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  Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
Geschrieben von: Boomer65 - 19-02-2011, 01:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo zusammen
Ich hab ne Frage:Eine Freundin von mir hat ziemlich Probleme mit ihrem zukünftigen Ex-Mann.
Die beiden haben ende der 90er ein haus erstanden, er als gut verdienender angestellter hatte die alleinige kontrolle überdie finanzen, und eben weil er so gut verdient, hat ihm meine freundin immer vertraut.
dank seines verdienstes waren mehrere urlaube im jahr drin... alles mögliche und unmögliche wurde angeschafft, wie das halt so ist wenn man genug kohle hat...
so
un nu hat meine freundin letztes jahr rausgekriegt dass von dem haus noch so gut wie nix getilgt worden ist, dazu kommt noch ne 5stellige summe von kreditkarten, die er auch noch dazuprozudiert hat...
da sie vorher schon nich mehr wirklich glücklich war, hat sie nach dieser entdeckung beschlossen, sich zu trennen.
sie möchte allerdings noch bei ihrer familie bleiben bis er wenigstens die schulden von den k-karten abbezahlt hat.
und nu meine frage:
sie hat, eben weil er die schulden mit den karten ohne ihr wissen gemacht hat, diese woche nen brief von einer bank geöffnet, bei der er eine karte laufen hat.
und genau das wirft er ihr nun vor, von wegen briefgeheimnis in der ehe usw.
kann er das überhaupt noch?
nachdem er die ganzen schulden ohne ihr wissen gemacht hat?
würd mich interessieren...
aber meiner meinung hat er den anspruch auf briefgeheimnis verwirkt.

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  RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
Geschrieben von: Anonym - 19-02-2011, 00:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo zusammen,

bei mir brennt gerade die Luft und ich bin ziemlich fertig. Vielleicht hat hier je jemand noch einen Ratschlag oder Tipp für mich.
Folgende Situation :

Familiengericht erlässt auf Antrag von RA Kindesmutter am 18.01.11 eine einstweilige Anordnung OHNE mündliche Verhandlung das ich ab Januar Summe X an Ehegattenunterhalt zu zahlen habe.
Laut meiner Anwältin bin ich zur Zeit NICHT zahlungsfähig ! Sie beantragt am 14.02.11 die einstweilige Anordnung aufzuheben und eine mündliche Verhandlung einzuberaumen. Sie sagt ich soll NICHT zahlen !
Nun kommt schreiben vom RA Kindesmutter er will Zwangsvollstreckung zum einbringen des Ehegattenunterhaltes. Meine Anwältin ist nun 2 Wochen im Urlaub Sad

Ich weiß gerade nicht was ich tun soll.
Kann es sein das wirklich ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht und den Ehegattenunterhalt einkassieren will ?

Hat wer von euch schon mal Erfahrungen gesammelt in Sachen Zwangsvollstreckung in Unterhaltsthemen ?

Bin über jede Meinung sehr dankbar !

Grüße

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  Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
Geschrieben von: Robert4910 - 18-02-2011, 22:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo an Alle,

wie kann man zum Beispiel seine Postanschrift verheimlichen für die zukunft?

kann man sich in deutschland normal abmelden und dort im deutschen amt sagen man übersiedelt nach frankreich...
in frankreich angekommen melde ich mich an und nach ein paar tagen wieder ab und sage dort, dass ich nach österreich übersiedle.

danach gehe ich wieder zurück nach deutschland...
heißt das dann, das die deutsche behörde wieder nachforschen muss wo ich wohne? wenn ich keinen anderen wohnsitz hier in deutschland dann mehr angebe, müsste ich ja von dem jugendamt unauffindbar sein...

kann mir da irgendwer helfen wie man da vorgeht?

mfg
robert

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  Prozesskostenvorschuss
Geschrieben von: Wusi - 18-02-2011, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo ans Forum.

Mein Grossvater hat seinerzeit für seinen Urenkel monatlich Geld auf ein Konto eingezahlt.
Im Scheidungsverfahren stellte sich das Kind nun als Kuckuck heraus und das Geld wird zurückgefordert da nicht leiblicher Urenkel.
Ich stimme der Rückforderung zu, die KM reagiert nicht, es geht zum Gericht.
Nun bekomme ich ein Schreiben von der Anwältin der KM, doch bitte den Prozesskostenvorschuss, also ihre Rechnung, zu zahlen.

Ist das rechtens ?

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  Unterhalt / Anwalt !Eilt etwas!
Geschrieben von: PapaMarc - 17-02-2011, 20:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Gemeinde,
ich bin neu.

Ich versuche mal meine Geschichte kurz zu fassen, aber mit allen hoffentlich wichtiges Details.

Also, mein EX (nicht mit ihr verheiratet) hat nun Anfang 2010 eine Anwältin eingeschalten um den Unterhalt neu zu bestimmen und einen Titel zu erwirken, weil sich Prozesskostenbeihilfe habe will für eine andere Sache und daher mußte Sie wohl ihr Einkünfte angeben und das geht wohl nur mit einem Titel.

Ich sagte als erstes, warum können wir den Unterhalt nicht so ausrechnen wie wir es die anderen Jahre gemacht habe. Die Kinder (Twins) sind nun 11 Jahre alt.

Ich habe versucht mir ihr zu reden und alles so zu regeln. Aber nein, Sie sagte: Sie hat keine Lust sich mit den Sachen auseinander zusetzen und hat es einer Anwältin übergeben.

Nun gut, denke ich. Dann soll Sie eine Anwältin beauftragen, ist ja nicht mein Geld für die Anwältin.

Ich bekam ein Brief von der Anwältin, mit der Bitte die notwendigen Unterlagen einzureichen zwecks Berechnung. Ich ok, sammeln meine Gehaltsnachweise ein und mache ein Termin. Überreiche diese und denke, alles gut. Sie sagte, das Sie noch die Einkommensteuerrückzahlungbelege vom Finanzamt der letzten 3 Jahre braucht. Ich ok, schicke ich Ihnen zu.

Sie hat sich Zeit genohmen, alles gerechnet und ich denke, ok. Bekomme den Brief mit der Neufeststellung und der Bitte, beim Jugendamt ein Titel zu erstellen und ein Nachzahlung zu leisten, für die Monate Jan/Feb/März.

Ich hatte in der zwischenzeit bei der Arbeitsnehmenkammer ein Termin, ob das alles so rechtens ist etc. Ja vom Grundsatz her ja.

Habe alles auch gegen gerechnet und war auch den Meinung, ok das stimmt soweit.
Habe dann meine monatlichen Alimente erhöht. Dieses Hatte ich eh schon getan, als mein Ex sagte, das Sie ne Neufestellungen haben will.

Dann geht die Zeit ins Land und alle sind zufrieden.

Bis Anfang Feb 2011, als ich plötzlich und unerwartet ein Brief von der Anwältin bekommen habe, das ich die Rechnung in Höhe von ca.750,- begleichen soll. Ich. Häääää. Das ist doch nicht meine Anwälting. Also eine Email geschrieben, wieso ich den die Rechnung bezahlen soll, meine Ex ist doch Ihre Mandantin und das ich erstmal nix zahle und Sie mir doch bitte den Sachverhalt erklären soll. Antwort: SIe brauch mir nix zu erklären, weil Sie die Anwältin der gegnerischen Partei ist und ich bis Ende Feb Zeit habe, die Rechnung zu begleichen. Und außerdem habe ich mich ja geweigert die Berechnung zu erneuern.

Was natürlich nicht stimmt. Ich bin immer auf irgendwelche Forderungen, soweit ich diese für Gerechtfertig hielt, eingegangen.

Ich falle vom Glaube ab.

Streitwert sind 12 x KindesUnterhalt. Ich denke mir, das die Anwältin max. die Differenz zwischen den was ich schon vorher bezahlt habe und den neue als Streitwert berechnen dürfte.

So nun die Fragen:
1. Muß ich Ihre Anwältin zahlen ?
2. Ist der Streitwert überhaupt so richtig ?
3. Soll ich mir nun einen Anwalt nehmen und das Ganze eskalieren lassen, weil ich die Rechnung nicht bezahlen will ?

Ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Ich weiß, das rechtsverbindliche Aussagen hier nicht machbar sind, aber wenigsten ein Schimmer, ob ich nun die Anwältin zahlen muß oder nicht.

Ich habe auch keien Lust mir einen Anwalt zunehmen und am Ende doch die Zeche zu zahlen oder sagt ihe, das kann nicht sein. Lass das von einem Anwalt klären.

Mein 2. großes Problem ist, das ich momentan in England bis Mitte April beruflich fest sitze und nicht einfach mal nach Feierabend zu einem Anwalt gehen kann.

Mit besten Dank für euere Hilfe und Unterstüzung.
Papa Marc

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  Der Kampf kann sich lohnen
Geschrieben von: Myronn - 17-02-2011, 16:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

vor rund 14 Monaten fand ich dieses Forum. Ich war verzweifelt, meine Ehe ging in die Brüche und meine Noch-Frau zog und zerrte an unserem Sohn herum, der lieber bei mir leben wollte.

Ich habe den Kampf damals aufgenommen und fand u.a. auch hier Unterstützung. Mit viel Mut und Ausdauer machte ich mich ans Werk und arbeitete konsequent für das Recht meines Sohnes, bei mir leben zu dürfen.

Wir stritten vor Gericht und im Sommer wurde ein psych. Gutachten in Auftrag gegeben, das dem Gericht aufzeigen sollte, wo mein Sohn steht und wo er leben soll.

Bereits im Dezember war das Gutachten fertig und der Gutachter trug es den Eltern mündlich vor. Er konnte es aktuell nicht schriftlich vorlegen wegen einer Schulterverletzung. Dies nahm meine Noch-Frau zum Anlass, den anstehenden Gerichtstermin platzen zu lassen. Sie fuhr dann 2 Wochen mit unserem Sohn und ihrem neuen Macker in Urlaub und nutzte die Zeit dort, um das Kind masssiv unter Druck zu setzen, damit er doch bei ihr leben wolle. Gleichzeitig verlangte sie, dass das Gericht den Jungen nochmals anhört (bereits im Sommer hat der Junge dem Gericht klar gesagt, wo er leben will), in der Hoffnung, dass er sich umentscheidet - was aber nicht passierte.

Sowohl beide richterlichen Anhörungen als auch das Fachgutachten sagen klar aus, dass mein Sohn eine stärkere Bindung zu mir hat und hier leben will und soll.

Da nun meine Frau im Sommer einen Antrag auf einstweilige Anordnung und alleinige Sorge stellte, wurde nun letzte Woche hierüber entschieden. Demnach hat mein Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei mir und sieht seine Mutter alle 2 Wochen für 3,5 Tage. Diese Regelung gilt zumindest bis zum Abschluss des Hauptverfahrens, wobei klar ist, dass auch im Hauptverfahren kaum eine andere Entscheidung getroffen werden wird, sofern ich hier keinen kapitalen Bock schieße.

Das Gutachten weist aus, dass unser Sohn von ihr geschlagen wurde, speziell dann, wenn er zu mir wollte. Im Satzergänzungstest beschrieb er, dass er am liebsten bei Mama weglaufen wolle und zu seinem Papa liefe und ähnliches... der Gutachter stützt seine Aussagen, indem er ausführt, dass er bei ihr Überlastungszeichen festgestellt habe. Zudem habe sie im ganzen Prozess versucht, den Vater niederzumachen und damit auch das Kind an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Es bestehe die Gefahr, dass bleibender Schaden beim Kind entsteht, sollte sie diese Eskalation weiter fortführen. Momentan empfehle er nicht, das Sorgerecht allein auf mich zu übertragen, aber sollte dieser Konflikt weiter geschürt werden, wäre dringend angeraten, das Sorgerecht auf mich allein zu übertragen und das Kind aus dieser Situation herauszuholen.

Nun, nach 14 Monaten Stress, fällt eine große Last von mir ab, und auch von unserem Sohn. Ich merke, wieviel Kraft das ganze gekostet hat und ich weiß auch, dass ich noch nicht am Ende des Weges bin, denn sie wird nichts unversucht lassen. Aber ihr Blatt wird immer schlechter und ich hoffe für unser Kind, dass der Tag kommt, an dem sie einsieht, dass es so nicht gehen kann.

Ich jedenfalls kämpfe für das Recht meines Sohnes bei mir leben zu dürfen! Er sagte letztens zu mir: Papa Du hast mch noch nie im Stich gelassen. Und so ist es auch. Das werde ich auch nicht tun! Denn wenn ich nicht mehr für sein Recht eintrete, wer sonst?

Ich hatte Glück mit einer guten Anwältin, einem besonnenen Richter und einem kompetenten Gutachter. Aber ich war auch beharrlich und ließ mich nicht einschüchtern.

Ich hoffe, dass vielen anderen Vätern hier das gleiche gelingt.

Beste Grüße
Myronn

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  Vorbereitung auf den politischen Kampf
Geschrieben von: Ibykus - 17-02-2011, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dok...erung.html

Ibykus

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  Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Raban - 17-02-2011, 12:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Leider finde ich in den faqs zu folgender Frage keine Auskunft, habe aber bei einem Rechsanwalt Folgendes gelesen:

http://www.scheidung-aktuell.de/unterhalt-hoehe.php

Es besteht unabhängig von früheren Einkommensverhältnissen ein Mindestbedarf der Mutter in Höhe von Euro 770,00 (je nach Oberlandesgerichtsbezirk) bzw. teilweise sogar Euro 890,00, wenn die Mutter vor der Geburt berufstätig war. In der Düsseldorfer Tabelle wird in den Anmerkungen und den Leitlinien nur ein Mindestbedarf von Euro 770,00 angesetzt, unabhängig von einer früheren Berufstätigkeit.

Der Unterhalt wird aber nach oben begrenzt: Die Mutter bekommt höchstens so viel wie sie bekommen würde, wenn sie mit dem Vater verheiratet (gewesen) wäre.

Ist die Mutter noch Schülerin oder Studentin, entspricht die Höhe des Unterhalts dem Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.

Die Mutter meines zweiten Kindes - das erst noch geboren wird, die Vaterschaft habe ich noch nicht einmal anerkannt, sondern will das erst mit der Geburt tun, war und ist Studentin, die noch nie gearbeitet hat, sondern sich im Erststudium befindet und von ihrem Vater Unerhalt bezieht, außerdem Kindergeld (bis zum Ende des Mutterschutzes).

Heute flattert mir ein Brief Ihres Anwalts ins Haus, der mich auffordert, 770,00 ab 1.2. zu zahlen, obwohl das Semester noch läuft, sie mithin in der Ausbildung ist und Unterhalt von ihrem Vater erhält.
Ich kann ohnehin nicht in dieser Höhe zahlen, zumindest nicht, wenn das Kind im nächsten Monat geboren sein wird.

Im Unterhaltsrecht steht zum Betreuungsunterhalt, dass die Mutter nicht schlechter gestellt sein darf als vor der Geburt. Das erreiche ich, wenn ich ihr nur den Unterhalt zahle, den die Eltern in der Ausbildung gezahlt haben, die sie ja nur unterbricht.

Kann mir bitte einer von euch helfen, was nun richtig istHuh

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  Unterlassungsklage stellen?
Geschrieben von: blue - 15-02-2011, 09:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Meine Ex verbreitet an allen Möglichen stellen (JA, Ärzte, Schule etc..), ich hätte meine Kinder mißbraucht, obwohl diese Vorwürfe im Rahmen des Umgangsverfahrens bereits gerichtlich geklärt und widerlegt wurde. Wie vorgehen? Direkt Strafanzeige bei Polizei stellen oder zum Gericht?

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  Betreuungsunterhalt uneheliches Kind
Geschrieben von: MiMa - 13-02-2011, 18:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt. Ich versuche mich gerade mit meiner Ex-Freundin welche ein Kind von mir erwartet, über den Betreuungsunterhalt während der ersten 3 Jahre zu reden weil ich diesen natürlich nicht zahlen möchte.
Der Kindesunterhalt ist hier ziemlich unstrittig und wird von mir bezahlt. Nun sagt meine Ex Freundin, dass sie auf ein Titel (Jugendamt) verzichten möchte da sie davon ausgeht, dass ich Kindsunterhalt zahlen werde.
Sie bekommt nach der Geburt 12 Monate Elterngeld, da sie voll Berufstätig war. Nach den 12 Monaten möchte sie, laut ihrer Aussage, wieder Arbeiten gehen. Was ist, wenn nicht? Kann das Jugendamt an mich herantreten, auch wenn kein Titel vorliegt?

- Wie verhält sich das genau mit so einer Titulierung? Wird da der genaue KU vom Jugendamt berechnet - oder kann man da auch die eigene Summe X titulieren lassen?
- Was sind für mich als Schuldner die Konsequenzen?
- Ist es Pflicht eine Titulierung vorzunehmen???? (möchte ich auf keinen fall)
- Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus, wenn die Kindsmutter doch nicht Arbeiten geht?
- Erfahrungswerte von Betroffenen?

Kann eine Notariell beurkundete Vereinbarung einen Titel ersetzen - wäre die zur Not auch einzuklagen/pfändbar?

Ich steh da echt auf dem Schlauch, da wir uns ja generell einigen wollen - so eine Titulierung aber schon harter Tobak sein kann, oder? Ich möchte da echt nicht ins offene Messer laufen, nur weil meine Ex Freundin und ich da lediglich "Halbwissen" offenbaren.

Danke schon mal für's grübeln

P.S. Ich habe mit meine Ex-Freundin nicht zusammengelebt. Nach 6 Monaten hat sie ohne mich zu Fragen, die Pille abgesetzt. Soviel zum gewollten Kind... aber zahlen darf ich trotzdem Sad

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