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  Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
Geschrieben von: Ibykus - 17-09-2011, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Das Wochenende vor Pfingsten = UmgangsWE

Das PfingstWE (Samstag/ Sonntag) gehört der KM!
PfingstMontag = FeiertagsUmgang mit mir

Das Wochenende nach Pfingsten wäre wieder mein UmgWE ...

Denkste!

RA Borkenkäfer schrieb:.... Somit kann es zwangsläufig zu Überschneidungen bezüglich der Umgangsregelung kommen, wie dies am diesjährigen Umgangswochenende der Fall war.

Nach vorliegen der Entscheidung aus dem Jahre 2006 hatte die KM vorsorglich schon beim JA Rückfrage gehalten, wie denn in solchen Überschneidungsfällen zu verfahren sei.
Sie erhielt daraufhin die Auskunft, dass ein WE mit einer Feiertagsregelung aus dem üblichen 14-tägigen Umgangsturnus hinausfalle, somit also ein 14-tägiges Umgangsrecht, welches auf ein FeiertagsWE fällt, am darauffolgenden WE nachzuholen sei, umgekehrt aber auch eine Verschiebung des Umgangsrechtes eintrete, wenn das Kind aufgrund eines Feiertages an einem WE bei der Mutter ist, obwohl es wegen des 14-tägigen Umgangasrechtes ohnehin an diesem WE bei der Mutter wäre auch dann eine Verschiebung der Umgangsberechtigung des Kindesvaters um eine Woche eintreten würde.

Entsprechend ist die KM dann auch verfahren, vorsorglich zur Vermeidung von Missstimmungen hat sie den Kindesvater auch hierauf ausdrücklich im Voraus hingewiesen.
Gleichwohl nimmt es der Kindesvater zum Anlass, die Kindesmutter erneut mit einem Ordnungsgeldantrag zu überziehen.

Weil man wohl von dieser sinnwidrigen Argumentation selber nicht überzeugt ist, exculpiert man sich vorsorglich noch:
RA Borkenkäfer schrieb:Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass die auskunft, die die KM seinerzeit vom JA erhalten hatte, falsch wäre -diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-, so läge mit Sicherheit kein schuldhafter Verstoß der KM gg die Umgangsregelung vor, so dass der Antrag in jedem Fall zurückzuweisen ist.

Ich bin erst mal sprachlos!
Und das Lachen und die Gute Laune ist mir auch langsam verloren gegangen ....

Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
.

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  Umgang wird langsam reduziert - wie verhalten
Geschrieben von: befreit - 16-09-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Liebe Mitbetroffenen,

zunächst einmal ein Hallo in die Runde. Leider muss auch ich bestätigen, dass viele Punkte aus den Trennungsfaqs der bitteren Wahrheit entsprechen. Insbesondere der Punkt, dass Frauen schon im Vorfeld einer Trennung alles zusammensammeln, was irgendwie gegen einen verwendet werden kann, kann ich so aus eigener Erfahrung unterschreiben...

Als längerer stiller Mitleser in diesem Forum, möchte ich mich doch jetzt einmal an Euch wenden, wie ich mich in Sachen Umgang am besten verhalten sollte.

Kurz zu meiner Situation:
- verheiratet, seit 15 Monaten getrennt leben --> gemeinsames Sorgerecht
- Tochter 3.5 Jahre
- Umgang seit Trennung: jedes Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:Uhr (mündlich abgesprochen)
- Telefonkontakt einmal die Woche
- nach Trennung bin ich arbeitsbedingt umgezogen, jetzt 35km Entfernung zur KM

Der Umgang mit unserem süssen Engel klappte bis vor ca. 2 Monaten eigentlich erstaunlich gut. Auch konnten wir (nach anfänglichen Schwierigkeiten direkt nach der Trennung - so erklärte mir meine Exe einmal, unsere Tochter sei krank und ich könne Sie nicht sehen; nach bitten, konnte ich Sie dann für 3 Stunden sehen und sie hatte vielleicht einen leichten Schnupfen) zumindest einigermaßen kommunizieren.
Einen Monat nach unserer Trennung hatte meine Ex dann auch einen neuen Partner (vielleicht wurde sie deshalb erst einmal ruhiger - Ihr versteht was ich meine), den sie vor mir aber verleugnet und von dem ich über Umwege erfahren habe. Meine Tochter erzählt mir aber des Öfteren vom Neuen LAS (Lebensabschnittsstecher) und nachdem sie wohl anfänglich überhaupt nicht mit ihm klar kam, gibt sie ihm wohl jetzt auch Küsse (grrrr).
KM geht zum Glück arbeiten (Religionslehrerin), so dass der Unterhalt noch im Rahmen bleibt.

Nachdem es mich anfangs völlig heruntergezogen hatte, war ich nach einigen Monaten eigentlich ganz zufrieden mit der Situation was mein Verhältnis zu unserer Tochter anging. Ich holte meine Tochter freitags ab und brachte sie sonntags wieder zur KM, sie war auch immer sehr erfreut dass ich sie abhole.

Seit einiger Zeit hat sich das Verhalten der KM allerdings merklich geändert:
- Umgang wird eingeschränkt von SA 15:00Uhr bis Sonntag 17:Uhr jedes Wochenende
- keine telefonischen Kontakte mehr unter der Woche
- Kommunikation gleich null
- keine Auskünfte mehr über unsere Tochter
- eventuell Beeinflussung unserer Tochter gegen mich (ihr Herz würde bluten, wenn unsere Tochter zu mir käme - Aussage unserer Tochter)
- schriftliche Umgangsregelung wird kategorisch abgelehnt

Schon einmal drohte sie mir an, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen, auch ist sie (aus eigener Erfahrung; ich kenne sie ja schon länger) übertrieben eifersüchtig und bindungsintolerant ('machtgeil'). Dass der Umgang bis jetzt so gut lief, hat mich ehrlich gesagt bereits überrascht.
Ich habe soweit es geht, meinen Umgang mit unserer Tochter dokumentiert, wohl wissend, dass dies wenig bringen wird im Fall der Fälle.
Ich frage mich jetzt einfach, wie ich mich am besten Verhalten soll. Einerseits bin ich froh, dass ich überhaupt Umgang habe, dies immerhin jeder Wochenende, trotzdem bleibt mir manchmal bei den Ansagen meiner Ex die Spucke weg ('Du bringst unsere Tochter morgen die und die Zeit, fertig'). Mein RA meinte, man müsse als Trennungsvater an vielen Stellen, die auf einen zukommen, schlucken, und dass meine Situation noch erträglich sei und die Zeit würde auch für mich arbeiten. Ich sah das eigentlich ebenso - solange die Situation so war wie zunächst (und wie sie über ein Jahr stabil war).

Wie würdet Ihr Euch in meiner Situation verhalten? Wenn ich mit Gericht komme, könnte alles noch schlimmer werden (wie ich meine Ex einschätze, gibt es dann erst einmal eine Totalblockade). Mit irgendwelchen Jugendämtern hatte ich noch keinerlei Kontakt. Ich hatte für mich entschieden, dass ich diese Kröte jetzt noch einmal schlucke, wobei es mich schon wahnsinnig ärgert und v.a. verletzt.

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Shocked Kindsmutter will über 400 KM weit weg ziehen
Geschrieben von: Pasie - 16-09-2011, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

Nachdem unsere Beziehung ( wir sind nicht verheiratet) in die Brüche gegangen ist, möchte die Kindsmutter mit unseren beiden Kindern ( 2 1/2 und 1 Jahr) zu ihren Eltern (ca. 400 KM entfernt) ziehen.

In der jetzigen Heimat haben sie Ihre Großeltern (meine Eltern) und Uroma, wo sie sich auch regelmäßig aufgehalten haben.

Zu Ihren anderen Großeltern (ihre Eltern) hatten Sie kaum bis gar keinen Kontakt.

Das Sorgerecht haben wir beide...

Meine Frage, kann sie einfach weg ziehen?


Vielen Dank für eure Antworten

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  Jugendamt: Sexuell auffälliger Zwölfjähriger
Geschrieben von: neuleben - 16-09-2011, 07:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Max, 12, gilt als sexuell auffällig, als gefährlich. Er lebt in einer geschlossenen Einrichtung, 700 Kilometer von der Großmutter entfernt, seiner einzigen Bezugsperson. Muss man den Jungen vor sich selbst schützen - oder die Gesellschaft vor ihm?
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,786424,00.html

Erschreckend, was in unserer feminisierten Gesellschaft Jungs inzwischen ertragen müssen.
Als ob erwachende Sexualität bei einem Jungen etwas verwerfliches wäre.
Das erinnert mich an meine eigene Jugend.
Aufgrund der Scheidung meiner Eltern und des aufwachsens bei meinem Vater, galt ich auch in dem Alter als schwer erziehbar.
Landete in einem katholischen Erziehungsheim.
Da war ich in seinem Alter, verliebte mich unsterblich in die Erzieherin und verlor einmal beim Gang zum gemeinschaftlichen Zähne putzen die Unterhose.
Genau so wie der Junge, hatte ich dann mit Represalien zu kämpfen.
Ja, ich war sexuell frühaktiv............ na und ?
Das hat den Vorteil, daß man frühzeitig lernt, wie man mit Frauen umzugehen hat.
Sich weniger am Schniedel rumführen läßt.
Sich von Frau nicht zum Lackel machen läßt, weil Mann ein gesundes Selbstwertgefühl hat.
Aber genau das passt dem feminisierten Deutschland nicht, deshalb sperrt man solche Jungs gleich weg.
Unglaublich, wie immer mehr versucht wird, den Mann zum willenlosen Wirtschaftssklaven zu erziehen.
Zum farblosen Einheitswesen, der wie aus der Retorte zu funktionieren hat.
Eure ganzen Gleichschaltungsmaßnahmen haben bei mir jedenfalls nicht funktioniert, ich bin meinen ganz eigenen Weg gegangen, für meine Verhältnisse erfolgreich geworden.
Nach dem Jugendheim hieß es damals für mich nämlich:
"Jetzt erst recht !" Tongue

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  Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Geschrieben von: wackelpudding - 15-09-2011, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (281)

GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.

Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?

Danke!

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  Antwaltszwang in Unterhaltssachen
Geschrieben von: Zahlemann - 14-09-2011, 14:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo alle miteinander,

erst einmal möchte ich vorstellen und mich bei allen hier für die teils sehr lustigen und andererseits sehr hilfreichen Themen bedanken, die mir schon oft geholfen haben. Ich bin Vater einer Tochter die nun mittlerweile fast 13 Jahre alt ist. Kontakt haben wir leider erst seit ein paar Monaten wieder, was der KM scheinbar überhaupt nicht passt. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber im laufe der Jahre viel gelernt und bin beruflich im rechtlichen Bereich tätig.

Ich prügel mich seit geraumer Zeit mit meiner Exe wieder einmal um mehr Unterhalt für meine Tochter herum. Ich würde sicherlich mehr zahlen, nur woher nehmen wenn nicht stehlen? Die komplette Geschichte gebe ich demnächst einmal in "meine Geschichte" zum besten.

Ich habe hier schon oft gelesen, dass in Unterhaltssachen gem. §§ 111 Nr. 8 und 114 Abs. 1 FamFG Anwaltszwang vor den Familiengerichten besteht. Es gibt in dieser bunten Republik aber auch Richter, welche die aktuelle Gesetzgebung nicht kennen oder diese schlicht ignorieren. Das AG Eisenhüttenstadt scheint da eigene Gesetze zu haben. Bisher brauchte ich vor diesem Gericht keinen Anwalt. Selbst bei der jetzt anstehenden Beschwerde nicht.

Ausgehend davon, dass Richterlein dieser eh nicht abhelfen wird, gehe ich davon aus, dass das OLG BBG im den Mist mit dem Hinweis auf den Verfahrensfehler wieder auf den Tisch knallen wird.

Ich habe den anonymisierten Beschluss hier mal beigefügt. Ich habe zwar schon eine Strategie für die Beschwerde aber vielleicht hat einer von Euch noch ein paar hilfreiche Hinweise.

Sollten noch Angaben fehlen, einfach fragen.

Für Fehler hier im Forum möchte ich mich schon einmal entschuldigen, aber ich bin neu hier ;-))

Gruß Zahlemann

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  Die Tochter meines Mannes fleht uns immer öfter unter Tränen an...
Geschrieben von: hilflos - 12-09-2011, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

...dass sie bei uns leben möchte.
Es hat immer vernünftig zwischen uns allen funktioniert, Absprachen wurden eingehalten,
Ferien wurden gerecht aufgeteilt, alles hat super geklappt...
Doch plötzlich fing die Tochter meines Mannes immer öfter damit an uns zu fragen,
wie alt sie sein muss, bis sie entscheiden darf, bei wem sie leben möchte, immer öfter erzählt sie,
dass sie von zu hause weg möchte und bei uns leben will.
Wir wollten keinen Streit mit der Kindesmutter heraufbeschwören und erklärten der kleinen,
dass ein Leben bei uns nicht vergleichbar mit den Wochenenden oder Ferien sei und ihr bewusst sein soll,
dass sie bei uns genauso zur Schule gehen, lernen und rechtzeitig zu Bett gehen muss,
wie es jetzt auch bei ihrer Mama ist, dass es bei uns auch Regeln gibt.
Als sie uns dann fragte, ob wir sie denn nicht bei uns haben wollen waren wir sehr erschrocken,
denn das wollen wir absolut, doch wir hatten Angst die Kleine mit solch einer Äußerung zu beeinflussen.
Inzwischen sind schon fast zwei Jahre verstrichen und die Tochter meines Mannes wird bald neun Jahre alt.
Noch immer und in letzter Zeit immer häufiger fragt sie uns unter Tränen, wann wir sie endlich zu uns holen können.
Uns beiden blutet das Herz sie so zu sehen, doch uns sind die Hände gebunden,
wir haben Angst alles noch schlimmer zu machen und den Schritt zu wagen, das Kind zu uns zu holen...

Was ist, wenn wir kein Recht bekommen?
Wird die Meinung des Kindes überhaupt angehört beziehungsweise hat diese überhaupt eine Bedeutung für das Gericht.
Wir haben versucht eine gütliche Einigung mit der Mutter zu finden, doch seit dem wir dieses Thema ansprachen,
darf die Tochter meines Mannes nur noch alle 14 Tage zu uns auch in den Ferien nur alle 14 Tage am Wochenende,
da die Mutter wütend ist, dass wir mit ihr überhaubt über solche Dinge reden.
Wir finden leider keinen Weg wie erwachsene Menschen eine gemeinsame Lösung zu finden,
da die Mutter abblockt. Ein weiterer Versuch, dass mein Mann und die Mutter seiner Tochter allein einen Termin gemeinsam mit dem Jugendamt,
welches als Schlichter und Vermittler zwischen beiden funktionieren sollte, schlug leider ebenfalls fehl,
da die Mutter ja nicht verpflichtet ist diesen Termin wahrzunehmen.

Hat jemand einen Rat, wie wir uns verhalten können?
Einerseits würden wir so gern alles daran setzten die Tochter meines Mannes zu uns zu holen,
doch auf der anderen Seite möchten wir unsere Situation nicht noch weiter verschlechtern und die Mutter verärgern,
aber die Kleine immer wieder jämmerlich weinend nach hause bringen zu müssen und das Gefühl zu haben sie im Stich zu lassen, zerreißt unsere Herzen!

Vor zwei Wochen war sie das letzte Mal bei uns und erzählte, dass ihre Mama zu ihr sagte,
wenn sie bei uns leben möchte, würde ihre Mama sie nicht mehr lieben...
Und sie müsse jetzt immer bei der Frage, wo sie lieber leben möchte, antworten, dass sie bei ihrer Mama bleiben will,
sonst bekommt sie eine Strafe, wie Hausarest oder Fernsehverbot oder ähnliches...

Was kann man in solch einer Situation nur machen, ohne das Kind noch mehr zu belasten?

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder eine ähnliche Situation kennt,
die erfolgreich für das Kind eine Lösung fand,
sind wir unglaublich dankbar, wenn ihr uns etwas dazu schreibt!

Danke!!!

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  Antrag auf Urlaub
Geschrieben von: bio - 11-09-2011, 11:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo Zusammen
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.

Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.

Ich habe bereits 2 Mal Urlaub auf privater bzw. auf anwaltlicher Ebene begehrt. VHB war immer eine Woche Urlaub. Alle abgelehnt. Diesmal habe ich zunächst wieder per Email angefragt. Da erwartungsgemäß keine Reaktion der Mutter kam, möchte ich Montag einen Antrag bei Gericht stellen. Bisher hat die Mutter alle mehrtägigen Übernachtungen abgelehnt - auch 2 tägige Wochenendübernachtungen z.B. bei den Großeltern. Begründung: Es sei unserer Tochter nicht zuzumuten, da sie nach Umgängen bei mir immer Schlafprobleme habe. (Aufwachen, allgm Unruhe, tlw. Schreien). Dazu kann ich sagen, dass ich selbst keine Schwierigkeiten mit meiner Tochte hinsichtlich Schlafen habe. Da ich seit ihrer Geburt gleich viel mitbetreut habe, hat meine Tochter auch eine sehr enge Bindung zu mir. Sie schlaft z.B. auch völlig ruhig in ihr ungewohnter Umgebung. Also ist die Begründung nur vorgeschoben.

Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?

Für eure Meinungen bin ich dankbar. Smile

Bio

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  Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
Geschrieben von: Ibykus - 09-09-2011, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.

Vielleicht kann es der Eine oder Andere in seiner Argumentation mit einbauen. Wenn man uns Vätern schon die Möglichkeit gibt, die üblen Machenschaften deutscher JÄer zu kommentieren, sollten wir das gerne aufnehmen ...

HIER ein Beispiel

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  let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
Geschrieben von: camparso - 07-09-2011, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

so, leute nun ists so weit, hab heute brief von der exe bekommen. es geht um restforderung unterhalt, war klar dass sie sich nicht so einfach damit abfindet kein geld mehr zu bekommen:

sie behauptet ich habe seit august nix mehr gezahlt. stimmt so nicht war auch grad bei der bank und hab mir die bestätigung geholt, dass sie im august noch kohle bekommen hat. nun möchte ich ihr natürlich antworten. kurz die fakten in ihrem brief:

zu wenig überwiesener unterhalt für xxx
(nach tabelle bla bla)

januar - einschl. august 469 €
(nettoverdienst - 1901 - 2300)

_____________________________________
abzgl. 1/2 kindergeld 92 €
ergibt mntl. unterhalt 377€


mtl. bezahlt 350€
fehlbetrag mtl. 27€

27 x 8 = 216 €
kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€

restzahlungsanspruch: 379,37€


sie möchte mich zudem drauf hinweisen, dass sie den kinderfreibetrag ab 01.10.2011 auf 1 kind änder lässt und ich möchte doch bitte den 0,5 freibetrag streichen lassen bei mir (erkundige mich morgen einfach mal beim finanzamt - schadet nix...)

wenn xxx nächtses jahr seine ausbildung beginnt behält sie sich vor meinen nebenverdienst in den unterhalt einrechnen zu lassen (kann sie machen hab seit 3 jahren nix mehr verdient, freiberufliche tätigkeit - finanzseitig versteuerung etc. alles sauber) also nebenverdienst interessiert mich net.... ich werde mir vorbehalten ihr mietfreies wohnen in ihrer eigentumswohung in bester lage als wohnvorteil einrechnen zu lassen... des is eh klar... :-)

so, also es scheint als hätte sie es zumindest schonmal gcheckt dass sie ab jetzt keinen unterhalt mehr bekommt... da sie nicht von laufenden forderungen spricht - drohen liebt sie ja, nebenverdienst bla bla bla...!!! da er das soziale jahr macht brauche ich noch unterlagen ob er noch kindergeld bekommt - diese info muss ich noch einfordern deshalb muss ich zwangsläufig zurückschreiben.

deshalb würde mich interesieren was eure tips für einen brief sind den ich absetzen kann.... also ich bin grundsätzlich für alles offen für krieg oder frieden mir egal :-) rumbeln macht auch spass - denn sie kann mir ja nix mehr.... ich kann sie ärgern und einfach mal nur 100 euro zahlen.. oder so?! oder nur die hälfte .... oder jeden tag ein bissal was...

muss hinzufügen dass sie vor zwei jahren eine gehaltsabrechnung von mir bekommen hatte und sich nichts geändert hatte am unterhalt... (mailverkehr noch vorhanden) vermutlich weil der unterhalt dieses jahr gestiegen ist??? keine ahnung worauf sich diese nachforderung stützt...

vermute dass sie sich erkundigt hat und sich daraus die restforderung ergibt... auf ärgern hätte ich schon bock... soll ich auch schreiben dass sie besser ihre wohnung verkaufen soll und das geld verprassen wenn sie sich den wohnvorteil nicht anrechnen lassen will und dadurch dann mehr verdient als ich?

was nächstes jahr ist interessiert mich heute sowieso net - ich spar mir jetzt erstmal 350 euronen min. ein jahr lang... und ganz ohne ausbildungsvergütung wird er keine ausbildung machen schätz ich mal ganz schwer...

DANKE EUCH

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