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  BGH zu Kuckuckskindern
Geschrieben von: Bluter - 09-11-2011, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Der BGH entscheidet heute, ob eine Mutter den Namen des wirklichen Vaters preisgeben muss, damit der Scheinvater diesen in Regress nehmen kann.

In diesem Fall besonders übel:
Der wirkliche Vater zahlt seit Kenntnis der Vaterschaft Unterhalt und noch immer blockt die Muddi.

Zitat:Er möge die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anerkennen, forderte die Frau ihren Ex auf. Der folgte und zahlte 4600 Euro für Unterhalt und Erstlingsausstattung. Was nicht verhindern konnte, dass die zerbrochene Beziehung trotzdem in einen vor Gericht ausgetragenen Nahkampf abglitt. Es ging um das Umgangsrecht, den Unterhalt, das volle Programm. Irgendwann, während eines der diversen Prozesse, stellte sich heraus, dass der heute 50-Jährige gar nicht der Vater des Kindes ist. Aber wer ist es dann? Die Mutter weigert sich standhaft und quer durch alle Instanzen, seinen Namen preiszugeben.

Financial Times Deutschland

Und wenn wir schon beim Thema sind, zwei Artikel aus Österreich:
Vaterschaft ist Interpretationssache (Der Scheinvater)
Kuckuckskind-Großmutter (Mutter der Muddi)

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  Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind
Geschrieben von: sven229 - 08-11-2011, 21:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo

und zwar meine Frage ist,

ich bin getrennt von meiner Freundin haben zusammen ein Kind zusammen habe auch das gemeinsame Sorgerecht und das Kind ist alle 2 wochen am wochende bei mir, da ich auf der suche bin nach einer Wohnung bin wollte ich mal fragen ob das Jugendamt ein Zimmer für mein Kind bezahlt.

Wäre schön wenn ich eine Antwort kriegen würde.

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  Anwaltskosten der Ex
Geschrieben von: Clint Eastwood - 04-11-2011, 08:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

nachdem meine Exe und ihr Anwalt einmal damit durchgekommen sind, dass ich ihre Anwaltskosten bezahlen musste (ganz am Anfang der Trennung), machen die beiden nun munter weiter, mit dem Unterschied, dass ich nun - Jahre später - nicht mehr so eine fette Gans bin, sondern eher eine gerupfte, nackte..

Anwaltskosten laufen nun weiter auf, aber im Resultat bekommt der liebe Anwalt nun nichts mehr, da nichts mehr vorhanden.

Habe nun vorsorglich eine Mail an die beiden geschrieben, mit der freundlichen Bitte, das fruchtlose Treiben doch endlich einzustellen.

Meine Exe wird das nicht interessieren, ich denke aber, der Anwalt will auch nicht umsonst arbeiten, bzw. sich seine Forderungen jeden Monat anschauen, denn davon kann er seine Miete auch nicht bezahlen.

Irgendwelche Erfahrungen, wie Anwälte darauf reagieren? Schmarotzer fallen eigentlich vom Wirt ab, wenn es nichts mehr zu saugen gibt..
Das Beste wäre natürlich, wenn er von meiner Exe jeweils einen Vorschuss haben möchte, dann wird ihre Motivation auch reduziert..

Was meint Ihr? Danke, dass Ihr mich teilhaben lasst an Euren Erfahrungen - wenn nicht oeffentlich, dann auch gerne per PN..

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  Verdingkinder - die Wahrheit über die Schweiz
Geschrieben von: Petrus - 03-11-2011, 20:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Mit dem Fall meiner Tochter habe ich eine Seite der Schweizer kennengelernt, die man der 'neutralen' und so friedlich wirkenden Alpenrepublik nicht zutraut. Kinderrechte werden dort mit Füssen getreten, Väter bedingungslos entsorgt und ruiniert und Mütter können sich sogar schwere Starftaten gegen die Kleinen leisten, um hinterher von Behörden und Justiz gedeckt zu werden - dabei meine ich schwere Straftaten, die in jedem europäischen Land zu langjährigen Gefängnisstrafen führen würden.

Jetzt bin ich über einen Fernsehbeitrag auf die dunkle Seite (eine der vielen) der Schweiz aufmerksam geworden, die die Pathologie der Schweizer und ihr völlig ruchloses Handeln erklärt - Verdingkinder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung

Bis in die 50er Jahre wurden in der Schweiz kleine Kinder aus ihren Familien gerissen, um sie, wie Vieh auf einem Markt an die Meistbietenden, meist Bauern, zu versteigern. Wer den Zuschlag bekommen hat, konnte mit dem Kind mehr oder weniger machen, was er wollte. Häufig wurden diese armen Kinder dann zur Zwangsarbeit auf dem Hof eingesetzt oder sexuell missbraucht.

Ich hatte lange nach Erklärungen für die völlig kranken Verhaltensweisen mancher Schweizer gesucht - vermutlich ist das das gesellschaftliche Erbe einer durch 800 Jahre Inzucht degenerierten Bevölkerung. Da wundert es auch nicht mehr, dass in der Schweiz 1783 die letzte so genannte Hexe hingerichtet wurde - Anna Göldi.

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  Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
Geschrieben von: camparso - 03-11-2011, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (94)

hab heute ein schreiben vom jugendamt im briefkasten gehabt dem ein ermittlungsbogen beigelegt ist.
im brief steht das mein sohn ab 2. nov ein praktikum begonnen hat (das weiss ich) und dieses praktikum seinem berufswunsch dienlich ist. (das dauert nur ein halbes jahr das weiss ich von ihm auch schon und er bekommt dort laut seiner aussage 400€ vermutlich dann auch das gesamte kindergeld - oder??).

also kurz die fakten.
mein sohn ist am 14. september 18 geworden. ich hab keinen unterhalt mehr bezahlt da er das soziale jahr bis jetzt gemacht hat. nun hat er ne prakti stelle. alles gut und schön aber warum mischt sich das drecks jugendamt ein? ich möchte dann doch bitte auch wissen was meine exe verdient etc. wenn unterhalt berechnet werden soll!

brauch bitte bitte bitte tips und hilfe wie ich nun reagieren soll?!! rechtsverdreher aufsuchen??? oder schaff ichs selbst die idioten abzuwiegeln????

HELP!!!

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  wir brauchen Geld
Geschrieben von: Anti-JA - 03-11-2011, 01:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,
bin seit einiger Zeit alleinerziehender Vater.
Die KM ist weg gezogen.
Die KM arbeitet weniger als Vollzeit.
Unterhalt kann die KM daher kaum zahlen.
Der Unterhaltsvorschuss reicht mir nicht.
Ich will für die Kinder bessere finanzielle Möglichkeiten.

Wie kann ich über das Jugendamt erreichen, dass die KM mehr arbeitet und mehr Unterhalt zahlt ?
DDT wäre nett.


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  Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung
Geschrieben von: mari.mand - 02-11-2011, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Smile

hab da ein kleines Anliegen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich lebe nicht mehr in Deutschland, bin auch offiziell ins Ausland abgemeldet. Jetzt soll ein Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen mich eingeleitet werden in D. Meine Exe kriegt den Hals nicht voll, obwohl ich jeden monat pünklich zahle. Ist ihr halt zu wenig, da ich Mangelfall bin. Ich hab jetzt schon viel hier gelesen, habe aber leider immernoch offenen Fragen.

Eine wäre : Können die das Haus meiner Eltern durchsuchen um an meine Adresse zu gelangen??? Meine Eltern haben sie nicht, wir treffen uns im Chat und irgendwo halt Smile Hab ich extra so gemacht, damit sie da rausgehalten werden. Allerdings hat meine Exe nun deren Adresse angegeben und der Anwalt hat auch schon an diese Adresse geschreiben. Brief ging postwendend zurück. Mir geht es drum, meine Eltern regt das natürlich auf und sie sind auch nicht mehr die jüngsten. Will sie da raushalten.

Meint ihr die dürfen durchsuchen und machen das dann auch??

Danke Euch schon mal für Hilfe
LG mari.mand

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  Hauspfändung
Geschrieben von: Desillusionierter - 01-11-2011, 19:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo liebe Forengemeinde,

wer kennt sich aus mit Pfändungen in diesem möglichen Szenario:

- ich ziehe zu meiner Mutter (Haus läuft auf sie)
- ich wandle mein komplettes Bankgeld in Bargeld, Elektronikartikel und Gold um und lagere es versteckt im Haus meiner Mutter
- ich werde dann wegen meiner psychischen Erkrankung berufsunfähig/ arbeitslos, beziehe irgendwann Harz 4 und stelle spätestens dann die Unterhaltszahlungen ein.

Dann wir ja irgendwann gepfändet und vollstreckt, leider ist wird dies ergebnislos sein.

Kann der Staat das Haus von meiner Mutter dann durchsuchen und Gegenstände, die offiziell ihr gehören pfänden, weil ich dort gemeldet bin?

Vielen Dank im voraus.

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  Folgen der Ignorierung eines deutschen Gerichts
Geschrieben von: Clint Eastwood - 01-11-2011, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Gemeinde,

nachdem meine Ex immer noch nicht kapiert hat, dass sie nix mehr bekommt von mir ausser Kindesunterhalt, hat sie mal wieder eine neue Baustelle aufgemacht:

ich hatte schon während der Trennung (die Scheidung wurde durch sie herausgezoegert, natürlich zu meinen Lasten) ihre Luxus-Krankenversicherung gekündigt, nachdem sie mir den Umgang mit Sohnemann an Weihnachten verweigert hatte - also einfaches Ursache-Wirkungsprinzip mit freundlicher vorheriger Ankündigung meinerseits.
(sie war noch weiterhin bei der gesetzlichen KV versichert, aber die zahlt halt keine teuren Privatrechnungen).

Jetzt will sie die teuren Arztrechnungen von mir erstattet haben und ist vor das Familiengericht(!!) gezogen, welches sich natuerlich prompt fuer zustaendig erklaert hat.
Habe meiner Rattin das Mandat entzogen, nun verweist das Hohe GEricht auf die Anwaltspflicht und fordert mich auf, binnen 4 Wochen einen "Zustellungsbevollmaechtigten" zu benennen.
Da ich weder Zeit, Lust, noch die finanziellen Mittel habe, meinen Anwalt, Ihren Anwalt und sonstige Schmarotzer zu bezahlen, plane ich nun, den Beschluss des Hohen Gerichts einfach zu ignorieren.

Was könnte das denn an praktischen Folgen für mich haben?
Irgendwann muss ich in D'land nochmal vor dasselbe Gericht, um den KU runterzusetzen (der Zahlbetrag stammt noch aus den Zeiten, wo ich 60 Stunden pro Woche gebuckelt habe und den werde ich mir nicht mehr sehr lange leisten können).
Ich lebe im Ausland, und zwar weit genug weg (s. mein Avatar-Bild)...

Danke für Euer Feedback und selbstverständlich werde ich Euch weiter auf dem Laufenden halten (falls es jemanden interessiert)

Clint Eastwood

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  Rat gesucht - Trennung, Auszug, Wechselmodell
Geschrieben von: iglu - 31-10-2011, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

Hallo Liebe Mitväter,

bei mir steht gerade eine Trennung an, bzw ist die Trennung schon vollzogen. Als die Trennung im Raume stand bin ich bei Recherchen auf diese Seite gestoßen. Wir (unverheiratet, fast 12 Jahre zusammen) bewohnen noch eine gemeinsame Wohnung(Wir beide stehen im Mietvertrag). Meine Ex will mich so schnell wie möglich loswerden und drängt mich zum Auszug.
Grundsätzlich steht dem nichts entgegen aber ich habe zur Bedingung gemacht, dass wir uns vorher über eine schriftlich fixierte Umgangsregelung für unseren Sohn (ca 14 Monate, gemeinsames Sorgerecht) einigen. Ich habe einen entsprechenen Vorschlag gemacht, der in Richtung 50:50 geht. Zuerst kam Zustimmung und kein Widerspruch. Nachdem Sie sich offensichtlich mit Kreti und Pleti beraten hat (Ihre Familie will mich von Anfang an loswerden) hat sie meinen Vorschlag stark eingeschränkt und relativiert. Ihr Argument war, dass ich zu viel trinke und dass daher keine Übernachtungen in Frage kommen. Das hat sie vorher allerdings nie gestört, wenn sie abends weg war, was relativ häufig vorkommt. Seitdem trinke ich nichts mehr und bin auf das nächste fadenscheinige Argument gespannt.

Während der Beziehung wurde folgendes vereinbart: Sie kümmert sich während der Elternzeit (10 Monate) um das Kind und Haushalt, danach kümmere ich mich Vormittags um das Kind und arbeite Nachmittags. Nun hat sie nachmittags einige Dienstverpflichtungen und sonstiege Termine, sodass ich bis vor kurzem überwiegend die Betreuung übernahm (über den Zeitraum von ca. 3 Monaten) und meine Arbeitstätigkeit ca um 50% zurückgefahren habe. Ihr Versuch unseren Sohn bei einer Tagesmutter abzuladen ist an meinem Widerstand gescheitert. Während der Elternzeit hatte sie auch schon diverse Aktivitäten und Termine, so dass sie durchschnittlich 10-15 Std. pro Wo. beschäftigt war und ich die Betreuung schon während ihrer Elternzeit übernahm. In der Spitze war sie 2 von 3 Tagen nicht oder nur eingeschränkt für das Kind da (u.a. auch wegen Schwarzarbeit). Seit einigen Wochen führe ich Buch über ihre und meine Aktivitäten und werde auch noch Kallender, in die sie alles eingetragen hat kopieren.

Als die Trennung im Raum, war spekulierte ich auf den Faktor Zeit um meine überwiegende Betreuungsarbeit ins Feld führen zu können(Kontinuitätsprinzip). Sie ist aber Beamtin auf Vorbereitung und kann sich nach belieben krankschreiben und beurlauben lassen, was sie auch tat.

Somit hockt sie auch seit ca einem Monat zu hause. Die Betreuung ist nun unregelmäßig, weil sie mal vormittags da ist, mal nachmittags oder den ganzen Tag. Einen verlässlichen Tagesablauf für den kleinen zu schaffen, hält sie nicht für nötig. Auch vereinnamt sie den kleinen völlig, wenn sie zu hause ist.
Nun habe ich erfahren, dass sie sich ohne mein Wisssen hat beurlauben lassen und als ich annahm sie sei bei der Arbeit, war sie beim JA und beim RA.
Es deutet also darauf hin, dass sie gegen eine 50:50 Lösung angehen wird.

Ein weiteres Problem ist, dass ich im Falle eines Auszugs ALG 2 beantragen müsste und nicht weiß in wie Weit sie mir Wohnraum und Geld für den kleinen zugestehen.

Ich habe mein ganzes Leben nach dem Kleinen ausgerichtet und kann nicht so mir nichts dir nichts meine Arbeitsbedingungen ändern und will das auch gar nicht. Ich will mein Kind zu 50% weiter betreuen. Um eine Übernachtung oder ein paar Stunden würde ich auch nicht feilschen. Es sollte aus meiner Sicht zumindest grob darauf hinauslaufen.
Zumal meine Ex sich bei der der Erziehung/Betreuung schon einige Aussetzer geleistet hat und ich sie für psychisch krank halte(Depression, konkrete Verdachtsmomente) und ich ihn nicht mehr als unbedingt nötig ihrer Obhut überlassen will.

Diese Woch steht noch ein Gespräch an(Paarberatung) in dem wir die Umgangsregelung weiter erörtern wollen. Sie wird aber von Tag zu Tag gehässiger und verlogener und glaube auch nicht mehr daran, dass wir gütlich zu einer Lösung kommen.
Ich weiß, dass sie dies nicht will und dass sie wohl darauf spekuliert, dass das Amt mich zum arbeiten verdonnert und die Umgangssache dadurch gelutscht ist. Zunächst waren ihre Aussagen, dass ich unbedingt und paritätisch an Beziehung und Betreuung teilhaben soll. Nun wurden mir Aussagen zugetragen, dass man auch an einem Tag der Woche seine Vaterrolle ausüben könne.
Mir wurde auch zugetragen, dass wenn das Gespräch bei der Beratung kein Ergebnis haben wird, dass das JA sich einschalten wird.

Ich muss noch dazu sagen, dass es auf beiden Seiten genug schmutzige Wäsche gibt und es sehr eklig werden könnte. Ich gehe auch davon aus, dass sie als Mutter einen Vorteil haben wird.

Ich habe ausser dem Kind nichts mehr zu verlieren und werde jeden (schmutzigen) Weg gehen. Habe auch schon daran gedacht die Psychoterror Karte zu ziehen, möchte das erstens aber nicht und habe zweitens die Befürchtung, dass es auch böse ins Auge gehen könnte.

Wie soll ich mich also verhalten?

Konkrete Fragen:

-Kann sie mich irgendwie aus der gemeinsamen Wohnung zwingen.

-Was habe ich in Bezug auf ALG 2 zu beachten und zu erwarten.

-Was hätte ich beim JA zu beachten und zu erwarten.

-Was mache ich, wenn sie gehen und das Kind mitnehmen will.

-Wie wären meine Chancen vor Gericht

P.S. Ich weiß, dass das ein langer Text ist, der auch noch nicht alles sagt. Ich bedanke mich schon einmal für die Mühe und für Rat und Hilfe.

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