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  Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
Geschrieben von: Anonym - 18-10-2011, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

folgende Frage.
Ich habe ca. 10 Monate den geforderten Trennungs und Kindesunterhalt nicht gezahlt. ( auf Rat meines Anwalts ). Mitterweile ist alles korrekt berechnet und ich zahle monatlich.

Für die Monate die ich nichts gezahlt habe, hat sich nun eine ordentliche Summe an Unterhaltsrückständen angesammelt.
Meine Anwältin hat Briefkontakt mit dem Jobcenter und der Unterhaltvorschusskasse aufgenommen das sie mir die Bankdaten zuschicken sollen wohin ich die Rückstände überweisen soll.

Dort kommt nun seit ca. 7 Monaten keine Reaktion. Rückstände habe ich seit Juli 2010.

Meine Anwältin meinte nun das sie dort auch nicht mehr nachhacken wird da es ihr wohl gerade hier mit dem Jobcenter und der Unterhaltvorschusskasse schon mal passiert ist das die Rückständen vergessen worden sind und sie die Hoffnung hat das dies bei mir auch passieren könnte.

Von daher meine Frage :
Können Unterhaltsrückstände irgendwie verjähren ? Oder kann ich auch damit rechnen das nach 10 Jahren noch eine Forderung kommt ?
Hat wer von euch da schon mal Erfahrungen mit gemacht ?

Danke & Gruß

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  Berechnung des Unterhalts für die Tocher
Geschrieben von: Tatu - 16-10-2011, 16:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Guten Tag,

ich bin seit kurzem Geschieden. Ich bin mit meine Tochter (11 Jahre alt) ausgezogen, mein Ex und usere Sohn (21 Jahr) blieben im Haus wohnen.
Das Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) und groußen Grundstück hat mein Ex in die Ehe mitgebracht. Das Haus wurde von uns teilweise Renoviert (Darlehen zusammen aufgenommen) und die Wohnungen vermietet. Nachdem ich ausgezogen bin (2010), haben wir vereinbart, dass ich keine Unterhalt an mein Sohn zahle und er im Haus kostenfrei wohnen bleibt, dafür zahlt mein Ex auch keinen Unterhalt an die Tochter. Sei August 2011 hat unser Sohn die Ausbildung begonnen und hat sich eine Wohnung genommen. Ich habe im Sept. 2011 die Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts für die Tocher, mit Hilfe meiner Rechswanw. angefordert. Der Rechsanw. vom Ex hat die Unterhaltsberechnungen erstellt, jedoch wurden die Unterlagen nur teilweise zugeschickt.
Bei der Berechnung des Einkommens wurden solche Abzüge gemacht wie z.B. Autodarlehen, Darlehen für die renovierte Wohnung, Grundsteuer usw.
Mein Ex hat vor paar Monaten jedoch ein Teil des Grundstükes gut verkauft und für sich ein zweites Auto gekauft.
Mein Frage ist: - werden die Einnahmen aus verkauf des Grundstükes bei der Unterhaltberechnung für unsere Tochter, berücksichtigt?
Für sein erstes Auto zahlt er noch Autodarlehen, obwohl er sich ein zweites Auto - ohne Darlehen gekauft hat, darf er die Darlehen für das erste Auto trotdem als Negativeinkommen angeben?
Danke für die Antworten
Gruß Tatu

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  Richterin Hoenicke in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht eines Vaters ohne Fallprüfung
Geschrieben von: Vaterduesseldorf - 16-10-2011, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Richterin Hoenicke in Düsseldorf beschneidet Sorgerecht eines Vaters ohne Fallprüfung und in offensichtlicher Unkenntnis der Straßenverkehrsordnung

Der Fall: Vater verliert das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder weil die Mutter behauptet er würde die Kinder auf einem Motorrad mitnehmen. Richterin Hoenicke vom Familiengericht in Düsseldorf entscheidet ohne Befragung des Vater oder Zeugen per einstweiliger Anordnung gegen die keine Rechtsmittel einzulegen sind, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nun auf die Mutter zu übertragen. ( Urteil wurde hier eingestellt http://neues-sorgerecht.blogspot.com/ )

Richterin Hoenike greift ohne weitere Prüfung oder Nachfrage in das fundamentale Sorgerecht eines Vaters ein ohne zu wissen, dass der Transport eine Kindes auf einem Roller lt. Strassenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet wäre und das es sich bei dem Fahrzeug Piaggio MP3 nicht um ein Motorrad sondern um eine Auto handelt.

Haben Sie während der Amtszeit der Richterin Hannelore Lydia Hoenicke ähnliche Entscheidungen zu beklagen? Helfen Sie mit Frau Hoenicke ein Denkmal im Internet zu bauen und berichten Sie über dieses Forum oder anonym in diesem Blog http://neues-sorgerecht.blogspot.com/

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  Erhöhung Selbstbehalt?
Geschrieben von: Angel - 15-10-2011, 07:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,
das Jahr, in dem das JA offiziell den Unterhalt meines Mannes für sein uneheliches Kind wegen des zu geringen Verdienstes auf 0 gesetzt hat, neigt sich dem Ende.

Es wird wohl auf eine Unterhaltsneuberechnung hinauslaufen.

Ich selbst wollte nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Nun wird mir aber wegen der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und mangelnder Bereitschaft meines AG ein Strich durch die Rechnung gemacht. Entweder Sie gehen ganztags, oder Auflösungsvertrag und das obwohl genug Möglichkeiten in der Firma wären auch halbtags zu arbeiten. Naja, so kann man Mütter auch los werden. Die einzige Ganztagesstätte hier in der Gegend hat von 07:30-15:00 Uhr geöffnet. Meine Arbeitszeit wäre aber von 08:00 - 17:00 Uhr. Wie auch immer, ist eh ein anderes Thema. Ich werde wohl - bis ich halbtags etwas gefunden habe - erst einmal zu Hause bleiben.

Da mein Mann dann für Baby und mich voll aufkommen muss, möchten wir natürlich, dass der Unterhalt so gering wie möglich ausfällt. Könnte man mit höherer Miete argumentieren, damit sich sein Selbstbehalt erhöht oder erhöht er sich automatisch, wenn ein Baby mit im Haushalt lebt?

Er verdient im Schnitt (mit Stkl 3) 1.300 Euro. Mit Stkl 1 wären es so um die 1.100 Euro. Die Höhe der Miete beträgt 500 Euro.

Wäre es evtl. sinnvoll, dem JA anzubieten im Monat 100 Euro zu zahlen? Wie hoch sind die Chancen, dass das JA dieses Angebot annimmt?

Grüße
Angel

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  Amtsgericht / Ob das so stimmt ? ^^
Geschrieben von: Nappo - 13-10-2011, 16:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Auszug :
PKH Ablehnung weil :
"Er hat eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, die nicht nachvollziehbar ist. Er gibt keine Bruttoeinnahmen an, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wovon der Antragsteller derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet...."

- Es liegt vor : Gewinn- und Verlsutrechnung / BWA. Aber das scheint mal wieder zu überfordern.

Aber nun :

"Die nach § 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht kann nicht nejaht werden, denn es ist zunächst von einer Unzulässigkeit des Antrages auszugehen. Der Antragsteller kann nicht unmittelbar das Familiengericht anrufen, er ist gehalten zunächst hierfür zuständige Stellen um Hilfen zu bitten. Dies ist vorliegend das Jugendamt der XXX in XXX, das über ausgebildete und erfahrene befähigte Mitarbeiter verfügt, um zunächst dem ratsuchenden Bürger zu helfen.

Gröhl.....

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  Alleinerziehend
Geschrieben von: 'c' - 12-10-2011, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Gibt es irgendeinen halbwegs vernünftigen Alternativvorschlag
für das Wort

"Alleinerziehend"?

Für mich ist das echt das Unwort schlechthin.
Ich zitiere aus Largo "Glückliche Scheidungskinder":
"Um ein Kind groß zu ziehen braucht es ein ganzes Dorf."

Ein völlig logischer Satz, denn man kann de facto halt ein Kind
nicht alleine erziehen. Deswegen gibt es ja z.B. auch mein Lieblings-
oxymoron: den Verband der (sogenannten) "Alleinerziehenden" Mütter

Also, wer kennt was?

Ich kenne z.B.

"Teilerziehend"
"Single-Mom /-Dad"

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  Erbe und Unterhaltsschulden ...
Geschrieben von: Bücker der Nation - 12-10-2011, 17:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen,

bräuchte mal Eure Hilfe, hab' die SuFu benutzt und komme nicht so richtig weiter.

Kurz zur Situation, ich bin gerade Mangelfall, (noch) kein Titel und Unterhaltsschulden bis zur Decke.

Es stellt sich für mich die Frage ob es sich "lohnt" die vorgeschossene Knete vom Unterhaltsvorschuss unter Aufopferung meiner verbelibenden Lebenskraft zurückzuzahlen.

Kontakt habe ich zu meinem Jungen leider nicht. Unterhalt für Sohnemann zahle ich so gut es geht, der Rest kommt vom Unterhaltsvorschuss.

Ich werde nicht mein Leben in D verbringen, habe aber in D irgendwann einmal ein Erbe zu erwarten. Nicht die Welt aber schon mehr als ein warmer Regen.

Wird bei Unterhaltsschulden direkt das Erbe unterm Hintern weggepfändet oder belässt Mutter Staat eine Möglichkeit Besitz zu wahren ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Re-Aktivierung des Vaters
Geschrieben von: Bücker der Nation - 12-10-2011, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

mich beschäftigt schon länger die Frage was (und ob ?) nach dem großen Beziehungsdrama mit einhergehender eigener Entsorgung und dem Verlust des gemeinsamen Kindes kommt.

Exilierter stellt in seinem wundervollen Buch "Meisterwerk 2010" auf den letzten Seiten eine sehr interessante These auf.

Sinngemäß zitiert : "... die Zeit würde auch bei Exen die Wunden heilen und es könne wohl auch zu einer Reaktivierung des Vaters kommen".

Klingt ja erst einmal nicht schlecht. Muss gestehen, dass mir hier eindeutig Erfahrung fehlt um es für mich einschätzen zu können.

Junior ist noch sehr klein und meine Entsorgung erst ein paar Jahre her.

Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht ? Hat wirklich mal 'ne Muddi durchgeklingelt weil die Kinder den Vater sehen wollten, sich die Gemüter abgekühlt haben oder vielleicht weil sie ihr Gewissen quält Angel

Gibt es da wirklich "das" HappyEnd, wenn auch 2.Klasse, oder gehts mal wieder auschließlich um "das Wohl des Kindes (=Bargeld)" ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ?
Geschrieben von: tiefengrund - 11-10-2011, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallöchen allerseits,

ich bitte es zu entschuldigen wenn es eine ähnliche Frage schoneinmal gab. Die Forensuche und die Suche im Internet hat mir nicht die Informationen beschert, die ich bräuchte.

Folgender Sachverhalt : Ich weiß, dass in wenigen Monaten Unterhaltsforderungen auf mich zukommen. (KM fordert KU+BU, waren nicht verheiratet) Einen Vaterschaftstest sowie überhaupt Post von irgendwen gab es noch nicht. Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ? Die Meinungen gehen da ja weit auseinander. Zum Zweiten habe ich einen Autokredit am laufen, den ich schon vor der Schwangerschaft hatte. Eine Veringerung der Raten würde den Zinssatz mehr als verdoppeln. Ich habe gehört und gelesen, dass Schulden, die man nicht fahrlässig herbeigeführt hat, auf den Selbstbehalt mit angerechnet werden.

Hat jemand von euch damit Erfahrungen gesammelt ? Wenn der Kredit nicht angerechnet wird, habe ich Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren ?

Mein heutiges Auskunftsersuchen beim JA war erfolglos, da dort Unterhaltspflichtige weder beraten werden noch überhaupt Informationen bekommen. Man sagte mir den Unterhalt lässt die Frau berechnen und der Unfallverursacher zahlt. Man empfahl mir die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht.

Ich danke schonmal im Voraus.

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  Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage
Geschrieben von: mari.mand - 06-10-2011, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Smile

Hab da mal ne Frage. Ich habe direkt nach meiner Scheidung meiner Ex-Frau eine Sorgerechtsvollmacht gegeben (über meinen Anwalt), die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt.

Jetzt habe ich die Schulbescheinigungen der Kinder angefordert, ob zu wissen, ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Erhalten habe ich sie nicht. Kontakt zu den Kindern darf ich auch nicht haben und habe ich somit auch nicht. Ich habe ihr dann geschrieben, das ich ein recht auf diese bescheinigungen habe, da ich sorgeberechtigt bin und auch unterhaltszahler. Trotzdem werden mir die bescheinigungen verweigert.

Jetzt kam post - sie möchte das alleinige Sorgerecht haben (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht). Habe dem Gericht nun mitgeteilt das sie eine vollmacht hat und somit eh schon allein das Sorgerecht ausübt.

Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???

Vielen Dank Euch Smile

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