Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.822
» Neuestes Mitglied: brudervorluder
» Foren-Themen: 8.345
» Foren-Beiträge: 154.149

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Vollstreckungsziel
Gestern, 23:38
» Antworten: 140
» Ansichten: 43.067
Kinder 3+5 von Mutter und...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: expat
Gestern, 21:01
» Antworten: 3
» Ansichten: 213
Jahrelanges Tauziehen vor...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
22-05-2026, 20:39
» Antworten: 2
» Ansichten: 141
Ehevertrag - Frage zum na...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
21-05-2026, 18:14
» Antworten: 3
» Ansichten: 300
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
21-05-2026, 10:46
» Antworten: 31
» Ansichten: 7.660
Geschiedenes Scheidungski...
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: neuleben
20-05-2026, 14:16
» Antworten: 5
» Ansichten: 13.620
Argentinien: Unterhaltssc...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
18-05-2026, 15:13
» Antworten: 8
» Ansichten: 507
Volljährigenunterhalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
18-05-2026, 12:33
» Antworten: 18
» Ansichten: 1.149
Schweden: Mütter bei der ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 23:32
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.214
Studie: Wie bringt man Fr...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 22:45
» Antworten: 13
» Ansichten: 2.092

 
  Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz
Geschrieben von: Bluter - 17-11-2011, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Es soll nun also doch kommen: Das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidung.

Der Jubel rollt an und die Frage bleibt: Wo die Schweizer Väter wohl 14 Jahre später stehen?

Nach unserer Kindschaftrechtsreform (1998) stehen wir deutschen Väter vor einer endlos hohen, starken und langen Mauer aus u.a. Herabsetzungen, Verleumdungen, Aussperrungen, Ignoranz und Zwangsverpflichtungen.
Von Gleichberechtigung fehlt jede Spur.

Zitat:Verzichtet hat der Bundesrat darauf, Vätern und Müttern, die das Besuchsrecht vereiteln, Strafe anzudrohen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte er dies noch vorgeschlagen. Er kam aber zum Schluss, dass vor allem das Kind darunter zu leiden hätte. Ausserdem seien Bussen bereits heute möglich, sagte Sommaruga.
NZZ
Ich vermute, dass besonders "Kindeswohl" orientierte Schweizerinnen bald einen beträchtlichen Mehrbedarf an Frauenhäusern anmelden werden...

Ich bitte die IGAF die Entwicklungen von jetzt an besonders kritisch und mit öffentlicher Beteiligung zu begleiten.
Wiederholt nicht die Fehler vieler deutscher Väter, die sich über jede kleine und noch so olle Kamelle ein zweites Loch in den Po freuten, dabei aber jedesmal einen neuen Tritt an anderer Stelle verpasst bekamen.

Zur Behandlung von nichtehelichen Elternschaften habe ich bisher keine Neuigkeiten gefunden.

Drucke diesen Beitrag

  Rausschmiss
Geschrieben von: sajatz - 16-11-2011, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo Leute vieleicht finde ich hier Hilfe und Antworten!
Meine Frau geht seit drei Jahren fremd. Vor 1/2 Jahr wollte Sie es noch einmal "versuchen". Für mich ist aber das Maß voll, da eine Demütigung und Vorwurf den anderen jagt richtiger Psychostress. Hatte schon die Idee Sie vor die Tür zu setzen, Problem Sie steht mit im Mietvertrag. 2. Problem: 2 Kinder 1.Klasse, Hauptteil der Erziehung und Betreuung liegen bei mir so 80%.
Was kann Sie nach rausschmiss machen, was soll ich beachten? Freiwillig zieht Sie nicht aus und unterschreibt auch keine Kündigung! Der Rausschmiss wird ohne Gewalt etc. passieren, Sachen packen und gut, Schlösser tauschen das wars.
Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!

Drucke diesen Beitrag

  Ein Vater kämpft um seine Kinder
Geschrieben von: Ibykus - 14-11-2011, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

mit Hilfe der StA!

HIER

Zitat:Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.

und was, wenn der Tatbestand des § 235 StGB (Kindesentzug) nicht vorliegt?
Zu den Voraussetzungen, die die StA für die Fürsorgepflichtverletzung ( § 171 StGB) selber aufstellt, wird leider nur wenig gesagt ....

Drucke diesen Beitrag

  Kann den Unterhalt nicht mehr Zahlen. Angst vorm JA
Geschrieben von: HH-Braunweiss - 14-11-2011, 13:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo liebes Forum,

ich wende mich heute mal hierhin weil ich nicht mehr weiter weiß.
Ich habe einen Sohn 10 Jahre alt. Er wohnt bei seiner Mutter (Wir waren nicht verheiratet). Ich zahle jeden Monat 380 € Unterhalt. Habe niemals eine Zahlung ausgesetzt oder weniger bezahlt. Nun ist es so das ich im Juni 2010 meinen Job verloren habe. Also man hat mir nahegelegt selber zu Kündigen mittels Aufhebungsvertrag. Seit Dez. 2010 bin ich selbständig. LEIder hat sich das Geschäft aber nicht so entwickelt wie angenommen :-(
Nun ist es so das ich ab Dez. nicht weiß wie ich das Geld für den Unterhalt aufbringen soll. Hinzu kommt das ich wahnsinnige "Angst" vor dem JA habe. Denn ich lese hier (http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html) und höre von anderen immer wieder von dieser "anti Vater" Mentalität durch das JA.
Alle Dinge die unter "Was ist wichtig bei Gesprächen im Jugendamt?" aufgelistet sind wie man sich dem JA gegenüber verhalten soll traue ich mir nicht zu. Denn ich bin was diese Sache angeht hochemotional. Desweiteren solll man nicht schlecht über die Mutter sprechen! Wie soll man das tun wenn es n i c h t s gutes gibt?
Im Januar 2012 sind wieder 2 Jahre rum und es erfolgt durch das JA wieder eine Feststellung des Verdienstes der letzten 12 Monate. Wenn diese Unterlagen kommen und von mir zurückgeschickt werden wird ja die Höhe des zuzahlenden UNterhalts neu berechnet.
Kann man diese Feststellung durch das JA vorziehen? Oder muss ich warten? Ich bin mittlerweile umgezogen und das JA hat noch nicht meine neue Adresse. Wie teile ich dem JA Diese am besten mit? Schriftlich? Telefonisch?
Gibt es eine Stelle an die ich mich wenden kann? Die mir in den genannten Punkten unterstützung gibt??

Vielen Dank für die Antworten!! Und entschuldigt bitte meine vielen Fragen. Aber ich weiß nicht was jetzt das richtige zu tun ist.

Viele Grüße

Drucke diesen Beitrag

  die nächste Entsorgung ....
Geschrieben von: Ibykus - 11-11-2011, 19:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

... und das am "laufenden Band"!

Ich bin dabei, die Winterbereifung anzubringen, da klingelt das Telefon:

Zitat:Guten Tag, entschuldigen Sie ......
Ich selbst habe kein Internet und ich habe Ihre Tel.-Nr. von einem Freund .....
Meine Frau ist mit den Kindern (sechs und älter) ins Frauenhaus.
Sie hat ein Gewaltschutzverfahren anhängig gemacht und meine Kinder gg mich eingestellt, sodass diese keinen Umgang mit mir haben wollen.
Alles ohne Vorwarnung - von heute auf morgen!
Ich habe die Kinder jetzt seit 3 Monaten nicht gesehen und kenne die Anschrift der KM nicht. GemSR besteht, KM hat zwztl das ABR.

Schule der Kinder ist bekannt, aber KM verhindert jede Kontaktmöglichkeit.
Der Vater ist inmobil und mittellos.

Das FamG sagt, man müsse die Stellungnahme des Sachverständigen abwarten. Das Jugendamt meint ebenfalls, vorerst nicht helfen zu können, weil die KM sich jeder Kontaktaufnahme verweigert.

Auch Rechtsanwalt sagt, er müsse "die Füße still halten", damit Ruhe in das Verfahren kommt....

Das alte Muster!
Niemand hilft. Alle beweisen Ohnmacht ggü einer vollkommen durchgeknallten KM.

Was rät man in diesen immer wiederkehrenden Szenario, von denen man schon jetzt voraussagen kann, wie sie enden?





Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt in N
Geschrieben von: mari.mand - 11-11-2011, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Smile

Hat gerad jemand Punkt 12 auf RTL geschaut?

DA hat gerad eine Mutter mit Hilfe von RTL den Vater ihrer Tochter ausfindig machen lassen. Ein nettes Video von der Tochter für den Vater war auch mit dabei.

Echt heftig das die Exen jetzt schon anfangen die Väter übers Fernsehen suchen zu lassen Angry

Es wurde natürlich gleich erklärt, wie man an den Säumigen rankommt. Der kennt auchnoch seine Rechte nicht und wurde nach deutschem Recht berechnet, was nicht korrekt ist.

Drucke diesen Beitrag

  VAfK als Kooperationspartner des JA ???
Geschrieben von: Ibykus - 10-11-2011, 18:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

ich traue meinen Augen nicht:

Frank Engelen, Mitglied des VAfK Duisburg, schrieb:... Unser Verein würde gerne als Kooperationspartner des Jugendamtes Beratungen anbieten...."
HIER nachzulesen!

Will sich der VAfK nun als Partner der Helferindustrie am Kindeswohlhandel beteiligen?

Oder muss man sowas als Aufforderung zum Vereinsaustritt verstehen?
.

Drucke diesen Beitrag

  unterhaltsflucht belgien ??
Geschrieben von: lostboy - 10-11-2011, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

hi nochmal...

wohnt einer von euch in belgien?
kann mann mich dort pfänden oder das leben zur hölle machen??
möchte einfach mal ein paar monate meine ruhe von ämter und behörden
und würde sobald es wieder machbar is den mindestunterhalt bezahlen..

bin ich dirt für deutsche behörden erreichbar?
wie siehts drüben mit arbeit aus??
kaufmännisch oder handwerklicher bereich??

danke im vorraus!


Drucke diesen Beitrag

  ich möchte in die schweiz auswandern aber...
Geschrieben von: lostboy - 10-11-2011, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

hallo leute... da mir ein normales leben in de nicht mehr möglich ist habe ich vor auszuwandern um einen finanziellen vorsprung zu bekommen..

ich habe 2 kinder und habe sofern es mir möglich war unterhalt bezahlt..
meinen letzten job habe ich nicht mehr halten können weil ich finanziell einfach nicht mehr in der lage war meinen unterhalt zu bestreiten...
und die belastung nicht mehr ausgehalten habe...

hab binnen 2 wochen wieder einen neuen job gefunden und durfte
meinen neuen arbeitgeber schon bescheid geben das ich gepfändet werde...

ich bat die jugendämter um 4-6 monate das ich wieder auf die beine komme..
und hätte bis dahin nicht den vollen mindestunterhalt bezahlt sondern den teil den die mütter eh von den ämter bekommen.. einfach um mein leben wieder in den griff zu bekommen und meine anderen schulden abzugleichen...

nichts gibts.. kaum angefangen zu arbeiten schon hab ich demnächst den pfänder in der bude.. die nicht mal mir gehört... ich wohne mit 30 jahren bei nen freund in nen kleinen nebenzimmer weil ich mir nicht mal ne wohnung für 300€ warm leisten kann... und selbst wenn ich das könnte bleibt mir kein geld zum essen.

ich möchte nur einen normalen lebensstandard hinbekommen.. ohne das sie mich gleich in der schweiz nochmal/sofort ausnehmen...

meine frage an euch...
1. muss ich mit irgendwelchen folgen rechnen wenn ich auswander und die ersten 2-3 monate nichts bezahle... zumal schon der gerichtsvollzieher bald vor meiner türe steht?

2.wenn ich ich mein wunschland auswander ist es ratsam sich vorher hier abzumelden , in belgien anzumelden und dann von belgien aus das neue wohnland angeben??

3. wie schnell machen mich deutsche behörden ausfindig über den normalen amtsweg??

4. is es sinvoll sich über frankreich danach belgien an und abzumelden damit mann nicht so schnell auffindbar ist??

5.kann mir jemand hilfestellungen/ adresse geben wo ich mich in belgien oder frankreich anmelden kann?! kann ich dort einfach ne wohnadresse abgeben ohne mietnachweiss???

ich habe diesen anwaltsterror satt... ich liebe meine kinder doch ich kann ihnen nicht mehr zerstört gegenüber treten... ich möchte wieder ein humanes leben führen ohne jeweils mehr an option 2 zu denken (komplette selbstaufgabe)

ich bitte um hilfe und ratschläge von väter die das schon hinter sich haben oder gar dabei sind...

danke im vorraus.

Drucke diesen Beitrag

  Darf das Jugendamt eine Mangelberechnung ignorieren
Geschrieben von: turbo11er - 09-11-2011, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich hab da eine Frage wegen Kindesunterhalt
Ich habe zwei unterhaltsberechtigte Kinder (1,5 Jahre und 12 Jahre)

Es gibt ein Unterhaltstitel mit 100% §2 RBVO mit anzurechnenden ant. Kindergeld(für das 12 jährige Kind)

Für das andere Kind die Anerkennung der Vaterschaft(dem Jugendamt bekannt)

Es sind Unterhaltsvorschussschulden in Höhe von 7000€ aus alten Unterhaltsvorschussleistungen offen. Wurde jetzt nach §7 UhVorschG dem Jugendamt "übertragen".

Mutter hat die Differenz zum Unterhaltsvorschuss komplett erhalten.(Hab mich da schön linken lassen mit einer Lohnpfändung wegen U-Vorschuss trotz gezahlten laufenden Unterhalt und trotz mündl.versprochen wird nich gepfändet wenn ich laufenden Unterhalt zahle)

Lohnpfändung wurde durch Zahlung von 4000 durch meine Familie abgewendet.(Chef hätte mich gekündigt)


Es wurde vor 1,5 Jahren im 05.2010 eine Mangelberechnung durchgeführt vom Jugendamt mit einem Gehalt von 1300 netto .
Danach wurde immer gezahlt bis zum August 2011 ab September blieb offen wegen Arbeitslosigkeit ab Oktober Sprung in Altersklasse 12 und es erfolgte keine Mangelberechnung mehr. Forderung 310 € fertig .
Das jüngere Kind soll plötzlich einfach fast leer ausgehen obwohl da der Bedarf deutlich größer ist.
Die Ex mit dem 12 jährigen Kind ist neu verheiratet, beide Beamte als Kommissar, mit nebenbei Selbständigkeit und gemeinsames Kind. Keine finanziellen Sorgen also!!!

Jugendamt droht übrigens sofort mit §170 wegen den drei offenen Beträgen.

Greift der 170 überhaupt ,da der Lebensunterhalt wohl nicht gefährdet sein kann und Hilfe anderer gar nicht nötig ist bei einem so soliden Haushalt wo das Kind aufwächst?

Was ich noch vergessen habe damals wo die Mangelberechnung durchgeführt wurde, Selbstbehalt 900 wurde mein gleichzeitiger beantragter Stundungsversuch ein Jahr später erst bearbeitet und abgelehnt ich solle 50 Euro Raten zahlen die sind noch drin.

Hab ich ignoriert da ich schon auf Selbstbehalt runtergerechnet wurde.
Muss so eine Ratenzahlung für Unterhaltsvorschuss eigentlich berücksichtigt werden in der Mangelberechnung?(Selbstbehalt)

Bei der durchgeführten Mangelberechnung wurde mir schriftl. zugesagt das ggf. eine erneute Mangelberechnung durchgeführt wird im Dezember 2010 wegen eventueller Änderung der Tabelle. Das wurde natürlich nicht getan. wäre ja zu meinen Gunsten ausgegangen. wegen der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 950 und der erhöhten Abgaben im Brutto Nettolohn wo es auch 50 € weniger gab bei gleichen Bruttolohn.
Telefonisch war die zuständige Frau xxx im Januar 2011 nicht ans Telefon zu bekommen Rückrufbitte mit Information warum ,abgegeben bei einer Kollegin im Nachbarzimmer, die ans Telefon ging wurde ignoriert von Frau xxx...es kam nie ein Rückruf

Jetzt im Oktober wegen Alterssprung in 12 Jahre kam Post ich solle Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate schicken wegen höhere Sätze durch Alter....Hallo ? , habe erst vor 1,5 Jahren alles geschickt ist alles bekannt...Ist das Rechtens? Ich dachte alle 2 Jahre...nö sie könne auch monatl....hähh??

Meine wichtigste Frage: Darf das Jugendamt einfach sagen trotz eingereichter Unterlagen 310 Euro und eine Mangelberechnung komplett ignorieren?

Es ist auch nirgends ersichtlich wie sich die 310 zusammensetzen.

Bin ich jetzt gezwungen ohne Anwalt (obwohl Anwaltspflicht) da Geld keins vorhanden Aussicht auf Prozesskostenhilfe wird wohl schlecht sein gerichtlich zu klagen.




Sorry aber was ist das für ein D….sstaat wenn ich die ganzen Urteile lese mit 30 Bewerbungen im Monat und Festlegung fiktiver Löhne bei dem Arbeitsmarkt.

Das große Kind wurde mir Kontakt verwehrt. Das kleine Kind möchte was mit Papa erleben und Papa wird an die Wand gedrückt oder gezwungen zur Not im Ausland zu arbeiten. Also auch wieder die nächste Trennung vom Kind. Natürlich alles dem Kindeswohl.

Ein toter Vater ist wertvoller als ein nicht zahlungsfähiger. Tot gibt’s wenigstens Halbwaisenrente…was wichtig ist für die Kommissarfamilie um den Lebensunterhalt nicht zu gefährden, der nur mit Hilfe anderer gewährleistet ist.

Drucke diesen Beitrag