre üblichen Drohkulissen ,wogegen ich stets beweisen konnte ,dass ich nicht Leistungsfähig war (Gehalt: 980€ netto - 108km /Tag Kilometerpauschale)
Sie versuchten es mit :
Ich sollte näher zu meiner Arbeitsstelle ziehen.
Ich sollte mir einen neuen Job suchen.
Ich wohne bei meinem Vater im Haus.
Die Punkte sind sorgfältig abgewiegelt worden(möchte jetzt nicht ins Detail gehen)
Nun drohten sie mit Klage und beantragten im Rahmen der Beistandschaft VKH für meinem Sohn.
Das hiesige Amtsgericht befand jedoch, dass die Aufstellungen der Forderungen gegen mich nicht rechtens seien und lehnten die VKH wegen "mangels an Erfolg" ab.
Die UVK liess die Frist der Rechtsmittel verstreichen ,und legten ausserhalb der Frist welchen ein ,da angeblich ein Mitarbeiter ausgeschieden war.
Das AG meinte daraufhin "Nöö ,Nöö ,Frist ist Frist!" und lehnte die Rechtsmittel ab.
Daraufhin legten sie Beschwerde vorm OLG ein ,worauf das OLG meinte: "Nöö,Nöö, Frist ist Frist"
Das war etwa Frühjahr/11.
Frage :
Darf die UVK ohne Titel mein persönliches Vermögen einbehalten?
Mein RA meint ,dass es ohne Titel eine unrechtsmäßige Bereicherung währe.
Eure Meinung?
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Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ? |
Geschrieben von: Anonym - 18-10-2011, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
folgende Frage.
Ich habe ca. 10 Monate den geforderten Trennungs und Kindesunterhalt nicht gezahlt. ( auf Rat meines Anwalts ). Mitterweile ist alles korrekt berechnet und ich zahle monatlich.
Für die Monate die ich nichts gezahlt habe, hat sich nun eine ordentliche Summe an Unterhaltsrückständen angesammelt.
Meine Anwältin hat Briefkontakt mit dem Jobcenter und der Unterhaltvorschusskasse aufgenommen das sie mir die Bankdaten zuschicken sollen wohin ich die Rückstände überweisen soll.
Dort kommt nun seit ca. 7 Monaten keine Reaktion. Rückstände habe ich seit Juli 2010.
Meine Anwältin meinte nun das sie dort auch nicht mehr nachhacken wird da es ihr wohl gerade hier mit dem Jobcenter und der Unterhaltvorschusskasse schon mal passiert ist das die Rückständen vergessen worden sind und sie die Hoffnung hat das dies bei mir auch passieren könnte.
Von daher meine Frage :
Können Unterhaltsrückstände irgendwie verjähren ? Oder kann ich auch damit rechnen das nach 10 Jahren noch eine Forderung kommt ?
Hat wer von euch da schon mal Erfahrungen mit gemacht ?
Danke & Gruß
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Berechnung des Unterhalts für die Tocher |
Geschrieben von: Tatu - 16-10-2011, 16:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Guten Tag,
ich bin seit kurzem Geschieden. Ich bin mit meine Tochter (11 Jahre alt) ausgezogen, mein Ex und usere Sohn (21 Jahr) blieben im Haus wohnen.
Das Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) und groußen Grundstück hat mein Ex in die Ehe mitgebracht. Das Haus wurde von uns teilweise Renoviert (Darlehen zusammen aufgenommen) und die Wohnungen vermietet. Nachdem ich ausgezogen bin (2010), haben wir vereinbart, dass ich keine Unterhalt an mein Sohn zahle und er im Haus kostenfrei wohnen bleibt, dafür zahlt mein Ex auch keinen Unterhalt an die Tochter. Sei August 2011 hat unser Sohn die Ausbildung begonnen und hat sich eine Wohnung genommen. Ich habe im Sept. 2011 die Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts für die Tocher, mit Hilfe meiner Rechswanw. angefordert. Der Rechsanw. vom Ex hat die Unterhaltsberechnungen erstellt, jedoch wurden die Unterlagen nur teilweise zugeschickt.
Bei der Berechnung des Einkommens wurden solche Abzüge gemacht wie z.B. Autodarlehen, Darlehen für die renovierte Wohnung, Grundsteuer usw.
Mein Ex hat vor paar Monaten jedoch ein Teil des Grundstükes gut verkauft und für sich ein zweites Auto gekauft.
Mein Frage ist: - werden die Einnahmen aus verkauf des Grundstükes bei der Unterhaltberechnung für unsere Tochter, berücksichtigt?
Für sein erstes Auto zahlt er noch Autodarlehen, obwohl er sich ein zweites Auto - ohne Darlehen gekauft hat, darf er die Darlehen für das erste Auto trotdem als Negativeinkommen angeben?
Danke für die Antworten
Gruß Tatu
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Richterin Hoenicke in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht eines Vaters ohne Fallprüfung |
Geschrieben von: Vaterduesseldorf - 16-10-2011, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Richterin Hoenicke in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht eines Vaters ohne Fallprüfung und in offensichtlicher Unkenntnis der Straßenverkehrsordnung
Der Fall: Vater verliert das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder weil die Mutter behauptet er würde die Kinder auf einem Motorrad mitnehmen. Richterin Hoenicke vom Familiengericht in Düsseldorf entscheidet ohne Befragung des Vater oder Zeugen per einstweiliger Anordnung gegen die keine Rechtsmittel einzulegen sind, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nun auf die Mutter zu übertragen. ( Urteil wurde hier eingestellt http://neues-sorgerecht.blogspot.com/ )
Richterin Hoenike greift ohne weitere Prüfung oder Nachfrage in das fundamentale Sorgerecht eines Vaters ein ohne zu wissen, dass der Transport eine Kindes auf einem Roller lt. Strassenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet wäre und das es sich bei dem Fahrzeug Piaggio MP3 nicht um ein Motorrad sondern um eine Auto handelt.
Haben Sie während der Amtszeit der Richterin Hannelore Lydia Hoenicke ähnliche Entscheidungen zu beklagen? Helfen Sie mit Frau Hoenicke ein Denkmal im Internet zu bauen und berichten Sie über dieses Forum oder anonym in diesem Blog http://neues-sorgerecht.blogspot.com/
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Erhöhung Selbstbehalt? |
Geschrieben von: Angel - 15-10-2011, 07:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
das Jahr, in dem das JA offiziell den Unterhalt meines Mannes für sein uneheliches Kind wegen des zu geringen Verdienstes auf 0 gesetzt hat, neigt sich dem Ende.
Es wird wohl auf eine Unterhaltsneuberechnung hinauslaufen.
Ich selbst wollte nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Nun wird mir aber wegen der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und mangelnder Bereitschaft meines AG ein Strich durch die Rechnung gemacht. Entweder Sie gehen ganztags, oder Auflösungsvertrag und das obwohl genug Möglichkeiten in der Firma wären auch halbtags zu arbeiten. Naja, so kann man Mütter auch los werden. Die einzige Ganztagesstätte hier in der Gegend hat von 07:30-15:00 Uhr geöffnet. Meine Arbeitszeit wäre aber von 08:00 - 17:00 Uhr. Wie auch immer, ist eh ein anderes Thema. Ich werde wohl - bis ich halbtags etwas gefunden habe - erst einmal zu Hause bleiben.
Da mein Mann dann für Baby und mich voll aufkommen muss, möchten wir natürlich, dass der Unterhalt so gering wie möglich ausfällt. Könnte man mit höherer Miete argumentieren, damit sich sein Selbstbehalt erhöht oder erhöht er sich automatisch, wenn ein Baby mit im Haushalt lebt?
Er verdient im Schnitt (mit Stkl 3) 1.300 Euro. Mit Stkl 1 wären es so um die 1.100 Euro. Die Höhe der Miete beträgt 500 Euro.
Wäre es evtl. sinnvoll, dem JA anzubieten im Monat 100 Euro zu zahlen? Wie hoch sind die Chancen, dass das JA dieses Angebot annimmt?
Grüße
Angel
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