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Antrag auf Urlaub
#1
Hallo Zusammen
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.

Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.

Ich habe bereits 2 Mal Urlaub auf privater bzw. auf anwaltlicher Ebene begehrt. VHB war immer eine Woche Urlaub. Alle abgelehnt. Diesmal habe ich zunächst wieder per Email angefragt. Da erwartungsgemäß keine Reaktion der Mutter kam, möchte ich Montag einen Antrag bei Gericht stellen. Bisher hat die Mutter alle mehrtägigen Übernachtungen abgelehnt - auch 2 tägige Wochenendübernachtungen z.B. bei den Großeltern. Begründung: Es sei unserer Tochter nicht zuzumuten, da sie nach Umgängen bei mir immer Schlafprobleme habe. (Aufwachen, allgm Unruhe, tlw. Schreien). Dazu kann ich sagen, dass ich selbst keine Schwierigkeiten mit meiner Tochte hinsichtlich Schlafen habe. Da ich seit ihrer Geburt gleich viel mitbetreut habe, hat meine Tochter auch eine sehr enge Bindung zu mir. Sie schlaft z.B. auch völlig ruhig in ihr ungewohnter Umgebung. Also ist die Begründung nur vorgeschoben.

Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?

Für eure Meinungen bin ich dankbar. Smile

Bio

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#2
bio schrieb:Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?

Für eure Meinungen bin ich dankbar. Smile

Bio
Diesen Antrag kannst Du alleine stellen.
Auf die Inanspruchnahme eines RA kannst Du vvh getrost verzichten, weil dem Antrag meiner bescheidenen Meinung nach nicht stattgegeben werden wird.

1. kommst Du gg die Argumentation der KM zumindest in diesem Kindesalter nicht an

2. kannst Du schon froh sein, dass Dir bei einem zwei-jährigem Kind eine WE-Übernachtung eingeräumt wurde.

In diesem Alter ist es für Mütter noch relativ leicht, Übernachtungen beim umgangsberechtigten Vater zu verhindern.

Leider!
.

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#3
Meiner Meinung nach wirst Du das nur im Zusammenhang einer gerichtlichen Umgangsregelung hinbekommen. Antrag "nur" auf Urlaub funktioniert meines Wissens nicht.
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#4
(11-09-2011, 11:03)bio schrieb: Hallo Zusammen
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.

Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.

(...)
Hallo bio.
Die vorstehende Umgangsregelung scheint nicht von schlechten Eltern zu sein. Bewahre und stabilisiere Dir diesen Status!!!

Anträge bei Gericht können auch zur 'Verböserung' der Umgangsregelung führen, bis hin zum drohenden Verlust ganzer Elternrechtsteile, deren Verlust mE in keinem Verhältnis zu einem kurzen Uröaub mit Kind stehen.

Betone und lebe eher das gute Verhältnis zur KM, die gute Kooperation mit ihr. Baue dies aus! Festige und dokumentiere, daß alles gut funktioniert. Auf dieser Basis sehe ich erheblich größere Chnacen, im Zuge einer dem Alter des Kindes angepaßten Umgangsregelung alsbald auf einen gemeinsamen Urlaub mit Kind zurückblicken zu können. Es ist mE noch zu früh, kess zu werden.Wink

Es besteht nach meiner Beobachtung die grundsätzlich Gefahr, daß väterliche Anträge von Gerichten zum Nachteil ausgelegt werden, wenn sie nicht - durch Dritte zweifelsfrei nachgewiesen !!! - schwerste Kindesgefährdungen und Beschädigungen oder gröbste Vernachlässigungen seitens der KM zum Gegenstand haben.

Anders sähe es es aus, ginge es Dir um rechtliche Entwicklung, um höchste Überprüfung von Normen. Dann allerdings solltest Du mit gewissen Abstrichen im privaten Bereich rechnen.

Für mich stand immer ganz oben das gute Verhältnis zu meinen Kindern und ihr Wohlergehen. Ich muß allerdings zugeben, daß ich nahezu alle Umgangsvorstellungen verwirklichen konnte..., was nicht zuletzt meinem verträglichen Umgang mit einer durchaus komplizierten KM geschuldet ist.

Die Prioritäten muß jeder Vater für sich selbst festlegen, zu unterschiedlich die jeweiligen Bedingungen. Von daher tu, was Du meinst, es sei richtig für Dich.


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#5
Vielen Dank für die guten Kommentare.

Ich muss noch erwähnen, dass der Vergleich auch eine Anpassung der aktuellen Regelung vorsieht, sobald ich ausgezogen bin. Da steht was von "der Kindesvater erhält ein umfangreiches Umgangsrecht". Ich hatte dann Termine bei JA und Beratungsstelle. Die Mutter verweigerte von Beginn an Zusammenarbeit bei dieser Neuregelung bzw. begann später in Richtung "schlecht fürs Kind bzw. viel Arbeit für sie selbst" zu argumentieren. Schließlich lies sie verlauten, dass sie mit der EINEN Übernachtung schon nicht einverstanden sei. Unternommen hat sie ihrerseits bisher nichts, außer Beistandsschaft beim JA.

Ein zweiter Punkt ist die Außendarstellung meiner Person. Zum ersten Gerichtstermin reiste die Mutter aus dem Frauenhaus an - natürlich war sie dort nicht, weil ihr HGW angetan wurde. Kurz vor Weihnachten 2010 meine Wegweisung nachdem ich die Polizei rief, wegen eines sehr heftigen Wutausbruchs der Mutter. Findet das irgendwie Eingang in den Prozess?

Achja die Mutter ist Chinesin. Arbeiten tut sie auch. Smile
Hatte selbst schon überlegt TU zu verlangen. Dodgy

@Skipper
Ja ich versuche die Beziehung zur Mutter insofern nicht abbrechen und verschlechtern zu lassen, als ich meine Hilfe anbiete. So habe ich z.B. seit gut einem Jahr etwa ein Dutzend Arztbesuche allein mit meiner Tochter bestritten, dazu etwa 6 Mal mit der Mutter zusammen. Außerdem mehrer Tage Krankenhausbetreuung der Tochter rund-um-die-Uhr und mindestens auch an 12 Tagen im letzten halben Jahr tagsüber.
In der Phase des Getrennt-Zusammenlebens war ich zu gut 80% der Kita-Gänge mit der Tochter verantwortlich.

Ich biete immer wieder Eisessen und Kaffetrinken an, um gute Stimmung zu machen.
Dann und Wann streue ich Anfragen ein, wie z.B. nach Urlauben oder ganzen Wochenenden.
Ich sammle alles und führe Tagebuch.

@blue
Ja eine Vermittlung bei Gericht in Sachen Umgangsregelung ist schon eingeleitet worden. Nur das dauert eben etwas und so lange wollte ich nicht warten.

@S-KLasse
So werde ich auch argumentieren und außer meiner Sicht zu recht. Kann aber trotzdem sein, dass keinen Interessiert(von Gericht und JA).
Vielleicht nützt auch die Argumentation, dass die Mutter Chinesin ist und keine Verwandten in DL hat, somit unserer Tochter nur ein Verwandtschaftszweig relativ offen steht; dieser jedoch eher boykottiert wird.

@Ibykus
Ja ich habe auch schon so gedacht, dass ich froh sein kann. Andererseits ist es ein Jammer, da sich meine Tochter mit zunehmendem Alter auf mich fixierte. Wenn ich sie seinerzeit ins Bett brachte schlief sie rasch und relativ problemlos ein. Die Mutter wurde zunehmend eifersüchtig auf meine gute Beziehung zu unserer Tochter, da es ihr selbst eher schwer fiel den Alltag zu betreiten.

Also so ein Antrag separat auf Urlaub könnte also auch kontraproduktiv sein? Hmm, dann muss ich nochmal überlegen, ob ich den Schritt dann mache. Will meine Anwältin dazu eigentlich nicht einschalten, die kostet eh schon genug.
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#6
(11-09-2011, 12:13)blue schrieb: Meiner Meinung nach wirst Du das nur im Zusammenhang einer gerichtlichen Umgangsregelung hinbekommen. Antrag "nur" auf Urlaub funktioniert meines Wissens nicht.

Doch, auch für die Regelung eines Teilbereichs einer Umgangsregelung kann ein Antrag ans Familiengericht gestellt werden. Wie Skipper schon sagte, ein Risiko ist immer dabei, dass die Mutter die Gelegenheit nutzt, auch andere, bisher unstrittige Teilbereiche gerichtlich zum Nachteil von Vater und Kind regeln zu lassen. Eine Retourkutsche zu fahren.

Zwei Punkte sind mit am Ausgangsposting noch aufgefallen:

- Du solltest niemals per Anwalt etwas fordern, wenn du nicht konsequent genug bist, dann auch zu klagen. Sonst verlierst du massiv an Glaubwürdigkeit und wirst von der Ex als jemand behandelt, der immer auf grosse Klappe macht und dann eh alles versanden lässt.

- Verlange nicht "eine Woche Urlaub", sondern dass das Kind eine Woche bei dir verbringen kann. "Urlaub" ist deine Privatsache, das Wort birgt die Gefahr, dass der Richter und die Ex glauben, du wolltest dir in Hurghada an der Bar die Birne vollsaufen und das Kind verbrennt währenddessen unbeaufsichtigt am Strand.
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#7
bio,

Du mußt schon auf recht günstige Bedingungen treffen, wenn Du über die doch ansonsten recht günstige Umgangeregelung hinaus und gegen die Kindesmutter noch mehr Umgang möchtest.

Es gibt Fälle, in denen Väter ihre Kinder in dem Alter wenige Stunden in der Woche sehen 'dürfen', an Übernachtungen ist da nicht zu denken.

An Deiner Stelle wäre mir das Risiko zu groß, nach einem solch kessen Urlaubsantrag auf das sonst übliche Maß an Umgnag zurechtgestutzt zu werden.

_
Um Mißverständnisse zu vermeiden:
Was ich Dir sage, daß bezieht sich auf eine matrifokale Rechtsprechung, so wie sie zur Zeit nun einmal ist.

Ich selbst halte es für völlig normal, wenn sich ein liebevoller Vater um das Kind kümmert, sobald es die Mutter verlassen hat. Ich war nach der Hebamme der erste Mensch, der meine Kids im Arm hielt, der die Erstversorgung mit 'Vaterbad' durchführte.

Wir können das alles grundsätzlich nicht schlechter oder besser als die Mütter auch. Lediglich mit dem Stillen müssen wir Väter etwas zurücktreten. Allerdings muß auch das kein Hindernis sein, dann wird halt Milch abgepumpter, eingefroren und bei Bedarf und abwesender Mutter zubereitet, das Kind dann vom Vater gestillt'Wink. Ich war mit meinen Kids tagelang allein unterwegs. Da waren sie nicht mal 10 Wochen alt...



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#8
... in solchen Anträgen könnte die Entlastung der berufstätigen Mutter hervorgehoben werden, es seien weniger kostenträchtige und das Kind verstörende Fremdbeteuungen nötig usw.

Der Urlaub mit und beim Vater brächte nur Vorteile für alle, vor allem FÜR die Mutter, die ja ansonsten einen guten Mutter-Job mache, nun auch mal Erholung verdient hätte. Der Vater wolle seinen Beitrag dazu leisten. Wink
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#9
Vielen Dank nochmal für die Meinungen und Anregungen.

Ich habe natürlich Bedenken, dass es schlimmer werden könnte, also sich der Umgang stark reduzuiert. Andererseits kann ich gut belegen, dass ich tatsächlich nicht nur mitbetreut, sondern auch allein betreut habe. Meine Tochter ist ja noch klein, da sind die Möglichkeiten das nach außen zu zeigen begrenzt. Zum einen sieht mich die Kinderärztin regelmäßig mit unserer Tochter aufschlagen und ich mache jedenfalls keine unglückliche und unbeholfende Figur dort. Das andere Plus ist der Kindergarten. Ich hole meine Tochter jeden Dienstag und Donnerstag dort ab und bringe sie auch 2 Mal pro Monat hin. So oft es geht plaudere ich mit den Erziehern ein wenig. Die sehen ihrerseits auch, wie sich meine Tochter freut, wenn ich sie abhole. Und sie informieren mich von sich aus, wenn es freudige oder weniger freudige Dinge zu berichten gibt. Meine Tochter entwickelt sich absolut altergerecht. Keine negativen Verhaltensauffälligkeiten.
Ich war mit ihr im Alter von gut 10 Monaten allein übers Wochenende (3 Nächte) bei ihren Großeltern. Alles lief normal. In letzter Zeit zumindest 3 Mal je eine Nacht dort, da nicht mehr erlaubt war. Dazu kommen 4 Nächte im Krankenhaus mit ihr, als sie gut 14 Monate als war. Und noch die etlichen Tage Krankenbetreuung zumindest tagsüber (z.B. 3 Mal 5 Tage am Stück dieses Jahr). Wie gesagt,hab ich alles dokumentiert.

Im Übrigen möchte ich nicht einfach Urlaub irgendwo machen, sondern zu meinen Eltern, also ihren Großeltern fahren. Also Beziehungspflege mit der Verwandschaft durchführen. Wie gesagt, es sind für meine Tochter die einzigen greifbaren Familiemitglieder in DL.

Vom Bauchgefühl sage ich mal, dass ich doch Chancen habe wenigestens einige Tage am Stück wegfahren zu dürfen. Ich kontaktiere aber trotzdem meine Anwältin und befrage sie dazu. Kann dann ja trotzdem den Antrag allein stellen .
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#10
unter vorstehend genannten Umständen schließe ich mich @p an:
'p' schrieb:Natürlich besteht eine Chance. Aber man braucht zunächst einmal eine gute Begründung. Vielleicht ist der Vater ja schon einmal mit dem Kind weggefahren, vielleicht war er auch schon zu Beziehungszeiten öfters wochenweise mit dem Kind alleine. Damit wird das Argumentegewicht der Mutter viel schwächer, eine Vaterwoche sei zu früh für das Kind, würde ihm nicht guttun.

Die Rechtsprechung tendiert beim Umgang und Übernachtungen dazu, sie früher und öfter zuzulassen. So ein Antrag kann nicht mehr so leicht wie früher pauschal mit Verweis auf das Kindesalter abgelehnt werden, diesbezügliche Urteile werden in der höheren Instanz wackelig.

denn was zu früheren Zeiten problemlos möglich war, kann man nun auch bei mütterfreundlicher Einstellung des Gerichts nicht mehr abweisen (d.h.: man kann schon - aber nicht mehr so ohne Weiteres).

Ibykus
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#11
Ich stelle den Antrag nun nicht, da auch der Hauptantrag auf erweiterte Umgangsregelung bald verhandelt wird. Weniger ist dann vielleicht doch mehr. Bis jetzt zeigte meine Tochter keine Entfremdungstendenzen. Sicher auch ein Verdienst der aktuellen Regelung. Immerhin sehe ich sie 3xpro Woche.
Also ich schau mal, was ich an allgemeiner Umgangsregelung herausholen kann.
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#12
Rainbow 
@Sorglos

Das hiesige Jugendamt hat mich bei dem einzigen mal wo wir deren Hilfe in Anspruch genommen haben, in allen Belangen als Vater unterstützt.

Das gemeinsame Kind war damals 2,5 Jahre alt und es sah eine Betreuung vor, die sich im wesentlichen an den ersten 2,5 Lebensjahren orientiert.

Dort habe ich immer an den Wochenende das Kind komplett alleine versorgt, die KM musste in Schicht arbeiten, damals lebten wir noch zusammen.

Dem Jugendamt habe ich im Vorfeld klar gemacht das die Fortsetzung dieser Betreuung nach der Trennung am ehesten dem Kindeswohl dient!

Die Fakten wurden auf reiner Elternebene strikt rational vorgetragen.

Das Jugendamt hat mich damals voll unterstützt und der bockigen KM (schriftlich) die Konsequenzen geschildert - JA hat der KM angedroht den Vater bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zu unterstützen.

Ich konnte es hinterher gar nicht glauben und dachte was schwadronieren die immer in den Foren über das Jugendamt? Dodgy

Fazit:

Die Vorgeschichte der Betreuung ist wichtig, der richtige sachliche und auf Fakten basierende Vortrag ist wichtig und nicht zuletzt das "wollen" des JA und der KM.

Einer bockigen KM mit Unterstützung seitens des JA ist bei einem Kleinkind i.R. nur schwer beizukommen.
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#13
Habe heute den Termin für die Umgangsangelegenheit vom AG bekommen. Jetzt folgen zunächst die Einlassungen. Das JA wird sich wohl in den nächsten Tagen bei mir melden. Die KM war heute der Übergabe "nicht amüsiert". Wurde sogar etwas handgreiflich, da ich meine Handykamera eingeschaltet hatte.Smile
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#14
Zitat aus meinem Gewaltschutzverfahren:

Sie hatte sich beklagt, dass die Kinder so aufgewühlt seien und dadurch erst spät ins Bett kommen bzw. zur Ruhe kommen würden. Ich hatte dazu gesagt, dass die Kinder abends immer eine Weile bräuchten, selbst als ich noch dort "wohnte". Daraufhin hat die Richterin verlauten lassen, dass der Umgang nicht dazu dient, ihr irgendwas zu erleichtern oder recht zu machen.

Ich wünsche dir viel Glück.

Es wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben, warum ich nach I H R E R Trennung plötzlich kein richtiger Vater mehr sein soll und sie diesen Glauben verinnerlicht und auch nach außen trägt. Es ist auch immer ein ungutes Gefühl wenn vor solchen Institutionen gefeilscht wird wie um ein Stück Ware auf einem Basar.

Da meine Ex jetzt seit dem 03.10. ein Au pair hat, warte ich darauf, dass sie wegen der "Kosten" wieder versuchen wird irgendwelche Einschränkungen bezüglich des Umgangs vorzunehmen.
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#15
Ich werde dann berichten, wie es gelaufen ist.

Übrigens war ich von Anfang an kein richiger Vater, da als Student wirtschaftlich eher schlecht bestellt war. Ihre Vorstellung war ja, dass ich zukünftig das Familieneinkommen bestreite. Smile
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#16
Ich hatte heute im ZUge des Umgangsverfahrens ein Gespräch beim Jugendamt. Ich beantrage ein Wechselmodell für meine 2-jährige Tochter mit langem Wochenende und Übernachtungen unter der Woche; also kein übliches Woche/Woche-Modell. Die Dame lehnte das Wechselmodell nach altbekanntem Gusto ab. Sie argumentierte, dass Kinder ein Zuhause bräuchten - einen Lebensmittelpunkt. Aber, sie hätte keine Probleme mit einem Modell des 14 tägigen Rhythmus' plus einer Übernachtung unter der Woche. Das Wochenende könne von Donnerstag bis Montag dauern, um Alltag und Kita-Verpflichtungen wahrzunehmen. Ihr Modell weicht also in 2 Übernachtungen vom Wechselmodell ab. Damit könnte ich leben, obgleich ich dann Unterhaltszahler wäre.
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#17
(19-10-2011, 21:06)bio schrieb: Aber, sie hätte keine Probleme mit einem Modell des 14 tägigen Rhythmus' plus einer Übernachtung unter der Woche.
Ihr gehört das Bundesverdienstkreuz am güldenen Bande verordnet!


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#18
Muss im Osten wohl eher möglich sein, "ordentlichen" Umgang zu bekommen.
Sie erzählte mir, dass ihre Mutter seinerzeit selbst den Kontakt zum Vater vermiest hat; sie ist also selbst Trennungskind. Vom Hörensagen weiß ich, dass hier, bei entsprechender(m) Eignung und Willen, so verfahren wird. Die Chanchen scheinen also nicht schlecht, ein anständiges Umgangsmodell hinzubekommen. Es bleibt noch die KM und ihr Vortrag.
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#19
(19-10-2011, 21:23)bio schrieb: sie ist also selbst Trennungskind.
Alter Schwede.... Lerne, zwischen den Zeilen zu lesen! Big Grin

Die ist genauso abgefuckt wie die meisten JA-Damen. Glaubst Du wirklich noch an den Weihnachtsmann?

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#20
Wir werden sehen, wie es am Ende ausgeht und welchen Vortrag sie vor Gericht getätigt haben wird. Sie machte jedenfalls einen glaubwürdigen Eindruck.
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#21
(19-10-2011, 21:46)bio schrieb: Sie machte jedenfalls einen glaubwürdigen Eindruck.
Ich wünsche Dir das Beste! Aber bitte halte Augen und Ohren auf und jammere uns später nix vor, dass sie dann doch kein Engel war.


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#22
Ich kenne die Frau vom letzten Mal. Damals hat sie vor Gericht widergegeben, dass die KM gewältätig gewesen sein soll. (so habe ich das damals angegeben). Also das ist doch zumindest weit weg von dem, was viele sonst hier berichten.
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#23
Ich hatte Donnerstag die Verhandlung in Sachen Umgang. Ich habe Wechselmodell beantragt, um eine möglichst hohe Ausgangsbasis zu haben. Tja, und das ist mir wohl auch zum Verhängnis geworden. Der Umgang wurde letztlich nur leicht modifiziert. Von derzeit Di,Do jeweils 14:30 bis 17:30 plus jeweils ein Wochenendtag inkl. Übernachtung, wurde dann jedes 2.WE eine Übernachtung von 9 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages(als Samstag bis Sonntag), und die Kontakte in der Woche.
Das "volle Programm", also Freitag bis Sonntag alle 2 Wochen sei nicht zumutbar, da das dem Kindeswohl derzeit nicht diene. Es hat ausgereicht, dass die Mutter Ängste vor einer Wegnahme des Kindes durch mich habe und dass wir zerstritten seien.
Jugendamt und Kindesbeistand hatten betont, dass meine Tochter sehr lebhaft und fröhlich sei und sich altersgerecht entwickelt. Dennoch hatte die Richterin keine Mühe dem Kind Defizite und Überfordung zu attestieren. Diese seien auf die Zerstrittenheit zurückzuführen, weshalb man eben nicht MEHR Umgang zulassen könne. Alle Beteiligten bescheinigten der Mutter ausreichende Bindungstoleranz. Das hätte sie ja mit der Einhaltung der alten Regelung bewiesen. Sie sprach sich allerdings sehr gegen Nächtigungen des Kindes bei mir aus. Unsere Tochter sei überfordert und weine nachts viel und alles sei auf die Umgänge bei mir zurückzuführen.
Egal was ich sagte, man unterstellte mir taktische Manöver. Wenn ich sagte, dass meine Tochter nicht weint, wenn sie bei ist, wurde geantwortet, es sei ja niemand dabei. Auch bei der Mutter sei niemand dabei, trotzdem glaubt man ihrer Darstellung.

Die Ängste der Mutter, so war allen klar, können auch potenziell gefährlich für das Kind sein. Deshalb solle wieder die Beratung der Stadtmission in Anspruch genommen werde. An der Umgangsgestaltung änderte die Tatsache, dass man der Mutter Defizite in der Erziehungsfähigkeit unterstellte, nichts. Die Mutter sagte sogar, dass sie alles macht, was die Tochter will. Wahrscheinlich wollte sie damit andeuten, dass sie dem Kind damit zum Wohle diene.

Achja, in einer Nebenbemerkung klang auch die Geschichte mit dem Frauenhaus an (Mutter "flüchtete" vor mir). Das hatte mit Sicherheit einen Einfluss auf das Gemüt der Richterin.
Und draußen im Foyer wartete die Dame vom Frauenhaus und schaute mich hasserfüllt an. Ich habe selten eine hässlichere Frau gesehen. Man kann hier 1 und 1 zusammenzählen, dann weiß man, wer die Fäden zieht.

Auch wenn die Regelung in vieler Augen als großzügig angesehen würde, bleibt doch die Art und Weise des Verfahrens schlichtweg unwürdig. Man hat keine Mühe, die gute Vater-Kind-Beziehung in Frage zu stellen,mich als Lügner hinzustellen, um dann den Antrag quasi in Gänze abzulehnen, weil es dem Kindeswohl nicht dient.
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#24
Wieso Verhängnis?Undecided

Das ist doch eine großzügige Regelung, im Deinem und im Interesse des Kindes, eine, die der KM gar nicht schmecken wird.
Da kenne ich weitaus schlechtere Regelungen bei weit weniger Vorwürfen.

Nimm das und freu Dich!
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#25
Es ist weniger Umgang als die alte Regelung. Es gibt keinen Urlaub und Feiertage sind auch nicht geregelt. Worauf soll ich mich denn da freuen?
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