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| Alleinerziehend |
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Geschrieben von: 'c' - 12-10-2011, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Gibt es irgendeinen halbwegs vernünftigen Alternativvorschlag
für das Wort
"Alleinerziehend"?
Für mich ist das echt das Unwort schlechthin.
Ich zitiere aus Largo "Glückliche Scheidungskinder":
"Um ein Kind groß zu ziehen braucht es ein ganzes Dorf."
Ein völlig logischer Satz, denn man kann de facto halt ein Kind
nicht alleine erziehen. Deswegen gibt es ja z.B. auch mein Lieblings-
oxymoron: den Verband der (sogenannten) "Alleinerziehenden" Mütter
Also, wer kennt was?
Ich kenne z.B.
"Teilerziehend"
"Single-Mom /-Dad"
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| Erbe und Unterhaltsschulden ... |
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Geschrieben von: Bücker der Nation - 12-10-2011, 17:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo zusammen,
bräuchte mal Eure Hilfe, hab' die SuFu benutzt und komme nicht so richtig weiter.
Kurz zur Situation, ich bin gerade Mangelfall, (noch) kein Titel und Unterhaltsschulden bis zur Decke.
Es stellt sich für mich die Frage ob es sich "lohnt" die vorgeschossene Knete vom Unterhaltsvorschuss unter Aufopferung meiner verbelibenden Lebenskraft zurückzuzahlen.
Kontakt habe ich zu meinem Jungen leider nicht. Unterhalt für Sohnemann zahle ich so gut es geht, der Rest kommt vom Unterhaltsvorschuss.
Ich werde nicht mein Leben in D verbringen, habe aber in D irgendwann einmal ein Erbe zu erwarten. Nicht die Welt aber schon mehr als ein warmer Regen.
Wird bei Unterhaltsschulden direkt das Erbe unterm Hintern weggepfändet oder belässt Mutter Staat eine Möglichkeit Besitz zu wahren ?
Lieben Gruß
Der Bücker
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| Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? |
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Geschrieben von: tiefengrund - 11-10-2011, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallöchen allerseits,
ich bitte es zu entschuldigen wenn es eine ähnliche Frage schoneinmal gab. Die Forensuche und die Suche im Internet hat mir nicht die Informationen beschert, die ich bräuchte.
Folgender Sachverhalt : Ich weiß, dass in wenigen Monaten Unterhaltsforderungen auf mich zukommen. (KM fordert KU+BU, waren nicht verheiratet) Einen Vaterschaftstest sowie überhaupt Post von irgendwen gab es noch nicht. Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ? Die Meinungen gehen da ja weit auseinander. Zum Zweiten habe ich einen Autokredit am laufen, den ich schon vor der Schwangerschaft hatte. Eine Veringerung der Raten würde den Zinssatz mehr als verdoppeln. Ich habe gehört und gelesen, dass Schulden, die man nicht fahrlässig herbeigeführt hat, auf den Selbstbehalt mit angerechnet werden.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gesammelt ? Wenn der Kredit nicht angerechnet wird, habe ich Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren ?
Mein heutiges Auskunftsersuchen beim JA war erfolglos, da dort Unterhaltspflichtige weder beraten werden noch überhaupt Informationen bekommen. Man sagte mir den Unterhalt lässt die Frau berechnen und der Unfallverursacher zahlt. Man empfahl mir die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht.
Ich danke schonmal im Voraus.
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| Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 |
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Geschrieben von: harzer - 05-10-2011, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
Es geht um Kindesunterhalt, meine Tochter ist vier Jahre alt, sie lebt bei Ihrer Mutter. Diese blockiert jegliche Kommunikation und jeden Umgang zwischen mir und meiner Tochter. Mit der Mutter bin ich nicht verheiratet, wir haben jedoch gemeinsames Sorgerecht. ABR liegt nach Gerichtsbeschluss bei der Mutter.
Es wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Von dort wurde ich bislang um Auskunft bzgl meines Einkommens gefragt. Wie hier empfohlen, habe ich den JA-Fragebogen nicht ausgefüllt sondern nur mitgeteilt, dass ich seit zwei Jahren von ALG2 lebe. Es folgte ein zweites Schreiben in dem lediglich mitgeteilt wurde, dass Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
Ein Titel existiert nicht, er wurde auch nicht gefordert.
Seit Juni 2011 bin ich arbeitunfähig krank geschrieben. Dies wird wohl auch noch längere Zeit der Fall sein. Über meine Krankheit ist das JA jedoch nicht informiert.
Gezahlt habe ich bis jetzt nichts. Gefordert wird Unterhalt seit Mai 2011, ist also alles noch ziemlich frisch.
Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.
Werde ich als krankgeschriebener Mangelfall, vom JA vor Gericht gezerrt und auf Unterhalt (fiktives Einkommen) verklagt werden?
Wartet das JA jetzt einige Zeit, bis ein lohnender Rückstand aufgelaufen ist, um dann zuzuschlagen?
Sollte ich jetzt versuchen mit dem JA zu verhandeln, ober besser gar nichts tun?
gruss
harzer
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| JA-Post ! Sorgerecht |
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Geschrieben von: Nappo - 05-10-2011, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe heute einen Brief des JA bekommen und bitte um Kommentare!
Fakten : 2 Töchter / 11 und 8 Jahre alt.
Für die älteste besteht Sorgerecht, für die Jüngere wurde es mir verweigert.
Anwalt hat Vermittlungsverfahren mit Verfahrenspflegschaft beantragt. Antwort steht noch aus. Ex hat Kinder soweit manipuliert, dass sie seit den Sommerferien nicht mehr "bei mir sein wollen."
Text Brief Jugendamt :
Regelung der elterlichen Sorge :
Sehr geehrter Herr XXX,
das Jugendamt wurde durch das Familiengericht informiert, dass in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge für Ihre Kinder zu regeln ist. (Tatsächlich? Gegenstand ist der Umgang, nicht die Sorge..d.V.)
Das Jugendamt hat dabei mitzuwirken und nimmt diese Aufgabe in Absprache mit Ihnen wahr.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um besprechen zu können, ob und wann ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin (ich war nie verheiratet und bin seit 2006 getrennt...Ehepartnerin?....d.V.)
stattfinden kann, oder ob Sie das Gespräch allein wünschen.
"Ich habe keinen Bock mehr auf JA und will auch nicht mehr mit denen reden. Meine Ruhe will ich! Die haben mich genügend verarscht."
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| § 170 der nächste |
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Geschrieben von: maximilianspapa2011 - 05-10-2011, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (89)
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Hallo zusammen,
nachdem Nappo (habe Deine PN bekommen, nur noch keine Zeit zu antworten gehabt) bereits reichlich leidvolle Erfahrungen mit dem §170 gemacht hat, scheine ich nun der nächste zu sein.
Habe im Nov nun "endlich" einen termin zur Verhandlung vor dem AG in Koblenz.
Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.
Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.
Meine Frau war nämlich in dieser Zeit im Ausland um ihre behinderte Mutter zu pflegen.
Das Gericht wollte die Klage meiner Ex bereits abweisen, die Staatsanwaltschaft bestand aber darauf, so daß ich in vier Wochen nach Koblenz fahren kann.
hat hier außer Nappo bereits Erfahrungen zu diesem Thema sammeln können, oder gibts Tipps, was man partout nicht sagen sollte
Danke
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| Gehaltsverhandlung |
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Geschrieben von: 'c' - 05-10-2011, 06:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Bei mir steht demnächst ein Stellenwechsel und damit auch eine neue
Gehaltsverhandlung an.
Meine Fragen zielen darauf ab, wie ich dies in Bezug auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt optimieren kann:
Sachlage:
1. Mein Sohn wird am 15.09.2012 drei Jahre alt sein. Da ich umfangreichen Umgang in einer Elternvereinbarung mit der KM schriftlich vereinbart habe, habe ich die begründete Hoffnung, ab dann keinen BU mehr zahlen zu müssen. Kann mich aber natürlich täuschen.
2. Momentan verdiene ich 70.000 € brutto/a. Dann werden es mindestens 75.000 € brutto / a sein, eher mehr. Ein Tarifvertrag spielt hier keine Rolle.
3. Es wird auch darum gehen, nach zwei Jahren an meiner neuen Stelle ggf. als Partner einzusteigen.
Fragen:
1. Macht es Sinn, anstatt jetzt um ein höheres Gehalt als 75.000 €, quasi um konsekutive Übertragung von "Unternehmensanteilen" zu bitten?
Oder wird mir dies einfach als Einkommen angerechnet? Wie könnte man hier vorgehen?
2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?
Grüße,
'c'
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| Ex klaut 100000 EUR |
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Geschrieben von: armageddon - 04-10-2011, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen, ich bin neu hier!
Als ich diverse Artikel von euch gelesen habe, verstand ich, dass ich nicht mehr alleine war. Aber jezt mal zu meiner Situation und hoffe, vernünftige Antworten zu bekommen:
Ich habe im Jahr 2004 meine zukünftige Ex-Frau kennengelernt. Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe. Diese habe ich sofort als meine eigenen akzeptiert. Für mich war es so als hätte ich von null auf hundert eine Familie bekommen. Nun gut. Ein halbes Jahr später war sie schwanger. Sie brachte einen gesunden Jungen zur Welt. Im Oktober 2006 haben wir geheiratet. Vor der Hochzeit warnte mich mein Vater noch davor, sie nicht zu heiraten. Aber ich habe nicht darauf gehört. Ich bin selbständig und habe sehr gut verdient. Sie wollte in einem Haus wohnen, ich habe es ermöglicht, sie wollte ein neues Auto, ich habe es ermöglicht, usw. Im Jahr 2006 wurde sie wieder schwanger. Sie wollte abtreiben, ich aber habe damals zu ihr gesagt, dass das Kindesmord ist und ich zu einer Frau die ein Kind abtreiben würde, keinen Respekt mehr haben könnte. Sie bekam unsere Tochter. Mein Glück schien perfekt. Aber nach der Geburt begann der Albtraum. Es war keine Liebe mehr zu spüren, von Zuneigung keine Rede. 2009 kam dann der Supergau. Sie hob immer mehr Geld von meinem Firmenkonto ab und da schreibe ich nicht nur von 1000 Euro die Woche, sondern im Monat von jeweils ca. 15000 Euro. Ich habe ihr vertraut, denn sie hat meine Buchhaltung gemacht. Im November 2009 habe ich mich von ihr getrennt. Da ist mir nicht aufgefallen dass mir ca. 100000 Euro von meinem Firmenkonto fehlten. Dies habe ich erst erfahren, als das Finanzamt 2 Wochen später vor meiner Tür stand und Geld einforderte. Kurz und knapp, ich war zahlungsunfähig und musste im Juli 2010 Insolvenz anmelden. Meine Firma besteht aber weiterhin. Mir wurde ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Ich bekam damals für die Monate Juli und August 2010 jeweils einen Vorschuss in Höhe von je 2000 Euro um meine Miete und die Betriebskosten zu finanzieren. Seitdem habe ich keinerlei Gelder von meinem Insolvenzverwalter erhalten, obwohl ich gute Umsätze erreichte. D.h. ich konnte nicht einmal den Unterhalt bezahlen. Inzwischen habe ich auch, dank der Hilfe meiner Familie, einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Jetzt habe ich auch das Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung durchlebt. Ich wurde zu 3 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung verurteilt, obwohl ich zahlungswillig bin, aber seitens meines Insolvenzverwalters nicht zahlen kann. Dies hat das Gericht nicht interessiert. Laut Gericht hätte ich damals erst den Unterhalt und dann die Miete zahlen müssen, was ich aber nicht konnte. Wir haben Berufung eingelegt. Wer kann mir bei der Argumentation helfen. Abschließend möcht ich noch schreiben, dass ich meine über alles geliebten Kinder zur Hälfte bei mir habe, aber das interessiert das Gericht auch nicht. Das Kindeswohl wahr zu keiner Zeit gefährdet.
Bitte helft mir!!
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