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  Hälftige Kinderbetreuung!
Geschrieben von: Darkman_8 - 08-08-2011, 01:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Abend,

bin eigentlich nur aus einem Zufall auf den Artikel mit "hälftigen Kinderbetreuung" gestoßen.

Zur Vorgeschichte. Gemeinsame 4 Kinder, noch keine Scheidung

Die Reaktionen kann man sich sicherlich denken, wobei es von meiner Seite nur eine Idee ist und ich mir nur eine sachliche Debatte gewünscht hätte. Warum ich nach einer Alternative für den Kindesumgang gesucht habe? Letztes Wochenende konnte ich meine Kinder nicht sehen. An diesem Wochenende ging es "nur" am Sonnabend. Für den Sonntag hatte Sie eine "bessere" Idee. Die Welt ist für die Frauen nur in Ordnung, wenn Man'n nur die Klappe hält. Auf dieses, och heute geht es mal nicht, habe ich nun keine Lust. Die großzügige Gunst der Frau gestattet dem Mann den Umgang.

Nachdem ich Ihr nun gestern den Link per Mail geschickt habe, startete heute die Kampagne. Ich nehme mal an die Reaktion dürfte einigen hier bekannt sein. Drohung und massive Einschüchterungsversuche. Sie will sich einen Anwalt nehmen und/oder gar mit den Kindern die Stadt verlassen. Nebenbei das ewige "Argument", ich will ihr die Kinder nehmen und nun einen Krieg anzetteln wollen.
Mal davon abgesehen das ich mir vermutlich eine hälftige Betreuung kaum leisten könnte, würden mich ein paar Erfahrungen von Leuten interessieren, die das geschafft haben. Hauptsächlich des Kindeswohles betreffend! So von wegen ewiges "Hin und Her" usw.
Ich möchte hier nicht Verschweigen, daß es ein arg schwerwiegendes Problem auf meiner Seite gibt/gab, welches in einem Prozess wohl Zündstoffe geben dürfte. Wenn es so einfach wäre, könnte ich es hier schreiben. Die jüngere Generation mag weniger ein Problem mit dem „Ausziehen“ in der Öffentlichkeit haben.
Ebenso hätte ich nun gerne ein wenig Rat oder Unterstützung, wie ich mich nun Verhalten soll? Klar kann man sagen, die Beziehung ist eh hin. Von der Seite gibt es nichts zu verlieren. Ein Wegzug wiederum würde bedeuten, daß ein Umgang mit den Kindern nur unter großen Schwierigkeiten zu gestalten wäre, wenn überhaupt. Selbst wenn ich nun die Füße stillhalten sollte, werde ich niemals eine Garantie haben, unabhängig davon welchen Weg ich nehmen würde.
Argumente die dagegen die hälftige Betreuung sprechen würden, gab es bisher keine. Also gehören die Kinder dann den Frauen einfach so automatisch? Da soll man die Frau loben, was sie so tolles im Haushalt leistet und mit den Kindern veranstaltet, doch wenn Mann sich dieser Aufgabe, wenn auch nur oder immerhin zur "Hälfte" annehmen würde, ist es ein Problem.

Pro's und Kontra's nehme ich gerne mit, wenn wer eventuell ein paar deutschsprachige Links im Angebot hat, die sich mit diesem Thema befassen. wäre ich sehr dankbar. Vielleicht gibt es, wenn es in diesem System wohl eher zugeschlossen ist, sogar eine Studie zu der Thematik.
Ich will den Kindern keinen Schaden zufügen, wenn man das verstehen kann. Einfach so hinnehmen das die Kinder nun der Frau gehören, will ich nicht. Es soll nicht einmal ein Gericht entscheiden, sondern die Kinder. Ob es nun aus der Luft gegriffen ist, bin mir da nicht so sicher, zur Not auch einen Testlauf. Umziehen, Wohnung einrichten sind enorme Kosten. Ohne Unterstellungen verbreiten zu wollen, doch kann man Kinder schon massiv beeinflussen.

Sorry für die Anspielungen. Es ist schon sehr schwer einen Text zu verfassen ohne diese Spitzen wegzulassen, welchen man Jahrelang ausgesetzt war.


Danke schon einmal im Voraus

[Edit] Nach dem Lesen von einigen Artikeln hier, ja die sind verdammt nah an der Realität, habe ich nicht wirklich den Glauben, daß ich als Mann jemals eine Chance haben werde. Kinder sind Eigentum der Frau...

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  vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt
Geschrieben von: dadlutz - 07-08-2011, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,
weiß jemand was das vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt ist und wie das über die Bühne geht?
Hat das Sinn um die Unterhaltszahlung runter setzen zu lassen, da sich das Einkommen verringert hat bzw gleich 0 Euro ist?

Gruß Lutz

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  235 StGB
Geschrieben von: Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo an Alle hier! Hat jemand schon mal nach Paragraph 235 StGB geklagt also kindesentzug??? Hat jemand nützliche Tipps? Bitte ratet mir nicht zu einem Anwalt zu gehen . War bei 3 und die haben nichtmal die Adresse meiner Kinder rausfinden können . Km ist einfach 250 km weit weg gezogen. Jetzt endlich vom Gericht Urteil da wegen betreuten umgang ! Km mauert trotz Urteil!!!@gleichgesinnter: du schreibst ein bekannter von dir konnte Unterhalt reduzierten oder gar einstellen weil er Mutter nicht noch belohnen wollte für ihr verhalten. Kann man das gesamte urteil samt Aktenzeichen irgendwie bekommen

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  Berufung verbummelt - was tun?
Geschrieben von: Clint Eastwood - 03-08-2011, 03:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Gemeinde,

habe gerade von meiner AnwaeltIN erfahren, dass meine Berufung abgelehnt ist. Weil sie den Termin um einen oder zwei Tage verbummelt hat. Altes Recht, neues Recht, bla bla bla.
Sie hätte ihre Haftpflichtversicherung schon informiert.
Damit schulde ich meiner Ex nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch noch so 1000 Euro pro Monat aus meinen Millionen fiktivem Einkommen. Und zwar unbefristet.. (ja, das gibt es noch..)

Ich versuche derzeit, mich im Ausland selbständig zu machen - bisher ausser Spesen nix gewesen. Habe noch geringe Reserven, auch schuldet mir meine Ex noch was vom Zugewinnausgleich, den ich verrechnen könnte, aber Unterhalt zahlen kann ich einfach nicht.

Was ist Euer Rat? Zahlen kann und werde ich meiner Ex auf keinen Fall, eintreiben kann sie es auch nicht, weil
1. nicht mehr viel da und
2. zu weit weg

Aber ich will mir auch die Rückkehr nach D'land nicht verbauen, falls das hier schief geht..

Wie sieht es aus mit aufgelaufenem nachehelichem Unterhalt? Wie lange kann mir der am Bein kleben?

Wie gehe ich mit der Versicherung meiner Anwaeltin um? Versicherungen sind die groessten Aasgeier und von dort werde ich wohl kaum etwas zu erwarten haben.. Neuen Anwalt nehmen und meine Anwaeltin auf Schadenersatz verklagen?

Vielen Dank vorab fuer Eure Ratschläge.


Der Gef%@&e

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  Morgen 3.8.2011 gehts um alles
Geschrieben von: Bayernpower - 02-08-2011, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Guten Tag erstmal !
Mein Name ist Michael ! Bin erst seit 2 minuten bei euch angemeldet.
Habe morgen um 12.30 Uhr Temin beim Familien Gericht weil ich dort das alleinige Aufenthalts Recht einfordere.
Zur Sache

Meine Lebensgefährtin mit der ich seit knapp 4 Jahren zusammen lebe hat Borderline. Wir haben eine gemeinsame Tochter Angelina von jetzt 22 Monaten und einen Sohn den sie mit in die Beziehung rein gebracht hat Chris 6 Jahre alt. Mit der erkrankung meine Freundin konnte ich mehr oder weniger gut umgehen. Es ging aber und sie machte vortschritte. Bis neuer Stress dazu kamm das ihre Mutter erkranke (Leberzerose Endstadium Alkoholikerin 51) da ging nix mehr !
Mehrfach hat meine Freundin stark getrunken wärend ich auf der Arbeit war und die Kinder waren mehr oder weniger alleine. Am 16.6 kam es jedoch zum Supergau ! Als sie mich morgens um 6.30 zur Arbeit brachte roch sie extrem nach alko. Ich sprch sie an und sie wolle sich vorm Baum fahren usw. Als ich dann auf der Arbeit war kamm um 8.20 ne sms das sie in Düsseldorf (80km enfernt vom Wohnort ) am flughafen sei und abhauen wolle. Ich fragte wo die Kinderseinen sie sagte zu Hause alleine !!!! Ich habe Oma angerufen die nach dem rechten schauen sollte und bin schnellst mörglich nach Hause und tatsächlich waren die Kinder alleine zu Hause mindestens 1,5 stunden.
Sie wurde dann erst Mittags in Ratingen auf der Autobahn mit 2,57Promille gestoppt und in eine Phychatrie eingeliefert. D
Als sie nach 10 TAgen wieder zu hause wqar ging es 3 Tage gut sie bekamm ein Tick und stieg wieder ins Auto obwohl sie kein Führerschein mehr besitzt (Zeuge vorhanden). Da ich keine ruhige minute mehr haben kann. Habe ich unseren freunden bescheid gegebene und ihr gesagt das sie sich helfen lassen muss,das es zu gefährlich wird. Sie hat darauf hin heimlich am Freitag dem 22.7 die wohnung verlassen mit den Kindern und wolle einkaufen. Sie kam nicht zurück ! Abends gegen 18. uhr rief ich an wo sie ist doch handy war aus. Ich rief die Polizei an doch die wollte erst warten ! Montag drauf hatte ich kontakt zum Jugendamt und sagte das ich angst um die Kinder habe und wüsse wo sie ist. Die schickten wohl jemand dahin aber es schien alles ok dort zu sein !Dienstag bin ich dann auf anraten des Judenamtes zum Gericht und habe auf alleiniges Aufenhaltsrecht geklagt ! Was meint ihr habe ich ne Chance ?? Meine Firma wo ich arbeite hat volle unterstüzung angeboten ! Das heist ich kann später kommen! Die Oma wo die kleine oft ist Wohnt in unmittelbarer nähen 5 min. zu Fuss und ist gerade rentner. Desweiteren ist die kleine schon seid märz im Kindergarten angemeldet für den 29.8 in dem auch eine ganztags betreung möglich ist. Auch die sichern mir komplette unterstüzung zu. Sorgerecht ist 50/50 !

Vielen dank

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  Einzug in einer WG Trennung
Geschrieben von: Zahlknecht - 31-07-2011, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (89)

Hallo,
nach langen hin und her haben meine Frau und ich beschlossen,das wir uns Trennen und ich Ausziehe aus der Immobilie meiner Frau.Seit über zwei Jahren geht es nun schon von mir den Mindestkindesunterhalt zu fordern weil ich nicht Voll leistungsfähig bin( Mangelfall) .Ich wurde von Gericht zu Gericht durchgepeitscht. Bis hin das meine Frau ihr Einkommen offenlegen musste was Sie für ihre Immobilie Gezahlt hat.Das OLG hat mich zu 90% durch meine Frau leistungsfähig gemacht Mietersparnis von jeden 300 € Haushaltsersparnis 95€. Habe dem Gericht auch mitgeteilt, das ich Miete an meiner Frau zahle weil das Haus Sanierungsbedürftig ist und daher Rücklagen gebildet werden müsse auch belegt durch Fotos.Interessiert keinen.Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.

Daher meine frage:
ich werde in einer WG 1 Zimmer Warm 250,-€ Umziehen und werde den Vergleich nicht Zustimmen.Wird dann das Urteil trotz meines Umzuges so geurteilt als würde ich bei meiner Frau Wohnen oder schaffe ich dem ganzen eine neue Situation das Sie dadurch kein Urteil ergibt? Und der SB Bleibt?

Gruß Zahlknecht

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  Erste Post wegen Unterhalt, Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: nohope - 29-07-2011, 12:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo jungs

wird mal wieder zeit,dass ich die neusten entwicklungen bei mir schildere.hab ja lange nichts von mir hören lassen.......Blush

bin jetzt seit über einem jahr im eu ausland,aus gesundheitlichen gründen.Sad
leider hat sich bis zum heutigen tag in sachen arbeit immer noch nichts getan, so dass ich immer noch unterhalt nach den mir zur verfügung stehenden mitteln zahlen kann.Angel
beim hiesigen arbeitsamt habe ich mich als arbeitsloser und arbeitssuchender eintragen lassen,aber leider herscht hier im süden auch eine krise.Tongue
leben tue ich von einer minimalen rente aus bananistan,von der ich auch die u-Zahlungen vornehmen lasse.
ich beschäftige mich weiterhin ein wenig mit landwirtschaft für den eigenbedarf.das klappt auf grund des guten klimas hier im süden auch recht gut.den rest,den ich zum leben brauche,bekomme ich durch freunde und verwandte.Big Grin

nun haben sich neue(!) RA meiner ex gemeldet,und mich aufgefordert, die u-zahlungen wieder aufzunehmen und die aufgelaufenen u-schulden zu begleichen.
falls dies nicht bis zu einer gesetzten frist geschieht, würde meiner ex seitens der RA auf einreichen einer klage wegen unterhaltspflichtverletzung geraten.des weiteren wurde angekündigt,bei nichtzahlung unverzüglich die zwangsvollstreckung durch zu setzten.

die alten RA haben als letztes beim rententräger um auskünfte bezüglich meiner kleinen rente gebeten.
auf grund des datenschutzes wurde diese auskunft aber verweigert.ebenfalls wurde mir vom rententräger mitgeteilt,dass bei einer eventuellen pfändung erst geprüft werde,ob diese mini rente überhaupt pfändbar sei.
finde ich mal lobenswert ,dass es in bananistan auch einrichtungen gibt, die nicht gleich zu allem ja sagen.

nach diesem gescheiterten auskunftsversuch scheint die ex wohl die RA gewechselt zu haben.

tja,was wird mich wohl nun erwarten……?Huh

wahrscheinlich eine klage wegen unterhaltspflichtverletzung,obwohl ich von der mini rente auch mini u-zahlungen leiste.Exclamation
dann soll es wohl zur zwangsvollstreckung kommen…….
ich frage mich nur,wie die auszusehen hat ?…..kommen die wohl in den süden,und pfänden mir von dem nichtvorhandenen konto nichtvorhandenes geld ??
oder räumen die mir die bude leer,und nehmen all die sachen mit, die mir nicht gehören ? Huh

Ich frage mich, ob ich mal ne kurze antwort schicke…..

vielleicht habt ihr ja noch ein paar vorschläge, was mir jetzt alles hier im süden passieren kann…..

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  Thread zur Dauerdiskussion der richtigen Strategie von Trennungsvätern
Geschrieben von: Skipper - 27-07-2011, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Thread zur Dauerdiskussion der richtigen Strategie von Trennungsvätern.

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Question Unterhaltstitel: Wortlaut , Muster, Befristung, Reduzierung bei Einkommensreduzierung
Geschrieben von: PapaX - 25-07-2011, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo!

Ich hab zwar schon ordentlich hier im Forum gesucht, aber genaue Antworten zu meinen Fragen habe ich leider nicht gefunden.

1. Ist der Wortlaut eines Unterhaltstitels festgeschrieben? Mir liegt das Muster des JA vor und mir ist nicht klar, ob es dazu Alternativen gibt? Falls ja (was ich vermute), wie komme ich an die Texte als Muster ran? Wer legt fest, welcher Wortlaut zu verwenden ist?

2. Ich hätte gerne eine Befristung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten. Kann ich mit einem eigenen Text / Schriftstück beim Jugendamt aufschlagen um es beurkunden zu lassen? Oder muss / sollte ich bei einer "Eigenkreation" lieber zum Notar gehen?

3. Kann man eine Klausel aufnehmen, die eine Reduzierung des zu zahlenden Betrages im falle eines gesunkenen Einkommens (grösser 10%) regelt?

Ich hoffe auf schnelle Tipps, da der Termin beim JA schon die Tage ist..

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  Unterhaltsende
Geschrieben von: Maddi - 25-07-2011, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,
meine Tochter wird im November 25 Jahre alt und wird voraussichtlich Mitte September ihr Studium abschließen.
Kann mir vielleicht jemand sagen,ab wann meine Unterhaltspflicht endet?
Muß ich weiter zahlen,bis sie einen Job gefunden hat,oder wie läuft das?
Danke im Voraus!
Maddi

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