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  alles gegen die Wand fahren
Geschrieben von: Desillusionierter - 07-09-2011, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

erst einmal: ein Top-Forum und eine Top-Seite hier!

Ich persönlich bin an einem Punkt angelangt wo ich mir sage: So geht es nicht weiter. Ich werde die Brocken hinwerfen. Ich habe mit dem System fertig.

Meine Situation:
- erfolgreich entsorgter Ex-Vater
- kein Kontakt mehr zu Kindern
- bin "Zahlemann" auf unabsehbare Zeit (es bestehen Titel)
- ich sehe schon seit langem keinerlei Perspektive mehr
- Ich halte den Druck und die ständigen Angriffe nicht mehr aus, ich merke deutlich psychische und körperliche Krankheiten
- mein Job macht mir keinen Spaß mehr und meine Vorgesetzten und ich merken eine deutliche Leistungsminderung
- "gute" Freunde und ein Teil meiner Familie haben sich von mir abgewendet
- mein Geldvermögen beträgt ca. 80.000 Euro

Ich sehe 2 Optionen für mich als einzige Möglichkeiten einigermaßen in Würde zu überleben:

Option 1: Chronisch krank zu werden und mich längere Zeit stationär behandeln zu lassen. Ziel: Berufsunfähigkeit. In der Zwischenzeit mein Geldvermögen in Bargeld und Edelmetalle umwandeln und pfändungssicher verwahren. Mittelfristige Folge wäre Jobverlust, Hartz4, Pfändungen, Privatinsolvenz. Im Endstadium dann als Harzer und dem Geldvermögen so gut wie möglich leben.

Option 2: Job selbst kündigen, Geldvermögen abheben, in Deutschland abmelden und mit dem Geld eine lange Weltreise machen. Dann entweder im Ausland sesshaft werden oder wenn Geld alle ist, zurück nach Deutschland. (Hartz4, Pfändungen, Privatinsolvenz).

Was würdet ihr mir raten?

Klingt alles hart und scheint so als ob ich das Sozialsystem in Deutschland ausnutzen will. Glaubt mir, ich hätte nie gedacht auf so eine Idee zu kommen, jetzt sehe ich es als einzige Möglichkeit. Ich war jahrzentelang stolz auf unser Land, habe Steuern bezahlt und Ehrenämter ausgeübt. Jetzt wende ich mich angewiedert ab.

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  Wie würdet ihr vorgehen?
Geschrieben von: Windsack - 05-09-2011, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Liebe Gemeinde.

Bisher hatte ich viel gelesen und dachte, ich wäre auf alles vorbereitet. Aber nach dem Studium dieser Seiten bin ich komplett desillusioniert. Mein Plan wird offensichtlich in die Hosen gehen.

Zur Ausgangssituation:
Nachdem ich dem Werben meiner jetzigen Frau lange widerstanden hatte, habe ich irgendwann einer Heirat doch zugestimmt (sie hat gefragt). Meiner Abneigung zu Hochzeiten, stand der Kinderwunsch im Wege. Und da ich mit einer Behinderung überhaupt nicht klar kommen würde (Frau ist älter) habe ich letztendlich 'Ja' gesagt. Sie wurde im nächsten Jahr auch schwanger und hat dann ihr wahres Gesicht gezeigt. Ihr Beruf macht es erforderlich, nach Bekanntwerden der Schwangerschaft diesen zu unterbrechen und bis zu 6 Wochen vor der Geburt einen Alternativjob im gleichen Unternehmen anzunehmen, der keine Gefährdung des ungeborenen Lebens darstellt. Diesen wollte sie nach drei Tagen durch Krankschreibungen seitens des Frauenarztes nicht mehr machen, da es zu "anstrengend" sei, jeden Tag ins Büro zu gehen. Der Frauenarzt hat zum Glück nicht mitgespielt. In diesem Moment hatte ich bereits kein gutes Gefühl mehr, mit dieser Frau ein gemeinsames Leben zu verbringen.
Nach der Geburt und dem ersten Jahr daheim, gab es Diskussionen, wann sie wieder arbeiten würde. Da ich Kaffeeklatsch als keine Leistung ansehe, ist sie nach einigen Auseinandersetzungen doch wieder arbeiten gegangen, in Teilzeit.
Jetzt ist unser Nachwuchs drei Jahre alt und geht in den Kindergarten. Ich wollte bis zu diesem Zeitpunkt warten, um nicht ein unnötiges Zuhausebleiben der KM zu provozieren.
Wie bereits gesagt, nach Studium dieser Seiten bin ich jetzt nicht mehr zuversichtlich, dass es gütlich zu Ende gebracht werden kann.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Was sagt Eure Erfahrung und was würdet ihr jetzt anders machen? Bleibt als einzige Lösung, die nächsten 15Jahre zu ertragen?

Zur Information: sie arbeitet 50% Teilzeit, verdient ca 1500Euro netto und ist ca. 9d weg von daheim. Ich arbeite Vollzeit, verdiene ca. 4000Euro netto und bin ca. 20d weg von daheim. Wir sind beide in StKl IV. Konten sind von Anfang an getrennt, eine Immobilie wurde nicht angeschafft, Schulden sind keine vorhanden, die Ehe dauert jetzt 4 Jahre.

Beste Grüße

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  Beschluss Umgangsrechtssache
Geschrieben von: marecello - 03-09-2011, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich habe im Mai 2011 in der Umgangsrechtssache eine Umgangsvereinbarung erhalten, in der zwei Fehler enthalten sind.
Ich habe sofort reagiert und habe das Familiengericht aufgefordert mir eine berichtigten Umgangsvereinbarung zuzusenden.

In der Umgangsvereinbarung des Amtsgerichts Frankfurt/ Main vom .. .. 2011 die mir vorliegt, steht folgendes:

„Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.“

Richtigerweise müsste es heißen:

Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.

Unrichtig ist auch folgendes:

In der Umgangsrechtssache, an der beteiligt sind

1.) Name unseres Kindes, geboren am 10.06.2006, wohnhaft im Frauenhaus, 60407 Frankfurt

2.) KM, geboren am soundsovielsten, wohnhaft in Straße, in 60596 Frankfurt

Also unser 5 Jahre altes Kind wohnt allein im Frauenhaus, obwohl dem Gericht bekannt ist, dass das ABR die KM hat.

Ich habe das Gericht aufgefordert beide Punkte in einer Umgangsvereinbarung zu ändern.
Dann wäre eine neue Umgangsvereinbarung mit den beiden Änderungen an beide Parteien auszustellen.
Diese Fehler hat das Amtsgericht anerkannt und heute einen Berichtungsbeschluss zugesandt.

In dem Begleitschreiben des Amtsgerichts zu dem abgeänderten Beschluss wird aufgeführt, dass der Berichtigungsbeschluss mit der Originalentscheidung verbunden werden muss. Bitte senden sie daher sowohl den Berichtigungsbeschluss als auch die Originalentscheidung hierher zurück. Sie erhalten beide Ausfertigungen unverzüglich zurück, nachdem sie miteinander verbunden wurden.

Warum wird die fehlerhafte Originalentscheidung nicht zurückgenommen und vernichtet und eine neue, berichtigte Originalentscheidung beiden Parteien ausgehändigt.

Das ist mir einfach zu blöd.
Ich möchte eine Originalentscheidung mit der inhaltlichen Berichtigung und nicht irgend etwas verbundenes.
Welche Möglichkeiten kann ich anführen für eine saubere Umgangsvereinbarung.






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  Unterhalt - JA droht mit Klage
Geschrieben von: Calimero - 01-09-2011, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

ich bin ganz neu hier und froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich bin Freiberufler, zur Zeit leider nicht sehr erfolgreich. Dazu kommt , dass ich einiges in Arbeitsgerät investieren musste. Mein Einkommen liegt so im dritten Jahr schon unter dem Selbstbehalt.
Das JA hat im Rahmen seiner Beistandsschaft Belege über die Einkommenssituation angefordert, welche ich auch hin geschickt habe.
Dann kam ein Schreiben, dass die Berechnungen ergeben haben, dass ich
zum Mindestunterhalt verpflichtet bin und ich diesen Unterhalt urkundlich anerkennen soll.
Daraufhin schrieb ich wieder hin und wollte Auskunft über die Berechnung haben bzw. wissen ob Sie denn einen Selbsbehalt berücksichtigt hätte.
Jetzt kam folgende Antwort, ich fasse das wichtigste zusammen:

"Sie unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie sich ernsthaft und intensiv - auch bundesweit - um eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten zu bemühen haben..... Zumutbar sind grundsätzlich alle Erwerbstätigkeiten,, die von Ihnen ausgeübt werden können.... Nach ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtssprechung können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das das Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit nicht ausreicht, um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Da die Entwicklung Ihrer Einkünfte der vergangenen Jahre keine positive Entwicklung erkennen lässt, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Erfüllung .... zusätzliche Tätigkeiten aufnehmen oder ... eine abhängige Beschäftigung suchen...

Insofern kann Ihnen ei fiktives Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, dass Sie zumindest zur Leistung des Mindestunterhalts in der Lage sind.

Wir halten daher die Unterhaltsforderung in vollem Umfang aufrecht und bitten um urkundliche Anerkennung.....

Sollten Sie die o. g. Frist zur Beurkundung nicht einhalten, behalten wir uns vorm die Unterhaltsforderung ohne weiter Ankündigung auf Ihre Kosten festsetzen zu lassen."

So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.

Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?

Vielen Dank!!!



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  KU/TU/BU
Geschrieben von: Tee-Rak - 30-08-2011, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Eine Frage als Unterhaltspflichtiger im NON-EU-Ausland lebend, wird bei der Bemessung des Unterhaltes das wirtschaftliche Niveau des ausländischen Staates mitberücksichtigt? Was, wenn es deutlich niedriger liegt als in Deutschland. Wie wird die Hoehe des Unterhalts berechnet? Wie schauts mit Ruecklagen, Darlehnsrueckzahlungen, privaten Zusatzversicherungen, Altersvorsorge etc. pp aus die zur Sicherung meines Lebensstandarts dienen? Im Netz findet man allerhand, jedoch geht man IMMER von aus, ein Elternteil, mit Kind im Ausland lebt.

Gruesse aus Lilliput


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  Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
Geschrieben von: MiMa - 30-08-2011, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo zusammen,

nächste Woche habe ich beim Jugenamt ein Termin mit der KM zur Vaterschaftsanerkennung. Unser Junge ist endlich da Big Grin und ich möchte natürlich die Vaterschaft anerkennen.

Meine Fragen:
Worauf sollte ich beim Termin achten?
Unterschied Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft?

Geteiltes Sorgerecht hätte ich gerne, KM möchte das aber nicht! Angry
Wie verhalte ich mich beim JA?

Titulierung werde und möchte ich auch nicht unterschreiben, zahle freiwillig.
Kann das JA mich dazu zwingen? Huh

Verstehe mich eigentlich relativ gut mit der KM, vertraue dem JA aber überhaupt nicht.

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

Danke vorab Smile


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  so kann's in Sachen "Umgang" laufen .....
Geschrieben von: Ibykus - 29-08-2011, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

KM hat meinem Kind einen Hund zu kaufen versprochen!
Show-Show Rüde, sechs-jährig, Tierheim.

Nun kommt's:
1. Das Tier kann/ darf während des Umgangs nicht zu mir.
Begründung: dann weiß es nicht, wohin es gehört (wo sein Zuhause ist).

2. KM kann sich nicht während des Umgangs um das Tier kümmern.

Die dringende Bitte meiner Tochter:
Ich hole sie am Wochenendumgang samstags Mittag ab und bringe sie abend gg sechs Uhr wieder zu ihrer Mutter.
Dann schläft sie bei ihrer Mutter und ich hole sie sonntags Mittag wieder ab um sie abends gg sechs wieder nach Hause zu fahren.

Viel Fahrerei - keine Übernachtung mehr!

Papi, bitte, bitte, ich möchte das so. Machst Du das? Sonst kriege ich den Hund nicht und ich wünsche mir doch so gerne einen.

Was @profiler vorschlägt, kann ich mir denken.
Was sagen andere Väter dazu?

Achso - ganz vergessen zu erwähnen:
Mitte September ist Termin vor dem OLG Hamm in Sachen gemSR Big Grin
.

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  Internationale Pfändungen
Geschrieben von: Bücker der Nation - 28-08-2011, 14:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo zusammen,

falls das Thema schon erschöpfend in ein einem anderen Thread geklärt wurde bitte verschieben oder kurzen Hinweis.

Wie sieht denn eigentlich der aktuelle Stand der Dinge bzgl. der Pfändungen aus, die international vollstreckt werden.

Soweit ich weiß gibt es ja bi-und multilaterale Abkommen um Forderungen durchzusetzen.

Wie ist es eigentlich in den USA und Kanada ?

Ein persönlicher Albtraum wäre es als Arbeiter in den USA die Forderungen eines deutschen StA um die Ohren gehauen zu bekommen und diese letztlich von amerikanischen Behörden durchgesetzt werden.

Gerade bei den Amis gibt es ja im Strafmaß und den geforderten Geldsummen wenig Luft nach oben.
Sprich wenn einen die Amis verknacken kann sich das Thema arbeiten auch ganz schnell erledigt haben weil man die Forderungen mit legaler Arbeit im Leben nicht erfüllen kann.

Habt Ihr Erfahrungen damit gemacht und wisst vielleicht wie es damit aktuell aussieht ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Trennung, jetzt geht´s los
Geschrieben von: mijo - 27-08-2011, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

hallo,

kurze fakten:

- 15 jahre beziehung, ledig
- 1 kind, zehn jahre
- gemeinsames sorgerecht
- km zieht mit kind aus*
- verdienst ich 70% / km 30%

*ich arbeite schicht „querbeet" (wochenden, tageszeiten unregelmäßig), daher konnte ich spontan kein kindgerechtes betreuungsangebot (8-15 uhr, freie wochenden) machen, womit ein sauberes wochenwechselmodell ausscheidet.

beide wollen eine schadensbegrenzende trennung praktizieren, kommunizieren miteinander (km zieht mit kind in eine wohnung in der nähe).in meiner annahme, hilfe beim jugendamt in anspruch nehmen zu dürfen,wollte ich dort eine kindesunterhaltssumme ermitteln lassen, um mit der km ihre/meine künftigen finanzen planen zu können.
der ja-sachbearbeiter sagte mir, nicht ich sondern die km solle sich bei ihm melden, er werde ggf. parteiisch hilfe leisten, schließlich wolle ja die km etwas !!?
worauf habe ich mich einzustellen? wer ermittelt eine realistische unterhaltssumme? in welcher form ist diese festzulegen?(freiwilliger dreizeiler über xy oder titel per ja?)

vielen dank

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  Verfahrensgebühr FamGKG
Geschrieben von: marecello - 24-08-2011, 05:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Heute erhielt ich eine Rechnung der Landesoberkasse wonach ich eine Verfahrensgebühr §§ 28-31, 33-37, 39-52 FamGKG zu zaheln habe.
Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.
Muss ich die Summe bezahlen?
Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.

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